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Bäckerkundin bekommt fast 11.000 Euro !
Für ihren schweren Sturz beim Brötchenholen bekommt eine Bäckerkundin fast 11.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Darauf einigte sich die 52-Jährige mit der Bäckereifiliale, wie ein Sprecher des Bonner Landgerichts bestätigte.
Die Frau war im Winter über die Halterung eines Sonnenschirms gestolpert, die rund 25 Zentimeter aus dem Boden ragte.
Bei dem Unfall am 29. Dezember 2013 zog die Frau sich mehrere Brüche in Oberarm und Schulter zu.
Sechs Wochen war sie vollständig arbeitsunfähig und auch in den folgenden zwei Jahren nur eingeschränkt beweglich.
Richterin sieht Mitverschulden
Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagte sie das Unternehmen auf 24.500 Euro.
Ein Ladenlokal mit Außenbereich, so ihr Vorwurf, müsse barrierefrei zugänglich sein.
Die Richterin sah aber auch ein Mitverschulden der Kundin, da sie nicht achtsam genug auf die Eingangstür zugelaufen sei, und schlug den Vergleich vor.
(AZ: LG Bonn 13 O 305/15)
Für ihren schweren Sturz beim Brötchenholen bekommt eine Bäckerkundin fast 11.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Darauf einigte sich die 52-Jährige mit der Bäckereifiliale, wie ein Sprecher des Bonner Landgerichts bestätigte.
Die Frau war im Winter über die Halterung eines Sonnenschirms gestolpert, die rund 25 Zentimeter aus dem Boden ragte.
Bei dem Unfall am 29. Dezember 2013 zog die Frau sich mehrere Brüche in Oberarm und Schulter zu.
Sechs Wochen war sie vollständig arbeitsunfähig und auch in den folgenden zwei Jahren nur eingeschränkt beweglich.
Richterin sieht Mitverschulden
Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagte sie das Unternehmen auf 24.500 Euro.
Ein Ladenlokal mit Außenbereich, so ihr Vorwurf, müsse barrierefrei zugänglich sein.
Die Richterin sah aber auch ein Mitverschulden der Kundin, da sie nicht achtsam genug auf die Eingangstür zugelaufen sei, und schlug den Vergleich vor.
(AZ: LG Bonn 13 O 305/15)