Der Böhmermann Skandal !

ZDF-Chef Bellut stützt Böhmermann: "Wir gehen mit ihm durch alle Instanzen" !

ZDF-Intendant Thomas Bellut hat dem Fernsehmoderator und Satiriker Jan Böhmermann in der Beleidigungsaffäre die volle rechtliche Unterstützung des Senders zugesichert.

"Wir gehen mit ihm durch alle Instanzen", sagte Bellut dem Nachrichtenmagazin "Spiegel".
Der öffentlich-rechtliche Sender stehe hinter dem Satiriker, er genieße im Rechtsstreit mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan den vollen Rechtsschutz des ZDF.

Böhmermann hatte in seiner TV-Show "Neo Magazin Royale", die im ZDF-Hauptprogramm und im Spartenkanal "ZDFneo" läuft, ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen.
Dieser hat daraufhin Böhmermann wegen Beleidigung angezeigt.

Am Freitag hatte die Bundesregierung zudem dem Wunsch der Türkei stattgegeben, Böhmermann wegen der Beleidigung eines Staatsoberhauptes gesondert juristisch verfolgen zu lassen.

Bellut sagte weiter, auch der zuständige ZDF-Redakteur, der die umstrittene Passage der Sendung freigegeben habe, müsse "keinerlei disziplinarische Maßnahmen befürchten".
Er selbst halte den Fernsehbeitrag für einen Grenzfall.


 
Wegen Streit um Böhmermann - Kubicki, Merkel macht die Justiz lächerlich !

Die Entscheidung der Kanzlerin, nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichte sollten im Falle des umstrittenen Erdogan-Gedichts das letzte Wort haben, findet der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki völlig falsch.
Seiner Ansicht nach verhöhne Merkel damit die Justiz, erklärte er im "Tagesspiegel".

Angela Merkel (CDU) hatte am vergangenen Freitag dem Antrag der Türkei auf Strafverfolgung wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten stattgegeben.
Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP, zudem selbst Rechtsanwalt und seit 35 Jahren Strafverteidiger, sagte: "Die Entscheidung der Bundeskanzlerin gegen das Votum des Justiz- und des Außenministers, die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch in der Causa Erdogan zu erteilen, ist eine Verhöhnung der Justiz und rechtsstaatlich äußerst fragwürdig."

Merkel hatte in ihrer Erklärung betont, die Entscheidung bedeute weder eine Vorverurteilung noch sei sie eine vorgreifende Entscheidung zur Grenze der Meinungsfreiheit.
Danach hatten Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Bundesjustizminister Heiko Maas in einer gemeinsamen Erklärung klar gestellt, die SPD-geführten Ressorts seien gegen die Erteilung der Ermächtigung gewesen.

"Justiz der Lächerlichkeit preisgegeben"
Kubicki verwies nun darauf, Angela Merkel habe zugleich erklärt, besagter Paragraph 103 solle abgeschafft werden.
Darüber sind sich "soweit erkennbar, alle politischen Kräfte einig", so der FDP-Politiker weiter.
Deshalb werde auch "niemand ernsthaft glauben, dass es bis zur Abschaffung des Paragraphen 103 eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung geben kann".
Durch die von Merkel erteilte Ermächtigung würden deshalb "völlig sinnlos justizielle Ressourcen vergeudet und die Justiz selbst der Lächerlichkeit preisgegeben".

Weiter kritisierte Kubicki im "Tagesspiegel", Angela Merkel habe mit ihrer Entscheidung "der Staatsanwaltschaft Mainz die Möglichkeit genommen", die Ermittlungen auf der Grundlage des allgemeinen Beleidigungsparagrafen einzustellen "und Herrn Erdogan auf die Privatklage gemäß der Paragrafen 374 und 376 Strafprozessordnung zu verweisen".

Kubicki sieht Türkei nicht in EU
Dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan attestierte der FDP-Politiker in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung eine Persönlichkeitsstörung.
Wer 2000 Klagen gegen Bürger und Journalisten einreiche "muss persönlichkeitsgestört sein", so Kubicki.
Für ihn stehe fest, auch wenn die Türkei den Schlüssel zur Reduzierung des Flüchtlingsstroms in der Hand halte, könne sie "auf absehbare Zeit kein EU-Mitglied werden".


