Aktuelle NEWS aus Deutschland !

7000 Euro Schaden: Dreijähriger Autofahrer demoliert Fahrräder !

In Niederbayern kam es am Dienstag zu einem ungewöhnlichen Unfall.
Ein dreijähriger Junge versuchte sich als Autofahrer und verursachte einen Sachschaden von fast 7000 Euro.

Die 19 und 20 Jahre alten Eltern waren am Dienstagnachmittag zu einem Fahrradgeschäft in Pfarrkirchen gefahren, hatten ihren Wagen geparkt, den Sohn auf dem Rücksitz gelassen und waren ausgestiegen.

Vater ließ Zündschlüssel stecken
Der neugierige Junge erkannte nach Angaben der Polizei, dass der Vater den Schlüssel stecken gelassen hatte und kletterte auf den Fahrersitz.
Er drehte den Zündschlüssel und startete den Motor.

Das Auto stotterte drei Meter nach vorn und demolierte die zehn vor dem Laden stehenden Kundenfahrräder.
Der Schaden summiert sich auf fast 7000 Euro.


 
Der Polit-Klops - Kölner Imbiss bietet „Erdogan-Burger“ an !

Köln. Die Böhmermann-Affäre hat die Gastronomie erreicht. In Köln erfindet ein Laden den „Erdogan-Burger“ - und macht danach zeitweise dicht.

Saftig ist der „Erdogan“, er schmeckt nach Rucola und nach Ziegenkäse.
Jörg Tiemann greift ihn sich, ein wenig Soße tröpfelt auf den Pappteller.
Noch lieber wäre ihm gewesen, wenn auch noch die Version ohne Rindfleisch auf dem Teller wäre – Tiemann ist Vegetarier, was man kurios finden kann, denn er betreibt einen Burger-Laden in Köln.
Aber gut, gerade geht es um mehr als ein belegtes Brötchen „Classic“ oder „Veggie“.
Es geht um Politik.

Tiemann hat in seinem Laden einen „Erdogan-Burger“ kreiert.
Das hat ihm ziemlich viel Aufmerksamkeit eingebracht.
Die sogenannte Böhmermann-Affäre war zuletzt Thema bis hoch ins Kanzleramt, das von Jan Böhmermann mit derben Formulierungen vorgetragene Gedicht auf den türkischen Präsidenten machte die Runde.
In dieser Gemengelage schob Tiemann den Burger auf den Tisch – mit Ziegenkäse als Anspielung.
Denn in seinem Gedicht hatte Böhmermann, Erdogan Sex mit Ziegen unterstellt.

Burger-Laden musste kurzzeitig schließen
Richtig turbulent wurde es aber erst Ende vergangener Woche.
Da machte Tiemann den Laden nämlich dicht, weil er sich von Erdogan-Anhängern im Netz bedroht fühlte.
„Es waren mehr als 1000 Kommentare mit Tausenden Antworten auf Kommentare auf Facebook und auch Instagram“, berichtet er.
Es sei mit einem „Besuch“ gedroht worden.
Und es seien „vier Herren“ aufgetaucht, die sich stumm und breitbeinig vor dem Laden aufgebaut hätten.
Mittlerweile ist der Staatsschutz eingeschaltet.

Seit diesem Mittwoch hat er nun wieder geöffnet und in Sicherheitstechnik investiert.
Hochauflösende Videokameras sind montiert.
Zudem musste beim Personal getauscht werden – drei türkischstämmige Mitarbeiter hätten aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr weitermachen wollen, unter anderem wegen der Anfeindungen.
Das Interesse bei der Wiedereröffnung ist – mal wieder – groß.
„Haben wir mittlerweile irgendwo einen Spiegel?“, fragt Tiemann in Richtung Küche.
Die Haare müssen noch hergerichtet werden.
Er muss Interviews geben.

