Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Loveparade-Opfer leiden unter der Prozess-Entscheidung !

Duisburg. Die Duisburger Staatsanwälte halten an ihrer Anklage fest.
Nun muss das Oberlandesgericht über einen Loveparade-Prozess entscheiden

Gibt es doch noch eine Chance auf ein Loveparade-Verfahren?
Am Tag, nachdem das Duisburger Landgericht die Anklage zurückgewiesen hat, streiten sich die Juristen – die Opfer leiden.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung, die nun das Oberlandesgericht Düsseldorf treffen muss, wird es mehrere Monate dauern.

Das sagen die Staatsanwälte
Sie widersprechen dem Gericht vehement: Die von den Richtern angeführten Zweifel am Gutachten des Panikforschers Keith Still seien „nicht gerechtfertigt“, sagte Anna Christiana Weiler, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg.
Still habe nachvollziehbar dargelegt, dass die maximale Durchflusskapazität von Besuchern im Karl-Lehr-Tunnel bei der Planung und Genehmigung der Veranstaltung nicht beachtet worden sei.
Das Gutachten halte man weiter für geeignet.

Zudem sei es nicht das Hauptbeweisstück, wie die Richter sagen, die einen Mangel an anderen „tragfähigen Beweismitteln“ beklagten.
„Wir haben in der fast 600-seitigen Anklageschrift allein auf 32 Seiten Beweismittel aufgelistet“ sagte Weiler.
Zu den Beweisen zählten etwa die Aussagen von 149 der insgesamt 3400 im Ermittlungsverfahren vernommenen
Hinzu kommen 400 Urkunden und Schriftstücke sowie 1000 Stunden Videomaterial.

Die Ermittler werfen den Richtern vor, sie hätten ein eigenes Gutachten in Auftrag geben müssen, wenn sie an dem von Keith Still Zweifel hegten.
Das sei im derzeit laufenden Zwischenverfahren „gängige Praxis“.
Die Nichtzulassung des Hauptverfahrens sei „nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft“, so Weiler.
Man setze nun alles daran, dass das Hauptverfahren noch eröffnet wird.
„Auch im Interesse aller Hinterbliebenen und Betroffenen.“

Das sagen die Richter
Darüber muss nun der dreiköpfige Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entscheiden.
Das Gericht erklärte allerdings gestern, dass die Bearbeitung angesichts des Umfangs der Unterlagen „mehrere Monate“ dauern werde.
Denn der Senat sichtet nicht nur den 460-seitigen Entschluss auf Nichtzulassung der Duisburger Strafkammer, er muss das komplette Aktenmaterial durcharbeiten.

Am Ende kann das OLG die Entscheidung der ersten Instanz bestätigen – das wäre endgültig.
Es kann aber auch ein Verfahren gegen alle oder nur einzelne Beschuldigte anordnen.
Dieses würde dann üblicherweise wieder vom Duisburger Landgericht geführt werden.

Dieses ist der Auffassung, dass ein neues Gutachten einzuholen, in dieser Phase des Verfahrens „von Gesetzes wegen untersagt“ sei.
Zwar dürfe das Gericht bei seiner Bewertung „einzelne Beweiserhebungen anordnen, es könne aber nicht das zentrale Beweismittel durch ein neues ersetzen“.

Das sagen die Opfer
„Als wären unsere Töchter noch mal getötet worden!“
Als „Ohrfeige“ bezeichnen die Eltern der beiden spanischen Todesopfer Clara und Marta die Entscheidung des Gerichts.
Sie zeigten sich von den deutschen Gesetzen, „ungeeignet für ein modernes Land wie Deutschland“, tief enttäuscht.
Es seien Grundrechte verletzt worden.
„Die Antwort der Justiz“, schreiben die Eltern, „kommt spät und ist falsch.“
Nach Meinung der spanischen Hinterbliebenen „hat das Landgericht Duisburg Angst vor den Mächtigen gehabt“ und die Opfer „vernachlässigt“.