 
Böhmermann: Ankara noch ohne Kontakt zur Staatsanwaltschaft !

Mainz. Weder aus Berlin noch aus Ankara: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat noch keinen formellen Auftrag, gegen Jan Böhmermann zu ermitteln.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat noch keine offizielle Nachricht der Bundesregierung bekommen, nachdem diese den Weg für die Strafverfolgung Jan Böhmermanns freigegeben hat.
„Die Entscheidung der Bundesregierung ist mir nur aus den Medien bekannt“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am Montag auf Anfrage mit.
„Dies gilt auch für das Strafverlangen der türkischen Regierung.“
Auch eine angekündigte Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen Beleidigung sei noch nicht eingegangen.
Die Dokumente würden dann in die laufende Prüfung einbezogen.

Böhmermann hatte Erdogan in dem Gedicht in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ (ZDF/ZDFneo) verbal heftig angegriffen.
Damit wollte er nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich machen.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die deutsche Justiz ermächtigt, gegen den TV-Moderator zu ermitteln.
Sie gab im Namen der Bundesregierung einem Antrag der Türkei auf Strafverfolgung wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten statt.
Der Präsident stellte auch selbst Strafantrag wegen Beleidigung.
Erdogans Anwalt will zivilrechtlich gegen den Moderator vorgehen.
Böhmermann hatte am Samstag eine „kleine Fernsehpause“ angekündigt.

Beleidigung des Bundespräsidenten bleibt strafbar
Die Bundesregierung hatte in der Debatte unter anderem angekündigt, den Paragrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs abschaffen zu wollen.
Die öffentliche Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll allerdings auch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, eine Streichung des entsprechenden Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant.


 
"NYT" zum Fall Böhmermann: Wie das "Bezahlen von Lösegeld an Kidnapper" !

Scharfe Kritik für ihre Haltung in der Affäre um Jan Böhmermann und dessen Schmähgedicht muss Kanzlerin Angela Merkel auch von US-amerikanischen Medien einstecken.
Ihre Entscheidung, ein Gerichtsverfahren zu erlauben, komme dem Bezahlen von Lösegeld an Kidnapper gleich, schreibt die "New York Times" in einem Editorial.

"Merkel musste sich entscheiden, ob sie (Recep Tayyip) Erdogans empörendes Verlangen lindert oder einen Deal mit der Türkei zu verlieren droht, der etwas Erleichterung in der Flüchtlingskrise verspricht", heißt es weiter.
"Jetzt stellt sich die Frage, was Erdogan - oder ein anderer verschnupfter Potentat - als nächstes fordern wird."

"Das Problem ist, dass Erdogan nicht einfach einen obskuren Komödianten verfolgte", schreiben die Herausgeber.
"Er hat auch gefordert, dass die Spitze der deutschen Bundesregierung öffentlich seine Forderung anerkennt, dass es falsch war, ihn zu verspotten."
Damit schaffe Merkel "einen gefährlichen Präzedenzfall."

Schlechtes Zeugnis von der "Washington Post"
Zuvor hatte auch die "Washington Post" Merkel in dieser Sache ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. "
Der ganze Fall sollte nichts als schallendes Gelächter über den Größenwahn Erdogans auslösen.
Es ist alarmierend, dass Merkel zumindest vorgibt, das Ganze ernst zu nehmen", schrieben die Herausgeber in einem Meinungsstück.

Den wahren Grund für Merkels Äußerungen sieht auch die "Post" in der Rolle der Türkei in der europäischen Flüchtlingsfrage.
Merkel habe vermutlich eine diplomatische Krise verhindern wollen.
Das sei aber womöglich verhängnisvoll, stehe doch die Redefreiheit in Deutschland auf dem Spiel, heißt es weiter.

