Der NSU Prozess !

Zschäpe stellt neuen Befangenheitsantrag gegen Gericht !

München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat einen neuen Befangenheitsantrag gegen das Gericht im Münchner NSU-Prozess gestellt.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur reichte sie den Antrag bereits am Wochenende schriftlich ein.
Sie reagiert damit auf die Entscheidung des Gerichts, ihre drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm auf ihren Posten zu belassen.
Mit allen Dreien hat sie sich schon seit langem zerstritten.

Damit ist unklar, ob der NSU-Prozess diese Woche wie geplant stattfinden kann.
Das Gericht hat drei Verhandlungstage angesetzt.
Für Dienstag sind keine Zeugen geladen.
Aus Justizkreisen war zu hören, dass Zschäpes vierter Pflichtverteidiger Mathias Grasel ihren Befangenheitsantrag verlesen könnte.
Für Mittwoch und Donnerstag sind mehrere Kripo-Beamte und ein mutmaßlicher Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" geladen.

Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios.
Sie ist für die Serie von zehn Morden angeklagt, die dem NSU zur Last gelegt werden.
Neun der Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende, die nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft aus rassistischen Motiven getötet wurden.


 
Gericht lehnt Befangenheitsantrag Zschäpes ab !

München (dpa) - Im Münchner NSU-Prozess hat das Gericht einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abgelehnt.
Das wurde am Donnerstag am Rande der Verhandlung bekannt.
Damit kann das Verfahren wieder uneingeschränkt fortgesetzt werden.

Gestellt hatte den Antrag die Hauptangeklagte Beate Zschäpe.
Sie protestierte damit gegen einen Beschluss des Gerichts, ihre drei ursprünglichen Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm im Verfahren zu belassen.
Zschäpe hat bereits vor mehreren Monaten mit den drei Anwälten gebrochen und spricht nur noch mit ihrem vierten Pflichtverteidiger Mathias Grasel und dessen Kanzleikollegen Hermann Borchert.

Im NSU-Prozess muss sie sich als mutmaßliche Mittäterin der überwiegend rassistisch motivierten Serie von Morden und Sprengstoffanschlägen verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) vorwirft.

Die Verhandlung begann am Donnerstag zunächst mit einer zweistündigen Unterbrechung, weil der als Waffenbeschaffer angeklagte Ralf Wohlleben seinerseits einen Befangenheitsantrag ankündigte, dann aber doch nicht stellte.

Stattdessen beantragte seine Verteidigerin Nicole Schneiders die Ladung des NPD-Politikers Sascha Roßmüller als Zeuge.
Dabei geht es um die Frage, wer aus der Unterstützerszene Kontakt mit dem 1998 abgetauchten NSU-Trio hielt, das den Ermittlungen zufolge aus Zschäpe sowie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestand, die beide inzwischen tot sind.
Der ebenfalls als Unterstützer angeklagte Carsten S. hatte ausgesagt, er habe das Trio besucht und mit Mundlos und Böhnhardt telefoniert, aber nur nach Absprache mit Wohlleben.
Das bestreitet Wohlleben.

Roßmüller war zur fraglichen Zeit Bundesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation "JN" und bekleidete seitdem mehrere Vorstandsämter in der NPD auf Bundesebene und in Bayern.
Wegen des Vorwurfs, der Rockerbande "Bandidos" anzugehören, hatte ihm das Landratsamt Straubing die Erlaubnis für den Betrieb einer Bewachungsfirma entzogen.

Die mit Spannung erwartete Vernehmung eines früheren Neonazi-Anführers in Thüringen war nach nur vier Minuten beendet, weil keiner der Prozessbeteiligten weitere Fragen stellte.
Bei seiner Vernehmung war der Zeuge gefragt worden, ob er als V-Mann tätig war, worauf er die Antwort verweigerte.

Für die kommende Woche ist kein Verhandlungstermin angesetzt.
Der Prozess geht am 16. Februar weiter.


