Aktuelle NEWS aus Deutschland !

"Nur für Weiße": Erdinger Busfahrer ließ Asylbewerber nicht einsteigen !

Was klingt wie eine Szene aus den US-Südstaaten zu Beginn des 20. Jahrhunderts, soll sich im Februar im bayerischen Erding zugetragen haben.
Einem Asylbewerber aus Gambia sei dort vom Fahrer der Zutritt zu einem Regionalbus verweigert worden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Anschließend habe der Fahrer den Mann als Affen beleidigt.

Ein Vertreter des Kommissariats Staatsschutz in Erding, das für den Fall zuständig war, bestätigte der Zeitung den Vorfall.
Demnach seien auch die rassistischen Aussagen so gefallen.
Der Busfahrer sei mittlerweile wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden und habe diese auch schon bezahlt.

Auf die hinteren Plätze geschickt
Dem Bericht der "Süddeutschen" zufolge habe der Mann dem Asylbewerber zunächst den Zutritt verweigert, "weil der Bus nur "für Weiße" sei.
Als er den Mann schließlich doch habe einsteigen lassen, habe der Fahrer den Gambier auf einen der hinteren Plätze geschickt.
Die vorderen seien "für Weiße reserviert".
Einer Frau, die gegen die rassistischen Ausfälle protestiert habe, habe der Mann beim Aussteigen nachgerufen, sie könne "ihren Affen auch gleich mitnehmen".

Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" dementierte der Busfahrer die Vorgänge.
Er habe den Asylbewerber abgewiesen, weil man sich in seinem Rufbus telefonisch anmelden müsse.
Das habe der Mann aus Gambia nicht getan.
Den Verweis auf die hinteren Plätze stritt der Fahrer laut "Süddeutscher" ab.
Darüberhinaus sei die Sache für ihn erledigt, denn er habe sein Strafe bezahlt.

"Etwas vorgefallen"
Unklar bleibe laut "Süddeutscher", wieso der Fahrer den Strafbefehl und die Geldstrafe dann überhaupt akzeptiert habe.
Vom Inhaber des Busunternehmens erfuhr die Zeitung zudem, dass der Mann seinem Chef gegenüber eingeräumt habe, dass "etwas vorgefallen sei".


 
Messerattacke: Wohnung des Verdächtigen in Hessen durchsucht !

Grafing - Nach der Messerattacke im bayerischen Grafing hat die Polizei die Wohnung des Verdächtigen im hessischen Grünberg durchsucht.
Das bestätigte ein Polizeisprecher.

Zu Berichten, wonach sich der 27-Jährige bereits am Sonntag merkwürdig verhalten haben und es deshalb zu einem Polizeieinsatz gekommen sein soll, konnte der Sprecher keine Angaben machen.
Der Verdächtige ist den Angaben zufolge in Gießen geboren und wohnte zuletzt in Grünberg im Kreis Gießen.
Bei der Messerattacke am frühen Morgen am Bahnhof in Grafing tötete er einen Mann und verletzte drei Männer.


 
Nach Angriff auf Rechtsanwalt Mann in Untersuchungshaft !

Am Montagabend hat ein Mann in Limburg seinen Anwalt mit einem Messer angegriffen - wegen ein paar Scheidungspapieren.
Nun sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Einen Tag nach der Messerattacke auf einen Rechtsanwalt in Limburg ist gegen den mutmaßlichen Täter Haftbefehl erlassen worden.
Der 47 Jahre alte Mann habe nichts zu den Vorwürfen gesagt, berichtete eine Polizeisprecherin am Dienstag.

Er soll am Montagabend von seinem Anwalt auf der Straße die Herausgabe seiner Scheidungsdokumente verlangt haben.
Als der Jurist sich weigerte, soll es zunächst zu Handgreiflichkeiten gekommen sein.
Dann soll der Verdächtige ein Messer gezückt und damit den Mann an der Brust und am Bein verletzt haben.
Der Anwalt wurde in ein Krankenhaus gebracht, Lebensgefahr bestand nicht.
Die Polizei nahm den 47 Jahren alten Mann am Tatort fest.


