Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Verzichten Sie auf Spickzettel in der Geldbörse: EC-Karten Betrug hebt ab !

Frankfurt/Main - Während Bankenchefs über die Abschaffung von Bargeld brüten, muss sich Otto Normal mit Gaunereien rund um die EC-Karten rumschlagen.
Denn gerade Girokarten stehen bei Kriminellen hoch im Kurs.

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Sie erbeuteten davon so viele wie nie und räumten bereits im ersten Halbjahr 2016 satte 7,1 Millionen Euro ab – das ist ein Anstieg um 5 Prozent.

„Ein wesentlicher Teil der gestohlenen Karten wurde mit passender Pin eingesetzt“, sagt Sicherheitsmanagerin Margit Schneider von „Euro Kartensysteme“, die für die Zahlungskarten der deutschen Kreditwirtschaft zuständig sind.
Die Expertin mutmaßt: „Offensichtlich bewahren viele ihre Pin nicht sicher auf.“

Die Diebe bauen dabei auf die Vergesslichkeit der Leute, die ihre Pin leider viel zu oft auf die Karte selbst schreiben oder gleich neben der Karte aufbewahren.
Schneider rät deshalb, die Geheimnummer auswendig zu lernen und keinesfalls einen Spickzettel in der Geldbörse aufzubewahren.
Es ist auch wichtig, Dritten keine Einblicke in die Brieftasche zu gewähren – etwa beim Bezahlen an der Kasse.

Doch nicht nur am Bankautomat kommen die geklauten Karten zum Einsatz.
Auch die Zahl der Betrugsfälle beim Bezahlen mit Girokarten ist sprunghaft angestiegen.
In den ersten sechs Monaten 2016 schnellte diese Betrugsmasche um 77 Prozent die Höhe.
Es entstand ein Schaden von 800 000 Euro.

Doch es droht nicht nur das Kartenklauen an sich.
Auch das Abgreifen der Kartendaten greift immer mehr um sich – ein Anstieg um 50 Prozent auf 94 Fälle.
Dabei werden die Automaten so manipuliert, dass die Kartendaten ausgelesen werden.
Bei dieser sogenannten Skimming-Methode werden die Einschubschächte der Geldautomaten für die Karte oder gar die ganze Frontplatte durch Attrappen ersetzt.

Bei genauem Hinsehen kann man die Bastelarbeiten der Betrüger manchmal erkennen: Man sieht Spuren vom Kleber um den Kartenschlitz, Teile sitzen locker oder stehen ab, und Leisten und Verblendungen wirken eben wie später angebracht, zählt die Polizeiliche Kriminalprävention auf.
Auch Tastaturfelder werden überklebt.
Sobald einem das auffällt, Automat nicht benutzen!
Und für den Fall, dass die Pin zusätzlich mit einer Kamera ausgespäht wird, sollte das Bedienfeld während der Eingabe der Geheimnummer mit der Hand oder der Geldbörse verdeckt werden.



 
Strompreise: Wie viel Geld Fernseher, PC und Co. im Jahr kosten !

Computer, Fernseher oder Spielkonsolen kosten nicht nur bei ihrer Anschaffung Geld.
Der Stromverbrauch verursacht auch später laufende Kosten, die sich bemerkbar machen.
Eine effiziente Nutzung kann den Verbrauch aber senken.

Offenbach – Der Fernseher läuft den ganzen Abend.
Parallel wird mit dem Tablet im Internet gesurft, im Kinderzimmer zockt der Nachwuchs an PC und Konsole.
Was beim Energieversorger für Freude sorgt, nehmen die meisten Menschen nur einmal im Jahr zur Kenntnis.

Wenn die jährliche Stromabrechnung kommt und Nachzahlungen fällig werden, ist die Ärger meistens groß.
Dass Unterhaltungselektronik wie Fernseher oder Computer einen großen Teil des Stromverbrauchs in Privathaushalten ausmachen, ist kein Geheimnis.
Wie viel Stromkosten sie im Jahr ungefähr verursachen, lässt sich mit einer einfachen Rechnung ermitteln.
Dafür nimmt man den angegebenen Watt-Verbrauch jedes Gerätes und schätzt die tägliche Nutzungsdauer.