Das sagen auch die Eltern eines 25-Jährigen aus Hamm, der bei der Loveparade starb.
Der Gerichtsbeschluss, von dem sie aus den Medien erfuhren, sei „eine Katastrophe nach der Tragödie“, sagten sie dem „Westfälischen Anzeiger“.
Die Angehörigen hätten im Falle eines Prozesses daran teilgenommen: „Wir hätten uns die Menschen, die für den Tod unseres Jungen mitverantwortlich sind, anschauen wollen.“
Nun aber könnten sie nicht abschließen: „Wie sollen wir jemals Ruhe finden?“

Solche Gefühle bestätigt der Dortmunder Traumaexperte Ulrich Zielke.
Es könnten nun alte Wunden wieder aufreißen. Gerade Menschen, denen es bislang nicht gelungen sei, Abstand zu den Ereignissen vor sechs Jahren zu gewinnen, „könnten die Gefühle von Wut und Ohnmacht als erneute Traumatisierung erleben“.

Wie Nicole Ballhause aus Essen: Die Sicherheits-Mitarbeiterin der Loveparade schickte am 24. Juli 2010 die Besucher auf den gefährlichen Weg zum Festivalgelände, kämpft seither mit Schuldgefühlen.
„Die möchte ich endlich loswerden“, sagte sie dem WDR.
Nun aber fühle sie sich, „als ob nur ich die Schuld habe“.


 
Kredit abgelehnt - Bank erklärt Herdeckerin für tot !

Herdecke. Eine Herdeckerin, die ihre neue Küche finanzieren wollte, hat jetzt eine böse Überraschung erlebt.
Angeblich sei sie tot und darum nicht kreditwürdig.

Marlene Frick freut sich auf ihre neue Küche.
„Am 20. wird geliefert.“
Die 67-Jährige freut sich aber auch ihres Lebens.
Denn in den Akten der Schufa war sie bereits tot.

In einem Möbelhaus in einer Nachbarstadt hatte sich die Herdeckerin eine neue Küche für ihre neue Wohnung ausgesucht.
Die wollte sie finanzieren und stellte bei dem Händler die entsprechenden Anträge.

Kurze Zeit später dann der Schock: „Die Schufa-Auskunft war negativ“, erzählt Marlene Frick bei ihrem Besuch in der Redaktion vor Ort im Café Kornspeicher.
Peinlich sei ihr das gewesen, vor allem weil sie ja sicher war, dass ihre Bonität in jedem Fall ausreicht.
Was dann kam, jagte der 67-Jährigen dann aber auch noch einen gehörigen Schrecken in die Glieder.
„Nach Auskunft der Schufa war ich am 11. November 2011 verstorben.“
Ihre Hausbank, die Stadtsparkasse Witten, hatte diese Meldung an die Auskunftei weitergeleitet.

Bank-Mitarbeiter soll auf falsche Schaltfläche geraten sein
Dort gab man sich zunächst ahnungslos.
„Er wisse doch nicht, was 2011 gewesen sei, hat mir der Berater gesagt."
Eine Antwort, die Marlene Frick noch heute empört.
Sie wandte sich an den Vorgesetzten, der sofort alle Hebel in Bewegung setzte, um herauszufinden, wo etwas schief gelaufen war.
„Es hat einen Datenübernahmefehler gegeben“, erklärt Reinhard Sczesny, Pressesprecher der Sparkasse Witten auf Nachfrage.
Konkret: Bei einer Datenübermittlung per Computer ist ein Mitarbeiter auf eine falsche Schaltfläche geraten.
Die Bank entschuldigte sich schriftlich bei der Kundin, und auch die Schufa schickte einen Brief mit einer Entschuldigung.

In diesem skurrilen Fall konnte ein menschlicher Fehler schnell aufgeklärt werden.
„Man merkt, dass in einer zunehmend digitalisierten Welt Fehler passieren“, sagt Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.
„Verwechslungen passieren, lassen sich aber meist schnell aus der Welt schaffen.“
Der Finanzexperte sieht in der Meldung von Todesfällen durch Banken auch eher einen Schutz für die Verbraucher.
„So lässt sich vermeiden, dass jemand mit dem guten Namen eines Verstorbenen Geschäfte macht“, erklärt Pauli.