 
73-Jährige schwer verletzt: Straftäter aus Maßregelvollzug sticht auf Frau ein !

In Niedersachsen hat ein Straftäter aus dem Maßregelvollzug eine Frau attackiert.
Der 36-Jährige habe am Montagabend eine 73 Jahre alte Frau in Wunstorf in ihrer Wohnung überfallen und mit Stichen schwer verletzt, teilte die Polizei Hannover mit.

Demnach wurde der Mann noch in der Wohnung festgenommen, die Hintergründe der Tat seien bisher unklar.

Angreifer befand sich im Probewohnen
Wie das Sozialministerium mitteilte, befand sich der Mann im Probewohnen, der letzten Lockerungsstufe vor einer Freilassung.
Er war 2010 wegen schweren Raubes verurteilt worden.
Unter Maßregelvollzug versteht man die Unterbringung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter.

Erst kürzlich war ein im Maßregelvollzug untergebrachter Sexualverbrecher als Tatverdächtiger für den Mord an einer jungen Frau bei Nienburg identifiziert worden.


 
Vergifteten Brei vorgesetzt: 23-Jährige muss mehrere Jahre ins Gefängnis !

Weil sie der Mutter ihres Freundes vergifteten Brei vorgesetzt hat, kommt eine 23-Jährige mehrere Jahre in Haft.
Das Landgericht in Mannheim verurteilte die Frau zu vier Jahren und neun Monaten Haft wegen schweren Raubes und schwerer Körperverletzung.

In ihrem Geständnis hatte die Angeklagte die Tat vom vergangenen Jahr eingeräumt.
Ziel sei es gewesen, die Mutter ihres Freundes in Schlaf zu versetzen, um diese dann auszurauben.

Selbst den Rettungsdienst verständigt
Die Angeklagte, die sich als Schwesternschülerin in einer Mannheimer Klinik ausgegeben hatte, um an die entsprechenden Medikamente zu gelangen, musste jedoch den Rettungsdienst verständigen, da ihr Opfer nach dem Verzehr des Reisbreis unter heftigen Bewusstseinsstörungen litt.
Als das Opfer im Krankenhaus war, entwendete die 23-Jährige aus einem Tresor in der Wohnung 6000 Euro Bargeld.


 
Lange Haftstrafen für illegale Online-Apotheker !

Essen/Gelsenkirchen. Millionen verdienten sie mit ihrer illegalen Online-Apotheke.
Jetzt müssen die Chefs für eine lange Zeit ins Gefängnis.

Illegal hatten sie sechs Millionen Euro innerhalb von drei Jahren eingenommen.
Der rezeptfreie Internethandel mit in Essen gelagerten Potenzmitteln sowie Medikamenten zum Abnehmen und für den Haarwuchs lohnte sich, auch der mit Antibiotika und Antidepressiva .

Aber am Dienstag berechnete die XII. Strafkammer den sechs angeklagten „Online-Apothekern“ die Rezeptgebühr: Bis zu fünf Jahre und drei Monate müssen sie ins Gefängnis.

Dieses Höchstmaß traf die beiden Hauptangeklagten, Michael T. (43) und Jitender M. (34).
Ins Gefängnis muss aber auch der Gelsenkirchener Sven S. (32), den das Gericht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte.
Der Rest der Angeklagten bekam wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz Bewährungsstrafen.

Sicherungen des Gesundheitssystems ausgehebelt
Richter Simon Assenmacher nutzte die Urteilsbegründung, um eindringlich auf die Gefahren der Online-Apotheken aufmerksam zu machen.
Rezeptfrei können dort Medikamente bestellt werden, die in Deutschland nur der Arzt verordnen darf.
Genutzt wird dieser Service auch, weil die Medikamente billiger sind.
Assenmacher wies darauf hin, dass alle Medikamente Nebenwirkungen haben.
Die in diesem Fall aus Indien importierten Präparate enthielten genau die Wirkstoffe wie die Originale.
Die unkontrollierte Bestellung im Internet sei deshalb riskant.
Assenmacher: „Bei Missbrauch besteht die Gefahr schwerer Schäden bis hin zum Tod.
Deshalb bedarf die Ausgabe der Medikamente der Kontrolle durch Ärzte und Apotheker.“

Tatsächlich hätten die Angeklagten die Sicherungen des deutschen Gesundheitssystems ausgehebelt.
Der Richter zitierte auch die Werbesprüche auf den Seiten der Online-Shops, die einen leichtfertigen Umgang geradezu empfahlen.