Ein Beispiel: Der Fernseher mit 120 Watt läuft täglich zehn Stunden.
Macht 1200 Wattstunden oder 1,2 Kilowattstunden (kWh).
Die kWh Strom kostet im Schnitt um die 28 Cent.
Macht pro Tag rund 34 Cent Stromkosten.
Im Jahr kommt man damit auf etwa 125 Euro für den Fernseher.
Jedoch: "Das ist nur ein Maximalwert", schränkt Jürgen Ripperger vom Verband der Elektrotechnik (VDE) in Offenbach ein.

Die Watt-Zahl gibt nämlich nur an, wie viel Strom das Gerät bei maximaler Auslastung verbraucht.
Ein besonders helles Bild oder viel Kontrast machen den Fernseher stromhungrig.
Der PC braucht für Textverarbeitung weniger Strom als mit voll ausgelasteter Grafikkarte bei 3D-Spielen.
Was daraus klar wird: Der Strombedarf der Geräte ist nur ein Faktor.
"Der wichtigste Faktor ist der Nutzer", betont Ripperger.
Deshalb liefert die Stromkosten-Rechnung auf Basis der Watt-Zahl nur eine grobe Orientierung.

Bei Fernsehern gibt es beim Neugerätekauf im Laden eine weitere Orientierungshilfe: Sie müssen seit 2011 das EU-Energielabel tragen.
Es gibt neben der Effizienzklasse die Verbrauchsmenge von Kilowattstunden bei vier Stunden täglichem Betrieb im Jahr an, erklärt Roman Zurhold von der Deutschen Energie-Agentur (dena).
"Da die Angabe ein Durchschnittswert ist, bietet sie eine realistische Schätzung."
Multipliziert man sie mit dem Preis pro kWh, hat man eine realistische Schätzung der jährlichen Stromkosten bei täglichem Betrieb von vier Stunden.
Wer nur zwei Stunden schaut, nimmt einfach entsprechend die Hälfte dieses Werts.
Bisher gibt es das Label aber nur für Fernseher und nicht für Computer oder andere Geräte.

Für eine genauere Ermittlung des Stromverbrauchs bieten sich Zwischenstecker an.
Die kleinen Messgeräte kommen zwischen Steckdose und Gerät und zeichnen auf, wie viel Strom im Nutzungszeitrum fließt.
Je länger die Geräte messen, desto genauer wird der Eindruck vom Verbrauchsverhalten.
Wer etwa einen Monat lang misst, multipliziert den Wert mit 12 und hat eine recht genaue Jahresschätzung.

Beim Tüv Rheinland beobachtet man einen allgemeinen Trend zu mehr Effizienz im Bereich Unterhaltungselektronik.
"Doch", sagt Ralf Diekmann, "Effizienz bemisst sich nicht nur an geringem Stromverbrauch, sondern am optimalen Verbrauch für eine genutzte Leistung."
Und der kann an vielen Punkten optimiert werden, wie er mit einigen Beispielen erklärt.

WLAN-Router verbrauchen 13 bis 15 Watt pro Stunde, schätzt Diekmann.
Pro Jahr kommen da bei 24-Stunden-Betrieb rund 35 Euro Stromkosten zusammen.
Wer den Router über Nacht ausschaltet, kann diese Kosten um ein Drittel reduzieren.
"Da schläft man und ist nicht im Internet", sagt Diekmann.
Bei einigen Routern lässt sich das schon in den Einstellungen festlegen.

Der Fernseher sollte nicht gerade an einem großen Fenster stehen, wo das Tageslicht in voller Kraft herein scheint.
Denn je heller die Umgebung des Geräts ist, desto höher muss die Bildschirm-Helligkeit eingestellt werden, was wiederum mehr Strom kostet.
Diekmanns Rat laut deshalb: Das TV-Gerät möglichst in eine eher dunkle Ecke stellen.
Wenn man gerade über den Kauf eines neuen Geräts nachdenkt, gilt ein Gedanke der Bildschirmgröße.
Da sollte man im Hinterkopf behalten: Mehr Diagonale kostet mehr Strom.