"Merkels Geschwafel ist dazu angetan, Erdogan und andere Regime - China kommt uns in den Sinn - zu ermutigen, welche kritische Äußerungen sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen unterdrücken wollen", schreibt die Zeitung.
Merkels einzige Antwort auf Erdogan solle darin bestehen, was ihr Sprecher bereits am Montag gesagt habe: "Als Eckstein der Verfassung ist die freie Meinungsäußerung unverhandelbar."

Freibrief für Erdogan
Die "New York Times" verwies darauf, dass in der Türkei annähernd 2000 Verfahren wegen Beleidigung des Präsidenten anhängig seien.
Erdogan könne nun für sich in Anspruch nehmen, dass der Westen die Legitimität seines Anspruchs akzeptiere.

"Die Freiheit, politische Führer auf die Schippe zu nehmen, ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen liberalen Demokratien und autoritären Staaten", schreibt die Zeitung.


 
NRW will Majestätsbeleidigung-Paragrafen schnell zu Fall bringen !

Düsseldorf - Die nordrhein-westfälische Landesregierung will den sogenannten Majestätsbeleidigung-Paragrafen noch vor der Sommerpause kippen.
Damit soll dem Satiriker Jan Böhmermann eine mögliche Bestrafung wegen dieser Vorschrift erspart werden.
Ich will eine Bundesratsinitiative einbringen, die das Ziel hat, den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung sofort abzuschaffen, sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty der Rheinischen Post.
Kanzlerin Angela Merkel hatte die deutsche Justiz ermächtigt, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten zu ermitteln.


 
Merkel räumt Fehler in Böhmermann-Affäre ein !

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat einen "Fehler" im Fall Böhmermann eingeräumt.
Die Ermächtigung für Ermittlungen gegen Böhmermann sei "nach wie vor richtig", aber sie ärgere sich darüber, dass sie vorher das Gedicht als "bewusst verletzend" bezeichnet habe, sagte Merkel.

Damit sei der Eindruck entstanden, dass ihre "persönliche Bewertung" etwas zähle: "Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler."
Ihre Aussage habe zu dem Eindruck geführt, "Meinungsfreiheit sei nicht mehr wichtig, Pressefreiheit sei nicht mehr wichtig".

Ihr seien diese Grundrechte aber wichtig.
"Und das leitet mich bei allen Gesprächen", betonte Merkel, die am Samstag in die Türkei reist.
Kritiker hatten Merkel in der Affäre einen Kniefall vor Erdogan wegen des EU-Flüchtlingsabkommens mit der Türkei vorgeworfen.

Jetzt entscheidet die deutsche Justiz
Böhmermann hatte den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan in einer umstrittenen Satire mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen.
Ankara verlangte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung eines ausländischen Staatschefs.
Gegen den Widerstand des Koalitionspartners SPD erteilte Merkel die dazu nötige Ermächtigung.

Ihre Entscheidung rechtfertigte Merkel nun erneut: "Denn sie ermöglicht, dass deutsche Gerichte mit Annahme der Unschuldsvermutung entscheiden können."

Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat bisher keine offizielle Nachricht der Bundesregierung bekommen, nachdem diese den Weg für Böhmermanns Strafverfolgung freigegeben hat.
Auch das Strafverlangen der türkischen Regierung sowie die Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen Beleidigung seien noch nicht eingegangen.
Die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller teilte am Freitag mit, es sei ihr auch für die nächsten Tage noch nichts dergleichen angekündigt worden.

Merkel reist in die Türkei
Zur Überprüfung des EU-Pakts mit Ankara besucht Merkel mit Brüsseler Spitzenpolitikern an diesem Samstag das südosttürkische Grenzgebiet zu Syrien.
Die Kanzlerin verteidigte das Abkommen mit der Türkei als "absolut richtig und wichtig".
Es "hilft uns, mit unseren Nachbarn die eigenen Außengrenzen des Schengenraums zu schützen".
Natürlich würden in den Gesprächen mit dem türkischen Ministerpräsidenten auch alle Fragen angesprochen.


 
Türkei ruft zu Denunziationen auf: Niederlande warnen vor Einmischung in Meinungsfreiheit !

