Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Juwelier schießt auf Räuber !

Berliner Juwelier zieht Pistole und schießt: Räuber schwer verletzt !

Ein 27-Jähriger überfällt einen Juwelier in Berlin-Tegel – der Juwelier zieht seine Waffe und schießt.
Nun liegt der Verdächtige im Krankenhaus und auch gegen den Ladenbesitzer wird ermittelt.

Mit einer Schreckschusswaffe und einem Messer bewaffnet hat ein 27-Jähriger versucht, einen Juwelier in Berlin zu überfallen.
Es blieb bei dem Versuch.
Als er am Montagabend gegen 17.45 Uhr das Geschäft betrat, wehrte sich der 38-jährige Ladenbesitzer laut Polizeiangaben und feuerte mehrfach mit einer scharfen Waffe auf den mutmaßlichen Räuber.

Täter bricht verletzt zusammen
Der Tatverdächtige flüchtete schwer verletzt aus dem Laden in eine nahe gelegene Apotheke.
Dort brach er zusammen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo er notoperiert wurde.
Derzeit soll er sich außer Lebensgefahr befinden.
Im Krankenhaus wird sein Zimmer von einem Polizisten überwacht.
Gegen ihn wird wegen versuchten Raubes ermittelt.

Ermittlungen gegen Juwelier
Auch der 38-jährige Geschäftsinhaber wurde von Einsatzkräften der Polizei festgenommen und einem Fachkommissariat der Kriminalpolizei überstellt.
Ihm wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt – auch der Verdacht der Strafvereitelung steht im Raum, da der 58-jährige Vater des Geschäftsinhabers die Tatwaffe zunächst versteckt und widersprüchliche Angaben zum Tathergang gemacht haben soll.
Die Ermittlungen dauern an.


 
Lebenslange Haftstrafe nach Mord an Autoverkäufer !

Für den Mord an einem Autoverkäufer ist ein 33-Jähriger aus Bochum zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Bochumer Schwurgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte den russischen Verkäufer im Januar 2017 erwürgt und mit einem Hammer geschlagen hatte, um an einen teuren Sportwagen zu kommen.
Die Leiche war in einem Wald abgelegt worden.

Gegen einen ebenfalls angeklagten Bekannten aus Dortmund verhängte das Gericht acht Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord.
Er soll geholfen haben, den extra aus Russland angereisten Mann bei den Verkaufsverhandlungen unter einem Vorwand in ein anderes Zimmer zu locken.
Dort war der Russe umgebracht worden.

Motiv laut Urteil: Der zur Tatzeit mittellose Bochumer wollte seiner Ex-Freundin mit dem Auto imponieren.


 
14-jährigen Jungen erstochen: Angeklagter schweigt !

Nach der grausamen Tötung eines 14-jährigen Jungen in Duisburg muss sich ein 53-jähriger Dortmunder seit Dienstag vor dem Duisburger Schwurgericht verantworten.
Der Angeklagte soll dem Jugendlichen am 16. April 2017 mit einem Messer in den Rücken gestochen haben.

Zum Prozessauftakt hat er zu den Vorwürfen geschwiegen.
Die Bluttat passierte laut Anklage bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung zweier benachbarter Familien aus Duisburg.

Dabei soll es um ein nicht bezahltes Handy gegangen sein.
Der Dortmunder Angeklagte war angeblich zur Unterstützung dabei.
Die Anklage lautet auf Totschlag.


 
Europaweite Fahndung: Polizei zeigt neues Foto des Nachtresi-Amokfahrers !

Düsseldorf - Die europaweite Fahndung nach Ali Mohand Abderrahman, dem Amokfahrer von der Düsseldorfer "Nachtresidenz", läuft mit Hochdruck weiter.

Jetzt veröffentlicht die Mordkommission „Resi“ ein neues Bild des Spaniers, der aus der Exklave Melilla in Nordafrika stammt.

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Auffällig: die bunte Jacke des Täters
Ausdrücklich weisen die Ermittler auf die auffällige, bunte Jacke des 22-Jährigen hin.
Trägt er sie womöglich auf seiner Flucht?

Nach einem Streit in der „Nachtresi“ hatte Abderrahman - davon sind die Ermittler überzeugt - mit einem Miet-BWM die Türsteher des Clubs attackiert, den 38-jährigen Yilmaz U. angefahren und dann mit voller Absicht dann noch einmal überrollt.

