Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Versprechen gebrochen: Postbank kassiert Abmahnung wegen neuer Kontogebühren !

Versprechen sollten gehalten werden.
Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank abgemahnt, weil sie neue Kontoführungsgebühren plant.

Bei mehreren tausend Kunden wird die Deutsche-Bank-Tochter ihr neues Preismodell wohl nicht durchsetzen können, denn diesen war ein dauerhaft kostenloses Girokonto versprochen worden.

In zahlreichen Verträgen sei davon die Rede, dass die Kunden "dauerhaft und bedingungslos kein Entgelt" zahlen müssten, sagte Verbraucherschützerin Julia Rehberg. Trotzdem werde von November an eine monatliche Kontoführungsgebühr von 3,90 Euro fällig, wenn auf dem Girokonto weniger als 3000 Euro im Monat eingehen.

Die Verbraucherzentrale gab der Postbank bis 20. September Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren und auf die Gebühren zu verzichten. Sonst drohe ihr eine Klage. Ein Postbank-Sprecher sagte, das Institut werde den Vorgang innerhalb der Frist prüfen.

Tchibo-Kunden können problemlos widersprechen
Von den Zusagen seien "kleinere Stückzahlen" betroffen. In einem Fall hatte die Postbank bereits eingelenkt: In einer Aktion mit dem Kaffeeröster Tchibo hatte sie 2008 mit der Zusage geworben: "Girokonto und Kreditkarte kostenlos: Für alle Zeiten - versprochen". Die damit gewonnenen Kunden - laut Postbank eine kleine fünfstellige Zahl - könnten der Entgelt-Änderung widersprechen, sagte ein Sprecher.

Das bedeutet: Die entsprechenden Kunden müssen von sich aus aktiv werden.
Auf ihrer Webseite schreibt die Bank, man solle formlos mit dem Vermerk "Tchibo" widersprechen.


Musterbrief für weitere Fälle
Die Verbraucherschützer kritisierten dessen ungeachtet das Vorgehen der Bank: Das Institut habe seinen Kunden erklärt, die Kontogebühr gelte als akzeptiert, wenn sie keinen Widerspruch einlegten.
"Die Einführung eines Kontoführungsentgelts ist auf diese Art und Weise gar nicht möglich", erklärte Rehberg.
Die Verbraucherzentrale bietet für 90 Cent einen Musterbrief an, mit dem Postbank-Kunden der Kontogebühr widersprechen können, die nicht über Tchibo gekommen sind.


Postbank: keine Kündigungswelle
Die Postbank, einst Vorreiter bei kostenlosen Girokonten, hatte im August eine Kehrtwende vollzogen.
"Wir müssen raus aus dieser Welt, in der Girokonten querfinanziert wurden", sagte Postbank-Vorstandsmitglied Susanne Klöß damals.
Die erwartete Abwanderung vieler der 5,3 Millionen Giro-Kunden sei bisher nicht eingetreten, sagte der Postbank-Sprecher.
"Wir sind von der ausgewogenen Reaktion unserer Kunden überrascht."
Zwar habe es Kündigungen gegeben, "wir verzeichnen aber durchaus ein ordentliches Neugeschäft".

Bankkunden können auch weiterhin kostenlose Girokonten finden.
Einer Untersuchung der FMH-Finanzberatung im August zufolge sind sechs Girokonten vollständig kostenlos.
Darüberhinaus gibt es weitere kostenlose Angebote, wenn die Kunden alles online erledigen.


 
Darauf sollte man beim Abschluss eines Privatkredits achten !

Berlin. Lehnen Banken ein Darlehen ab, bittet man gerne Verwandte oder Bekannte um Geld.
Worauf man bei diesen Privatkrediten achten sollte.

Dass er sich mit seinem ehemaligen Schwiegersohn vor Gericht wiedersehen würde, hätte Peter Henrich nicht gedacht.
Er hat dem Mann seiner Tochter vertraut und finanziell ausgeholfen, als für Hauskauf und Mobiliar das Geld knapp wurde.
Doch nach der Scheidung will der Ex-Schwiegersohn von dem Darlehen nichts mehr wissen.
Rund 70.000 Euro schuldet der Mann Henrich.
Der Fall landet beim Anwalt.
Für den Rentner, der aus Sorge um seine Angehörigen seinen echten Namen nicht nennen will, ist der Gefallen für die Familie zur Schlammschlacht geworden.

Rund 150 Milliarden Euro leihen sich Verbraucher in Deutschland nach Angaben der Bundesbank allein von den Banken – jedes Jahr.
Sie kaufen damit Möbel, Autos, Computer oder finanzieren die Wohnungsrenovierung.
Was in der Statistik nicht auftaucht, sind Kredite, die Privatleute vergeben.