Die niederländische Regierung hat bei der Türkei offiziell gegen Einflussnahme auf die Meinungsfreiheit protestiert.
Anlass war ein Aufruf des türkischen Konsulats an Türken in den Niederlanden, Beleidigungen des Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu melden.

Ministerpräsident Mark Rutte sagte, ihm sei "nicht klar, welches Ziel die türkische Regierung mit diesem Vorgehen verfolgt".
Der niederländische Botschafter in Ankara werde weitere Informationen erbitten.
"Ich bin überrascht", fügte Rutte hinzu.

Beleidigungen sind Sache der Justiz
Das Konsulat hatte zwar inzwischen mitgeteilt, dass der Aufruf auf einem angeblichen Missverständnis beruhe.
Dennoch hielt die Regierung in Den Haag an ihrem Protest fest.
"Wir müssen die Meinungsfreiheit schützen", betonte Außenminister Bert Koenders.
"Wenn es Probleme mit Beleidigungen gibt, dann gibt es juristische Mittel."

Erdogan geht derzeit juristisch gegen den deutschen TV-Moderator Jan Böhmermann vor.
Der Präsident fühlt sich durch eine Satire Böhmermanns beleidigt.


 
Böhmermann-Affäre: Berliner Piraten-Chef wegen Erdogan-Kritik festgenommen !

Berlin. Weil er eine Zeile aus Jan Böhmermanns „Schmähkritik“ zitierte, nahm die Polizei den Berliner Piraten-Chef Bruno Kramm am Freitag fest.

Neues Kapitel in der Böhmermann-Affäre: Der Vorsitzende des Berliner Landesverbandes der Piratenpartei, Bruno Kramm, ist am Freitag auf einer Demonstration von der Polizei festgenommen worden.
Er soll gegen Paragraf 103, Strafgesetzbuch, verstoßen haben, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt.

„Die Polizei kam sofort, hat mich abgedrängt, die Anlage ausgeschaltet und die Demonstration aufgelöst.
Ich bin immer noch schockiert“, sagte Kramm.
Er müsse nun mit einer Strafanzeige rechnen.

Laut Kramm war der Auslöser seine Rede, in der er die Zeile „Kurden treten, Christen hauen“ aus dem Gedicht „Schmähkritik“ von Satiriker Jan Böhmermann zitierte.
„Das ist schon ein krasses Stück“, so Kramm.
Er habe den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht beleidigt, sondern nur Böhmermanns Gedicht analysiert.
Davon abgesehen sei die Gewalt gegen Minderheiten in der Türkei nun mal Realität.

Auflage für Demos: „Schmähkritik“ darf nicht zitiert werden
Seit einigen Wochen veranstalten die Piraten jeden Freitag vor der türkischen Botschaft eine Kundgebung gegen Erdogan und für mehr Meinungsfreiheit.
Das Motto: „Keine Macht dem Erdowahn, Finger weg von Böhmermann“.
Auch am kommenden Freitag soll es wieder eine Kundgebung geben.

Die Polizei hält ihr Vorgehen für rechtens.
Denn die Demonstration wurde unter der Auflage genehmigt, dass keine Passage aus dem Böhmermann-Gedicht ausgesprochen wird.
Die Begründung: „Es könnte sich um den Straftatbestand der Beleidigung handeln“, so Polizeisprecher Stefan Redlich.

Die Auflage der Polizei gilt inzwischen für sämtliche Demonstrationen in Berlin, genauer, seit Aktivisten vergangene Woche vor der türkischen Botschaft mit Ziegenmasken und Auszügen aus der „Schmähkritik“ demonstrieren wollten.
Die Veranstalter hatten versucht, juristisch vorzugehen, doch das Verwaltungsgericht gab der Polizei recht.


 
Nach Schmähgedicht gegen Erdoğan: Jan Böhmermann ab Mitte Mai wieder auf Sendung !

Nach dem Wirbel um sein Schmähgedicht verordnete sich der Moderator Jan Böhmermann eine mehrwöchige Fernsehpause.
Nun ist endlich klar, wann er mit seiner Sendung "Neo Magazin Royale" auf den Bildschirm zurückkehrt.
Am 12. Mai (22.15 Uhr, ZDFneo) soll die erste Folge nach der Unterbrechung laufen.

