Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

EugH urteilt über Preisbindung für Medikamente !

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird heute ein möglicherweise weitreichendes Urteil zur Arzneimittel-Preisbindung in Deutschland fällen.

Im vorliegenden Fall geht es um eine Kooperation zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung und der niederländischen Versandapotheke DocMorris.
Danach konnten die Vereinsmitglieder bei DocMorris Boni für rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente erhalten.

Dagegen hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt.
Die Deutsche Parkinson Vereinigung hat ihren Sitz in Neuss.

Ein EU-Gutachter hatte im Juni argumentiert, die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente sei nicht mit EU-Recht vereinbar.
In viele Fällen folgen die EuGH-Richter der Empfehlung des Gutachters.


 
Rewe-Chef Caparros: Bald Entscheidung über Nachfolge !

Rewe-Chef Alain Caparros sagt langsam adieu beim Kölner Handelskonzern.
Ende 2016, spätestens Anfang 2017 werde der Aufsichtsrat über seine Nachfolge entscheiden, sagte der 60-Jährige in einem Interview mit der "Wirtschaftswoche".
Damit würde das Kontrollgremium die Vorstandspersonalie deutlich früher regeln als bisher erwartet.

Der Vertrag des Rewe-Chefs, der in den vergangenen Wochen im Tauziehen um die Zukunft der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann in den Schlagzeilen war, läuft noch bis Ende 2018.
Caparros will ihn bis zum Ende der Laufzeit erfüllen.

Wer seinen Posten übernehmen könnte, ist noch unklar.
Als mögliche Nachfolger werden in der Branche nach Angaben des Magazins die beiden Rewe-Vorstände Lionel Souque und Jan Kunath gehandelt.
Caparros steht seit 2006 an der Spitze des Kölner Handelsriesen.


 
Kosten für Gasnetze rückläufig - Entspannung für Verbraucher !

Hamburg - Die Haushalte in Deutschland können sich insgesamt auf eher sinkende Gaspreise einrichten.
Die Netzentgelte für Gas - ein wichtiger Bestandteil des Endpreises - werden im bundesweiten Durchschnitt im nächsten Jahr um gut ein Prozent zurückgehen.

Das haben die Internet-Portale Check24 und Verivox ermittelt.
Für eine Familie sind das fünf Euro im Jahr.

Dabei gibt es Bundesländer mit steigenden wie mit fallenden Netzkosten.
Für das nächste Jahr haben 13 von rund 700 Gasversorgern Preissenkungen von durchschnittlich 7,3 Prozent angekündigt, das wären rund 100 Euro im Jahr.


 
Online-Einkäufer fallen oft auf gefälschte Shops herein !

Hannover - Immer wieder fallen Kunden auf gefälschte Online-Shops herein.
Betrüger bieten dort vermeintliche Markenprodukte zu besonders günstigen Preisen an - bei den Käufern kommen diese allerdings nie an.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert heute in Hannover darüber, wie sich Einkäufer im Internet schützen können.
Verbraucherschützer raten, das Impressum genau unter die Lupe zu nehmen.

In den Fake-Shops bezahlt der Käufer häufig per Vorkasse - geliefert wird dann gefälschte, mangelhafte oder gar keine Ware.
Das Geld ist weg, die vermeintlichen Verkäufer unerreichbar.


 
Milch wird deutlich teurer !

Milchpreis zieht im November kräftig an .

Die Milch wird teurer - und zwar deutlich.
Schon zum November steigen die Preise pro Liter sowohl im Supermarkt als auch beim Discounter an.

"Zweistellig im Cent-Bereich wird es auf jeden Fall", sagte Eckhard Heuser, Vorstandsmitglied im Milchindustrie-Verband (MIV).
Er bestätigte damit einen Bericht der "Welt".
Beobachter rechnen mit 13 bis 15 Cent mehr für den Liter frische Vollmilch im Supermarkt und beim Discounter.
Erhöht werden die Preise zum 1. November.

Kühe geben im Herbst weniger Milch
Derzeit kostet ein Liter frische Vollmilch im Supermarkt 46 Cent.
Seit Anfang 2014 waren die Preise gesunken, weil es zuviel Milch auf dem Markt gab.
Die deutschen Milchbauern bekamen teilweise nur noch 20 Cent pro Liter, viele kämpfen um ihre Existenz.

