Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Kleinflugzeug stürzt auf Kindergarten-Gelände in Bayern !

In Deutschland kam es heute zu einem tragischen Flugunfall.
In Bayern stürzte ein Kleinflugzeug auf das Gelände eines Kindergartens - der Pilot kam dabei ums Leben.


Der 64-Jährige sei im komplett zerstörten Wrack gestorben, teilte die Polizei mit.
Das einmotorige Kleinflugzeug sei am Nachmittag im Außenbereich des Kindergartens von Burg Feuerstein in Ebermannstadt abgestürzt.

Warum, ist noch unklar - Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg ermitteln.


 
Polizei unterwegs als "Mäusefänger von Langenfeld" !

Mehrere Polizisten haben sich in Langenfeld als Mäusefänger betätigt.
Die Beamten hätten 60 Nager, die von einer Unbekannten ausgesetzt worden waren, wieder eingefangen, teilte die Polizei in Mettmann am Dienstag mit.
Die als Haustiere gezüchteten Mäuse hätten in der freien Natur kaum eine Chance gehabt.

Gegen die Unbekannte wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Ein Zeuge hatte die 30 bis 40 Jahre alte Frau beobachtet, die mit einem dunkelgrauen SUV vorgefahren sei.

Die Freiheit der Mäuse währte am Montagabend nur kurz: Sie landeten in einem Tierheim in Hilden bei Düsseldorf.


 
73-Jährige tot in Wohnung gefunden: Mordkommission ermittelt !

Eine 73 Jahre alte Frau ist in der Nacht zu Dienstag tot in ihrer Wohnung in Leichlingen (Rheinland) gefunden worden.
Die Leiche der Seniorin weise Spuren von Gewalteinwirkung auf, die sich durch eine gerichtsmedizinische Untersuchung bestätigten, teilte die Polizei in Köln mit.

Besorgte Angehörige hatten sich gemeldet, weil sie die Frau nicht mehr erreichten.
Als Beamte die Wohnung kurz nach Mitternacht betraten, fanden sie die Leiche der 73-Jährigen.
Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts.


 
Polizei entdeckt 16 Kilogramm Kokain im Auto von 67-Jährigen !

Polizisten haben bei einer Kontrolle 16 Kilogramm Kokain im Auto eines 67-Jährigen entdeckt.
Zivilfahnder der Wache Frechen bei Köln seien am Montag auf der Autobahn auf den Wagen mit Schweizer Kennzeichen aufmerksam geworden, teilten die Beamten am Dienstag mit.

Der 67-Jährige habe erklärt, er sei Vertreter eines Im- und Export-Handels.
Gleichwohl seien die Beamten wegen seines Auftretens und seiner widersprüchlichen Angaben stutzig geworden.
Zudem fielen ihnen Unregelmäßigkeiten am Auto auf.

Da auch ein Drogentest positiv ausfiel, vermuteten sie einen Fall von illegaler Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Auf einer Polizeiwache wurden sie den Angaben nach dann fündig - in einem Versteck unterhalb des Kofferraums stießen sie auf 16 Kilogramm Kokain.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen.


 
Haftstrafe nach Macheten-Attacke in Asylbewerberunterkunft !

Gera - Das Landgericht Gera hat einen 24-Jährigen nach einer Macheten-Attacke in einer Asylbewerberunterkunft zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung ist noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Der Marokkaner hatte im Mai 2020 in der Unterkunft in Rudolstadt mit der Machete auf einen 21-Jährigen eingeschlagen.

Der Verteidiger des Mannes hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt, der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert.
Der Angeklagte hatte sich am ersten Verhandlungstag bei seinem Opfer entschuldigt.
Auch der Attackierte erklärte vor Gericht, er habe seinem Angreifer verziehen.

Bei den Schlägen mit der etwa einen Meter langen Waffe hatte der 21-Jährige schwere Verletzungen an Kopf, Armen, Schulter und Beinen erlitten.
Mit einem Schlag hatte der 24-jährige ein Schlüsselbein seines Opfers zertrümmert.
An den Armen erlitt es tiefe Schnittwunden.

Der 21-Jährige überlebte nur, weil er mit mehreren Notoperationen gerettet werden konnte.
Auslöser der Auseinandersetzung war, dass sich das Opfer in der Nacht der Tat bei dem Angeklagten beschwerte, weil dieser laut Musik gehört hatte.
Daraufhin sei es zu Beleidigungen und den Schlägen mit der Machete gekommen.


 
Facebook-Bekanntschaft misshandelt: Gefängnisstrafe !

Düsseldorf - Im Prozess um das Martyrium einer Dortmunderin in Dormagen ist ein 29-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Nach Überzeugung des Düsseldorfer Landgerichts hatte der 29-Jährige vor knapp einem Jahr eine 43-jährige Mutter aus Dortmund über Facebook kennengelernt, nach Dormagen gelockt und dort misshandelt.

