Aktuelle NEWS aus Deutschland !

(K)ein perfektes Verbrechen: Diebin vergisst Handy in Laden und verprügelt Verkäufer !

Stuttgart - Eine junge Ladendiebin ist wegen eines vergessenen Handys an den Tatort in Stuttgart zurückgekommen - und hat einen Verkäufer mit einer Bambusmatte verprügelt.

Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, hatte sie zunächst Ohrringe in dem Geschäft gestohlen.
Später merkte sie, dass sie ihr Handy dort vergessen hatte.

Sie kehrte zurück und fragte eine Verkäuferin nach dem Mobiltelefon.
Die erkannte jedoch den gestohlenen Schmuck, den die 26-Jährige bereits trug, und alarmierte einen Kollegen.
Als der die Frau darauf ansprach, griff sie eine Bambusmatte und schlug auf den Verkäufer ein.

Sie flüchtete, kehrte wenig später aber reumütig zurück.
Ihr blüht nun eine Anklage wegen räuberischen Diebstahls.


 
Hacker legen Zeitungsportale lahm !

Die Digital-Auftritte der Tageszeitungen der DuMont Mediengruppe sind nach Angaben des Unternehmens offenbar Opfer eines Hacker-Angriffs geworden.

Köln - Dabei handele es sich wahrscheinlich um einen Zugriff Dritter auf Serverdaten sowie auf die Webauftritte der Portale, die seit der Nacht zu Sonntag nicht mehr erreichbar seien, teilte die Mediengruppe am Sonntag in Köln mit.

Betroffen seien der "Kölner Stadt-Anzeiger", die "Kölnische Rundschau", der "Express", die "Berliner Zeitung", der "Berliner Kurier", die "Hamburger Morgenpost" und die "Mitteldeutsche Zeitung".
Die Systeme seien aus Sicherheitsgründen abgeschaltet worden, um die Konsequenzen des Eingriffs analysieren zu können.



 
Sicherungsverwahrte in der JVA Werl: Nur Hauch von Freiheit !

Werl. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl werden ab dem kommenden Monat alle nordrhein-westfälischen Sicherungsverwahrten untergebracht sein.
Der Neubau des Wohnheims für Sicherungsverwahrte ist soeben fertiggestellt worden.
Er bietet Platz für 140 Männer, die zwar ihre Haftstrafe verbüßt haben, aber nach wie vor von Gutachtern als gefährlich eingestuft werden.

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Der Mann in dem beigefarbenen Pullover lässt die Reporter in sein Zimmer.
Es sieht gemütlich aus in dem 20 Quadratmeter großen Raum mit Sesseln, Tisch, Bett, Schrank, Regalen, Fernseher, Dusche, WC und einer Kochnische, auch wenn er erst seit zwei Wochen im Haus IV B3 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl lebt.
Der 47-Jährige ist von seiner bisherigen Bleibe in das acht bis zehn Gehminuten entfernte neue Wohnheim für Sicherungsverwahrte umgezogen.
„Hier ist es viel angenehmer.
Alleine schon die eigene Dusche“, sagt der Mann, der seine Haftstrafe verbüßt hat, aber weiter als gefährlich gilt und zum Schutz der Allgemeinheit eingesperrt bleibt.

Ab dem kommenden Monat werden in der JVA Werl sämtliche Sicherungsverwahrte in NRW wohnen.
Zu den mehr als 50 Männern, die bereits hinter den Mauern leben, gesellen sich die Sicherungsverwahrten aus Aachen.
140 Zimmer wurden per Neubau geschaffen, 105 werden zunächst bezogen.

„Wir sprechen von einem Wohnheim mit Zimmern, nicht von einem Gefangenen-Trakt mit Hafträumen“, betont JVA-Leiterin Maria Look.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 eine Neuordnung verfügt: Sicherungsverwahrte dürften nicht wie Häftlinge eingesperrt werden.

Zwischen 35 und 75 Jahre alt
Maria Look und ihr Stellvertreter Andreas Jellentrup, gleichzeitig Leiter des neuen Wohnheims, kennen die bisweilen geäußerten Ansichten: Menschen, die eine schwere Straftat begangen haben, wohnen in einem größeren Raum als viele Studenten.
„Aber Studenten können jederzeit vor die Tür“, begegnet Maria Look .
Und: „Man darf nicht vergessen, dass Sicherungsverwahrte letztlich nicht wissen, wann sie jemals die JVA verlassen können.“
Und das erst nach einer intensiven Begutachtung.

Die Werler Sicherungsverwahrten (zwischen 35 und 75 Jahren alt) können sich außerhalb der Nachtruhe (21.30 bis 6 Uhr, während dieser Zeit wird das Zimmer von außen abgeschlossen) in einem begrenzten Raum frei bewegen.

