Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Wuppertal: Mord an Unternehmerpaar - Staatsanwalt sieht Enkel als Täter !

Die Staatsanwaltschaft sieht den Enkel des Wuppertaler Unternehmerpaares Springmann als Doppelmörder seiner Großeltern überführt.
Sie beantragte am Montag am Landgericht in Wuppertal lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld gegen den 26-Jährigen und seinen mutmaßlichen Komplizen.

Es sei dem Enkel um das mehrere Millionen Euro schwere Erbe gegangen.

Seinen Großvater habe er aus Habgier ermordet und die Großmutter, um die Tat am Großvater zu vertuschen.
Beide Männer hätten die betagten Eheleute in deren Villa niedergeschlagen und erdrosselt, sagte Staatsanwalt Hauke Pahre in seinem Plädoyer.

Danach habe das Duo ihre Villa verwüstet, um es wie einen Raubüberfall aussehen zu lassen.
Der Enkel habe die großzügigen Zuwendungen seiner Großeltern verprasst und viel Geld etwa für teure Autos ausgegeben, anstatt zu studieren.
Sein Großvater habe nichts von diesem Lebensstil gewusst, sei aber dahinter gekommen, dass sein Enkel ihn belogen habe.
Der 26-Jährige habe daraufhin befürchtet, enterbt zu werden.

Die 91 und 88 Jahre alten Eheleute und bekannten Kunst-Mäzene waren tot in ihrer Villa entdeckt worden.
Aufbruchspuren fanden sich nicht.

 
Potsdam: Revisionsprozess - Geringere Haftstrafe für Mittäter beantragt !

Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 31-Jährigen eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren beantragt.
Diese Strafe sei aus Gründen der generellen Abschreckung notwendig, erklärte der Staatsanwalt am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Potsdam.
Laut Anklage hatte der Komplize des früheren NPD-Politikers Maik Schneider im August 2015 gemeinsam mit Schneider eine Sporthalle in Nauen, in die vorübergehend Flüchtlinge einziehen sollten, niedergebrannt.

Im ersten Prozess war der Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jedoch die Ermittlung der Gesamtstrafe gerügt.
Daher muss das Strafmaß in dem Revisionsprozess neu ermittelt werden.
Die Verteidigung des 31-Jährigen plädierte auf fünf Jahre und sieben Monate Haft.
Das Urteil soll am Freitag kommender Woche gesprochen werden.

Im Fall von Schneider hatte der BGH das Urteil wegen der Befangenheit eines Schöffen komplett ausgehoben.
Einen von seiner Verteidigung ausgehandelten sogenannten Deal, die Freiheitsstrafe im Falle eines reuigen Geständnisses auf maximal sechs Jahre und neun Monate zu begrenzen, hatte Schneider bislang abgelehnt.
Dieser Prozess wird ebenfalls am Freitag kommender Woche fortgesetzt.


 
Stahlseil über ICE-Strecke: Ermittlungen in alle Richtungen !

Im Fall des über eine ICE-Strecke gespannten Stahlseils sind die Recherchen der Behörden zu den Hintergründen weiterhin offen.
"Wir ermitteln in viele Richtungen - natürlich auch in den rechten Bereich, aber auch in viele andere Richtungen", sagte ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts am Montag.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München sagte, seine Behörde ermittle in alle Richtungen.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag) zitierte einen Ermittler mit den Worten: "Wir halten es für möglich, dass es sich um einen radikalisierten Einzeltäter aus dem extrem rechten Milieu handelte, der kurz vor der Landtagswahl in Bayern Stimmung gegen Flüchtlinge provozieren wollte."

Vor rund einem Monat hatten unbekannte Täter ein dünnes Stahlseil über die Gleise der Schnellfahrstrecke bei Allersberg im Landkreis Roth gespannt.
Bei dem Vorfall war ein ICE beschädigt worden, verletzt wurde niemand.
Die Behörden gehen davon aus, dass die Konstruktion den Zug nicht hätte entgleisen lassen können.

Rund 50 Beamte ermitteln beim bayerischen Landeskriminalamt täglich in dem Fall.
Sie stufen den Vorfall nicht als Anschlag, sondern als gefährlichen Eingriff in den Zugverkehr ein.
Zudem ermittelt das Bundeskriminalamt und die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, weil in der Nähe des Tatorts ein farbiges Drohschreiben mit mehreren Schwarz-Weiß-Kopien in arabischer Sprache entdeckt worden war.
Einen Bezug der Tat zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) halten die Ermittler aber für sehr unwahrscheinlich.


