collombo
MyBoerse.bz Pro Member
In Hanau angeklagter früherer SS-Mann gestorben !
Ein ehemaliger KZ-Wachmann war vor der Jugendkammer des Landgerichts Hanau angeklagt.
Wenige Tage vor Prozessbeginn ist der Mann gestorben - es gibt keine Anzeichen für eine Selbsttötung.
Wenige Tage vor dem geplanten Prozessbeginn am Landgericht Hanau ist ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz gestorben.
Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Nach ersten Erkenntnissen starb der 93 Jahre alte Ernst T. eines natürlichen Todes.
Es gebe keine Hinweise auf Fremdverschulden oder eine Selbsttötung, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze.
Das ehemalige Mitglied des SS-Totenkopfsturmbannes sei am Donnerstag in seiner Wohnung in Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) gefunden worden.
Er habe leblos in einem Zimmer gelegen.
Nach ersten Erkenntnissen sei der Tod schon vor etwa zwei Tagen eingetreten.
Eine Obduktion wurde angeordnet.
Ihm wurden 1075 Fälle zur Last gelegt
Der von seiner SS-Vergangenheit eingeholte Angeklagte lebte nach dpa-Informationen bereits seit vielen Jahren allein und in einfachen Verhältnissen, hat allerdings nahe Angehörige in der Region.
Öffentliche Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hat er nie gemacht.
Die Hauptverhandlung gegen T. sollte am kommenden Mittwoch beginnen.
Dem seinerzeit 19 und 20 Jahre alten Angeklagten war Beihilfe zum Mord zur Last gelegt worden.
Es geht um mindestens 1075 Fälle im Zeitraum vom 1. November 1942 bis zum 25. Juni 1943.
Als Mitglied des SS-Totenkopfsturmbannes des Konzentrationslagers Auschwitz soll er dort Wachdienst verrichtet haben.
Im Tatzeitraum soll er an der organisatorischen Abwicklung von drei Transporten mitgewirkt haben.
Die Menschen waren aus Berlin, Drancy (Frankreich) und Westerbork (Niederlande) nach Auschwitz deportiert worden.
Von ihnen sollen mindestens 1075 unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz in den Gaskammern getötet worden sein.
Nazi-Jäger Rommel bedauert Platzen des Prozesses
Vor dem Landgericht Hanau waren bis zum 3. August 25 Verhandlungstermine vorgesehen.
Wegen des Alters des Angeklagten zum Tatzeitraum sollte die Jugendkammer verhandeln.
Sechs Nebenkläger waren zugelassen worden.
Wegen des hohen Alters und des Gesundheitszustandes von T. sollte pro Prozesstag nur vier Stunden verhandelt werden.
Deutschlands oberster Nazi-Jäger Jens Rommel bedauerte das Platzen des Prozesses.
Der Leitende Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg sagte: „Es ist schade, dass es nicht mehr zu einer juristischen Klärung kommt - sehr misslich so kurz vor der Hauptverhandlung.“
Angesichts des Alters des Angeklagten habe eben ein erhöhtes Risiko bestanden, dass der Mann sterbe oder wegen Krankheit verhandlungsunfähig werde.
Der Ausfall des Prozesses sei bedauerlich, weil großer Ermittlungsaufwand betrieben worden sei.
Die Zentralestelle hatte die Vorermittlungen geführt und den Fall dann an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Ein ehemaliger KZ-Wachmann war vor der Jugendkammer des Landgerichts Hanau angeklagt.
Wenige Tage vor Prozessbeginn ist der Mann gestorben - es gibt keine Anzeichen für eine Selbsttötung.
Wenige Tage vor dem geplanten Prozessbeginn am Landgericht Hanau ist ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz gestorben.
Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Nach ersten Erkenntnissen starb der 93 Jahre alte Ernst T. eines natürlichen Todes.
Es gebe keine Hinweise auf Fremdverschulden oder eine Selbsttötung, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze.
Das ehemalige Mitglied des SS-Totenkopfsturmbannes sei am Donnerstag in seiner Wohnung in Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) gefunden worden.
Er habe leblos in einem Zimmer gelegen.
Nach ersten Erkenntnissen sei der Tod schon vor etwa zwei Tagen eingetreten.
Eine Obduktion wurde angeordnet.
Ihm wurden 1075 Fälle zur Last gelegt
Der von seiner SS-Vergangenheit eingeholte Angeklagte lebte nach dpa-Informationen bereits seit vielen Jahren allein und in einfachen Verhältnissen, hat allerdings nahe Angehörige in der Region.
Öffentliche Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hat er nie gemacht.
Die Hauptverhandlung gegen T. sollte am kommenden Mittwoch beginnen.
Dem seinerzeit 19 und 20 Jahre alten Angeklagten war Beihilfe zum Mord zur Last gelegt worden.
Es geht um mindestens 1075 Fälle im Zeitraum vom 1. November 1942 bis zum 25. Juni 1943.
Als Mitglied des SS-Totenkopfsturmbannes des Konzentrationslagers Auschwitz soll er dort Wachdienst verrichtet haben.
Im Tatzeitraum soll er an der organisatorischen Abwicklung von drei Transporten mitgewirkt haben.
Die Menschen waren aus Berlin, Drancy (Frankreich) und Westerbork (Niederlande) nach Auschwitz deportiert worden.
Von ihnen sollen mindestens 1075 unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz in den Gaskammern getötet worden sein.
Nazi-Jäger Rommel bedauert Platzen des Prozesses
Vor dem Landgericht Hanau waren bis zum 3. August 25 Verhandlungstermine vorgesehen.
Wegen des Alters des Angeklagten zum Tatzeitraum sollte die Jugendkammer verhandeln.
Sechs Nebenkläger waren zugelassen worden.
Wegen des hohen Alters und des Gesundheitszustandes von T. sollte pro Prozesstag nur vier Stunden verhandelt werden.
Deutschlands oberster Nazi-Jäger Jens Rommel bedauerte das Platzen des Prozesses.
Der Leitende Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg sagte: „Es ist schade, dass es nicht mehr zu einer juristischen Klärung kommt - sehr misslich so kurz vor der Hauptverhandlung.“
Angesichts des Alters des Angeklagten habe eben ein erhöhtes Risiko bestanden, dass der Mann sterbe oder wegen Krankheit verhandlungsunfähig werde.
Der Ausfall des Prozesses sei bedauerlich, weil großer Ermittlungsaufwand betrieben worden sei.
Die Zentralestelle hatte die Vorermittlungen geführt und den Fall dann an die Staatsanwaltschaft übergeben.


