Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Gerichte haben entschieden: Demos zu Silvester in Berlin verboten !

Der Berliner Senat verbietet in seiner aktuellen Verordnung Demonstrationen an Silvester.
Dagegen wird Beschwerde eingelegt - jedoch ohne Erfolg.
Zwei Gerichte erklären das Verbot angesichts der angespannten Corona-Lage für rechtmäßig.
Andernorts sind Demos jedoch erlaubt.

In Berlin bleiben Demonstrationen an Silvester und Neujahr verboten.
Das für beiden Tage geltende Versammlungsverbot sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren.
Es schloss sich damit einem nur wenige Stunden zuvor getroffenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes an, gegen den ein Antragsteller Beschwerde eingelegt hatte.

Er hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der Berliner Infektionsschutzverordnung vorgegangen.
Letztlich ohne Erfolg: Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Toten im Zusammenhang mit dem Coronavirus sei das auf zwei Tage beschränkte Verbot rechtmäßig, so das OVG.
Es verwies dabei auch auf die angespannte Situation auf den Intensivstationen.

Zuvor stellte auch das Verwaltungsgericht fest, entgegen der Ansicht des Antragstellers sei die Verordnung hinreichend begründet und auch sonst formell rechtmäßig.
Das Versammlungsverbot beruhe auf Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes.
Die dort genannten Voraussetzungen seien erfüllt.
Insbesondere sei der Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit deutlich überhöht.

Die Entscheidung für ein Versammlungsverbot wahre den Ermessensrahmen und beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
So diene das Verbot von Versammlungen legitimen Zwecken wie dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems.
Es sei außerdem angemessen.
Dabei werde nicht verkannt, dass Versammlungen nur unter strengen Voraussetzungen verboten werden dürften.
Ein solcher Ausnahmefall liege vor.

Besondere Gefährdungslage zu Silvester
An Silvester und Neujahr gebe es eine besondere Gefährdungslage, weil sich zum Jahreswechsel eine große Zahl von Personen auf der Straße befinde, argumentierte das Verwaltungsgericht.
Das gelte erst recht für das Brandenburger Tor, das gerade zu Silvester große Menschenmengen anziehe.
In Anbetracht dieser Umstände müsse die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit zurücktreten.
Bei dieser Rechtsgüterabwägung sei zusätzlich zu berücksichtigen, dass das Verbot nur für 48 Stunden gelte.

Bei dem Eilverfahren ging es nicht um die "Querdenken"-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls für Silvester angemeldet worden war.
Die Organisatoren hatten sie nach Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt.
Die Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten.

"Querdenken"-Initiator Michael Ballweg hatte dazu aufgerufen, sich an das Demo-Verbot zum Jahreswechsel zu halten.
In einer an Heiligabend im Netz veröffentlichten Video-Botschaft bat er darum, "das Verbot der Demonstrationen in Berlin zu akzeptieren und am 30.12., am 31.12. und am 1.1. nicht nach Berlin zu fahren".
Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die später vom OVG bestätigt wurde, sagte Ballweg: "Ich sehe es nach wie vor kritisch, wenn Demos verboten werden."
Er bezeichnete es als "bedrohlich", wenn in einer Demokratie das Versammlungsrecht so eingeschränkt werde.

In Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart sind für den Silvesterabend vier Demos mit Bezug zu den Corona-Maßnahmen oder der Corona-Impfung geplant.
Eine Veranstaltung soll erst im neuen Jahr enden.
Anders als in Berlin sind Kundgebungen in Baden-Württemberg erlaubt.
Ballweg kündigte an, an einer der genehmigten Demos in Stuttgart teilnehmen zu wollen.


 
Mecklenburg-Vorpommern: Fast 200 Euro Strafe für Spaziergang am Strand !

Für eine Frau aus Schleswig-Holstein wird ein Ausflug ins Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern teuer.
Sie verstieß mit einem Spaziergang am Meer gegen Corona-Regeln.

