Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Polizeikontrolle: Genügt eigentlich eine Kopie des Fahrzeugscheins ? - Das sagt der Gesetzgeber !

Wer einmal bei einer Polizeikontrolle angehalten wurde, kennt die Aufforderung: "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"
Doch muss man das Fahrzeugschein-Original immer mitführen?

Der originale Fahrzeugschein liegt sicher zu Hause verwahrt, im Auto wird nur eine Kopie mitgenommen.
So machen es viele Autofahrer.
Aber genügt das bei einer Polizeikontrolle?
Diese Frage stellt sich häufig bei wechselnden Fahrern, etwa beim Familienauto oder bei Firmenfahrzeugen.

Immer das Original dabei haben
Klare Antwort: Nein, eine Kopie des Fahrzeugscheins genügt nicht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, so die offizielle Bezeichnung für den Fahrzeugschein, muss immer im Original dabei sein.

Das regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im Paragraf 11, Absatz 6. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist demnach vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Das sollten Autofahrer bedenken
Gerade innerhalb von Familien wird gerne mal das Auto an den Nachwuchs verliehen.
Aus Bequemlichkeit deponieren einige Eltern den Fahrzeugschein gleich dauerhaft im Auto.
So könne nichts schiefgehen, denken sie.

Im Gegenteil, denn im Fall eines Diebstahls des Autos ist im Zweifel der Versicherungsschutz in Gefahr.
Die Kaskoversicherung könnte dann grobe Fahrlässigkeit unterstellen und ihre Leistungsverpflichtung verweigern.

Stattdessen sollten Sie in der Wohnung einen festen Ablageort für die Fahrzeugpapiere, die notwendigen Versicherungsunterlagen und den Autoschlüssel vereinbaren.
So hat jedes Familienmitglied schnellen Zugriff.
Ohnehin sollten sich alle über die Nutzung des Familienautos untereinander abstimmen.
Wer ohne gültigen Fahrzeugschein von der Polizei angehalten wird, muss mit einer Verwarnung und zehn Euro Bußgeld rechnen.


 
Zum Jahreswechsel: Deutsche Post - Briefe werden teurer !

Die Briefporto-Erhöhung rückt näher: Die Deutsche Post hat bereits angekündigt, die Briefpreise im kommenden Jahr zu erhöhen.
Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Preiserhöhungsspielraum bekannt gegeben.

Die Erhöhung des Briefportos zum Jahreswechsel nimmt konkrete Formen an.
Die Bundesnetzagentur gab am Dienstag den sogenannten Preiserhöhungsspielraum bekannt.
Demnach darf die Deutsche Post den Warenkorb aller regulierten Briefsendungen um 4,6 Prozent anheben.
Das ist weniger als 2019, als der Wert bei 8,9 Prozent lag.

Die Vorgaben entsprechen einer ersten Version der Entscheidung der Netzagentur, die sie bereits im Oktober publiziert hatte und die danach noch ein Konsultationsverfahren durchlief.
Auf Basis der Vorgabe darf die Deutsche Post den Warenkorb aller regulierter Briefsendungen verteuern.

So teuer werden Briefe und Postkarten
Das Unternehmen teilte bereits im Oktober mit, dass das Porto für einen Standardbrief von 80 auf 85 Cent steigen soll und das der Postkarte von 60 auf 70 Cent.
Auch andere Sendungsarten wie der Kompaktbrief werden teurer, er soll künftig 1 Euro kosten statt bisher 95 Cent.
Die höheren Preise begründet die Post mit höheren Kosten bei sinkenden Sendungsmengen im Digitalzeitalter.

Ganz abgeschlossen ist das Genehmigungsprozedere zur Portoanhebung aber noch nicht.
Nun stellt die Post noch ihren Entgeltantrag, den die Regulierungsbehörde dann genehmigt.
Es gilt als sicher, dass die Erhöhung so kommen wird wie von der Post geplant.

Das neue Inlandsporto gilt für drei Jahre, also von Januar 2022 bis Ende 2024.
Alte Briefmarken bleiben gültig, Briefe müssen dann aber zusätzlich frankiert werden.


 
Vorsicht, wenn Sie angerempelt werden: Achtung, Taschendiebe auf Weihnachtsmärkten - Mit DIESEN Tricks legen die Gauner ihre Opfer rein !

Vielerorts wird es ja leider wegen Corona keine Weihnachtsmärkte geben.
Aber dort, wo es die Infektionsdynamik zulässt, werden sich Familien, Kolleginnen und Kollegen und Freundeskreise wieder zu einem Glühwein-Umtrunk an den Marktbuden treffen.
Ideal für Taschendiebe. Im dichten Gedränge kann es nur wenige Sekunden dauern, bis Geldbörse, Kreditkarte oder Autoschlüssel weg sind.