Privatkredite als Ersatz fürs Bankdarlehen
Privatkredite sind vor allem für diejenigen interessant, die von den Banken abgelehnt werden.
Dazu zählen nicht nur Verbraucher mit einem Schufa-Eintrag.
Auch Selbstständige, Freiberufler oder Berufseinsteiger haben schlechte Chancen bei den Geldinstituten.
Viele fragen stattdessen in der Familie, bei Freunden oder Bekannten an.
Darlehen unter Freunden sind in der Regel nicht hoch.

In den meisten Fällen geht es um ein paar Hundert Euro, eher selten um größere Beträge von mehreren Zehntausend Euro.
Geliehen wird auf Vertrauensbasis.
Kreditgeber und -nehmer setzen meist keinen Vertrag auf.
Doch genau dies wird zum Problem, wenn es um die Rückzahlung geht.
Vor allem dann, wenn nach Monaten oder gar Jahren der Schuldner nicht von selbst auf die Idee kommt, das leidige Thema anzusprechen oder gar abstreitet, dass überhaupt Geld verliehen wurde.

Kreditabschluss vor Zeugen
Um trotzdem an den geliehenen Betrag heranzukommen, rät der Kölner Rechtsanwalt Markus Decker dazu, den Kreditnehmer in ein unverfängliches Gespräch vor Zeugen zu verwickeln.
Ziel ist es, dass dieser bestätigt, dass ein Kredit gewährt wurde.
„Damit kann ich beweisen, dass ich einen Anspruch habe, das Geld zurückzufordern“, sagt Decker.
Daraufhin setzt der Gläubiger dem Schuldner eine Frist.
Klappt es nicht mit der Rückzahlung, werden Mahnungen verschickt.
Wenn auch die nichts bringen, übernimmt der Gerichtsvollzieher und pfändet.

Die Kosten für den Anwalt muss der Schuldner decken, wenn der Gläubiger seinen Anspruch bewiesen bekommt – allerdings schalten die wenigsten von ihnen tatsächlich einen Juristen ein.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, für den wird ein Verfahren schnell teuer.
Die Kosten muss der Kläger vorstrecken.

Schlechte Chancen bei Zahlungsunfähigkeit
Bei zahlungsunfähigen Kreditnehmern stehen die Chancen ohnehin schlecht, das geliehene Geld zurückzubekommen
Eine Möglichkeit ist, Ratenzahlungen mit einem Teilerlass aufzusetzen.
Meldet der Schuldner Privatinsolvenz an, schwindet die Hoffnung, überhaupt noch an das geliehene Geld heranzukommen.

Viel Ärger kann vermeiden, wer die Details zum Kredit im Vorfeld schriftlich vereinbart.
„Auf mündliche Absprachen allein sollte man sich nicht verlassen“, sagt Sara Zinnecker, Expertin für Geldanlagen beim Verbraucherportal „Finanztip“.
Die Darlehensverträge zwischen Geldgeber und Schuldner sind simpel gehalten.
Es geht um die wichtigsten persönlichen Angaben, die Kredithöhe, Laufzeit und Höhe der Zinsen.
Zudem kann man dort vereinbaren, wie und wann das Geld zurückgezahlt wird.

Schriftlich festhalten, dass es sich nicht um eine Schenkung handelt
Wichtig ist, dass aus dem Schriftstück eindeutig hervorgeht, dass es sich nicht um eine Schenkung handelt, sondern um einen Kredit.
Die Verträge können beide Parteien selbst aufsetzen oder von einem Anwalt ausstellen lassen.
Beides zählt im Streitfall.
Von Barauszahlungen raten Experten ab.
Am besten sollte das Geld auf ein Konto überwiesen werden.
Sinnvoll ist eine Sicherheit.
Ist das Geld für den Autokauf gedacht, kann der Kreditgeber den Fahrzeugbrief behalten, bis die Schulden getilgt sind.
Auch der Familienschmuck zählt als Pfand.

Natürlich weiß auch Zinnecker, dass Formalitäten unter Freunden meist schwer zu besprechen sind.
Der Vorwurf, es mangelt an Vertrauen in der Freundschaft, steht dann schnell im Raum.
Aber: „Ohne eine schriftliche Vereinbarung fehlt schlichtweg der Beweis, wenn es Probleme bei der Rückzahlung gibt“, sagt Zinnecker.
Ein Restrisiko bleibt ohnehin. Hat der Kreditnehmer Schulden?
Oder einen Schufa-Eintrag?
Eine Privatperson kann ohne Zustimmung keine Auskunft über deren Bonität einfordern.

Familienmitglieder dürfen nicht steuerlich begünstigt werden
Kommen die beiden ins Geschäft und der Geldgeber veranschlagt Zinsen für das Darlehen, muss er die beim Finanzamt angeben.
In der Regel wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig.
Leihen sich Familienangehörige Geld, wird es komplizierter mit den steuerlichen Angaben.
Wird mit dem Betrag beispielsweise die Büroausstattung des Sohnes für seine Firmengründung bezahlt, gilt der geringere Abgeltungssteuersatz.

