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Arnsberg: Stiftung verklagt Bordell - "Dali"-Prozess im Sommer !
Im Streit um den Namen "Parkschloss Dali" für ein Bordell im Sauerland verschiebt sich der Zivilprozess auf frühestens Sommer.
Aufgrund des hohen Streitwerts von rund 150 000 Euro solle nicht vor einem Einzelrichter, sondern einer Kammer verhandelt werden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Arnsberg am Freitag auf Anfrage.
Daraus habe sich eine mehrmonatige Terminverschiebung auf den 9. Juli ergeben.
Womöglich komme es nach einem Antrag des Beklagten-Anwalts zu einer erneuten Verlegung, darüber sei noch nicht entschieden.
Die "Westfalenpost" hatte zuvor über den neuen Termin berichtet.
Eine spanische Stiftung hatte Klage gegen den Bordellbetreiber eingereicht.
Sie fordert, dass er den Namen "Dali" auf sämtlichen Kanälen aus seinem Clubnamen streicht - und verlangt zudem Schadenersatz. In der Klageschrift heißt es, der Name "Parkschloss Dali" verstoße gegen das "postmortale Persönlichkeitsrecht" des 1989 gestorbenen Malers Salvador Dali. Laut Gericht verwendet der Club den Namen im Internet nicht mehr, vor Ort in Marsberg gebe es aber noch Schilder oder Tafeln mit der Aufschrift.
Die private Stiftung gibt an, vom spanischen Staat mit der Verwaltung des künstlerischen Nachlasses von Dali (1904-1989) beauftragt worden zu sein.
Sie bezeichnet sich nach Gerichtsangaben auch als Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Namen des weltbekannten Surrealisten.
Im Streit um den Namen "Parkschloss Dali" für ein Bordell im Sauerland verschiebt sich der Zivilprozess auf frühestens Sommer.
Aufgrund des hohen Streitwerts von rund 150 000 Euro solle nicht vor einem Einzelrichter, sondern einer Kammer verhandelt werden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Arnsberg am Freitag auf Anfrage.
Daraus habe sich eine mehrmonatige Terminverschiebung auf den 9. Juli ergeben.
Womöglich komme es nach einem Antrag des Beklagten-Anwalts zu einer erneuten Verlegung, darüber sei noch nicht entschieden.
Die "Westfalenpost" hatte zuvor über den neuen Termin berichtet.
Eine spanische Stiftung hatte Klage gegen den Bordellbetreiber eingereicht.
Sie fordert, dass er den Namen "Dali" auf sämtlichen Kanälen aus seinem Clubnamen streicht - und verlangt zudem Schadenersatz. In der Klageschrift heißt es, der Name "Parkschloss Dali" verstoße gegen das "postmortale Persönlichkeitsrecht" des 1989 gestorbenen Malers Salvador Dali. Laut Gericht verwendet der Club den Namen im Internet nicht mehr, vor Ort in Marsberg gebe es aber noch Schilder oder Tafeln mit der Aufschrift.
Die private Stiftung gibt an, vom spanischen Staat mit der Verwaltung des künstlerischen Nachlasses von Dali (1904-1989) beauftragt worden zu sein.
Sie bezeichnet sich nach Gerichtsangaben auch als Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Namen des weltbekannten Surrealisten.