Die EU sagte im Sommer Hilfen zu, viele Landwirte reduzierten zudem ihre Milchmenge.
"Die Schlachtzahlen sind hochgegangen", sagte Heuser.
"Wir haben deutlich weniger Kühe."
Dazu kommt, dass die Tiere im Herbst und Winter weniger Milch geben als im Frühling und Sommer.

Auch in Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Irland ging die Milchmenge laut MIV zurück.
Daher steigt der Preis nun wieder.
Die Landwirte bekämen teilweise bereits seit September wieder 30 Cent pro Liter, sagte Heuser.
"Spätestens" im Dezember werde dieser Preis wieder "flächendeckend" erreicht werden.


 
Das müssen Verbraucher zum Umstieg auf LED-Birnen wissen !

Berlin. Die große Modellvielfalt und kompliziertes Fachlatein überfordern viele Verbraucher beim Kauf von LED-Birnen.

Das Aus der guten alten Glühbirne ist verschmerzt, die neueste Lampengeneration liegt längst in den Regalen der Baumärkte.
Doch spätestens mit dem Siegeszug der super sparsamen und hell leuchtenden LED-Lampen müssen sich Verbraucher an neue Bezeichnungen wie Kelvin oder Lumen gewöhnen.
Auch klappt der Umstieg von Halogen nicht immer so einfach, wie es die Werbeprospekte versprechen.

Eine kleine Lichtkunde.

LEDs im Test: Wann sich der Birnenwechsel auszahlt

In den meisten Haushalten wird noch die ein oder andere Glühlampe in den klassischen Schraubfassungen (E27) stecken.
Zwar dürfen gängige Birnen mit Glühdraht seit September 2012 nicht mehr verkauft werden – doch viele Verbraucher haben sich rechtzeitig einen Vorrat angelegt und zehren seit Jahren davon.
Laut Stiftung Warentest macht sich ein Austausch der alten Birnen durch neue LED-Leuchtmittel teils schon nach wenigen Monaten bezahlt.

Für das aktuelle Heft nahmen die Prüfer 20 LED-Birnen unter die Lupe, die 75- und 100-Watt-Glühbirnen ersetzen können.
Sie urteilten zufrieden: „Noch nie leuchtete ein Testfeld so hell wie dieses.“
Insgesamt bewertete die Stiftung sieben LED-Leuchten mit „sehr gut“, die restlichen mit „gut“.

Ein Rechenbeispiel: Eine 75-Watt-Glühbirne, die im Schnitt drei Stunden täglich brennt, verursacht bei einem Strompreis von 28 Cent pro Kilowattstunde Kosten von 23 Euro. der günstigste Testsieger, Bioledex Araxa (Note 1,4), verbraucht bei gleicher Helligkeit nur 12 Watt, die Stromkosten liegen bei 3,68 Euro.

Bei dieser Nutzung macht das eine Einsparung von 1,61 Euro pro Monat – damit ist der Anschaffungspreis von etwa 7 Euro bereits nach gut vier Monaten wieder eingespart.
Unter den 100-Watt-Alternativen schnitt Lightme LED Classic (Note 1,5 / 13 Euro) am besten ab, etwas günstiger ist die Osram LED Star Classic (Note 1,7 / 10 Euro).

Vorsicht bei Spots und Halogenleuchten
Während der Wechsel auf LED bei den E27-Schraubgewinden meist unproblematisch ist, gilt es, beim Wechsel von Spotleuchten (auch: Reflektorlampen) und Halogenlämpchen ein paar Dinge zu beachten: Die Sockel der Spots (zwei gerade, dünne Metallstifte bei GU5.3, zwei Metallstifte mit rundlichen Verdickungen bei GU10) sind zwar dieselben, das Leuchtmittel selbst ist aber größer, hier sollte man auf die Passform achten.

Ein weiteres Problem betrifft Leuchten mit GU5.3-Sockel.
Sie sind Niedervoltleuchten und werden mit einer 12-Volt-Spannung betrieben.
Deshalb benötigen sie zwingend einen Transformator, der die Spannung aus der Steckdose (230V) wandelt.

