Aktuelle NEWS aus Deutschland !

100 Euro pro Pass: Polizistin soll Impfausweise gefälscht und verkauft haben !

Im Saarland soll eine Polizeibeamtin falsche Impfpässe verkauft haben.
Sie wurde vorerst von ihren Aufgaben entbunden.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen.


Eine Polizistin aus dem Saarland steht im Verdacht, Impfausweise gefälscht und zusammen mit ihrem Lebensgefährten verkauft zu haben.
Die Wohnung und die Diensträume der in Neunkirchen beschäftigt gewesenen 32-jährigen Beamtin seien durchsucht worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit.
Es seien Blanko-Impfpässe, ein gefälschter Impfpass sowie elektronische Geräte sichergestellt worden.

Einzelpreis von 100 Euro
Gefälschte Pässe soll das Paar zu einem Einzelpreis von 100 Euro verkauft haben.
Die Dienststelle "Besondere Ermittlungen und Korruption" des Landespolizeipräsidiums führe nun unter Leitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Nach Angaben der Polizei würden beamten- und disziplinarrechtliche Schritte geprüft.
Die 32-Jährige sei seit Freitag nicht mehr im Dienst.
Zunächst hatte die "Saarbrücker Zeitung" berichtet.

Auch gegen einen 52 Jahre alten Polizisten würden wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln beamten- und disziplinarrechtliche Schritte geprüft.
Der Beamte der Polizei in Merzig sei Ende November in Uniform ohne Maske in eine Bäckerei gegangen.
Auf Nachfrage von Verkäuferinnen und Kunden soll er geantwortet haben, er brauche keine Maske, weil er ja getestet sei.
Er sei für die Dauer der Prüfung in eine andere Dienststelle in den Innendienst versetzt worden.


 
Urteil im Prozess gegen mutmaßlichen Terroristen erwartet !

Düsseldorf - Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Terroristen der islamistischen Al-Nusra-Front will das Düsseldorfer Oberlandesgericht an diesem Dienstag (10.00) das Urteil verkünden.
Die Bundesanwaltschaft hat für den 30-Jährigen vier Jahre Haft gefordert.
Die Zeit, die er im Senegal in Untersuchungshaft verbracht habe, sei ihm dabei doppelt anzurechnen.

Der deutsche Angeklagte war vor acht Jahren aus seiner Heimat Kleve verschwunden und vor mehr als einem Jahr im westafrikanischen Senegal festgenommen worden.
Zwischenzeitlich soll er in Syrien der terroristischen Al-Nusra-Front angehört haben.

Zudem soll der Mann vom Niederrhein Geld für seinen Aufenthalt in Syrien und für seine Terrorgruppe gesammelt haben.
Er war im September 2020 im Senegal festgenommen und Anfang Mai an die deutschen Behörden ausgeliefert worden.


 
Zeugenaussage im Prozess gegen frühere KZ-Sekretärin !

Itzehoe - Der Prozess gegen eine 96 Jahre alte frühere Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig wird am Dienstag (10.00 Uhr) vor dem Landgericht Itzehoe mit der Zeugenaussage des Überlebenden Josef Salomonovic fortgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Beihilfe zum Mord in mehr als 11 000 Fällen vor.

Irmgard F. habe von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers gearbeitet.
Das Verfahren gegen F. findet vor einer Jugendkammer statt, weil die Angeklagte zur Tatzeit erst 18 beziehungsweise 19 Jahre alt war.

Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg etwa 65 000 Menschen.


 
Tatwaffe Pfanne: Landgericht verkündet Urteil !

Ein Mann wird von der Polizei betrunken zu seinem Vater gebracht.
In dessen Wohnung kommt es zum Streit und einem Angriff mit einer Pfanne - mit tödlichem Ausgang für den Vater.
Das Landgericht Mannheim fällt jetzt das Urteil über den geständigen Sohn.


