Verbraucherrecht - Urteile usw. !

Bäckerkundin bekommt fast 11.000 Euro !

Für ihren schweren Sturz beim Brötchenholen bekommt eine Bäckerkundin fast 11.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Darauf einigte sich die 52-Jährige mit der Bäckereifiliale, wie ein Sprecher des Bonner Landgerichts bestätigte.

Die Frau war im Winter über die Halterung eines Sonnenschirms gestolpert, die rund 25 Zentimeter aus dem Boden ragte.

Bei dem Unfall am 29. Dezember 2013 zog die Frau sich mehrere Brüche in Oberarm und Schulter zu.
Sechs Wochen war sie vollständig arbeitsunfähig und auch in den folgenden zwei Jahren nur eingeschränkt beweglich.

Richterin sieht Mitverschulden
Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagte sie das Unternehmen auf 24.500 Euro.
Ein Ladenlokal mit Außenbereich, so ihr Vorwurf, müsse barrierefrei zugänglich sein.

Die Richterin sah aber auch ein Mitverschulden der Kundin, da sie nicht achtsam genug auf die Eingangstür zugelaufen sei, und schlug den Vergleich vor.
(AZ: LG Bonn 13 O 305/15)


 
Passant verprügelt: Ex-Schüler muss 120 000 Euro zahlen !

Weil er von einem Schüler zusammengeschlagen wurde, bekommt ein 53-Jähriger aus Ratingen 120 000 Euro Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht München hat ihm diese Summe am Dienstag zugesprochen.
Außerdem soll der Schläger für alle künftigen eventuellen Gesundheitsschäden seines Opfers haften.

Der junge Schweizer war 2009 auf Klassenfahrt in München und hatte dort den Mann aus Ratingen niedergeprügelt und ihm das Gesicht zertrümmert.
In der ersten Verhandlung hatte das Landgericht dem Geschäftsmann lediglich 80 000 Euro zugesprochen, er war dagegen aber in Berufung gegangen und hatte 200 000 Euro gefordert.


 
Unfreiwillige Falschangaben: Amazon-Händler müssen haften !

Bei Amazons Marketplance finden die Kunden gebrauchte und B-Ware zu günstigen Preisen.
Für die Verkäufer birgt der Handelsplatz aber gewisse Risiken, wie zwei Urteile des BGH zeigen.

Händler, die ihre Produkte im Internet über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace anbieten, haften auch für Angaben, die sie nicht selbst gemacht haben.
Das geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die nun veröffentlicht wurden. (Az. I ZR 110/15 und I ZR 140/14)

In dem einen Fall stand neben einer Armbanduhr für 19,90 Euro als "unverbindliche Preisempfehlung" durchgestrichen ein Preis von 39,90 Euro, dazu der Hinweis "Sie sparen: EUR 20,00 (50%)".
Diese Angabe macht nicht der Verkäufer, sondern Amazon.
Ein Mitbewerber verklagte den Anbieter, weil die Uhr zu dem Zeitpunkt ein Auslaufmodell war, das in den Preislisten des Fachhandels gar nicht mehr geführt wurde.
Der angebliche Herstellerpreis führe Verbraucher in die Irre.

Der BGH sah den Verkäufer in der Pflicht: Ihm habe klar sein müssen, dass er auf der Plattform die Gestaltung seines Angebots nicht voll beherrschen könne.
Eine regelmäßige Kontrolle könne daher erwartet werden.

Risiko ist bekannt
Ganz ähnlich entschieden die Karlsruher Richter im Fall eines anderen Händlers, der unfreiwillig eine Computermaus unter einem falschen Markennamen angeboten hatte.
Bei den sogenannten "Warehouse Deals" gibt der erste Verkäufer eines Artikels die Produktinformationen in eine Maske ein.
Wenn weitere Händler das Produkt anbieten, werden sie automatisch auf der bereits angelegten Katalogseite gelistet.
Problem: Die anderen Verkäufer können die ursprüngliche Produktbezeichnung bearbeiten.
Das ist dem Händler passiert, in einem nicht ganz unwesentlichen Detail: der Markenname wurde verändert.
Der Markeninhaber klagte - mit Erfolg.