Leider gibt es keinen allgemeingültigen, einfachen Weg, um vorab festzustellen, ob ein alter Trafo zusammen mit LED-Leuchten funktioniert – hier heißt es schlicht, ausprobieren.
Leuchten die neuen LEDs problemlos, können sie ohne weitere Maßnahmen auch verwendet werden.

Sollten sie dagegen flackern, brummen, sich verzögern oder gar nicht einschalten, ist der Trafo ungeeignet.
Oftmals müssen ältere Trafos eine Mindestleistung umsetzen – die sparsamen LEDs ziehen schlicht zu wenig Strom.
Hier kann es helfen, eine alte Halogenlampe stecken zu lassen und die restlichen gegen LEDs zu tauschen.
Andernfalls muss der Trafo gegen ein modernes, LED-fähiges Gerät getauscht werden.

LEDs und Dimmen
Ob der neue LED-Ersatz dimmbar ist oder nicht, steht auf der Verpackung.
Stiftung Warentest prüfte die dimmbaren E27-Modelle jeweils mit vier handelsüblichen Dimmern.
Keine der Leuchten funktionierte mit allen problemlos – Brummen, Surren und Flackern war die Folge.

Ob LED und Dimmer zusammenpassen, müsse man schlicht ausprobieren und eine mögliche Rückgabe mit dem Händler vereinbaren, so der Rat der Warentester.
Nicht dimmbare LED-Birnen sollte man übrigens selbst dann nicht an einem Dimmer betreiben, wenn man diesen immer voll aufdreht
Das könnte zu einem frühzeitigen Defekt führen.

Lumen: Wie hell ist hell?
Die gewohnten Watt-Zahlen taugen schon seit den Energiesparlampen nicht mehr wirklich zur Einschätzung der Helligkeit.
Mittlerweile wird die Helligkeit in der Einheit „Lumen“ angegeben.
Grob kann man sagen, dass 800 Lumen dem Licht einer 60-Watt-Birne entsprechen, 1000 Lumen einer 75-Watt- und 1500 Lumen einer 100-Watt-Birne.
Allerdings beeinflusst auch die Lichtfarbe, wie hell ein Licht wahrgenommen wird.

Kelvin: Warm oder kalt?
Anders als die Birnen mit Glühfaden kann man beim Kauf über die Lichtfarbe entscheiden – also wie warm oder kalt ein Licht wirkt.
Gemessen wird sie in der Temperatureinheit Kelvin.
Je niedriger die Zahl, desto rötlicher das Licht, je höher, desto weiß-blauer.
Das Licht einer Kerze etwa hat 1500 Kelvin (K), das eines Xenonscheinwerfers liegt meist zwischen 4000 und 5500 K.
Das Licht einer 60-Watt-Glühlampe hat etwa die Farbe 2700 K.

Daran orientieren sich auch viele der LED-Birnen, oft wird die Farbe auch „warmweiß“ genannt.
LED-Spots richten sich teilweise auch nach der Lichtfarbe von Halogenleuchten, die mit 3000 K etwas kälter ist.

Es gibt auch Leuchten in „kaltweiß“ – ihre Lichtfarbe liegt meist zwischen 4000 und 6000 K.
Für den Wohnbereich empfinden viele Menschen dies aber als zu kalt und ungemütlich.


 
Tipps vom Anwalt: Ärger mit dem neuen Handyvertrag? Das sind Ihre Rechte !

Das Smartphone ist im Alltag nicht mehr wegzudenken.
Die meisten Menschen sind, sei es, um mit dem sozialen Umfeld in Kontakt zu bleiben oder aus beruflichen Gründen, auf ein funktionierendes Handy angewiesen.
Umso ärgerlicher ist es, wenn das ersehnte neue Gerät nicht kommt oder der Wechsel in den neuen Handyvertrag auf sich warten lässt.
Doch was können Kunden in diesem Fall tun?

1.Setzen Sie Ihren Anbieter „in Verzug“
Problemen können Sie schon im Vorhinein entgegenwirken: Setzen Sie den Anbieter durch ein eigenes Schreiben „in Verzug“.
Das bedeutet, dass sie von sich selbst aus eine angemessene Frist setzen.
Hierzu empfiehlt es sich, diesem per Einwurfeinschreiben, Fax und/oder E-Mail diese Frist zur Lieferung bzw. zur Durchführung des Vertragswechsels zu setzen - unabhängig davon, ob die Lieferung oder der Vertragswechsel schon zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesagt wurde oder nicht.