 
Zschäpe schickt neuen Befangenheitsantrag aus dem Gefängnis !

München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl, gestellt.
In ihrem Brief hält sie Götzl vor, er verweigere ihr faktisch den Anwalt ihres Vertrauens.

Daraus könne sie nur folgern, dass Götzl ihr gegenüber nicht mehr unparteiisch sei.
Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Das Gericht hatte Ende vergangener Woche einen Antrag Zschäpes abgelehnt, in dem sie die Berufung des Rechtsanwalts Hermann Borchert als Pflichtverteidiger verlangt.


 
263. Tag im NSU-Prozess: Ein mutiger Azubi wurde zum Opfer !

Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess geht in die Endrunde.
Die mutmaßlich vom NSU begangenen Morde und Sprengstoffattentate sind weitestgehend abgearbeitet.
Momentan befasst sich die Staatsschutzkammer des Münchner Oberlandesgerichtes unter Vorsitz von Manfred Götzl mit den Banküberfällen, die dem NSU zur Last gelegt werden und bei denen Beate Zschäpe Mittäterin gewesen sein soll.

Trotz eines noch nicht entschiedenen Befangenheitsantrags von Beate Zschäpe und dem wegen Beihilfe angeklagten Ralf Wohlleben gegen das Gericht wurde heute weiterverhandelt.
Auf der Tagesordnung heute vor allem der Banküberfall auf eine Zwickauer Sparkassenfiliale im Oktober 2005.
Ein Kriminaltechniker der Polizeidirektion Südwestsachsen war damals am Tatort und schilderte anhand von Skizzen und Fotos den Ablauf des Überfalls.
Dabei wurden auch Bilder einer Überwachungskamera gezeigt auf denen der Täter zu sehen war, wie er mit einer Waffe einen Angestellten der Bank bedrohte.

Der Azubi hat den Bankräuber angegriffen
Der Angestellte, ein Azubi, sei aufgefordert worden den Tresor zu öffnen, habe sich aber nicht anders zu helfen gewusst als den potentiellen Bankräuber anzugreifen, sagte ein 52-jähriger Beamter des Bundeskriminalamtes, der am Vormittag als zweiter Zeuge auftrat.
Der Täter habe dann mit der linken Schusshand um sich herum nach hinten gezielt und abgedrückt.
Dabei habe er das Opfer im Bauch getroffen.

Eine Jacke und ein Rucksack vom Täter konnten identifiziert werden
Der Polizist hatte die Aufgabe Asservate, die im Brandschutt der Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau, dem letzten Unterschlupf des NSU, und im Wohnmobil von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden wurden, mit Fundstücken des Banküberfalls zu vergleichen.
Dabei habe er festgestellt, dass die beim Banküberfall sichergestellten Projektile zu einem Revolver 38 passen würden, den die Polizei im Wohnmobil gefunden hatte.
Auch eine Jacke und ein Rucksack, die bei dem Banküberfall verwendet wurden, konnten identifiziert werden.

Die Art, wie der maskierte Täter den Revolver in der Hand gehalten habe, sei typisch für Uwe Böhnhardt gewesen, sagte der Beamte.
Man könne davon ausgehen, das es sich bei dem Bankräuber um Böhnhardt gehandelt habe.

Dem Azubi musste die Milz entfernt werden
Der Azubi, der durch den Bauchschuss verletzt worden war, konnte umgehend in einem Zwickauer Krankenhaus notoperiert werden.
Dabei musste dem jungen Mann die Milz entfernt werden und er erlitt eine kleinere Verletzung an der Bauchspeicheldrüse, sagten die behandelnen Ärzte am Vormittag als sachverständige Zeugen aus.
Nach etwa 2 Wochen habe der Azubi das Krankenhaus wieder verlassen können.


 
NSU-Prozess kann weitergehen: Befangenheitsanträge abgelehnt !