Solche nachträglichen Änderungen von ursprünglich richtigen Angeboten kämen immer wieder vor, das sei bekannt, so der BGH.
Deshalb sei es einem Händler auch zuzumuten, regelmäßig zu prüfen, ob eine vor längerer Zeit erstellte Artikelbeschreibung noch korrekt sei.
Wenn er seiner Kontrollpflicht nicht nachkomme, müsse er eben haften.


 
BGH lehnt drittes Geschlecht für Intersexuelle ab !

Vor dem Bundesgerichtshof ist eine junge Intersexuelle mit dem Wunsch gescheitert, sich als Geschlecht "inter" oder "divers" eintragen zu lassen.
Das Personenstandsgesetz lasse dies nicht zu, entschied der XII. Zivilsenat laut Mitteilung des BGH.

Die 1989 geborene und als Mädchen im Geburtenregister eingetragene Klägerin hatte eine Genanalyse vorgelegt, wonach sie weder Mann noch Frau sei.

Der Senat sah den Angaben zufolge auch keine Veranlassung, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Die Frage einer Grundrechtsverletzung durch die Festlegung auf ein Geschlecht stelle sich nicht mehr, da Intersexuelle seit 2013 jede Geschlechtsangabe im Geburtenregister streichen lassen könnten.

Klägerin plant Verfassungsbeschwerde
Die Eintragung eines dritten Geschlechts sei aber nicht zulässig.
Der entsprechende Beschluss des BGH erging bereits im Juni, wurde aber nun erst bekanntgemacht. (Az. XII ZB 52/15)

Die Kampagnengruppe "Dritte Option", die das Verfahren begleitet hatte, kündigte an, dass die erfolglose Klägerin im September Verfassungsbeschwerde einreichen werde.
In Deutschland leben nach Angaben der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 etwa 8000 bis 10.000 Intersexuelle.
Deren Interessenverbände schätzen die Zahl auf bis zu 80.000.


 
Urteil: Patientenverfügung muss präzise verfasst sein !

Karlsruhe. Nach einem Beschluss des BGH raten Experten dazu, sich Patientenverfügungen genau anzuschauen.
Patientenschützer begrüßen die Neuerung.

Patienten, die im Falle einer schweren Erkrankung auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten wollen, müssen dazu in ihrer Patientenverfügung präzise Angaben machen.
Äußern sie sich nicht konkret genug, kann es auf die ebenfalls vorliegende Vorsorgevollmacht ankommen, ob lebensverlängernde ärztliche Maßnahmen beendet werden, erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: XII ZB 61/16) Patientenschützer empfahlen, sich seine Patientenverfügung noch einmal anzuschauen.

Im entschiedenen Fall hatte eine 1941 geborene Frau aus dem Neckar-Odenwald-Kreis 2011 einen Hirnschlag erlitten.
Kurz darauf kam sie in ein Pflegeheim und war wegen mehrerer epileptischer Anfälle nicht mehr ansprechbar.

Patientenverfügung soll möglichst konkret sein
Bereits 2003 und dann noch mal 2011 hatte sie allerdings zwei wörtlich identische Patientenverfügungen verfasst.
Darin legte sie fest, dass im Falle eines schweren Dauerschadens ihres Gehirns „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben“ sollten.
Bei einem Notar erhielt eine ihrer drei Töchter eine Generalvollmacht, die auch zur Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung berechtigte.
Darin legte die Mutter fest, dass sie bei einer unheilbaren Erkrankung keinen Wert auf lebensverlängernde Maßnahmen lege, sofern feststehe, dass eine Besserung des Zustandes nicht zu erwarten sei.

Als die Frau schließlich krankheitsbedingt künstlich ernährt werden sollte, stimmte die Tochter in Absprache mit der Ärztin diesem Schritt zu.
Die anderen beiden Töchter sahen damit jedoch den Willen ihrer Mutter missachtet.
Sie verlangten einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer, der die Vollmachten ihrer Schwester widerruft.