Wegen der Corona-Pandemie lässt Mecklenburg-Vorpommern keine Tagesgäste zu.
Eine Touristin aus Schleswig-Holstein wusste das nicht, als sie im November zu einem Spaziergang am Strand bei der Stadt Rosenhagen aufbrach.
Im Dezember kam dann die Rechnung: Die Besucherin muss 178,50 Euro Strafe zahlen.

Mecklenburg–Vorpommern setzt das Verbot von Tagesgästen strikt um.
An den Parkplätzen, die sich an den Strandbereichen befinden, finden täglich Kontrollen statt.
Personen, die sich noch beim Einparken erwischt werden, bekommen eine Aufforderung, das Bundesland zu verlassen.

Dieses Glück hatte die Lübeckerin nicht.
Sie bekam zunächst eine Aufforderung zu einer Stellungnahme zugeschickt.
Ihre Ausführungen haben die Behörden aber nicht überzeugen können und so folgte nun der Bußgeldbescheid.


 
Mann transportiert große Menge illegaler Silvesterböller !

Bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Paderborn haben Polizisten in einem Auto große Mengen illegaler Silvesterböller gefunden.
Ein 35-Jähriger sei in der Nacht zu Silvester in Delbrück angehalten worden.

Dabei fielen den Beamten zahlreiche Feuerwerkskörper auf, denen die in Deutschland vorgeschriebenen Prüfnummern fehlten.
Drei offensichtlich selbstgebaute Silvesterknaller hielten die Polizisten für so gefährlich, dass sie Spezialisten vom Landeskriminalamt anforderten.

Gegen den 35-Jährigen werde nun unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt, teilte die Polizei mit.


 
Mutmaßlicher Einbrecher erschossen: Mann festgenommen !

Nach dem gewaltsamen Tod eines 38-jährigen Mannes am Mittwoch in Lübeck ist ein Tatverdächtiger festgenommen worden.
Der 57-Jährige soll den Mann erschossen haben, nachdem dieser in ein Haus eingestiegen war, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Silvestertag gemeinsam mitteilten.
Gegen den 57-Jährigen werde wegen Totschlags ermittelt.

Der 38-Jährige war nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler mit einem Bekannten am frühen Mittwochmorgen durch ein Kellerfenster in das augenscheinlich leerstehende Gebäude eingestiegen, wurde aber im zweiten Obergeschoss von dem 57-Jährigen überrascht.
"Dieser erschreckte die Eindringlinge, die daraufhin die Flucht ergriffen", hieß es.
Der 57-Jährige habe die beiden dann offenbar verfolgt.

Während der Begleiter des 38-Jährigen unbeschadet fliehen konnte, wurde das Opfer mit drei Schüssen in den Rücken aus einer scharfen Waffe niedergestreckt.
Nachbarn fanden den Schwerverletzten auf der Straße und alarmierten die Rettungskräfte.
Das Opfer starb wenig später im Krankenhaus.

Als die Polizei noch am selben Abend das Haus durchsuchte, fanden Beamte den 57-Jährigen auf dem Dach, wo er sich widerstandslos festnehmen ließ.
Neben ihm habe eine Pistole gelegen.
Im Haus wurden demnach zwei weitere Schusswaffen - ein Revolver und eine Langwaffe - gefunden.
Der Mann habe über die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis für alle drei Waffen verfügt.
Allerdings fanden die Beamten auch Munitionskisten und - als sie am Donnerstag mit Experten des Kampfmittelräumdienstes wiederkamen - noch eine Handgranate.
Der Beschuldigte sollte noch am Silvestertag dem Haftrichter vorgeführt werden.
Zunächst habe er sich zum Tatvorwurf nicht geäußert.


 
Waghalsige Flucht: Mann hängt am Fenstersims in der 7. Etage !

