Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Hitzetipps im Faktencheck: Kühlt Wäschetrocknen im Haus ab ?

Wer an heißen Sommertagen zu Hause sein muss und keine Klimaanlage hat, quält sich: Die Luft steht, und die Hitze staut sich in den Räumen.
Zum Glück gibt es zahlreiche Tipps, wie man die Hitze möglichst gering hält.
Aber taugen sie wirklich?

Besonders heiße Tage gehören zum Sommer wie das Eis in der Waffel und der Sprung ins kühle Schwimmbecken.
Doch: Hitze kann eine Qual sein.
Gerade wenn man nicht frei hat und zu Hause etwas tun muss.

Für solche Situationen gibt es viele Tipps, wie man die Temperatur im Haus möglichst kühl hält.
Dazu gehört, die Räume abzuschotten und abzudunkeln.
Doch hilft das eigentlich wirklich?

Experten machen den Faktencheck: Stimmt es, dass ...

... man an heißen Sommertagen besser die Fenster geschlossen lässt?

Ja, und zwar tagsüber, sagt Christian Stolte von der Deutschen Energie-Agentur.
Denn wenn die Hitze ins Haus gelangt, kann man nur schwer etwas dagegen tun - es sei denn, man wirft die Klimaanlage an.
Er rät, in den kühlen Morgenstunden und abends stoß zu lüften.
Auch die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online empfiehlt, am Tag die Fenster zu zu lassen - ausgenommen ist kurzes Stoßlüften.
Ausgiebiges Lüften sei an wirklich heißen Tagen vor Sonnenaufgang am besten und am frühen Morgen möglich.
Nach 11.00 Uhr aber nicht mehr.

... man im Sommer auch den Keller nicht lüften sollte?

Ja, wenn die Außentemperaturen bei über 30 Grad liegen und die Kellerwände kälter als 12 Grad sind, sollte man im Sommer besser die Räume im Untergeschoss geschlossen halten.
Denn es drohen Feuchtigkeitsschäden, da beim Lüften die warme und feuchte Außenluft in einen Raum gelangt, der kühl ist.
Das führt dazu, dass die Außenluft an besonders kühlen Stellen im Keller wie den Wänden, Decken oder Böden kondensiert.
Erst bildet das Wasser feuchte Flecken im Putz, nach und nach kann Schimmel wachsen.
Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der Hessischen Energiespar-Aktion, rät zum Messen der Wandtemperatur mit einem kleinen Laser-Thermometer.

... zugezogene Gardinen eigentlich nichts gegen Hitze bringen?

Es kommt darauf an. Nur der beste Sonnenschutz hält die Sonnenstrahlen überhaupt vom Eindringen ins Haus ab.
Daher sind Rollläden, aber auch Markisen oder Jalousien, die außen am Fenster angebracht sind, an heißen Tagen am besten.
Sie können die Sonneneinstrahlung durch Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren um bis zu 90 Prozent reduzieren, erklärt Stolte.
Falls man außen aber keinen Sonnenschutz hat oder nicht anbringen kann, rät er zu gut abdunkelnden Vorhängen, sowie Sonnenschutzrollos.
Diese sollten wenig Licht durchlassen oder hell sein und so die Sonne reflektieren.

... dass Wäschetrocknen in der Wohnung die Räume abkühlt?

Da gehen die Meinungen auseinander.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Berlin rät dazu.
Denn das Trocknen der Wäsche senke die Zimmertemperatur.
Der Grund: Dabei entsteht Verdunstungskälte, die etwa nachts das Schlafzimmer kühler hält.

Claus Händel, technischer Referent beim Fachverband Gebäude-Klima, hingegen sagt, der Kühleffekt sei kaum messbar.
Noch dazu werde dadurch die Luftfeuchtigkeit im Raum gesteigert.
Dabei sei diese entscheidend für das thermische Wohlbefinden - wir empfinden die Luft als wärmer.
"Gerade in Deutschland ist große Hitze oft mit hoher Luftfeuchtigkeit verbunden, was uns dann die Temperaturen besonders unangenehm empfinden lässt", erklärt Händel.
Er rechnet vor: Um ein Kilowatt Kälteleistung zu erzielen, was etwa kleine Klimaanlagen mit circa 300 Watt Stromverbrauch schafften, müssten pro Stunde mindestens zwei bis drei Liter Wasser aus feuchter Wäsche verdunsten.


 
Einigung auf Augenhöhe: Mediation mit dem Vermieter !

Bei Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter erwägen manche, vor Gericht zu ziehen.
Doch ein Mediationsverfahren kann nicht nur zielführender, sondern auch kostengünstiger sein.
Vorausgesetzt, die Streithähne sind zu diesem Schritt bereit.

Dünne Wände und laute Nachbarn - da ist Streit schon fast vorprogrammiert.
Ein Mediationsverfahren kann helfen solche Konflikte zu lösen.

Bei Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter erwägen manche, vor Gericht zu ziehen.
Doch ein Mediationsverfahren kann nicht nur zielführender, sondern auch kostengünstiger sein.
Vorausgesetzt, die Streithähne sind zu diesem Schritt bereit.