Beim Stromsparen vergessen viele Menschen die einfachste Regel: Was ausgeschaltet ist, verbraucht nichts.
Beim PC zum Beispiel sollten nicht genutzte Peripherie-Geräte wie Drucker oder Scanner abgeschaltet werden.
Während der Arbeit am Computer schließt man Programme, die gerade nicht in Gebrauch sind.
Das Gerät zieht weniger Strom und außerdem wird der Prozessor geschont, sagt Diekmann.


 
Gericht verkündet Urteil in Zivilprozess gegen Check24 !

München. Das Landgericht München verkündet heute ein Urteil mit voraussichtlicher Signalwirkung für die Boombranche der Preisvergleichsportale im Internet.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute wirft dem Vergleichsportal Check24 unlauteren Wettbewerb vor.

Der Grund: Check24 präsentiert sich den Besuchern der Webseite als Dienstleister, der über die günstigsten Versicherungstarife informiert.
Doch gleichzeitig kassiert Check24 wie ein normaler Versicherungsvertreter eine Provision, wenn über das Portal ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

Die klagenden Versicherungskaufleute argumentieren, dass das für die Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar sei.
Der Verband vertritt rund 11 000 Versicherungsvertreter und liegt seit Monaten mit Check24 im Clinch.
Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi ließ im Laufe des Prozesses erkennen, dass auch sie in diesem Punkt die Informationen auf Check24 nicht für ausreichend hält.

Der Verband hofft nun auf ein Urteil mit Vorbildcharakter für weitere Vergleichsportale.
Denn vor allem in der Auto-Versicherung machen die Portale den klassischen Versicherungsvertretern zunehmend Konkurrenz: Allein Check24 hat nach eigenen Angaben bei der letzten Wechselrunde rund 950 000 Kfz-Verträge vermittelt.


 
Check24: Schlappe vor Gericht !

Vergleichsportal "Check24" muss Kunden besser informieren.

Das Preisvergleichsportal Check24 muss künftig seine Kunden besser darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen für Vertragsabschlüsse kassiert.
Das entschied das Landgericht München.

Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess am Mittwoch.

Versicherungskaufleute hatten geklagt
Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der 11.000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf.
Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil anschließend zum "Sieg für den Verbraucherschutz".

Doch gaben die Richter den Klägern keineswegs in allen Punkten recht.
Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Internet-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg sehr erschwert worden wäre.

Doch das Check24-Geschäftsmodell werde durch das Urteil nicht im Grundsatz gefährdet, sagte Christoph Röttele, der Geschäftsführer des Internetportals.
"Wir können mit dem Urteil leben."


 
Verbraucherschützer warnen vor illegalen Lottoanbietern !

Berlin. Lottoanbieter locken im Internet mit Traumgewinnen.
Auf garantierte Geldauszahlung könne man sich aber nicht verlassen, sagen Experten.

Immer mehr Lottospieler geben ihre Tipps online ab – was aber riskant sein kann.
Denn im Internet machen sich auf einem Schwarzmarkt sogenannte Zweitlotterien breit.
Verbraucherschützer warnen: Nicht überall, wo Lotto draufsteht, ist auch Lotto drin.

Traumgewinne, Rabatte beim Einsatz: Geschickt locken Zweitlotterien auf ihre Webseiten, damit Kunden dort ihre Tipps abgeben.
Die optische Aufmachung und die eingeblendeten Prüf- und Bewertungssiegel lassen beim Betrachter den Eindruck entstehen, es mit einer staatlichen Lotterie zu tun zu haben, wie die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet.
„In Wirklichkeit gibt der Spielteilnehmer nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen Lottoziehung ab, nimmt also an der staatlichen Lotterie selbst gar nicht teil“, warnt Verbraucherschützerin Eva Ludwig.

Lotto im Internet nur mit behördlicher Erlaubnis
Zweitlotterien (auch schwarze Lotterien genannt) fehlt die deutsche Erlaubnis.
Lotto im Internet anbieten dürfen in Deutschland nur die Lotteriegesellschaften der Bundesländer sowie eigens lizenzierte gewerbliche Vermittler.
Daher könne der Verbraucher die Auszahlung eines möglichen Gewinns bei einer Zweitlotterie nicht von den deutschen Lotteriegesellschaften verlangen, so die Verbraucherzentrale.
Die Auszahlung sei auch nicht durch den Deutschen Lotto-Toto-Block gesichert.

