Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gesundheitsamts-Chef !

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamts Ermittlungen eingeleitet.
Er war zunächst überraschend freigestellt worden.

Gegen Klaus Göbels, den bereits freigestellten Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamtes, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Beihilfe zum Betrug aufgenommen.
Das teilte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch auf Anfrage mit.

Grundlage sei eine Strafanzeige der Stadt im Zusammenhang mit der Abrechnung medizinischer Notdienste.
Gegen eine weitere Person werde in der Sache wegen Betruges ermittelt.
Der beschuldigte Amtsleiter war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Göbels war Ende August nach Angaben der Stadt des Amtes verwiesen worden.
Damals hieß es, dass man sich weder zu konkreten Personen noch zum Verfahren äußern werde.
Der Grund seiner Freistellung wurde damals nicht kommuniziert.


 
"Bitte kommen Sie": 24-Jähriger meldet sich mit 78 Kilo Heroin bei der Polizei !

In Hannover hat sich ein Lastwagenfahrer bei der Polizei gemeldet.
Mit über 50 Paketen flüssigem Heroin tauchte er vor der Wache auf und ließ die Beamten staunen.

Die Polizei hat in Hannover Pakete mit rund 78 Kilogramm Heroin aus einem Lastwagen beschlagnahmt.
Der 24 Jahre alte Lkw-Fahrer habe sich bei der Polizeidirektion mit den Worten "Please come. Drugs" ("Bitte kommen Sie. Drogen") gemeldet, teilten die Beamten am Mittwoch mit.

Tatsächlich stellten Polizisten auf der Ladefläche über 50 Pakete mit Drogen fest.
Dabei handelte es sich mutmaßlich um in Platten gepresstes und damit transportfähig gemachtes Heroin.
Der Fahrer gab an, dass er für eine polnische Spedition auf dem Weg von Belgien nach Hannover war.

Gegen den 24-Jährigen wird nun wegen der unerlaubten Einfuhr einer nicht geringen Menge Heroin ermittelt.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover kam der Fahrer laut Polizei auf freien Fuß, weil er sich eigenständig gemeldet hatte.
Wie das Heroin in den Transporter kam, sei noch unklar.


 
Urteil für mutmaßlichen Rendsburger Frauenmörder erwartet !

Kiel - Das Kieler Landgericht will heute das Urteil gegen einen 41-jährigen Mann verkünden, der in Rendsburg zwei Frauen brutal ermordet haben soll (ab 14.15 Uhr).
Laut Anklage tötete der Angeklagte zunächst im August 2018 eine 26-Jährige aus Geesthacht und im September 2020 eine 40-Jährige aus Rendsburg "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier und heimtückisch".
Beide Frauen arbeiteten demnach als Prostituierte.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben die höchstmögliche Strafe beantragt: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung.
Damit könnte der Angeklagte nie mehr freikommen.
Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der 41-Jährige voll schuldfähig und hochgefährlich für die Allgemeinheit.
Der Verteidiger forderte eine zeitlich befristete Haft - das hieße maximal 15 Jahre und die Unterbringung in der Psychiatrie.
Ein Strafmaß nannte er nicht.

Der Angeklagte kontaktierte seine Opfer der Beweisaufnahme zufolge auf Foren für Fußfetischisten, in denen er von Frauen lebensgefährliche Fesselungs- und Drosselungspraktiken forderte.


 
Festnahmen nach Polizeieinsatz an Hagener Synagoge: Anschlag vereitelt ?

Nach dem großen Polizeieinsatz an der Synagoge in Hagen soll es mehrere Festnahmen gegeben haben.
„Es wurde ein Jugendlicher festgenommen“, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) in Köln.

Vor Ort habe es eine ernste islamistisch motivierte extremistische Bedrohung gegeben.
„Es bestand die Gefahr eines Anschlags auf die Synagoge in Hagen“, sagte Reul am Donnerstag bei der Vereidigungsfeier junger Polizisten in Köln.
„Ihre Kolleginnen und Kollegen haben das vermutlich verhindert.“

Sprengstoff-Attacke vorbereitet?
Ein 16-jähriger Hagener mit syrischer Staatsbürgerschaft sei vorläufig festgenommen worden, berichtete Reul weiter.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung seien weitere drei Personen angetroffen und ebenfalls vorläufig festgenommen worden.
„Inwieweit diese Personen tatbeteiligt sind, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.“

Polizei sperrt Synagoge weiträumig ab
Am späten Mittwochnachmittag hatten starke Polizeikräfte die Synagoge in der nordrhein-westfälischen Stadt abgeriegelt, nachdem es Hinweise auf eine „mögliche Gefährdungslage“ gegeben hatte.
Die Straße in der Innenstadt, an der die Synagoge liegt, wurde in 250 Metern Abstand gesperrt.
Ein für Mittwochabend geplanter Gottesdienst zu Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, wurde kurzfristig abgesagt.