Zwar gerät der Anbieter, wenn eine feste Zusage zu einem bestimmten Termin erfolgte, nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB automatisch in Verzug.

In dem Schreiben zum Verzug sollte ein konkretes Datum (z. B.: 24.12.2016) genannt werden, bis zu dem die Lieferung oder der Vertragswechsel erfolgen soll.

Verstreicht diese gesetzte Frist, ohne dass das Smartphone geliefert wird oder der Vertragswechsel erfolgt, gerät der Anbieter in Verzug und Sie haben einen schriftlichen Nachweis.

2.Was nützt das?
Wird der Anbieter in Verzug gesetzt, besteht für ihn die Gefahr, dass er Schadensersatz leisten muss.
Der Kunde kann nämlich ab diesen Zeitpunkt Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen.
Schalten Sie also nach Eintritt des Verzugs einen Anwalt ein, muss der Anbieter diese sogenannten außergerichtlichen Anwaltskosten als Schadensersatz erstatten.
Mit Eintritt des Verzugs läuft der Anbieter auch Gefahr, sämtliche Kosten einer Klage zahlen zu müssen.

Ein Beispiel, wie Sie eine den Verzug auslösende Mahnung gestalten können:


Achtung: Der Anwalt sollte aber erst nach Eintritt des Verzuges beauftragt werden, denn wird der Anwalt bereits vorher tätig, entstehen die außergerichtlichen Anwaltskosten bereits vor Verzugseintritt und können nicht erstattet verlangt werden.

Auch der Anbieter weiß, dass ihm so Kosten entstehen können.
Daher besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass der Anbieter den Forderungen vor Ablauf der Frist nachkommt, also sich bemüht, das Smartphone zu liefern oder den Vertragswechsel durchzuführen.

3.Machen Sie vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch!
Bei diesen Verzögerungen kommt zum Ärger meist hinzu, dass der Anbieter die vereinbarten Gebühren selbst pünktlich einzieht.
Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen, wenn der Anbieter selbst seine vertraglichen Leistungen nicht erbringt, bzw. sich im Verzug befindet.

In diesen Fällen kann man gegenüber dem Anbieter von seinen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
Das heißt, man hält seine eigene Zahlung solange zurück, bis der Anbieter das Smartphone liefert bzw. den Vertragswechsel durchführt.

Das Schreiben zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts kann, nachdem das Mahnschreiben erfolglos war, so gestaltet werden:


Auch wer einen Dauerauftrag erteilt hat, kann im Rahmen des Zurückbehaltungsrechts das Geld zurück buchen lassen.

Es empfiehlt sich, dieses Zurückbehaltungsrecht schriftlich per E-Mail, Fax und/oder Einwurfeinschreiben geltend zu machen, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Welche Möglichkeiten Sie außerdem noch haben, wenn es Ärger mit Ihrem Anbieter gibt .

4.Besondere Möglichkeiten bei verzögerter Vertragsumstellung
Der Gesetzgeber hat im Telekommunikationsgesetz (TKG) die Pflichten der Anbieter bei einem Wechsel in § 46 TKG geregelt.
Nach § 46 Abs. 1 TKG hat im Falle eines Anbieterwechsels der bisherige Anbieter sicherzustellen, dass der Anschluss des Kunden nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen.
So kann der bisherige Anbieter aufgefordert werden, den Anschluss wiederherzustellen, bis der neue Anbieter den Vertragswechsel durchgeführt hat.

Gemäß § 46 Abs. 2 TKG richtet sich die Höhe des Entgelts des bisherigen Anbieters nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen.
Allerdings reduzieren sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent, wenn der Kunde die Verzögerung des Anbieterwechsels nicht verschuldet hat.
Dieser Anspruch kann auch durch eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden.

Hier sollte also zunächst der bisherige Anbieter, unter Fristsetzung und Androhung gerichtlicher Inanspruchnahme, aufgefordert werden, den Anschluss bis zum Wechsel wiederherzustellen.

Zudem gilt: Solange der Wechsel nicht erfolgreich durchgeführt ist, hat auch der neue Anbieter nach § 46 Abs. 2 TKG keinen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber dem Kunden.
Das heißt, der Kunde muss nicht die laufenden Gebühren bezahlen und kann bereits bezahlte Gebühren vom neuen Anbieter zurückfordern.