Darauf sollten Sie achten:

Mit welchen Tricks arbeiten Taschendiebe?
Oft treten Taschendiebe im Duo oder in kleinen Gruppen auf und agieren nach Angaben der Polizei arbeitsteilig nach dem Motto: ablenken, anrempeln, drücken, ziehen, Beute übergeben.
Beim Rempeltrick wird das Opfer im Gedränge angestoßen oder in die Zange genommen.
Der Vordermann bückt sich etwa oder bleibt abrupt stehen.
Während das Opfer abgelenkt ist, greift ein Komplize in die Tasche.

Beim Fleckentrick wird das Opfer mit Ketchup oder einem Getränk bekleckert und beim wortreichen Reinigungsversuch bestohlen.
Oder Fremde bitten um Wechselgeld.
Beim Öffnen der Geldbörse wird der Betroffene vom Täter abgelenkt, der zwar seine Münzen in die Börse wirft, aber gleichzeitig Banknoten herauszieht.

Das ganze Jahr über, aber verstärkt in der Vorweihnachtszeit, zieht der Auskunfttrick.
Fremde fragen das Opfer nach dem Weg und halten ihm einen Stadtplan vor oder sprechen Menschen auf vollen Bahnhöfen an.
Während der Angesprochene abgelenkt ist, plündern Komplizen die Hand- oder Umhängetasche oder das Gepäck.

Wie beugt man dem Taschendiebstahl vor?
Weihnachtsmarktbesucher sollten generell nur das Notwendigste an Bargeld oder Zahlungskarten dabei haben.
Die Beamten empfehlen auch, Geld, Papiere und das Smartphone getrennt voneinander in verschiedenen verschlossenen Innentaschen zu tragen.
Handtaschen sollten stets geschlossen und mit dem Verschluss in Richtung Körper getragen werden.
Die PIN sollte niemals im Portemonnaie und schon gar nicht auf der Zahlungskarte notiert werden.

Was tun, wenn man bestohlen wurde?
Die Straftat ist bei der Polizei anzuzeigen, die auf vielen Weihnachtmärkten präsent ist.
Um sich bei einem Diebstahl vor Abbuchungen zu schützen, sollten alle Geldkarten sofort gesperrt werden.
Das geht am besten über den zentralen Sperrnotruf 116 116.

Damit lassen sich alle Girokarten und die meisten Kreditkarten sperren.
Die Polizei kann die Girokarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren sperren.
Opfer sollten in den nächsten Wochen dann sorgfältig ihre Kontobewegungen im Auge behalten und unrechtmäßige Lastschriften zurückbuchen lassen.

Wie groß ist der Schaden durch Taschendiebe im Jahr?
Über das ganze Jahr gesehen wurden 2020 laut polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland etwa 83.700 Taschendiebstähle registriert.
Das war ein erneuter deutlicher Rückgang um elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr, der mutmaßlich den fehlenden Gelegenheiten wegen der Corona-Einschränkungen zuzuschreiben war.
Gleichwohl: Heutige Taschendiebe sind nach Angaben der Polizei weiterhin oft professionelle, international reisende Täter.
Die meisten Fälle bleiben unaufgeklärt – die Aufklärungsquote lag im vergangenen Jahr laut Kriminalitätsstatistik bei nur 6,3 Prozent.


 
Das ändert sich bei Ikea !

Ikea verbannt Verpackungen aus Plastik - Bis spätestens 2028.

Auf seiner Internetseite teilte das schwedische Möbelhaus Ikea mit, dass es bis 2028 etwas Essenzielles bei seinen Produkten ändern möchte.
Worauf müssen sich Kunden einstellen?

Schrauben in kleinen Kunststoffbeuteln?
Stromkabel mit Plastikfolie ummantelt?
Das wird es ab 2028 bei den Produkten von Ikea nicht mehr geben, so das Unternehmen auf seiner Internetseite.
Der schwedische Möbelhersteller wolle einen "Beitrag zur Reduzierung von Kunststoffabfällen und Umweltverschmutzungen" leisten, "indem er keinen Kunststoff mehr in seinen Verkaufsverpackungen verwenden wird".
Der Onlinehändler Amazon hatte erst vor zwei Tagen selbiges Vorgehen bei seiner Verpackungspolitik angekündigt.

Ikea will bei der Umstellung seiner Verpackungen schrittweise vorgehen.
So sollen neue Produkte bis 2025 nicht mehr in Kunststoff verpackt werden – für das bestehende Sortiment soll die Änderung bis 2028 erfolgen.
Zusätzlich soll bei der Verpackung zunehmend auf recycelte Materialien zurückgegriffen werden.

Diese Ausnahmen wird es geben
Doch nicht überall möchte der schwedische Möbelhersteller auf Kunststoffverpackungen verzichten.
So sollen einige Produkte aus dem Lebensmittelsortiment weiterhin in Plastik verpackt und angeboten werden.
Gründe hierfür seien unter anderem die "Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsstandards", erklärt das Unternehmen.
Allerdings werde versucht, hierbei auf recycelte und erneuerbare Materialien zurückzugreifen.

