Der Böhmermann Skandal !

Jan Böhmermann akzeptiert einstweilige Verfügung nicht !

Berlin. Jan Böhmermann gibt nicht nach.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg weist er zurück – sie sei „eklatant falsch“.

Der Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht hinnehmen.
Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz am Mittwoch.

Schertz will Erdogan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen.
Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben.
Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung.
Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.

Anwalt: Gericht ließ Zusammenhang außer acht
Der Anwalt nannte die Verfügung „eklatant falsch“.
Das Gericht habe zwar festgestellt, dass das Gedicht ein Kunstwerk sei, es dann aber zerlegt, um Teile davon isoliert zu verbieten.
„Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben“, sagte Schertz.

Außerdem habe das Gericht den Zusammenhang völlig außer acht gelassen.
Dies sei aber entscheidend, um die Zulässigkeit der Gesamtdarstellung zu erkennen.
Der Satiriker habe in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März zeigen wollen, was erlaubt sei und was nicht und wo die Grenzen zur Schmähkritik liegen.
Das habe Böhmermann zuvor deutlich angekündigt.


 
Londons Ex-Bürgermeister unterstützt Böhmermann mit Gedicht !

London. Solidarität für Jan Böhmermann: Londons Ex-Bürgermeister hat ein eigenes Erdogan-Gedicht geschrieben – und damit einen Preis gewonnen.

Der umstrittene Ex-Bürgermeister von London Boris Johnson bekundet Solidarität zu Jan Böhmermann – und zwar in Gedichtform.
Er nahm an einem Wettbewerb um das beste Satire-Gedicht der britischen Zeitschrift „The Spectator“ teil und ging dabei als Sieger hervor.

Johnson bezieht sich direkt auf das Erdogan-Gedicht des deutschen Moderators: „Da war ein junger Kerl aus Ankara“, der sich mit einer Ziege die Hörner abgestoßen habe.

So lautet der Fünfzeiler des Ex-Bürgermeisters: „There was a young fellow from Ankara / Who was a terrific wankerer / Till he sowed his wild oats / With the help of a goat / But he didn’t even stop to thankera.“

In der Begründung der Zeitschrift heißt es: „Es ist eine wundervolle Sache, dass ein britischer Politiker gezeigt hat, dass sich Großbritannien nicht vor dem Kalifen Erdogan verbeugt.“
Als Sieger bekommt Johnson tausend Pfund, rund 1300 Euro.

Das Landgericht Hamburg hatte am Dienstag auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen.
Böhmermann (35) darf den größeren Teil seines Gedichts „Schmähkritik“ damit nicht wiederholen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Das Gedicht hatte Böhmermann am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen.


 
Wieder Schlappe vor Gericht: Erdogan verliert nächsten Satire-Rechtsstreit !

Der türkische Präsident hat im Rechtsstreit mit Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner über Satire eine weitere Schlappe erlitten.
Das Oberlandesgericht Köln wies eine Beschwerde Recep Tayyip Erdogans gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln zurück.

"Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben", betonte das OLG. Erdogan könne höchstens noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Döpfner hatte sich mit dem Satiriker Jan Böhmermann solidarisiert, der im ZDF ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen hatte.

"Geschützte zulässige Meinungsäußerung"
Die Richter vom OLG schlossen sich der Einschätzung der Vorinstanz an und bewerteten Döpfners Worte als vom Grundgesetz "geschützte zulässige Meinungsäußerung".
Anfang Mai hatte das Landgericht Köln bereits einen Antrag Erdogans auf einstweilige Verfügung gegen den Springer-Chef abgelehnt.

Böhmermann hat Erdogan in Vulgärsprache beleidigt, um nach eigenen Worten die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt sei und was nicht.
Die türkische Regierung forderte daraufhin ein Strafverfahren gegen Böhmermann nach Paragraf 103, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt.