Fluchtwagen in Frankfurt gefunden
Das Fahrzeug, mit dem er geflüchtet war, hatte man später am Frankfurter Flughafen gefunden.


 
14-Jährige vergewaltigt und in Kälte abgelegt - erneuter Prozess !

Hamburg - Das Landgericht Hamburg verhandelt von heute an erneut über eine Gruppenvergewaltigung im Stadtteil Harburg vor fast zwei Jahren.
Das Landgericht hatte die fünf Angeklagten im Oktober 2016 zu Haftstrafen verurteilt - vier jedoch auf Bewährung.

Drei Jugendliche und ein junger Mann hatten sich am 11. Februar 2016 an dem betrunkenen 14-jährigen Mädchen in einer Wohnung vergangen.
Einer der jungen Männer und eine 15-Jährige filmten das Geschehen mit dem Handy.

Dann hatten drei der Angeklagten ihr Opfer frühmorgens bei eisiger Kälte in einem Hinterhof abgelegt, so ein Gerichtssprecher.


 
Rentner erstickt: Urteil in Raubmord-Prozess erwartet !

Nach dem mutmaßlichen Raubmord an einem Rentner in Krefeld will das dortige Landgericht am heutigen Mittwoch das Urteil verkünden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der fünf Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

Seit Mitte Juli 2017 müssen sich in dem Verfahren vier Männer und eine Frau verantworten.
Sie sollen den 79-Jährigen im Oktober 2016 in dessen Krefelder Wohnung überfallen und ausgeraubt haben.
Der Rentner war qualvoll erstickt, weil seine Peiniger seinen Kopf mit Klebeband umwickelt hatten.

Die Angeklagten sollen in seiner Wohnung Reichtümer vermutet haben, dabei hatte der Krefelder mit seiner mageren Rente nicht einmal die Stromrechnung zahlen können.
Die Verteidiger haben deutlich mildere Strafen beantragt und die tat als Raub mit Todesfolge gewertet.


 
Bande soll 102 Autounfälle erfunden haben !

Mit fingierten Autounfällen soll eine Bande reihenweise Rechtsschutz- und Kfz-Versicherungen betrogen haben.
Die Schadenssumme: ungefähr 715 000 Euro.

Heute beginnt vor dem Bonner Landgericht das Verfahren gegen die fünf Haupttäter im Alter zwischen 34 und 62 Jahren.
Die Anklage lautet auf schweren Bandendiebstahl in 102 Fällen, darunter 20 Versuche.

Die angeblichen Unfälle haben laut Anklage nie stattgefunden.
Die Fotos der demolierten Autos soll der 39 Jahre alte Bandenchef mit einem Bildbearbeitungsprogramm hergestellt haben.
Anschließend wurden die Unfallfotos echten Gutachtern übergeben, die die Schäden schätzten.
Die Unterlagen wurden dann Versicherungen eingereicht.

Der Anklage zufolge verwaltete der Bandenboss das gesamte Tatvermögen und zahlte die Gewinne an die Mitglieder aus.
Meist wurden zwischen 5000 und 15 000 Euro abgerechnet.
Die meisten angeblichen Karambolagen ereigneten sich im europäischen Ausland, hierfür sollen sogar die Unfallverursacher erfunden worden sein.

Sechs Jahre lang habe die Bande unentdeckt agieren können.
Im Jahr 2014 kam es zu Hausdurchsuchungen.

Die Angeklagten haben bislang geschwiegen oder die Vorwürfe bestritten.
Alle sind bislang nicht vorbestraft, keiner von ihnen sitzt in Untersuchungshaft.


 
Spitzweg-Gemälde falsch restauriert ? Gericht entscheidet !

Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) geht es heute um möglicherweise falsch restaurierte Kunstgemälde, darunter auch ein Bild des Malers Carl Spitzweg.
Dem Berufungsprozess geht ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom Mai 2017 voran, das der beklagte Restaurator angefochten hatte.

Nach Mitteilung des OLG hatte die Inhaberin einer Gemäldegalerie den Restaurator verklagt.
Die Frau wirft ihm vor, vier Bilder falsch restauriert und so teilweise stark beschädigt zu haben.

Das Öl-Gemälde "Der Schreiber" von Carl Spitzweg soll vor der Restaurierung einen Zeitwert von 20 000 Euro bis 25 000 gehabt haben.
Nachdem der Mann das Bild gereinigt habe, sei der Verkaufswert auf nur noch 5500 Euro gesunken, so der Vorwurf.