Verbraucher können bei der Schufa Einsicht verlangen
Problematischer sei es, wenn die von den Auskunfteien gesammelten Daten interpretiert werden.
Infos über Zahlungsausfälle oder Einnahmen, die nicht zu Ausgaben passen, das seien Fakten, mit denen ein Kreditanbieter selbstverständlich arbeiten müsse.
„Schwierig wird es, wenn Daten interpretiert werden“, sagt Pauli.
Häufige Umzüge, eine Adresse in einem Viertel, in dem Kunden mit schlechter Zahlungsmoral leben – auch solche Daten werden nach Ansicht der Verbraucherzentrale für eine Bewertung herangezogen.
„Welche Kriterien dabei genau angelegt werden,bleibt unklar“, so die Kritik der Verbraucherschützer.

Einmal im Jahr können Verbraucher von den Auskunfteien – neben der Schufa gibt es mehrere Dutzend Konkurrenten – Dateneinsicht verlangen.
„Kostenlos“, betont Frank-Christian Pauli.
Als Ergebnis bekommen Verbraucher eine Auflistung der gespeicherten Daten und auch der Unternehmen, die diese Daten abgefragt haben.
„Welche Schlüsse aus den Daten gezogen werden, das wird allerdings nicht übermittelt.“
Dass es nicht immer positiv im Sinne der Verbraucher sein muss, zeigt der Fall einer Kundin, die bis vor den Bundesgerichtshof zog, um dem für sie erstellten Ranking zu widersprechen.
„Dieser Fall ist nun ans Bundesverfassungsgericht weitergereicht worden“, weiß Pauli.

Marlene Frick wird die Verhandlung sicher interessiert in der Zeitung verfolgen.
Mit ihrer neuen Küche und quicklebendig.


 
Rauchen ist bei Jugendlichen out !

Drogenkonsum von Jugendlichen, lieber Rauschtrinken als Rauchen .

Jugendliche rauchen und trinken weniger.
Zu diesem positiven Fazit kommt eine aktuelle Drogenstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Die schlechte Nachricht: Alkohol-Exzesse sind immer noch sehr häufig.
Eher selten konsumieren Jugendliche harte, illegale Drogen wie Crystal Meth.

Für die Drogen-Affinitätsstudie sind 2015 insgesamt 7000 Jugendliche und junge Erwachsene von 12 bis 25 Jahren befragt worden.

Rauchen ist bei Jugendlichen out
2015 rauchten demnach knapp acht Prozent der Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren.
Das ist der niedrigste Stand in dieser Altersgruppe seit Beginn dieser Erhebung in den 70er Jahren. 2010 rauchten noch 11,7 Prozent und 2001 sogar 27,5
Auch unter den 18- bis 25-Jährigen ist die Raucherquote mit derzeit 26,2 Prozent weiter rückläufig.

Alkoholkonsum ist rückläufig
Die BZgA-Leiterin Heidrun Thaiss nannte bei der Vorstellung der Studie eine weitere positive Entwicklung: Auch der regelmäßige Alkoholkonsum ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen rückläufig.
Demnach gab jeder Zehnte der 12- bis 17-Jährigen und jeder Dritte der 18- bis 25-Jährigen an, mindestens einmal pro Woche Alkohol zu trinken.
2005 waren es noch 18,6 Prozent beziehungsweise 40,5 Prozent.

Jugendliche trinken viel zu oft bis zum Vollrausch
Sorge bereitet den Suchtexperten aber das Rauschtrinken, auch wenn die Tendenz leicht zurückgeht.
Die Umfrage ergab, dass sich rund 16 Prozent der männlichen und 12,5 Prozent der weiblichen Jugendlichen mindestens einmal im Monat in einen Rausch trinken.
Bei den 18- bis 25-Jährigen waren es bei Männern 44,6 Prozent und bei Frauen knapp 33 Prozent.

Man müsse weiter dafür kämpfen, das Alkoholtrinken nicht bagatellisiert werde, fordert die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU).

Nur wenige vergreifen sich an Legal Highs und Crystal Meth
Fast jeder zehnte Teenager zwischen 12 und 17 Jahren hat schon Cannabis probiert.
Bei den 18- bis 25-Jährigen ist es etwa jeder dritte.