Viele Hinweisschilder nötig
Die Begrenzung spüren die Reporter auf jedem Gang.
Immer wieder müssen Maria Look und Andreas Jellentrup Türen zu den vielen langen Gängen mit ihren Schlüsseln aufschließen.
Ohne die Schilder, die darauf hinweisen, in welchem Komplex man sich befindet, irrte man orientierungslos umher.
Lange Gänge verbinden auch die weiteren Komplexe des 99-Millionen-Neubaus: Gesundheits- und Besucherzentrum, Werkhalle, Pforte.

Der Bewohner in dem beigefarbenen Pullover schaut das Programm eines Nachrichtensenders.
Einen Computer besitzt er nicht - Internet ist auch für Sicherungsverwahrte tabu.
Das Telefon ist nur für wenige Nummern freigeschaltet.

Die Herdplatten in der Kochnische hat der 47-Jährige noch nicht benutzt.
„Ich mag es nicht, wenn es im Zimmer nach Essen riecht“, sagt er und greift einen Grundgedanken des Wohnheims auf: Man pflegt ein Zusammenleben.
„Ich halte mich gerne mit anderen in der Gemeinschaftsküche auf.“

Auch wenn Sicherungsverwahrte nicht arbeiten müssen, sind zwei Drittel von ihnen in der JVA-Bäckerei, in der Schreinerei, Küche oder Schlosserei aktiv.
„So geht der Tag besser um“, sagt Maria Look, „und sie haben einen geregelten Ablauf.“

Ein Umzug - und sei es nur einer auf einer Distanz von acht bis zehn Gehminuten - ist für einen Menschen, der seit vielen Jahren hinter Gittern lebt, ein Einschnitt.
„Bei einigen spürt man Angst vor Veränderung“, sagt Andreas Jellentrup, „andere finden es spannend und haben hohe Erwartungen.“
Es tut sich etwas in ihrem Leben - ein wichtiges Gefühl für Menschen, die keine konkrete Perspektive auf Entlassung haben.

Die Gemeinschaftsräume im neuen Wohnheim sind mit großen Scheiben ausgestattet worden.
Bei guter Sicht ist ein weiter Blick über den Höhenzug am Haarstrang bis ins Sauerland möglich.
Ein Hauch von Freiheit - der sich auch in den Innenhöfen der Neubauten einstellen soll.
„Die Bewohner können jederzeit auf das Freigelände“, sagt JVA-Vize Jellentrup.
Zu sehen sind ein Basketballfeld, eine Tischtennisplatte, eine Boulebahn, Bänke, Beete zur Bewirtschaftung.
„Wir bemerken noch eine gewisse Zurückhaltung beim Gang nach draußen.“

Die Bürger von Werl sind grundsätzlich der JVA positiv gegenüber eingestellt.
Dass in Kürze alle NRW-Sicherungsverwahrten hier untergebracht sind, hat einige nachdenklich gemacht.
„Die Sorge, dass Sicherungsverwahrte nach einer Entlassung in Werl bleiben, kann ich nehmen“, sagt Anstaltsleiterin Maria Look, „die Menschen gehen in der Regel dorthin, wo sich vor der Haft ihr Leben abspielte.“


 
Verfassungsschutz - IS will auch Anschläge in Deutschland verüben !

Deutschland ist nach Einschätzung von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen im Visier der radikal-islamischen IS-Miliz.

"Der IS will auch Anschläge gegen Deutschland und deutsche Interessen durchführen", sagte Maaßen der "Welt am Sonntag".
Dazu werde in der Propaganda des sogenannten Islamischen Staates aufgerufen.
"Deutsche Städte werden in einem Zusammenhang mit anderen Metropolen wie Paris, London oder Brüssel genannt", sagte Maaßen.
Er halte die Sicherheitslage für sehr ernst, es lägen aber derzeit keine Erkenntnisse über konkrete Pläne für Anschläge in Deutschland vor.

"Das islamistisch-terroristische Potenzial liegt bei etwa 1100 Personen", sagte Maaßen.
Hinzu kämen 8650 Salafisten. "Die Zahl steigt praktisch täglich."
Islamisten versuchten auch, Flüchtlinge für sich zu gewinnen.
So seien bereits rund 300 Anspracheversuche gezählt worden, sagte der Präsident des Verfassungsschutzes.
"Sorgen machen mir vor allem die vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Diese Gruppe wird gezielt angeworben."
Das seien aber nur die gemeldeten Fälle, die tatsächliche Zahl sei viel höher.
Dass der IS den Flüchtlingsstrom nutzt, hätten die Sicherheitsbehörden von Anfang an für eine Option gehalten, sagte Maaßen.
"(Wir) hielten es aber für weniger wahrscheinlich."
Dennoch habe der IS seine Leute unter die Flüchtlinge gemischt.
Ein großes Problem sei dabei, dass etwa 70 Prozent der einreisenden Flüchtlinge keine gültigen Pässe vorlegten.