Parallelen zu Anschlag von Halle
Der Einsatz weckte Erinnerungen an den Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019.
Damals hatte, ebenfalls an Jom Kippur, ein Attentäter versucht, schwer bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und dort ein Massaker unter den versammelten 51 Menschen anzurichten.
Als er scheiterte, erschoss er auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und später einen jungen Mann in einem Dönerimbiss.
Der Täter ist inzwischen wegen zweifachen Mordes und vielfachen Mordversuchs verurteilt.

Dem „Spiegel“ zufolge hatten die Sicherheitsbehörden einen Hinweis eines ausländischen Geheimdienstes erhalten.
Der Partnerdienst habe vor einem mutmaßlichen Islamisten in Deutschland gewarnt, der sich im Internet verdächtig verhalten habe.
Die Ermittlungen hätten zu dem 16-Jährigen geführt, der in Hagen in einer Wohnung mit seinem Vater lebe.

Dem „Spiegel“ zufolge ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Auf dpa-Anfrage wollte ein Sprecher der Behörde zunächst nur bestätigen, dass die bei der Behörde angebundene Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen in die Ermittlungen eingebunden ist.




ps.
kam vorhin im Radio, der 16jährige, zwei Brüder und der Vater sind festgenommen worden.
 
16 Millionen Euro: Berliner Rechtsanwalt soll Corona-Betrug ermöglicht haben - so lief die miese Masche !

Ein Berliner Rechtsanwalt soll Firmen bei der betrügerischen Beantragung von Corona-Hilfen in Höhe von mehr als 21 Millionen Euro unterstützt haben.
Mehr als 16 Millionen Euro davon seien auch tatsächlich ausgezahlt worden, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag in der Hauptstadt mit.

Demnach waren Ermittler der Polizei und des Zolls sowie Steuerfahnder am Donnerstag in dem Fall zu einer großangelegten konzertierten Durchsuchung ausgerückt.

Anträge für notleidende Betriebe in betrügerischer Absicht eingereicht
Dabei wurden zehn Wohnungen und sechs Geschäftsräume durchsucht, in einem weiteren Geschäft wurden die Beamten freiwillig zu einer Durchsuchung eingelassen.
Der Rechtsanwalt gilt demnach als Hauptbeschuldigter.
Daneben richten sich die Ermittlungen wegen Subventionsbetrugs noch gegen weitere neun Verdächtige.

Der Anwalt soll deren Anträge für die von der Bundesregierung an notleidende Betriebe gezahlten Corona-Hilfen in betrügerischer Absicht bearbeitet und eingereicht haben.
Die Bundesregierung hatte festgelegt, dass diese nur durch sogenannte prüfende Dritte wie Anwälte oder Steuerberater gestellt werden können.
Das sollte Missbrauch erschweren und die Bearbeitung erleichtern.

„Wahllos Kosten geltend gemacht, um hohe Abschläge zu generieren“
Ausgelöst wurden die Ermittlungen demnach durch eine Anzeige des für die Bearbeitung zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums, das „Auffälligkeiten“ bei der Prüfung der Anträge bemerkt hatte.
Die Ermittlungen ergaben laut Polizei und Staatsanwaltschaft, dass die geltend gemachten Kosten „nur schwer“ zu den antragstellenden Unternehmen passten.
„Die polizeiliche Prüfung hat gezeigt, dass in den Anträgen wahllos Kosten geltend gemacht wurden, um hohe Abschläge zu generieren“, erklärten die Ermittler am Donnerstag.

Demnach wurde ein „erheblicher Teil“ der unrechtmäßig gezahlten Subventionen inzwischen durch Vermögensarreste wieder gesichert.
Bei den Durchsuchungen am Donnerstag wurden schriftliche Unterlagen und Datenträger beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden.
Insgesamt ermitteln die Berliner Behörden nach eigenen Angaben in mehreren tausend Fällen wegen Betrugs mit Corona-Hilfen.