„Erdogan-Burger“ als Kritik an der Politik des türkischen Präsidenten
Dass das alles irgendwie auch eine geschickte Werbestrategie sein könnte, steht natürlich im Raum.
„Was die genaue Motivation war, muss natürlich der Inhaber erklären.
Dass ihm bewusst war, dass er damit große Bekanntheit erzielen wird, das glaube ich schon“, sagt etwa der Marketing-Professor Marc Fischer von der Uni Köln.

An Tiemann prallt derlei weitestgehend ab.
Das Motto der noch recht jungen Bude sei schließlich von Anfang an „politisch essen“ gewesen.
Ursprünglich vor allem mit Blick auf Massentierhaltung.
Viel Vegetarisches steht auf der Karte, auf dem Tisch wird „Veggie Currywurst“ empfohlen.

Für Tiemann hat das Klopsebraten höhere Bedeutung.
Endlich werde über Erdogans Politik diskutiert.
„Im Grunde genommen sind wir nichts anderes als Presse, Film und Fernsehen auch.
Wir sind ein Transmissionsriemen, um das Thema auch mal irgendwie in die Diskussion zu bringen.“
Der „Erdogan-Burger“ sei Kritik an der Politik des türkischen Präsidenten und gleichzeitig ein Bekenntnis zur Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland.
„In Form eines Burgers.“





finde ich richtig gut, sowas sollten noch mehr machen ..... :RpS_thumbsup:
 
Bombendrohung in Frankfurt: 600 Schüler müssen Gebäude verlassen !

Um 7.30 Uhr geht eine Drohung in einer Schule im Frankfurter Stadtteil Bornheim ein.
Sofort wurde das Gelände geräumt, doch die Polizei kann keinen Sprengstoff finden.

Wegen einer Bombendrohung haben am Mittwoch rund 600 Schüler im Frankfurter Stadtteil Bornheim für mehrere Stunden das Schulgebäude verlassen.
Gegen 7.30 Uhr sei am Morgen ein Anruf mit der Drohung bei der Schule eingegangen, sagte ein Polizeisprecher.

Die Verantwortlichen hätten das Gebäude sofort geräumt.
Die Polizei suchte die Schule mit Spürhunden ab, fand aber keinen Sprengstoff.
Gegen 12.30 Uhr wurde Entwarnung gegeben.
Sollte der Anrufer ermittelt werden, könnten auf ihn die Kosten des Einsatzes zukommen.


 
Leiche im Fußboden versteckt: Koch gesteht Tötung von Schutzgeld-Erpresser !

Unter dem Fußboden eines Hamburger Restaurants findet die Polizei eine Leiche.
Über Wochen haben Gäste dort nichts ahnend gespeist.
Im Gerichtssaal gelten die Sympathien dem Täter.

Mehr als zwei Jahre lang bekommt ein Hamburger Gastwirt Besuch von einem Schutzgelderpresser.
Widerwillig zahlt der Wirt, monatlich mindestens 1000 Euro.
Am 30. September vergangenen Jahres eskaliert die Situation.
Der 49 Jahre alte Erpresser kommt am späten Abend und legt eine Pistole auf den Tisch.
„Wenn du nicht zahlst, geht einer von uns beiden drauf“, habe er ihm grinsend gedroht, erklärt der 52 Jahre alte Koch am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht.

Er habe sich die Waffe gegriffen und abgedrückt.
Die Leiche des 49-Jährigen habe er in eine Grube im Nebenraum gezogen und mit Baumaterial zugedeckt.
Sieben Wochen später findet die Polizei die Leiche.

Der Koch – weißes Hemd, dunkles Jackett, gepflegte, leicht ergraute Haare und modische Brille – ist wegen Totschlags angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft stellt den Ablauf ganz ähnlich wie der Angeklagte in seinem Geständnis dar.
Demnach sei der Koch in Rage geraten, als der 49-Jährige die beiden Töchter des Wirts ins Spiel gebracht habe.
Die halfen im Sommer manchmal beim Bedienen auf der Terrasse des Restaurants.
Ansonsten kochte und bediente der Wirt selbst.