Die Richter in Traunstein folgten der Argumentation der Klägerin bei drei Bildern teilweise und sprachen den Restaurator schuldig.
Die Galeristin fordert von dem Beklagten die Kosten für die Restaurierung und Begutachtung zurück sowie Schadenersatz in Höhe von insgesamt 66 832 Euro.


 
Ehefrau ermordet: Gericht will Urteil verkünden !

Im Darmstädter Prozess gegen einen 56 Jahre alten Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau wird heute das Urteil erwartet.
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.

Die Verteidigung geht dagegen von einem Totschlag im Affekt aus, ein konkretes Strafmaß hat sie nicht beantragt.
Dem Mann wird vor dem Landgericht vorgeworfen, im April 2017 in Heusenstamm (Kreis Offenbach) seine 52 Jahre alte Frau mit sechs Hammerschlägen auf den Kopf und durch Würgen getötet zu haben.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte der 56-Jährige nicht zulassen, dass seine Frau ein neues Leben beginnt.
Nach Aussage des Angeklagten war die Frau seinerzeit schon aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte einen neuen Lebensgefährten.

Er hatte den Angriff auf seine Frau im Dezember vor Gericht gestanden.


 
Prozess um Attacke auf 28-Jährigen in S-Bahn !

Im Prozess um eine brutale Attacke auf einen 28-Jährigen in einer S-Bahn in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) werden heute im Mannheimer Landgericht die Plädoyers erwartet.
Die Staatsanwaltschaft wirft sechs Jugendlichen Raub und gefährliche Körperverletzung vor, die Anklage umfasst auch weitere Attacken auf Fahrgäste in einer S-Bahn (Aktenzeichen 7 KLs 700 Js 8965/17).

Der 28-Jährige hatte am Abend des 11. März 2017 einer Frau geholfen, die von einem der Jugendlichen in der S-Bahn belästigt worden war.
Daraufhin war er von den Männern im Alter von 17 bis 19 Jahren angegriffen worden.

Der 28-Jährige erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch, zwei Rippenbrüche sowie zahlreiche Prellungen.

Tat und Prozess hatten in der Rhein-Neckar-Region für große öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt.
An einigen Verhandlungstagen war Polizei im Saal anwesend, um mögliche Ausschreitungen von Unterstützern der Angeklagten im Zuschauerbereich zu unterbinden.

Das Gericht rechnet am Mittwoch mit den Plädoyers und den letzten Worten der Angeklagten.
Sollte dies nicht an einem Tag zu schaffen sein, gilt der 17. Januar als möglicher Fortsetzungstermin.


 
Nach Schüssen auf Fußballprofi: Naki-Anwalt - "Handeln der deutschen Polizei ist nicht legal" !

Nachdem aus einem fahrenden Auto auf ihn geschlossen wurde, fürchtet Fußballer Deniz Naki um sein Leben.
Die erste Reaktion der Polizei erzürnt seinen Anwalt.

Nach den nächtlichen Schüssen auf den deutsch-türkischen Fußballprofi Deniz Naki übt dessen Anwalt Kritik am Vorgehen der deutschen Behörden.
"Das Handeln der deutschen Polizei ist nicht legal.

Das Handy von Deniz wurde während des Gesprächs mit den Beamten konfisziert.
Zudem stellt uns die Polizei die Protokolle der Befragung nicht zur Verfügung", sagte Soran Haldi Mizrak im Gespräch mit der Zeitung "Die Welt".

Neun Stunden habe der 28-Jährige der Polizei seit dem Anschlag für Befragungen zur Verfügung gestanden.
Naki sei müde und befinde sich "im Haus eines Freundes in Deutschland.

Er ging dort von sich aus hin", so Mizrak.
Naki sieht sich als Opfer eines politisch motivierten Mordanschlags

In der Nacht zu Montag war Naki nahe Düren auf der Autobahn A4 aus einem fahrenden Wagen beschossen worden.
Der Fußballer mit kurdischen Wurzeln gilt als Kritiker der türkischen Regierung und sieht sich als Opfer eines politisch motivierten Anschlags.
Naki wurde bei diesem Vorfall nicht verletzt.

Er mutmaßte, der türkische Geheimdienst könne hinter dem "Mordanschlag" stecken.
Es gehe Naki "gut" nach dem Schock, sagte Mizrak.
Aber er habe Angst um sein Leben.

"Er ist nicht sicher in Deutschland momentan."
Mehrere Medien berichten über geheimes Versteck

Mizrak schilderte: "Deniz hält sich jetzt an einem geheimen Ort auf.
Die Polizei schützt ihn."

