Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Schon bald: Kahlschlag bei C&A - Modekette schließt etliche Filialen !

Schlechte Nachrichten für die Kunden: Die Modekette C&A plant, im kommenden Jahr erneut 13 Filialen ihrer 427 Filialen in Deutschland zu schließen.
Die Aufgabe der Geschäfte sei Teil des „regulären Portfoliomanagements“, erklärte eine Unternehmenssprecherin in Düsseldorf.

Einflüsse wie das Marktumfeld, aber auch die Stadt- und Handelsentwicklung spielten bei diesen Entscheidungen eine wichtige Rolle.
Zuvor hatte bereits das Branchenfachblatt „Textilwirtschaft“ über die Schließungspläne berichtet.

C&A: Modekette will 2022 13 Filialen in Deutschland schließen
In diesem Jahr hat C&A nach eigenen Angaben in Deutschland bereits 11 Filialen geschlossen.
Welche Filialen im kommenden Jahr aufgegeben werden sollen, dazu wollte sich das Unternehmen nicht äußern.
Auch zur Zahl der betroffenen Mitarbeiter machte es keine Angaben.

Das C&A-Management hatte erst kürzlich Pläne zur Konsolidierung und Zentralisierung des Unternehmens bekanntgegeben.
Ziel sei ein agileres und schnelleres Unternehmen, hieß es.
Bestandteil der Zukunftsstrategie ist auch ein deutlicher Ausbau des digitalen Angebots.


 
Wohnen als Mieter: Das bedeutet die Kleinreparaturklausel !

Der Vermieter verlangt von Ihnen, die Kosten für die neuen Silikonfugen zu tragen?
Das ist selbst mit entsprechender Klausel im Mietvertrag unzulässig.

Wann die Kleinreparaturklausel greift.

Tropft der Wasserhahn in der Mietwohnung, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet.
Zumindest grundsätzlich.
Doch wenn im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart ist, muss der Mieter die Kosten für diese Art von Bagatellschäden selbst übernehmen.
Aber wo liegt die Grenze?

Bei der Reparatur müsse es sich tatsächlich um eine Kleinigkeit handeln, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.
Dabei gibt es zwei Grenzen: Zum einen dürfen die Kosten für die Instandsetzung einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Diesen hat der Bundesgerichtshof vor rund 30 Jahren bei 150 Mark angesetzt, was heute 75 Euro entspräche.
Gerichte zögen die Grenze heute aber eher bei 100 bis 120 Euro, sagt Hartmann.
Höhere Obergrenzen sind unwirksam.

Beauftragen muss die Reparatur immer der Vermieter
Zum anderen müsse im Mietvertrag eine zweite Obergrenze vereinbart sein: Denn die Summe der Kosten aller Kleinreparaturen darf nach Angaben der Mietrechtsexpertin nicht mehr als sechs bis acht Prozent der Jahresbruttokaltmiete betragen.
Die Klausel ist unwirksam, wenn die beiden Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

Alle Reparaturen, die über der im Mietvertrag wirksam gesetzten Grenze von zum Beispiel 100 Euro liegen, sind keine Bagatellen.
Überschreitet der Gesamtbetrag für die Instandsetzung inklusive Mehrwertsteuer diese Grenze, dürfen die Kosten nicht mehr auf den Mieter abgewälzt werden - auch nicht anteilig.

Achtung: Die Klausel darf den Mieter nur verpflichten, die Kosten zu zahlen.
Die Reparatur müsse trotzdem der Vermieter in Auftrag geben, sagt Hartmann.
Geht das aus der Vertragsklausel nicht eindeutig hervor oder bestimmt sie etwas anderes, ist die Klausel unwirksam.

Auch Instandsetzungen an Markisen können unter die Klausel fallen
Nicht wirksam sind auch Klauseln, die den Mieter dazu verpflichten, sich mit einem Sockelbetrag an allen Reparaturen im Haus oder in der Wohnung oder an Neuanschaffungen anteilig zu beteiligen.