In der Anklage war dem Mann auch Freiheitsberaubung und Vergewaltigung vorgeworfen worden.
Diese Vorwürfe ließen sich nach Ansicht des Gerichts aufgrund widersprüchlicher Angaben des Opfers nicht halten.

Die 43-Jährige habe offenbar jederzeit gehen können.
"Sie ist ja auch einmal nach Dortmund gefahren und freiwillig zu ihm zurückgekehrt", sagte der Richter am Dienstag.
Die Frau hatte ausgesagt, der 29-Jährige habe sie nicht nur mit Gewalt, sondern auch mit der Drohung gefügig gemacht, andernfalls ihre Tochter zu vergewaltigen.

Der neunfach vorbestrafte Dormagener hatte alle Vorwürfe bestritten.
Der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Da bei der Frau aber Platzwunden, Prellungen und Hämatome festgestellt worden waren, verurteilte das Gericht ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der 29-Jährige sitzt seit Monaten im Rollstuhl.
Er war am 21. Juni vergangenen Jahres bei seiner Festnahme aus dem Fenster gesprungen und hatte sich beide Beine gebrochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Mann schießt auf Polizeibeamten: Siebeneinhalb Jahre Haft !

Hagen - Nach einem Schuss auf einen Polizeibeamten in Gevelsberg hat das Landgericht Hagen einen 37-Jährigen zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag.
Der Angeklagte war im Mai 2020 am Steuer seines Autos von einer Polizeikontrolle gestoppt worden.
Als er wenig später mitbekam, dass die Beamten per Funk über einen offenen Haftbefehl gegen ihn informiert wurden, hatte er eine Schusswaffe ergriffen und gezielt auf einen Polizisten geschossen.
Der Beamte erlitt bei dem Treffer keine schweren Verletzungen, weil er eine kugelsichere Weste trug.

Nach anfänglichem Schweigen hatte der Deutsche die Tat im Prozess eingeräumt.
Er gab an, er habe sich einer drohenden Festnahme entziehen wollen, weil er gefürchtet habe, im Gewahrsam schwere Entzugserscheinungen zu bekommen.
Tatsächlich waren im Blut des Mannes später große Mengen Kokain festgestellt worden.
Die Richter gingen daher im Urteil von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

Das Urteil lautet unter anderem auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.


 
Versuchter Mord: Mann soll fünf Mal geschossen haben !

Bremen - Ein 34 Jahre alter Mann muss sich seit Dienstag vor dem Bremer Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten.
Er soll im August auf offener Straße fünf Mal auf einen 37-Jährigen geschossen haben, der nach damaligen Polizeiangaben einer Rockergruppe angehört.
Sein Opfer erlitt einen Steckschuss in der Schulter und musste operiert werden.

Der Mann nimmt als Nebenkläger an dem Verfahren teil.
Ob seine Zugehörigkeit zur Rockgruppe etwas mit dem Tat zu tun hat, ist offen.

Laut Staatsanwaltschaft setzte sich der Angeklagte am Tattag mit seinem Fahrzeug vor das Auto des Geschädigten und schoss dann mindestens fünf Mal auf ihn.
Der Angriff sei völlig unvermittelt und für den aus Niedersachsen stammenden Mann unerwartet geschehen, so die Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagten habe versucht, einen Menschen heimtückisch zu töten.

Der Verteidiger betonte dagegen nach der Sichtung eines Videos, dass das Opfer seinen Mandaten vermutlich zuvor mit dem Auto verfolgt habe.
Deshalb könne von einer Arg- oder Wehrlosigkeit bei dem Geschädigten keine Rede sein.
Der Angeklagte wollte sich zunächst nicht zur Sache äußern.
Der als Zeuge geladene Nebenkläger machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.


 
Ex-Mitarbeiterin von Berliner Bußgeldstelle verurteilt !

Berlin - Eine ehemalige Mitarbeiterin der Bußgeldstelle der Berliner Polizei ist wegen Rechtsbeugung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Zudem soll die 58-Jährige eine Geldauflage von insgesamt 3600 Euro zahlen.

Die Angeklagte habe Bußgeldverfahren, die sich in sechs Fällen gegen ihren Ex-Mann und in einem Fall gegen ihren jetzigen Ehemann richteten, "aus sachfremden Erwägungen heraus eingestellt", begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag.

Die Angeklagte habe die sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren in der Zeit von April 2017 bis Januar 2019 an sich gezogen, hieß es weiter im Urteil.
Ihrem geschiedenen Mann sei in drei Fällen ein Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit sowie in drei Fällen ein verkehrswidriges Halten und Parken vorgeworfen worden.
Laut Ermittlungen sei es um mögliche Bußgelder in Höhe von 15 Euro bis 35 Euro gegangen.