„Entspannt durch die Nacht“
Etwa für ein Schlafmittel: „Entspannt durch die Nacht.“
Oder ein Antidepressiva: „Rezeptfrei bestellen – gegen Panik und Angstattacken.“
Auch für Antibiotika gab es keine Warnungen: „Sie entscheiden selbst, wann ein Antibiotikum nötig ist.“

Assenmacher sprach von eher milden Strafen.
Diese seien möglich gewesen, weil die Angeklagten sich vor Gericht zu vollständigen Geständnissen entschlossen hatten.


 
Frankfurt: Razzia im Rocker-Milieu !

Mit einem Großaufgebot ist die Polizei in Frankfurt gegen die Hells Angels vorgegangen.
Möglicherweise ist die Rocker-Schießerei vom Himmelfahrtstag bald aufgeklärt.

Um halb acht ist das Bahnhofsviertel dicht.
Polizeiwagen stehen an der Taunusstraße, direkt vor dem "My way".
Als die Beamten aussteigen, sind die Straßen auf einen Schlag leer.
Junge Männer, die eben noch auf den Bürgersteigen standen und mit Drogen in den Taschen auf ihre Kunden warteten, sind in Hinterhöfen verschwunden.
Passanten, die gerade dabei waren, eines der Bordelle anzusteuern, gehen eilig an den Etablissements vorbei, als würde man ihnen nicht ansehen, wohin sie eigentlich wollten.

Doch die Polizisten, die an diesem Abend in Hunderterstärke angerückt sind, haben nur ein Ziel: Die Rockerszene.
Nach der Schießerei am Himmelfahrtstag in der Frankfurter Innenstadt wollen sie zeigen, dass das Gewaltmonopol beim Staat und nicht in den Händen der Hells Angels liegt.

Eine knappe Stunde lang bleiben sie in der Bar, kontrollieren die Besucher, nehmen Personalien auf, schauen hinter der Theke nach, ob die Betreiber dort Waffen bunkern.
Dann kommen sie wieder raus.
Gefunden haben sie nichts.

Möglicherweise ins Ausland abgesetzt
Seit Donnerstag hat die Polizei ihren Blick auf die Rockerszene verschärft.
In den Tagen nach der Bluttat durchsuchten die Beamten mehrere Häuser und Wohnungen, in der Hoffnung, weitere Hinweise darauf zu finden, was die Schießerei ausgelöst hat.
Dabei sind die Ermittlungen schon ziemlich weit, wie ein Polizeisprecher sagt.

Man habe eine sogenannte BAO gegründet – eine besondere Aufbauorganisation.
Ein ganzer Stab an Beamten beschäftigt sich ausschließlich mit der Frage: Was war das Motiv für die Schießerei?
Wie verlaufen die Fronten innerhalb der Hells Angels?
Wer kämpft gegen wen?
Und: Wie kann eine solche Tat, zumal in aller Öffentlichkeit, künftig verhindert werden?

Details zu den Ermittlungen geben Polizei und Staatsanwaltschaft aus taktischen Gründen weiterhin nicht bekannt.
Nach Informationen der F.A.Z. wissen die Ermittler aber inzwischen, wer an dem Donnerstagnachmittag geschossen hat.
Der Rocker ist zur Fahndung ausgeschrieben, hat sich aber möglicherweise ins Ausland abgesetzt.