Wenn er nicht genug Geld habe, könnten doch die Töchter „arbeiten“ gehen, habe der Erpresser gesagt.
Damit sei gemeint gewesen, er solle sie auf den Strich schicken, erklärt der Angeklagte.
Wütend über diesen Vorschlag habe er den Tisch umgeworfen.
Bei dem Gerangel habe er die Pistole zu fassen gekriegt und den Schuss abgegeben.
Der 49-Jährige starb kurz darauf an einer Halsverletzung.

„Er war ein Schwätzer, der sich nicht abwimmeln ließ“
Bis zu dem Tag sei das Restaurant in der Nähe des Hauptbahnhofs gut gelaufen.
Viele Schauspieler, Polizisten, Ärzte und Rechtsanwälte seien unter den Gästen gewesen.
Um die Abrechnungen habe sich seine Lebensgefährtin gekümmert, bei der er formal angestellt gewesen sei, erklärt der Koch.
2012 sei der Erpresser das erste Mal gekommen, quasi als Freund.
„Er war ein Schwätzer, der sich nicht abwimmeln ließ“, sagt der Angeklagte in der von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung.

Mitte 2013 ging es erstmals um Geld.
Der Koch hatte einem anderen Gastronomen 1500 Euro geliehen – und nicht zurückbekommen.
Eines Tages habe sich der Gastronom beschwert, dass über ihn schlecht geredet werde.
Weil sein Name beschmutzt worden sei, habe er 5000 Euro verlangt.
Der Erpresser habe sich als Beschützer dargestellt, dann aber die Geldforderung durchgesetzt.
Von da an musste der Koch zahlen, insgesamt mindestens 25.000 Euro.
Wenn er sich weigerte, gab es Probleme.
Männer bepöbelten die Gäste auf der Terrasse oder es wurden Scheiben eingeschlagen.

Warum sei der Angeklagte nicht einfach zur Polizei gegangen, will das Gericht wissen.
Er habe Angst vor dem Erpresser gehabt, der immer wieder freigesprochen worden sei, weil Zeugen sich angeblich nicht erinnern konnten.
Auch nach der Tat habe er überlegt, zur Polizei zu gehen, sagt der Koch. Doch: „Die Tür der Wache war verschlossen.“

Der Koch hat viele Sympathien auf seiner Seite
Er warf die Pistole demnach in die Elbe, ging zurück ins Lokal und ließ die Leiche in der Grube verschwinden, in der eigentlich ein Fettabscheider installiert werden sollte.
Zur Tarnung verlegte er im gesamten Lokal einen neuen Fußboden.
Er fuhr in den Urlaub und zwang sich danach, seine Arbeit wie gewohnt weiterzumachen.
„Mir ging es sehr schlecht“, bekennt er.

Am 18. November suchte die Polizei nach dem Vermissten in dem Restaurant, wo er zuletzt gesehen worden war.
Ein Leichenspürhund schlug an.
Der Ermittler ließen den Boden aufreißen und nahmen den Wirt fest.
Nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft ist er inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Im Gerichtssaal hat der 52-Jährige offenbar viele Sympathien auf seiner Seite.
Er sei nicht vorbestraft, stellt der Vorsitzende Richter Joachim Bülter fest.
Das Opfer habe dagegen 15 Eintragungen im Bundeszentralregister gehabt, viele Drogenstraftaten, Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und eine Verurteilung wegen versuchter Nötigung.
Bülter verliest auch die Vorstrafen des Gastronomen, durch dessen Forderung die Erpressung in Gang kam.
Dieser wurde fünfmal rechtskräftig verurteilt, einmal wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
„Ich hatte die Freude, bei dem Verfahren den Vorsitz zu führen“, sagt Bülter.
„Ich war nicht begeistert.“

Eine ältere Zuschauerin, die einmal im Lokal des Angeklagten zu Gast war, sagt vor dem Gerichtssaal über ihn: „Er war nur nett und sympathisch.“
Und die Publizistin Peggy Parnass (81) meint: „Hoffentlich wird er freigesprochen und kocht wieder.“
Die Tat müsse als Notwehr gesehen werden.
Die ehemalige Gerichtsreporterin wohnt in der Nähe des Restaurants, viele ihrer Freunde sind dort Gäste gewesen.