Ist das Geld nur für eine Reise oder für ein Auto gedacht, das beruflich nicht zwingend gebraucht wird, müssen die Zinsen zum oft höheren Einkommenssteuersatz versteuert werden.
Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Familienmitglieder steuerlich begünstigt werden.
Henrichs Schuldner meldet Privatinsolvenz an – das Geld ist wohl weg

Peter Henrich hat sich von seinem Ex-Schwiegersohn schriftlich bestätigen lassen, dass er ihm Geld geliehen hat.
Sicherheiten hat er allerdings keine verlangt und auch keine konkreten Tilgungspläne vereinbart.
Dank der Kreditverträge gibt ihm der Richter schnell recht.
Doch der Schuldner flüchtet sich in die Privatinsolvenz.

Henrich wird sein Geld wohl nicht wiedersehen.
Freunden in Not oder der Familie würde er dennoch wieder finanziell aushelfen – allerdings mit einer besseren Absicherung.

Geschäftsmodell im Internet
Onlineplattformen wie smava.de, lendico.de oder auxmoney.com bringen Kreditgeber und -nehmer zusammen.
Das Angebot ist für diejenigen interessant, die von der Bank kein Geld geliehen bekommen.
Je nach Anbieter liegt die Darlehenssumme bei bis zu 50.000 Euro.
Für die Vermittlung bekommen die Plattformen eine Provision abhängig von der Kreditsumme.

Den Anlegern winken hohe Renditen.
Grundlage für die Rückzahlung ist ein Vertrag.
Zahlt der Schuldner den Betrag nicht zurück oder Raten fallen aus, werden Mahnungen und die Rückforderungen über die Plattform organisiert.
Zudem müssen Kreditnehmer eine plattformeigene Prüfung durchlaufen.
Die Plattformen werben damit, dass rund 80 Prozent der Kreditanfragen abgelehnt werden.
Damit sollen Investoren durch Seriosität überzeugt werden.


 
Modehaus-Kette Sinn Leffers stellt Insolvenzantrag !

Bielefeld. Nach mehreren Umbauversuchen scheint die Kette Sinn Leffers sich nicht mehr selbst retten zu können.
Das Unternehmen ist insolvent.

Die Sinn Leffers GmbH mit Sitz in Hagen ist pleite.
Das Unternehmen hat am Montag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung vor dem Amtsgericht Hagen eingereicht.
Das „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld hatte zuerst über die Insolvenz berichtet.

Der Modehändler Wöhrl, zu dem Sinn Leffers seit 2013 gehört, bestätigte die Antragstellung am Montagabend ebenso wie Sinn Leffers selbst.
Sinn-Leffers-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel sagte: „Wir sind überzeugt, dass durch die Eigenverwaltung der Fortbestand der SinnLeffers GmbH gesichert ist und der Großteil der vorhandenen Arbeitsplätze erhalten werden kann.“
Neben Göbel tritt nun der Sanierungsgeschäftsführer und Rechtsanwalt Dr. Thomas Kluth.
Weder Neueröffnungen noch Schließungen brachten Wende

Das Unternehmen Wöhrl hatte vergangene Woche ein sogenanntes Schutzschirmverfahren eingeleitet.
Dies schützt in die Krise geratene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger.
Mit insgesamt 22 Filialen zählt die Sinn Leffers GmbH zu den bedeutenden Einzelhandelsunternehmen im Textilbereich.
Die Ursprünge der Firma gehen bis ins 19. Jahrhundert zurück.
Heute hat das Unternehmen 1259 Angestellte.

In den vergangenen Jahren hatte das Unternehmen versucht, mit gleichzeitigen Schließungen und Neueröffnungen eine Pleite abzuwenden.
SinnLeffers hatte im Sommer 2008 Planinsolvenz angemeldet und war seit dem Ende des Verfahrens mit deutlich verkleinertem Filialnetz und reduzierter Mitarbeiterzahl am Markt.
Nach der Schließung einer Filiale in Mülheim an der Ruhr im Jahr 2008 hatte das Unternehmen 2016 im selben Einkaufszentrum einen Outlet-Store eröffnet.
Bereits seit Februar 2016 stand fest, dass eine Filiale in Gelsenkirchen schließen würde.

