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Prozess um fünf tote Kinder: "Als Psychiater stehe ich auf dem Schlauch" !
Im Prozess um den Mord an fünf Kindern in Solingen hat am 16. Verhandlungstag der psychiatrische Gutachter der Verteidigung ausgesagt.
Er hatte die Angeklagte begutachtet.
Im Prozess um die Ermordung von fünf Kindern in Solingen hat am Montag (20.09.21) der psychiatrische Gutachter der Verteidigung ausgesagt.
Er hatte die wegen Mordes angeklagte Mutter der Kinder in der Haft begutachtet.
Er sprach von einem Fall, wie er ihn noch nie erlebt habe.
"Nach drei Stunden Begutachtung war ich von ihrer Unschuld überzeugt, als Psychiater stehe ich auf dem Schlauch", sagte der Gutachter wörtlich vor dem Wuppertaler Landgericht.
Unter anderem, weil die Angeklagte konsequent bei ihrer Darstellung vom fremden Mann als Täter bleibe und nach der Tat nicht in Depressionen verfallen sei - wie andere Kindesmörder.
Möglicherweise eine Art Racheakt
Der Experte geht als Ergebnis von verminderter Schuldfähigkeit aus und schließt eine Art Rachetat der Angeklagten am getrennt lebenden Ehemann nicht aus.
Dieser hatte ihr am Tattag ein Foto mit seiner neuen Partnerin geschickt.
Die Verteidigung hatte die erneute Begutachtung in Auftrag gegeben, um Schuldfähigkeit der Angeklagten zu klären.
Verteidigung vermutet sexuellen Missbrauch der Angeklagten
Bereits im August hatten die Verteidiger die beiden vom Gericht bestellten Gutachter als befangen abgelehnt.
Diese Gutachter hatten die Frau bislang als voll schuldfähig eingestuft.
Die Verteidiger vermuten dagegen, dass die Angeklagte von ihrem Vater als Kind sexuell missbraucht worden sein könnte.
Psychische Störung nach Missbrauch?
Dies könnte wiederum eine psychische Störung bei ihr verursacht haben und die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bewahren - zugunsten einer Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie.
Im Fall einer verminderten Schuldfähigkeit könnte ihre Strafe deutlich milder ausfallen.
Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen: Selbst im Fall eines Missbrauchs und einer Traumatisierung sei eine psychische Störung keine zwangsläufige Folge.
Für eine solche Störung hätten sich bei der Frau keine Hinweise gefunden.
Der Angeklagten droht lebenslange Haft
Der 28-jährigen Deutschen droht lebenslange Haft, weil sie am Vormittag des 3. September 2020 ihre fünf Kinder zunächst betäubt und dann erstickt oder ertränkt haben soll.
Die Leichen waren in der Wohnung der Familie in Solingen entdeckt worden.
Das Urteil wird Ende September erwartet.
Im Prozess um den Mord an fünf Kindern in Solingen hat am 16. Verhandlungstag der psychiatrische Gutachter der Verteidigung ausgesagt.
Er hatte die Angeklagte begutachtet.
Im Prozess um die Ermordung von fünf Kindern in Solingen hat am Montag (20.09.21) der psychiatrische Gutachter der Verteidigung ausgesagt.
Er hatte die wegen Mordes angeklagte Mutter der Kinder in der Haft begutachtet.
Er sprach von einem Fall, wie er ihn noch nie erlebt habe.
"Nach drei Stunden Begutachtung war ich von ihrer Unschuld überzeugt, als Psychiater stehe ich auf dem Schlauch", sagte der Gutachter wörtlich vor dem Wuppertaler Landgericht.
Unter anderem, weil die Angeklagte konsequent bei ihrer Darstellung vom fremden Mann als Täter bleibe und nach der Tat nicht in Depressionen verfallen sei - wie andere Kindesmörder.
Möglicherweise eine Art Racheakt
Der Experte geht als Ergebnis von verminderter Schuldfähigkeit aus und schließt eine Art Rachetat der Angeklagten am getrennt lebenden Ehemann nicht aus.
Dieser hatte ihr am Tattag ein Foto mit seiner neuen Partnerin geschickt.
Die Verteidigung hatte die erneute Begutachtung in Auftrag gegeben, um Schuldfähigkeit der Angeklagten zu klären.
Verteidigung vermutet sexuellen Missbrauch der Angeklagten
Bereits im August hatten die Verteidiger die beiden vom Gericht bestellten Gutachter als befangen abgelehnt.
Diese Gutachter hatten die Frau bislang als voll schuldfähig eingestuft.
Die Verteidiger vermuten dagegen, dass die Angeklagte von ihrem Vater als Kind sexuell missbraucht worden sein könnte.
Psychische Störung nach Missbrauch?
Dies könnte wiederum eine psychische Störung bei ihr verursacht haben und die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bewahren - zugunsten einer Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie.
Im Fall einer verminderten Schuldfähigkeit könnte ihre Strafe deutlich milder ausfallen.
Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen: Selbst im Fall eines Missbrauchs und einer Traumatisierung sei eine psychische Störung keine zwangsläufige Folge.
Für eine solche Störung hätten sich bei der Frau keine Hinweise gefunden.
Der Angeklagten droht lebenslange Haft
Der 28-jährigen Deutschen droht lebenslange Haft, weil sie am Vormittag des 3. September 2020 ihre fünf Kinder zunächst betäubt und dann erstickt oder ertränkt haben soll.
Die Leichen waren in der Wohnung der Familie in Solingen entdeckt worden.
Das Urteil wird Ende September erwartet.


