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Jan Böhmermann akzeptiert einstweilige Verfügung nicht !
Berlin. Jan Böhmermann gibt nicht nach.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg weist er zurück – sie sei „eklatant falsch“.
Der Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht hinnehmen.
Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz am Mittwoch.
Schertz will Erdogan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen.
Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben.
Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung.
Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.
Anwalt: Gericht ließ Zusammenhang außer acht
Der Anwalt nannte die Verfügung „eklatant falsch“.
Das Gericht habe zwar festgestellt, dass das Gedicht ein Kunstwerk sei, es dann aber zerlegt, um Teile davon isoliert zu verbieten.
„Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben“, sagte Schertz.
Außerdem habe das Gericht den Zusammenhang völlig außer acht gelassen.
Dies sei aber entscheidend, um die Zulässigkeit der Gesamtdarstellung zu erkennen.
Der Satiriker habe in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März zeigen wollen, was erlaubt sei und was nicht und wo die Grenzen zur Schmähkritik liegen.
Das habe Böhmermann zuvor deutlich angekündigt.
Berlin. Jan Böhmermann gibt nicht nach.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg weist er zurück – sie sei „eklatant falsch“.
Der Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht hinnehmen.
Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz am Mittwoch.
Schertz will Erdogan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen.
Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben.
Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung.
Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.
Anwalt: Gericht ließ Zusammenhang außer acht
Der Anwalt nannte die Verfügung „eklatant falsch“.
Das Gericht habe zwar festgestellt, dass das Gedicht ein Kunstwerk sei, es dann aber zerlegt, um Teile davon isoliert zu verbieten.
„Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben“, sagte Schertz.
Außerdem habe das Gericht den Zusammenhang völlig außer acht gelassen.
Dies sei aber entscheidend, um die Zulässigkeit der Gesamtdarstellung zu erkennen.
Der Satiriker habe in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März zeigen wollen, was erlaubt sei und was nicht und wo die Grenzen zur Schmähkritik liegen.
Das habe Böhmermann zuvor deutlich angekündigt.