 
Frankfurt am Main: OLG-Verfahren - Hesse soll mit IS in Syrien gekämpft haben !

Ein 32-Jähriger muss sich ab Januar wegen Mitgliedschaft an der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten.
Der aus Hessen stammende Walid D. soll im November 2013 mit dem Bus von Kassel über Serbien, Bulgarien und die Türkei nach Syrien gereist und vom IS als Kämpfer angenommen worden sein, teilte das Oberlandesgericht (OLG) am Montag in Frankfurt mit.

Ein Registrierungsbogen des IS bestätige dies.
Schon zuvor habe er sich verschiedene Waffen beschafft und im Internet nach Möglichkeiten recherchiert, sie in einem Auto zu verstecken und so in die Türkei zu gelangen.

Der 32-Jährige kehrte den Angaben zufolge schon nach knapp einem Monat, Anfang Dezember, zurück nach Deutschland.
Ihm werde auch Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, erklärte das OLG.
Diese Vorwürfe stammten aus dem Dezember 2017 und würden vor dem Amtsgericht Kassel verhandelt.


 
Gießen: Mutmaßlicher Kidnapper muss in U-Haft bleiben !

Der Angeklagte im Prozess um die Entführung von Milliardärssohn Würth bleibt in Untersuchungshaft.
Die zuständige Kammer habe entschieden, dass der entsprechende Haftbefehl aufrecht erhalten werde, berichtete ein Sprecher des Landgerichts Gießen am Montag.

Damit hatte der Antrag der Verteidigung, den 48-Jährigen aus der Haft zu entlassen, keinen Erfolg.

Das Gericht sei der Ansicht, dass der "dringende Tatverdacht" gegen den Angeklagten nach wie vor bestehe, erläuterte der Sprecher den Beschluss.
Er wies aber darauf hin, dass die Kammer damit noch keine endgültige Aussage darüber getroffen hat, ob der 48-Jährige auch der Täter ist.
Noch läuft die Beweisaufnahme in dem im September gestarteten Prozess.

Der Angeklagte soll den behinderten, erwachsenen Sohn des baden-württembergischen Unternehmers Reinhold Würth im Juni 2015 im osthessischen Schlitz entführt und am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld gefordert haben.
Die Ermittler vermuten, dass es mehrere Täter gab.


 
Frankfurt am Main: Prozess um versuchte Anstiftung zum Auftragsmord eröffnet !

Versuchte Anstiftung zum Mord in zwei Fällen wird seit Montag einem 42 Jahre alten Mann vor dem Landgericht Frankfurt zur Last gelegt.
Der Anklage zufolge soll er Anfang dieses Jahres einen Killer auf seine Ehefrau (31) sowie den Ehemann (40) seiner neuen Lebensgefährtin angesetzt haben.
Die beiden standen nach seinem Auszug aus der ehelichen Wohnung in Frankfurt-Griesheim offenbar seinen familiären Zukunftsplänen im Wege.

Laut Anklage ging der Auftrag aber gehörig schief.
Statt sich mit den ihm zunächst ausgezahlten 4000 Euro eine Waffe anzuschaffen, soll der Beauftragte das Geld für Rauschgift ausgegeben haben.
Später soll er bei der Ehefrau des Angeklagten erschienen sein und ihr von dem Tötungsauftrag ihres Mannes berichtet haben.
Für den "Tipp" soll der Mann wiederum Geld gefordert haben.
Der Angeklagte kam in der Folge in Untersuchungshaft.

Am ersten Verhandlungstag ließ er über seinen Verteidiger mitteilen, dass es ihm bei dem Auftrag nur um eine "Abreibung" für den Mann der neuen Freundin gegangen sei.
Gegen seine Ehefrau will er überhaupt nichts unternommen haben.
Der Rechtsanwalt beantragte sowohl für seinen Mandanten als auch für den "Killer" eine psychiatrische Untersuchung.
Letzterer gilt als Hauptbelastungszeuge.
Darüber hinaus steht der Staatsanwaltschaft Chat-Verkehr aus dem Internet mit entsprechenden Andeutungen zur Verfügung.