Mannheim - Im Prozess um einen tödlichen Angriff mit einer Pfanne verkündet das Landgericht Mannheim heute (11.30) sein Urteil.
Der mutmaßliche Täter hatte zum Auftakt der Verhandlung die Verantwortung für den Tod seines Vaters übernommen.
Er erinnere sich zwar nur bruchstückhaft an das Geschehen, wolle seine Täterschaft aber nicht in Abrede stellen, hatte der Mittdreißiger über seinen Rechtsanwalt mitteilen lassen.
Die Staatsanwaltschaft fordert sechseinhalb Jahre Haft wegen Totschlags.
Die Verteidigung stellte keinen bezifferten Antrag.

Der Mann hat laut Anklage im Januar in Hockenheim seinen 59-jährigen Vater mit bedingtem Tötungsvorsatz umgebracht.
Polizeibeamte hatten ihn zuvor am 14. Januar betrunken aufgegriffen und zu seinem Schutz in die Wohnung seines Vaters in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) gebracht.

Dort kam es am nächsten Tag aus unbekannter Ursache zum Streit.
Laut Anklage schlug der erneut betrunkene Sohn seinem Vater sechs Mal die Pfanne auf den Kopf.
Ein vom mutmaßlichen Täter herbeigerufener Notarzt konnte den schwer verletzten Mann nicht mehr retten.
Zudem ist der Mittdreißiger wegen des Widerstands gegen Polizeibeamte bei einem anderen Vorfall Ende 2020 angeklagt.


 
Hessen: Mutmaßlicher Urnendieb - 131 gestohlenen Gefäße entdeckt !

Frankfurt/Main - Wegen Diebstahls von Urnen auf verschiedenen Frankfurter Friedhöfen hat sich heute (09.00 Uhr) ein 54 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Frankfurt zu verantworten.
Die Anklage legt ihm zur Last, zwischen 2017 und 2019 in 131 Fällen auf den Friedhöfen Urnengrabstätten aufgebrochen und die Urnen entnommen zu haben.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden sie schließlich bei ihm sichergestellt.
Das Motiv des Angeklagten sei eine fehlgeschlagenen Bewerbung als Friedhofsgärtner, hieß es.
Der Prozess soll an einem Verhandlungstag abgeschlossen werden.


 
Kastrationsprozess in München: Elektriker zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt !

In München muss ein Mann für mehr als acht Jahre in Haft, weil er mehrere Männer auf deren Wunsch kastriert hatte.
Die Opfer hatte er im Internet gefunden.


In München ist ein Mann am Dienstag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Insgesamt sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte Horst B. acht Männer auf deren Wunsch hin kastriert oder im Genitalbereich verstümmelt hatte.
Seine Opfer fand B. in Internetforen der Sadomaso-Szene, die Männer ließen sich freiwillig operieren.

Staatsanwaltschaft forderte 13 Jahre
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen diverser Körperverletzungsdelikte 13 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre Haft.
Den erhobenen ursprünglichen Mordvorwurf wegen des Todes eines einige Tage nach der laienhaften Kastration gestorbenen Mannes ließ die Anklage fallen.

Der Vorsitzende Richter Thomas Bott sagte zur Begründung des Freispruchs vom Mordvorwurf, es lasse sich im Fall des Verstorbenen nicht einmal der genaue Todeszeitpunkt feststellen.
Insofern sei dieser Fall nicht hinreichend als Mord zu beweisen gewesen.


 
28 Corona-Tote: Verstorbene Bewohner waren ungeimpft - das sagt die Heimleitung !

In einem Pflegeheim im thüringischen Cumbach ist die Anzahl der Todesfälle nach einem Corona-Ausbruch auf 28 gestiegen.
22 der Verstorbenen waren komplett ungeimpft.
Die Heimleitung äußert sich vielsagend.


28 Menschen sind nach einem Corona-Ausbruch in Rudolstadt-Cumbach in Thüringen gestorben.
Die Sprecherin des Trägers des Seniorenheims, der "K&S Gruppe", erklärte auf Nachfrage, dass 22 der Todesopfer nicht gegen das Coronavirus geimpft waren.
Die Frage nach dem Warum müsse man der Gesellschaft stellen, so die Sprecherin.