5.Der Gang zum Anwalt
Schlagen diese Maßnahmen fehl, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Dieser wird in der Regel erneut den Anbieter anschreiben und zugleich von diesem die Zahlung der Anwaltsgebühren einfordern und gerichtliche Schritte androhen.

Die Drohung eines Anwalts, die Angelegenheit durch ein Gericht entscheiden zu lassen, erhöht den Druck auf den Anbieter, das Smartphone zu liefern oder den Vertragswechsel endlich durchzuführen.


 
Supermarkt-Skandal: Sklavereiähnliche Zustände bei Chicken-Nuggets-Herstellung !

Berlin - Die Christliche Initiative Romero (CIR) wirft den Unternehmen Edeka, Rewe, Lidl und Aldi vor, unter sklavenähnlichen Bedingungen produzierte Chicken Nuggets aus Brasilien zu verkaufen.
Von „dem Skandal“ seien vor allem Eigenmarken der Supermärkte und Discounter betroffen, erklärte die Organisation in Berlin unter Berufung auf Recherchen des brasilianischen Journalistennetzwerks „Reporter do Brasil“.
Auf Nachfragen zu den Vorwürfen haben die Unternehmen bislang nicht reagiert.

Das Geflügelfleisch kommt aus Brasilien
Laut Christliche Initiative Romero ist für die günstigen Chicken Nuggets der deutschen Unternehmen selbst das Geflügelfleisch aus europäischer Massentierhaltung zu teuer.
Um die Preiserwartungen erfüllen zu können, kauften die produzierenden Betriebe PHW Gruppe und Gebrüder Stolle GmbH in Visbek Ware aus Brasilien hinzu.
In der Geflügelmast und in den Schlachtfabriken dort sei ein Akkordmarathon von täglich bis zu 17 Stunden zu Löhnen weit unter der Existenzsicherung Alltag.
Wanderarbeiter, die in Fängerkolonnen in den Zuchtbetrieben arbeiteten, würden in Schuldknechtschaft getrieben.

6 Milliarden Hühnchen werden jährlich in Brasilien geschlachtet
„Auf der Suche nach dem billigsten Lieferanten, scheuen Supermärkte und Discounter nicht davor zurück, Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen in der Produktion in Kauf zu nehmen“, erklärte Sandra Dusch Silva von der CIR.

In Brasilien werden laut Initiative jährlich sechs Milliarden Hühnchen geschlachtet, Tendenz steigend.
Damit sei das Land zum größten Geflügelexporteur der Welt aufgestiegen und habe die USA und China überholt.
Der 1981 gegründete Verein „Christliche Initiative Romero“ mit Sitz in Münster setzt sich für Arbeits- und Menschenrechte in den Ländern Mittelamerikas ein.


 
Hier geht es um die Wurst: 19 Salamis im Test - Zwei Produkte sind bedenklich !

Stiftung Warentest untersuchte die Lieblingswurst der Deutschen.
Und hat gute Nachrichten für Salami-Liebhaber

Sie ist die Lieblingswurst der Deutschen: Jeder Bundesbürger kauft durchschnittlich 2,6 Kilo Salami im Jahr.
Meist jedoch nicht am Stück, sondern verpackte Scheiben.
Grund genug für die Stiftung Warentest, sich dem Supermarkt-Bestseller zu widmen.
16 viel verkaufte Produkte und drei Biosalamis nahmen die Tester unter die Lupe („test“ 11/2016, 5,70 Euro, ).

Die Prüfer haben gute Nachrichten: Sie fanden kein Gammelfleisch, keine anderen als die deklarierten Tierarten, keine Salmonellen oder Listerien.
Und keine Hinweise darauf, dass Gewebe des zentralen Nervensystems verarbeitet wurde, das die Rinderseuche BSE auslösen kann.

Der Reifegrad
Unterschieden werden die Würste nach Reifegrad.
Acht von 19 Salamis im Test hatten länger Zeit (bis zu fünf Wochen), ihren Geschmack zu entwickeln.
Sie haben eine kräftigere Note, da durch den Reifungsprozess mehr Wasser verdunstet und Aroma entsteht.
Die Reifezeit muss allerdings nicht auf der Packung stehen.
Orientieren kann sich der Verbraucher an der Angabe der eingesetzten Fleischmenge: Mehr als 120 Gramm für 100 Gramm Salami sprechen in der Regel für längeres Reifen.