Die Klausel gelte für die Bestandteile der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters und deshalb einer schnelleren Abnutzung unterliegen, sagt Hartmann.
Dazu zählen Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
Auch Markisen können dazugehören.
Nicht dazu zählen zum Beispiel Wartungsarbeiten an Leitungen, Schäden an Fenstern oder die Erneuerung von Silikonfugen.


 
NETZSTÖRUNGEN in Deutschland: 23% haben jeden Tag Probleme mit Internet-Qualität !


Die Situation kennt wahrscheinlich jeder: Der wichtige Video-Call geht in wenigen Minuten los... aber das WLAN im Homeoffice streikt.
Oder die Lieblings-Serie will mal wieder nicht laden.
Langsames Internet - ein leidiges Thema, das laut einer aktuellen Umfrage viele Verbraucher in Deutschland betrifft.
Ein neues Telekommunikations-Gesetz nimmt deshalb ab 1. Dezember die Anbieter in die Pflicht.


Quelle: WELT Nachrichtensender
 
DHL, Deutsche Post und Co.: Vorsicht! DIESE Fristen musst du jetzt unbedingt einhalten !

Noch rund einen Monat, und dann ist schon wieder Weihnachten!
Es ist verständlich, dass grade jetzt viele auf der Suche nach den richtigen Geschenken für die Liebsten sind.
Doch wie sorgt man dafür, dass diese dann auch rechtzeitig zum Fest ankommen?

Folgende Fristen solltest du bei DHL, Deutsche Post und Co. diesbezüglich unbedingt einhalten.

Vor allem in Corona-Zeiten werden weiterhin vermehrt Pakete verschickt – eine große Herausforderung für DHL, Deutsche Post und Co.
Dabei gibt es ganz bestimmte Fristen, die du unbedingt einhalten solltest, damit deine Weihnachtspakete noch rechtzeitig ankommen.

Die regulären Zeiten für Standardsendung von ein bis zwei Werktagen können kurz vor Weihnachten nicht immer eingehalten werden.

Wenn du also willst, dass dein Paket noch rechtzeitig zu Heilabend (Freitag) zugestellt wird, dann solltest du dein DHL-Päckchen bis spätestens Montag, 20. Dezember, 12 Uhr, auf die Reise schicken.
Das gilt für alle Pakete innerhalb von Deutschland, die über eine Filiale oder Packstation verschickt werden.

Weihnachtsgeschenke sollten möglichst früh verschickt werden
Der letzte Termin für deine Briefe und Postkarten ist der Mittwoch, 22. Dezember.
Diese Frist gilt für Einwürfe in Postfilialen oder in die gelben Briefkästen der Deutschen Post.
Beachte auch unbedingt die Leerungszeiten dabei!

Wenn du deine Weihnachtsgeschenke über Hermes verschickst, sollten private Pakete bis zum 20. Dezember abgegeben werden.
Für Sendungen außerhalb Deutschlands ist der letzte Tag der 14. Dezember.

Unterschiedliche Fristen bei den Anbietern
Bei GLS gilt der 20. Dezember ebenfalls als Frist.
Einen Tag mehr Zeit hingegen hast du bei DPD.
Deine Weihnachtspakete können auch noch am 21. Dezember abgegeben werden und liegen an Heiligabend unter dem Tannenbaum.

Und auch deine Express-Lieferungen solltest du rechtzeitig tätigen, am besten bis zum 21. Dezember.
Eigentlich sind Express-Zustellungen innerhalb eines Tages möglich.
Aber wegen des hohen Aufkommens kann das an Weihnachten leider nicht garantiert werden.

Also merke: Wegen der hohen Belastung durch Corona und Weihnachten solltest du deine Geschenke am Besten so früh wie möglich abschicken – so liegen sie auch garantiert pünktlich unter dem Weihnachtsbaum.


 
Inflation übersteigt Fünf-Prozent-Marke !