Am nächsten Verhandlungstag will sich der Angeklagte umfassend zu seinen persönlichen und familiären Verhältnissen äußern.
Die Schwurgerichtskammer hat sieben Fortsetzungstermine bis Anfang Januar festgelegt.


 
Er saß auf dem Klo: Toter Zeuge im Gericht erst nach drei Tagen entdeckt !

Kiel - Der Fall ist äußerst mysteriös: Ein toter Zeuge ist im Kieler Amtsgericht erst nach drei Tagen entdeckt worden.
Das berichten die „Kieler Nachrichten“.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass der 70-jährige Mann am Montag vergangener Woche als Zeuge eines Strafprozesses geladen gewesen sei – erst am Donnerstag sei dann die Leiche auf einer Toilette des Gerichtsgebäudes gefunden worden.

Toilettentür war verschlossen
Die Hauptverhandlung am Montag war der Sprecherin zufolge vom Richter abgesagt worden, weil der Angeklagte nicht erschienen war.
Beim Aufrufen der Zeugen fiel dann auf, dass auch der 70-Jährige fehlte.
Man habe in den folgenden Tagen versucht, den Mann telefonisch zu erreichen.

Erst am Donnerstag nach dem Reformationstag (ein Feiertag in Norddeutschland) sei einem Wachtmeister aufgefallen, dass eine Toilettenkabine seit Tagen verschlossen gewesen sei, so die Gerichtssprecherin.

Vermutlich einen Herzinfarkt erlitten
Der Tote sei „in sitzender Haltung“ aufgefunden worden.
Als Todesursache vermuten die Behörden einen Herzinfarkt.

Eine Obduktion soll Klarheit bringen.
Das Verschwinden des Rentners war offenkundig außerhalb des Gerichts niemandem aufgefallen: Der Polizei lag jedenfalls keine Vermisstenmeldung vor.


 
Unfassbare Aussage: Kölner Automaten-Sprenger lernte sein Handwerk im Knast !

Köln - Unterhalten sich zwei Häftlinge: „Und, warum sitzt du hier?“
„Ich hab Geldautomaten gesprengt und reichlich Kohle gemacht.“
„Interessant, wie funktioniert das denn?“
„Ganz einfach, pass auf…“
So ähnlich muss eine Unterhaltung in der JVA Ossendorf verlaufen sein.
Denn am Montag im Landgericht berichtete der Automaten-Sprenger Bilgehan C. (31), wie er sein Verbrecher-Handwerk im Knast lernte.

Tipps vom Profi der berüchtigten Audi-Bande
Der 31-Jährige saß wegen ganz anderer Delikte in der JVA ein, als er dort laut eigener Aussage auf ein Mitglied der berüchtigten „Audi-Bande“ traf.
Die Gangster aus Holland hatten in den vergangenen Jahren dutzende Geldautomaten gesprengt.
Das Markenzeichen: Meist flüchteten sie mit Audis vom Tatort.

Bilgehan C. holte sich Tipps vom „Profi“.
Als er in den offenen Vollzug nach Euskirchen verlegt wurde, nutzte der den Haftausgang, um seine im Gefängnis gewonnenen Erkenntnisse anzuwenden.
Spielsucht und Schulden hätten ihn dazu getrieben, sagte er am Montag.

Gasflaschen im Handel gekauft
Im Baumarkt hatte sich der Familienvater zwei Gasflaschen besorgt.
Als Test füllte er einen Feuerlöscher und sprengte ihn in die Luft.
Als das funktionierte, sei er am Neujahrstag mit einem Komplizen zu einem Geldautomaten im Industriegebiet in Rodenkirchen gefahren.
Mit Schläuchen leitete er dort das Gas hinein.

Einen Elektroschocker nutzte er als Fernzünder.
Doch die Explosion zerfetzte die Geldscheine – es gab somit keine Beute.
Mit einem neuen Team versuchte C. es im März erneut, diesmal in Bilderstöckchen.

Durch Telefonüberwachung flog alles auf
Diesmal überstanden die Geldscheine den großen Rums.
Die Gangster sammelten rund 30 000 Euro auf, verschwanden mit Fluchtauto und auf Fahrrädern.
In einer Gartenlaube teilten sie die Beute untereinander auf.

