Der Böhmermann Skandal !

„Washington Post“ spottet über Merkels Haltung !

Die Majestätsbeleidigung im deutschen Gesetz sei anachronistisch, spottet die „Washington Post“ über den Fall Böhmermann.
„Merkels Geschwafel“, schreibt die Zeitung, ermutige dazu, kritische Äußerungen zu unterdrücken.

Internationale Medien greifen den Fall Böhmermann auf.
Die „New York Times“ hat berichtet und sich verwundert über den Streit gezeigt.
Die „Washington Post“ übt in einem Leitartikel scharfe Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkels Haltung im Fall Böhmermann.
„Der ganze Fall sollte nichts als schallendes Gelächter über den Größenwahn Erdogans (des türkischen Präsidenten) auslösen.

Es ist alarmierend, dass Merkel zumindest vorgibt, das Ganze ernst zu nehmen“, schrieben die Herausgeber am Donnerstag in einem Editorial.

Das deutsche Gesetz, das ausländischen Staatsführern erlaube, Kritiker in Deutschland zu verklagen, sei anachronistisch und müsse abgeschafft werden, kritisierte die Zeitung.
Es habe in einer westlichen Demokratie keinen Platz.
Merkel hatte das Schmähgedicht des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ bezeichnet.

Der wahre Grund für Merkels Äußerungen sei Erdogans wichtige Rolle in der europäischen Flüchtlingsfrage, hieß es weiter.
Merkel habe vermutlich eine diplomatische Krise verhindern wollen.
Das sei aber womöglich verhängnisvoll, stehe doch die Redefreiheit in Deutschland auf dem Spiel.

„Merkels Geschwafel ist dazu angetan, Erdogan und andere Regime - China kommt uns in den Sinn - zu ermutigen, welche kritische Äußerungen sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen unterdrücken wollen“, schreibt die Zeitung.
Merkels einzige Antwort auf Erdogan solle darin bestehen, was ihr Sprecher bereits am Montag gesagt habe: „Als Eckstein der Verfassung ist die freie Meinungsäußerung unverhandelbar.“


 
Entscheidung zu Böhmermann-Satire: Bundesregierung ermöglicht Strafverfolgung !

Die Bundesregierung hat nach tagelanger Beratung entschieden, strafrechtliche Ermittlungen gegen Jan Böhmermann nach seinem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zuzulassen.
Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin mit.

"Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen", sagte Merkel.
Die Türkei hatte die Ermittlungen förmlich verlangt.
Gesetzliche Voraussetzung dafür ist eine Ermächtigung durch die Bundesregierung.

Merkel pochte trotz ihrer Entscheidung zugleich auf das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und forderte dies auch von der Türkei ein.
"Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig.
In ihm gilt die Unschuldsvermutung."

Nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten das letzte Wort.
Dem Moderator der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von fünf Jahren.

Türkische Empörung über Schmähkritik
Böhmermann hatte Erdogan in einem Gedicht, das er als "Schmähkritik" angekündigt und in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit gestellt hatte, mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen.
Dies sorgte in der Türkei für große Empörung.

An der Entscheidung der Bundesregierung waren nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt.
Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden.

Offensichtlich gab es hier einen Dissens zwischen SPD und Union, bei dem sich letztlich aber die Union durchsetzte: "Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD", erklärte Merkel.

Die beteiligten SPD-Bundesminister haben nach Angaben von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dagegen gestimmt.
In solchen Fällen unterschiedlicher Auffassungen treffe nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung die Kanzlerin eine Entscheidung, sagte Oppermann.

Verleumdung wird hart bestraft
Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung war Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB).
Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.
Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Experten gehen im Fall Böhmermann aber eher von einer Geldstrafe aus - sollte es denn zu einer anklage reichen.

Deutschland wird den umstrittenen Strafparagrafen zur Beleidigung ausländischer Staatschefs demnächst abschaffen.
Paragraf 103 des Strafgesetzbuches sei nach Auffassung der Bundesregierung "für die Zukunft entbehrlich", sagte Merkel bei der Verkündung ihrer Entscheidung zu Böhmermann-Ermittlungen.
Noch in dieser Wahlperiode werde ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, der 2018 in Kraft treten solle.