920.000 Tonnen Verpackungsmaterialien verwendet Ikea laut eigenen Angaben jährlich – die Kosten: über eine Milliarde Euro.
Zwar seien bereits lediglich zehn Prozent "der gesamten jährlich verwendeten Ikea-Verpackungsmaterialien aus Kunststoff".
Dennoch solle die Verwendung und der Einsatz derartiger Materialien weiterhin stark reduziert werden.
Mit dem Schritt wolle das Unternehmen auch andere Branchen dazu ermutigen, weitgehend auf Kunststoffverpackungen zu verzichten, erklärt Kjellberg, Packaging Development Leader bei Ikea in Schweden.


 
Rentenerhöhung dürfte wegen Ampel-Plänen geringer ausfallen !

Um mehr als fünf Prozent sollten die Renten im kommenden Jahr steigen, hieß es zuletzt.
Jetzt aber macht die Ampel diesem Zuwachs bei den Bezügen einen Strich durch die Rechnung.

Für die mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland birgt der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP einen Wermutstropfen.
Die Ampelkoalition will den bisher ausgesetzten sogenannten Nachholfaktor bei der Rentenberechnung wieder in Kraft setzen, wie aus dem am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag hervorgeht.

Damit wirkt sich im kommenden Jahr die in diesem Jahr unterbliebene Rentenkürzung aus, die aufgrund der Lohnentwicklung rechnerisch eigentlich erforderlich gewesen wäre.
Der Rentenanstieg 2022 werde dadurch um etwa 0,6 Prozentpunkte verringert, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters aus Kreisen der künftigen Koalition.

Denn: der Nachholfaktor ist eigentlich dafür zuständig, die gesetzlich unmögliche Rentenkürzung in Jahren nach einer theoretisch nötigen Senkung der Bezüge auszugleichen – etwa durch Nullrunden oder geringere Anhebungen der Renten.

Für das kommende Jahr wurde bisher mit einer Rentenerhöhung im Westen um 5,2 Prozent und im Osten um 5,9 Prozent gerechnet.
Konkret stehen die Zahlen erst fest, wenn abschließende Daten zur Lohnentwicklung vorliegen


 
Düsseldorf verschiebt Rosenmontagszug auf den 8. Mai !

Rosenmontag erst im Mai: Die Jecken aus Düsseldorf hoffen, dass dann trotz Corona wieder richtig auf den Straßen gefeiert werden kann.
In Leverkusen wurden die Karnevalszüge dagegen abgesagt.

Düsseldorf - Die Düsseldorfer Jecken verschieben den Rosenmontagszug wegen der Corona-Pandemie im kommenden Jahr vom 28. Februar auf den 8. Mai.
Das entschied am Mittwoch das Comitee Düsseldorfer Carneval.
Der neue Termin eröffne die Chance, den Düsseldorfer Rosenmontagszug in der gewohnten Weise mit Tausenden von Zuschauern am Straßenrand durchzuführen, begründeten die Narren den Schritt.

"Wir alle gehen davon aus, dass wir im kommenden Frühjahr die vierte Coronawelle überwunden haben", sagte der Präsident des Comitees, Michael Laumen.
Gleichzeitig biete die damit verbundene Verlängerung der Session allen Vereinen die Möglichkeit, ihre für Januar und Februar 2022 geplanten Veranstaltungen zu verlegen.
"Wir sehen darin eine echte Chance, den Karneval am Leben zu erhalten und trotzdem zu feiern", sagte Vizepräsident Stefan Kleinehr.

Die Verlängerung der Session bis zum 8. Mai hat das Comitee nach eigenen Angaben mit Vertretern der Stadt Düsseldorf und der katholischen Kirchengemeinde abgestimmt.
Das Comitee Düsseldorfer Carneval ist die Dachorganisation des Karnevals in Düsseldorf und wurde 1825 gegründet.

In Leverkusen wurden dagegen die Karnevalsumzüge wegen der Pandemie abgesagt.
Die Karnevalsgesellschaften wollten damit ein "klares Signal für die Session 2021/2022" setzen, teilte die Stadt am Mittwoch mit.
Am Vorabend habe es eine entsprechende Mitgliederversammlung des Festkomitees Leverkusener Karneval (FLK) gegeben.
Abgesagt seien nun die Umzüge in den Stadtteilen Wiesdorf, Opladen und Hitdorf.
Bei zwei weiteren habe es schon vorher Absagen gegeben, sagte eine Sprecherin.

"Angesichts der nicht zu leistenden, erforderlichen Kontrollmaßnahmen entlang des Zugwegs werden wir auch in dieser Session auf die Karnevalsumzüge verzichten", teilte Thomas Loef, Geschäftsführer des FLK, mit.
Zu groß sei zudem das finanzielle Risiko, sollten die Züge aufgrund verschärfter Maßnahmen kurzfristig abgesagt werden müssen.

Einen besonderen Grund nannten die Karnevalisten für die Absage des Umzugs in Hitdorf, der traditionell am Karnevalsfreitag stattfindet.
Er wäre damit der erste Umzug im Umland nach der Pandemie-Pause gewesen, hieß es.
"Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Gelegenheit von feierfreudigen Karnevalisten aus der ganzen Region genutzt wird, ist daher groß" erklärte der Vorstand der Karnevalsgesellschaft "Hetdörper Mädche un Junge vun '93".
"Dass wir von den Jecken überrannt werden, ist damit wahrscheinlich."