Schwerin. Nicht selten wird der Frieden in der eigenen Wohnung durch Streit mit Nachbarn oder dem Vermieter empfindlich gestört.
Im Eifer des Gefechts droht man dann schnell mit einer Klage vor Gericht.

Doch Prozess- und Anwaltskosten können Unsummen verschlingen.
Warum also dieses Risiko eingehen?
Die Alternative kann ein Mediationsverfahren sein.

Das Wort "Mediation" kommt aus dem Lateinischen und heißt so viel wie Vermitteln.
Beim Mediationsverfahren moderiert ein neutraler Dritter - der Mediator - zwischen den Konfliktparteien.
"Dabei stehen nicht die Rechte der jeweiligen Konfliktpartei im Vordergrund, sondern ihre Interessen und Bedürfnisse", erläutert Holger Saubert, Rechtsanwalt und Mediator in Schwerin.

So läuft es ab: Jeder trägt zunächst seine Sicht der Dinge vor.
Dann formulieren die Streitparteien jeweils ihre Wünsche und erarbeiten Lösungsansätze.
"Dabei hat der Mediator keine Ergebnisverantwortung", betont Saubert.
Er ergreift also für keine Seite Partei, sondern kümmert sich lediglich darum, dass die Streitenden sich an einen Tisch setzen - und dann zu einer gemeinsamen Gesprächsebene finden.

"Dieses Vorgehen zwingt die Konfliktparteien dazu, bei der Suche nach einer Lösung kommunikative Regeln wie etwa Zuhören und Ausreden einzuhalten", erklärt Sonja Herzberg, Rechtsanwältin und Beisitzerin im Vorstand des Mieterbundes Rhein-Ruhr.
Mit der Unterstützung des Mediators lernt die eine Konfliktpartei die Sichtweise der anderen besser zu verstehen und kommt eventuell teilweise zu ganz neuen Erkenntnissen.
Dann fallen möglicherweise Sätze wie etwa "Das habe ich so gar nicht gewusst", erzählt Herzberg.

Der Vorteil: Anders als bei einem Gerichtsverfahren, das sich über Jahre ziehen kann, könne man hier relativ zügig und ohne viel Zeitaufwand ein Ergebnis in einem Streitfall erzielen, sagt Herzberg.
Zudem gibt es, selbst bei einem Scheitern des Mediationsverfahrens, keinen Gewinner und keinen Verlierer.
"Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, dann können die Konfliktparteien immer noch rechtliche Schritte einleiten", sagt Silvia Jörg vom Interessenverband Mieterschutz in Hamburg.

Ein typischer Konflikt, bei dem der Mediator unterstützen kann, sind Auszugsverhandlungen - etwa wenn langjährige Mieter aus gesundheitlichen Gründen in eine Einrichtung für betreutes Wohnen ziehen wollen, der Vermieter sie aber nicht früher aus dem Mietvertrag entlassen will, nennt Jörg als Beispiel.
Auch der Zustand der Räume beim Auszug kann ein Thema sein.

"Oft geht es auch um Kleinigkeiten wie die Nicht-Einhaltung der Hausordnung", hat Saubert beobachtet - etwa wenn trotz schriftlicher Vereinbarung Kinderwagen oder Fahrräder im Flur eines Mehrparteienhauses stehen - obwohl es dafür extra einen Kellerraum gibt.
Weitere Probleme: Laute Musik oder das Geräusch von klackernden Stöckelschuhen hallt durch Decken und Wände.

Mögliche Ergebnisse eines Mediationsverfahrens könnten dann lauten: Die Musik darf der Mieter nur noch zu bestimmten Tageszeiten laut aufdrehen.
Die Bewohnerin zieht ihre Stöckelschuhe - zumindest abends - vor der Wohnungstür aus.

Gute Voraussetzungen für das Verfahren: Beide Seiten lassen sich darauf ein, sich von einem Dritten führen zu lassen.
Das sei im Prinzip schon viel, betont Saubert.
"Dann sind die Aussichten, dass es zu einem Kompromiss kommen kann, zumindest nicht schlecht."

Wer einen Konflikt lösen will, kann sich etwa an einen Mieterverein oder den Eigentümerverband Haus & Grund wenden.
In der Redel teilen sich beide Streitparteien die Kosten für ein Mediationsverfahren.
Bei einem externen Mediator betragen sie im Schnitt zwischen 150 und 400 Euro pro Sitzung - das sind für jeden also durchschnittlich zwischen 75 bis 200 Euro.

Wie hoch genau der Betrag ist, hängt von der Anzahl der Sitzungen zwischen Mediator - oft sind es Anwälte oder Psychologen - und den Streitenden ab.
Insgesamt sei das Verfahren mit weitem Abstand kostengünstiger als ein langwieriges Gerichtsverfahren - und das Schönste daran: "Es besteht die realistische Chance für eine Einigung auf Augenhöhe", wie Jörg betont.


 
5er, 10er, 20er: So können Sie wählen, welche Scheine aus dem Geldautomaten kommen !

Eigentlich wollte man nur schnell Bargeld am Automaten abheben gehen, besonders praktisch wäre ein Betrag „in kleinen Scheinen“.
Doch dann muss man am Ende mit 50-Euro-Schein am Kiosk bezahlen, weil der Automat leider nur große Banknoten ausgespuckt hat.
Viele Kunden ärgern sich in Internetforen darüber.
Vor allem der Hundert-Euro-Schein ist demnach beim Einkauf wenig beliebt.