Der IS sucht nach Einschätzung Maaßens nicht nur die militärische Auseinandersetzung in Syrien, sondern verübt in vielen Regionen der Welt Anschläge.
"Der Begriff 'Terror' verniedlicht deshalb den IS.
Wir haben es vielmehr mit einer kriegerischen Auseinandersetzung zu tun."


 
Berlin:Tourist aus New York stürzt betrunken aus Hotelfenster !

In einem Hotel in Charlottenburg ist in der Nacht ein Tourist auf ein Vordach gefallen.
Er wurde verletzt, aber nicht lebensgefährlich.

Sehr viel Glück hat ein Berlin-Tourist gehabt, der in der Nacht zum Sonntag aus einem Hotelfenster in Charlottenburg gestürzt ist.
Der Mann fiel aus der vierten Etage in die Tiefe und schlug auf einem Vordach auf.
Er wurde zwar schwer verletzt, Lebensgefahr besteht aber offenbar nicht.

Wie die Polizei der Berliner Morgenpost auf Anfrage bestätigte, hat sich der Vorfall gegen 3.30 Uhr Sonntag früh in der Sömmeringstraße an der Ecke Quedlinburger Straße ereignet.
Bei dem Opfer handelt es sich um einen 33-jährigen Mann, der in New York lebt.

Angeblich ist er Mitglied einer größeren Reisegruppe, die in dem Hotel übernachtet.
Was genau geschehen ist, ist zunächst noch unklar.
Zeugen hatten die Polizei und Rettungskräfte verständigt, nachdem sie ein lautes Geräusch im Bereich eines Vordaches des Gebäudes gehört und dann den Mann auf diesem Vordach liegen gesehen hatten.

Nach Angaben eines Polizeisprechers wurde der 33-Jährige von Rettungskräften geborgen und nach einer ersten Behandlung durch einen Notarzt am Unfallort zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Da der Tourist zunächst nicht ansprechbar war, konnte die Polizei ihn nicht befragen.
Das Vordach hatte den Sturz jedoch abgefedert und dem 33-Jährigen möglicherweise das Leben gerettet, weil er nicht auf dem harten Bordstein aufgeschlagen ist.

Der Berlin-Besucher soll sich alleine in seinem Hotelzimmer aufgehalten haben.
Möglicherweise war er angetrunken.
Wie hoch der Alkoholgehalt in seinem Blut gewesen ist, teilte die Polizei am Sonntag jedoch nicht mit.
Nach den bisherigen Erkenntnissen gebe es jedoch keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden oder eine Straftat, berichtete die Polizei weiter.
Gemutmaßt wird unter anderem, dass sich der Mann zum Rauchen aus dem Fenster gelehnt haben könnte.
Der 33-Jährige soll von Polizisten vernommen werden, sobald es ihm gesundheitlich etwas besser geht.
Von der Befragung versprechen sich die Ermittler eine schnelle Aufklärung über den Hergang des Unfalls.


 
17-Jähriger steckt Flüchtlingsunterkunft in Brand !

In Winsen (Landkreis Harburg) ist eine als Flüchtlingsunterkunft genutzte Turnhalle am Sonntag in Brand geraten und nahezu komplett zerstört worden.
Das Feuer in einem Schlafraum habe mutmaßlich ein 17-jähriger Bewohner gelegt, sagte Polizeisprecher Jan Krüger.
Die Beamten nahmen den Jugendlichen fest.
Warum er das Feuer gelegt hat, ist laut Polizei noch völlig unklar.
"Wir können nur spekulieren, der Täter muss erst von der Polizei verhört werden", so der Sprecher.

Hausmeister versuchte Brand zu löschen
Bemerkt hatte das Feuer ein Hausmeister, der zunächst versucht habe, das Feuer selbst zu löschen.
Die Flammen hätten aber schnell auf das ganze Gebäude übergegriffen und schlugen anschließend durch das Dach, das später einstürzte.

Rauch behindert Feuerwehr
In der Unterkunft lebten 25 minderjährige Flüchtlinge - sie blieben alle unverletzt.
Die Jugendlichen wurden in anderen Unterkünften im Landkreis Harburg gebracht.
Unterdessen wurden die Löscharbeiten durch eine starke Rauchentwicklung erschwert, teilte die Feuerwehr mit.
Der dichte Qualm sei zudem über das gesamte Stadtgebiet von Winsen gezogen.