 
74-Jährige erliegt Verletzungen nach Messer-Angriff !

Lüneburg - Eine 74-Jährige, die mutmaßlich von ihrem Lebenspartner in Lüneburg mit einem Messer angegriffen worden war, ist tot.
Das teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Gegen den Verdächtigen war bereits ein Haftbefehl erlassen worden.
Der Vorwurf lautet versuchter Totschlag.

Der 76-Jährige soll seine Partnerin am Samstag durch mehrere Messerstiche lebensbedrohlich verletzt haben.
Dem sei bisherigen Ermittlungen zufolge ein Streit vorausgegangen, teilten die Beamten mit.

In der gemeinsamen Wohnung habe der Mann mehrfach auf die Frau eingestochen und sie unter anderem am Rücken verletzt.
Anschließend habe er den Rettungsdienst alarmiert und sei zunächst geflüchtet.
Er wurde noch am Tattag gefasst.
Die Frau kam in ein Krankenhaus, wo sie an den Folgen ihrer Verletzungen starb.


 
Baden-Württemberg: JVA-Mitarbeiter soll Häftlinge mit Drogen versorgt haben !

Heimsheim - Wegen Bestechlichkeit und illegalen Drogenhandels hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Heimsheim (Enzkreis) erhoben.
Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, soll der 39 Jahre alte Justizvollzugsbedienstete gemeinsam mit einem Häftling mehrfach Drogen und Mobiltelefone in die JVA geschmuggelt haben.

Dabei habe der 42 Jahre alte Häftling zwischen September 2019 und Mai 2020 innerhalb der JVA Bestellungen anderer Insassen entgegengenommen.
Dann soll er nach Einschätzung der Behörden seine 66 Jahre alte Mutter - sie ist unter anderem wegen Beihilfe zur Bestechung angeklagt - angewiesen haben, die jeweils bestellte Ware von Lieferanten entgegenzunehmen und dem JVA-Mitarbeiter auszuhändigen.

Der habe die bestellten Gegenstände in das Gefängnis gebracht, um sie dort dem mitangeklagten Häftling oder den Insassen auszuhändigen, die diese Bestellungen aufgegeben hatten.
Für diese illegalen Dienste habe der JVA-Mitarbeiter Geld von dem ebenfalls mitangeklagten Häftling erhalten.

Wann der Prozess gegen die Angeklagten vor dem Landgericht Karlsruhe startet, war am Donnerstag noch unklar.
Dem Justizvollzugsbediensteten wurde eine weitere Dienstausübung in der JVA mittlerweile untersagt, hieß es.


 
Anschlag auf Synagoge geplant ? Junger Syrer gibt Chat mit Bombenbauer zu !

Wegen eines mutmaßlichen Anschlags auf eine Synagoge in Hagen zum Jom Kippur gibt es vier Festnahmen.
Ein 16-jähriger Syrer gilt als Hauptverdächtiger, sein Vater und seine Brüder werden am Abend wieder freigelassen.
Bei ihrer Razzia finden die Ermittler weder eine Bombe noch verdächtige Chemikalien.

Auf die Synagoge in der Ruhrgebietsstadt Hagen sollte am jüdischen Feiertag Jom Kippur möglicherweise ein islamistischer Anschlag verübt werden.
Mit Durchsuchungen und Festnahmen sei die Polizei einem sehr ernst zu nehmenden und konkreten Hinweis nachgegangen, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul in Köln.
"Konkret heißt übrigens: klare Tatzeit, Tatort und Täter waren benannt", sagte der CDU-Minister.
Der Hinweis kam über einen ausländischen Nachrichtendienst und lasse auf eine "islamistisch motivierte Bedrohungslage" schließen.
Demnach hätte es während des Versöhnungsfestes zu einem Angriff auf das jüdische Gotteshaus kommen können.