Jetzt ist es passiert: Die Teuerungsrate steigt auf mehr als fünf Prozent.
Einmal mehr sorgen unter anderem die hohen Kosten für Energie für den Aufschlag.
EZB-Direktorin Schnabel sieht inzwischen aber den Höhepunkt erreicht und rechnet mit wieder sinkenden Raten.


Die Verteuerung der Waren des zumeist täglichen Bedarfs hat sich im November nochmals beschleunigt.
Die Verbraucherpreise stiegen um voraussichtlich 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und damit erstmals seit 1992 wieder oberhalb der Fünf-Prozent-Marke, wie das Statistische Bundesamt vorläufig mitteilte.

Einen höheren Wert gab es zuletzt während des Wiedervereinigungsbooms im Juni 1992 mit 5,8 Prozent.

Im Oktober hatte die Jahresteuerung bei 4,5, im September bei 4,1 Prozent gelegen.
Ökonomen hatten nur einen Anstieg auf 5,0 Prozent vorhergesagt.
Im Vergleich zum Oktober gaben die Preise derweil leicht um 0,2 Prozent nach.

Preistreiber war einmal mehr die Energie.
Hinzu kommt zu einem gewissen Teil auch die niedrigere Mehrwertsteuer im vergangenen Jahr.
Diese war von Juli bis Ende September von 19 auf 7 Prozent reduziert worden, um in der Corona-Krise den Konsum anzukurbeln und so die Pandemiefolgen für die Wirtschaft abzufedern.

EZB-Direktorin Isabel Schnabel erwartet künftig wieder niedrigere Werte.
"Wir gehen davon aus, dass im November der Höhepunkt der Inflationsentwicklung erreicht ist", sagte die Währungshüterin im ZDF.
Die Teuerungsrate dürfte 2022 wieder allmählich in Richtung zwei Prozent sinken, der Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB).
Sondereffekte wie etwa die Mehrwertsteuersenkung würden dann aus der Statistik fallen.
"Auch die Energiepreise werden nicht mit dem gleichen Tempo weiter steigen", sagte sie.
Die pandemiebedingten Lieferengpässe in der Wirtschaft dürften sich zudem allmählich auflösen.

Sollte sich die Inflation dauerhaft auf einem höheren Niveau als zwei Prozent festsetzen, werde die EZB entschlossen reagieren.
"Aber im Moment wäre es eben ein Fehler, die Zinsen frühzeitig zu erhöhen und damit den Aufschwung zu bremsen, denn das würde im Wesentlichen zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit führen und würde an der aktuell sehr, sehr hohen Inflation gar nichts mehr ändern können", sagte Schnabel.


 
Achtung: Reisegutschein läuft Ende 2021 aus! Muss ich ihn jetzt einlösen ? DAS raten Verbraucherschützer !

Nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie kommt bei vielen Verbrauchern die Erinnerung an die erste Corona-Welle zurück: Innerhalb weniger Wochen wurden sämtliche Pauschalreisen storniert.
Die Reiseveranstalter versuchten alles, um die eigentlich gesetzlich vorgesehene Erstattung des Reisepreises zu verzögern, denn viele standen vor dem Ruin.
Schließlich kam die Idee auf, den Kunden Reisegutscheine statt Geld auszuhändigen.
Viele Urlauber ließen sich darauf ein, haben diese allerdings bislang noch nicht eingelöst.

Und nun stecken wir wieder in einer Corona-Welle, angeheizt durch die bislang rätselhafte Omikron-Variante des Coronavirus.
Die Corona-Zahlen auch in vielen Urlaubsländern steigen an, die Lust, ausgerechnet jetzt zu verreisen, hält sich bei vielen in Grenzen.
Was also tun mit dem Gutschein, der in wenigen Wochen verfällt?