Nicht geboostert, nicht zweifach geimpft, nicht zum ersten Mal geimpft – 22 Verstorbene des Seniorenheims in Cumbach seien "komplett ungeimpft" gewesen.
Immer wieder habe man Impfangebote gemacht und diese über verschiedene Kanäle beworben.
Doch: "Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung liegt nicht immer bei den Bewohnerinnen oder Bewohnern selbst", erklärte die Sprecherin.
Häufig seien es auch die Angehörigen, die entscheiden müssen.

Zudem könne eine Impfung für Bewohnerinnen und Bewohner "in einer Palliativsituation eine zusätzliche Belastung" bedeuten.
Doch wie generell in der Gesellschaft gebe es auch in dem Pflegeheim Bewohnerinnen und Bewohner, die skeptisch seien, was die Verabreichung der Vakzine anbelange.

Auch unter den Pflegekräften sind ungeimpfte Personen
Nun, so die Sprecherin, mache man weiterhin Angebote und biete Termine für Impfungen an.
Man versuche weiter, Überzeugungsarbeit zu leisten.
Insgesamt machten die Angestellten des Heims "gerade eine anstrengende Zeit durch", ließ die Sprecherin verlauten.
Auf Nachfrage betonte sie, dass auch unter ihnen vereinzelte Personen nicht geimpft seien.
Inzwischen kämen vermehrt bislang ungeimpfte Pflegekräfte sowie Seniorinnen und Senioren auf die Angestellten zu: Sie wollten nun doch die Impfung.

Wie sich das Virus in der Seniorenresidenz im Herzen Thüringens ausbreiten konnte, "lässt sich nicht nachvollziehen", sagte die Sprecherin.


 
Verletzter gefunden: Polizei fahndet nach Mann !

Opfer blutete stark - 22-Jähriger am Hals verletzt - Polizei fahndet nach Mann.

Bei einer Fahndung bittet die Polizei in München um Hinweise aus der Bevölkerung: Gesucht wird ein 24-Jähriger, der einen 22-Jährigen schwer verletzt haben soll.

Die Polizei München sucht mit Bildern nach dem 24-jährigen Ahmad Elyas Yassin Alsabbagh.
Er ist laut den Beamten dringend tatverdächtig, einen 22-Jährigen schwer verletzt zu haben.

Das Opfer wurde am Dienstagmorgen gegen 0.15 Uhr im sechsten Stock eines Treppenhauses im Münchner Stadtteil Maxhof von anderen Bewohnern aufgefunden.
Demnach blutete der 22-Jährige stark, er wurde nach ersten Erkenntnissen durch einen spitzen Gegenstand am Hals verletzt.
Anschließend kam er in ein Krankenhaus.

Fahndung in München: Tatverdächtiger spricht gebrochenes Deutsch
Nun bittet die Polizei die Bevölkerung um Hilfe bei der Suche nach dem Tatverdächtigen.
Bei seiner Flucht trug er dunkle Kleidung und keine Schuhe.
Es sei laut Polizei nicht ausgeschlossen, dass sich der Mann bereits umgezogen hat.

Der Syrer ist circa 1,70 Meter groß, schlank und spricht gebrochenes Deutsch sowie Arabisch.
Nach Angaben der Polizei ist er ohne festen Wohnsitz.



Bilder gibt es in der Quelle.
 
Tiergarten-Mord: Georgier erschossen - Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft !

Es soll ein "von langer Hand geplantes Attentat" gewesen sein: Der Angeklagte im Prozess um den Mord im Tiergarten soll lebenslang ins Gefängnis, wie die Bundesanwaltschaft forderte.

Im Prozess um den mutmaßlichen russischen Auftragsmord im Kleinen Tiergarten in Berlin hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert.
Der Anklagevertreter sah es in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Berliner Kammergericht als erwiesen an, dass der Russe Vadim K. sein Opfer im August 2019 in dem Park erschossen hatte.
Die Bundesanwaltschaft geht von einem von staatlichen Stellen in Russland organisierten Auftragsmord aus.

Das Opfer, der tschetschenischstämmige Georgier Tornike K., habe als Anführer einer tschetschenischen Miliz während des zweiten Tschetschenienkriegs 2000 und 2004 gegen Russland gekämpft, sagte der Prozessvertreter in dem Strafschutzverfahren.
Er sei als ein Staatsfeind betrachtet und daher aus Vergeltung liquidiert worden.