Wesentlich niedriger ist die Zahl der Jugendlichen, die bei der Befragung zugab, schon einmal andere illegale Drogen genommen zu haben.
Die Quote liegt für Ecstasy und Amphetamin bei 4,0 Prozent. Bei den neuen psychoaktiven Substanzen, den sogenannte Legal Highs, sind es 2,2 Prozent. 0,6 Prozent der Jugendlichen gaben an, schon einmal Crystal Meth konsumiert zu haben.

Parteien streiten über Verbot von Cannabis
Die Opposition bekräftigte ihre Forderung nach einer Abkehr vom Cannabisverbot.
"Jugendschutz kann nicht durch das Strafrecht erreicht werden", sagte der Drogenexperte der Linken, Frank Tempel.
"Die Bundesregierung überlässt den Cannabismarkt der organisierten Kriminalität und hält an der gescheiterten Verbotspolitik fest", kritisierte der Grünen-Politiker Harald Terpe.
Mortler sagte: "Cannabis als Medizin ja, Cannabis zum Spaß nein."


 
Großmarkt-Schießerei: Ehemalige Angestellte (24) belastet Gemüsehändler !

Köln - Beim Prozess um die Schießerei am Kölner Großmarkt hat eine ehemalige Angestellte (24) den angeklagten Kaufmann Karim P. (55) im Landgericht schwer belastet.

Die Zeugin schilderte, dass ihr Ex-Chef ihr im Juni 2011 eine Pistole an die rechte Schläfe gehalten habe.
„Wo ist das Geld?“, soll er sie gefragt haben.

Sie habe gedroht zu schreien, da sei Karim P. abgehauen.

500.000 Euro verschwunden
Angeblich sollen in P.s Betrieb 500.000 Euro verschwunden sein.
Der Angeklagte soll seine Mitarbeiterin und die getrennt lebende Ehefrau dafür verantwortlich gemacht haben.

Der spektakuläre SEK-Einsatz am Großmarkt entstand, nachdem auch die Gattin des Gemüsehändlers bei der Polizei ausgesagt hatte, von Karim P. mit dem Tod bedroht worden zu sein.

Ex-Frau verweigert Aussage
Die Ex des Gemüsehändlers sollte auch vor Gericht aussagen, sie will aber die Aussage verweigern.

Laut einem Fax, das bei Gericht einging, widerspricht sie auch der Verwertung von Vernehmungsprotokollen der Polizei.

Polizisten hatten bei dem Zugriff im Kölner Süden 109 Mal auf Karim P. geschossen.
Laut Anklage, weil der Händler zunächst aus seinem Auto heraus gefeuert habe.
Das bestreitet dieser aber.


 
Schwimmbad-Drama: Oberstaatsanwalt bestätigt - Es war kein Stromschlag !

Köln/Bergheim - Spektakuläre Wende im Fall der drei Toten in einem privaten Schwimmbad in Bergheim.

Nach aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft starben der 20-Jährige und seine beiden Cousins (12/13) nicht durch einen Stromschlag.

Pumpanlage in Ordnung
Die Pumpanlage des Bades sei in Ordnung gewesen, so Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.
„Es gibt bisher keinen Hinweis auf eine Fehlfunktion“, sagt Bremer.

Die Obduktion hatte zunächst ergeben, dass der Mann und die Jungen ertrunken sind.
Doch was führte dazu?
Die Frage ist nach wie vor unklar.

War es ein Badeunfall?
Nach Informationen untersuchen die Ermittler, ob es sich tatsächlich um einen Badeunfall handeln könnte.

Angehörige sollen befragt werden, ob die Verunglückten womöglich nicht oder nur schlecht schwimmen konnten.


 
Prozess: Taxifahrer verprügelte Firmenchef nach Falschpark-Streit !

Bonn - Kleine Ursache, große Wirkung: Dass am 28. Juli 2014 ein neuer DHL-Bote in eine Oberkasseler Sackgasse kam, um Pakete einer Firma abzuholen, löste eine Kettenreaktion aus, die jetzt sogar das Amtsgericht beschäftigte.

Der Taxifahrer habe wie Rumpelstilzchen getobt
Taxifahrer Alan S. (36, Name geändert) hatte gerade einen Fahrgast abgeladen und gewendet, als ihm der DHL-Wagen die Ausfahrt aus der Sackgasse versperrte.