„Sie sollen wissen, dass wir keine Ruhe geben“
Dass die Polizei den Schützen samt Komplizen nicht im Bahnhofsviertel finden wird, war den Beamten klar.
„Aber es geht ja auch vor allem darum, die Szene aufzuhellen“, sagt der Polizeisprecher.
„Wir wollen zeigen, dass wir es nicht hinnehmen, dass die Konflikte auf offener Straße ausgetragen werden.“

Jeder Besucher, der sich an diesem Abend in einem der Etablissements aufhält, wird registriert.
Sind die Beamten erst einmal drin, gibt es kein Entkommen.
„Lagebeobachtung“ nennt das die Polizisten.
Das haben sie schon die vergangenen Tage getan.
An diesem Abend wollen sie ihre Erkenntnisse mit den Informationen abgleichen, die sie durch die Razzia gewinnen.

Am späten Abend ziehen die Polizisten weiter ins „Pure Platinum“, eine Tabledance Bar, und ins Rote Haus, eines der Bordelle, das von den Rockern betrieben wird.
Sie finden einen Stiel von einer Axt.
Das war es aber auch.
Bis in die Nacht dauert die Razzia an.
„Die Szene“, so der Sprecher, „wurde aufgescheucht.
Sie soll wissen, dass wir keine Ruhe geben.“


 
Asia-Markt in Flammen: Großbrand in Berlin-Lichtenberg !

Riesige schwarze Rauchwolke über Berlin-Lichtenberg: Auf dem Gelände eines asiatischen Einkaufszentrums ist eine Lagerhalle in Brand geraten.
Die Feuerwehr ist mit 150 Einsatzkräften vor Ort.
Doch die Leichtbau-Halle des Dong Xuan Centers wird nach Einschätzung der Retter nicht zu halten sein.

Die Polizei rief Anwohner dazu auf, Türen und Fenster geschlossen zu halten.
Auch Chemikalien zur Herstellung von Nagellacken wurden laut Feuerwehr in der brennenden Halle gelagert.
Berichte über Verletzte liegen bislang nicht vor.

Aus dem Inneren der 600 Quadratmeter großen Halle waren immer wieder Explosionen zu hören.
Es handle sich vermutlich um Druckgasbehälter wie Sprayflaschen, die explodierten.

Hydranten funktionierten nicht
Die Feuerwehrleute können die Halle nicht betreten.
Das wäre zu gefährlich, sagte ein Feuerwehrsprecher.
Erste Teile des Gebäudes sind bereits eingestürzt.

Zunächst hatte die Feuerwehr Probleme bei der Versorgung mit Löschwasser, weil Hydranten nicht funktionierten.
Die Feuerwehr geht von einem noch mehrere Stunden andauernden Einsatz aus.

Zum Dong Xuan Center auf einem früheren Industriegelände gehören mehrere Markt- und Lagerhallen.
Händler verkaufen dort vor allem asiatische Billig-Produkte wie Kleidung, aber auch Lebensmittel.
Auf dem Gelände sind auch mehrere Restaurants, Frisörläden und Nagelstudios.
In Lichtenberg gibt es zahlreiche Vietnamesen.
Viele von ihnen kamen noch zu DDR-Zeiten als Vertragsarbeiter nach Deutschland.


 
Anflug auf Flughafen Leipzig-Halle: Boeing 747 verliert Landeklappe !

Beim Anflug auf den Flughafen Leipzig-Halle hat eine Frachtmaschine eine Landeklappe verloren.
Das Metallstück der Boeing 747 stürzte in ein Gewässer.
Das teilte die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig mit.

Die Behörde bestätigte damit entsprechende Medienberichte.
Demnach schlug die ein mal zwei Meter große Klappe im Saalekreis auf.
Verletzt wurde bei dem Vorfall am Samstagabend niemand.
Die Bundesstelle wertet die verlorene Klappe nicht als Unfall.
Die Reparatur der Maschine soll mit dem Hersteller koordiniert werden.


 
Mitschüler vergewaltigen Mädchen !

Zwei 14-Jährige festgenommen - Berlin, Mädchen (13) wohl von Mitschülern vergewaltigt.

In Berlin sollen zwei 14 Jahre alte Jugendliche ihre 13-jährige Mitschülerin vergewaltigt haben.
Die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Zu der Tat kam es laut Staatsanwaltschaft am Samstagabend in einem Park in Berlin-Wedding.
Die drei Jugendlichen hätten sich per Handy dort verabredet.
Das Mädchen habe den geforderten Sex abgelehnt, woraufhin die beiden 14-Jährigen sie vergewaltigt haben sollen.