Höhe des Schadens unklar
Die frühere Turnhalle ist ein massiver Backsteinbau, zu dem Büroräume im ersten Stockwerk und in einem angebauten Gebäudeteil gehören.
In der Nähe stehende Container, die für die Flüchtlinge als Aufenthaltsräume dienen, sind nicht vom Brand betroffen.
Die Höhe des Schadens ist unterdessen noch offen.


 
Teure Knöllchen für Überflieger: So gehen Drohnenpiloten den Behörden ins Netz !

Seitdem Drohnen für jedermann erschwinglich geworden sind, werden sie zur Plage.
Auch am Himmel über Deutschland herrscht Wildwest-Stimmung.
Drohnen gefährden den Flugverkehr und ärgern Grundstücksbesitzer.
Viele Drohnenpiloten wissen nicht, wie schnell sie sich strafbar machen.

Lange konnten die Behörden dem Kreisen der unbemannten Flugobjekte nur hilflos zusehen.
Das ändert sich jetzt.
"Die Meldungen über eklatante Verstöße häufen sich, da haben wir Handlungsbedarf gesehen", sagt Silvana Reimann von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Ihre Behörde geht in die Offensive.
Wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt sie immer häufiger Knöllchen.
Und die können jeweils mehrere Hundert Euro kosten.

Drohnenbesitzer entlarven sich selbst
Die örtliche Luftaufsicht ist in Deutschland Ländersache.
"Die Dimension des Problems hat eindeutig zugenommen", sagt Geschäftsbereichsleiter Bernd Mühnickel.
Während in Berlin und Brüssel die große Politik über neue Reglementierungen für Drohnenbesitzer nachdenkt, haben Beamte in den örtlichen Amtsstuben angesichts der fehlenden Registrierungspflicht weitgehend improvisiert.
Denn wem soll man Bußgeldbescheide schicken, wenn man nicht mal weiß, wem die Drohne gehört?
Hilfreich sind oft die Drohnenbesitzer selber – ihnen wird zunehmend zum Verhängnis, dass sie ihre Filme oder Bilder ins Internet stellen.

"So langsam läuft das an bei uns", sagt Reimann.
"Wir schauen uns oft die Bilder bei Google an und berechnen dann, wie hoch etwa die Wolkenunterdecke an dem Tag war."
Mit dieser Methode kann die Flughöhe der Drohnen ermittelt werden.
Zudem erhält die Behörde immer öfter Anzeigen und Beschwerden.
"Alleine diese Woche sind fünf neue Anzeigen hereingekommen", sagt Reimanns Kollege Maximilian Beck.
Im Vorjahr gab es eine pro Monat.
Beck schaut sich im Internet Drohnen-Luftbilder mit professionellem Interesse an.
Seine Erfahrung: "Da wird eigentlich immer etwas falsch gemacht, weil sich die Betreiber der gesetzlichen Auflagen überhaupt nicht bewusst sind."

Immer wieder Ärger mit Drohnen an Flughäfen
Das gilt auch für den Anflugsektor des Flughafens Braunschweig, wo es nach Becks Angaben immer wieder zu Drohnen-Sichtungen kommt.
Die Sprecherin des dortigen Luftfahrtbundesamts (LBA), Cornelia Cramer, verweist auf Pläne des Bundesverkehrsministeriums, den Drohnen-Wildwuchs am Himmel zu reglementieren.
Das LBA ist die zentrale Meldestelle für Störfälle im gewerblichen Luftverkehr, das gilt auch für Beinahe-Kollisionen mit unbemannten Fluggeräten.
"Bis Ende 2015 lagen dem LBA von deutschen Luftfahrtunternehmen insgesamt sieben Störungsmeldungen vor", sagt Cramer.
Soweit die Statistik.
Zudem häufen sich Berichte über Drohnen-Sichtungen im Passagierverkehr zwischen Chicago, London oder Paris.

Hier dürfen Drohnen nicht fliegen
Das Phänomen Drohne ruft auch zunehmend Bürger auf den Plan, die sich gestört fühlen.
"Die Unfallanzeigen nehmen zu, wir bekommen auch viele Anrufe von erbosten Nachbarn", bestätigt Reimann.
Es melden sich auch Grundstückseigentümer, die vor dem Drohnenaufstieg nicht wie vorgeschrieben um Erlaubnis gefragt wurden.
Die Behörde hat aber in erster Linie gewerbliche Drohnen im Visier, bei denen die Aufstiegsgenehmigung in Niedersachsen auf 100 Meter begrenzt ist.