 
Verbraucher-Schützer warnen: Onlineshops verkaufen Produkte, die sie gar nicht liefern können !

Handelsexperte - Nicht auf „Sofort lieferbar“ verlassen.

Eigentlich soll Online-Shopping ja bequem sein...
Doch zurzeit droht häufig Ärger!

„Viele Shops zeigen derzeit Produkte als verfügbar an, die sie gar nicht liefern können, ziehen so den Leuten das Geld aus der Tasche.
Die bezahlen – kriegen aber die Ware nicht!
Das ist der neue Abzock-Trick“, warnt Handelsexperte Gerrit Heinemann (61, Hochschule Niederrhein).

Kunden müssten mitunter wochen- oder sogar monatelang vor allem auf Unterhaltungselektronik (etwa: Spielekonsolen, Videospiele, Stereoanlagen, Bluetooth-Lautsprecher, Grafikkarten, Laptops) warten - obwohl das Geld vom Händler längst abgebucht wurde.

Der angebliche Liefertermin werde häufig wieder und wieder verschoben.
Statt Vorfreude Dauerfrust!

Heinemanns Vorwurf: „Die Händler wissen, dass sie gar nicht liefern können!“
Besonders ärgerlich sei das, weil viele Kunden schon auf der Hut sind und wegen der bekannten Lieferschwierigkeiten durch Corona und Halbliter-Krise nur Produkte bestellen, die ausdrücklich als vorrätig, sofort lieferbar oder zu einem bestimmten Termin verfügbar angezeigt werden.
Doch auf solche Angaben könne man sich nicht mehr verlassen, so Heinemann.

Verbraucherschützer berichten von Beschwerden
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband: „Dazu erhalten die Verbraucherzentralen immer wieder Beschwerden.
Für betroffene Verbraucher ist es sehr ärgerlich, wenn sie die Ware bereits bezahlt haben und sich das Lieferdatum immer weiter verschiebt.“

▶︎ Heinemann rät: Wenn das Produkt wirklich zu einem bestimmten Zeitpunkt sicher da sein soll, hilft nur eines: „In einem Geschäft das kaufen, was im Laden vorhanden ist und sofort mitgenommen werden kann.
Dann habe ich das, was ich kaufen wollte, und muss mich nicht auf unsichere Zusagen angeblicher Liefertermine verlassen, die in Wahrheit niemand sicher absehen kann.“

▶︎ Steffen Kahnt vom Handelsverband Technik: „Das ist der große Vorteil am stationären Geschäft.
Wenn ich das Wunschprodukt mit eigenen Händen aus dem Markt trage, bin ich auf der sicheren Seite.“

Tipp: Verbraucher sollten vor einer Bestellung online recherchieren, ob es bei einem Produkt oder einem Händler zu Problemen mit der Lieferung kommen könnte.


 
Bayrischer Stromanbieter ist pleite !

Fulminant Energie - Nächster Stromanbieter ist pleite.

Die Preise für Strom und Gas steigen seit Wochen, das trifft besonders Billiganbieter.
Jetzt hat ein weiterer Energieversorger Insolvenz angemeldet.
10.000 Kunden sind betroffen.

Die Gas- und Stromkrise in Deutschland zieht immer weitere Kreise.
Nun hat der nächste Anbieter Insolvenz angemeldet: Fulminant Energie mit Sitz in Garching bei München.

Das Amtsgericht München hat bereits die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, wie aus einer offiziellen Mitteilung hervorgeht.
Das eigentliche Insolvenzverfahren wird erst im nächsten Jahr eröffnet, voraussichtlich nicht vor Ende Januar 2022, wie es heißt.

Von der Insolvenz betroffen sind rund 10.000 Kunden in Deutschland und Österreich.
Die Belieferung der Abnehmer mit Strom und Gas soll voraussichtlich Ende November enden, heißt es.
Kunden sollten ihre Daueraufträge einstellen; ein weiterer Lastschrifteinzug finde indes nicht mehr statt.

Gestiegene Strompreise setzen Branche unter Druck
Die hiesige Energiebranche ächzt unter hohen Strom- und Gaspreisen.
Diese Kostensteigerungen treffen besonders kleine Anbieter, die kurzfristig Gas einkaufen, um ihre Kunden zu beliefern.

Auf die Kunden abwälzen können sie die höheren Beschaffungskosten nur selten, da sie mit diesen in der Regel langfristige Lieferverträge mit einer Preisbindung vereinbart haben.
Mitte Oktober hatte mit der Otima AG der erste Stromanbieter wegen der hohen Preise Insolvenz angemeldet.
Auch in Großbritannien gingen bereits einige Anbieter pleite, hier sind Millionen Kunden davon betroffen.

Wenn Anbieter Verträge kündigen, rutschen Kunden hierzulande automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung – sie werden also weiter mit Strom und Gas versorgt.