Aber wieso kommen aus dem Geldautomaten je nach Bank und Standort dieselben Beträge manchmal in völlig unterschiedlichen Stückelungen?
Laut Automaten-Hersteller Wincor-Nixdorf ist jeder Automat individuell auf die Bank zugeschnitten programmierbar.
Auch die technische Ausstattung kann ganz anders sein, so dass manche Maschinen nur 10er, 20er und 50er verarbeiten können.

Je weiter entwickelt die Technik, desto besser der Service: „An modernen Maschinen können Kunden die Stückelung spezifisch anwählen“, sagt Lars Hofer, Sprecher des Bankenverbands.
Nach und nach würden die Geldautomaten durch neuere Geräte ersetzt, so dass sukzessive auch mehr diese Funktion anbieten.
Allerdings sind die raffinierteren Maschinen natürlich teurer – Wincor-Nixdorf nennt im FAZ-Gespräch Preise von bis zu 25.000 Euro –, und die Modelle halten etwa 8 Jahre, deswegen kann der Austausch dauern.

Wie man an modernen Geräten die Ausgabe der Geldscheine bestimmen kann, erklärt die Berliner Sparkasse in ihrem Blog: „Wenn der Automat die Stückelungsfunktion unterstützt, wird Ihnen in der Mitte des Bildschirms ein Hinweistext angezeigt.
Wünschen Sie eine bestimmte Stückelung, wählen Sie also 'anderer Betrag aus.“
Danach kann man den genauen Betrag eingeben und sich die gewünschte Stückelung auszahlen lassen.
Ähnlich funktioniert das Prinzip auch bei anderen Bankautomaten.

Bei diesen Banken kann man immer die Stückelung wählen
Bei der Deutschen Bank, der Hypovereinsbank, der Sparda-Bank und der VR-Bank machen schon jetzt alle Geldautomaten eine solche individuelle Stückelung möglich – jedenfalls so lange genug verschiedene Scheine im Automaten vorhanden sind.
Das teilen die Kreditinstitute auf ihren Webseiten mit.
Bei der Commerzbank gibt es zumindest einige Automaten, die eine individuelle Auszahlung ermöglichen.

„Leider kann man solche Automaten nicht von außen erkennen, und es gibt auch keine Liste, wo diese zu finden sind“, erklärt Bankensprecher Hofer.
Das wäre auch sehr aufwendig, denn in Deutschland gibt es rund 60.000 Geldautomaten.
Das größte Netz bietet die Sparkassengruppe mit etwa 25.000 Geräten, gefolgt von den Volks- und Raiffeisenbanken mit 19.000 Automaten.

Die Bank entscheidet, wie der Automat befüllt wird
Schwierig wird es häufig mit 5-Euro-Scheinen – wie Bankkunden in verschiedenen Foren berichten, versuchten sie es beispielsweise bei der Postbank vergebens, Fünfer aus den Automaten zu ziehen.
Hier spielt auch die Befüllung eine Rolle – sie sei nicht nur abhängig vom Gerät, sondern auch von den Erfahrungswerten des Betreibers, erklärt Lars Hofer vom Bankenverband.

Wenn etwa Kunden häufig große Beträge abheben, passen die Befüller die Stückelung entsprechend an, so gibt es in Einkaufsvierteln häufig auch Hunderter.
Und in der Nähe von Schulen enthalten Automaten manchmal mehr Fünfer als an anderen Orten.

Befüllt werden die Automaten laut Hersteller Wincor-Nixdorf einmal wöchentlich bis hin zu einmal im Monat, je nach Standort und Nutzung.
Hebe ein Kunde zum Beispiel 100 Euro ab, dann erhalte er typischerweise jeweils einen Fünfziger und einen Zwanziger plus zwei 10-Euro-Scheine und zwei 5-Euro-Scheine.
Höhere Beträge würden meist durch 50er aufgefüllt.
Häufig werden zwischen 100 und 200 Euro abgehoben.


 
Stiftung Warentest: Das billigste Spülmaschinen-Mittel schneidet am besten ab !

Stiftung Warentest hat für die August-Ausgabe seines Magazins phosphatfreie Geschirrspülreiniger getestet – in Pulverform und als Tabs.

Jahre*lang galten solche Pulver und Mono*tabs als unausgereift, denn oft fehlte die Reinigungskraft.
„Das hat sich deutlich geändert“, so Stiftung Warentest.

„Überraschendes Ergebnis unseres aktuellen Tests: Von zwölf Mitteln, die keine oder nur sehr geringe Mengen an Phosphat enthalten, schneidet eines sehr gut ab, weitere sieben gut.“

Testsieger beim Pulver war der Domol Geschirr-Reiniger „Classic phosphatfrei“ von Rossmann ( Note: 1,5).
Das Mittel der Droogeriekette reinigte laut Testergebnis sehr gut, schonte das zu spülende Material und konnte sogar bei Silberbesteck punkten.
Und noch dazu günstig: Pro Spülgang müssen Kunden nur 4 Cent zahlen.

Hingegen wurde das Referenzprodukt „Somat Classic 1“ nur mit der Note 3 bewertet.
Hier kostet ein Spülgang sogar 14 Cent.