Die Ermittler kamen den fünf Männern allerdings durch eine Telefonüberwachung auf die Schliche.
Die Angeklagten legten beim Prozessauftakt umfangreiche Geständnisse ab.
Wegen „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ droht den Bandenmitgliedern nun eine mehrjährige Haftstrafe.


 
Springmann-Prozess in Wuppertal: Vater fordert lebenslänglich für seinen Sohn !

Wuppertal - Im Wuppertaler Doppelmord Prozess um die Tötung des Unternehmerehepaars Christa und Ennoa Springmann (89/91) haben Staatsanwalt Dr. Hauke Pahre und der Nebenklägervertreter am Montag lebenslänglich mit Feststellung schwerer Schuld (Erklärung siehe unten) für beide Angeklagten gefordert.

Rechtsanwalt Manuel Thomale aus Essen, vertritt den Vater des Angeklagten Benjamin S. (26), als Nebenkläger.

Brachte der Enkel seine Großeltern aus Habgier um?
Das ist in der Justizgeschichte ein fast bisher nie dagewesener Vorgang, dass der eigene Vater als Nebenkläger für den Sohn eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert.
Hintergrund des Verbrechens ist eine Familientragödie und ein großes Millionenerbe.

Die Familientragödie: Der gestrenge 91-Jährige hatte bereits seinen 54-jährigen Sohn enterbt.
Es gab u.a. auch unterschiedliche Auffassungen über Unternehmensführung.

Jetzt drohte dem reich beschenkten Enkel (dem Sohn des 54-Jährigen) wegen seiner Lebensführung und einem nicht absolviertem Studium das gleiche Schicksal, dem Benjamin S. - nach der Anklage - entkommen wollte durch einen "kaltblütigen Doppelmord", den er aber bestreitet.

Laut Ankläger haben der Enkel der Opfer und sein früherer Mitarbeiter Ioannis P. das Ehepaar am 19. März 2017 aus Habgier mit Heimtücke und in Verdeckungsabsicht getötet.
In einer fast zweistündige Rede hat die Staatsanwaltschaft ihren Antrag mit einer Fülle von Beweisen und Indizien begründet.
Der Nebenkläger schloss sich an.

Vergeblich hatte Benjamin S. versucht, seinen eigenen Vater zu belasten.
Der Staatsanwalt und der Nebenklägervertreter wiesen diese Verdachtsverlagerung, den auch die Verteidiger unterstützten, zurück.

Thomale betonte, dass dieser Versuch dem Ansehen des 54-Jährigen, der unter dem Verlust seiner Eltern leidet, schweren Schaden zugefügt hat.

Doch es bleiben Lücken in der Beweiskette, die die Verteidiger der Angeklagten in ihren Plädoyers angegriffen haben,

Sie rügten einen mangelnden Aufklärungswillen der Schwurgerichts, es wolle kein anderes mögliches Tatgeschehen untersuchen und lasse es auch nicht zu, dass der Todeszeitpunkt oder die Todesfolge präziser untersucht werde.

Die diesbezüglichen Beweisanträge hatte die Kammer bereits zurückgewiesen.
Mehrere Ablehnungsversuche waren ebenfalls gescheitert.

Die Verteidiger beider Angeklagten, Benjamin S. und Ioannis P., beantragten Freispruch für ihre Mandanten.
Was auffiel: Während des Plädoyers des Staatsanwalts auf Höchststrafe zeigte keiner der Angeklagten eine Regung, auch nicht als der Staatsanwalt den bedrückenden Ablauf des Mordgeschehens nachzeichnete.

Stichwort: Besondere Schwere der Schuld
Wird vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe wegen dieser besonders schweren Schuld noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann.
Dabei spielt das Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die entscheidende Rolle.
Eine feste Obergrenze gibt es nicht.
Meistens werden aber nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt.


 
Prozessauftakt in Münster: Ehemaliger SS-Wachmann weint vor Gericht !

Als 18-Jähriger begann er seinen Dienst als KZ-Aufseher, mit 94 Jahren muss er sich jetzt vor dem Landgericht Münster verantworten: Die Anklage wirft dem Mann hundertfache Beihilfe zum Mord vor.