München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben sind erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter im Münchner NSU-Prozess gescheitert.
Ein Senat des Oberlandesgerichts München lehnte einen Antrag ab, den die beiden Angeklagten gestellt hatten.
Damit kann der Prozess weitergehen.

Heute soll es um das Waffenarsenal des NSU gehen.
Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin aller Verbrechen des NSU verantworten.
Dazu gehören die neun rassistisch motivierten Morde der Gruppe.
Wohlleben soll die Tatwaffe beschafft haben.


 
NSU-Prozess: Angeklagter Wohlleben bleibt weiter in Haft !

München. Die Richter lehnen einen Antrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben ab: Er bleibt weiter in Haft.
Es bestehe dringender Tatverdacht.

Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagte Ralf Wohlleben bleibt weiter in Haft.
Das hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München beschlossen.
Damit lehnten die Richter einen Antrag der Verteidiger des früheren NPD-Funktionärs aus Jena ab, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Diese Entscheidung war am Rande des 264. Verhandlungstages bekannt geworden.

Die Verteidiger hatten in ihrem im Januar eingereichten Antrag unter anderem argumentiert, dass mit der Aussage ihres Mandanten vor Gericht sowie seinen Antworten auf die Fragen aller Prozessbeteiligter der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben sei und daher Haftgründe wie Fluchtgefahr nicht mehr vorliegen würden.

Verteidiger sehen Unverhältnismäßigkeit
Zudem sei die seit November 2011 bestehende Untersuchungshaft Wohllebens im Vergleich zum Angeklagten Carsten S., dem ebenfalls Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen werde, nicht verhältnismäßig.
Die Untersuchungshaft gegen Carsten S. ist außer Vollzug gesetzt.
Zudem befindet sich dieser im Zeugenschutz.
Er hatte sowohl bei der Polizei wie auch im Prozess umfassend ausgesagt.

Die Richter sehen aber weiter den dringenden Tatverdacht gegen Wohlleben vorliegen.
Er habe die Tötung billigend in Kaufgenommen, wird in dem Beschluss argumentiert.
Die Beweisaufnahme habe zudem den Weg der mutmaßlichen Tatwaffe, einer Pistole der Marke „Ceska 83“, bestätigt.
Carsten S. räumte die Tat ein und belastete damit auch Wohlleben schwer.
Die Richter sehen keine Anhaltspunkte für eine unzutreffende Selbstbelastung von Carsten S.

Gericht lässt Zweifel jüngsten Aussagen
In der Begründung lässt das Gericht auch Zweifel an der jüngsten Aussage von Wohlleben erkennen.
Seine Angaben seien nicht geeignet, die „bei einer Verurteilung prognostisch zu erwartende Strafe in dem Maß herabzusetzen“, dass eine Flucht- oder Verdunklungsgefahr auszuschließen wäre.

Wohlleben soll in seiner Aussage zunächst bereits verjährte Straftaten in Verbindung mit der Flucht der mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eingeräumt haben.
Zudem gehen die Richter davon aus, dass der Angeklagte seinen Tatbeitrag „unbedeutender darstellte“.
Das sei bei einer vorläufigen Bewertung nicht glaubhaft, argumentieren sie.


 
265. Tag im NSU-Prozess Wieder ein Vorstoß von Wohlleben !

Erst vorgestern ist der letzte Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben abgelehnt worden.
Heute hat sein Anwalt nachgelegt und im Namen seines Mandanten erneut einen Ablehnungsantrag gegen den kompletten Strafsenat des Oberlandesgerichts gestellt.
Die für den Vormittag geladenen Zeugen, die zu mehrere Raubüberfallen des NSU aussagen sollten, kamen deshalb vorerst nicht zu Wort.

Der Hintergrund des erneuten Vorstoßes: Das Oberlandesgericht hat es zum wiederholten Male abgelehnt, den Haftbefehl Ralf Wohllebens aufzuheben.
Die Begründung nimmt die Verteidigung des mutmaßlichen NSU-Waffenbeschaffers nun zum Anlass, dem Gericht erneut Befangenheit vorzuwerfen.