Das Vertrauen in die Rechtspflege sei geschütztes Rechtsgut - "egal, um wie viel Geld es geht", so die Vorsitzende Richterin.
Die Einstellung der sieben Verfahren falle unter Rechtsbeugung.
Das Motiv der Frau sei unklar geblieben.
Sie habe durch die Taten "ihren Job verloren und ihre Zukunft verspielt".

Die Angeklagte hatte zugegeben, die Verfahren, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen, eingestellt zu haben.
Es habe sich aus ihrer Sicht um "Bagatellfälle" gehandelt, "die von anderen Kollegen auch eingestellt worden wären".
Es hätten zum Teil Blitzer-Fotos "von schlechter Qualität" vorgelegen, wodurch der Tatnachweis nicht sofort eindeutig gewesen sei.
In der Behörde sei die Arbeitsbelastung sehr hoch gewesen.

Die Bußgeldstelle ist für Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr zuständig.
Dabei geht es vor allem um Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße, die mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden können.

Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung wegen Rechtsbeugung verlangt.
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Es seien Ermessensentscheidungen gewesen, sagte der Anwalt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Räuber feuert in Brühl Schuss ab !

Bei einem Überfall auf einen Discounter in Brühl hat ein Räuber einen Schuss abgefeuert.
Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, konnte die Patronenhülse sichergestellt werden.
Demnach hat es sich um eine Schreckschusswaffe gehandelt.

Der 18 bis 25 Jahre alte und etwa 1,60 Meter kleine Räuber hatte am Montagabend einen 21-jährigen Kassierer mit der Waffe bedroht und Bargeld sowie Zigaretten geraubt.
Im Ausgangsbereich habe er dann den Schuss abgefeuert und sei davongerannt.


 
Schockierende Szenen in Düsseldorf: Mann (49) steigt aus Bahn und wird niedergeschossen !

Düsseldorf - Schockierende Szenen am Mittwochabend in Düsseldorf: Als ein 49-jähriger Mann gerade aus der Straßenbahn steigt, wird er mit einer scharfen Waffe niedergeschossen.
Er erlitt schwere Verletzungen.
Eine Mordkommission ermittelt die mysteriösen Hintergründe.

Der 49-Jährige soll den bisherigen Erkenntnissen zufolge von einer Gruppe von mehreren Personen verfolgt worden sein, als er aus der Straßenbahn stieg.
Im weiteren Verlauf sei es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, berichten die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und die Polizei.

Worum es bei dem Streit ging, wurde nicht bekannt.
Auch ob das 49-jährige Opfer die Angreifer kannte, ist unklar.

Während der Streitigkeiten soll dann plötzlich eine Person aus der Gruppe eine Waffe gezogen und auf den 49-Jährigen geschossen haben, so die Polizei.

Der Mann wurde schwer verletzt.
Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus, wo er weiter behandelt werden muss.
Lebensgefahr besteht demnach aber offenbar nicht.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und eine Mordkommission der Polizei Düsseldorf haben die Ermittlungen aufgenommen.
„In diesem Zusammenhang suchen die Ermittler Zeugen, die Hinweise auf Täter und den Tathergang geben können“, so ein Pressesprecher.

Die Polizei vermutet, dass insbesondere Fahrgäste der Straßenbahnlinie 704 im Bereich Straßburger Straße / Merziger Straße Beobachtungen gemacht haben könnten, die für die Ermittlungen relevant sein könnten.


 
Mord-Urteil in Raserprozess aufgehoben !

Das Verfahren um ein tödliches Autorennen in Moers muss neu aufgerollt werden.
Der wegen Mordes verurteilte Fahrer des Unfallwagens ist erfolgreich in Revision gegangen.
Die lebenslange Haft wurde aufgehoben.


Nach einem tödlichen Autorennen in Moers im April 2019 hat der Bundesgerichtshof die lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten aufgehoben.
Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden, wie das Landgericht Kleve am Freitag mitteilte.

Das Gericht hatte den Autofahrer, der keinen Führerschein besaß, im Februar vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Dagegen war der Mann in Revision gegangen.
Der zweite Angeklagte und Kontrahent bei dem Rennen hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen.
Diese Strafe wurde beim BGH bestätigt.

Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war laut Gericht am Ostermontagabend mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast.
Als eine unbeteiligte Frau mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße kam, konnte der Mann nicht mehr bremsen und rammte den Wagen der Frau heftig.

Die Frau war laut Gericht an den Hirnschäden als Folge des Aufpralls gestorben.
Der Angeklagte habe sich am Unfallort nicht um die Schwerstverletzte gekümmert, sondern sei geflohen.

Der BGH verwies auf eine Aussage des Angeklagten, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb drauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde.
Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt.


 
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