Während S. behauptet, ruhig darum gebeten zu haben, dass man den Wagen wegfährt, schilderten die beiden Firmenchefs und ein Zeuge, der Taxifahrer habe wie Rumpelstilzchen getobt.

Er habe aus dem Fenster seines Taxis gebrüllt, ein Hupkonzert veranstaltet.
„Ich bin hin und habe ihm erklärt, dass der DHL-Mann das erste Mal bei uns ist.
Die Erfahrenen parken besser, da passt noch jemand vorbei.
Ich sagte dem Taxifahrer auch, wir seien sofort fertig, es fehlten nur noch zwei, drei Pakete“, schilderte der eine Boss (36).

Hobby-Boxer S. fackelte nicht lange
Doch offenbar fackelte Hobby-Boxer S. nicht lange, schlug ihm mehrfach mit der Faust ins
„Ich verlor meine Brille, lief rum wie ein blindes Huhn“, so das Opfer.
Es rief nach seinem Bruder, der die Streithähne trennte.

Während die Geschäftsmänner die Polizei riefen, zog sich S. in sein Taxi zurück.
Als die Brüder mit einem Rottweiler und einem Baseballschläger wieder auftauchten, fühlte sich Alan S. offenbar bedroht.
Er gab Gas, lud den 36-Jährigen auf die Motorhaube seines Taxis.
Der prellte sich dabei zum Glück „nur“ ein paar Rippen.
Für seinen Ausraster kassiert der Taxler 3200 Euro Geldstrafe

„Wir sind 50 Meter vor dem Taxi stehen geblieben, haben ihn nicht bedroht.
Uns ging es nur darum, dass er nicht abhaut“, beteuerte der Firmenchef.
Dass S. sich vielleicht doch von den Beiden bedroht fühlte, konnte das Gericht nachvollziehen.
Doch für die Schläge, die er dem 36-Jährigen verpasste, kassierte der Taxler 3200 Euro Geldstrafe.


 
Die Post hat Ärger mit der Wettbewerbsaufsicht !

Wurde Konkurrenten mit versteckten Rabatten für Großkunden geschadet ?
Die Netzagentur untersucht Vorwürfe gegen die Post.

Die Deutsche Post hat neuen Ärger mit der Wettbewerbsaufsicht.
Nach Informationen prüft die Bundesnetzagentur, ob der Konzern seine Marktmacht auf dem Briefmarkt missbraucht.
Anlass sind Beschwerden darüber, dass die Post bestimmten Großkunden, etwa Versicherungen und Versandhändlern, immer noch Rabatte in Form von „Werbevergütungen“ gewähre.
Der Briefriese bezahlt sie dafür, dass er auf Umschlägen die Beförderung durch die Post herausstellen darf.
Dazu druckt er sein Posthorn und den gelb unterlegten Slogan „Zugestellt durch die Deutsche Post“ auf die Briefe.
Es werde „unter Missbrauchsgesichtspunkten geprüft, ob die Gewährung von Entgeltermäßigungen für den Aufdruck von Werbung der Deutschen Post AG auf Briefumschlägen postregulatorisch zu beanstanden ist“, heißt es in einem Bericht der Netzagentur.

Das Papier liegt dieser Zeitung vor.
„Werbekooperationen unter Nutzung von Briefumschlägen sind auch weiterhin nicht unüblich“, sagte ein Post-Sprecher.
Die Post nutze die Briefumschläge von Kunden als Werbefläche und zahle dafür eine „marktübliche Vergütung“.
In einem ersten Schritt hat die Netzagentur bei der Post Informationen zu den Einzelheiten dieser Kooperationsverträge angefordert.
Die nächste Stufe wäre die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens.
Erst im vorigen Jahr hatte das Bundeskartellamt die Post abgemahnt, weil sie die Werbekostenzuschüsse für mehrere große Telekommunikationsanbieter als verkapptes Preisdumping gewertet hatte.

Die von der Post dagegen erhobene Beschwerde hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Mittwoch in deutlichen Worten abgelehnt.

„Die Deutsche Post hat ihre Marktmacht bei der Gestaltung der Großkundentarife missbräuchlich ausgenutzt“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Das Oberlandesgericht habe die Entscheidung „vollumfänglich bestätigt“.