Verfassungswidriges Verhalten und "objektive Willkür"
Rechtsanwalt Olaf Klemke beschuldigte die Richter gar des verfassungswidrigen Verhaltens und der "objektiven Willkür".
Denn am Anfang ihrer Begründung erwähnen die Richter, dass Wohlleben erst am 251. Verhandlungstag ausgesagt habe.
Klemke beschuldigt den Senat, damit den späten Zeitpunkt von Wohllebens Aussage in ihre Bewertung einbezogen und damit die Aussagefreiheit seines Mandanten verletzt zu haben.

Zeugenschutzprogramm für Mitangeklagten Carsten Sch.
Zum anderen kritisierte er, dass der Mitangeklagte Carsten Sch., dem dieselben Vergehen vorgeworfen werden wie Wohlleben, nicht inhaftiert sei – der Grund dafür ist freilich, dass Carsten Sch. von Anfang an mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet und im Prozess umfassend ausgesagt hat.
Er befindet sich deshalb auch im Zeugenschutzprogramm.


 
266. Verhandlungstag: Antragsflut zieht Prozess in die Länge !

Der gefühlt Hundertste Befangenheitsantrag gegen das Gericht wird abgelehnt.
Das haben alle erwartet.
Klar.
Aber diese Anträge kommen mittlerweile fast schon wöchentlich.
Das macht das Verfahren länger und länger.
Mittlerweile werden Termine bis Januar 2017 festgelegt.

Am 02.03 begann die Verhandlung um 13 Uhr.
Mal was anderes.
Trotzdem wünschen sich viele auf der Pressetribüne erst einmal einen "Guten Morgen".
Alte Gewohnheit nach über 260 Verhandlungstagen, die ja meist um 9.30 Uhr begannen.

Wohlleben und Zschäpe machen dem Gericht das Leben schwer
Noch ein Antrag, weil die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe ihre Anwälte loswerden will.
Dann wieder einer vom Mitangeklagte Ralf Wohlleben, der das Gericht ablehnt.
So geht es seit Monaten. Opferanwalt Mustafa Kaplan sieht darin eine Strategie, Zschäpe und Wohlleben versuchten so, das Verfahren zu torpedieren.
Wohlleben muss weiter in U-Haft bleiben.
Möglicherweise ein Zeichen, dass er mit einer Verurteilung rechnen muss.
Wozu dann ein schnelles Verfahren?
Für Opferanwalt Kaplan verfährt Wohlleben nach dem Motto: "Ihr hebt den Haftbefehl nicht auf, also mache ich Euch das Leben richtig schwer."

Es geht kaum noch um die Opfer
Zwischen all den Anträgen und den neuen Einfällen der Verteidiger von Wohlleben und Zschäpe geht es kaum noch um die Opfer.
Um die neun Männer und eine Frau die der NSU ermordet hat, um die Verletzten der Bombenattentate.
Auch für den Mandanten von Mustafa Kaplan, der von der Nagelbombe in der Kölner Keupstraße verletzt wurde, sind die Scharmützel vor Gericht kaum noch nachvollziehbar.
"Er hat Bedenken, dass die angeklagten Taten dadurch in Vergessenheit geraten."
Die Angehörigen und Opfer wollen, dass das Verfahren schnell vorankommt.
Auch damit sie endlich einen Schlussstrich ziehen könnten, sagt Rechtsanwalt Kaplan.
Aber die nächsten Anträge sind wahrscheinlich schon in Vorbereitung.


 
267. Verhandlungstag: Brutale Banküberfälle !

Auf das Konto des NSU gehen auch mehrere Überfälle, bei denen die Bankangestellen mit Pumpgun und Handgranaten bedroht wurden.
Eine Zeugin hat seither keine Bank mehr betreten, andere brechen während ihrer Aussage in Tränen aus.