Eine waghalsige Flucht vor der Polizei hat am Silvestermorgen für einen 38-Jährigen in Hoyerswerda (Landkreis Bautzen) in luftiger Höhe geendet: Er hing am Fenstersims in der siebten Etage eines Wohnhauses.
Die Polizisten hätten ihn von dort zurück in die Wohnung gezogen und festgenommen, teilte die Polizeidirektion Görlitz mit.

Zuvor waren die Beamten wegen Partylärms gerufen worden.
Doch als sie an der Wohnung klingelten, ergriff der Gast die Flucht.
Er kletterte über die Balkonbrüstung, hangelte sich zum Balkon der Nachbarwohnung, trat die Scheibe ein und suchte dort zunächst Zuflucht.
Als die Mieterin jedoch die Polizei hereinließ, stieg er erneut aus dem Fenster.

Der Grund für die Flucht war offensichtlich ein Haftbefehl, der gegen den 38-Jährigen vorlag.
Was er sich hatte zuschulden kommen lassen, dazu konnte die Polizei vorerst keine Angaben machen.
Gegen ihn wurde Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung erstattet.
"Die Silvesternacht wird der 38-Jährige in einer Justizvollzugsanstalt verbringen", resümierte die Polizei.


 
Zwei Kinder bei Rodelunfall schwer verletzt !

Zwei Kinder rodeln mit einem aufblasbaren Schwimmreifen und verlieren die Kontrolle.
Sie stoßen gegen eine Wand und müssen mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.

Bei einem Rodelunfall mit einem aufblasbaren Schwimmreifen sind zwei Kinder so schwer verletzt worden, dass sie ins Krankenhaus mussten.
Lebensgefahr bestehe aber nicht, teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Ein 38-jähriger Angehöriger war demnach am Vortag mit den neun und vier Jahre alten Kindern einen Skihang in Schömberg (Landkreis Calw) heruntergebraust und hatte dabei die Kontrolle über das Gefährt verloren.
Er sei von der Piste abgekommen, wobei die Kinder gegen eine Wand gestoßen seien.

Rettungshubschrauber flogen die beiden in Kliniken nach Stuttgart und Karlsruhe.


 
Ungewöhnlicher Jahreswechsel: Deutschland verabschiedet Horrorjahr 2020 !

Vergleichsweise still hat in Deutschland das neue Jahr begonnen.
Große Silvesterpartys fielen wegen des Lockdowns aus, 2021 wurde im kleinen Kreis begrüßt.
In Berlin sind Polizei und Feuerwehr trotzdem im Großeinsatz.


Das neue Jahr hat begonnen.
In ganz Deutschland haben die Menschen im kleinen Kreis und überwiegend still den Jahreswechsel begangen und um Mitternacht das Jahr 2021 begrüßt.

Größere Silvesterpartys waren dieses Jahr in der Republik tabu.
Am Brandenburger Tor in Berlin herrschte trotz aufgebauter Bühne gähnende Leere.
Das ZDF übertrug lediglich eine Show ohne Publikum.
Unter anderem traten Jürgen Drews und Vicky Leandros bei der digitalen Silvesterparty "Welcome Berlin 2021" auf.

In Deutschland gilt zum zweiten Mal seit dem Beginn der Coronavirus-Pandemie ein harter Lockdown.
Restaurants und Bars sind bereits seit Anfang November geschlossen, ebenso Museen, Theater und Freizeiteinrichtungen.
Seit Mitte Dezember sind auch Geschäfte weitgehend zu.
Diesmal gab es ein grundsätzliches Verkaufsverbot von Feuerwerk in den letzten Tagen des zu Ende gehenden Jahres.
Es ging vor allem darum, die Krankenhäuser von zusätzlichen Patienten zu entlasten.

In Berlin versucht die Polizei mit einem Großaufgebot das an vielen Orten geltende Feuerwerksverbot durchzusetzen.
Sie ist in der Nacht mit rund 2900 Kräften im Einsatz.
In vielen Straßen waren am Abend immer wieder Böller- und Raketenschüsse zu hören.
Verglichen mit den Vorjahren hielt sich der Lärmpegel zunächst aber in Grenzen.