In der Kategorie Tabs erzielte die Lidl-Eigenmarke „W5 Classic phosphatfrei“ mit der Note 1,9 („Gut“) das beste Testergebnis.
Die Lidl-Tabs zählen mit einem Preis von 5 Cent je Spülgang auch zu den günstigsten der getesteten Reinigungstabs.

Insgesamt hat Stiftung Warentest 13 Maschinenspülmittel geprüft, drunter neun Tabs und vier Pulver.
Um die Reinigungskraft vergleichen zu können, wurde das phosphathaltige Mittel Somat Classic 1 ebenfalls geprüft.
Bewertet wurde die Reinigungsleistung, aber auch die Schonung des Materials.
Außerdem sollten die Mittel Kalkablagerungen verhindern und die Umwelt möglichst gering belasten.


 
Hartz IV, Routerzwang: Was sich ab 1. August alles für uns ändert !

Neuer Monat, neue Gesetzesänderungen: Was Sie über die wichtigsten Änderungen ab 1. August 2016 wissen müssen:

Aufstiegs-Bafög:
Das „Meister-Bafög“ wird zum „Aufstiegs-Bafög“.
Neben einem schicken neuen Etikett gibt es mehr Geld für angehende Handwerksmeister und Fachkräfte.
Der Bund will damit auch der kriselnden dualen Ausbildung in Deutschland auf die Sprünge helfen.
Ab 1. August steigen die Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten, Zuschläge für Kinderbetreuung sowie der sogenannte Erfolgsbonus.
Die Erhöhung der maximalen Unterhaltsbeiträge wirkt sich so aus: für Alleinstehende ein Zuwachs von 697 auf 768 Euro im Monat, für Alleinerziehende von 907 auf 1003 Euro, für Verheiratete mit einem Kind von 1122 auf 1238 Euro, für Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro.

Studenten-Bafög:
Nach sechsjährigem Stillstand ist es ebenfalls zum 1. August soweit: Die Bafög-Sätze steigen um sieben Prozent, Studierende mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten (plus 9,7 Prozent).
Um 7 Prozent erhöhen sich die Einkommensfreibeträge der Eltern, so können etwa 110.000 Studierende und Schüler mehr Bafög erhalten.
Von den Änderungen profitieren Bafög-Bezieher erst mit Beginn des neuen Bewilligungs-Zeitraums.
Daher können sich vorerst nur Schüler und neue Antragsteller gleich ab August über die Änderungen freuen.

Hartz IV:
Änderungen gibt es auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, vor allem Hartz-IV-Empfänger sind betroffen: Der Bewilligungszeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Bei fehlenden Sprachkenntnissen sollen die Jobcenter auf Deutschkurse hinwirken.
Eine fehlende Mitwirkung bei Verfahren anderer Leistungsträger kann auch für den Hartz-IV-Anspruch negative Folgen haben.
Für Eingliederungsleistungen ist statt des Jobcenters das Arbeitsamt zuständig, wenn der Betroffene Arbeitslosengeld erhält. Azubis, die eine Förderung erhalten können, haben unter bestimmten Umständen dennoch Anspruch auf Hartz IV.
Verschiedene Einkommen wie BAföG oder Nachzahlungen von Erwerbseinkommen können auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.

Routerzwang:
Bislang konnten Internetprovider Kunden, die einen eigenen Router nutzen wollten, einen Strich durch die Rechnung machen.
Ab 1. August ist diese Praxis nicht mehr zulässig.
Dann herrscht Router-Freiheit: Die Anbieter müssen alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen, die neue Kunden brauchen, um das Endgerät ihrer Wahl anschließen zu können.
Das kann auch weiter der Leihrouter sein, muss es aber nicht.
Betroffen von der Änderung sind Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert.
Manche Anbieter bieten auch allen Bestandskunden sofort die freie Routerwahl.
Kunden müssten bei manchen Providern zunächst anrufen und ihren Router anmelden, der danach im System dem Kunden zugeordnet wird.

Mindestlohn:
Ab August steigt der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 9,35 Euro auf 9,85 Euro (Ost) und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro (West).
Der Mindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.
Und er ist zudem für jene Beschäftigte gültig, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

Maßregelvollzug:
Statt einer Strafe ordnen Gerichte bei schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Tätern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn von ihnen eine Bedrohung ausgeht (sogenannter Maßregelvollzug).
In der Folge landeten immer mehr Täter für immer längere Zeit in dieser Verwahrung.
Künftig wird die Unterbringung zeitlich begrenzt: So soll unter anderem ein Gericht nach jeweils drei Jahren, ab einer Dauer der Unterbringung von sechs Jahren nach jeweils zwei Jahren die Unterbringung überprüfen.
Auch die Anforderungen an die Qualifikation von Gutachtern werden künftig erhöht.


 
Onlinehändler missachten die Kühlvorschriften !

Berlin. Proben von Lebensmittel-Kontrolleuren zeigen: Onlinehändler verletzen die Kühl-Regeln.
Für die Verbraucher ist das kaum zu erkennen.