Hinzu kommt: Zweitlotterien haben ihren Sitz meist im Ausland, etwa in Gibraltar oder auf Malta.
„Sollte eine Gewinnauszahlung verweigert werden, ist ein Anspruch gerichtlich kaum durchsetzbar und mit hohen Kosten verbunden“, erläutert Verbraucherschützerin Ludwig.

Illegale Anbieter zahlen Gewinne nicht aus
„Die sogenannten Zweitlotterien sind ausnahmslos verboten“, sagt auch Michael Schaich vom hessischen Innenministerium, bei dem die Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel der Bundesländer angesiedelt ist.
Daher sollten sich Spielinteressenten über legale Spielmöglichkeiten informieren – zumal die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel strafbar ist, wie Schaich betont.

Die staatlichen Lotteriegesellschaften sind auf die Zweitlotterien längst aufmerksam geworden.
So berichtet Lotto Baden-Württemberg über „sich häufende“ Beschwerden von Spielern, die ihren Gewinn von einem in Deutschland illegalen Anbieter nicht ausgezahlt bekommen würden.
„Bei einem Millionen-Jackpot ist der Glückspilz von der Zahlungsfähigkeit und bei kleineren Gewinnen von der Zahlungswilligkeit eines im Ausland sitzenden Unternehmens abhängig“, warnt die Lotteriegesellschaft.

Auf der „White List“ werden die zugelassenen Anbieter geführt
Auch Lotto Hamburg weist auf Äußerungen Betroffener im Internet hin, die den Eindruck erwecken könnten, dass eine neue Strategie der Zweitlotterien darin besteht, schon kleinere und mittlere Gewinne nicht mehr regelhaft auszuzahlen.
Der Grund: „Weil sie darauf spekulieren können, dass kein betroffener Spielteilnehmer einen Gewinn von 50 Euro oder selbst 200 Euro in Gibraltar einklagen oder ein Urteil dort vollstrecken lassen würde“, vermutet Lotto Hamburg.
Die Beträge, um die es geht, sind beachtlich: Auf jährlich etwa 200 Millionen Euro schätzen die staatlichen Aufsichtsbehörden die Bruttospielerträge der Zweitlotterien (Stand: 2014).
Bruttospielerträge ergeben sich aus den Spieleinsätzen abzüglich der Gewinnauszahlungen.

Vor der Anmeldung bei einem Onlineanbieter sollten Spieler, die auf der sicheren Seite stehen wollen, genau prüfen, ob es sich um eine legale Offerte handelt, rät die Verbraucherzentrale.
Dabei sollten sie nicht nur das Impressum sowie die Geschäftsbedingungen des Anbieters gründlich lesen, sondern zusätzlich nachschauen, ob die Firma in der „White-List“ der Glückspielaufsichtsbehörden der Länder aufgeführt ist.
Auf dieser Liste stehen in Deutschland zugelassene Glückspielanbieter, getrennt nach Sparten wie Lotterien und Sportwetten, Pferdewetten oder Spielbanken.
Bei diesen Anbietern gibt es einen Anspruch auf Gewinnauszahlung gegenüber Lotteriegesellschaften.


 
Krankenkassen sagen steigende Beiträge voraus !

Berlin - Gesetzlich Krankenversicherten drohen in den kommenden Jahren spürbar höhere Beiträge.

Wir haben die Realität, dass es auch in den nächsten Jahren steigende Zusatzbeiträge geben wird, sagte die Vorsitzende des Kassen-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, am Donnerstag bei einer Veranstaltung nahe Berlin.

Für 2019 sagte Pfeiffer einen Zusatzbeitrag von voraussichtlich 1,8 Prozent im Durchschnitt voraus.
Er liegt heute bei 1,08 Prozent. Den Zusatzbeitrag müssen die 54 Millionen Kassen-Mitglieder alleine zahlen.
Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent dazu, den sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.


 
Amazon plant offenbar eigene Packstationen in Deutschland !

Düsseldorf. Um unabhängig von der Deutschen Post oder Hermes zu sein, prüft Amazon laut einem Bericht die Einrichtung von eigenen Paketstationen.