Reiseveranstalter fordern Kunden auf, Gutscheine bis Ende 2021 einzulösen
Viele Pauschaltouristen sind verunsichert.
Im Jahr 2020 haben sie einen Reisegutschein akzeptiert, wenn eine vor der Corona-Pandemie gebuchte Reise abgesagt werden musste.
Etliche von ihnen bekommen derzeit Post von ihrem Reiseveranstalter und werden gebeten, den Gutschein bis Ende des Jahres 2021 einzulösen.
Warum ist das so?

Für Reiseverträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, gelten gesetzlich klare Regeln: Die Gutscheine, die Verbraucher hier ausnahmsweise statt einer finanziellen Erstattung bekommen haben, sind staatlich gegen eine Pleite des Veranstalters abgesichert.
Und sie verlieren Ende 2021 ihre Gültigkeit.
Gutscheininhaber müssen sich aber keine Sorgen machen: Werden die Gutscheine nicht genutzt, muss der Veranstalter das Geld binnen 14 Tagen auszahlen.

Was Verbraucherschützer raten
Tiana Schönbohm von der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät betroffenen Urlaubern: „Zunächst sollte ich überlegen, ob ich den Gutschein tatsächlich jetzt einlösen möchte und mich nicht unter Druck setzen lassen.“

Wer gerade keinen Urlaub buchen möchte, sollte sich das Geld am besten auszahlen lassen, rät die Expertin.
Der Grund: Wird der Gutschein vom Veranstalter verlängert oder ein neuer ausgestellt, greift die staatliche Garantie nicht mehr.
Wer dagegen Geld zurückbekommt, kann davon später immer noch einen Urlaub buchen.

Der rechtliche Hintergrund
Reisegutscheine waren im Corona-Jahr 2020 lange sehr umstritten.
Die Bundesregierung hatte zunächst erwogen, Gutscheine zur Pflicht zu machen - wie andere EU-Staaten.
Das hätte die Reisebranche entlastet, die immense Rückerstattungen für abgesagte Urlaube fürchtete.

Doch die EU-Kommission erhob Einwände.
Deshalb entschloss sich die Bundesregierung zu einer Garantie - und zwar auf Gutscheine für ausgefallene Pauschalreisen, die bereits vor dem 8. März 2020 gebucht worden waren.
So mussten diese Kunden nicht fürchten, bei einer Pleite des Veranstalters auf wertlosen Gutscheinen sitzen zu bleiben.

Ende 2021 verstreicht nun die Frist zur Einlösung.
Urlauber sollten die Auszahlung des Gutscheins „vehement verlangen“, rät Verbraucherschützerin Schönbohm.
Das scheint nach ihren Angaben manchmal nötig zu sein: „Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass die Reiseveranstalter mit Erstattungen eher zögerlich waren und teilweise auch bei den Gutscheinen zu tricksen versuchten.“


 
Datenschützer entsetzt: Schufa & Co. sammeln Daten über Handyverträge !

Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien sammeln seit vielen Jahren ohne Genehmigung die Handyvertragsdaten von Millionen Bürgern.
Datenschützer sind entsetzt.


Die Tagesschau berichtet , dass die Schufa und diverse andere Wirtschaftsauskunfteien seit Jahren ohne Genehmigung die Handyvertragsdaten von wahrscheinlich Millionen Menschen speichern.
Das habe eine gemeinsame Recherche der Süddeutschen Zeitung (SZ) und des Norddeutschen Rundfunk (NDR) ergeben.
Damit seien die Mobilfunkdaten der Bürger nicht nur bei den Mobilfunkanbietern gespeichert, sondern unter Umständen auch bei Schufa & Co.
Über die gesammelten Daten erfahren die Wirtschaftsauskunfteien unter anderem, wie lange bereits ein Handyvertrag bei einem Provider besteht oder wie oft ein Provider gewechselt wurde.