Ob noch weitere Unternehmen pleitegehen oder die Verträge kündigen, hängt davon ab, wie lange die Preise noch steigen werden – und wie hart der Winter wird.
Experten rechnen damit, dass sie sich erst im Frühjahr 2022 wieder erholen.


 
Neue Regeln im Überblick: Impfzentren, Internet, Fahrplan - Das ändert sich alles im Dezember !

Sowohl die neue Bundesregierung als auch der kommende Berliner Senat stehen vor dem Start.
Doch deren Vorgänger haben Regeln beschlossen, die jetzt noch im letzten Monat des Jahres in Kraft treten.
Sie sollen vor allem die Rechte von Verbrauchern stärken, insbesondere den Schutz von verschuldeten Menschen.

Schnelleres Internet: Entschädigung bei lahmer Leitung
Probleme mit einer zu langsamen Internetverbindung sind für viele Menschen nicht zuletzt in Zeiten von Homeoffice ein Ärgernis.
Künftig gilt: Kunden müssen nur noch für die Internet-Geschwindigkeit zahlen, die sie auch tatsächlich bekommen.
So gibt es neben einem Sonderkündigungsrecht auch ein Minderungsrecht, das sich an der Höhe der Abweichung der tatsächlichen Datenübertragungsrate von der vertraglich zugesicherten orientiert.

Konkret bedeutet das nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums, dass Endkunden, bei denen beispielsweise nur 50 statt der zugesagten 100 Megabit pro Sekunde ankommen, nur 50 Prozent des monatlichen Entgelts bezahlen müssen.

Allerdings: Die Beweislast liegt beim Kunden.
Sie müssen die Abweichung der Geschwindigkeit entweder durch das entsprechende Messinstrument der Bundesnetzagentur ( , bei Redaktionsschluss noch offline) oder durch ein anderes von der Behörde zertifiziertes Tool nachweisen.
Das Recht zur Minderung besteht dann so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er vertragskonform liefert.

Entschädigung bei geplatzten Technikerterminen
Auch wenn sich bei einer Störung keine Technikerin und kein Techniker blicken lässt, werden Verbraucher ab Dezember bessergestellt.
Bei geplatzten Technikerterminen oder einem Ausfall des Telekommunikationsdienstes können Verbraucher eine kurzfristige Entstörung oder gegebenenfalls auch eine Entschädigung vom Anbieter verlangen.

Laut Wirtschaftsministerium müssen Verbraucher entschädigt werden, wenn die Störung innerhalb von zwei Arbeitstagen nicht beseitigt werden kann.
Die Höhe der Entschädigung ab dem dritten Tag beträgt demnach – je nachdem welcher Betrag höher ist – fünf Euro oder zehn Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts und ab dem fünften Tag zehn Euro oder 20 Prozent.

Wird ein vereinbarter Termin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher dafür eine Entschädigung in Höhe von zehn Euro oder 20 Prozent des Monatsentgeltes verlangen.
Falls der Kunde aber für den fehlgeschlagenen Termin verantwortlich ist oder die Störung nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegt, ist der Anbieter nicht in der Pflicht.

Handyverträge nicht mehr automatisch 24 Monate, verkürzte Kündigungsfrist
Waren bislang etwa bei Handyverträgen Laufzeiten von 24 Monaten verbreitet, sind Anbieter künftig verpflichtet, Kunden einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anzubieten.
Trotzdem können Verbraucher aber auch noch Verträge über 24 Monate abschließen, was sich mitunter darauf auswirkt, welche Geräte es zum Vertrag dazugibt.

Für Verbraucher relevant ist hierbei, dass es künftig keine Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge mehr gibt, die sich automatisch immer wieder um lange Zeiträume verlängern.
Auch bei 24-Monatsverträgen gilt ab Dezember, dass Kunden nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit den Vertrag jederzeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist beenden können.

Recht auf „schnelles Internet“ ohne Mindestbandbreite
Enthalten im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG)ist auch die Formulierung, dass „ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ verfügbar sein muss.
Was das genau bedeutet, muss sich allerdings noch zeigen – denn eine Mindestbandbreite wird im Gesetz nicht genannt.

Das Wirtschaftsministerium verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der schnellere und flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen auf der politischen Prioritätenliste ganz oben stehe; auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien wird „schnelles Internet“ zu den „guten Lebensbedingungen“ gezählt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält es bislang noch für „offen“, ob der Rechtsanspruch ein konkreter Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher ist, „insbesondere auf dem Land, wo Anschlüsse teils noch immer sehr langsam sind“.
Die Vorgaben werden demnach nun von der Bundesnetzagentur konkretisiert und müssen bis Anfang Juni 2022 feststehen.
Der vzbv fordert eine Mindestbandbreite von anfänglich 50 Mbit pro Sekunde.

Privatsphäre im Netz
Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll.
Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.

Pfändungsschutz
Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen.
So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert.
Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können.