Diese Produkte waren geschmacklich die besten im Test.
Maximal 18 Tage reifen die anderen elf Produkte.
Sie haben eine Pökelfleischnote, auch die Konsistenz ist anders.
Der Biss ist eher weicher. Hier urteilten die Tester: durchschnittlicher Geschmack (befriedigend).

Die Testergebnisse
Testsieger wurde die „Feinschmecker-Salami“ von Wiltmann (Note 1,4).
Mit 1,99 Euro pro 100 Gramm zählt sie zu den teureren Produkten.
Auf Platz zwei landete ein Bio-Produkt („BioLust Bio Salami 1a“) für 2,86 Euro pro 100 Gramm.

Zwei Discounterprodukte finden sich unter den mit „gut“ bewerteten Sorten: Lidls „Gebirgsjäger Salami geräucherte Spitzenqualität“ für 50 Cent pro 100 Gramm und „Meine Metzgerei Edelsalami“ von Aldi Süd (1,29 Euro pro 100 Gramm).
Alle übrigen Eigenmarken der Supermärkte und Discounter bekamen ein „Befriedigend“.

Ausnahme: Reals „Tip Landsalami Spitzenqualität“ erntete eine 3,8 („ausreichend“).
Der Grund: Am Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums fanden die Warentester erhöhte Zahlen von Escherichia-coli-Bakterien und Staphylokokken.
Sie können in hoher Menge Magen-Darm-Leiden verursachen.

Noch schlechter schnitt Zimbos „Gourmet Salami traditionell gereift, mild geräuchert“ ab.
Sie bekam ein „Mangelhaft“ (5,0).
Die Belastung der Wurst mit Mineralölbestandteilen ist außergewöhnlich hoch.
Zum Vergleich: Die anderen Salamis weisen Werte von 0,9 bis 13 Milligramm je Kilo auf.
Die Zimbo-Wurst bringt es auf 257 Milligramm.
Die Europäische Lebensmittelbehörde Efsa stuft die gefundene Stoffgruppe („Mosh“) als „potenziell besorgniserregend“ ein.
Einige der Substanzen können sich beim Menschen in Leber oder Lymphknoten anreichern.
Einen Grenzwert gibt es allerdings nicht.
Der Hersteller nennt als Ursache der Belastung die Behandlung des Kunstdarms mit Paraffinöl.

Letzter Tipp der Warentester: Trotz der überwiegend guten Ergebnisse – essen Sie nicht zu viel Salami!
Die Internationale Krebsagentur stuft verarbeitete Fleischwaren wie Salami allgemein als krebserregend ein.
Isst man dauerhaft zu viel, steigt das Darmkrebsrisiko.
Eine allgemeine Empfehlung gibt es nicht.
300 bis 600 Gramm Fleischwaren pro Woche – empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung.


 
Ungebrochener Trend: Nachfrage nach Kleinem Waffenschein steigt weiter !

Die Nachfrage nach dem sogenannten Kleinen Waffenschein steigt in Deutschland weiter.
Laut einem Medienbericht wurden im dritten Quartal etwa zehn Prozent mehr dieser Dokumente ausgestellt.

Ende September waren 440.185 solcher Waffenscheine für Schreckschusspistolen, Pfefferspray und Reizgas registriert.
Im ersten Halbjahr war die Zahl bereits von 301.000 auf 402.000 gestiegen, berichtet "Spiegel Online" unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums.
Der Anstieg setzte nach den Übergriffen der Silvesternacht in Köln ein.

Waffen außerhalb der Wohnung nur mit Waffenschein
Pistolen für Gas- oder Platzpatronen sind in Deutschland ohne weitere Prüfung käuflich.
Wer die Waffe aber außerhalb der Wohnung bei sich haben will, braucht seit 2003 den Kleinen Waffenschein, den man bei Behörden beantragen kann.
Bei Demos oder anderen größeren Menschenansammlungen ist das Waffentragen dennoch verboten.