Die 22 Filialen in Deutschland
Sinn Leffers betreibt in Deutschland folgende Filialen, auf die eine Insolvenz auch Auswirkungen haben dürfte:

Aachen
Bielefeld
Bochum (Innenstadt)
Bochum (Ruhrpark)
Bonn
Dresden
Gelsenkirchen-Buer
Hagen
Hamburg-Harburg
Jena
Kassel
Koblenz
Krefeld
Lüdenscheid
Magdeburg
Mainz
Menden
Mönchengladbach
München-Riem
Münster
Oberhausen
Osnabrück
Trier

SinnLeffers war 1997 durch die Fusion aus den zwei kleineren Traditions-Modehäusern Sinn und Leffers entstanden.
Von 2001 bis 2005 gehörte das Unternehmen zum Essener KarstadtQuelle-Konzern.


 
Verbraucherzentrale klagt gegen „Dash-Button“ von Amazon !

Düsseldorf. Im August führte Amazon den „Dash Button“ ein: Mit einem Druck bestellt man Haushaltsartikel.
Jetzt klagen Verbraucherschützer dagegen.

Die Verbraucherzentrale NRW geht gerichtlich gegen den vom Internethändler Amazon eingeführten „Dash-Button“ vor.
Wie die Verbraucherschützer am Donnerstag in Düsseldorf mitteilten, verstößt der analoge Knopf, mit dem Amazon-Prime-Kunden Haushaltswaren bestellen können, gegen mehrere rechtliche Vorgaben.

Die Verbraucherzentrale hatte deshalb das Unternehmen bereits abgemahnt und eine Unterlassungserklärung zu den kritisierten Punkten gefordert.
Da diese unterblieb, wollen die Verbraucherschützer jetzt vor Gericht klären lassen, ob der „Dash-Button“ unter den aktuellen Bedingungen verwendet werden darf.

Waschmittel an der Waschmaschine bestellen
Der „Dash-Button“ soll nach den Vorstellungen von Amazon in Haushalten hängen und auf Knopfdruck via Internet Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlt auf der Schaltfläche des Buttons aber der Hinweis, dass der Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung auslöst.
Zwar verschicke die App eine Push-Nachricht, sobald der Knopf gedrückt wurde.
Wer es aber versäume, binnen 15 Minuten zu stornieren, habe den Kauf rechtsverbindlich getätigt.

„Das wirft die Frage auf, was ist, wenn unbefugte Dritte oder kleine Kinder den Knopf drücken“, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale am Donnerstag.

Die Kunden könnten ihr Smartphone schließlich nicht ständig im Blick behalten.

Preissteigerungen werden nur ab zehn Prozent mitgeteilt
Moniert wird auch, dass Amazon sich vorbehalte, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern.
Preisänderungen würden den Kunden laut App nur bei Steigerungen „um mehr als zehn Prozent“ gesondert mitgeteilt.

Überdies behalte sich Amazon vor, Ersatzartikel zu versenden, wenn das gewünschte Kaufprodukt nicht verfügbar sein sollte.
Die Verbraucherzentrale NRW hält all diese Klauseln für unzulässig.

Amazon verweist auf Info in einer App
Amazon argumentiert, dass die Details der Bestellung im Browser oder der App festgelegt werden.
Dort werde auch über die Preise informiert und der Hinweis auf die kostenpflichtige Bestellung gegeben.
Außerdem könnten die mit dem Dash-Button bestellten Waren kostenfrei zurückgesendet werden.

Die kleinen Geräte sehen wie eine Türklingel mit Marken-Aufkleber aus. Amazon verkauft die Dash-Buttons für 4,99 Euro – die beim ersten Einkauf mit ihnen gutgeschrieben werden.
Jeder Knopf ist für nur ein Produkt einer Marke programmiert.

Der „Dash-Button“ wurde in Deutschland Ende August eingeführt.
Als Amazon den neuen Service im vergangenen Jahr angekündigt hatte, hielten einige Experten die Meldung zunächst für einen Aprilscherz.


 
Tabakindustrie unbeeindruckt von Schockbildern auf Schachteln !

Berlin - Die deutsche Tabakindustrie hat die Wirkung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln angezweifelt.
Das habe sich bei uns schlichtweg nicht ausgewirkt, sagte Rainer von Bötticher vom Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels.

Heute trifft sich die Branche auf der weltgrößten Industrie-Messe Intertabac in Dortmund.
Zu den Aufdruck verdeckenden Hüllen oder Etuis habe bisher nur ein kleiner Teil der Raucher gegriffen, erklärte von Bötticher.
Es habe nur kurzzeitig einen Anstieg beim Verkauf von Etuis gegeben.


 
Wieder mehr Deutsche von Armut bedroht !

Berlin - Ungeachtet der guten Wirtschaftslage sind wieder mehr Menschen in Deutschland von Armut bedroht.
Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor, die dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorliegen.

Demnach stieg der Anteil der von Armut bedrohten Menschen 2015 auf 15,7 Prozent - 0,3 Punkte mehr als im Vorjahr.
2014 war die Quote leicht gefallen.

Als armutsgefährdet gelten Menschen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügen.
2014 waren das weniger als 917 Euro monatlich.