Ein 16-jähriger Hagener mit syrischer Staatsbürgerschaft wurde am Morgen vor dem Hagener Hauptbahnhof festgenommen und steht im Fokus der Ermittler.
Er soll Kontakt zu einem bekannten Islamisten im Ausland gehabt und sich mit Fragen des Bombenbaus beschäftigt haben, hatte es zunächst aus Sicherheitskreisen geheißen.
Den Kontakt zu einem Bombenbau-Experten via "Telegram" habe er zugegeben, Anschlagsabsichten auf die Synagoge aber bestritten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren auch sein Vater und zwei Brüder angetroffen und ebenfalls festgenommen worden.
Gegen sie bestehe aber derzeit kein Tatverdacht, betonte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf.
Am Abend seien die drei wieder freigelassen worden.

Nach Informationen des "Spiegel" reiste der heute 16-Jährige im Frühjahr 2015 über Beirut nach Deutschland ein - im Rahmen des sogenannten Familiennachzugs.
Sein Vater lebte zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Monaten als Asylbewerber in Hagen und wurde wenig später als Flüchtling anerkannt.
Einem Bericht des "Kölner Stadtanzeigers" zufolge liegen dem Staatsschutz Erkenntnisse über die Familie des Beschuldigten vor.
Sie bewege sich in radikalislamischen Salafistenkreisen, schrieb das Blatt mit Verweis auf die Ermittler.

Polizeikette am Abend: Gottesdienst fällt aus
Die Synagoge in Hagen und ihre Umgebung war mit Sprengstoffspürhunden abgesucht worden, gefährliche Gegenstände wurden dabei nicht entdeckt.
Auch die Durchsuchungen beim 16-Jährigen brachten keine Bombenbauteile ans Licht.
Es seien aber elektronische Medien wie Handys und Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssten, berichtete der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Die Behörde ermittelt wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Unklar sei noch, ob gegen den verdächtigen 16-Jährigen ein Haftbefehl beantragt wird.

Schwer bewaffnete Polizisten hatten den Zugang zu der Synagoge im Zentrum der Stadt am späten Mittwochnachmittag abgesperrt und das Gotteshaus stundenlang geschützt.
Ein für den Mittwochabend geplanter Gottesdienst zu Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, wurde abgesagt.
Ein ausländischer Partnerdienst hatte nach Informationen aus Sicherheitskreisen den Bundesnachrichtendienst (BND) vor einem mutmaßlichen Islamisten in Deutschland gewarnt.
Der Jugendliche, der bei seinem Vater lebt, soll in seiner Kommunikation im Internet Aussagen zu einem womöglich geplanten Anschlag gemacht haben.

Laschet fordert Abschiebungen von Terroristen
Politiker zeigten sich eine Woche vor der Bundestagswahl entsetzt.
NRW-Ministerpräsident und Unionskanzlerkandidat Armin Laschet erklärte bei einem Wahlkampftermin im niedersächsischen Hittfeld, man sei jetzt dabei "aufzudecken, wie ernst dieser Anschlag war".
Erhöhte Sensibilität sei gegenüber allen Extremisten erforderlich.
"In Halle waren es die Rechtsradikalen, die einen Anschlag verübt haben.
Anderswo sind es Islamisten.
Am dritten Ort haben wir Linksextremisten", sagte der Kanzlerkandidat der Union.
Alle Extreme müssten bekämpft werden.
Laschet sprach sich für Abschiebungen von Terroristen aus.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz schrieb auf Twitter: "Es schmerzt, dass Jüdinnen und Juden in Hagen einer solchen Bedrohungslage ausgesetzt sind und Jom Kippur nicht gemeinsam feiern können.
Es ist unsere Pflicht, alles zu ihrem Schutz zu tun und bei Gefahr sofort einzuschreiten."

Erinnerungen an Halle
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, äußerte sich alarmiert.
Die Bedrohung sei vielschichtig und komme "von verschiedenen Seiten", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
An Jom Kippur vor zwei Jahren hatte ein bewaffneter Rechtsextremist in Halle in Sachsen-Anhalt versucht, gewaltsam in die dortige Synagoge einzudringen.
Als die Tür standhielt, erschoss er in der Nähe zwei Menschen und verletzte auf der Flucht zwei weitere.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sprach von einer "sehr ernsten Bedrohungslage".
Der Vorfall wecke entsetzliche Erinnerungen an den Anschlag auf die Synagoge in Halle, sagte die SPD-Politikerin nach einer Mitteilung ihres Ministeriums.