Für die Sport- und Freizeitnutzung der Drohnen gelten vergleichsweise wenige Beschränkungen.
Dennoch gibt es Fallstricke, sagt Beck.
Meist geht es um Überflüge von Industrieanlagen, Kirchen oder Autobahnen, aber auch mal um Flüge in extremer Höhe jenseits des vorgeschriebenen Sichtkontakts.
Ein Drohnenbesitzer wurde von der Behörde angeschrieben, nachdem er im Internet über Funkkontakt zu seiner gut einen Kilometer hoch fliegenden Drohne berichtet hatte.

Geldstrafen bis 50.000 Euro sind möglich
Erfahrungsgemäß zahlen die Angeschriebenen Drohnen-Sünder kommentarlos.
Zumal viele moderne Drohnen über eine Art elektronisches Logbuch verfügen, über das sich die Flughöhe verfolgen lässt.
Die Höhe der Geldstrafen liegt bisher bei 300 bis 450 Euro - der Gebührenrahmen für die Ordnungswidrigkeiten reicht aber bis zu 50.000 Euro.
"Den wenigsten sind die Auflagen überhaupt bewusst - obwohl sie auf ihren Genehmigungen ausführlich erklärt aufgedruckt sind", sagt Beck.


 
Was tun in der Böhmermann-Affäre? "Merkel kann sich in Ruhe zurücklehnen" !

Heute kommen Vertreter aus Kanzleramt, Auswärtigem Amt und Justizministerium zusammen.
Das Thema: Jan Böhmermann. Soll Berlin auf die Forderung der türkischen Regierung eingehen, die eine Strafverfolgung des Satirikers fordert?
In einem Rechtsstaat sei die Antwort einfach, auch wenn die Bundesregierung die Justiz formell zu dem Verfahren ermächtigen muss, findet der Mainzer Nahostwissenschaftler Günter Meyer.

"Den Präsidenten eines befreundeten Landes öffentlich als 'Ziegenficker' zu verunglimpfen, dürfte bei einer rechtlichen Bewertung bei weitem über das hinausgehen, was vom Grundgesetz als Meinungs- und Pressefreiheit geschützt ist", so Meyer zu t-online.de.

"Zeigen, was gedeckt ist und was nicht"
Es spreche "sehr viel" dafür, dass dies den Tatbestand eines strafrechtlich relevanten Vorgangs erfülle.
Hier sei die unabhängige deutsche Justiz gefordert.
"Frau Merkel kann sich also in Ruhe zurücklehnen und auf das in jedem Fall zu erwartende gerichtliche Verfahren hinweisen."

Böhmermann hatte das Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" am 31. März im Digitalkanal ZDFneo präsentiert - und vorher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass so etwas in Deutschland nicht erlaubt sei.

Anlass war Erdogans Protest gegen einen vergleichsweise harmloseren Satire-Beitrag des NDR-Fernsehmagazins "extra 3".
Böhmermann hatte gewitzelt, er wolle Herrn Erdogan mal an einem praktischen Beispiel erklären, was in Deutschland von der Satire-Freiheit gedeckt sei und was nicht.

Ist Berlin in Erdogans Hand?
Dies kommt allerdings in einer geopolitisch aufgeladenen Zeit: Gerade hat die Kanzlerin erreicht, dass die Türkei ihre Grenzen geschlossen hält und Flüchtlinge daran hindert, sich auf den Weg nach Mitteleuropa zu machen.
Dafür waren sogar die eigentlich als aussichtslos geltenden Verhandlungen über den EU-Beitritt der Türkei wieder fortgeführt worden.

Erdogan ist dadurch in einer mächtigen Position: Kündigt er die Abmachung auf und öffnet die Grenzen, so die Befürchtung, geht der massenhafte Andrang Flüchtender in die nächste Runde.

Vielleicht auch deshalb hatte Merkel in den vergangenen zwei Wochen keine wirklich gute Figur gemacht.
Erst schwieg sie zu Erdogans überzogenem Protest gegen das harmlose "Erdowo, Erdowie, Erdowahn" im NDR.
Dafür kritisierte sie aber im Gespräch mit Ankaras Ministerpräsident Ahmet Davutoglu, Böhmermanns Beitrag sei "bewusst verletzend" gewesen.

Ist Berlin in Erdogans Hand, fragen sich viele.
Ein Zusammenhang zwischen Flüchtlingskrise und Erdogans Wut, wird dort auf jeden Fall gesehen.
Darauf weist das Statement von Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag hin: "Die Lösung der Flüchtlingsfrage ist im gemeinsamen Interesse Deutschlands, der Europäischen Union und der Türkei.
Die Grundwerte des Grundgesetzes sind unverhandelbar, unabhängig davon, ob Deutschland mit anderen daran arbeitet, gemeinsam eine politische Herausforderung zu bewältigen."