Es klingt verlockend einfach: Seit Supermärkte den Onlinehandel für sich entdeckt haben, ist das Abendessen nur einige Klicks entfernt, der Großeinkauf muss nicht mehr in den fünften Stock geschleppt werden.
Große Ketten wie Rewe und Edeka liefern ebenso nach Hause wie auf Onlinehandel spezialisierte Biohändler, etwa Amorebio.de.
Und im Herbst will der Online-Riese Amazon mit seinem Lieferdienst Amazon fresh den deutschen Markt erobern.
Der Werbespruch ist überall derselbe: Zur Haustür geliefert ist’s genauso frisch wie aus dem Kühlregal.

Ein kühnes Versprechen – das zeigt nun eine Untersuchung der Kontrollbehörden in Baden-Württemberg.
Die Ergebnisse liegen vor.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) hat die Lieferung von frischem Fisch und Tiefkühlfisch getestet.
Die Experten bestellten fünf frische Fischproben, drei geräucherte und zwei tiefgekühlte Fische.
Schon der Transport der Waren ließ dabei nichts Gutes erahnen: Alle Händler verschickten die Ware mit gängigen Paketdiensten ohne spezielle Kühlfahrzeuge.
Entsprechend ernüchternd war das Ergebnis.

Fisch kommt beim Kunden verdorben an
Bei acht der zehn Testkäufe traf die Ware mit einer zu hohen Temperatur ein.
Teilweise waren in den Paketen zwar Kühlakkus oder Trockeneis vorhanden.
Doch laut den Experten reichte dies nicht aus, um die Einhaltung der erforderlichen Lagertemperaturen zu gewährleisten.
Eine Probe roch am Ankunftstag so auffällig, dass die Experten sie als verdorben einstuften.
Zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums wiesen einige Proben eine erhöhte Anzahl an Keimen auf.

Das Fazit des Veterinäruntersuchungsamts: Die Mängel zeigen, dass die im Internet bestellten Produkte oft nicht mit der erforderlichen Kühlung beim Verbraucher eintreffen und „daher die Gefahr eines Verderbs mit entsprechenden Gesundheitsrisiken vor dem Ablauf der Haltbarkeitsangaben bestehen kann.“

Ministerium leitet rechtliche Schritte ein
Für die Versandhändler hat das nun Konsequenzen.
Sie wurden aufgefordert, ihre Transportsysteme zu verbessern, teilte ein Sprecher des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums mit.
Auch würden rechtliche Schritte eingeleitet.
Das Ministerium rät Kunden, Auffälligkeiten an die Behörden zu melden.

Doch es stellt sich die Frage, wie zupackend die zuständigen Veterinärämter der Länder sind.
Bereits 2014 machte eine Untersuchung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Problem deutlich.
Bei einem Drittel der Testkäufe traf die Ware mit einer zu hohen Temperatur am Bestimmungsort ein.

Dabei sind Hygiene- und Kühlvorschriften für Lieferanten klar: Die Temperatur von Joghurt etwa darf sieben Grad nicht überschreiten, Fisch und Hackfleisch dürfen maximal zwei Grad erreichen, Bananen dürfen nicht kälter als elf Grad angeliefert werden.
All das muss gewährleistet sein, bis der Kunde die Tür öffnet.

Verbraucher müssten Temperatur nachmessen
Andernfalls können sich Keime vermehren, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Und bei nicht ausreichend gekühltem Fisch bestehe die Gefahr der Bildung von Histamin, das auch beim Erhitzen des Fisches nicht zerstört werde, warnt Sabine Fromm vom BfR.
Eine Histaminvergiftung bedeute Übelkeit, Schwindel, Hautrötungen, Kopfschmerzen.

Doch wer nicht selbst die Temperatur nachmisst, kann den Mangel oft kaum feststellen.
Das zeigt auch eine Untersuchung der Zeitschrift „Öko-Test“.
Beim Lieferdienst Amorebio.de etwa kamen sowohl das Fleisch als auch der Joghurt um drei Grad zu warm an.
Das sah man ihnen nicht an: Beide Produkte seien in Ordnung gewesen, dennoch sei unklar, wie lange die Temperaturen schon erhöht war – das merkt der Kunde erst, wenn das Produkt schon nach kurzer Zeit verdorben ist.


 
Verbraucherzentrale mahnt Preisportal von Care-Energy ab !

Berlin. Die Verbraucherzentralen gehen gegen den umstrittenen Stromhändler Care-Energy vor.
Der Vorwurf: Die wahren Kosten werden verschwiegen.

Das Energieunternehmen Care-Energy AG gerät zunehmend in die Kritik.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat das Unternehmen nun wegen seines Onlinetarifrechners abgemahnt.

In dem Vergleichsrechner erwecke Care-Energy den Eindruck, dass die Kunden nur den angegebenen Preis bezahlen müssen.
Tatsächlich fielen aber weitere Kosten an, auf die erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen wird, bemängeln die Verbraucherschützer.

Das Unternehmen hat nun bis zum 12. August Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, heißt es in dem Unterlassungsanspruch.
Andernfalls prüfe die Verbraucherzentrale eine Klage wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Care-Energy wegen verspätet gezahlter Rechnungen in Kritik
In einem Beispielfall (Privathaushalt in Berlin, Verbrauch: 3500 kW pro Jahr) wies der Tarifrechner als günstigsten Anbieter ein Unternehmen der Gruppe Care-Energy aus.