Die mutmaßlichen Täter wurden am Sonntag festgenommen und sitzen seitdem in einer geschlossenen Jugendhilfe-Einrichtung.


 
Schwere Vorwürfe gegen Möbelriese XXXL in Oberhausen !

Oberhausen. Gekündigte Arbeitnehmer in Oberhausen zeigen den Möbelriesen XXXL an, die Justiz aber sieht keinen Anfangsverdacht.
Waren Entlassungen geplant?

Seit 1976 gibt es das Möbelhaus Rück im Schladviertel. Anfang 2014 verkaufte die Eigentümerfamilie Rück-Kröger das Haus an die österreichische XXXL-Unternehmensgruppe.
Schon kurze Zeit später wurden erste Befürchtungen laut, der Übergang könnte mit Personalabbau im großen Stil verbunden sein.

Rück beschäftigte damals rund 330 Mitarbeiter.
Anderthalb Jahre später, zum 31. Juli 2015, wurden tatsächlich 68 Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt.
Im Herbst demonstrierten Verdi-Gewerkschafter mit den betroffenen Arbeitnehmern vor dem Möbelhaus an der Straßburger Straße .

Seit den Kündigungen sind die Arbeitsgerichte mit den Fällen befasst.
Die Gekündigten sehen im Vorgehen von XXXL aber auch strafbare Handlungen – sie fühlen sich von XXXL betrogen.
26 ehemalige Mitarbeiter unterzeichneten sogar eine Strafanzeige gegen die XXXL-Gruppe, die Staatsanwaltschaft Duisburg hat diese aber binnen zehn Tagen als haltlos zurückgewiesen.

Fünf rechtlich selbstständige Gesellschaften haben Anfang 2015 unter dem Dach der „Möbelstadt Rück“ die Dienste für das Möbelhaus übernommen – vom Einkauf bis zur Auslieferung der Möbel.

Wechsel schmackhaft gemacht
Der freiwillige Wechsel zu einer dieser Gesellschaften wurde den Betroffenen schmackhaft gemacht, indem ihnen nach Angaben der Betroffenen schriftlich dargelegt wurde, dass sich außer diesem formalen Übergang auf einen anderen Arbeitgeber für sie nichts ändern würde – vor allem nicht an ihren Besitzständen und an ihrem Status.

„Ihr Arbeitsverhältnis bleibt unverändert“, heißt es im Schreiben an eine Mitarbeiterin, die zustimmen sollte, dass sie künftig für die neue Vertriebs-Gesellschaft arbeiten würde.
Die, so hieß es, trete in alle Rechte und Pflichten aus ih*rem alten Arbeitsverhältnis ein, so etwa in den Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.

Unter dieser Voraussetzung widersprachen die meisten Betroffenen dem Übergang nicht.
Anderenfalls hätten sie von ihrem bisherigen Arbeitgeber, der Möbelstadt Rück, abgefunden werden müssen, weil ihr Arbeitsplatz ja entfallen war, ohne dass es zur Pleite des Unternehmens gekommen war.

Staatsanwaltschaft befand Strafanzeige für gegenstandslos
Was die Mitarbeiter nicht wussten: Die Möbelstadt Rück konnte ihrer neuen Dienstleistungs-GmbH den Vertrag über die Übernahme des Vertriebs an der Straßburger Straße binnen 14 Tagen kündigen.
Und die wiederum konnte danach ihren Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen, weil ihr damit ja die Existenzgrundlage entzogen war.
Folge für die Beschäftigten: Sie verloren ohne jeden sozialen Ausgleich ihre Jobs.
So kam es Mitte 2015 für 68 Mitarbeiter.

In ihrer Strafanzeige vom 1. März schrieben die Betroffenen: „Das enorme Risiko, innerhalb von 14 Tagen einen Arbeitgeber zu haben, dessen Betriebszweck aufgrund der Vertragsgestaltung wegfällt und der dann allen Mitarbeitern meint, kündigen zu müssen, ist in keiner Weise in dem Informationsschreiben erwähnt.“
Über diese feststehende Tatsache seien sie somit getäuscht worden und hätten deshalb dem Betriebsübergang nicht widersprochen.
Diese Täuschung aber erfülle den Tatbestand des Betrugs, meinen die Betroffenen.
Denn durch den Verlust ihrer Arbeitsplätze sei damit ein Vermögensschaden bei ihnen eingetreten.