Geschichten aus dem wilden Osten! Im Zeugenstand beim Münchner NSU-Prozess eine Handvoll Bankangestellter, deren Filialen laut Anklageschrift von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ausgeraubt wurden.
Unter ihnen ist auch eine Sparkassenmitarbeiterin, deren Geschäftsstelle in Chemnitz zwischen 1991 und 2005 gleich sechsmal überfallen wurde, zweimal davon vermutlich von den beiden Uwes.

Überfall mit Pumpgun und Handgranaten
"Es ist nicht so, dass man sich daran gewöhnt – aber für uns war das klar, dass man da am nächsten Tag wieder auf die Arbeit geht – schon aus Angst um die eigene Stelle."
So die Aussage der 54-Jährigen, die zwischendurch in Tränen ausbricht.
Beim ersten Überfall, der dem NSU zugerechnet wird, wurde sie von den Tätern mit einer Pumpgun bedroht, beim zweiten Mal hatten die Bankräuber Handgranaten dabei, die sie vor dem Bankschalter zu zünden drohten.

"Ich habe seither keine Bank mehr betreten."
Als dann plötzlich der von den Angestellten ausgelöste Alarm schrillte, ergriffen die beiden Männer ohne Beute die Flucht.
Ihr Vorgehen bezeichnete die Zeugin als brutal – genauso wie eine Krankenschwester, die als Kundin Zeugin eines der 15 dem NSU zur Last gelegten Überfälle wurde.
Seitdem mache sie Bankgeschäfte nur noch online.
Die Zeugin wörtlich: "Ich habe seitdem keine Bank mehr betreten, so viel Angst habe ich."

Zeuge wurde Polizist
Damals mit dabei war ein heute 29-Jähriger Chemnitzer, der als Schülerpraktikant an diesem Tag zufällig in der Sparkasse arbeitete und heute Polizist ist.
Ihn zwangen die Bankräuber, sich mit dem Gesicht nach unten auf den Fußboden zu legen.
Und dann hörte er mit, wie die beiden Räuber drohten, hier werde jetzt gleich jemand erschossen, wenn nicht gleich der Tresor aufgesperrt werde.


 
268. Verhandlungstag: Polizei erkannte Raubserie erst nach Jahren !

Im NSU-Prozess haben sich die Beteiligten an den Banküberfällen der Terrorzelle abgearbeitet.
Ein Ermittler räumte ein, dass die Polizei erst spät einen Zusammenhang zwischen den Taten erkannt habe.

Die Polizei hat die Banküberfälle des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) in Chemnitz erst spät als Serie erkannt.
Das räumte ein als Zeuge geladener Kripo-Ermittler im Münchner NSU-Prozess ein.
Er habe nach einem versuchten Raub in einer Sparkassenfiliale im Jahr 2005 zahlreiche Fotos ausgewertet.
Dabei seien ihm Gemeinsamkeiten bei Kleidung und Waffen der beiden Täter aufgefallen.
Zu diesem Zeitpunkt lag der erste von sieben NSU-Banküberfällen in Chemnitz bereits sechs Jahre zurück.

Mit Banküberfällen sollen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihr Leben im Untergrund von 1999 bis zum Auffliegen im November 2011 finanziert haben.
In Chemnitz fanden die mutmaßlichen Rechtsterroristen nach dem Abtauchen zunächst Unterschlupf bei Gesinnungsgenossen.

Mutmaßlich einzige Überlebende des NSU ist Beate Zschäpe.
Vor dem Oberlandesgericht in München muss sie sich vor allem für die Serie von neun rassistisch motivierten Morden an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft verantworten.

Als besonders auffällig bezeichnete der Kripo-Ermittler ein Repetiergewehr mit abgesägtem Lauf, das auf mehreren Überwachungsfotos zu sehen sei.
Zu erkennen sei auch, dass ein Täter stets einen Revolver trug - und zwar in der linken Hand. Böhnhardt, einer der mutmaßlichen NSU-Terroristen, war Linkshänder.