Die Verträge waren damals allerdings anders gestrickt.
Die Werbevergütungen wurden jeweils so justiert, dass ein zuvor mit dem Kunden vereinbarter „Zielpreis“ für seine Briefe erreicht wurde.
Im Ergebnis zahlten die Telekom-Unternehmen weniger als Postkonkurrenten, die Briefe von der Post zustellen lassen.
Darin sahen das Kartellamt und das Oberlandesgericht eine wettbewerbsrechtlich verbotene „Preis-Kosten-Schere“.

Die Postkonkurrenten sammeln die Briefe bei ihren eigenen Kunden ein und sortieren sie nach Postleitzahlen vor.
Anschließend werden die Sendungen der Post übergeben, die sie zu entsprechend reduzierten Preisen in die Briefkästen der Empfänger befördert.
Nach der Kartellamtsentscheidung habe die Post die Werbeverträge auf Pauschalzahlungen umgestellt, hieß es aus der Branche.
Formal befolge man so die Abmahnung durch das Kartellamt.
Im Ergebnis habe sich dadurch aber kaum etwas geändert.

Um wichtige Großkunden zu halten, würden Briefdienste wie Postcon, Pin oder Citipost durch die Werbezuschüsse weiter gezielt unterboten.
„Für unsere Angebote und Rabatte ernten wir dann nur ein Grinsen“, sagte ein Insider.
Der wichtigste Konkurrent ist Postcon aus Ratingen, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Post.
Das Unternehmen ist zugleich der größte Kunde der Deutschen Post, die für Postcon über einen „Teilleistungsvertrag“ jedes Jahr Abermillionen von vorsortierten Sendungen in die Haushalte befördert.
Postcon hatte deshalb über einen Antrag bei der Netzagentur ebenfalls versucht, eine Werbekooperation mit der Post durchzusetzen.
Diesen Antrag hat die Regulierungsbehörde abgelehnt.
Jenes Verfahren hat aber die Missbrauchsprüfung ins Rollen gebracht – und das war wohl der eigentliche Sinn und Zweck des Antrages.
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba, hofft jetzt auf ein Ende der „wettbewerbsschädlichen und intransparenten“ Preispolitik der Post.
„Sie benachteiligt einzelne Kunden der Post und macht es alternativen Briefdienstleistern schwer, zu fairen Preisen in den Markt einzusteigen“, sagte er.


 
Aldi gegen Helge Achenbach: Gericht entscheidet über Schadensersatzforderung !

Düsseldorf. Im millionenschweren Schadensersatz-Streit zwischen dem inhaftierten Kunstberater Helge Achenbach und der Familie des gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht wird ein Richterspruch erwartet.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf will heute eine Entscheidung verkünden.

Vergleichsverhandlungen beider Parteien hatten bislang kein Ergebnis gebracht.
Anwälte halten es für möglich, dass das OLG das Verfahren an das Landgericht zurückverweist.

Das Landgericht Düsseldorf hatte Achenbach Anfang 2015 wegen Betrugs beim Verkauf von Kunst und Oldtimern zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt.
Dagegen hatte er beim OLG Berufung eingelegt.
Später hatte die Familie des Aldi-Erben die Klage noch einmal um mehrere Millionen Euro erweitert.
Achenbachs Anwalt Urs Breitsprecher strebt einen Gesamtvergleich zwischen den Parteien an, der alle derzeit laufenden Gerichtsverfahren umfasst.

Achenbach wurde im März 2015 wegen Millionenbetrugs an seinem 2012 gestorbenen Duzfreund Albrecht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schon seit Juni 2014 sitzt der Kunstberater in Untersuchungshaft.


 
Razzia gegen Facebook-Mob: Hausbesuch bei den Hetzern !

Berlin - Zu Hause, hinter ihren Bildschirmen fühlen sie sich stark und sicher.
Da lassen Frust-Bürger im Internet ihrem unbändigen Fremdenhass freien Lauf.
Doch Polizei und Justiz greifen immer härter durch.
Gestern stürmten 58 Beamte zehn Wohnungen, um neun Internet-Hetzer dingfest zu machen.
Ihnen drohen Strafbefehle über mehrere Tausend Euro.