Mehrere Medien hatten zuvor ebenfalls berichtet, die Sicherheitsbehörden hätten Naki zu seinem Schutz an einen nicht genannten Ort gebracht.

Dem Anwalt zufolge will sich der ehemalige Stürmer des FC St. Pauli und SC Paderborn nicht unterkriegen lassen.
"Er hat entschieden, mit seiner Familie wieder in die Türkei zurückzukehren", sagt Mizrak.

Naki steht dort beim Drittligisten Amed SK in der Kurdenmetropole Diyarbakir unter Vertrag.


 
Der "Sauerlandbomber" bleibt auf freiem Fuß !

Der auf Bewährung freigelassene Anführer der islamistischen Terrorzelle im Sauerland bleibt auf freiem Fuß – auch wenn seine Ehefrau weiter in salafistischen Kreisen agitiert.
Das hat mehrere Gründe.

Fritz G. ist ein verurteilter Terrorist, zwölf Jahre Haft brachte ihm 2010 die Planung von Autobombenanschlägen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein.
Diskos, Flughäfen und US-Einrichtungen hatte die islamistische Sauerland-Gruppe damals im Visier.
"Versuchter Mord" hieß das nach dem Strafgesetzbuch.
G. saß seine Strafe ab – bis sie im August 2016 unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

So begründete das Gericht die Bewährung
„Seine Ehefrau unterstützt die Lebensplanung des Verurteilten und hat sich durch ihren Umzug räumlich vom radikal-islamistischen Milieu im Raum entfernt“, hielt das Gericht in der Begründung seines Beschlusses fest.
Gemeinsam zog das Ehepaar nach Süddeutschland.
Das Problem: Der Verfassungsschutz hat einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers zufolge ein Jahr später Feliz G. wieder im Visier.
Sie soll weiter online in salafistischen Kreisen agitieren, sei Teil eines sogenannten "Schwestern-Netzwerks" in NRW – genau in jenem Milieu also, das sie vorgab, verlassen zu haben.
Auch sie war vor einigen Jahren wegen Terrorunterstützung verurteilt worden.

Auswirkungen auf Fritz G.'s Bewährung haben die mutmaßlichen Aktivitäten seiner Ehefrau bisher nicht.
Der Senat habe bislang keine Hinweise erhalten, die eine Überprüfung der gewährten Strafaussetzung notwendig gemacht hätten, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Üblicherweise informieren Bewährungshelfer oder die Staatsanwaltschaft das Gericht über derlei Hinweise.
Das hielten sie im Fall Fritz G. bislang offenbar nicht für notwendig.

Deswegen ist die Bewährung derzeit nicht in Gefahr
Drei weitere Umstände führen laut dem Gericht dazu, dass G.'s Bewährung im Moment noch nicht gefährdet scheint: Erstens ist das Verhalten der Ehefrau einem Straftäter nicht zur Last zu legen – auch wenn sie sich selbst strafbar macht, was in diesem konkreten Fall nicht bewiesen ist.
Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen "politischem Salafismus", der das Grundgesetz lediglich infrage stellt und "dschihadistischem Salafismus", der den bewaffneten Kampf befürwortet und führt.

Zweitens ist beispielsweise ein Kontaktverbot zur eigenen Ehefrau nicht mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe zu vereinbaren.
Drittens sei die Feststellung in der Entscheidungsbegründung, dass sich die Ehefrau aus dem islamistischen Milieu zurückgezogen habe, nur eines von mehreren Elementen der Sozialprognose, sagt der Gerichtssprecher.
Sollte es aufgrund der Hinweise des Verfassungsschutzes entfallen, wäre es immer noch Gegenstand der richterlichen Abwägung, ob das die Sozialprognose gänzlich infrage stellt.

Bewährungen dienen Gerichten auch dazu, das Verhalten von Straftätern zu überwachen – und zwar oft über die Dauer der ursprünglich ausgesprochenen Haftstrafe hinaus.
Fritz G.'s damaliger Anwalt hatte den ehemaligen Anführer der Sauerland-Gruppe nach seiner Freilassung mehrfach mit den Worten zitieren lassen: "Wegen mir brauch' sich niemand Sorgen machen, ich bin definitiv keine Gefahr mehr für die innere Sicherheit."
Erst im Februar war G. von der UN-Terrorliste gestrichen worden.


 
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