Döpfner hatte "laut gelacht"
Der Springer-Chef stärkte in einem offenen Brief Böhmermann den Rücken und verteidigte die Kunst- und Satirefreiheit.
"Ich finde Ihr Gedicht gelungen.
Ich habe laut gelacht", schrieb Döpfner im April.

Der Medienmanager fügte hinzu, er wolle sich Böhmermanns "Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen".
Vor kurzem bekräftigte Döpfner: "Selbstverständlich bereue ich nichts.
Ich stehe zu jedem Wort und jedem Komma, das ich in meinem Brief an Herrn Böhmermann geschrieben habe."


 
Nach Teilerfolg vor Gericht: Erdogan-Anwalt will Böhmermann-Gedicht verbieten lassen !

Der Rechtstreit über das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in eine neue Runde: Erdogans Anwalt Michael-Hubertus Sprenger will nach Informationen des "Spiegel" das Gedicht jetzt komplett verbieten lassen.

Dazu habe er am Mittwoch Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Mitte Mai hatte das Gericht bereits eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Satiriker und TV-Moderator die Wiederholung großer Teile des von ihm selbst als "Schmähkritik" bezeichneten Gedichts untersagt.
Dies war als ein Teilerfolg Erdogans gewertet worden.

Sprenger wolle nun ein Komplettverbot des Gedichts erwirken.
"Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm", sagte der Anwalt dem "Spiegel".
Auf die Frage, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe, hatte Böhmermann in einem schriftlichen Interview mit der Wochenzeitung "Die Zeit" geantwortet: "Nein.

Im Gegensatz zu einem Verfügungsverfahren ist gegen eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren der Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht möglich, wie der Hamburger Gerichtssprecher erklärte.

Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hatte das Hamburger Landgericht erklärt, das Gericht habe zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers abwägen müssen.

Zweites Verfahren wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts
In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet werde.
Böhmermanns Gedicht überschreite diese Grenze in bestimmten Passagen, die schmähend und ehrverletzend seien, so das Landgericht.
Die übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen Vorgängen in der Türkei auseinander.

Darüber hinaus ist bei der Staatsanwaltschaft in Mainz noch ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches anhängig.
Dafür hatte die Bundesregierung grünes Licht gegeben, Kanzlerin Angela Merkel sich dabei aber über das Votum ihrer SPD-Minister hinweggesetzt.


 
Entscheidung zu Böhmermanns „Schmähgedicht“ soll bald fallen !

Mainz. Die Ermittlungen um Böhmermanns „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdogan ziehen sich hin.
Die Entscheidung ist in Sicht.

Ein halbes Jahr nach Beginn der Mainzer Ermittlungen wegen Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat die Staatsanwaltschaft eine baldige Entscheidung angekündigt.
„Wir rechnen damit bis Ende Oktober“, sagte ihr stellvertretender Leiter Gerd Deutschler.

TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht „Schmähkritik“ Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen.
Die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts.
Parallel dazu kommt eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann am 2. November in Hamburg vor Gericht.

Fachaufsätze beleuchten Böhmermanns Fall
Die Mainzer Ermittlungen könnten theoretisch vorbehaltlos oder auch gegen eine Geldbuße eingestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft könnte aber auch einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben.
Deutschler bekräftigte, dass die Zahl der Strafanzeigen wegen des Schmähgedichts „im vierstelligen Bereich“ liege.

Das Hamburger zivilrechtliche Verfahren habe keinen unmittelbaren Einfluss auf die strafrechtlichen Mainzer Ermittlungen.
Bei diesen sei Böhmermann nie persönlich vernommen worden, weil er einen Anwalt habe, ergänzte der Mainzer Oberstaatsanwalt.
Weiter sagte er mit Blick auf den ZDF-Moderator, es seien sogar „mehrere Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften erschienen, die den Sachverhalt – unter unterschiedlichen, nicht nur strafrechtlichen – Gesichtspunkten beleuchten“.

Erdogan will Verbot des Gedichts erreichen
Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen.
Es handelt unter anderem von Sex mit Tieren, Kinderpornografie und transportiert Klischees über Türken.
Die Mainzer Ermittlungen wurden möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.

Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung um das Gedicht.
Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird.
Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen.
Der ZDF-Moderator darf demnach den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen.
Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.


 
„Schmähkritik“: Verfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt !

Berlin. Verfahren eingestellt: Nach seiner „Schmähkritik“ gegen den türkischen Präsidenten Erdogan kommt Jan Böhmermann ohne Strafe davon.

Jan Böhmermann muss wegen seines Gedichts „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan keine juristischen Folgen befürchten.
Die Staatsanwaltschaft Mainz teilte mit, dass sie das damit zusammenhängende Ermittlungsverfahren gegen den Satiriker eingestellt habe.

Zur Begründung heißt es, „strafbare Handlungen“ seien „nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.
Die Ermittlungen hätten auch „keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben“.
Böhmermann selbst kündigte via Twitter und Facebook an, sich am Mittwochnachmittag zu der Entscheidung äußern zu wollen.

Der ZDF-Moderator hatte den türkischen Staatspräsidenten im „Neo Magazin Royale“ am 31. März diesen Jahres in einem Gedicht harsch angegangen, Erdogan hatte mit einer Klage wegen Beleidigung eines Staatspräsidenten reagiert.

Privatklage Erdogans am 2. November vor Gericht
Mit seinem Gedicht wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen.
Es handelt unter anderem von Sex mit Tieren, Kinderpornografie und transportiert Klischees über Türken.
Die Ermittlungen der Mainzer Staatsanwaltschaft wurden möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.

Eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann kommt am 2. November in Hamburg vor Gericht.
Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird.
Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen.
Der ZDF-Moderator darf demnach den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen.


 
"Öffentlicher Vorverurteilung gleichgekommen": Böhmermann-Anwalt übt scharfe Kritik an Kanzlerin Merkel !

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat dessen Anwalt scharfe Kritik an der Bundeskanzlerin geübt.
Angela Merkels Bewertung der künstlerischen Arbeit des Satirikers sei einer öffentlichen Vorverurteilung gleichgekommen, sagte Christian Schertz.

"Die Staatsanwaltschaft hat unserer von Anfang an geäußerten Einschätzung der Rechtslage entsprochen", sagte der Jurist, der für Mittwoch eine persönliche Erklärung seines Mandanten ankündigte.
"Anders als etwa die Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann sogleich pauschal als "bewusst verletzend" bewerten ließ, noch dazu gegenüber einer ausländischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten kann."

Diese öffentliche juristische Bewertung der künstlerischen Arbeit von Jan Böhmermann durch die Bundeskanzlerin sei vor dem Hintergrund der Einstellung der Ermittlungen umso mehr nicht nur eine Kompetenzüberschreitung und eine nicht hinzunehmende Verletzung der verfassungsgemäßem Gewaltenteilung, sondern sei einer öffentlichen Vorverurteilung gleichgekommen, sagte Schertz.
Sie wiege umso schwerer, als dass sie von der türkischen Regierung als Ermutigung habe aufgefasst werden können, straf- und zivilrechtlich gegen Böhmermann vorzugehen.
Merkel hatte die Einschätzung, das Gedicht sei "bewusst verletzend", später allerdings selbst als Fehler bezeichnet.

ZDF: "Eine gute Nachricht"
Auch das ZDF begrüßte die Einstellung der Ermittlungen.
"Das ist eine gute Nachricht", erklärte Intendant Thomas Bellut.
"Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft macht in ihrer ausführlichen Begründung deutlich, dass die Kunst- und Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft einen außerordentlich hohen Stellenwert besitzt."

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) nannte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft "die einzig richtige Entscheidung.
Damit ist klar, dass in Deutschland die Satirefreiheit einen höheren Stellenwert besitzt als die Ehrpusseligkeit eines Autokraten", sagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
"Herr Erdogan sollte sich weniger um seine persönliche Reputation und mehr um die Wiederherstellung der Grundrechte in der Türkei kümmern."