 
Dealer hortet Waffen: Niemals auf Lebewesen !

Ein Dealer hortet 44 Waffen, darunter Gewehre, Pistolen, Beile, Armbrust und Tomahawk.
Ansonsten ist er aber ganz brav.
Sagt er.
Gleichwohl steht der Mann in Frankfurt vor Gericht.

Wer in Frankfurt Drogen kaufen will, geht ins Bahnhofsviertel oder zur Konstablerwache - wir wissen das natürlich nur vom Hörensagen.
Der Lerchesberg zählt da eher nicht zu den ersten Adressen, aber wohl dem, der sie kennt: Rasmus F. hat aus einem Haus in der schicken Gegend Cannabis und Amphetamine verkauft.
Seine Kunden schätzten die vom Dealer persönlich auf ihre Qualität getestete Ware.
Als die Polizei kam, fand sie in dem hinter Fichten versteckten Haus außer Drogen 44 Waffen und gefährliche Gegenstände, darunter Gewehre, Pistolen, Beile, Armbrust und Tomahawk.
Nun muss sich der 26 Jahre alte Mann vor dem Landgericht verantworten.

Schlagstöcke in der Tasche oder Macheten neben der Feinwaage haben schon aus vielen Drogendealern bewaffnete Drogendealer gemacht.
Und das ist ein ernstes Problem: Wer wie Rasmus F. zwar mit einigen Gramm Cannabis, etwas Amphetamin und ein paar Pillen Ecstasy, jedoch mit günstiger Sozialprognose (Lerchesberg!) und ohne Vorstrafen vor Gericht landet, hat Chancen auf eine Bewährungsstrafe.
Die Nachsicht des Gesetzgebers hört aber bei der Kombination Waffen plus Drogen auf: So etwas wird mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft.

„Ich sauf jetzt halt wie ein Loch“
Deshalb gab Rasmus F. gestern zwar den Handel mit und den Konsum von Drogen zu („ich war immer auf irgendwelchem Zeug“), wand sich bei den Waffen aber verzweifelt: Er sei ein Sammler, sagte F., ein „großer Science-Fiction- und Fantasy-Nerd“, und sprach von einem „Waffengebrauch, der niemals auf Lebewesen gerichtet“ gewesen sei.
Im Garten hinter seinem Haus habe er mit Luftdruckgewehren und Pfeil und Bogen geschossen, sich vorher aber einen Kugelfang gebaut.
Die Waffensammelei, sagt F., sei erst exzessiv geworden, als er von zu Hause ausgezogen sei - ein paar Wohnstraßen weiter, in das eh gerade leerstehende Haus einer befreundeten Familie.
Die Mutter (Ärztin) sei Pazifistin, mit dem Vater in Münster (Professor für Mikrobiologie) habe er seine Leidenschaft dagegen geteilt.

Es gibt keinen Grund, warum das Gericht das nicht glauben sollte.
Die meisten Messer, so F., habe er sich im Globetrotter-Markt gekauft, ein anderes nannte er ein „Asia-Schrottding, was cool aussah, aber absolut unbrauchbar war“.
Und wahrscheinlich wird ihn diese Geschichte vor dem Gefängnis bewahren - in etwa so, wie sich ein Hattersheimer Hanfbauer einst aus seinem Schlagstock-Dilemma herausgeredet hatte: Ja, er habe Drogen verkauft, hatte der Student vor Gericht gesagt.
Den Schlagstock habe er aber nur dabei gehabt, weil er nach einer unglücklichen Liebesgeschichte gerade von einem Eintracht-Ultra bedroht worden sei.