Der Onlinehändler Amazon könnte bei der Verteilung von Paketen einen weiteren Schritt in Richtung Kunden gehen und der Deutschen Post damit Geschäft streitig machen.
Amazon prüfe die Einrichtung von Paketstationen, die es zunächst in München und Berlin geben könnte, sagte Bernd Schwenger, Chef von Amazon Logistics in Deutschland, der „WirtschaftsWoche" laut einer Vorabmeldung vom Donnerstag.

Mit den sogenannten Amazon Lockers können Kunden Sendungen abholen, falls die Paketboten sie zu Hause nicht erreichen können.
„Wir werden bald darüber entscheiden, ob wir die Amazon Locker auch unseren deutschen Kunden anbieten", sagte Schwenger.

Amazon testet Paketstationen bereits
Der Schritt käme nicht überraschend - aus Stellenanzeigen Amazons war bereits im Februar hervorgegangen, dass der US-Riese in europäischen Großstädten eigene Stationen für Pakete aufbauen will.
In den eigenen Büros und Logistikzentren teste Amazon die Schließfächer mit seinen Mitarbeitern bereits, erzählte Schwenger weiter.

In solchen Paketstationen könnten die Verbraucher ihre Bestellungen abholen oder Retouren einstellen.
Bislang erhalten Amazon-Kunden ihre Lieferungen auf Wunsch auch an die gelben DHL-Packstationen der Post oder in die Hermes-Paketshops.
Mit einem eigenen Netz würde sich Amazon unabhängiger machen von den großen Paketdienstleistern.
Ein entsprechendes Angebot gibt es bereits in den USA und Großbritannien.

Die Post hat in Deutschland bereits über 2700 Packstationen aufgestellt.


 
Verbraucherportal gegen Mogelpackungen zieht positive Bilanz !

Berlin. Die Verbraucherzentralen feiern das fünfjährige Bestehen des Portals Lebensmittelklarheit.de.
Die Industrie übt noch immer Kritik.

Das von den Verbraucherzentralen betriebene Portal Lebensmittelklarheit.de feiert sein fünfjähriges Bestehen.
80.000 Mal wird es mittlerweile monatlich angeklickt.
Verbraucher können sich dort über irreführende Aufmachung von Verpackungen beschweren, Experten ordnen die Fälle rechtlich ein und bitten die Hersteller um Stellungnahme.

Nach 14 Tagen wird der Fall auf der Seite veröffentlicht – samt Einschätzung, ob getäuscht wurde oder nicht.
Ändert ein Hersteller die Aufmachung seines Produktes, wird auch das vermerkt.

Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), zieht eine positive Bilanz.
„Die Hersteller reagieren“, sagt Müller, fast jedes zweite der mittlerweile 9000 als irreführend angeprangerten Produkte sei verändert, ein kleiner Teil der umstrittenen Verpackungen sogar ganz vom Markt genommen worden.

Die Industrie spricht zwar nicht mehr vom Internetpranger wie bei der Einführung.
Doch die grundsätzliche Kritik an der durch Bundeszuschüsse finanzierten Verbraucherseite gilt nach wie vor.
„Es ist und bleibt trotz einiger Verbesserungen falsch, mit staatlicher Finanzierung rechtlich korrekt gekennzeichnete Produkte aufgrund subjektiver Empfindungen einzelner Verbraucher vorzuführen“, sagt Marcus Girnau vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), dem Branchenverband der Hersteller.
Auch Müller räumt ein, dass die Kennzeichnungen in der Regel formal korrekt sind.
Vieles liegt in einer rechtlichen Grauzone.
In der dafür zuständigen Kommission können sich die Beteiligten aus Industrie, Verbraucherverbänden, Kontrollbehörden und Wissenschaft oft nicht auf klare Regeln einigen.

Negativbeispiel Kalbsleberwurst
Teils müssen die Verbraucherschützer erst eine gerichtliche Grundsatzentscheidung erstreiten, um Klarheit zu schaffen.
So geschehen etwa bei einem Tee, der mit Bildern von Himbeeren warb, obwohl Aroma statt echter Früchte enthalten war.
Noch immer melden Verbraucher wöchentlich 13 neue Produkte.
Fast jede zweite Beschwerde richtet sich gegen eine täuschende Beschreibung des Inhalts.
Der vzbv verlangt sachlichere Informationen.
Die Darstellung der Zutaten auf der Packung müsse dem tatsächlichen Inhalt entsprechen.
Negativbeispiel war bis 2010 die Kalbsleberwurst.
Sie musste bis dahin gar kein Kalbfleisch enthalten.
Inzwischen ist ein Mindestanteil von 50 Prozent Kalb vorgeschrieben.