Mit dem "Schah-Paragrafen" gegen Spötter
Gleichzeitig stößt auch Böhmermanns Schmäh-Kritik auf ein geteiltes Echo.
Viele finden die Darbietung geschmacklos.
"Was würden wir tun, wenn jemand Antisemitismus in dieser Weise verpacken würde?", fragt beispielsweise Alexander B. auf Facebook.

Die meisten sind aber der Meinung, dass Meinungsfreiheit das ermöglichen muss.
Der bekannteste ist Springer-Chef Mathias Döpfner.
Der ergriff am Sonntag in einem offenen Brief Partei für den Satiriker.

"Ich finde Ihr Gedicht gelungen.
Ich habe laut gelacht", schreibt der Vorstandsvorsitzende des Medienhauses ("Bild", "WeltN24") in der "Welt am Sonntag".
"Dass Ihr Gedicht geschmacklos, primitiv und beleidigend war, war ja - wenn ich es richtig verstanden habe - der Sinn der Sache."

"Nicht mehr zeitgemäß"
Die Strafrechtsparagrafen, nach dem Böhmermanns Fall beurteilt werden könnte, sind die Paragrafen 103 und 104. Paragraf 103 wurde lange Zeit der "Schah-Paragraf" genannt: Das frühere iranische Staatsoberhaupt Schah Reza Pahlawi hatte sich in der 60er Jahren besonders oft von deutschen Studenten beleidigt gefühlt, die auf die diktatorischen Zustände in dem Land hinwiesen.
Als mögliche Strafen im Falle einer Verurteilung stehen je nach Ausformung bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Frank Überall, bereitet das Verfahren Bauschschmerzen: Paragraf 103 und 104 seien problematisch, weil danach nicht ein Gericht, sondern die Bundesregierung die Entscheidung zu treffen habe, ob das Verfahren aufgenommen werde.

"Ich tendiere dazu zu sagen, das ist nicht mehr zeitgemäß", so Überall. in einem Rechtsstaat solle nicht die Regierung entscheiden, ob ein Verfahren aufgenommen werde.
Erdogan sei es mit Hilfe der beiden Paragrafen möglich gewesen, die Bundesregierung vorzuführen und in eine ausgesprochen missliche Lage zu bringen.


 
Erster Prozess wegen sexueller Übergriffe an Silvester hat in Düsseldorf begonnen !

Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hat der erste Prozess um sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht begonnen.
Beim Auftakt bekräftigte ein Opfer, von dem angeklagten 33-jährigen Marokkaner begrapscht worden zu sein.

Der Mann habe ihr das Kleid hochgeschoben und ihr an den Po gefasst, sagte die 18-Jährige aus.
Sie sei von einer Gruppe von 15 bis 20 südländisch aussehenden Männern in der Düsseldorfer Altstadt umzingelt und von unzähligen Händen an Brüsten, Po und im Genitalbereich berührt worden.

Etwa drei Minuten habe dies gedauert.
Sie habe große Angst gehabt und sei in Panik geraten.
Schließlich habe sie sich in der Düsseldorfer Altstadt in eine Bar retten können, die von der Gruppe noch eine Zeit lang belagert worden sei.
Später im Fernsehen habe sie dann einen der Täter wiedererkannt und daraufhin Anzeige erstattet.
Die Anklage wirft ihm sexuelle Nötigung vor.

Freundin gibt Angeklagtem Alibi
Die 16-jährige Freundin des Angeklagten, im fünften Monat schwanger, behauptete dagegen, ihr Freund sei mit ihr in einer Disco in der Nähe gewesen.
Freunde, die dabei gewesen seien, wollte sie aber trotz mehrfacher Nachfrage der Staatsanwältin nicht nennen.

Der Mann soll noch zwei weitere Straftaten begangen haben, bei denen es um gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung geht.
Außerdem ist er wegen vier Diebstählen vorbestraft.

Im Fernsehen wiedererkannt
Die Frau will ihren mutmaßlichen Peiniger im Fernsehen wiedererkannt haben: Er hatte sich in einem Beitrag von "Spiegel TV" zu Diebstählen und Diebesbanden interviewen lassen.
In der Düsseldorfer Altstadt war der Beschuldigte daraufhin von Ermittlern erkannt und festgenommen worden.

Der 33-Jährige war bereits beim Auswerte- und Analyseprojekt "Casablanca" erfasst worden und durch eine Reihe von Delikten aufgefallen.
Im "Casablanca"-Projekt hatte die Polizei 2244 Verdächtige aus Nordafrika erfasst, die in der Landeshauptstadt als Diebe ihr Unwesen treiben sollen.
Für den Prozess am Amtsgericht sind vier Verhandlungstage geplant.
Er soll am 20. April fortgesetzt werden.