Die Handyvertragsdaten, so heißt es in dem Bericht, werden aufgrund einer "strittigen Rechtsgrundlage" gesammelt.
Letztendlich gelte aber seit dem Jahr 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weshalb Datenschützer der Ansicht sind, dass ohne Zustimmung der Betroffenen die Auskunfteien die Handyvertragsdaten nicht speichern und verarbeiten dürfen.
"Nur säumige Zahler und Betrüger dürfen demnach gespeichert werden, nicht aber Millionen unbescholtene Kundinnen und Kunden", so die Tagesschau in ihrem Bericht.
Hinzu käme, dass die gesammelten Daten auch noch für die Berechnung der Kreditwürdigkeit der Personen verwendet werden.

Verbraucherschützer kritisieren Praxis
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert das Sammeln der Handyvertragsdaten.
Auch weil es "höchst intransparent" sei, wie die Daten verarbeitet werden.
VZBV-Chef Klaus Müller fordert die Löschung der Daten und erklärt: "Wir haben die große Sorge, dass Menschen hier gläsern gemacht werden und womöglich in der Zukunft keine Verträge bekommen, weil sie gerne mal den Anbieter wechseln und so vielleicht anstrengend sind aus Sicht der Unternehmen.
Das ist ein falscher Weg."
Wenn nötig, so Müller, seien strengere Regeln durch den Gesetzgeber notwendig.

Branchenverband verteidigt das Sammeln von Handyvertragsdaten
Die Wirtschaftsauskunfteien sind dagegen der Ansicht, dass diese Daten auch Vorteile bei der Beurteilung der Bonitität von Verbrauchern mitbringen, gerade bei finanzschwächeren Verbrauchern, über die sonst nicht viele Daten vorliegen.
Es gäbe ein "berechtigtes Interesse" diese Daten auch ohne Zustimmung der Betroffenen zu sammeln, was auch schon seit Jahrzehnten geschehe und bisher, wenn überhaupt, nur vereinzelt kritisiert wurde.

So erklärt der Branchenverband "Die Wirtschaftsauskunfteien": "Gerade Verbraucher und Verbraucherinnen, die bisher keine positive Kredithistorie haben, wie zum Beispiel junge Konsumenten, Migranten und häufig auch Seniorinnen, sind auf die Verarbeitung solcher Informationen angewiesen."

Datenschützer lassen diese Argumentation aber nicht gelten und verweisen auf die seit dem Jahr 2018 geltende DSGVO, die die Rechte der Verbraucher gestärkt habe.
"Unwahrscheinlich ist es jedenfalls nicht, dass am Ende Gerichte werden klären müssen, ob die Vertragsdaten von Millionen Handykunden weiterhin von Schufa & Co. gespeichert werden dürfen oder nicht", so die Tagesschau in ihrem Bericht.


Quelle: Tagesschau
 
Probleme bei der Zustellung: Welche Pflichten Paketdienste haben !

Viele bestellen ihre Weihnachtsgeschenke auch in diesem Jahr online.
Doch nicht immer läuft bei der Zustellung alles glatt.
Was dürfen Paketdienste - und was nicht?


Der Online-Handel dürfte auch in diesem Jahr wieder ein dickes Stück vom Weihnachtsgeschäft abbekommen.
Schließlich erspart die Bestellung im Internet den Gang in die Geschäfte.

Allerdings läuft auch beim E-Commerce nicht immer alles glatt.
Probleme kann es zum Beispiel bei der Zustellung der Pakete geben.
Doch was dürfen Paketzustellerinnen und -zusteller eigentlich und was dürfen sie nicht?
Wichtige Fragen und Antworten:

Was gilt, wenn der Empfänger bei der Zustellung nicht da ist?
Wie genau der Zustellprozess abläuft, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Paketdienstleisters geregelt.
Trifft der Zusteller oder die Zustellerin den Empfänger oder die Empfängerin nicht an, versucht er oder sie in der Regel aber, das Paket bei einem Nachbarn oder in einem nahe gelegenen Paketshop abzugeben.

"Die Benachrichtigung erfolgt über eine Karte beziehungsweise digital", sagt Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbands Paket & Expresslogistik.
Ist beides nicht möglich, kommt es am nächsten Tag zu einem erneuten Zustellversuch.
Die Anzahl der maximal unternommenen Zustellversuche ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
"Die Angaben variieren von zwei bis vier."