 
Banken müssen Kunden bald beim Kontowechsel unterstützen !

Frankfurt/Main. Negativ-Zinsen stehen im Raum, die Postbank kassiert bald Geld fürs Girokonto: Wer sein Konto wechseln will, hat es in Kürze leichter.

Bankkunden in Deutschland sind treue Wesen: Wer einmal ein Girokonto eröffnet hat, behält es in den meisten Fällen bis an sein Lebensende.
Nach Angaben des Digitalverbandes Bitkom haben 74 Prozent aller Deutschen noch nie ihre Bank gewechselt.
Ein Grund dafür ist die Sorge vor Komplikationen, wie man sie etwa bei einem neuen Telefonanbieter befürchtet.
Doch eine tote Leitung mag für ein paar Stunden oder Tage gerade noch hinnehmbar sein.
Was aber, wenn das Gehalt nirgendwo eingehen und die Miete nicht überwiesen werden kann?

Solche Befürchtungen sollen künftig ausgeräumt werden: Von kommenden Sonntag an sind Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen.

Die neue Regel ist Teil des Zahlungskontengesetzes, eine EU-Richtlinie, die derzeit ins deutsche Recht umgesetzt wird.

Banken müssen Kontodaten automatisch austauschen
Wichtigste Neuigkeit: Künftig müssen die alte und die neue Bank beim Wechsel kooperieren und wesentliche Informationen zum Konto austauschen.
Dazu gehören die Daten zu bestehenden Daueraufträgen, Lastschriftverfahren und Überweisungen.
Die neue Bank ist verpflichtet, innerhalb von zwei Geschäftstagen die entsprechenden Informationen von der alten Bank anzufordern.
Dann muss diese innerhalb von fünf Geschäftstagen reagieren und binnen weiterer fünf Tagen den Übergang perfekt machen.
Insgesamt darf der Wechsel also nur zwölf Geschäftstage dauern.

Ab dem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt soll die alte Bank keine Lastschriften und Überweisungen mehr akzeptieren.
Auch das restliche Guthaben muss automatisch an das neue Konto überwiesen werden.
Allerdings: In Zukunft können Banken für den Wechselservice Gebühren erheben – wenn sie diese im Vorfeld des Umzugs offenlegen.
Zuvor war dies gesetzlich nicht geregelt, die meisten Banken sahen aber von Gebühren ab.

Institute sind sauer
Während Verbraucherschützer die neuen Vorschriften loben, ist die Finanzbranche weniger erfreut.
Die Deutsche Kreditwirtschaft, die die Interessen von Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken vertritt, nennt die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen für einen Kontenwechsel „ambitioniert“.
Um einen Kontenwechsel dennoch in der vorgegebenen Zeit zu gewährleisten, hätten Banken und Sparkassen bereits ein Abkommen zur Umsetzung des Gesetzes abgeschlossen.

Gut möglich, dass sich Kunden nun verstärkt für eine neue Bank entscheiden.
Denn weil die anhaltend niedrigen Zinsen die Gewinne vor allem der Publikumsbanken schmälern, erheben diese für zahlreiche Dienstleistungen Gebühren.

Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon hält alte Geschäftsmodelle bereits für ausgereizt.
„Ich erwarte, dass es in einigen Jahren praktisch nirgendwo mehr kostenlose Girokonten geben wird“, sagte er kürzlich.
In Bayern verlangt die erste Genossenschaftsbank bereits Strafzinsen von Kunden, wenn sie Guthaben über 100.000 Euro auf dem Konto lagern.
Beobachtungen der Finanzberatung FMH zufolge erheben bereits 28 Banken monatliche Kontoführungsgebühren.
Diese lägen zwischen zwei und 14,90 Euro.

Gebühren für Girokonten befördern Kontowechsel
„Einige haben neue Kontomodelle eingeführt und zugleich die monatlichen Entgelte um bis zu 7,90 Euro erhöht – zum Teil ohne die Gegenleistung anzupassen“, kritisieren die Fachleute von FMH.
Besonders stark seien die Kosten für Kreditkarten gestiegen.
Bei der Girocard hingegen seien die Anbieter noch zurückhaltend.
„Gerade in Zeiten, in denen neue Kosten eingeführt und alte Kosten bei Girokonten wiederbelebt werden, sollten Verbraucher die gesetzliche Neuerung zum Anlass nehmen, tatsächlich zu wechseln“, rät Katharina Lawrence, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Vergleichsportale bieten die Möglichkeit, Angebote genau auf den Prüfstand zu stellen.
In der Regel gibt es drei Kostenmodelle: Der Idealfall ist das kostenlose Konto.
Viele Anbieter verlangen jedoch pauschal eine monatliche Gebühr, mit der in der Regel alle Leistungen abgegolten sind.
Bei der dritten Variante setzt sich die monatliche Gebühr des Kontos aus einer fixen und variablen Komponente zusammen.