Bundesinnenminister Horst Seehofer betonte, für den Schutz jüdischer Einrichtungen müsse alles Menschenmögliche getan werden.
Dieses Mal seien die Sicherheitsbehörden schneller gewesen.
Für Antisemiten sei in der deutschen Gesellschaft kein Platz, sagte der CSU-Politiker.
Die Türkisch-Islamische Union Ditib verurteilte die mutmaßlichen Anschlagspläne.
"Ein Anschlag auf eine Synagoge ist ein Anschlag auf ein Gotteshaus, und damit ein Anschlag auf die gesamte Gesellschaft", erklärte der Vorstandsvorsitzende des Ditib-Bundesverbandes, Kazim Türkmen, in Köln.


 
Mann dringt in Wohnungen ein: Macheten-Angreifer muss in Psychiatrie !

In Baden-Württemberg stürzt sich ein 23-Jähriger mit einer Machete auf Polizisten, die ihn niederschießen.
Zuvor ist er in zwei Wohnungen eingedrungen und hat auf die Bewohner eingestochen.
Die Staatsanwaltschaft lässt den jungen Mann nun in die Psychiatrie einweisen.

Ein in der Nacht zum Mittwoch in Baden-Württemberg von der Polizei niedergeschossener bewaffneter Angreifer kommt in die Psychiatrie.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ einen Unterbringungsbefehl, wie die Behörde und die Polizei Mannheim mitteilten.
Gegen den 23-Jährigen bestehe der Verdacht des versuchten Totschlags.
Zum Tatzeitpunkt soll der Mann schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gewesen sein.

Der 23-Jährige soll in der Nacht zum Mittwoch in einem Mehrfamilienhaus in Bammental im Rhein-Neckar-Kreis zwei Menschen durch Stiche schwer verletzt haben.
Der hinzugerufenen Polizei näherte sich der Mann nach Angaben der Beamten mit einer Machete.
Die Polizei schoss ihn daraufhin an und verletzte ihn ebenfalls schwer.
Bei der Festnahme des Manns wurden zwei Stichwaffen beschlagnahmt.
Er befand sich am Donnerstag wegen seiner Verletzungen, die er bei der Festnahme erlitten hatte, weiterhin im Krankenhaus.
Dort wurde er rund um die Uhr von der Polizei überwacht.

Glasfenster von Wohnungstür eingeschlagen
Nach neuen Erkenntnissen hatte sich der 23-Jährige mutmaßlich im Zustand einer seelischen Störung mit einem Messer und einer Machete bewaffnet in den ersten Stock des Mehrfamilienhauses begeben.
Dort habe er das Glasfenster einer Wohnungstür eingeschlagen und sie so geöffnet.
Dem 60-jährigen Bewohner gelang es, den Angreifer zurückzudrängen.

Im Erdgeschoss ging er zu einer weiteren Wohnung.
Wegen des Lärms trat der 47-jährige Bewohner in den Flur, wo er auf den 23-Jährigen traf.
Dieser soll direkt nach ihm gestochen haben.
Bei dem Versuch, die Stiche abzuwehren, erlitt er schwere Verletzungen an Händen und Armen.
Daraufhin soll der Angreifer die im Bett liegende Ehefrau mit mehreren Stichen traktiert haben.
Auch sie wurde schwer verletzt.
Dem Ehemann sei es schließlich gelungen, den Mann aus der Wohnung zu drängen.
Im weiteren Verlauf habe der 23-Jährige versucht, in der Nachbarschaft in weitere Häuser einzudringen.
Das sei misslungen.
Er konnte schließlich von den Beamten festgenommen werden.


 
Weltweit erster Prozess um Kryptowährung !

In Münster beginnt am Freitag vor dem Landgericht der weltweit erste Prozess zum Betrug mit einer Kryptowährung.
Angeklagt sind ein Ehepaar aus Greven sowie ein Rechtsanwalt aus München.
Die Kryptowährung, um die es geht, hat möglicherweise nie existiert.

"Onecoin", so der Name der Kryptowährung, hatte Investoren aus aller Welt angezogen.
Zeitweise wurde eine digitale Münze mit 2000 Dollar bewertet.
Doch gegeben hat es die Kryptowährung im Grunde nie.
Stattdessen verbarg sich dahinter ein illegales Schneeballsystem.
Anleger konnten so genannte Schulungspakte kaufen, mit denen sie die Onecoins schöpfen konnten.