Der Paketdienst kann mit dem Empfänger, der nicht anwesend war, Kontakt aufnehmen, um mit ihm das weitere Prozedere zu besprechen.
"Dies ist dann möglich, wenn Empfänger zuvor der Datenweitergabe zu diesem Zweck an das Transportunternehmen zugestimmt haben", erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
Nach ihrer Erfahrung ist ein solches Vorgehen allerdings eher ungewöhnlich.

Darf der Paketdienst ein Zeitfenster für die Zustellung angeben?
Die Nennung eines Zeitfensters ist nicht nur erlaubt, sondern ein zusätzlicher Service, damit Empfängerinnen und Empfänger die Zustellung in ihren Tagesablauf einplanen können.
"Generell wird natürlich versucht, das Zeitfenster so genau wie möglich anzugeben", sagt Marten Bosselmann.
Das hänge etwa von der am Morgen definierten Tourenplanung ab.

Einige Paketdienste bieten eine Trackingfunktion über eine Website oder App an.
Empfängerinnen und Empfänger haben die Möglichkeit, ihr Paket in Echtzeit online zu verfolgen und bekommen eine sehr genaue Information darüber, wann sie ihr Paket erhalten.
Weiß der Empfänger oder die Empfängerin, dass er oder sie zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause ist, kann er oder sie das Paket zu einer anderen Adresse umleiten oder ein anderes Zustellfenster wählen.

Das Paket vor der Tür ablegen, wenn der Empfänger nicht da ist - geht das?
"Das Ablegen eines Pakets erfolgt nur, wenn der Empfänger oder die Empfängerin explizit sein oder ihr Okay dazu gegeben hat", sagt Bosselmann.
Er oder sie wählt in diesem Prozess auch den Ablageort aus.
Die Paketdienste raten laut Bosselmann generell dazu, als Wunsch-Ablageort eine sichere und geschützte Stelle zu wählen.

Ab welchem Zeitpunkt gilt das Paket als übergeben - und was heißt das im Zweifelsfall?
Ein Paket gilt laut Bosselmann als zugestellt, wenn die Person, die in der entsprechenden Empfangsadresse anwesend war, den Zustellprozess quittiert hat.
"Darüber hinaus zählt auch die Übergabe an einen Nachbarn oder die Abholung des Pakets aus einem Paketshop als korrekte Zustellung."

Gleiches gilt für die Ablage des Pakets an einem von der Empfangsperson angegebenen Ort.
"Die Paketdienste können naturgemäß nur so lange für den Wareninhalt Verantwortung übernehmen, wie sich das Paket auch in ihrem Verantwortungsbereich befindet", so Bosselmann.
Daher sei auch mit einer Abstellgenehmigung ein Haftungsübergang verbunden.

Was ist, wenn das Paket oder dessen Inhalt beschädigt ist?
Ist der Inhalt des Pakets beschädigt, sollten sich Kundinnen und Kunden an den Händler wenden, bei dem sie die Ware gekauft haben.
"Der Händler ist dafür verantwortlich, dass die Ware im ordnungsgemäßen Zustand ankommt", stellt Verbraucherschützerin Husemann klar.

Und wenn das Paket bei der Zustellung verloren geht?
"Auch dann ist der Händler der erste Ansprechpartner", erklärt Husemann.
Schickt er die Ware nicht erneut los, muss er den Kaufpreis erstatten.
Der Händler wendet sich dann an den Paketdienst, schildert Bosselmann das weitere Prozedere.
Der Paketdienst prüft im konkreten Fall, ob die Ursache für den Verlust nachweislich bei ihm liegt.
Ist das der Fall, haftet der Paketdienst im Rahmen der festgelegten Haftungssumme.