Wie die Geschichte von Rasmus F. ausgeht, werden die weiteren Prozesstage zeigen.
Der junge Mann, der sich inzwischen in einem Szenelokal zum Küchenchef hochgearbeitet hat, ist nach eigener Aussage geheilt vom Drogenhandel und der Dauerfeierei.
Auch beim Konsum von Rauschgiften hat sich etwas verbessert in seinem Leben, sozusagen.
Er habe sich da einen legalen Weg gesucht: „Ich sauf jetzt halt wie ein Loch.“


 
Loveparade-Klage: Loveparade-Opfer schildert vor Gericht wahren Alptraum !

Duisburg. 48-Jährige überlebte das Gedränge der Loveparade in Duisburg.
Sie fordert nun Schmerzensgeld.
Gericht lotete Möglichkeiten eines Vergleichs aus.

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Was eine 48-jährige Essenerin über ihre Erlebnisse auf der Zugangsrampe des Loveparade-Geländes am 24. Juli 2010 berichtete, ließ am Mittwoch den Zuhörern in Raum 256 des Landgerichts den Atem stocken: „Ich steckte zwischen Menschen fest.
Ich stand nur noch auf einem Bein, umfallen konnte man ja nicht.
Unter mir lagen zwei junge Männer.
Über mich krabbelten Menschen hinweg, wurden von anderen geschoben.
Ich dachte: Das ist jetzt das Ende.
Dann wurde ich ohnmächtig.“

Auch die Richter der 10. Zivilkammer ließ diese Schilderung nicht unbeeindruckt.
Doch von ihnen verlangt das Gesetz, dass sie über die Zivilansprüche der 48-Jährigen und einer weiteren Klägerin ohne Emotionen und völlig neutral entscheiden.
Und der Sachverhalt ist juristisch alles andere als einfach.

Klägerin fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall
Die 48-Jährige verlangt rund 150.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall vom Veranstalter Lopavent, dessen Geschäftsführer Rainer Schaller, der Stadt Duisburg und dem Land NRW.
Sie sei im Gedränge an der Schulter verletzt worden und leide unter den psychischen Folgen des Erlebten.

Enge Räume und Menschenansammlungen kann sie seit den Erlebnissen der Loveparade nicht ertragen.
So fielen ihr schon der Gang in den Gerichtssaal und die Aussage, die sie weinend und am ganzen Körper zitternd machte, offenbar sehr schwer.
Der Vorsitzende machte deutlich, dass ein Prozess durch alle Instanzen fünf Jahre und mehr dauern und große Summen verschlingen könne.

Gericht hält einen Vergleich für die beste Lösung
Er ließ wenig Zweifel daran, dass er einen Vergleich für die bessere Lösung hält.
Doch die Parteien drehten den Spieß um: Bis zu einem nächsten Termin, der noch nicht fest steht, soll die Kammer einen Vergleichsvorschlag vorlegen.

Die Kammer benötigt dazu aber noch weitere Angaben, da die Anwältin der Frau nur unzureichende Unterlagen einreichte.
Die hielt die Klage übrigens auch gegen Stadt, Schaller und Land aufrecht, obwohl der Vorsitzende auf erste Entscheidungen verwies, nach denen eine Beschränkung auf die Veranstalter-Firma Lopavent sinnvoll wäre.

Rechtsschutzversicherung verweigerte Kostenzusage
Einer 30-jährigen Klägerin aus Melle bei Osnabrück, die 60.000 Euro Schmerzensgeld fordert, konnten die Richter wenig Aussicht auf Erfolg versprechen.
Die Frau, die eine posttraumatische Belastungsstörung geltend macht, litt bereits zuvor unter psychischen Problemen.
Und als Intensivkrankenschwester hatte sie, nachdem sie dem Gedränge im Tunnel entkommen war, bei der Erstversorgung von Verletzten geholfen.

Genau deshalb hat ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenzusage für den Zivilprozess verweigert.
Gerichts- und Anwaltskosten haben Zahlungen der Versicherung und eines Landes-Hilfsfonds wohl bereits weitgehend aufgebraucht.