Drei Schüsse auf Georgier
Der Angeklagte ist nach der Darstellung der Anklage ein früherer Oberst einer Spezialeinheit des russischen Geheimdiensts FSB und reiste wenige Tage vor der Tat unter einer Aliasidentität mit einem Schengenvisum von Moskau über Paris und Warschau nach Berlin.

Dort erschoss er am 23. August 2019 sein Opfer im sogenannten Kleinen Tiergarten mit einer Pistole mit Schalldämpfer, wobei er sich von hinten auf einem Fahrrad näherte.
Insgesamt feuerte er laut Bundesanwaltschaft in dem Park drei Schüsse auf den Georgier ab, wobei es sich bei dem letzten um einen Kopfschuss handelte.

"Von langer Hand geplantes Attentat"
Insgesamt ergebe sich das "Bild eines offensichtlich von langer Hand geplanten Attentats", sagte der Vertreter der Anklagebehörde.
Neben einer lebenslangen Haft beantragte er auch die Feststellung der besonderen Schuldschwere, was eine vorzeitige Haftentlassung im Fall einer entsprechenden Verurteilung praktisch ausschließen würde.

K. wurde kurz nach dem Geschehen festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Fall und die Ermittlungen dazu belasten das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland schwer.
Nach der Tat wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus.
Die russische Seite wies die Vorwürfe als haltlos zurück.


 
Zwickau: Neonazi-Vertrieb ausgehoben - Mann verkaufte Weihnachtsdeko mit NS-Symbolen !

Die Polizei hat bei einer Hausdurchsuchung in Zwickau massenweise Nazi-Dekoration gefunden, die offenbar professionell vertrieben wurde.
Gegen den Verkäufer wird nun ermittelt.


Ein Mann aus Zwickau soll im großen Stil Weihnachtsdeko mit NS-Symbolen vertrieben haben.
Bei einer achtstündigen Durchsuchung eines Wohnhauses und einer Werkstatt in der sächsischen Stadt seien am Montag mehr als 100 Gegenstände gefunden worden, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Dabei handele es sich unter anderem um Schwibbögen, Räucherfiguren, Tassen, Büsten und Christbaumschmuck.
Die Nazi-Devotionalien seien professionell hergestellt gewesen.

"Vertriebsstrukturen der rechten Szene einen empfindlichen Schlag versetzt"
Gegen den 39-Jährigen werde wegen Verbreitung und Verwendung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ermittelt.
Zudem werden dem Mann noch Verstöße gegen das Waffengesetz sowie Hehlerei und ein Urkundendelikt vorgeworfen.

In seinen Räumen waren laut Polizei auch noch zwei Blanko-Impfpässe, ein mutmaßlich gefälschter Impfnachweis sowie ein Einhandmesser, ein Schlagring und eine Patrone sichergestellt worden.

"Im Ergebnis von Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes ist es gelungen, einen überregional agierenden Händler mit rechter Nazipropaganda das Handwerk zu legen.
Wir sind überzeugt, damit den Vertriebsstrukturen der rechten Szene einen empfindlichen Schlag versetzt zu haben", erklärt Zwickaus Polizeipräsident Lutz Rodig.


 
Fünf Tote in Brandenburg: Impfausweis gefälscht - Vater fürchtete Verhaftung !

Nachdem Ermittler im Haus der getöteten Familie in Königs Wusterhausen einen Abschiedsbrief finden, werden weitere Details zu der Tat bekannt.
Der Vater der Kinder hatte offenbar Angst vor einer Verhaftung - weil er ein Impfzertifikat für seine Frau fälschen ließ.
Er schien nur einen Ausweg zu sehen.


Im Fall der fünf Toten in Brandenburg soll der unter Verdacht stehende Familienvater laut seinem Abschiedsbrief Angst vor einer Verhaftung gehabt haben.
Hinzu kam nach Justizangaben die Befürchtung, dass man ihm und seiner Frau die Kinder wegnehmen werde.