Auch weiterhin sehen die Verbraucherschützer Bedarf für Lebensmittelklarheit.de.
Gesichert ist das Bestehen vorerst bis Ende 2018.
Dann läuft die Förderung des Bundes in Höhe von 1,7 Millionen Euro aus.


 
Rewe, Aldi, Edeka und Real: Diese Lachs-Produkte sind mit Chemie verseucht !

Zuchtlachs aus Supermärkten und Discountern können das Konservierungsmittel Ethoxyquin enthalten.
Das berichtet das ARD-Verbrauchermagazin Plusminus.
Bei Labortests wiesen die Tester die Substanz in allen acht getesteten Produkten nach.
Die höchste Konzentration bei Real-Zuchtlachs

In einer bei Real eingekauften Probe frischen Lachsfilets mit Haut, Marke „Profish“, entdeckte das Labor die im Vergleich zur übrigen Auswahl höchste Menge Ethoxyquin sowie Ethoxyquin-Dimer, einer Variante der Chemikalie: zusammen 168,7 Mikrogramm pro Kilogramm.

Dahinter: von Rewe „ja!-Tiefkühl-Lachsfilet“ (135,5 Mikrogramm/kg) und von Aldi Nord "Rookhus Echter Räucherlachs" (133 Mikrogramm/kg).

Rückstände des Konservierungsmittel wurden in diesen Produkten nachgewiesen:

„ja! Räucherlachs, mild geräuchert und von Hand gesalzen“ von Rewe
„Echter Räucherlachs, trockengesalzen“ von Norfisk
„Tip Räucherlachs in Scheiben“ von Real
„Golden Seafood Lachsfilets natur“ von Aldi Nord
„Gut & Günstig Norwegische Lachsfilets“ von Edeka.

Was ist Ethoxyquin überhaupt?
Die Substanz steht im Verdacht, DNA-Schäden zu verursachen, so der Toxikologe Professor Edmund Maser von der Kieler Christian-Albrechts-Universität.

Das Konservierungsmittel wird verwendet, um Futtermittel haltbar zu machen und wurde lange Zeit auch als Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Die Substanz gilt aber als gesundheitlich bedenklich und ist deshalb im Pflanzenschutz seit 2011 in der Europäischen Union verboten.
„In Futtermittel ist es jedoch zugelassen und gelangt offenbar auf diesem Weg in die Fische“, so die Plusminus-Redaktion.

Keine Rückstandshöchstgehalte auf EU-Ebene für Fisch
Als allgemeine Höchstmenge für Lebensmittel tierischer Herkunft gilt: 50 Mikrogramm Ethoxyquin pro Kilogramm.
Für Fisch existieren jedoch auf EU-Ebene keine Rückstandshöchstgehalte für Ethoxyquin!

Von dieser Belastung waren jedoch nur die getesteten Zuchtlachs-Produkte betroffen, als weitgehend frei von der Substanz gelten Wildlachs und Biolachs, so Plusminus.
Da Wildlachs nicht gezüchtet werde, bekomme er somit kein belastetes Futter, erklären die Verbraucherschützer.

Das sagt Real dazu
Auf den Test angesprochen, versprechen Besserung: so räumte Real ein, bei internen Untersuchungen ebenfalls vergleichbare Werte erhalten zu haben und versprach den Verbraucherschützern „die Rückstandsgehalte der gelieferten Ware nach Möglichkeit zu reduzieren“.


 
Daten-GAU: Comdirect-Kunden landeten beim Login in fremde Konten !

Berlin. Heftige Daten-Panne bei der Online-Bank Comdirect: Nach dem Einloggen landeten Kunden am Montag in den Konten anderer Benutzer.

Kunden der Online-Bank Comdirect haben am Montagmorgen einen heftigen Schrecken bekommen: Beim Login auf der Homepage landeten sie im Konto eines anderen Nutzers und konnten dessen komplette Daten einsehen: Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge, persönliche Daten – alles.
Wer sich ausloggte und dann wieder seine Zugangsdaten eingab, landete dann in einem anderen fremden Konto.
Die Bank schloss auch zunächst nicht aus, dass sogar Geldgeschäfte von fremden Konten getätigt wurden.

