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Bea-Untersuchungsbericht zum Germanwings-Drama !
Alle Handlungen von Andreas L. hatten nur den einen Sinn: Flugzeug sollte auf den Boden stürzen.
Le Bourget – Die Beweislast gegen Germanwings-Co-Pilot Andreas L. (†27) wird immer erdrückender.
Für die Ermittler der französischen Untersuchungsbehörde Bea steht fest, dass der 27-Jährige die Katastrophe eindeutig bewusst herbeiführte.
Demnach manipulierte Andreas L. bereits auf dem Hinflug der Germanwings-Unglücksmaschine den Autopiloten.
Den Ermittlern zufolge hatte er bereits auf dem Hinflug nach Barcelona mehrfach auf eine zu niedrige Flughöhe eingestellt.
Dies sei während eines angeordneten Sinkflugs geschehen, heißt es im Zwischenbericht.
Als der Kapitän nicht im Cockpit war, regelte der 27-Jährige die Flughöhe demnach wiederholt für einige Sekunden auf gut 30 Meter, korrigierte sie dann aber wieder.
„Er hat diesen Handgriff wiederholt“, sagte Bea-Direktor Rémi Jouty.
Dies sei während eines ohnehin von der Flugsicherung vorgegebenen Sinkflugs geschehen, so dass für Lotsen und Crew keine ungewöhnlichen Flugbewegungen zu beobachten gewesen seien.
Flugschreiber bestätigt bewusste Handlung
Die Flugschreiber bestätigen aus Sicht der Behörde eine bewusste Handlung des Copiloten beim Absturz auf dem Rückflug.
„Man kann daraus schließen, dass er handlungsfähig war und dass alle seine Handlungen den gleichen Sinn hatten, nämlich das Flugzeug auf den Boden stürzen zu lassen“, sagte der Bea-Direktor in Le Bourget bei Paris.
Dem Zwischenbericht der Behörde zufolge bewegte der Copilot kurz vor dem Aufprall leicht das Steuer des Airbus - der Eingriff war jedoch nicht stark genug, um den Autopiloten außer Kraft zu setzen.
Zuvor hatte der 27-Jährige den Autopiloten auf eine Flughöhe von gut 30 Meter eingestellt und mehrfach das Tempo erhöht.
Die französische Behörde Bea ist das Gegenstück der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.
Die Behörde ist nach Flugzeugunglücken für die sogenannte Sicherheitsuntersuchung zuständig.
Der Airbus der Lufthansa-Tochter zerschellte am 24. März auf dem Rückweg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen, nachdem der Copilot einen Sinkflug eingeleitet hatte.
Alle 150 Menschen an Bord starben, darunter 72 Deutsche.
Alle Handlungen von Andreas L. hatten nur den einen Sinn: Flugzeug sollte auf den Boden stürzen.
Le Bourget – Die Beweislast gegen Germanwings-Co-Pilot Andreas L. (†27) wird immer erdrückender.
Für die Ermittler der französischen Untersuchungsbehörde Bea steht fest, dass der 27-Jährige die Katastrophe eindeutig bewusst herbeiführte.
Demnach manipulierte Andreas L. bereits auf dem Hinflug der Germanwings-Unglücksmaschine den Autopiloten.
Den Ermittlern zufolge hatte er bereits auf dem Hinflug nach Barcelona mehrfach auf eine zu niedrige Flughöhe eingestellt.
Dies sei während eines angeordneten Sinkflugs geschehen, heißt es im Zwischenbericht.
Als der Kapitän nicht im Cockpit war, regelte der 27-Jährige die Flughöhe demnach wiederholt für einige Sekunden auf gut 30 Meter, korrigierte sie dann aber wieder.
„Er hat diesen Handgriff wiederholt“, sagte Bea-Direktor Rémi Jouty.
Dies sei während eines ohnehin von der Flugsicherung vorgegebenen Sinkflugs geschehen, so dass für Lotsen und Crew keine ungewöhnlichen Flugbewegungen zu beobachten gewesen seien.
Flugschreiber bestätigt bewusste Handlung
Die Flugschreiber bestätigen aus Sicht der Behörde eine bewusste Handlung des Copiloten beim Absturz auf dem Rückflug.
„Man kann daraus schließen, dass er handlungsfähig war und dass alle seine Handlungen den gleichen Sinn hatten, nämlich das Flugzeug auf den Boden stürzen zu lassen“, sagte der Bea-Direktor in Le Bourget bei Paris.
Dem Zwischenbericht der Behörde zufolge bewegte der Copilot kurz vor dem Aufprall leicht das Steuer des Airbus - der Eingriff war jedoch nicht stark genug, um den Autopiloten außer Kraft zu setzen.
Zuvor hatte der 27-Jährige den Autopiloten auf eine Flughöhe von gut 30 Meter eingestellt und mehrfach das Tempo erhöht.
Die französische Behörde Bea ist das Gegenstück der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.
Die Behörde ist nach Flugzeugunglücken für die sogenannte Sicherheitsuntersuchung zuständig.
Der Airbus der Lufthansa-Tochter zerschellte am 24. März auf dem Rückweg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen, nachdem der Copilot einen Sinkflug eingeleitet hatte.
Alle 150 Menschen an Bord starben, darunter 72 Deutsche.