Neue Corona-Impfzentren
Der Berliner Senat erweitert sein Impfangebot: In Karlshorst wird die Trabrennbahn voraussichtlich ab 3. Dezember als Impfzentrum genutzt.
Die neu eingerichtete Impfstelle im Ring-Center an der Frankfurter Allee soll im Dezember einen Extra-Service anbieten: Sie öffnet wohl auch an den verkaufsoffenen Sonntagen (5. und 19. Dezember).
Im Freizeitforum Marzahn startet bereits am kommenden Montag ein neues Impfzentrum.

Fahrplanwechsel bei der Bahn
Bei der Deutschen Bahn gilt ab dem 12. Dezember der Winterfahrplan.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören weitere ICE-Sprinter-Züge, die Großstädte schneller verbinden, zum Beispiel dreimal täglich zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt.
Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge.


 
Corona-Impfnachweis: Leicht zu fälschen - Wird das gelbe Impfheft jetzt zum Auslaufmodell ?

Bisher gelten der digitale Impfnachweis mit QR-Code und das gelbe Impfheft als gleichberechtigte Nachweise für die Corona-Impfung.

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Doch das Impfheftchen auf Papier könnte in diesem Fall zu einem Auslaufmodell werden.
In den ersten Bundesländern reicht der gelbe Pass nicht mehr.

Fragen und Antworten:

Wie konnte ich bisher meinen Corona-Impfstatus nachweisen?
Mit dem gelben Impfpass können Impfungen grundsätzlich nachgewiesen werden – noch.
Allerdings tauchte in den vergangenen Monaten eine Vielzahl gefälschter Impfpässe auf.
Nach aktuellen Recherchen der „Wirtschaftswoche“ gibt es bundesweit deswegen mindestens 3100 Ermittlungsverfahren.

Die Ermittler gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus.
Betrüger handeln daneben auch mit gefälschten QR-Codes, die – digital über eine App oder auf Papier – zusätzlich Corona-Impfungen dokumentieren.

Wie reagieren die Behörden?
Der gelbe Impfausweis ist nach wie vor gültig, aber in Einzelfällen treffen Bundesländer eigenständige Regelungen, nach denen nur noch der digitale Impfnachweis akzeptiert wird.
So ist in Baden-Württemberg ab Dezember ein Corona-Impfnachweis beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2G-plus-Bereichen nur noch mit einem QR-Code in digitaler oder Papierform möglich.

Der gelbe Impfpass reicht dann nicht mehr aus.
Wer noch keinen QR-Code hat, kann ihn sich nachträglich in einer Apotheke ausstellen
Laut Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) soll damit sichergestellt werden, „dass es Impfpassfälscher künftig schwerer haben“.

In Berlin sind für 2G-Veranstaltungen, bei denen nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben, längst nur noch digital lesbare Impfnachweise mit QR-Code zugelassen.
Auch Brandenburg nahm die Regelung gerade in seine neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus auf.

Wie lange ist das Covid-Zertifikat der EU gültig?
Grundsätzlich ist ein digitales EU-Impfzertifikat in Deutschland bislang ein Jahr gültig.
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom Donnerstag soll nun allerdings eine Auffrischungsimpfung gegen Corona Voraussetzung für die weitere Gültigkeit sein.

Ohne den Nachweis einer Boosterimpfung soll der EU-weite Impfpass nach neun Monaten seine Gültigkeit verlieren.
Die Entscheidung liegt aber letztlich bei den Mitgliedsstaaten.
Aus Sicht der EU-Kommission sollen die neuen Regeln am 10. Januar in Kraft treten.


 
Identitätsdiebstahl: Falsche Pakete - Bestellschwindel nimmt zu !

Wer eine Mahnung für Ware bekommt, die er nie bestellt hat, ist wahrscheinlich Opfer von Online-Betrügern geworden.
Der Polizei zufolge machen die Firmen und die Pandemie es Betrügern besonders leicht.

Das Einkaufen im Internet ist für viele Menschen praktisch, gerade in der Vorweihnachtszeit und angesichts strenger Corona-Vorschriften im Einzelhandel.
Doch der Online-Handel macht auch Betrügern das Leben leichter.
Plötzlich erhalten arglose Menschen Mahnungen für Dinge, die sie nie bestellt oder bekommen haben.
Allein in Berlin lag der Schaden 2020 laut Polizei bei rund 11,9 Millionen Euro.

Ein Neuköllner hatte gleich mehrfach mit Paketbetrug zu tun.
"Der Schaden liegt bei mehreren Tausend Euro", erzählt er.
Kriminelle bestellten auf seinen Namen teure Turnschuhe, Uhren und Parfüm.
"Die Pakete wurden über Komplizen bei Paketboten abgegriffen oder auch in meinem Namen beim Nachbarn und bei der DHL-Zweigstelle abgeholt."

Kauf auf Rechnung macht Bestellschwindel möglich
Der Mann aus Berlin-Neukölln ist längst kein Einzelfall: Registrierte die Berliner Polizei im Jahr 2011 noch rund 17.000 Fälle von sogenanntem Bestellschwindel, waren es 2020 schon rund 22.500 Taten.
Ein Grund ist der Boom des Internethandels.
Möglich werden die Taten durch den Kauf auf Rechnung.
Dafür benötigen die Täter oft nur eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse, die sich leicht anlegen lässt.