Um weiteren Schaden von der 30-Jährigen abzuwenden, boten drei Beklagte großzügigerweise an, bei einer Klagerücknahme auf Kostenerstattung zu verzichten.
Ob auch das Land mitzieht, steht noch nicht fest.
Die Parteien haben nun einen Monat Zeit, sich zu entscheiden.


 
Herzinfarkt am Steuer: Senior wird in Soester Bus zum Helden !

Trent/Soest. Als die Fahrerin eines Reisebusses einen Herzinfarkt erlitt, griff ein 74-jähriger Fahrgast beherzt ein und verhinderte so einen schweren Unfall.

Ein Passagier eines nordrhein-westfälischen Reisebusses hat am Mittwoch auf Rügen einen schweren Verkehrsunfall verhindert.
Der Bus aus Soest war nach Polizeiangaben zwischen den Ortschaften Kluis und Trent unterwegs, als die 58-jährige Fahrerin einen Herzinfarkt erlitt.
Ein aufmerksamer Mitfahrer griff beherzt ein und brachte den führerlosen Bus zum Stehen.

Eine anwesende Ärztin versuchte noch, die Fahrerin des Busses zu reanimieren - Rettungskräfte konnten allerdings nur noch den Tod feststellen.
Der 74 Jahre alte Helfer verletzte sich bei seiner Rettungstat leicht.


 
AfD setzt „Kopfgeld“ auf Datendieb vom Parteitag aus !

Berlin. Auf einer Internetplattform wurden 2000 Adressen von AfD-Mitgliedern veröffentlicht.
Die Parteispitze geht nun drastisch dagegen vor.

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat eine Belohnung von bis zu 12.000 Euro für jeden ausgelobt, der Hinweise zu einem Datendiebstahl liefern kann.
Die Partei wehrt sich so gegen die Veröffentlichung Tausender Daten ihrer Mitglieder.

Unbekannte hatten während des AfD-Bundesparteitages in Stuttgart vor zwei Wochen Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von rund 2000 Parteimitgliedern an die Betreiber des linken Internetportals Indymedia weitergegeben.
Dort wurden diese Daten veröffentlicht.

AfD-Spitze zahlt privat eine Prämie
Laut AfD-Vorstandsbeschluss zahlt der Bundesverband 5000 Euro für „sachdienliche Hinweise“, die zur Ergreifung des Täters führen.
Doch auch die Vorstandsmitglieder selbst wollen in die Tasche greifen.
In dem Beschluss, der die Überschrift „Kopfgeld“ trägt, heißt es weiter: „Die 13 Mitglieder des Bundesvorstandes stocken angesichts ihrer besonderen Verantwortung für die Partei diesen Festbetrag um weitere 7000 Euro auf“.
Vorstandsmitglied Alice Weidel wurde außerdem zur IT-Sicherheitsbeauftragten bestimmt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits wegen des Datenlecks.
Es gebe keinen neuen Ermittlungsstand, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage.

Das Ende der Untersuchung sei nicht absehbar.
Eine Belohnung von privater Seite für sachdienliche Hinweise an die Behörden sei zulässig, solange ein „Kopfgeld“ nicht zu weiteren Straftaten führt.


 
Kind drei Wochen lang allein gelassen – Bewährungsstrafe !

Flensburg. Weil sie auf Partys war, ließ eine Mutter ihren vierjährigen Sohn wochenlang allein.
Jetzt wurde sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Drei Wochen lang ließ eine Mutter ihren vierjährigen Sohn verwahrlosen und ist dafür nun zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Flensburg sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die heute 38-Jährige im August 2012 zu einer Party aufgebrochen war und von dort aus nicht zu dem eingesperrten Jungen zurückkehrte.
Die Frau habe sich des versuchten Totschlags sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter.