 
Strafverfahren gegen Bömermann: Merkel kuscht vor türkischem Despoten !

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stößt mit der Entscheidung ihrer Regierung, strafrechtliche Ermittlungen gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann zuzulassen, auf reichlich Kritik.
Unterstützung kommt nur aus der Union - und aus der Türkei.

"Ich halte die Entscheidung für falsch", erklärte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann über den Kurzmitteilungsdienst Twitter.
"Strafverfolgung von Satire wegen 'Majestätsbeleidigung' passt nicht in moderne Demokratie."

Pressefreiheit einem Despoten geopfert?
Auch Linken-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht kritisiert die Entscheidung Merkels mit markigen Worten: "Unerträglicher Kotau: Merkel kuscht vor türkischem Despoten Erdogan und opfert Pressefreiheit in Deutschland."

Höhnisch ergänzt Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linkspartei: "Despoten aller Länder, beeilt euch!
Satire ab 2018 wieder erlaubt."

Rebecca Harms, Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament, fürchtet gar Auswirkungen auf die Situation am Bosporus: "Türkische Journalisten und Künstler werden noch mehr leiden."
"Erdogan setzt sich durch, Satire ist das Opfer"
Ihre Bundesvorsitzende Simone Peter


 
Erdogans AKP begrüßt Merkels Entscheidung im Fall Böhmermann !

Istanbul - Die türkische Regierungspartei AKP hat den Beschluss der Bundesregierung im Fall des Schmähgedichts gegen Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan begrüßt.
Diese Entscheidung ist zweifellos eine richtige Entscheidung, sagte AKP-Sprecher Ömer Celik nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu.
Eine Beleidigung unseres Präsidenten ist eine Respektlosigkeit gegenüber unserer Nation und unseres Staates.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuvor Strafermittlungen gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung Erdogans erlaubt.


 
Böhmermanns Anwalt kritisiert Entscheidung der Bundesregierung !

Berlin - Der Anwalt von Jan Böhmermann hat die Entscheidung der Bundesregierung kritisiert, den Weg für Strafermittlungen gegen den ZDF-Satiriker freizumachen.
Ich kann die Entscheidung nur mit erheblichem Unverständnis zur Kenntnis nehmen, teilte Rechtsanwalt Christian Schertz mit.

Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not.
Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan habe bereits als Privatmann Strafantrag gestellt, so dass die Staatsanwaltschaft die Frage der Beleidigung ohnehin hätte prüfen müssen.


 
Causa Böhmermann: Das sagt Ex-BGH-Richter Nešković zur Entscheidung von Merkel !

Köln - Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Nešković, kritisiert die Entscheidung der Bundeskanzlerin scharf, das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zuzulassen.

„Sie lässt damit ein Verfahren nach §103 StGB zu, den sie selber abschaffen will.
Und sie ermöglicht, dass nun ein Verfahren geführt wird, bei dem eine höhere Strafe droht als beim Beleidigungsparagraphen 185 StGB“, so der Jurist.

Bewusste Irreführung
Nešković wirft der Bundeskanzlerin zudem eine „bewusste Irreführung“ der Bürger vor, wenn sie als Grund für ihre Entscheidung angebe, Gerichte sollten über den Fall entscheiden.

Denn: „ Auch ohne die Ermächtigung wäre über den Beleidigungsvorwurf durch die Justiz zu entscheiden, da ein entsprechender Antrag nach § 185 vorliegt.“

Merkel hat zugunsten Erdogans entschieden
Viel wichtiger aber sei: „Der § 103 sieht ausdrücklich eine Beteiligung der Politik vor“, stellt der Jurist klar.
Da es um die Beleidigung oder Verleumdung eines fremden Staatsoberhauptes gehe, habe der Gesetzgeber in diesem Fall eine besondere Voraussetzung für ein Verfahren geschaffen: „Die Bundesregierung muss der Eröffnung des Verfahrens zustimmen“, so der ehemalige Richter am BGH.

Heißt: Eine Entscheidung unter Abwägung politischer und diplomatischer Interessen sei ausdrücklich zu treffen.