Jeder Volljährige kann den Kleinen Waffenschein bei der Waffenbehörde beantragen.
Laut "Spiegel Online" werden beispielsweise in Hamburg und Berlin 50 Euro Gebühr fällig, in Köln 55 Euro und in München 100 Euro.
Die Behörde prüft, ob jemand schon mal auffällig war, etwa eine Drogenvergangenheit hat.

Im Westen verbreiteter als im Osten
Die meisten Kleinen Waffenscheine waren Anfang Oktober in Nordrhein-Westfalen registriert (6,4 je 1000 Einwohner) vor , die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern (2,4) und in Thüringen (2,2).
Im Schnitt waren es in Deutschland 5,4.

Die Polizei rät von Schreckschusswaffen und Pfeffersprays übrigens ab.
"Diese Gegenstände können dem Nutzer in einer Gefahrensituation entrissen und dann gegen ihn eingesetzt werden", zitiert "Spiegel Online" einen Sprecher der Polizei Köln.


 
Rauchmelder sind bald in jeder Wohnung Pflicht !

Essen. Mit dem Jahr 2016 endet auch die Übergangsfrist: Dann sollte kein Haushalt mehr ohne Lebensretter sein.
Fachleute raten seit Jahren zur Prävention.

16 Jahre haben die Präventionsfachleute der Feuerwehren für den Einsatz von Brandmeldern in allen Haushalten geworben.
Nun ist es so weit. „Die Rauchmelderpflicht ist jetzt flächendeckend in Deutschland eingeführt“, meldet Claudia Groetschel, Sprecherin des Forum Brandrauchprävention e.V..
Neubauten oder Umbauten müssen seit April 2013 unmittelbar mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Für bestehende Bauten wurde eine Übergangsfrist bis 31. 12. 2016 eingeräumt.
Warum Rauchmelder so wichtig sind?

Die NRZ sprach mit Experten, um die Pflichten für Mieter und Vermieter zu klären.

Wer zahlt den Rauchmelder, wer zahlt die Wartung?
Silke Gottschalk, Mieterbund NRW: „Für Anschaffung ist der Vermieter zuständig, deshalb hat er die Kosten zu tragen, es sei denn, Mieter und Vermieter hatten bis zum 31. März 2013 etwas anderes vereinbart.
Das gleiche gilt, wenn der Vermieter die Geräte nur anmietet, nicht kauft.
Die Anmietungskosten treten an Stelle der Anschaffungskosten, sind also Sache des Vermieters.
Wartung und Austausch der Batterien aber ist Aufgabe des Mieters.
Aber: Ist ein Gerät defekt, muss der Vermieter es ersetzen.“

Was gehört zur Wartung der Geräte?
Erik Uwe Amaya, Haus & Grund Rheinland: „Wer in der Wohnung lebt, also der Mieter oder selbstnutzende Eigentümer, muss die Betriebsbereitschaft sicherstellen.
Dazu gehören die Funktionsprüfung, die Wartung, sowie der Batteriewechsel. Funktionsprüfung heißt, dass einmal jährlich die Prüftaste gedrückt wird, um die akustische Warnung zu aktivieren.
Verschmutzte Raucheindringungsöffnungen müssen gereinigt werden.
Die Batterien sollten so gewechselt werden, wie der Herstellers angibt, oder spätestens, wenn der Rauchmelder eine Batteriestörung meldet.“

Was kann der Mieter machen, wenn der Eigentümer sich nicht um die Anschaffung und Installation kümmert?
Silke Gottschalk, Mieterbund NRW: „Der Mieter sollte den Eigentümer auf seine Pflicht zum Einbau der Geräte hinweisen und ihm dafür eine angemessene Frist setzen.
Kommt er dem nicht nach, sollte der Mieter die Geräte selbst einbauen und dem Vermieter die Kosten dafür in Rechnung stellen.“

Was passiert, wenn der Mieter die Installation nicht zulässt?
Erik Uwe Amaya: „Der Vermieter hat unter bestimmten Voraussetzungen für die Installation der Melder ein Betretungsrecht.
Der Mieter muss die Modernisierungsmaßnahme zu dulden.
Allerdings muss der Melder nicht vom Fachpersonal angebracht werden.
Lässt der Mieter die Installation nicht zu, kann der Vermieter das so genannte Betretungsrecht einklagen.“