Keine strafbaren Handlungen nachzuweisen
Die Staatsanwaltschaft in Mainz hatte zuvor erklärt, Böhmermann seien keine strafbaren Handlungen nachzuweisen.
Sie erklärte die Einstellung der Ermittlungen auch damit, dass Böhmermanns Schmähgedicht "als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollte".
Zudem sei eine Karikatur oder Satire keine Beleidigung, wenn "die Überzeichnung menschlicher Schwächen" keine "ernsthafte Herabwürdigung der Person" enthalte.

Grimme-Preisträger Böhmermann hatte das Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ermittelt.
Dabei ging es zum einen um den Strafantrag Erdogans wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches.
Zum anderen hatte die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 erteilt.

Weiteres Verfahren in Hamburg
Strafrechtlich ist die Angelegenheit für Böhmermann somit ausgestanden.
Zivilrechtlich geht es vor dem Landgericht Hamburg am 2. November in mündlicher Verhandlung aber noch darum, ob das gesamte Gedicht verboten wird.
Auf Erdogans Antrag hatte das Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen und ihm verboten, große Teile seines Gedichts zu wiederholen.


 
Erdogan will Böhmermann-Entscheidung anfechten !

Berlin. Aus der Türkei wird massive Kritik an der Einstellung des Verfahrens gegen Böhmermann laut.
Erdogans Anwalt will Beschwerde einlegen.

Der Münchner Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan will Beschwerde gegen die Einstellung des Böhmermann-Verfahrens einlegen.
„Ich kann bestätigten, dass die Beschwerde eingelegt werden soll“, sagte Michael-Hubertus von Sprenger der dpa und bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung.
Die Beschwerde müsse binnen 14 Tagen eingelegt werden, sagte von Sprenger.

„Bild“ zufolge hat Erdogan seinen Anwalt angewiesen, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz anzufechten.
Die Anklagebehörde hatte am Dienstag erklärt, dem TV-Satiriker Jan Böhmermann (35) seien keine strafbaren Handlungen mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.

Bundesregierung will Entscheidung nicht kommentieren
Bereits zuvor hagelte es Reaktionen auf das Urteil: Der deutsch-türkische Abgeordnete und Erdogan-Vertraute Mustafa Yeneroglu hat die Einstellung der Ermittlungen gegen Jan Böhmermann wegen dessen „Schmähkritik“ am Mittwoch als „Skandal“ bezeichnet.
Das sei „ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz“, sagte der Yeneroglu.

Die Bundesregierung will die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz dagegen nicht kommentieren.
„Es ist alles gesagt“, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin.
Derzeit liefen Gespräche in der Bundesregierung für die geplante Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen.
Ein Gesetzentwurf werde „zu gegebener Zeit“ vorgelegt, sagte Seibert.

Staatsanwaltschaft habe sich „mitreißen lassen“
Der AKP-Abgeordnete Mustafa Yeneroglu warf der Staatsanwaltschaft vor, diese habe sich „mitreißen lassen von der allgemeinen Stimmung gegen den türkischen Präsidenten und dabei jegliches Gespür für die juristische Rechtsanwendung verloren“.
„Dass eine derart offensichtliche Verletzung eines Straftatbestandes mit juristischen Taschenspielertricks und bester haarspalterischer Manier nicht weiterverfolgt wird, hätte ich als in Deutschland ausgebildeter Jurist nicht für möglich gehalten“, sagte Yeneroglu weiter.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte am Dienstag erklärt, Böhmermann seien keine strafbaren Handlungen nachzuweisen.
Der Moderator hatte das Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen.
Daraufhin wurde er von Erdogan wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts angezeigt.

Bundesregierung ließ Ermittlungen zu
Die Bundesregierung gab Mitte April den Weg für Ermittlungen gegen Böhmermann nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.
Angesichts der Einstellung der Ermittlungen kritisierte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz am Dienstag die Rolle von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Merkel hatte eine erste öffentliche Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei „bewusst verletzend“, Ende April selbst als Fehler bezeichnet.