Die Berliner Feuerwehr befindet sich seit 19 Uhr im üblichen "Ausnahmezustand Silvester", wie es bei den Helfern heißt.
Nach Angaben eines Sprechers gab es bislang keine besonderen Vorkommnisse.
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft hatte angesichts der geltenden Alkohol-Beschränkungen und Böllerverbote vor Gewalt gegen Einsatzkräfte gewarnt.
Auch in den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht immer wieder zu Attacken.


 
Mann verliert Hand durch illegalen Böller !

Die Silvesternacht verläuft in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahren relativ ruhig.
Trotzdem müssen Feuerwehr, Polizei und Notärzte in der Nacht zu zahlreichen Einsätzen ausrücken.

Ein Überblick:

In Essen sind Einsatzkräfte in der Silvesternacht aus einer Gruppe Jugendlicher heraus mit Feuerwerkskörpern beworfen worden.
Die rund 30 jungen Männer hätten zunächst Mülltonnen in Brand gesetzt, sagte ein Polizeisprecher.
Als die Feuerwehr anrückte, seien die Einsatzkräfte massiv mit Böllern beworfen worden.
Polizeibeamte, die als Verstärkung gerufen wurden, seien ebenfalls mit Feuerwerkskörpern beworfen worden.
Einen 16-Jährigen nahmen die Beamten schließlich fest.
Verletzt wurde keiner der Einsatzkräfte.

Ein 63-Jähriger hat in Brandenburg eine Hand verloren.
Der Mann habe mit einem illegalen Böller hantiert, sagte eine Polizeisprecherin.
Dabei habe sich die Hand entzündet, die dann abgetrennt worden sei.
Der Mann kam ins Krankenhaus.
Pyrotechnik durfte auch in Brandenburg nicht verkauft werden, die Landesregierung riet dringend davon ab, Feuerwerk zu zünden.
Potsdam und Cottbus hatten für Silvester und Neujahr ein Böllerverbot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verhängt.

Ein Autofahrer ist am Silvestertag in Düsseldorf in den Kö-Graben gefahren.
Er rettete sich durch das Schiebedach auf sein Auto und wartete dort auf Hilfe, wie ein Sprecher der Feuerwehr mitteilte.
Laut Angaben eines dpa-Reporters vor Ort war der Wagen zuvor durch den Zaun gekracht und in dem Graben, der die Königsallee in zwei Seiten teilt, gelandet.
Der Fahrer kletterte aus eigener Kraft anschließend auf das Autodach und wurde von Einsatzkräften mit einem Schlauchboot gerettet.
Mithilfe eines Krans konnte das Fahrzeug aus dem Wasser gehoben und an das Ufer gebracht werden.

Treffen auf offener Straße trotz Ausgangsbeschränkungen und Feiern mit vielen Haushalten: In der Oberpfalz hat die Polizei in der Silvesternacht mehrere Neujahrspartys aufgelöst.
Bis Mitternacht kam es zu rund 30 Einsätzen aufgrund möglicher Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmen, wie die Polizei mitteilte.
Man sei durch Ruhestörungsbeschwerden auf die Feiern aufmerksamen geworden und habe diese aufgelöst.
Auch ein Böllerwurf habe die Beamten zu einer Party geführt.
Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen seien ebenso angezeigt worden wie Missachtung der Ausgangsbeschränkungen.
Nach 21.00 Uhr dürfen die Menschen in Bayern nur mit "triftigem Grund" das Haus verlassen.