Kriminalhauptkommissar Christian Berneit, zuständig im Landeskriminalamt (LKA) für "Warenkreditbetrug", kennt das Vorgehen der Betrüger: Manche überkleben einen Briefkasten mit einem fiktiven Namen oder geben Namen von Nachbarn an.
Teilweise wissen die Täter, wann die Lieferdienste kommen, halten sich in der Nähe auf, suchen in den Briefkästen nach Benachrichtigungen oder erzählen Nachbarn etwas von Verwechslungen.
Auch Zusteller sind in einigen Fällen beteiligt und arbeiten mit den Tätern zusammen.

Laut Polizei ist dieser Betrug vor allem ein Phänomen der Großstadt wegen der Anonymität ihrer Bewohner.
"Die Täter können relativ risikofrei Waren erhalten.
Das spricht sich rum in der Szene und die Tat erfordert keine große intellektuelle Leistung", sagt Berneit.
Die kontaktlose Zustellung wegen Corona mache es noch einfacher.

Gleichzeitig seien die Fälle schwer aufzuklären, denn die Täter hinterließen online keinerlei Spuren.
"Mailadressen und Telefonnummern sind falsch", sagt Berneit.
Die Aufklärungsquote sank in den vergangenen zehn Jahren von 59 Prozent auf rund 20 Prozent.
Die Kriminellen hätten ihr Vorgehen immer weiter verbessert.

Viele jüngere Täter seien auf teure Markenkleidung aus – zum Selbertragen oder Weiterverkaufen.
Die Kriminellen bestellten oft mehrere Pakete an mehrere Adressen.
An einem Tag könne man damit einen guten Schnitt machen.
"Als Betroffener hat man keine Möglichkeiten, sich vor der missbräuchlichen Nutzung der eigenen Daten bei betrügerischen Warenbestellungen zu schützen", sagt Berneit.
"Für die Adressaten ist das extrem lästig und oft auch sehr belastend wegen der Mahnungen und Forderungen."

Politik zum Handeln aufgefordert
Der Betroffene aus Neukölln kritisiert: "Den Ärger der Rückabwicklung und den zerstörten Schufa-Eintrag hat der Kunde."
Er halte es von den Firmen für fahrlässig, Kunden ohne interne Querprüfung auf Rechnung einfach Ware zuzuschicken.
Das sieht auch die Polizei so.
"Die Verluste aus dem Betrug werden einkalkuliert", sagt Kommissar Berneit.
"Die Politik müsste das Thema angehen und die Firmen per Gesetz verpflichten, das Verfahren sicherer zu machen.
Aber das passiert noch nicht."

Schon jetzt können sich Opfer von Identitätsdiebstählen im Internet, die von Inkassounternehmen abgemahnt werden, an Verbraucherverbände wenden.
Die können vor Gericht dagegen vorgehen, teilte eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums mit.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes sollen die Rechte weiter gestärkt werden: Handeln Firmen fahrlässig und versenden Mahnungen, ohne vorher sorgfältig zu prüfen, ob ein Identitätsdiebstahl vorliegt, können Verbraucher die Kosten für eine außergerichtliche Klärung durch einen Anwalt von den Versandhändlern zurück verlangen.
Ab Mai 2022 soll das Gesetz greifen.

Der Kauf auf Rechnung ist für Versandhändler ein wichtiger Umsatzfaktor: Laut einer Befragung des EHI Retail Institutes von 104 Onlinehändlern wählten Kunden für fast jeden dritten Kauf (30,4 Prozent) in Deutschland diese Zahlungsoption.

Versandhändler und Online-Banken betonen, sie würden an mehr Sicherheit arbeiten.
Ein Amazon-Sprecher sagt, man habe "Maßnahmen in unserem Store implementiert", um die Verwendung gestohlener Konto- und Zahlungsinformationen zu unterbinden.
Kunden, die von Betrug betroffen seien, seien geschützt, heißt es aus Unternehmenskreisen.

Auch der Zahlungsanbieter Klarna kümmere sich, sagt eine Sprecherin: "Wenn ein Kunde versucht, eine Bestellung aufzugeben, überprüfen wir die Echtheit anhand von über hundert Datenpunkten sowie Drittanbietern zur Verifizierung."

Es ist wichtig Anzeige zu erstatten
Der betrogene Mann aus Neukölln sagt: "Wichtig ist es, auf jeden Fall Anzeige zu erstatten."
In seinem Fall seien alle Online-Händler kooperativ gewesen.
"Dennoch war alles sehr nervenaufreibend, zumal es bei mir auch noch einen realen Einbruchversuch gab, um an die Ware zu kommen".