Nicht nur in Köln, auch in Düsseldorf sollen in der Silvesternacht in größerem Umfang Frauen sexuell belästigt worden sein.
118 Strafanzeigen seien deswegen in der Landeshauptstadt erstattet worden, berichtete die Polizei.
Teilweise seien die sexuellen Übergriffe mit Diebstahl und Raub verbunden gewesen.


 
Wegen Schmähgedicht: Erdogan stellt Strafantrag gegen Böhmermann !

Die Satire mit der "Schmähkritik" von Jan Böhmermann gegen den Türkei-Präsidenten zieht immer weitere Kreise.
Recep Tayyip Erdogan selbst hat in Mainz eine Strafanzeige eingereicht.
Zuvor hatte die türkische Regierung offiziell verlangt, dass der Satiriker strafrechtlich verfolgt wird.
Das Gedicht sei nicht nur eine Beleidigung Erdogans, sondern von allen 78 Millionen Türken, so Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus.

"Deshalb wollen wir als Republik Türkei natürlich, dass dieser unverschämte Mann im Rahmen der deutschen Gesetze sofort wegen Beleidigung eines Präsidenten bestraft wird", so Kurtulmus.
Er betonte aber, die Türkei wolle "absolut keinen politischen Druck" auf Deutschland ausüben.

"Alle Grenzen der Schamlosigkeit übertroffen"
Er warf Böhmermann vor, mit dem Gedicht ein "schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen zu haben.
Der Text habe "alle Grenzen der Schamlosigkeit übertroffen".
Die Regierung in Ankara könne das nicht akzeptieren und habe eine entsprechende diplomatische Note an die deutschen Behörden geschickt.

Die Bundesregierung prüft den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung.
Dies werde ein paar Tage, aber nicht Wochen dauern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Freiheit der Kunst für Merkel nicht verhandelbar
Seibert betonte, die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) weder nach innen noch nach außen verhandelbar.
Dies gelte unabhängig davon, ob sie etwas für geschmacklos halte und davon, dass die EU mit der Türkei in der Flüchtlingskrise zusammenarbeite.

Der 35-Jährige Böhmermann hatte in seinem Gedicht in der Fernsehshow "Neo Magazin Royale" bewusst beleidigende Formulierungen benutzt, um - wie er selbst vor dem Text erläuterte - die Unterschiede zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich zu machen.

Bundesregierung müsste Ermächtigung erteilen
Die Staatsanwaltschaft Mainz, die wegen mehrerer Anzeigen gegen Böhmermann sowie gegen ZDF-Verantwortliche ermittelt, wurde nach eigenen Angaben bislang nicht über das Strafverlangen der Türkei informiert.
Für eine Strafverfolgung in solchen Fällen brauche es neben dem Strafverlangen der Türkei auch eine entsprechende Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung.

Am Abend wurde bestätigt, dass Erdogan selbst Strafantrag gegen den Satiriker wegen Beleidigung gestellt habe.
Ein entsprechendes Schreiben sei bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.

Gegenstand des durch eine Anwaltskanzlei gestellten Antrags sei das "Schmähgedicht".
Der Strafantrag werde in dem bereits anhängigen Verfahren geprüft werden, hieß es weiter.

DJV rechnet nicht mit Strafprozess
Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) Frank Überall rechnet nicht mit einem Strafprozess gegen Jan Böhmermann.
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass Anklage erhoben wird.
Und ich kann und will mir nicht vorstellen, dass Böhmermann tatsächlich verurteilt wird", sagte er.

Das ZDF will an seinem Moderator trotz des Ärgers festhalten.
Dessen "Neo Magazin Royale" stehe nicht zur Disposition, teilte der Sender mit.
"Die Sendung wird wie bisher fortgeführt."
Böhmermann selbst, der am Freitagabend für eine frühere Satire-Aktion ("Varoufake") in Abwesenheit den begehrten Grimme-Preis erhielt, hält sich seit Tagen aus der öffentlichen Diskussion heraus.

Entschuldigung statt Anklage
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, hält eine Anklage nicht für notwendig.
Böhmermann und das ZDF sollten sich aber entschuldigen, sagte er.
"Ich finde das nicht satirisch, sondern deplatziert und beleidigend", erklärte Sofuoglu.