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„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, macht Polizeisprecher Stefan Redlich deutlich.
Das bekommen jetzt auch die neun Männer im Alter zwischen 22 und 58 Jahren zu spüren, bei denen gestern ab 6 Uhr die Polizei am Bett stand.
Ihnen wird vorgeworfen, Hassbotschaften im Internet verbreitet zu haben – hauptsächlich über Facebook.

Bei den Durchsuchungen in Köpenick, Hellersdorf, Marzahn, Französisch Buchholz, Mariendorf und Spandau stellten die Staatsschützer nicht nur Computer und Handys sicher.
Zufallsfunde waren harte Drogen (Amphetamine), Messer, eine Pistole, ein Revolver und verbotene SS-Symbole und Nazi-Abzeichen.

„Gegen die Verdächtigen wird unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung beziehungsweise Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt“, sagt ein Staatsanwaltssprecher.

Zwar seien die sogenannten Hetz-Postings fast immer mit rechtem Hintergrund, doch in den seltensten Fällen seien die Täter Neonazis.
„Sie kommen sehr häufig aus der Mitte der Gesellschaft“, sagt Redlich.
Viele sind arbeitslos, perspektivlos, männlich.

Die selbst ernannten Patrioten oder Verteidiger der deutschen Kultur – als die sie sich oft bezeichnen – machen jedoch schon bei einfachen Sätzen in deutscher Sprache schlapp.
Das zeigen einige Beispiele, der neun Männer, die jetzt im Visier der Staatsanwaltschaft stehen.

Eine Kostprobe: „Diese drecks zionisten muss man schlachten töte frauen und kinder die muss man umbringen die hurensöhne“.

Dann ein Hass-Text von einem der Beschuldigten, der über Facebook einen Artikel kommentierte, der sich auf einen erschossenen Flüchtling an der bulgarischen Grenze bezog.
Diesmal sogar mit Satzzeichen: „hauptsache ist doch das einer weniger ist wieder, leider zu wenige, am, bestem alle abknallen damit das Pack weg ist!“.
Ein anderer versucht es aufgrund seines begrenzten Wortschatzes eher plump: „ab nach Ausschwitz mit dir“.

Oft reiben sich die Täter verwundert die Augen, wenn sie plötzlich vor Gericht sitzen.
Polizei und Justiz haben die wachsende Problematik in der Gesellschaft längst erkannt.
Ihr hartes Durchgreifen soll abschrecken.
Strafbefehle über mehrere Tausend Euro sind die Regel.
Auch Beleidigungen auf sozialen Netzwerken sind strafbar.

Erst vorige Woche wurde ein 28-Jähriger zu 2.000 Euro Strafe verurteilt, weil er Bundeskanzlerin Angela Merkel beleidigte.
Der arbeitslose Mann schrieb auf Facebook, Merkel müsste „öffentlich gesteinigt werden“.
Er sagt, er tat es aus Frust.

Ein ähnlicher Fall: Die perspektivlose Janine A. (29) aus Marzahn stand mit einem Bein im Knast, weil sie auf Facebook schrieb: Wenn der Staat nichts kapiere, „werden noch viel mehr Asylheime brennen ... hoffentlich dann mit vernagelten Türen“.
Das Gericht verhängte fünf Monate Haft auf Bewährung.
Um die Jagd auf Internet-Hetzer zu verstärken, stellte die Berliner Polizei im vergangenen Jahr vier neue IT-Spezialisten und Politologen ein – fünf weitere sollen folgen.

Auch Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wurde von der deutschen Politik zum Handeln aufgefordert.
Bei seinem Berlin-Besuch Ende Februar sagte er zu dem Thema: „Wir haben keinen guten Job gemacht.“
Hass habe keinen Platz auf Facebook.
„Deshalb werden wir Hatespeech gegen Migranten in unsere Regeln aufnehmen.
Das ist jetzt verboten.“ 200 Mitarbeiter in Deutschland sollen sich seitdem darum kümmern, Hass zu löschen.


 
Blitzeinbruch: Täter rammen mit Pkw Eingang des Mediamarktes !

Bochum. Blitzeinbruch im Ruhr Park: Unbekannte Täter haben mit Pkw den Eingang des Media-Marktes zerstört und vermutlich hochwertige Beute gemacht.

