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Lotto-Betreiber nach Betrug zu Bewährung verurteilt !
Das Amtsgericht Darmstadt hat am Mittwoch einen ehemaligen Betreiber einer Lotto-Annahmestelle wegen schweren Betrugs einer Kundin zu einem Jahr und drei Monaten Haft sowie einer Geldauflage in Höhe von 2400 Euro verurteilt.
Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. (Az: 500 Js 23186/17)
Der 65 Jahre alte Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen März in Egelsbach (Kreis Offenbach) einer Lottospielerin ihren "Spiel 77"-Gewinn in Höhe von 477 777 Euro vorenthalten, um ihn später über einen Mittelsmann selbst zu kassieren.
Betreiber von Lotto-Annahmestellen dürfen kein Lotto spielen.
Nachdem der Schein am 31. März eingelesen war, war auf dem Lotto-Terminal der Text "Zentralgewinn" erschienen.
Der Angeklagte hatte der Frau mitgeteilt, dass sie 8000 Euro gewonnen habe und ihr den Betrag auch gleich bar ausgezahlt.
Als die Geschädigte mit ihrem Gewinner-Schein aber an weiteren Ziehungen teilnehmen wollte, streikte das Terminal bei der Eingabe.
Der Angeklagte gab eine geänderte Losnummer von Hand ein, was der Frau aber zunächst nicht auffiel.
Den Gewinner-Lottoschein behielt er, der Schein war ohne Namen.
Der Frau fiel der Betrug erst später auf. Ihren Gewinn hat sie inzwischen erhalten.
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Kern der Staatsanwaltschaft, die auf ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung sowie 3600 Euro Geldauflage plädiert hatte.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Der Angeklagte hatte erklärt, dass er zwar einen Fehler gemacht habe, die Spielerin aber nicht habe betrügen wollen.
Der Verteidiger kündigte an, wahrscheinlich in Berufung zu gehen.
Das Amtsgericht Darmstadt hat am Mittwoch einen ehemaligen Betreiber einer Lotto-Annahmestelle wegen schweren Betrugs einer Kundin zu einem Jahr und drei Monaten Haft sowie einer Geldauflage in Höhe von 2400 Euro verurteilt.
Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. (Az: 500 Js 23186/17)
Der 65 Jahre alte Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen März in Egelsbach (Kreis Offenbach) einer Lottospielerin ihren "Spiel 77"-Gewinn in Höhe von 477 777 Euro vorenthalten, um ihn später über einen Mittelsmann selbst zu kassieren.
Betreiber von Lotto-Annahmestellen dürfen kein Lotto spielen.
Nachdem der Schein am 31. März eingelesen war, war auf dem Lotto-Terminal der Text "Zentralgewinn" erschienen.
Der Angeklagte hatte der Frau mitgeteilt, dass sie 8000 Euro gewonnen habe und ihr den Betrag auch gleich bar ausgezahlt.
Als die Geschädigte mit ihrem Gewinner-Schein aber an weiteren Ziehungen teilnehmen wollte, streikte das Terminal bei der Eingabe.
Der Angeklagte gab eine geänderte Losnummer von Hand ein, was der Frau aber zunächst nicht auffiel.
Den Gewinner-Lottoschein behielt er, der Schein war ohne Namen.
Der Frau fiel der Betrug erst später auf. Ihren Gewinn hat sie inzwischen erhalten.
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Kern der Staatsanwaltschaft, die auf ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung sowie 3600 Euro Geldauflage plädiert hatte.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Der Angeklagte hatte erklärt, dass er zwar einen Fehler gemacht habe, die Spielerin aber nicht habe betrügen wollen.
Der Verteidiger kündigte an, wahrscheinlich in Berufung zu gehen.