In der Öffentlichkeit hat Böhmermann zuletzt prominente Zustimmung erfahren: "Ich finde Ihr Gedicht gelungen.
Ich habe laut gelacht", schrieb Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner in einem offenen Brief an Böhmermann in der "Welt am Sonntag".
"Dass Ihr Gedicht geschmacklos, primitiv und beleidigend war, war ja - wenn ich es richtig verstanden habe - der Sinn der Sache", so Döpfner.

Hallervorden spottet
Aus Solidarität mit Böhmermann verspottete der Kabarettist Dieter Hallervorden (80) den türkischen Staatspräsidenten in einem Lied: In "Erdogan, zeig' mich an", das Hallervorden am späten Sonntagabend auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte, heißt es unter anderem: "Ich sing' einfach, was du bist.
Ein Terrorist, der auf freien Geist scheißt."

Niels Annen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der Tageszeitung "Die Welt": "Ich erwarte, dass die Bundesregierung einen rechtskonformen Weg findet, die Bitte der türkischen Regierung um eine Strafverfolgung abzulehnen."

Omid Nouripour, außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, ergänzte: "Die Bundesregierung sollte den Fall unkommentiert der deutschen Justiz überlassen und damit Erdogan mit einem weiteren Prinzip demokratischer Staaten vertraut machen - der Gewaltenteilung."

Sahra Wagenknecht, Vorsitzende der Fraktion Die Linke, verlangte, Bundeskanzlerin Merkel müsse sich schützend vor die Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit in Deutschland stellen und Ankara eine Absage erteilen.





man kann nur hoffen, das der Strafantrag abgelehnt wird !!!
 
Neue Warnstreiks im öffentlichen Dienst drohen !

Potsdam - Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes ist kein schneller Durchbruch in Sicht.
Damit drohen weitere Warnstreiks in den kommenden Wochen.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen in Potsdam standen bislang die angestrebte neue Eingruppierung der Beschäftigten in die Entgeltordnung und der Streit um die zusätzliche Altersvorsorge.

Über die Lohnforderung wurde bislang kaum gesprochen.
Die Arbeitnehmervertreter fordern sechs Prozent mehr für die mehr als zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen.


 
Essener Schülerin A. (15) erst vermisst – und nun in Haft ?

Essen. Schülerin A. (15) aus Essen-Stadtwald, deren mysteriöses Verschwinden bundesweit für Aufsehen sorgte, wollte angeblich das Haus ihrer Pflegeeltern anzünden.

Die Essener Schülerin A., die Ende Januar wegen ihres ominösen spurlosen Verschwindens vier Tage lang bundesweit für Aufsehen sorgte, soll nach einem Bericht der Bild-Zeitung versucht haben, das Haus ihrer Pflegeeltern anzuzünden.
Die Staatsanwaltschaft gibt dazu keine Auskunft.

Mit einem Großaufgebot suchte die Polizei vom 20. bis 24. Januar 2016 nach der 15-Jährigen, als sie von einem Spaziergang mit ihrem Hund im Essener Süden nicht zurückkehrte.
Das Mädchen war spurlos verschwunden.
Noch am gleichen Tag entdeckte man eine vermummte Person im Keller des Elternhauses in Stadtwald, die bei ihrer Flucht einen Nachbarn mit einem Messer leicht verletzte.
Die Polizei musste das Schlimmste befürchten und durchkämmte mit Hundertschaften ganze Stadtteile und Wälder.
Wie sich vier Tage später herausstellte, war A. von zu Hause weggelaufen und wurde in Köln unversehrt aufgegriffen.
Insofern ein glückliches Ende.

Rotwein als Brandbeschleuniger
Jetzt, vier Monate später, ist die Jugendliche wieder in den Schlagzeilen: Laut Bild-Zeitung wollte das Mädchen zwei Wochen nach der Rückkehr angeblich die Villa anzünden, in der ihre Pflegeeltern geschlafen haben sollen.
Die 15-Jährige befinde sich inzwischen in U-Haft.
Sie soll für die Tat Grillanzünder und Rotwein als Brandbeschleuniger benutzt haben, was aber lediglich zu einer Rauchentwicklung geführt habe.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die 15-Jährige liefen schon vorher, weil sie selbst die vermummte Person im Keller war, die am Tag ihres Verschwindens den Nachbarn verletzt hatte.
Die Gymnasiastin sprach damals von einer Abwehrbewegung, sie sei in einer Ausnahmesituation gewesen.
Aus dem Sozialdezernat hieß es darauf, dass der Schutz der Jugendlichen im Vordergrund stehe und möglicherweise Unterstützung angeboten werde.

Der Fall um die 15-Jährige war derart öffentlich bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft nun zum aktuellen Medienbericht aus Gründen des Datenschutzes schweigt.
„Ich sage nichts dazu“, erklärte Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens auf Anfrage.


 
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