Nur zehn Tage später befand die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige für gegenstandslos.
„Ich vermag keine Anhaltspunkte dahingehend zu entnehmen, dass Rück von Anfang an beabsichtigte, den Dienstleistungsvertrag nach wenigen Monaten zu kündigen und Sie als Arbeitnehmer sodann zu entlassen“, schrieb die Staatsanwältin.
Es sei davon auszugehen, dass wirtschaftliche Erwägungen hinter diesem Schritt gestanden hätten.

Die Erstatter der Anzeige haben nun Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht.

Das sagt XXXL Rück zu der Betrugsanzeige
In der Deutschland-Zentrale von XXXL in Würzburg weiß man von der Strafanzeige der gekündigten Mitarbeiter gegen Rück nichts.
Es gebe auch keinen Grund, sie weiterzuverfolgen, teilt Pressesprecher Julian Viering mit.
Denn „sowohl die Vertragsgestaltung wie die Handhabung des Vertrages entspricht den gesetzlichen Gegebenheiten.“
Das sei auch bei den Verfahren vor den Arbeitsgerichten nicht in Frage gestellt worden.

Viering gibt gleichzeitig einen Überblick über den Personalabbau in dem Bereich: Wegen einer notwendigen Umstrukturierung im Verkaufshaus XXXL Rück sei im August 2015 für 68 Beschäftigte ein Interessenausgleichsverfahren zur damaligen Betriebsschließung durchgeführt worden, berichtet er.
„Daneben gab es einen Sozialplan, der die Mitarbeiter für den Verlust ihrer Arbeitsplätze finanziell entschädigte.“

63 Beschäftigte hätten darauf mit einer Kündigungsschutzklage reagiert.
Der XXXL-Sprecher weiter: „Davon konnten 28 Verfahren durch einen Vergleich beendet werden.
In weiteren 28 Verfahren gab es Urteile des Arbeitsgerichts, die zum Teil zugunsten und zum Teil zu Lasten der Arbeitgeberseite ausfielen.“
Fünf Verfahren seien noch nicht entschieden.
Dazu gebe es weitere Gerichtstermine.
In den übrigen Fällen seien die Klagen zurückgenommen worden.

„Wir streben an, alle noch offenen Verfahren durch einen Vergleich zu beenden“, so der Sprecher weiter.
Das versuche man auch bei den Prozessen, die man verloren habe und die jetzt beim Landesarbeitsgericht liegen.


 
Zwei 14-jährige Mädchen zündeln auf Duisburger Polizeiwache !

Duisburg. Zwei 14-jährige Ladendiebinnen warteten im Polizeipräsidium auf ihre Eltern.
Die Zeit vertrieben sich sich damit, an der Telefonanlage zu zündeln.

Erst Ladendiebstahl, dann Sachbeschädigung - und das direkt vor den Augen der Polizei: Zwei 14 Jahre alte Mädchen haben am Dienstag auf der Polizeiwache im Präsidium an der Düsseldorfer Straße eine Gegensprechanlage beschädigt.
Mit einem Feuerzeug zündelten die beiden an der Telefonanlage in der Schleuse vor der Wache.

Das Duo war laut Polizei bei einem Ladendiebstahl erwischt und zur Wache gebracht worden.
Dort warteten die Jugendlichen auf ihre Eltern.
Während der Wartezeit hielten sie gegen 12.30 Uhr die Flamme eines Feuerzeugs an die Kunststoffverkleidung.
Dadurch entstand ein Sachschaden von etwa 300 Euro.

Die Polizisten stellten das Feuerzeug sicher.
Neben der Strafanzeige wegen Ladendiebstahls erstatteten die Beamten eine weitere Anzeige wegen Sachbeschädigung.


 
Zurück
Oben Unten