Bei Facebook und Twitter häufen sich die Beschwerden, Comdirect-Mitarbeiter verweisen einzelne Nutzer an den technischen Support.

Ein Comdirect-Kunde berichtet bei Twitter, dass er sich selbst eineinhalb Stunden nach seiner Mitteilung an die Bank noch immer in fremde Konten einloggen konnte

Überweisungen aus fremden Konten?
Die Comdirect-Seite selbst ist am Vormittag als erste Reaktion vom Netz genommen worden, wie eine Sprecherin bestätigte.
Zuvor hatte die Bank Wartungsarbeiten angekündigt, die aber bis vier Uhr am Morgen abgeschlossen sein sollten.

Viele Nutzer reagierten verärgert oder verängstigt auf die Datenpanne: „Sehr schön, komme beim Einloggen auf ein fremdes Konto...
Was ist denn da los bei Ihnen?“, kommentiert ein Nutzer bei Facebook.
„Das Problem habe ich auch.
Bin plötzlich in einem wildfremden Konto eingeloggt“, schreibt ein anderer.
„Ich sorge mich gerade darum, wer denn jetzt so auf meinem Konto zugriff hat...
Der Datenschutz ist bei Comdirect heut wohl im Urlaub.“

„Wir haben die Website heruntergefahren und neugestartet“, sagte Comdirect-Sprecherin Ulrike Hamer.
„Das Online-Banking sollte jetzt wieder funktionieren.“
Ob sie ausschließen könne, dass es wegen Panne zu Überweisungen von fremden Konten aus möglich waren?
„Dazu können wir aktuell keine Angaben machen.“


 
Studierende bis 25: Über Eltern gesetzlich krankenversichert !

Bremen. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten über ihre Eltern abgesichert, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Eine solche Familienversicherung besteht jedoch nicht, wenn die Eltern privat versichert sind.

Dann müssen Studierende einen eigenen Vertrag abschließen.
Darauf macht die Verbraucherzentrale Bremen aufmerksam.

Zusätzlich zur Krankenversicherung sollten angehende Studierende ihren Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer sei eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, wenn Studierende in andere Länder reisen.
Denn dann ist ein Rücktransport abgedeckt, der mitunter hohe Kosten verursacht.

Außerdem raten sie Schulabgängern, sich über die private Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeits-Versicherung zu informieren.
Beide Policen seien sinnvoll, um Risiken abzusichern, die die wirtschaftliche Existenz bedrohen können.


 
Welche Rechte Mieter haben: Defekte oder fehlende Badewanne !

In der eigenen Badewanne Kapitän sein und mit den Quietscheenten schwimmen - das wünscht sich mancher Mieter.
Ein Recht auf eine Wanne haben sie allerdings meist nur, wenn das zugesichert wurde.

Berlin. Grundsätzlich hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Badewanne.
Der Vermieter kann also auch eine Dusche einbauen.
Hat er aber vorher zugesagt, dass der Mieter eine Badewanne bekommt, kann der Mieter deren Einbau beanspruchen.

Ein Anspruch besteht auch, wenn es bei der Besichtigung in der Wohnung eine Badewanne gab.
Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.

Der Mieter muss in der Regel den Zustand der Badewanne akzeptieren, den sie bei der Anmietung hatte.
Das gilt aber nicht, wenn die Badewanne nicht benutzbar oder unzumutbar aufgeraut ist.
Der Mieter kann in solchen Fällen die Miete mindern.
Außerdem kann er vom Vermieter verlangen, dass dieser eine vergleichbare funktionstüchtige Badewanne einbaut.

Beschädigt der Mieter die Badewanne, haftet er in der Regel dafür.
Das gilt beispielsweise, wenn er eine Glasflasche oder ähnliches fallen lässt und dadurch Keramik oder Emaille abplatzt.
Das kann teuer werden, etwa wenn keine dauerhafte Ausbesserung möglich ist.
Denn auch kleine Beschädigungen können zu weiteren Schäden führen.
Unter Umständen muss dann die komplette Badewanne ausgetauscht werden.


 
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