Der Jahrespreis betrug laut Tarifrechner 157,50 Euro, die Ersparnis im Vergleich zum Grundversorger wurde mit 937,00 Euro angegeben.
Der Preis wurde im gesamten Bestellvorgang ohne Einschränkungen angezeigt, obwohl es nicht der Endpreis war. „Verbraucher müssen aber die tatsächlichen Kosten sofort erkennen können, bevor sie einen Vertrag schließen, und nicht erst die AGB studieren müssen“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim VZBV.

Die Unternehmensgruppe Care-Energy steht derzeit wegen verspäteter und fehlerhafter Abrechnungen sowie nicht gezahlter EEG-Umlage in Millionenhöhe in der Kritik.
Die Bundesnetzagentur hat gegen das Unternehmen ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.
Mit Tennet und 50 Hertz brachen zudem in den vergangenen Wochen zwei der vier großen Netzbetreiber in Deutschland mit dem Energiedienstleister die Geschäftsbeziehungen ab.


 
Gesetzliche Ruhezeiten: Die Rechtslage !

mmer wieder streiten sich Mieter, Vermieter und Nachbarn wegen Lärmbelästigungen und enden dabei nicht selten vor Gericht.
Gesetzliche Ruhezeiten regeln, welcher Geräuschpegel zu welchen Tageszeiten erlaubt ist.
Ein häufiger Irrglaube: Dass die "Mittagsruhe" bundesweit eingehalten werden muss.

Welche Rechte und Pflichten tatsächlich bestehen, lesen Sie hier.

Die Regelung der Ruhezeiten ist Ländersache
Ruhezeiten sind nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt.
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt nach den Ruhezeiten, die für Ihr Wohngebiet gelten.
Dazu gehören meist die bekannten Zeiten, wie die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr.

Die Mittagsruhe ist nicht mehr bundesweit gesetzlich vorgeschrieben – Ihre Hausverwaltung darf aber Ruhezeiten vorschreiben, denen Sie bei Mietabschluss zustimmen.
Allerdings können Sie in diesen Zeiten nicht mit absoluter Stille rechnen, auch während der Mittagsruhe ist Zimmerlautstärke erlaubt.

Was in der eigenen Wohnung erlaubt ist
Generell gilt im Mietrecht, dass Sie in der Nachbarschaft Kinderlärm, Geräusche der Toilettenspülung sowie nächtliches Duschen mit einer Dauer von maximal 30 Minuten, oder auch Staubsaugen am Sonntag, hinnehmen müssen, informiert das Portal der "D.A.S. Rechtsschutzversicherung".
Auch ganztägiges Musikhören in Zimmerlautstärke ist erlaubt, ebenso das Musizieren außerhalb der nächtlichen oder mittäglichen Ruhezeiten.

Handwerksarbeiten wie Bohren und Hämmern sind außerhalb der Ruhezeiten ebenfalls vertretbar.
In diesem Fall gilt das Stichwort „bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache“.
Dabei ist der Paragraph 117 des "Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten" zu beachten: Dieser besagt, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie ohne berechtigten Anlass oder nach den Umständen vermeidbaren Lärm erzeugen, der Ihre Nachbarn und Umgebung belästigt oder sogar gesundheitlich schädigt.
Sind Sie Verursacher unzulässigen oder vermeidbaren Lärms, können Sie demzufolge mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Was ist mit Baulärm und Rasenmähern?
In Wohngebieten gilt die „32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“, auch bekannt als Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung.
Paragraph 7 dieser Verordnung besagt, dass Geräte und Maschinen im Freien an Sonn- und Feiertagen gar nicht eingesetzt werden dürfen.
Werktags ist die Nutzung nicht zwischen 20 und 7 Uhr erlaubt.

Zu den Geräten und Maschinen zählen beispielsweise Rasenmäher, Heckenscheren oder Vertikutierer.
Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen werktags in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden, sofern sie nicht über das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Verordnung Nr. 1980/2000 verfügen.

Auch der Einsatz von Maschinen auf Baustellen, beispielsweise Betonmischer oder Turmkräne, ist hier geregelt: Für diese gilt in Wohngebieten ebenfalls die Ruhezeit von 20 bis 7 Uhr und ein Einsatzverbot an Sonn- und Feiertagen.
Spezielle landesrechtliche Vorschriften bleiben von der Regelung jedoch unberührt.

Laute Musik für die Geburtstagsparty
Und wie sieht es aus mit der jährlichen Geburtstagsparty – das muss doch möglich sein, oder?
Ganz so einfach ist es nicht: Nach 22 Uhr handelt es sich auch dabei um eine Ruhestörung und einen Verstoß gegen festgelegte Ruhezeiten.
Im Extremfall kann die Polizei sich im Einklang mit dem Gesetz dazu entscheiden, die Musikanlage zu beschlagnahmen.
Im Normalfall prüft die Polizei jedoch zunächst, ob wirklich eine Ruhestörung vorliegt und sucht das Gespräch mit dem Veranstalter der Party.

Dem Gastgeber der Party kann ein Bußgeld drohen, da der Lärm ein Verstoß gegen den Immissionsschutz ist.
Sollten Sie sich sogar dauerhaft und nachweislich nicht an gesetzliche Ruhezeiten halten, riskieren Sie die Kündigung Ihrer Wohnung.