Während der Junge eingesperrt war, trank und aß er das, was er in der Flensburger Wohnung fand.
Da er den Gürtel seiner Hose nicht öffnen konnte, kotete er sich ein.
Die Beine entzündeten sich.
„Auch für uns ist es schwer nachvollziehbar, wie eine Mutter ihr Kind alleine lassen konnte“, sagte der Richter über die Wochen im Spätsommer, in denen die Arbeitslose die Kontrolle verlor.

In den drei Wochen Alkohol und Rauschgift konsumiert
In Flensburg war damals Hafenfest.
Die im ländlichen Dithmarschen aufgewachsene Frau brach zu einer Geburtstagsfeier auf.
In einer Kneipe lernte sie einen Mann kennen.
Nach der Party vergnügten sie sich in seiner Wohnung.
Kokain, Speed, Alkohol und Sex.
„Dann nahm das Schicksal seinen Lauf“, sagte der Richter.
Dem Mann habe sie gesagt, ihr Sohn sei bei ihrer Mutter.
Dabei hatte sie „selbst schlimme Bilder im Kopf, dass der Sohn tot sein könnte“, warf ihr der Richter in der Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils vor.
Doch sie tat nichts.

Vom Kindergarten hatte die Frau ihr Kind wegen einer angeblichen Hautkrankheit abgemeldet.
Ihre Garantenstellung, wie es im Juristen-Deutsch heißt, bekam der Junge zu dieser Zeit nur durch Vorräte im Küchenschrank zu spüren.
Erst eine Heilpädagogin schlug Alarm, nachdem der Junge Termine versäumt hatte.
Die Feuerwehr brach die Wohnungstür auf und fand den Vierjährigen lebend und in einem überraschend guten Zustand.
Inzwischen wohnt er laut Richter bei einer Pflegefamilie und fragt nur noch selten nach seiner Mutter.
„Der Junge ist aufgeschlossen und intelligent“, sagte er.

Der Sohn hätte sterben können
Vor dem durch Nichtstun gequälten Jungen hatte die Angeklagte bereits mehrere Kinder zur Welt gebracht.
Eines lebt bei Pflegeltern, das andere in der Familie des Vaters.
Das, was ihr Anwalt Akzentuierungen der Persönlichkeit nennt, glich lange einem tristen Muster.
„In depressiven Phasen neigt sie dazu, Drogen zu nehmen und sich in ihre eigene Welt zurückzuziehen“, sagte der Richter unter Berufung auf Gutachter.
Diese eigene Welt befand sich im Spätsommer 2012 in der kleinen Wohnung ihrer Kneipen-Bekanntschaft.

Schuldunfähig sei sie deswegen aber nicht, argumentierte die Kammer.
Schließlich sei der geständigen Frau durchaus bewusst gewesen, dass der Sohn hätte sterben können.
Doch Pläne, zu ihm zurückzukehren, habe sie nicht gehabt.

„Ich bereue wirklich, was passiert ist“
Eine als Bewährungsauflage verhängte Suchttherapie soll der früheren Prostituierten, die schon als Jugendliche Drogen nahm, nun zu einem geregelten Leben verhelfen.
„Sie muss nun an den Dingen arbeiten, die ihr zu diesem Urteil verholfen haben“, kommentierte ihr Anwalt die Entscheidung.
Die Staatsanwältin hatte zuvor dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert.

„Es ist gut, dass das Gericht meiner Auffassung gefolgt ist, dass es versuchter Totschlag ist“, gewann auch die Staatsanwältin dem Urteil etwas ab.
Doch beim Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag des Rechtsanwalts, der eine Bewährungsstrafe gefordert hatte.
Die, so der Richter, könne „gerade noch“ ausgesetzt werden, da es um einen minder schweren Fall des versuchten Totschlags gehe.
Die nicht vorbestrafte Frau, die inzwischen in der Nähe von Aachen lebt, hatte zuvor in ihrem letzten Wort gesagt: „Ich bereue wirklich, was passiert ist.
Ich hoffe, dass ich hier noch mal eine letzte Chance bekomme.“
Die hat die Kammer ihr nun gegeben.


 
Ausbrecher (21) aus JVA Heinsberg nach Supermarkt-Überfall geschnappt !