Vor dem Landgericht Münster hat ein Prozess um hundertfache Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Stutthof begonnen.
Bei der Verlesung der Anklage wirkte der 94-jährige ehemalige SS-Wachmann zum Prozessauftakt am Dienstag äußerlich zunächst noch gefasst.
Als die Anwälte der Nebenkläger dann aber mehrere persönliche Erklärungen von Holocaust-Überlebenden vorlasen, flossen bei dem Deutschen aus dem Kreis Borken im westlichen Münsterland die Tränen.

Zum Auftakt hatte der auf Naziverbrechen spezialisierte Dortmunder Oberstaatsanwalt Andreas Brendel das systematische Töten in dem deutschen Konzentrationslager bei Danzig durch die SS geschildert.
Er zählte Details auf: den Todeskampf der Häftlinge beim Vergasen, Kopfschüsse bei vorgetäuschten medizinischen Untersuchungen, den körperlichen Verfall der Häftlinge durch Mangelernährung und harte Arbeit.
Laut Anklage war das alles möglich durch die SS-Wachmannschaft, der der Angeklagte angehört habe.

Anklage: Machte Morde erst möglich
Der 94-Jährige, der im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben wurde, soll von 1942 bis 1944 in Stutthof Dienst getan haben.
Er hat laut Anklage nicht nur mitbekommen, wie Häftlinge brutal ums Leben kamen.
Als Wachmann soll er viele grausame Morde erst möglich gemacht haben.
Nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralen Stelle in Ludwigsburg starben bis Kriegsende 65.000 Menschen in Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen.

Zum Abschluss des ersten Prozesstages verlasen mehrere Nebenklägeranwälte persönliche Erklärungen von Holocaust-Überlebenden.
Die Überlebende Marga Griesbach schilderte darin, wie sie ihren sechsjährigen Bruder in dem Lager zum letzten Mal sah, bevor er nach Auschwitz gebracht und dort vergast wurde.

Eine andere Nebenklägerin gab ihrer Hoffnung auf späte Gerechtigkeit für ihre ermordete Mutter Ausdruck.
"Er hat mitgeholfen, meine geliebte Mutter zu ermorden, die ich mein ganzen Leben so vermisst habe", ließ die Frau aus Indianapolis (USA) verlesen.
Dem sichtlich ergriffenen ehemaligen SS-Mann kamen bei den Schilderungen der beiden Frauen die Tränen, mehrmals strich er sich über die Augen.

Für den Prozess reisten Überlebende aus den USA und Israel an
Die Anwälte des Angeklagten kündigten an, dass er sich im Laufe des Verfahrens äußern werde.
Wann genau, ist noch offen.

An dem Verfahren beteiligen sich 17 Nebenkläger, darunter Holocaust-Überlebende aus Israel und den USA.
Sie wurden am ersten Prozesstag von elf Anwälten vertreten.
Einige Nebenkläger ließen über ihre Rechtsbeistände erklären, dass sie gesundheitlich die lange Anreise beispielsweise aus den USA nicht schaffen würden.

Dass dass die deutsche Justiz sieben Jahrzehnte gebraucht habe, um die NS-Verbrechen an Juden in Stutthof vor Gericht zu bringen, stößt bei den Nebenklägern auf Unverständnis.
"Ich hege keinen Hass, keine Wut im Herzen.
Ich habe wenig Interesse an einer harten Strafe", ließ die Überlebende Marga Griesbach mitteilen.
Umso wichtiger aber sei es, dass sie dieses Verfahren noch erleben könne, weil die Leugnung des Holocausts auch in ihrer neuen Heimat, den USA, genauso zu beobachten sei wie anderswo.
Es sei wichtig darzustellen, was passiert sei.

Die Nebenklägerin aus Indianapolis bezeichnete das Konzentrationslager als die Hölle, "in der der Tod zum täglichen Gefährten wurde".
Weiter führte sie aus: "Stutthof, das war der organisierte Massenmord durch die SS, organisiert durch die Wachmänner."


 
Häftlings-Tod durch Legionellen-Infektion: Ursache weiter unklar !

Fast einen Monat nach dem Tod eines im Gefängnis von Hagen inhaftierten Drogendealers durch Legionellen ist der Infektionsweg immer noch unklar.
Das hat das NRW-Justizministerium in einem Bericht an den Landtag mitgeteilt.
Die in der JVA Hagen genommenen Wasserproben seien unauffällig geblieben.