Auf brachiale Weise sind unbekannte Täter in den Media-Markt im Bochumer Einkaufszentrum Ruhr Park eingebrochen.
In der Nacht zu Donnerstag, gegen 3.40 Uhr, fuhren sie mit zwei Pkw zu dem Elektronikfachmarkt und zerstörten mit ihnen die Glastüren des Eingangsbereiches, wie die Polizei berichtet.
Dabei entstand eine Lücke, durch die die Einbrecher in den Verkaufsbereich gelangten.
Zuvor überwanden sie noch ein Rolltor.

Im Verkaufsbereich sammelten sie hochwertige Waren ein, so die Polizei.
Sie erbeuteten Notebooks und Smartphones in fünfstelliger höhe.

Täter flüchteten über die A40 Richtung Essen
Durch den Blitzeinbruch lösten die Täter Alarm aus.
Als der Sicherheitsdienst und Polizeibeamte eintrafen, flohen mehrere Menschen in einem silberfarbenen und einem schwarzen Pkw – wahrscheinlich BMW – über die A 40 in Richtung Essen.
Eines der Autos ist beschädigt, da es auf der Flucht ein Wegweiser und eine Hausfassade gerammt hatte.

Die Polizei suchte nach den Einbrechern in der Nacht unter anderem mit einem Hubschrauber, allerdings ohne Erfolg.
Das Kriminalkommissariat 32 bittet jetzt um Zeugenhinweise: 0234/909-8210 (-4441 außerhalb der Geschäftszeit).

Die Polizei geht bei solchen Blitzeinbrüchen von professionellen Tätern aus.
Polizeisprecher Guido Meng sagte "Die springen aus dem Auto, wissen genau, was sie haben wollen, und raffen in ein paar Sekunden die Beute zusammen und sind wieder weg.
Häufig dauern solche Einbrüche weniger als 60 Sekunden. "


 
Zwei Männer im Großraum München von Spezialkräften festgenommen !

München - Wegen möglicher Vorbereitung einer schweren Straftat sind im Großraum München zwei Männer festgenommen worden.
Nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamtes wurden die beiden Verdächtigen - ein 29 Jahre alter Nigerianer und ein 46 Jahre alter Mann aus dem Irak - durch Spezialkräfte festgesetzt.

Eine konkrete Gefährdung für die Bevölkerung lag nach jetzigem Kenntnisstand nicht vor, heißt es in der Mitteilung des LKA.
Auch seien bisher keine verdächtigen Gegenstände aufgefunden worden.
Die Festnahmen fanden im Landkreis Fürstenfeldbruck und in München statt.


 
Zwei Männer in Heidenheimer Innenstadt angeschossen !

In Heidenheim sind zwei Männer bei einer Schießerei schwer verletzt worden.
Die Polizei fahndet nach drei Tätern.

In Heidenheim sind bei einer Schießerei zwei Männer verletzt worden.
„Es wurde auf zwei Männer geschossen, sie wurden auch getroffen“, sagte ein Polizeisprecher in Baden-Württemberg.

Art und Schwere der Verletzungen seien noch nicht bekannt.
Die Polizei ist mit vielen Beamten vor Ort und hat die Innenstadt bereits teilweise abgesperrt, auch ein Hubschrauber ist im Einsatz.

Schüsse seien gehört und der Polizei gemeldet worden.
Der Einsatz sei noch in vollem Gange, die Lage unklar.
Weitere Details waren zunächst nicht bekannt.
Die Polizei sichere Spuren.

Medienberichten zufolge könnte es sich um einen Streit unter Rockern handeln.
Die Polizei wollte das anfangs nicht bestätigen, schließt unterdessen aber nicht mehr aus, dass es sich bei der Schießerei um Bandenkriminalität handeln könnte.
Die zwei angeschossenen Männer seien in Kliniken gebracht worden, sagte ein Polizeisprecher.

Laut einem Bericht der Heidenheimer Zeitung handelt es sich bei bei den Schwerverletzten um zwei Männer im Alter von 25 und 29 Jahren.
Drei Täter befänden sich laut Polizei in einem dunklen Auto auf der Flucht.
Es gehe aber keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus.


 
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