Der Termin wird auf der Webseite der Sendung verkündet.
Auf der "Neo Magazin Royale"-Facebookseite werden bereits Tickets für die Aufzeichnung am 11. Mai verlost.
Auch Böhmermann selbst teilte diesen Link auf seiner Seite.

Böhmermann hatte Ende März im "Neo Magazin Royale" mit einem Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein gewaltiges politisches Echo ausgelöst.
Ankara verlangte eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung eines ausländischen Staatschefs, die Bundesregierung erteilte die dazu nötige Ermächtigung.

Mitte April kündigte Böhmermann daraufhin eine Fernsehpause an.
Während der 35-Jährige offen ließ, wann er wieder auf Sendung geht, sprach das ZDF schon damals von einer vierwöchigen Produktionspause.

Radioshow "sanft & sorgfältig" ist beendet
Beendet ist Böhmermanns Radioshow "sanft & sorgfältig" auf radioeins.
Das teilte der Satiriker ebenfalls am Montag auf seiner Facebook-Seite mit.
"Seit über drei Jahren entblößen wir uns jeden Sonntag in unserer Gesprächstherapiesendung 'sanft & sorgfältig' bei radioeins, N-JOY, YOU FM, PULS und Bremen Vier", schrieb Böhmermann mit seinem Partner Olli Schulz.

"Unsere treuesten Stalker...äh...Hörer wissen, dass wir seit längerem in der Show ganz offen übers Aufhören nachgedacht haben.
Völlig unabhängig davon, dass Jan gerade quasi das Bundeskanzleramt in Brand gesetzt hat, ist der Zeitpunkt unseres Abschiedes nun tatsächlich gekommen."


 
Staatsanwaltschaft will Böhmermann anhören !

Wegen des Verdachts auf Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan will die Mainzer Staatsanwaltschaft nun den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann anhören.
"Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren", so die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller.

Danach werde voraussichtlich abschließend entschieden, "ob ein hinreichender Tatverdacht besteht" - wenn nicht weitere Ermittlungen erforderlich würden.

Die Ermächtigung der Bundesregierung und das Verlangen der türkischen Regierung nach Strafverfolgung von Böhmermann sind am Dienstagvormittag bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.

Schmähgedicht sorgte für Wirbel
Der Moderator hatte vor knapp vier Wochen mit einem Schmähgedicht in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" über Erdogan viel Wirbel ausgelöst.

Damit wollte er nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik darstellen.
Erdogan hatte auch selbst Strafanzeige gestellt.
Die Stellungnahme ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht in Mainz eingetroffen.

Merkel räumte Fehler ein
Merkel hatte Fehler im Umgang mit dem Satiriker eingeräumt.
Sie sagte am vergangenen Freitag, sie ärgere sich darüber, dass sie am 4. April im Bezug auf das Schmähgedicht von "bewusst verletzend gesprochen" habe und damit der Eindruck entstanden sei, dass hier ihre "persönliche Bewertung zu irgendetwas etwas zählt".

Nach dem Ende der Radioshow "sanft & sorgfältig" könnte das Duo Böhmermann/Olli Schulz demnächst bei Spotify zu hören sein.
Der Musikdienst bestätigte Medienberichte, dass Spotify mit beiden über ein neues Podcast-Format spreche.
"Weitere Informationen zum Inhalt und Konzept des Podcast können wir derzeit noch nicht kommunizieren", teilte ein Unternehmenssprecher mit.

Spotify funktioniert über Streaming.
Die Angebote werden direkt aus dem Netz abgespielt.
Am Montag hatte Böhmermann auf Facebook erklärt, mit der Sonntagsshow beim RBB-Sender Radioeins sei Schluss.

Comeback im TV nach Pause
Ins Fernsehen will der 35-Jährige nach einer Pause am 12. Mai mit einer neuen Folge seiner TV-Satire "Neo Magazin Royale" auf ZDF neo zurückkehren.


 
Zurück
Oben Unten