Auch mündliche Äußerungen spielen eine Rolle
Der Bundesgerichtshof hielt die Patientenverfügungen der Frau für unzureichend.
Ihre allgemeine Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, sei viel zu unkonkret.
Es müssten klar bestimmte ärztliche Maßnahmen, ein Bezug zu konkreten Erkrankungen oder Behandlungssituationen benannt werden.
Die Patientenverfügung und die notarielle Vorsorgevollmacht seien fehlerhaft.
So habe die Mutter nicht geäußert, dass sie den Abbruch einer künstlichen Ernährung in einer bestimmten Behandlungssituation wünsche.

Das Gericht befand zudem, es sei nicht klar, ob sich die Tochter über den Willen ihrer Mutter hinweggesetzt habe.
Nur dann könne aber ein Kontrollbetreuer bestellt werden, der die Vorsorgevollmacht ganz oder teilweise aufhebt.
Das Landgericht müsse daher prüfen, ob es mündliche Äußerungen der Mutter gebe, in der keine künstliche Ernährung im Fall einer schweren Erkrankung gewünscht wurde.

Patientenschutz begrüßt Beschluss
In einer Patientenverfügung können Menschen die gewünschte Behandlung festlegen für den Fall, dass sie sich nicht mehr selbst äußern können.
In einer Vorsorgevollmacht können sie bestimmen, welche Person ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Beschluss für Klarheit gesorgt habe.
Formulierungen in den Patientenverfügungen müssten hinreichend konkret sein, sagte er.
Ankreuzformulare reichten nicht aus.
Nach dem Beschluss seien Millionen Deutsche aufgefordert, ihre Verfügungen zu überprüfen.
Der Stiftung zufolge haben rund 30 Prozent der Bürger eine Patientenverfügung abgefasst.


 
Pfandleiher dürfen keine Aktien als Sicherheit nehmen !

Pfandleiher dürfen für ihre Darlehen weiterhin keine Aktien oder andere Inhaberpapiere als Sicherheit annehmen.
In diesem Fall würden sie nach Auffassung der Finanzaufsicht Bafin Bankgeschäfte betreiben, für die sie keine Genehmigung besitzen.

In einem Prozess hat das Verwaltungsgericht Frankfurt diese Einschätzung bestätigt und die Klage eines Hamburger Pfandleihers abgewiesen, wie die Bafin am Dienstag berichtete.
Das Pfandleihprivileg zur Vergabe von Darlehen beziehe sich ausschließlich auf bewegliche Sachen, die als "Faustpfand" gegeben werden könnten.

Typischerweise handelt es sich beispielsweise um Uhren, Schmuck oder wertvolle Autos.
Aktien oder auch Grundschuldbriefe seien aber eher als Rechte anzusehen und dürften daher nicht als Pfand angenommen werden, erläuterte eine Sprecherin der Behörde.


 
Negativtestament: Verwandten-Ausschluss von Erbfolge möglich !

Düsseldorf. Erblasser können Verwandte von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen.
In diesem Fall sprich man von einem sogenannten Negativtestament.
Ist ein solches Testament aber nicht genau genug verfasst worden, muss versucht werden, den Willen des Erblassers zu erforschen.

Mögliche Erben müssen bei einer solchen Ermittlung damit rechnen, am Ende leer auszugehen.
Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az.: I-7 U 77/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Im verhandelten Fall hatte eine Alleinstehende 1976 ein Testament errichtet.
Hierin schloss sie zwei bestimmte Nachfahren ihrer Urgroßeltern und deren Nachfolger ausdrücklich und namentlich benannt von der Erbfolge aus.
Sodann schrieb sie: "Es ist mein letzter Wille, dass andere entfernte Verwandte nichts vom ganzen Vermögen erhalten."
Wer ihr Erbe werden sollte, bestimmte sie aber nicht.
Nach ihrem Tod hielt sich eine Cousine zweiten Grades für die Erbin des millionenschweren Vermögens, da sie nicht explizit ausgeschlossen worden sei und stets Kontakt zur Verstorbenen gehalten habe.