Sie hatten trotz Corona-Beschränkungen auf ein gemeinsames Silvester gehofft - am Ende wurde das nächtliche Treffen in einem Wald bei Hagen von der Polizei beendet.
"Uns wurde am Abend eine größere Gruppe von Personen in einem Wald gemeldet", sagte eine Polizeisprecherin in der Nacht.
In einem Zelt sahen die Beamten dann zwei Menschen - zwei weitere seien in den Wald geflüchtet.
Im öffentlichen Raum dürfen sich in Nordrhein-Westfalen nur fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten gemeinsam aufhalten.
"Das war in diesem Fall wohl nicht der Fall", hieß es.


 
Raclette in Flammen, Wohnung brennt aus !

In Regensburg - Brennender Raclette-Grill verursacht Wohnungsbrand.

Der Ausgang dieser Silvesternacht war für die Bewohnerin einer Wohnung in Regensburg sicher traumatisch: Ihr Raclette-Grill verursachte einen Brand.
Der Schaden ist hoch.

Ein Raclette-Grill hat in der Silvesternacht einen Wohnungsbrand in Regensburg verursacht, dabei wurde eine Frau leicht verletzt.
Es sei ein Schaden von etwa 50.000 Euro entstanden.
Das Gerät entzündete sich am späten Donnerstagabend, als die 33 Jahre alte Wohnungsbesitzerin Spiritus nachfüllen wollte, wie die Polizei mitteilte.
Rettungskräfte hätten den Brand gelöscht.

Zuvor habe die 33-Jährige beim Versuch, die Flammen zu löschen, eine Rauchgasvergiftung erlitten und sich leicht am Bein verletzt.
Sie sei in ein Krankenhaus gebracht worden.
Neben Rettungsdienst und Polizei seien an dem Einsatz 40 Feuerwehrleute beteiligt gewesen.

Während der Löscharbeiten in der Wohnung seien Einsatzkräfte zu einem weiteren Brand gerufen worden: Ebenfalls in Regensburg sei auf einer Straße eine Kiste mit Pyrotechnik angezündet worden und abgebrannt.
Die Feuerwehr habe schnell gelöscht, hieß es weiter.


 
Ein Unfall mit Folgen für andere: Über drei Promille Alkohol !

Gleich drei Verstöße auf einmal hat die Polizei in Südhessen bei einem Verkehrsunfall festgestellt.
Am Neujahrsmorgen nahmen die Beamten gegen 2.30 Uhr einen Verkehrsunfall auf der Autobahn 60 bei Ginsheim (Kreis Groß-Gerau) auf.
Ursache des "Alleinunfalls" waren laut Polizeibericht vom Freitag die 0,96 Promille Alkohol, die der 28-jährige Fahrer im Blut hatte.

An der Unfallstelle stieß die Polizei auf den herbeigeeilten 24-jährigen Bruder des Unfallfahrers.
Eine Überprüfung ergab, dass sein Fahrzeug zur so genannten Zwangs-Entstempelung wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes ausgeschrieben war.

Unterdessen hielt - "mittig auf der Fahrbahn" - ein drittes Auto.
Der 52-jährige Fahrer weigerte sich weiterzufahren und beleidigte die Beamten.
Sein Alkoholtest habe 3,26 Promille ergeben.
"Auf der Dienststelle leistete er aktiv Widerstand gegen die Blutentnahme und beging mehrere Sachbeschädigungen an der polizeilichen Liegenschaft", teilte die Polizei mit.
Der Mann müsse mit Strafanzeigen rechnen.


 
Autofahrer fährt ungebremst in Acker: Tot !

Bei einem Verkehrsunfall im Kreis Wesel ist ein Mann am Silvesternachmittag tödlich verletzt worden.
Der 46-Jährige hatte mit seinem Auto und einem Anhänger in Schermbeck ungebremst eine Kreuzung überquert, wie die Polizei mitteilte.
Erst in einem nahe angrenzenden Acker kam das Auto zum Stehen.

Die Rettungskräfte versuchten den Mann noch zu reanimieren - er verstarb jedoch im Rettungswagen.
Unfallursache war laut Polizei offenbar ein internistischer Notfall.


 
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