Ex-Mitarbeiterin von Berliner Bußgeldstelle verurteilt !
Berlin - Eine ehemalige Mitarbeiterin der Bußgeldstelle der Berliner Polizei ist wegen Rechtsbeugung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Zudem soll die 58-Jährige eine Geldauflage von insgesamt 3600 Euro zahlen.
Die Angeklagte habe Bußgeldverfahren, die sich in sechs Fällen gegen ihren Ex-Mann und in einem Fall gegen ihren jetzigen Ehemann richteten, "aus sachfremden Erwägungen heraus eingestellt", begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag.
Die Angeklagte habe die sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren in der Zeit von April 2017 bis Januar 2019 an sich gezogen, hieß es weiter im Urteil.
Ihrem geschiedenen Mann sei in drei Fällen ein Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit sowie in drei Fällen ein verkehrswidriges Halten und Parken vorgeworfen worden.
Laut Ermittlungen sei es um mögliche Bußgelder in Höhe von 15 Euro bis 35 Euro gegangen.
Das Vertrauen in die Rechtspflege sei geschütztes Rechtsgut - "egal, um wie viel Geld es geht", so die Vorsitzende Richterin.
Die Einstellung der sieben Verfahren falle unter Rechtsbeugung.
Das Motiv der Frau sei unklar geblieben.
Sie habe durch die Taten "ihren Job verloren und ihre Zukunft verspielt".
Die Angeklagte hatte zugegeben, die Verfahren, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen, eingestellt zu haben.
Es habe sich aus ihrer Sicht um "Bagatellfälle" gehandelt, "die von anderen Kollegen auch eingestellt worden wären".
Es hätten zum Teil Blitzer-Fotos "von schlechter Qualität" vorgelegen, wodurch der Tatnachweis nicht sofort eindeutig gewesen sei.
In der Behörde sei die Arbeitsbelastung sehr hoch gewesen.
Die Bußgeldstelle ist für Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr zuständig.
Dabei geht es vor allem um Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße, die mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden können.
Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung wegen Rechtsbeugung verlangt.
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Es seien Ermessensentscheidungen gewesen, sagte der Anwalt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.