Mit internationalem Haftbefehl gesucht
Gegründet hatte die Währung die sogenannte "Kryptoqueen" Ruja Ignatowa.
Die Bulgarin ist im Schwarzwald aufgewachsen.
Inzwischen ist sie im Ausland untergetaucht und wird mit internationalem Haftbefehl vom FBI gesucht.
Vor dem Landgericht Münster geht es um drei ihrer Vermittler - ein Ehepaar aus Greven und einen Münchener Rechtsanwalt.

Das Ehepaar war Finanzdienstleister für Onecoin.
Die Anleger kauften ihre Schulungspakte beim der IMS International Marketing Service.
Über 88 Tausend Zahlungen gingen bei dem Grevener Unternehmen ein.
Die rund 320 Millionen Euro hatte das Ehepaar dann an die Onecoin-Gründerin weitergeleitet, ohne dafür eine Genehmigung zu haben.
Dafür müssen sich die Grevener vor dem Landgericht verantworten.

Ein schwieriger Prozess für das Landgericht
Das Gericht geht davon aus, dass auch eine Verurteilung des Grevener Ehepaares wegen Betrugs oder Beihilfe zum Betrug infrage kommt.
Dafür müssen die Richter allerdings nachweisen, dass die Grevener von den Onecoin-Geschäften wussten.
Und genau das macht es schwierig für das Gericht.
Ein Urteil soll voraussichtlich Ende Mai 2022 fallen.

Dem Anwalt aus München wirft die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Geldwäsche in zwei Fällen vor.
Der Onecoin-Betrug hatte allein in Deutschland rund 60.000 Menschen geschadet.
Weltweit geht es um Schadensbeträge von mehr als 100 Milliarden Euro.


 
Leverkusener Pfleger sollen Patienten ruhiggestellt haben !

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen zwei Krankenpfleger eines Krankenhauses wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen.

Gewalt gegen schutzlose Seniorinnen und Senioren gehört mittlerweile zum Alltag der Strafverfolgungsbehörden.
Auch Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden dabei immer wieder zu Tatorten.
Die Kölner Staatsanwaltschaft geht jetzt in Leverkusen einem besonders gravierenden Verdacht nach: Zwei Pfleger sollen auf der Geriatrischen Station des St.-Josef-Krankenhauses in Leverkusen-Wiesdorf ältere Patienten mit Psychopharmaka ruhiggestellt haben.

Im Krankenhaus gibt es intern am Donnerstag kein anderes Thema.
Öffentlich dazu äußern, will sich aber niemand.
Immerhin hatte ein Chefarzt der Klinik selbst Verdacht geschöpft.
Das Krankenhaus stellte Strafanzeige.
In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es zu den Ermittlungen lediglich: „Nach Hinweisen und anschließenden Überprüfungen der Verbrauchszahlen von angstlösenden Beruhigungsmitteln wurde in einem einzelnen Bereich eine Abweichung zum durchschnittlichen Verbrauch festgestellt.“

Seit November 2020 Medikamente verabreicht
Die Staatsanwaltschaft Köln wird da schon erheblich konkreter und bestätigt die Ermittlungen gegen zwei Verdächtige wegen gefährlicher Körperverletzung.
Seit November 2020 sollen die beiden Pfleger die Psychopharmaka ohne ärztliche Anordnung und ohne medizinische Notwendigkeit verabreicht haben.
In ihren Spinden wurden verdächtige Medikamente sichergestellt, heißt es.
Sie haben mittlerweile Hausverbot in der Klinik.
Geäußert haben sie sich zu den Vorwürfen bisher nicht.

Zahl der Betroffenen im Leverkusener Krankenhaus unklar Immer wieder kommt es auf Pflegestationen zu Übergriffen.
Im vorliegenden Fall ist aber unklar, wo die Motivation der 43 und 52 Jahre alten Pfleger lag.
Warum stellten sie die ihnen anvertrauten wehrlosen Seniorinnen und Senioren ruhig?
War es Überforderung oder Bequemlichkeit?
Wie viele Patienten von den Vorfällen betroffen sind, ist noch unklar.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen am Anfang: Es werde gerade eine Zeugenliste erstellt, auf der bereits 50 bis 60 Namen stünden, heißt es.
Dabei handle es sich um Opfer, Angehörige, Kolleginnen und Kollegen der Beschuldigten.


 
Schüsse auf Verurteilten - Bewährung für Polizist !