Und wenn das Paket bei der Retoure abhandenkommt?
Beim Widerruf müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nachweisen, dass sie die Retoure auf den Weg gebracht haben.
"Hier empfiehlt es sich, die Quittung aufzubewahren", sagt Verbraucherschützerin Husemann.
Das Transportrisiko trägt nach ihren Angaben der Händler.
Den Kaufpreis muss er erstatten - sofern der Kunde oder die Kundin die Quittung für die Retoure präsentieren kann.


 
Neues Design und neue Strategie: Deutscher Supermarkt ändert seinen Namen !

Ein neues Konzept, ein neues Design und in dem Zuge auch ein neuer Name.
Globus benennt sich um.
Was können Kunden erwarten?
Und was wird sich ändern?

Die Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG wird nicht nur sein Konzept, sondern auch seinen Namen ändern.
Ab Januar 2022 nennt sich das Unternehmen Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG.

Das ändert sich in den Märkten
Die Änderung von SB-Warenhaus in Markthalle hat einen Grund: Der Name soll das neue Konzept und somit die überarbeitete Strategie der Geschäfte widerspiegeln.
So steht künftig vermehrt die eigene Herstellung vor Ort im Vordergrund.
Dafür werden die Märkte unter anderem mit einer Bäckerei, Sushi- oder Salatbars und Theken mit "täglich frisch von Hand hergestellten Fleisch-, Wurst-, Back- und Frischewaren" ausgestattet.

Um das neue Konzept und die überarbeitete Strategie besser umsetzen zu können, ändert Globus auch das Design der Geschäfte.
Ziel sei es, die "Erlebnisse der Kunden auf der Großfläche noch persönlicher und attraktiver [zu] gestalten sowie die Interaktion zwischen Mitarbeiter und Kunde [zu] intensivieren," erklärt einer der beauftragten Architekten.

Digitalisierung innen und außen
Darüber hinaus setzt Globus auf Digitalisierung.
So kann künftig beispielsweise ein "Globus-Online-Abholservice" möglich sein.
Auch Ladestationen für E-Fahrzeuge, an denen die Kunden während ihres Einkaufs ihre Autos, Fahrräder und Co. aufladen können, sind bei einigen Märkten in Planung.


 
Teureres Girokonto: Sparkasse Köln-Bonn bittet treue Kunden zur Kasse !

Unangenehme Nachrichten für Kunden der Sparkasse Köln-Bonn: Die Preise fürs Girokonto steigen ab Mai nächsten Jahres deutlich.
Diese Kosten kommen künftig auf Kunden zu.

Bestandskunden der drittgrößten Sparkasse Deutschlands, der Sparkasse Köln-Bonn, dürften dieser Tage nicht schlecht staunen: Denn sie erhalten Post von ihrem Geldhaus.
Die Botschaft ist klar: Die Sparkasse kündigt an, dass sie das Girokonto bald teurer macht und verbindet das mit der Aufforderung, dem bitte zuzustimmen.

So bietet die Sparkasse künftig das Konto "Giro Privat Komfort" für neun Euro im Monat sowie das "Giro Privat" für fünf Euro im Monat an, bei letzterem kommen aber zusätzliche Kosten für etwa Überweisungen hinzu.

Für Neukunden gibt es diese Konten bereits seit 1. Mai. Bislang kostete etwa das Girokonto "Giro Extra" 7,95 Euro pro Monat.

BGH fällte wegweisendes Urteil
Ursprünglich wollte die Sparkasse bereits zum 1. Juli 2021 die Konten für Bestandskunden umstellen.
Ihr kam jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dazwischen.
Diese "überraschend veränderte Rechtsprechung" des BGH, wie die Sparkasse Köln-Bonn schreibt, kassierte die jahrelange Praxis der sogenannten "schweigenden Zustimmung".

So hatte der Gerichtshof Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.
Zahlreiche Geldhäuser müssen nun nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten und verschoben entsprechend kurzfristig geplante Preiserhöhungen im Frühjahr, so auch die Sparkasse Köln-Bonn.

Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern.
Die Stiftung Warentest ist inzwischen der Auffassung, dass Banken und Sparkassen rechtswidrig kassierte Gebührenerhöhungen bis zehn Jahre zurückerstatten müssen.

Kunden werden bis Anfang Januar 2022 angeschrieben
Die neuen Kontomodelle, denen Bestandskunden zustimmen müssen, sollen ab 1. Mai 2022 greifen.
"Für ihre Zustimmung werden die Kundinnen und Kunden zeitlich abgestuft in mehreren Phasen auf digitale bzw. analoge Weise angesprochen, z.B. über eine Nachricht im E-Postfach oder per Brief", heißt es in einer Mitteilung der Sparkasse Köln-Bonn.

Das geschehe seit Anfang Dezember bis Anfang Januar.
Gewerbliche Kunden würden dagegen im Frühjahr nächsten Jahres angeschrieben.

Wer nicht zustimmt, muss die höheren Preise nicht zahlen.
Allerdings ist es gut möglich, dass die Sparkasse Ihnen dann kündigt.


 
Ebay: Zahlreiche Nutzer versehentlich gesperrt !

Der Online-Marktplatz Ebay hat am vergangenen Wochenende versehentlich mehrere Nutzer gesperrt.

Am vergangenen Wochenende hat Ebay aus Versehen eine nicht näher bekannte Zahl an Nutzern gesperrt.
Ebay hat den Vorfall inzwischen offiziell eingeräumt und erklärt, dass die betroffenen Nutzer eine Benachrichtigung erhalten hätten, um das Problem zu klären.

Seit 3. Dezember häuften sich in den sozialen Medien Berichte von Ebay-Nutzern, deren Account gesperrt wurde.
Sie zeigten sich von dieser Sperre irritiert, da sie eigenen Angaben zufolge nicht wissentlich gegen die Ebay-Richtlinien verstoßen hätten.
Auf Reddit wurde beispielsweise ein ganzer Thread dem Problem gewidmet.

Ein Nutzer berichtete etwa, dass er seit 1999 Mitglied bei Ebay sei und 100 Prozent positive Bewertungen habe.
Am Wochenende sei er ohne Aussicht auf Widerspruch plötzlich von dem Online-Portal suspendiert worden.
Ein Online-Chat mit einem Service-Mitarbeiter habe ihn nicht weitergebracht.
Dieser habe ihn abgewimmelt und sei nicht auf seine Diskussionsversuche eingegangen.
Anderen Nutzern habe Ebay Gebote storniert und sie in der Erklärung als „Gefährdung für die Ebay-Community“ eingestuft.
Der Kundendienst wollte in keinem dieser Fälle weiterhelfen.

„Am 3. Dezember wurde eine kleine Anzahl von Ebay-Konten versehentlich gesperrt“ , räumte die eBay-Sprecherin Trina Somera schließlich heute in einer Stellungnahme gegenüber The Verge ein.
„Das Problem wurde behoben und alle Nutzer, die Maßnahmen ergreifen müssen, wurden benachrichtigt.
Wir bedauern jede Beunruhigung, die dies verursacht haben könnte.“

Den Mutmaßungen zufolge wurde die Sperrung durch einen Fehler im Ebay-Algorithmus ausgelöst.
Wie viele Nutzer davon betroffen waren, ist bislang noch nicht bekannt.


 
Deutsche Bahn kontrolliert ab Mittwoch 3G-Nachweise !

Die Deutsche Bahn führt einem Medienbericht zufolge ab Mittwoch stichprobenartige Kontrollen von 3G-Nachweisen im Nahverkehr ein.

Fahrgäste ohne Beleg für Test, Impfung oder Genesung (3G) sollen "diskret und höflich" gebeten werden, am nächsten Knotenbahnhof auszusteigen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland vorab unter Berufung auf eine interne Dienstanweisung der DB Regio.
Bei Weigerungen solle die Bundespolizei hinzugezogen werden.


 
Zurück
Oben Unten