Die Polizei hat laut Kommissar Berneit vor allem durch Wiederholungstäter viel Arbeit.
"Trotz erfolgreicher Ermittlungen und Verurteilungen sind diese Täter oft noch lange auf freiem Fuß, weil es bei Betrug anfangs nur Geldstrafen und Bewährungsstrafen gibt", erklärt er.
Erst ganz am Ende kämen Gefängnisstrafen, wenn es sehr viele Delikte gab und die Schadenssummen hoch seien.
"Bis dahin sind die Täter oft weiterhin kriminell unterwegs."

Nach Berneits Erfahrung hilft Vorsicht, um zumindest einen Teil der Taten zu verhindern: "Die Menschen sollten bei der Herausgabe von entgegengenommenen Warensendungen vorsichtiger und misstrauischer sein.
Pakete sollte man nur von persönlich bekannten Nachbarn entgegennehmen – und auch nur an solche Nachbarn herausgeben".


 
Elektrische Zahnbürsten im Test: Nur drei sind "sehr gut" !

Hierzulande putzt etwa jeder Zweite mit einer elektrischen Zahnbürste.
Das kann das Putzen erleichtern.
Bei der Arbeit sind die meisten Geräte gut.
Im Öko-Test überzeugt in der Gesamtbilanz allerdings nur ein Drittel.
Für drei gab es aber ein "sehr gut".

Mit einer elektrischen Zahnbürste wird der Putzvorgang von vielen als einfacher und auch gründlicher empfunden.
Damit das hinhaut, müssen die Geräte allerdings auch entsprechend lang und regelmäßig genutzt werden.
Abgesehen davon reinigt jeder Zweite unter Strom.

Grundsätzlichen lassen sich elektrische Zahnbürsten in zwei Gruppen einteilen: Zum einen gibt es die "oszillierend-rotierenden" mit runden Köpfen, die halb*kreisförmig hin- und herschwingen und teil*weise zusätzlich pulsieren.
Zum anderen sind schall*aktive Zahnbürsten mit länglichen Köpfen zu haben.
Sie reinigen nicht mit Schall, sondern durch Vibrationen des Bürstenkopfs.
Hinsichtlich der Reinigungsleistung zeigt keins der beiden Systeme klare Vorteile.
Mit der Rundkopfbürste muss jeder Zahn einzeln gereinigt werden, Schallzahnbürsten säubern mehr Fläche auf einmal.
Entscheidend beim Kauf sollte deshalb das individuelle Putzverhalten sein.
Akribische Zähneputzer fahren wohl mit Rundkopfbürsten besser.
Bislang konnte aber keine Studie einen eindeutigen Vorteil für eine der beiden Techniken feststellen.

Beim Thema Nachhaltigkeit Luft nach oben
Ungeachtet dessen ist so manches Gerät wenig nachhaltig und weist umweltschädliche Stoffe auf der Platine und im Kabel auf, wie Öko-Test feststellt.
Dabei haben sich die 15 Geräte im Test zu Preisen zwischen knapp zehn und fast 200 Euro, in Sachen Handhabung ziemlich gut
Hier gab es fast immer die Note "sehr gut" oder "gut".
Nur ein Kandidat ist hier mit "mangelhaft" durchgefallen.
Die "Budnident Akku Zahnbürste Total Clean Professional" ("ausreichend") hat den Falltest aus einem Meter Höhe nicht überstanden.
Nicht vergessen sollten Nutzer aber, dass auch die Bürstenköpfe regelmäßig - etwa alle drei Monate - ausgetauscht werden müssen.
Ersatzbürsten kosten je nach getesteten Modell zwischen knapp 2 und 10 Euro.

Was die Tester explizit bemängelt haben, ist in vielen Fällen die Akkulaufzeit der Geräte.
So schaffen fünf der getesteten Elektrobürsten eine Akkulaufzeit von gerade mal 100 Minuten bei voller Ladung.
Zudem haben einige Zahnbürsten noch die veraltete Technik der Nickel-Metalhybrid-Akkus im Einsatz.
Diese können nur eine deutlich kürzere Lebensdauer als die modernen Lithium-Ionen-Akkus aufweisen und sind dementsprechend weniger nachhaltig.

Aber immerhin wurden drei elektrische Zahnbürsten mit "sehr gut" bewertet.
Diese sind: "Happy Brush R2" (Rotationszahnbürste) für circa 40 Euro, die "Philips Sonicare 4300 Protective Clean Schallzahnbürste" (rund 60 Euro) und die "Vitis Sonic S10 Schallzahnbürste (circa 40 Euro).
Die günstigste Zahnbürste für 9,95 Euro, die "Sensident Akku-Zahnbürste Perfect Clean" von Müller, bekam die Note "gut".

Von der "Fairywill D7 Schallzahnbürste" rät Öko-Test hingegen deutlich ab.
Dieses Gerät verstößt gegen das sogenannte Produktsicherheitsgesetz und wird in China hergestellt.
Die Angaben darüber, wer der sogenannte Inverkehrbringer ist, bleibt aber unklar.
Damit haben Käufer, Händler und Behörden keinen Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen.
Dementsprechend gab es hier auch ein "ungenügend".


 
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