Überlegen Sie deshalb am besten schon vor der anstehenden Party, wie Sie Ihre Nachbarn am besten vorwarnen oder einbeziehen können: Eine rechtzeitige und freundliche Information im Hausflur oder in den Briefkästen der Nachbarn zeigt Kompromissbereitschaft und einen verantwortungsvollen Umgang.
Wenn Sie möchten, laden Sie Ihre Nachbarn gleich mit ein.
In jedem Fall gilt: Nehmen Sie Rücksicht und achten Sie darauf, dass der Geräuschpegel nicht eskaliert, denn auch eine im Voraus angekündigte Party muss von den Nachbarn nicht akzeptiert werden.

Wenn der Lärm unerträglich wird: Was Sie tun können
Die Verbraucherorganisation "Stiftung Warentest" weist darauf hin, dass ein Vermieter unter Umständen nicht dazu verpflichtet ist, eine zusätzliche Schallisolierung anzubringen.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Wohnung als hellhörig gilt, der Bodenbelag in der Wohnung über Ihnen aber die Trittschallwerte nach DIN 4109 einhält.

Als Mieter können Sie bei anhaltendem Lärm allerdings eine Mietminderung geltend machen.
Auch Lärmquellen, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, rechtfertigen eine Minderung, sofern diese beim Zeitpunkt des Einzugs noch nicht bekannt waren – beispielsweise Baustellen vor dem Haus.
Bei akuten Fällen, etwa einer nächtlichen Party, können Sie die Polizei rufen.

Vermieter können den lärmenden Mieter abmahnen und gegebenenfalls wegen fortgesetzter Störung des Hausfriedens kündigen.
Auch eine Unterlassungsklage ist möglich, jedoch müssen Sie in diesem Fall beweisen, wodurch Sie belästigt werden.
Sie können zum Beispiel ein "Lärmtagebuch" unter Benennung von Zeugen führen und es im Zweifelsfall als Beweismittel vorlegen.
Die meisten Ordnungsämter verfügen über Ombudsmänner, die zwischen der zerstrittenen Nachbarschaft vermitteln.


 
Immer mehr Rentner gehen arbeiten !

Immer mehr Rentner in Deutschland gehen zusätzlich arbeiten.
Der Anteil der erwerbstätigen 65- bis 70-Jährigen hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in zehn Jahren mehr als verdoppelt - auf etwa 14 Prozent.
In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Anteil mit 11 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt, wie das Bundesamt am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.

Weniger Senioren dieser Altersgruppe arbeiten nur in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen.
Die meisten erwerbstätigen Rentner gibt es demnach in Baden-Württemberg, wo jeder fünfte (19,7 Prozent) einer Arbeit nachgeht.

In der Landeshauptstadt Schwerin arbeiten ähnlich viele Senioren (20,2 Prozent) wie in Baden-Württemberg, wie die "Schweriner Volkszeitung" (Mittwoch) berichtete.
Sie beruft sich auf eine Untersuchung der Initiative "7 Jahre länger".
Die wenigsten Rentner haben demnach in Vorpommern-Greifswald (10,8 Prozent) einen Job.

Der Initiative zufolge ist die Wirtschaftskraft ein wichtiger Faktor für die Erwerbstätigkeit von Rentnern.
In starken Regionen gebe es insgesamt mehr Arbeit, so auch für Ältere.

Der Landesvorsitzende des Seniorenbeirates Mecklenburg-Vorpommern, Bernd Rosenheinrich, sieht dagegen einen Grund für die späte Erwerbstätigkeit in niedrigen Renten.
"Die Rente reicht längst nicht bei allen, um ein anständiges Leben im Alter führen zu können", sagte er.

Manche würden sich schämen, Grundsicherung zu beantragen, und lieber arbeiten gehen.
In Mecklenburg-Vorpommern bleibt es bei den meisten arbeitenden Rentnern (79 Prozent) aber bei einem Minijob mit bis zu 450 Euro Einkommen im Monat.


 
Banken erhöhen Gebühren - was für Kunden teurer wird !

Frankfurt/Main. Papierüberweisungen, Kredit- und EC-Karten: Über steigende Gebühren geben viele Banken ihre Kosten an die Kunden weiter. Ein Überblick.

Die Niedrigzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) belasten deutsche Banken schwer.
Sie müssen sogar Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Notenbank parken.
Dass einzelne Institute die Negativzinsen direkt an Privatkunden weitergeben, hält der Bankenverband zwar für unwahrscheinlich.
Ganz auf eigene Rechnung nehmen können sie die Entwicklung aber nicht, manche erhöhen die Gebühren.
Kommt nun eine Kostenwelle auf die Verbraucher zu?
Firmenkunden zahlen oft schon Strafzinsen für Bankeinlagen: Droht das jetzt auch Privatkunden?

Michael Kemmer, Hautgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken, glaubt nicht, dass Privatleute beim Sparen bald draufzahlen müssen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir im Privatkundengeschäft Negativzinsen sehen werden“, sagte er jüngst der Deutschen Presse-Agentur.
„Dafür ist der Wettbewerb zu hart.“
Höhere Gebühren für Sparer schloss Kemmer aber nicht aus.
Tatsächlich erhöhen manche Banken schon die Gebühren, wie eine Auswertung der FMH-Finanzberatung zeigt.