Aachen - Ein Ausbrecher aus dem Gefängnis in Heinsberg ist knapp eine Woche nach seiner spektakulären Flucht festgenommen worden!

Der 21-Jährige ging der Polizei am Dienstagabend in Eschweiler ins Netz.
Zuvor habe der Mann einen Supermarkt überfallen, teilte die Polizei mit.
Der Ausbrecher habe eine Kassiererin mit einem Messer bedroht und sei dann mit der Beute geflüchtet.
Ein Hinweis aus der Bevölkerung brachte die Polizei auf seine Spur.

Der 21-Jährige war am vergangenen Mittwoch aus der JVA Heinsberg geflüchtet.
Er hatte sich bei der Arbeit in einer Gefängniswerkstatt wahrscheinlich unter einen Lieferwagen geklemmt und war so unbemerkt entkommen.

Der Mann sitzt in Heinsberg in Untersuchungshaft, weil er im Verdacht steht, im Raum Aachen mehrere Raubüberfälle begangen zu haben.


 
Urteil gegen Marco F.: Darum muss der Grusel-Mörder lebenslang hinter Gitter !

Köln -Köln Das Urteil ist gefallen. Grusel-Mörder Marco F. (37) aus Bedburg muss wegen heimtückischen Mordes lebenslang in Haft.

Marco F. hatte seiner Freundin Susanne J. (37) mit einem Hammer gegen den Kopf geschlagen, als diese abgelenkt auf der Couch mit dem Handy spielte.

Danach hatte er den toten Körper in Gartenfolie eingewickelt und noch 18 Tage mit der Leiche in der Wohnung gelebt.

Vater des Opfers erleichtert
Erleichtert nickte der Vater der Getöteten in Saal 210 des Kölner Landgerichts, als Sabine Kretzschmar, Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, das Urteil sprach.
Hatte doch der Anwalt des Killers für Totschlag im Affekt plädiert, der weitaus milder bestraft wird.

Marco F. hatte im Prozess stets beteuert, dass er seine Freundin nicht töten wollte.
Mehrere tiefe Messerstiche in die Brust seiner Freundin hatte er damit abgetan, Susanne nur habe „anpieksen“ zu wollen.

Angehörigen belogen
Nach dem Mord hatte der Killer die Angehörigen der Getöteten tagelang belogen, ihnen mit Textnachrichten von Susannes Handy vorgemacht, die Frau würde noch leben.

Auch den Sohn (11) der Toten, der zeitweise in der Mordwohnung lebte, täusche der Mörder über den Verbleib der Mutter.


 
Mord-Anschlag in Porz-Wahn: Schüsse auf Ali T. (46) - Familie des Opfers bleibt stark !

Köln - Schussopfer Ali T. (46, Name geändert) geht es nach dem Anschlag den Umständen entsprechend besser.
Er war am Montagmorgen von zwei Kugeln in Arm und Bein getroffen worden, als aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug auf den Familienvater geschossen wurde.

„Wir sind froh, dass beim Angriff keine Arterien getroffen wurden.
Das hätte schlimm ausgehen können“, sagt sein Schwager.
Der Verwandte war am Montagmittag direkt von Unna nach Köln gekommen.
„Meine Schwester, die Kinder und auch mein verletzter Schwager stehen total unter Schock.“

Weder Polizei, noch die Familie selbst, hat bislang Hinweise auf das Motiv der Täter.
Ali T. wurde inzwischen im Krankenhaus von den Ermittlern befragt.
Doch nach wie vor tappt die Polizei im Dunkeln.

Fest steht bislang lediglich, dass es drei Täter waren, die in dem silbernen Ford C-Max mit Luxemburger Kennzeichen saßen und jetzt weiterhin spurlos verschwunden sind.
Es ist anzunehmen, dass die Männer unmittelbar nach dem Anschlag ins benachbarte Ausland geflüchtet sind.
Zeugenhinweise an 0221/2290.


 
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