Filialkunden am meisten betroffen
Meist trifft es Kunden, die Bankgeschäfte nicht online, sondern in der Filiale erledigen.
Wer Überweisungen vor Ort durchführt, kann unter Umständen stärker zur Kasse gebeten werden.
Weitere Kostenfaktoren sind Zusatzgebühren für Kreditbanken und bei den Überziehungszinsen, die Banken und Sparkassen verlangen.
Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Allerdings: Zu oft sollte man das Konto nicht wechseln.
Denn jeder Kontowechsel wird der Schufa gemeldet.
Wer zu oft von Bank zu Bank hüpft, erhält einen schlechteren Kreditscore und muss unter Umständen mehr für Kredite zahlen als treue Kunden.


 
Kontowechsel für Bankkunden künftig leichter !

Berlin - Für Bankkunden wird ein Kontowechsel zu einem anderen Institut leichter.
Künftig muss die neue Bank Versicherungen, Telefon- oder Stromanbieter über die geänderte Kontoverbindung informieren.

Das sehen gesetzliche Bestimmungen vor, die heute in Kraft treten.
Aufwändige und langwierige Verfahren standen vielen dabei im Weg, das für sie günstigste Angebot am Markt auszuwählen, sagte Verbraucherstaatssekretär Gerd Billen.

Der neue Service erhöhe auch den Wettbewerb unter den Banken.
Die Regelungen sind Teil des Zahlungskontengesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird.


 
Nach Rewe stoppt auch Lidl den Plastiktüten-Verkauf !

Neckarsulm. Ab 2017 soll es bei Lidl als erstem Lebensmitteldiscounter keine Plastiktüten mehr geben.
Auch Rewe verzichtet bereits auf Kunststoff.

Nach Rewe stoppt auch Lidl den Verkauf von Plastiktüten.
Als erster Lebensmitteldiscounter werde das Neckarsulmer Unternehmen ab Frühjahr 2017 die umweltschädlichen Kunststofftüten aus dem Angebot nehmen, kündigte Wolf Tiedemann von der Lidl-Geschäftsleitung am Montag im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an.

Dadurch würden voraussichtlich jährlich über 100 Millionen Kunststofftaschen eingespart.
Dies entspreche rund 3500 Tonnen Plastik.
Nur noch Taschen aus Baumwolle oder Papier bei Lidl

Auch in den Lidl-Filialen in Österreich und der Schweiz werde es künftig keine Plastiktüten mehr geben, sagte der Manager.
Der Discounter wolle mit diesem Schritt die Bemühungen der Bundesregierung unterstützen, den jährlichen Verbrauch von Kunststoff-Tragetaschen bis Ende 2025 von zuletzt rund 70 auf höchstens 40 Tüten pro Einwohner zu senken.

Wer dennoch nach dem Einkauf bei Lidl eine Tragetasche braucht, kann auf Taschen aus Baumwolle oder Papier, sowie auf für die häufigere Verwendung bestimmte Permanent-Tragetaschen zurückgreifen.

Plastiktüte ist für die meisten Deutschen verzichtbar
Vor Lidl hatten bereits die Supermarktkette Rewe und der Textil-Discounter KiK den Verzicht auf Plastiktüten beschlossen.
Die meisten anderen deutschen Einzelhändler sind aufgrund einer Selbstverpflichtung des Handelsverbandes Deutschland dazu übergegangen, für die umweltschädlichen Tragetaschen Geld zu verlangen, um den Verbrauch zu reduzieren.

Den meisten Deutschen scheint die Plastiktüte ohnehin verzichtbar.
Bei einer im Frühjahr veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov plädierte mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Befragten dafür, die Ausgabe von Plastiktüten in Geschäften komplett zu verbieten.





sollen sie aber später nicht rumheulen, wenn die Umsätze zurückgehen !
 
Versandhandel: Otto vermietet künftig Waschmaschinen und Fernseher !

Hamburg. Fernseher, Waschmaschinen oder Tablets soll man bei Otto bald nicht nur kaufen können.
Der Versandhändler startet Vermietung auf Zeit.

Beim Versandhändler Otto sollen die Kunden künftig Fernseher, Waschmaschinen oder Tablets nicht nur kaufen können, sondern auch mieten.
Das deutsche Tochterunternehmen der weltweit tätigen Otto Gruppe werde einen entsprechenden Versuch starten, teilte Otto am Montag in Hamburg mit.

„Wir glauben, dass Konsumenten zukünftig auch physische Produkte auf Zeit mieten möchten und dies genauso einfach und sorgenfrei sein sollte, wie Musik zu streamen oder Car Sharing zu nutzen“, sagte Vertriebsvorstand Marc Opelt.