 
Jan Böhmermann gibt Erklärung via Youtube ab !

Jan Böhmermann meldete sich heute nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn in einer Youtube-Pressekonferenz zu Wort.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte gestern bekanntgegeben, kein Strafverfahren zu eröffnen.

Der 35-Jährige betonte in seiner Erklärung via Youtube u.a., dass seine Gedicht und „juristisches Pro-Seminar zum Thema Was ist eigentlich Schmähkritik“ in seiner Sendung ‚ZDF neo Royale‘ am 31. März 2016 „kein Versehen, kein Zufall und auch kein Ausrutscher“ gewesen sei, sondern genauso geplant und „gewissenhaft vom ZDF abgenommen“ worden sei.
„Es steht amtlich fest: Es geht im Kern um einen Witz“, so Böhmermann weiter.
„Die einen sagen geschmacklos.
Die anderen sagen, zu diesem Zeitpunkt damals genau richtig.“

Auch zu der Intervention von Kanzlerin Angela Merkel äußerte sich der Satiriker: „Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates.“


Böhmermann übte deutliche Kritik am Erdogan-Regime: „Während sie dieses Video sehen, sitzen in der Türkei Menschen in Haft, ohne Chance auf einen fairen Prozess, müssen ihre Reisepässe abgeben, verlieren ihren Job, weil sie sich kritisch mit ihrem eigenen Land auseinandergesetzt haben.“

Er persönlich freue sich, „dass ich wieder rausgehen und Witze zu jedem Thema machen kann.“


 
Beschwere eingelegt: Erdogan will Jan Böhmermann weiterhin verklagen !

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan gibt im Fall Jan Böhmermann keine Ruhe: Bei der Staatsanwaltschaft Mainz wie auch bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz sei eine Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Satiriker eingegangen, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller in Mainz mit.

Die Beschwerde sei durch den Rechtsanwalt des türkischen Präsidenten in dessen Namen erhoben worden.
Die Akten würden nun der Generalstaatsanwaltschaft zugeleitet, die über die Beschwerde zu entscheiden habe.

Erdogan wirft dem Moderator vor, ihn mit einem in Vulgärsprache gehaltenen sogenannten Schmähgedicht beleidigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren vergangene Woche eingestellt, weil strafbare Handlungen "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" seien.
So lasse sich etwa ein Vorsatz nicht mit dem "erforderlichen Maß an Gewissheit" feststellen.
Böhmermann selbst hatte sich erleichtert gezeigt.

Kritik vom Journalisten-Verband
Erdogan beruft sich auf Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt.
Die dazu notwendige Ermächtigung der Bundesregierung hatte Kanzlerin Angela Merkel der Staatsanwaltschaft gegeben.
Die Große Koalition will den Paragrafen aber abschaffen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte die Beschwerde scharf.
"Der türkische Präsident ist nicht nur ein praktizierender Feind der Pressefreiheit, sondern auch noch ein schlechter Verlierer", sagte der Bundesvorsitzende Frank Überall.

Unabhängig von dem Verfahren in Rheinland-Pfalz - dem Sitz des ZDF - gibt es noch eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann vor der Zivilkammer Anfang November in Hamburg.

Wegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg darf Böhmermann das Schmähgedicht derzeit zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen.
Beim ZDF aber sitzt der Moderator derzeit fest im Sattel: Gerade erst wurde sein Vertrag bis Ende 2017 verlängert.


 
Erdogan scheitert mit Beschwerde im Fall Böhmermann !

Die Beschwere des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann ist gescheitert.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies sie nach Mitteilung vom Freitag als unbegründet zurück.

TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen.
Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass dieses auch in Deutschland nicht erlaubt sei.

Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte aber die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und 103 ein.
Erdogan stehe jetzt noch ein Klageerzwingungsverfahren offen.


 
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