„Merkel hat hier offensichtlich zugunsten von Herrn Erdogan entschieden.
Sie macht sich damit zur Kronzeugin für Erdogans Angriffe auf die Kunst- und Pressefreiheit.“

Bewusst pädagogisch überzogen
Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat angekündigt, durch alle Instanzen zu gehen, damit Böhmermann bestraft werde.

Doch dass Jan Böhmermann tatsächlich nach §103 verurteilt wird, hält Nešković nicht für sehr wahrscheinlich:
Damit, so der Jurist, sei das Gedicht eindeutig Teil der Satire.

Der ehemalige Richter am BGH fügt hinzu: „Nicht jede pädagogische Maßnahme kann als Entschuldigung herhalten.“
Wer bei Rot über die Ampel fahre, um zu demonstrieren, dass man genau das nicht tun dürfe, „der ist nicht von der Kunstfreiheit gedeckt“.


 
AfD übt heftige Kritik an Merkel-Entscheidung !

Die AfD hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgeworfen, sie habe in der Causa Böhmermann zu wenig Rückgrat gezeigt.
„Merkels Aussage ist kein Ergebnis einer formaljuristischen Prüfung, sondern ein politischer Kniefall vor Erdogan“, sagte der Parteivorsitzende der Alternative für Deutschland, Jörg Meuthen, am Freitag.

Fragwürdiger Kuhhandel
Der Kanzlerin sei der „fragwürdige Kuhhandel“ mit der Türkei in der Flüchtlingsfrage offensichtlich wichtiger, „als sich vor die eigenen Landsleute zu stellen“.
Erdogan sei es nun gelungen, sein eigenes Verständnis von Pressefreiheit in Deutschland zu etablieren.

Die Bundeskanzlerin hat dem Wunsch der Türkei nach einem gesonderten Strafverfahren gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan entsprochen.

Böhmermann hatte ein Schmähgedicht über den Präsidenten vorgetragen.
Nach eigener Darstellung wollte er den Unterschied zwischen erlaubter Satire und Schmähkritik aufzeigen.


 
Satiriker kündigt "Fernsehpause" an: Böhmermann meldet sich zu Wort !

Jan Böhmermann will eine "kleine Fernsehpause" einlegen.
Das kündigte der Satiriker in einem Statement auf Facebook an, nachdem die Bundesregierung dem Wunsch der Türkei stattgegeben hatte, Böhmermann juristisch wegen Beleidigung verfolgen zu lassen.

Das ZDF präzisierte die Aussage und sprach von einer vierwöchigen Produktionspause.
Böhmermanns Sendung lief bisher jeweils donnerstagabends beim Spartensender ZDFneo und am späten Freitagabend im Hauptsender ZDF.

Zur Pause habe er sich entschlossen, "damit sich die hiesige Öffentlichkeit und das Internet mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren kann", so Böhmermann.
Es gebe bedeutsamere Themen als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht.
Zugleich bedankte sich der 35-Jährige für die Solidarität der Menschen "vom Saarland bis nach Sachsen".

"Einen weiteren Song von Didi Hallervorden unbedingt verhindern"
Böhmermann wäre aber nicht Böhmermann, wenn er in seinem Post nicht auch einige Seitenhiebe verteilen würde.
Er und seine Redaktion seien davon überzeugt, "dass ein weiterer Song von Dieter 'Didi' Hallervorden zum Thema unbedingt zu verhindern ist".
Damit spielt er auf den Song "Erdogan, zeig mich an" seines Comedy-Kollegen an.

Er selbst sei jetzt in einer schwierigen Situation, so Böhmermann: "Wenn selbst Beatrix von Storch auf einmal mit erhobenem Mauszeiger auf Seiten der Satire kämpft, über wen soll ich dann noch Witze machen?
Nicht auszudenken, wenn sich auch noch Til Schweiger zwischen zwei Flaschen Emma Cuvé aus dem mallorquinischen Frühling melden würde, um mir beizustehen oder Campino und Bob Geldof plötzlich mit einem Charity-Song um die Ecke kämen."

Das komplette Statement von Jan Böhermann auf Facebook im Wortlaut:


 
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