Mindestmietdauer von drei Monaten
In einem ersten Schritt sollen bereits in wenigen Wochen auf einer eigenen Plattform Produkte aus den Bereichen Multimedia, Haushaltselektronik und Sport angeboten werden.
Die Mindestmietdauer werde drei Monate betragen.

Insgesamt sei die Otto-Einzelgesellschaft, der frühere Otto-Versand, mehr denn je auf dem Weg zu einem Technologieunternehmen, sagte der Vorstandssprecher und künftige Konzernchef Alexander Birken.
Seit 2012 sei der Umsatz dort um 23 Prozent oder 500 Millionen Euro gestiegen.

In den Shop Otto.de kämen bereits mehr als die Hälfte aller Besucher mit mobilen Endgeräten.
Otto wachse in allen Sortimentsbereichen, vor allem im Bereich Möbel und Multimedia.
Auch im ersten Geschäftshalbjahr 2016/17 habe Otto das geplante Wachstum von fünf Prozent übertroffen.


 
Diese Betrugsmaschen sollte man als Tourist kennen !

Berlin. Kopierte Kreditkarten oder inszenierte Unfälle - Touristen sind für Betrüger oft leichte Beute.

Wir klären über die gängigen Maschen der Abzocker auf.

Ein Tourist kennt das Land, in dem er sich befindet, oft bestenfalls aus dem Reiseführer.
Er ist also ein leichtes Ziel für Betrüger und Abzocker aller Art.
Welche gängigen Maschen es im Ausland gibt, erklären Reiseprofis.

Der Tempel-Trick
Besonders in Südostasien tummeln sich an beliebten Orten angebliche Touristenführer, die gar keine sind.
Sie bieten den Ausflug zum nächsten Tempel oft zu einem lachhaft günstigen Preis an.
Doch das Kulturprogramm ist gar nicht Zweck der Tour.
Stattdessen fährt der Guide den Urlauber zu dem Geschäft eines Freundes.
Dort soll der Tourist kaufen: Schmuck, Teppiche, Souvenirs.
"Man wird unter Druck gesetzt und muss sehr erfahren sein, um sich dagegen wehren zu können", sagt der Reiseblogger Johannes Klaus, der unter anderem die Plattform Travel Episodes betreibt.

Tipp: Sich auf der Straße keine Tour aufschwatzen lassen.

Der hilfsbereite Autofahrer
Ein dicht auffahrendes Auto, ein wild gestikulierender Fahrer, Lichthupe: Diese Verkehrsszene erlebte Blogger Robin Runck von Travel-forever.de in Frankreich.
"Wir haben gedacht, wir hätten einen Schaden am Auto und hätten beinahe angehalten."
Allerdings kannte der erfahrene Reisende die Masche.
Er warnt: "Wenn man anhält, werden schnell die Wertsachen aus dem Auto gestohlen."

Tipp: Bei aufdringlichen Autofahrern und auch bei vermutlich inszenierten Unfällen die Tür verriegeln und nicht anhalten.

Der Taxi-Festpreis
Mit dem Taxi für 20 Euro direkt ins Stadthotel?
Klingt bequem.
Ärgerlich nur, wenn die Fahrt eigentlich nur 10 Euro kostet.
Oft scheint ein Festpreis zunächst günstiger als der Taxameterpreis.
Aber gerade damit werden Touristen abgezockt.
"Hier zahlt man oft das Doppelte", sagt Johannes Klaus.

Tipp: Am Flughafen eine registrierte Taxifirma wählen.
In der Stadt das Taxi vom Hotel oder Restaurant rufen lassen.

Der falsche Wechselkurs
Geld auf der Straße zu wechseln, ist oft keine gute Idee.
Entweder ist der verlangte Wechselkurs grob falsch oder Betrüger mischen ein paar gefälschte Scheine unter.
Reiseblogger Klaus ist selbst schon in eine Falle getappt: "In Prag wurde ich um 70 Euro gebracht, weil ich nicht auf den Kurs geachtet habe.
Bei einer Wechselsumme von 300 Euro."
Das schmerzt.

Tipp: Geld nur bei Banken und seriösen Wechselstuben tauschen, dort bekommt man auch eine Quittung.
Stets den Wechselkurs kennen und nachrechnen.
Dabei können Währungsrechner-Apps helfen.

Der Kreditkartenbetrug
Wenn der Verkäufer in einem Laden die Kreditkarte beim Bezahlen in einen Hinterraum bringen will, sollten Urlauber sofort einschreiten.
Denn die Karte wird dann manchmal rasch kopiert.
Zu Hause wundert sich der Reisende über wundersame Abbuchungen, deren Ursprung er sich nicht erklären kann.
"Von meiner Kreditkarte wurden Beträge aus Vietnam abgebucht", berichtet Klaus von einer Reise.