Trotz Behandlung zuletzt in einer Spezialklinik in Aachen war der 47-Jährige gestorben.
Er war im geschlossenen Vollzug untergebracht, so dass er sich die Infektion im Gefängnis zugezogen haben dürfte.
Wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilt, hätte er seine Strafe noch bis 2025 absitzen müssen.
Die Staatsanwaltschaft Hagen habe inzwischen ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Die sanitären Anlagen in dem Gefängnis stammen aus dem Jahr 1923 und seien zuletzt 1960 saniert worden, berichtete das Ministerium weiter.
Sie zählen damit zu den ältesten im NRW-Vollzug.

Als Möglichkeit war eine Ansteckung beim Duschen angenommen worden.
Im Wasserdampf können sich Legionellen verbreiten und beim Einatmen zur Infektion führen.
Daher seien die Duschen im betroffenen Gebäude vorsorglich mit Sterilfiltern nachgerüstet worden.
Weil diese von den Gefangenen manipuliert worden seien, habe das Duschen zeitweise stark eingeschränkt werden müssen.

Derzeit würden als weitere Vorsorgemaßnahme alle Gefangenen mit Erkältungssymptomen in Hagen gezielt untersucht.
Die Grünen hatten den Bericht der Landesregierung beantragt.


 
Kasernen-Skandal in NRW: Staatsanwalt bietet Flüchtlings-Folterern Deal an !


Donnerstag beginnt Prozess um Misshandlung im Flüchtlingsheim .


Siegen - Es waren entsetzliche Bilder aus dem Flüchtlingsheim in der ehemaligen Siegerlandkaserne in Burbach.
Wachmann Markus H. drückt einem Asylbewerber seinen Stiefel in den Nacken.

Ein Video aus dem Heim zeigt, wie vier Security-Kräfte den betrunkenen Flüchtling Karim M. in den Bauch treten und fixieren.
Er erbricht sich auf eine Matratze.
Verzweifelt ruft der Wehrlose: „Warum schlägst Du mir?“.

Flüchtling musste sich auf vollgekotzte Matratze legen
Sie befehlen ihm, sich auf die vollgekotzte Matratze zu legen und Ruhe zu geben.
Vier Tage lang schließen sie den Gefangenen weg, ohne die Polizei zu rufen.
Karim M. kommt erst frei, als er verspricht, die Matratze zu bezahlen.
Ab Donnerstag stehen die Täter aus der Siegerlandkaserne vor Gericht.

Mammutprozess nach mehrjährigen Ermittlungen
Die Szenen aus dem so genannten „Problemzimmer“ der Flüchtlingsunterkunft in Burbach, die im September 2014 bekannt wurden, gipfeln nun nach mehrjährigen Ermittlungen in einem Mammutprozess.
In 54 Fällen müssen sich 32 der ursprünglich 38 Angeklagten von Donnerstag an wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung in der inzwischen geschlossenen Einrichtung verantworten.

Zahl der Angeklagten wurde verringert
Die Justiz hat aus Platzgründen eigens einen großen Saal in der Siegerlandhalle angemietet.
Die Dimensionen erinnern an andere große Strafkomplexe wie das Verfahren um die Loveparade-Katastrophe in Duisburg, das in einer Düsseldorfer Messehalle läuft.
Wie zu erfahren war, soll die Zahl der Angeklagten im Burbach-Komplex aus prozessökonomischen Gründen deutlich begrenzt werden.

Deal für die Folterknechte
Vor knapp einem Jahr, am 20. November 2017, trafen sich alle Prozessbeteiligten zu einem Vorgespräch.
Bei der Zusammenkunft offerierte der für die Anklage zuständige Oberstaatsanwalt den Verteidigern einen Deal: „Nach einem Geständnis bot der Ankläger an, die unterschiedlich gelagerten Fälle gegen eine Geldstrafe oder im Höchstfall gegen Bewährungsstrafen zu den Akten zu legen“, berichtet Verteidiger Ihsan Tanyolu.

Bis auf sechs lehnten alle Kollegen das Angebot ab.
Die geständigen Protagonisten müssen sich in einem zweiten Prozess im Januar verantworten.