Wie stark steigen die Kontoführungsgebühren?
FMH hat bei 77 Konten von 61 Banken, die regelmäßig untersucht werden, verglichen, wie sich die Konditionen in den vergangenen zwölf Monaten verändert haben.
Demnach haben bis Ende Juli sechs Banken die Kontoführungsgebühren erhöht.
So verlangen laut den Beratern etwa die Hypovereinsbank sowie die Sparkassen Leipzig und Wuppertal mehr.
Auf breiter Front steigen die Entgelte demnach aber nicht.
„Wir sehen einige markante Änderungen“, sagt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte des Verbraucherzentralen-Bundesverbands.

Wie sieht es bei Gebühren für einzelne Bankdienste aus?
Hier steigen die Entgelte FMH zufolge häufiger.
So hätten 19 Banken die Jahresgebühren für Kreditkarten erhöht.
Fällig würden bis zu 40 Euro.
Sieben Institute hätten mehr Geld für Überweisungen per Papier-Formular verlangt, ebenso viele Gebühren für EC-Karten eingeführt, etwa die Sparda-Bank Hamburg.
Und bei fünf Instituten kosteten Überweisungen am Automaten in der eigenen Filiale zwischen 0,50 und 1,90 Euro.
Pauli kritisiert komplexe Entgeltmodelle: Manche Banken vermarkteten Konten mit niedrigen Dispo-Gebühren, dafür sei dann aber die Kontoführung teurer.
„Für Verbraucher wird es zunehmend schwierig, die Gebühren zu durchschauen.“

Warum erhöhen Banken die Gebühren überhaupt?
Sie stehen wegen der Niedrigzins-Politik der EZB unter großem Druck.
Banken können Kundeneinlagen kaum noch rentabel anlegen und für von ihnen vergebene Kredite immer weniger Zinsen verlangen.
Horten sie überschüssiges Geld bei der EZB über Nacht, zahlen sie überdies 0,4 Prozent Strafzinsen.
„Banken sind derzeit froh, wenn sie keine neuen Einlagen bekommen“, erklärt Peter Barkow, Gründer der Finanzberatung Barkow Consulting.
Doch an Privatkunden könnten sie die Negativzinsen nur schwer weitergeben.
„Daher weichen sie auf höhere Gebühren aus.“
Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon forderte jüngst angesichts der Niedrigzinsen ein Ende der „Kostenlos-Kultur“ für Girokonten.

Sind nun massenhafte Preiserhöhungen zu befürchten?
Auch wenn der Trend nach oben zeigt: Die Mehrzahl der Banken hat die Gebühren in den vergangenen zwölf Monaten nicht erhöht.
Auch bei den Großinstituten Deutsche Bank und Commerzbank sind die Kontoführungsgebühren laut FMH unverändert.
Direktbanken bieten weiter kostenlose Girokonten an – ohne Filialen haben sie geringere Kosten, dafür bieten sie keinen persönlichen Service.
Banken scheuten zu große Gebührensteigerungen, sagt Barkow.
Zwar sei angesichts von rund 100 Millionen Girokonten in Deutschland der Hebel auf der Einnahmeseite gigantisch.
„Doch mit zu großen Erhöhungen riskieren sie ihre Kundenbeziehung.“

Wie sollten sich Verbraucher verhalten?
Pauli empfiehlt Kunden, im Zweifel die Bank zu wechseln.
Auch könnten sie Auffälligkeiten den Verbraucherzentralen oder deren Portal „Marktwächter Finanzen“ melden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen prüft laut Pauli derweil die Gebührenerhöhungen.
Nicht alle Entgelte seien gesetzlich zulässig, sagt er – und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Kreditbearbeitungsgebühren vom vergangenen Februar.
„Wenn die Untersuchung abgeschlossen ist, werden wir sehen, ob wir klagen.“


 
Umfrage: Deutsche wünschen sich weniger neue Handy-Modelle !

Berlin - Kaum hat man sich an ein Smartphone gewöhnt, gibt es schon ein neues: Die Mehrheit der Deutschen findet einer Umfrage zufolge, dass zu viele Handy-Modelle auf den Markt kommen.
69 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Ipsos Mori Befragten stimmten der Aussage zu, die Hersteller brächten jedes Jahr zu viele neue Modelle heraus.

Dagegen gaben nur 14 Prozent an, ein neues Smartphone kaufen zu wollen, sobald es in die Läden komme.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte die repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben.


 
Ikea nimmt unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurück !

Hofheim - Der Möbelhändler Ikea nimmt nach zwei Jahren sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurück.
Die Kunden haben bei Einkäufen ab dem 1. September 2016 nur noch ein Jahr Zeit, um Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Die Frist von 365 Tagen liege immer noch über dem in der Branche Üblichen und gebe dem Kunden Sicherheit gegen Fehlkäufe, teilte das Unternehmen am Deutschland-Sitz in Hofheim bei Frankfurt mit.

Weit über 90 Prozent der Rückgaben fänden in den ersten zwei bis drei Monaten nach dem Kauf statt, hieß es.


 
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