Tipp: Die Karte nie aus den Augen lassen.
Und für den Ernstfall alle Kaufbelege aufheben.
So konnte Klaus zum Beispiel belegen, dass er zum Zeitpunkt der betrügerischen Abbuchungen gar nicht in Vietnam war - sondern in Thailand.
"Also wurde mir das Geld von der Versicherung der Kreditkarte zurückerstattet."

Der Taschendiebstahl
Ein globales Phänomen.
Oft treten Diebe in Gruppen auf und sind gut organisiert.
Manchmal bauen Diebe erst ein kleines Gespräch auf, zeigen sich hilfsbereit - und lenken damit die Aufmerksamkeit von einem Dritten ab, der zugreift.
Sehr klassisch ist nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes auch der Rempel-Trick: Der Vordermann tut so, als würde er stolpern, bückt sich und bleibt stehen.
Während das Opfer aufläuft und abgelenkt ist, greift ein Komplize in die Tasche.

Tipp: Die Geldbörse nie in der hinteren Hosentasche tragen.
Scheint die Situation irgendwie komisch, doppelte Vorsicht walten lassen.


 
Basiskonto: Verbraucherschützer wollen strengere Regeln bei Bankgebühren !

Berlin. Es war gedacht für die Ärmsten: Einige Banken verlangen hohe Gebühren für das Basiskonto.
Verbraucherverbände fordern strengere Regeln.

Sie haben keine Wohnung, und oft hohe Schulden: Obdachlose, Überschuldete oder Flüchtlinge sind keine lukrative Kundschaft für Banken.
Schätzungen zufolge leben rund eine halbe Million Menschen ohne Konto in Deutschland.
Weil aber viele Überweisungen oder Einzahlungen ohne Bank unmöglich sind, brauchen auch sie eine Bankverbindung.

Der Gesetzgeber hat reagiert.
Seit Mitte Juni gibt es das Konto für alle.
Allerdings wird in dem Gesetz kein Betrag für die Gebühren festgelegt.
Das Entgelt muss angemessen sein, heißt es dort.
„Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.“

Sechs Banken abgemahnt
Diese schwammige Formulierung nutzen offenbar einige Banken.
Sie verlangen deutlich höhere Gebühren für das Basiskonto im Vergleich zu einem regulären Girokonto oder erheben zusätzliche Entgelte für Extraleistungen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will gegen diese Geschäftsmodelle vorgehen und hat sechs Geldinstitute abgemahnt: Die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe sowie die BBBank.
Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar, wird die Abmahnung begründet.
Diese Kreditinstitute sollen nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Beim Basiskonto handelt es sich um ein sogenanntes Guthabenkonto.
Das bedeutet es kann Geld eingezahlt, überwiesen und abgehoben werden.
Aber die Inhaber können das Konto nicht überziehen.
Für die Eröffnung muss es eine Adresse geben, aber keinen festen Wohnsitz.
Mit dem neuen Zahlungskontengesetz hat die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, die das besondere Schutzbedürfnis von Verbrauchern hervorhebt.

Verbraucherzentrale will notfalls klagen
Bei der Deutschen Bank liegt die Gebühr für das Basiskonto bei 8,99 Euro pro Monat.
Die Deutsche Bank bestätigte bisher nur den Eingang der Abmahnung durch die Verbraucherzentralen.
Knapp zwei Wochen haben die abgemahnten Banken nun Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Ändert sich nichts an den Gebühren, will die Verbraucherzentrale eine Klage anstrengen.

Auch bei der Targobank kostet das Basiskonto rund neun Euro.
„Der Gesetzgeber verlangt eine ,angemessene und marktübliche’ Bepreisung des Basiskontos, ohne dies weiter zu konkretisieren“, teilt eine Sprecherin mit.
„Die Bepreisung halten wir für angemessen, da der Kunde hiermit ein transparentes Komplettangebot ohne versteckte Zusatzkosten erhält.“
So sind etwa zehn Überweisungen pro Monat auch in der Filiale kostenlos.

Verbände sind verärgert
Das Schreiben der Verbraucherschützer wurde auch von der Volksbank Karlsruhe geprüft.
Man habe sofort reagiert, sagt Thomas Nusche, Vorstandsreferent und Sprecher der Bank.
Für das Basiskonto verlangt das Geldinstitut jetzt 5,90 Euro im Monat.
Zuvor waren es zwei Euro mehr.
Anträge für das Basiskonto müssen bei der Bank eine besondere Prüfung durchlaufen.
Der Mehraufwand sollte über diesen Betrag zumindest teilweise abgedeckt werden.

Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist die Geschäftspraxis „ein klarer Fall von Diskriminierung“.
„Es geht offensichtlich darum, unerwünschte Kundschaft abzuschrecken“, sagt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
„Lenken die Banken nicht auf freiwilliger Basis ein, sollte der Gesetzgeber die Bedingungen für das Basiskonto vorschreiben.“


 
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