Zu Unrecht, urteilten die Richter.
Denn es steht einer Erblasserin frei, in ihrem Testament allein bestimmte gesetzliche Erben von der Erbfolge auszuschließen.
In diesem Fall ist durch Auslegung zu ermitteln, wer Erbe geworden ist.
Dabei ist der wirkliche Wille der Erblasserin zu erforschen.
Das Ergebnis hier: Nach Ansicht des OLG ist die klagende Cousine zweitens Grades eine "andere entfernte Verwandte" im Sinne des Testaments.

Den Begriff Verwandtschaft definiert das Gesetz.
Hierunter fällt auch die entfernte Cousine.
Der Umstand, dass die Erblasserin zu dieser Cousine zu Lebzeiten persönlichen Kontakt hatte, ändert daran nichts.
Es erbt der Fiskus, da die Erblasserin das Verwandtenerbrecht vollumfänglich ausgeschlossen hat.


 
Gericht: Mitschuld nach Unfall im Supermarkt !

Kunden müssen im Supermarkt auf ihre Sorgfaltspflichten achten, um Zusammenstöße mit dem Einkaufswagen zu verhindern.
Das hat das Oberlandesgerichts Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil betont.

In dem Streitfall hatte eine Klägerin nach einem bereits gezahlten Schadenersatz von 2800 Euro noch ein Schmerzensgeld von fast 10 000 Euro gefordert.
Sie war mit einem rückwärtslaufenden Kunden zusammengestoßen, hatte sich bei dem Sturz den Ellenbogen gebrochen und musste operiert werden.

Die Klägerin treffe zur Hälfte eine Mitschuld am Unfall, weil sie wie der Beklagte zur Kollision beigetragen habe.
Sie habe nicht auf die Bewegungen in ihrer Nähe geachtet und somit gegen die Sorgfaltspflicht eines Kunden im Supermarkt verstoßen, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts.

Mehr als 1500 Euro Schmerzensgeld ständen ihr deshalb nicht zu (Az.: 6 U 203/15).


 
Gericht lehnt Auto-Rückgabe wegen Abgas-Schummelei ab !

Düsseldorf. Richter haben eine Klage eines Autokäufers abgelehnt, der sein manipuliertes Fahrzeug zurückgeben wollte.
Er habe eine Frist versäumt.

Ein Autohaus, das einen Audi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten.
Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden.

Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab.
Er wollte den Kauf seines Audi A 4 Diesel wegen des Abgasskandals rückgängig machen und den Wagen zurückgeben.

Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht sein Urteil (Az.: 6 O 413/15).

Dabei habe das Autohaus die Nachbesserung sogar angeboten.
Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht.

Offen ließ es jedoch, ob das Auto durch die Manipulationssoftware einen Mangel aufweist.
In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter den Kläger darauf hingewiesen, dass er den Wagen doch praktisch uneingeschränkt nutzen könne.

Rechtsprechung bisher uneinheitlich
Der Autokäufer könne sich auch nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein.

Das Autohaus habe beim Verkauf des Wagens 2012 nichts von der Manipulations-Software gewusst.
Als selbstständiger Audi-Vertragshändler müsse er sich das Wissen des Autokonzerns nicht zurechnen lassen.

Es geht um einen Audi A 4 Turbodiesel mit dem vom Abgas-Skandal betroffenen Motortypen EA 189.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte argumentiert, als Betroffener habe er monatelang vergeblich auf eine Rückrufaktion gewartet.
Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen.
Zudem mindere der Skandal den Wiederverkaufswert seines Wagens.

Die Rechtsprechung ist in der Sache bislang uneinheitlich.
Die meisten Gerichte hatten aber die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen.


 
Bundesrichter weisen Ebay-Abbruchjäger in die Schranken !

Karlsruhe. Wer als Ebay-Verkäufer eine Auktion abbricht, riskiert Reaktionen des Höchstbietenden.
Manch einer übertreibt es aber, findet der BGH.