Der 40-Jährige hatte dem Brief zufolge ein Impfzertifikat für seine Frau fälschen lassen.
Ihr Arbeitgeber habe dies erfahren.
Nun hatte das Paar Angst vor der Verhaftung und dem Verlust der Kinder, wie Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon sagte.
Weitere Details wollte er nicht nennen.
Den Brief fanden die Ermittler im Haus der Familie.

Nach der Entdeckung der fünf Toten am Samstag in einem Einfamilienhaus in Königs Wusterhausen gilt der Familienvater laut Ermittlern als verantwortlich.
Der Mann habe nach der Tat Suizid begangen, ergaben erste Ermittlungen, über die Polizei und Staatsanwaltschaft Cottbus am Montag informiert hatten.
Ein Abschiedsbrief weise auf den 40-Jährigen.
Der Familienvater soll seine Frau, ebenfalls 40 Jahre alt, und seine drei Kinder im Alter von vier, acht und zehn Jahren getötet haben - man fand alle mit Schussverletzungen.

Zunächst hieß es, sie wiesen Schuss- und Stichverletzungen auf.
Das revidierte die Staatsanwaltschaft jetzt.
Eine Schusswaffe fanden die Ermittler ebenfalls im Haus.
Ob es sich dabei um die Waffe handelt, mit der geschossen wurde, sei derzeit aber noch offen.
Sie habe sich an einer Stelle befunden, die zum wahrscheinlichen Ablauf des Geschehens passe.
Über einen Waffenschein verfügten nach den Erkenntnissen weder der Mann noch seine Ehefrau.

Obduktion der Toten noch nicht abgeschlossen
"Diese Tragödie lässt mich fassungslos zurück", sagte die Bürgermeisterin von Königs Wusterhausen, Michaela Wiezorek.
Ihr tiefstes Mitgefühl gehöre zuallererst den Angehörigen, Freunden und Bekannten.
Sie denke aber auch an alle Einsatzkräfte, die vor Ort ihre Aufgaben erfüllt hätten und nun dieses Geschehen verarbeiten müssten, sagte sie.

Ein Seelsorgezentrum sei eingerichtet worden.
"Wir werden mit den Einrichtungen, die die drei Kinder besuchten, sprechen", kündigte Wiezorek an.
Sowohl den Kindern dort als auch Betreuerinnen und Betreuern werde professionelle Hilfe angeboten, um diesen furchtbaren Verlust verarbeiten zu können.

Bei der Untersuchung durch Polizei und Staatsanwaltschaft gehe es um Schmauchspuren und Projektile.
Voraussichtlich werde dies bis Mittwoch dauern.
Auch die Obduktion der fünf Toten sollte einige Tage dauern.
Die Ermittlungen laufen über eine Mordkommission und die Staatsanwaltschaft Cottbus.


 
Terror-Freispruch von Hildesheim rechtskräftig !

Hildesheim/Celle - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim im Terror-Prozess vom 14. Januar bestätigt.
Die gegen das Urteil gerichtete Revision der Generalstaatsanwaltschaft Celle wurde vom BGH als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergeben habe, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.
Das Urteil (14 KLs 43 Js 2/20) ist nunmehr rechtskräftig.
Der junge Mann war vom Vorwurf freigesprochen worden, einen Terror-Anschlag auf Muslime geplant zu haben.

Mit dem Urteil hatte die als Jugendkammer tätige Strafkammer des Landgerichts den heute 23 Jahre alten Angeklagten zwar wegen Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen schuldig gesprochen.
Freigesprochen hatte sie ihn aber wegen der Vorwürfe der Volksverhetzung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Zur Begründung des Teilfreispruchs führte die Kammer damals aus, dass nicht sicher festzustellen gewesen sei, dass der Angeklagte zu einem Anschlag fest entschlossen gewesen sei.

Unter Berücksichtigung der bei dem Angeklagten festgestellten Persönlichkeitsstörung in Form einer Angst- und Zwangsstörung seien zwar rechtsextreme Tendenzen sowie inakzeptable und menschenverachtende Äußerungen feststellbar gewesen, auf einen festen Entschluss zur Begehung eines Anschlags habe die Kammer hieraus aber nicht schließen können.
Wegen des ergangenen Schuldspruches wegen Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen erging eine Weisung nach dem Jugendstrafrecht.


 
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