Kann es rechtliche Konsequenzen geben, wenn kein Rauchmelder eingebaut wird?
Erik Uwe Amaya: „Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits angekündigt, dass die Behörden Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern nicht kontrollieren werden.
Allerdings kann es nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Bauordnungsämter auch auf Grund von Hinweisen Kontrollen durchführen werden.“

Woran erkenne ich eigentlich gute Rauchmelder?
Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen: „Es gibt in der Regel zwei Arten von Rauchmeldern: Solche mit Neun-Volt-Blockbatterie, diese muss alle ein- bis anderthalb Jahre gewechselt werden; dann gibt es noch die Rauchmelder mit „Q-Label“.
Diese sind stabiler, reduzieren Falschalarme, haben Lithium-Zellen fest verbaut und halten dadurch zehn Jahre lang.
Nach diesem Zeitraum muss sowieso ein neuer Rauchmelder installiert werden.
Mit den Lithium-Zellen erspart man sich den Batteriewechsel.“

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?
Mike Filzen: „In allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten, sollen Rauchmelder angebracht werden, also im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Büro, Kinderzimmer.
In Bad und Küche sollten keine Rauchmelder installiert werden, da aufgrund von Dämpfen fehlerhafter Alarm ausgelöst werden kann.
Wer diese Räume auch absichern möchte, greift am besten zu Sonderlösungen, nämlich Wärmemeldern: Die lösen erst Alarm aus, wenn es eine bestimmte Hitzeentwicklung gibt.“

Wie genau sollten die Melder angebracht werden?
Erik Uwe Amaya: „Der Brandgeruch muss frühzeitig erkannt und gemeldet werden, der Rauch muss den Melder also ungehindert erreichen können.
Grundsätzlich ist ein Melder pro Raum ausreichend.
Bei verwinkelten Räumen, Zimmern, die größer als 60 Quadratmeter sind oder sehr langen Fluren sind weitere Melder erforderlich.
Die Melder sind mittig im Raum an der Decke, mindestens 50 Zentimeter von der Wand anzubringen.
Sie können mit Schrauben oder mit dafür vorgesehenen Klebepads befestigt werden.“

Wie testet man die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder?
Mike Filzen, Pressesprecher Feuerwehr Essen: „Jeder Rauchmelder hat eine Test-Taste.
Drückt man diese, ertönt ein langanhaltender, lauter Alarmton.
Dieser ist fast identisch mit dem richtigen Alarmsignal.
Ertönt stattdessen ohne Zutun ein kurzer Warnton, ist die Batterie leer und muss gewechselt werden.

Hintergrund: Gefahr durch Rauchentwicklung
70 Prozent der Opfer eines Brandes verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden.
Die meisten Opfer sterben nicht durch das Feuer, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung, so Experten.
Nachts schlafe auch der Geruchssinn, deshalb werde die Rauchentwicklung zu spät bemerkt.„
Der Alarm der Rauchmelder verhindert nicht den Brand, aber er verschafft den Einwohnern den nötigen zeitlichen Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen,
Nachbarn zu warnen und die Feuerwehr zu rufen“, erklärt Mike Filzen von der Feuerwehr Essen.


 
Berufsbedingter Umzug: Ab Februar höhere Beträge absetzbar !

Wer berufsbedingt umziehen muss, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen.
Im kommenden Jahr erhöhen sich die Beiträge für die Umzugspauschale: Für Singles liegen sie ab dem 1. Februar 2017 bei 764 Euro, für Verheiratete bei 1528 Euro.

Sind weitere Familienmitglieder vom Umzug betroffen - beispielsweise Kinder - können Steuerzahler für sie dann je 337 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung als sonstige Umzugskosten angeben.
Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine aufmerksam.

Voraussetzung für die Anrechnung der vollen Pauschale: Der Arbeitnehmer zieht berufsbedingt aus seiner alten Wohnung in eine neue.
Sollte er vorher keine eigene Wohnung gehabt haben, etwa weil er aus dem Elternhaus auszieht, reduziert sich die Pauschale auf 30 Prozent bei Verheirateten und auf 20 Prozent bei Singles.

Bis zur Erhöhung im Februar 2017 gelten folgende Beträge: Für Umzüge ab dem 1. März 2016 können Singles pauschal 746 Euro geltend machen, für Verheiratete sind es 1493 Euro, für weitere Familienmitglieder je 329 Euro.


 
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