Systematische „Abbruchjäger“ auf Ebay, die sich nur an Online-Auktionen beteiligen, um anschließend auf Schadenersatz klagen zu können, verhalten sich rechtsmissbräuchlich.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch klargestellt.
Über die Schadenersatz-Klage eines als „Abbruchjäger“ verdächtigen Mannes urteilten die Karlsruher Richter allerdings gar nicht, sondern wiesen sie aus formalen Gründen als unzulässig ab. (Az. VIII ZR 182/15)

„Abbruchjäger“ schlagen Profit daraus, dass Verkäufer auf Ebay eine Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen.
Sie beteiligen sich ohne Interesse an der Ware mit kleinem Einsatz an möglichst vielen Auktionen, um den Anbieter bei einem unzulässigen Rückzieher zu verklagen.

In dem konkreten Fall forderte der nicht zum Zug gekommene Bieter 4899 Euro Schadenersatz für ein inzwischen anderweitig verkauftes gebrauchtes Motorrad.
Die Klage ist unzulässig, weil nicht er selbst geklagt hatte, sondern der Betrieb seines Vaters, in dessen Namen er das Ebay-Konto eingerichtet hatte.
Damit geht er am Ende leer aus.


 
Mietkautionen: neues BGH-Urteil !

Mietkaution kann nicht für uralte Forderungen herhalten .

Vermieter dürfen nicht die Mietkaution heranziehen, um jahrealte Forderungen damit zu verrechnen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 263/14).

Im konkreten Fall hatte ein Mieter aus Erfurt für die Jahre 2006 bis 2009 jeweils Nachzahlungen für die Betriebskosten nicht beglichen, insgesamt knapp 1000 Euro.
Nachdem der Mann Ende Mai 2009 ausgezogen war, rückte die Vermieterin die auf einem Sparbuch hinterlegte Kaution von knapp 700 Euro nicht heraus.
Sie wollte sich so das Geld für die Nebenkosten zurückholen.

Weil die Vermieterin das Geld erst 2013 einklagte, bekommt sie aber nur noch knapp 130 Euro für das Jahr 2009.
Denn Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung verjähren nach drei Jahren.
Nach Ablauf dieser Frist dürfen sich Vermieter auch nicht mehr aus der Kaution bedienen, wie die Richter nun klarstellten.

Verjährt ist verjährt
Als Teil der Monatsmiete seien Betriebskosten "wiederkehrende Leistungen" - und diese können, einmal verjährt, nicht mehr eingefordert werden.
Weil unklar ist, ob der Mieter die Forderung für 2009 inzwischen beglichen hat, muss das zuständige Landgericht Erfurt den Fall aber noch einmal verhandeln.

Das Urteil wurde bereits am 20. Juli gesprochen, aber erst jetzt mit Begründung veröffentlicht.


 
Gericht: Einseitige Frauenförderung verfassungswidrig !

Die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens ist nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfassungswidrig.
Derartige Regelungen seien Bundessache, das Land habe dafür keine eigene Gesetzgebungskompetenz, befanden die Richter.

Sie stoppten am Montag die Beförderung mehrerer Polizistinnen (Az.: 2 L 2866/16) auf Antrag eines männlichen Mitbewerbers.

Laut Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalens sind seit dem 1. Juli Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern.
Laut Bundesgesetz sind Beförderungen aber nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen.
Für einschränkende landesrechtliche Regelungen sei kein Raum, befanden die Richter.

Ein Sprecher des Innenministeriums betonte, die Landesregierung werde an dem Ziel festhalten, die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst zu beenden.
"Wir werden die Beschlussgründe auswerten und ggf. den Rechtsmittelweg beschreiten."
Immerhin habe der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier die Gesetzgebungskompetenz des Landes bejaht.

Das Verwaltungsgericht äußerte außerdem Zweifel daran, dass die NRW-Regelung dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten Leistungsgrundsatz bei der Vergabe öffentlicher Ämter entspricht.
Eine Entscheidung hierzu fiel aber nicht, weil das Gericht ohnehin keine Landeskompetenzen in dieser Frage sieht.


 
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