Die Misshandlungen in Burbach mit seinen 600 Bewohnern brachten zudem die damalige rot-grüne Landesregierung in die Bredouille: NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) musste Fehler bei der Bewältigung des Flüchtlingsansturms einräumen.
Umgehend forderte die schwarz-gelbe Opposition seinen Rücktritt.
Schließlich hatten Nachforschungen staatliches Kontrollversagen in etlichen Notunterkünften an Rhein und Ruhr zutage gefördert.

So etwa bei dem Betreiber der Einrichtung Burbach, der Firma European Homecare.
Einem Unternehmen mit knapp 3000 Mitarbeitern, spezialisiert auf das Geschäft mit Flüchtlingsheimen.

Viele Mitarbeiter wussten Bescheid
Laut Anklage sollen der Geschäftsführer und viele Heimmitarbeiter von den Vorgängen in den „Problemzimmern“ gewusst haben, ohne einzugreifen.
So mussten Bewohner demnach bei Verstößen gegen das Alkohol- und Rauchverbot auf dem Zimmer in die Arrest-Kammern.
Immer wieder wurde die Polizei in die einstige Kaserne gerufen, weil Migranten aneinander gerieten oder es zu Zwischenfällen mit dem Wachschutz kam.

Straftaten verschwiegen
Die Vorfälle reichten bis zum Drogenkonsum oder Diebstahl.
Um nicht allzu sehr bei den Kontrolleuren des Regierungspräsidiums in Arnsberg aufzufallen, schloss man Delinquenten ein, vermied es die Polizei zu rufen.
Mitangeklagte Sozialarbeiter und Dolmetscher vor Ort sollen weggesehen haben, wenn es wieder zu Sache ging.

Das gilt auch für zwei Angeschuldigte aus dem Regierungspräsidium, die das Geschehen in der Unterkunft beaufsichtigen sollten.
So steht es zumindest in der Anklage.

Viel zu wenig Personal in Siegerlandkaserne
Auch arbeitete die Anstaltsleitung mit Wachschutzfirmen zusammen, die teils dubiose Subunternehmen eingesetzt haben sollen.
Bei den Ermittlungen kam heraus, dass die Sicherheitsfirmen viel zu wenig Personal einsetzten – teils sieben Männer für 600 Bewohner.
Aus Kostengründen.
Zudem trat der Verdacht auf, dass Wachmänner zur rechtsradikalen Szene gehörten.

System aus Folter und Drangsalierung
„Ein System aus Folter und Drangsalierung“, beschreibt der Anwalt Andreas Trode, der eines der Opfer vertritt. Mitunter wurden mehrere Heimbewohner weggesperrt.
Andere gingen die Wachmänner gewaltsam an, obwohl sie herzkrank waren.
Trode hat vergeblich versucht, für seinen Mandanten zivilrechtlich Schadensersatz zu erlangen.
Da Karim M. aber nicht zum Termin erschien, wies das Gericht die Klage ab.

Systematische Misshandlung?
Etliche Verteidiger widersprechen vehement der These systematischer Misshandlungen.
Nach Auffassung von Christopher Posch, Verteidiger eines mitangeklagten Wachmannes, „spielt auch ein Stück weit Politik mit hinein in das Verfahren.“
Bei einigen Fällen ist dem Anwalt nicht klar, „warum diese Leute auf der Anklagebank sitzen.
Unter anderen Umständen hätte man diese Fälle längst eingestellt.

Staatsanwaltschaft unter Druck
Die Staatsanwaltschaft aber stand in dieser Angelegenheit „offenbar unter enormem Druck.“
Sein Kollege Tanyolu: „Einzeln gesehen wäre jedes Verfahren beim Amtsgericht gelandet, schließlich geht es um einfache Delikte wie Körperverletzung, Nötigung oder Freiheitsberaubung.“

Auch einen kolportierten rechtsradikalen Hintergrund vermag er nicht zu erkennen.
Viele der Angeklagten besäßen selbst einen Migrationshintergrund.
„Mein Mandant ist Sozialarbeiter aus Tunesien, der zugleich auch übersetzen sollte.“
Der Vorwurf, sein Klient habe sich ebenfalls strafbar gemacht, weil er nur zugeschaut und nichts unternommen habe, bezeichnet Tanyolu „als konstruiert, hierzu liefern die Ankläger keinen Beweis“.


 
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