Das Kölner Landgericht hat eine Bewährungsstrafe gegen einen Polizisten verhängt.
Der Fahnder hatte auf einen flüchtigen Gewalttäter geschossen, mit dessen Festsetzung er beauftragt worden war.

"Wir hatten für unsere Einschätzung acht Verhandlungstage Zeit, aber Sie hatten nur wenige Sekunden für eine Entscheidung, die wahrscheinlich keiner von uns treffen möchte", sagte Richter Peter Sommer zu einem Polizisten, der vor dem Kölner Landgericht angeklagt war.

Sommer, der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer, würdigte, dass der Fahnder in einem Dilemma gesteckt habe: Am 10. Juli 2019 stand er vor der Entscheidung, einen verurteilten Gewaltverbrecher entkommen zu lassen oder auf ihn zu schießen.
Verschiedene Maßnahmen waren zuvor bereits gescheitert.
Es kam zum Showdown in einem Getränkemarkt im Agnesviertel, der Polizist setzte fünf Schüsse ab.
Nach Einschätzung der Kammer versäumte er es jedoch, den Flüchtigen vorher eindeutig zu warnen.

Entscheidende Warnung blieb aus
Den Ausführungen des Vorsitzenden zufolge müsse ein Polizeibeamter in einer solchen Situation sagen: "Stehen bleiben oder ich schieße!"
Auch müsse er dann zunächst einen Moment abwarten, ob die angesprochene Person der Warnung Folge leiste.
"Wir glauben, diese Förmlichkeit, die das Gesetz vorsieht, ist Ihnen durchgegangen", so Sommer.
Nach Einschätzung der Kammer hat sich der Angeklagte damit der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht.

"Mit systematischer Polizeigewalt, mit Hass oder dem Vergnügen, anderen zu schaden, hatte das aber nichts zu tun", betonte Sommer.
Der Angeklagte sei zu jedem Verhandlungstag pünktlich erschienen, habe sich bei seinem Opfer entschuldigt und sich trotz spürbarer Abneigung aus dem Publikum dem Verfahren gestellt: "Das ist nicht selbstverständlich.
Es war eine Spontantat, mit der Sie Ihren Job erfüllen wollten.
Ihr Job dient der Gemeinschaft, dem Staat – und übrigens auch den Zuschauern, denn jeder von uns möchte, dass Haftbefehle vollstreckt werden."

Trotzdem sei zu berücksichtigen, dass durch die Schüsse der Flüchtige erheblich verletzt worden sei.
Die insgesamt fünf Schüsse des Polizisten trafen den damals Heranwachsenden am Bein und in den Oberkörper.
Der Angeklagte hatte in seiner umfangreichen Aussage betont, dass er nur die Beine habe treffen wollen.
Nach Einschätzung eines Rechtsmediziners sei das glaubwürdig, so Sommer. Spuren vom Tatort würden darauf hindeuten.
Außerdem sei es nicht ungewöhnlich, wenn ein sportlicher junger Mann beim Laufen den Oberkörper vorneige.
Die entsprechenden Verletzungen seien damit zu erklären.

"Sie dachten, Sie handeln richtig"
Die Richter verurteilten den Polizisten zu einer Haftstrafe von acht Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen, auch die des Angeschossenen, der als Nebenkläger auftrat.
Die Kammer folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und berücksichtigte, dass der Angeklagte gedacht habe, er handele richtig.

Eventuell sei es notwendig, in der polizeilichen Ausbildung stärker darauf hinzuweisen, dass dem Einsatz von Schusswaffen eine explizite Warnung vorangehen müsse.
Ob für den Beamten weitere Folgen aus der Tat resultieren werden, sei offen, so der Richter, der dem Verurteilten jedoch seinerseits ein positives Zeugnis ausstellte: "Ihr Dienstherr muss überlegen, ob er Sie weiter beschäftigt.
Wir haben als Kammer aber wenig Bedenken, dass Sie sich künftig straffrei führen werden."

Im Verfahren hatte der Angeschossene zunächst eine Entschuldigung des Angeklagten nicht angenommen.
Der hatte gesagt, dass er in einer solchen Situation erneut schießen würde, er die schweren Folgen für den heute 22-Jährigen aber bedaure.
Nach der Urteilsverkündung reichten sich die beiden Männer im Saal die Hände.


 
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