Nach den ersten beiden Chemnitzer Überfällen seien die Täter auf Motorrädern der DDR-Marke Simson geflohen, sagten Kollegen des Ermittlers.
Eines der Motorräder sei in einem Gebüsch an Bahngleisen gefunden worden.
Später seien die Bankräuber auf Mountainbikes unterwegs gewesen.
Ein Fluchtweg habe durch eine Kleingartensiedlung geführt, durch die man sie mit Autos nicht habe verfolgen können.


 
269. Verhandlungstag: Die schwierige Suche nach der Wahrheit !

Kam der Auftrag zur Beschaffung der Mordwaffe Ceska von Ralf Wohlleben?
Der mitangeklagte Carsten S. hat im NSU-Prozess seine Version der Geschichte bekräftigt.

Es ist mühsam, aber doch immer wieder aufschlussreich: Jeder Polizeizeuge im NSU-Prozess, der nach dem Suizid der mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos Angaben zum Tatort, einem Wohnmobil in Eisenach, macht, trägt einen Mosaikstein zum Gesamtbild über das Ende der Terrorzelle bei.
Selbst wenn noch viele Fragen offen sind und möglicherweise nie beantwortet werden.

So auch am Mittwoch, dem 269. Verhandlungstag des Verfahrens.
Zwei Kripobeamte aus Gotha hatten am 5. November 2011, also einen Tag nachdem das Wohnmobil mit Mundlos und Böhnhardt in Flammen aufgegangen war, den Auftrag bekommen, darin nach dem Bargeld zu suchen, das tags zuvor von zwei Bankräubern - vermutlich Böhnhardt und Mundlos - aus einer Eisenacher Sparkasse erbeutet worden war.
Und sie sollten nach weiteren Waffen suchen.
Ebenso sollten Spuren im Führerhaus festgestellt werden, um herauszufinden, wer das Wohnmobil gefahren hatte.

Am 4. November waren schon eine Pistole sowie zwei Pumpguns und die Dienstwaffen der getöteten Polizistin Michele Kiesewetter und ihres schwerverletzten Kollegen Martin A. im Innern des ausgebrannten Wagens entdeckt worden - ein Fund, der den Ermittlern schlagartig die Augen öffnete, dass man es nicht nur mit gewöhnlichen Bankräubern zu tun hatte, sondern mutmaßlich mit Verdächtigen ganz anderen Kalibers.

Denn Kiesewetter und ihr Kollege waren am 25. April 2007 in Heilbronn von bis dahin Unbekannten überfallen worden.
Die Polizeiwaffen waren wie vom Erdboden verschwunden.
Und nun tauchten sie in einem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach auf.
Warum führten die Täter sie mit sich?
Als Trophäen?

Hochgerüstet zum Banküberfall
Die Beamten berichteten nun, wie sie neben den am Tag zuvor bereits gesicherten Waffen noch eine Maschinenpistole fanden, die auf der Sitzbank rechts neben dem Tisch des Wohnmobils lag.
Diese Waffe hatte eine Ladehemmung; im Auswurfschaft klemmte eine Patrone.
Gaben die Uwes auf, weil sie glaubten, der anrückenden Polizei nun ausgeliefert zu sein?
Hinten im Wohnmobil lag auf dem oberen Bett eine Pistole.
In einem Rucksack fanden die Ermittler eine Übungshandgranate und eine Schreckschusspistole.

Bei dem Überfall in Eisenach hatten Mundlos und Böhnhardt mehr als 70.000 Euro erbeutet.
Außerdem führten sie Tausende Euro, darunter noch mit Banderolen der Sparkasse Arnstadt versehene Geldbündel, mit sich.
Wusste Beate Zschäpe, die das gemeinsame Heim in der Zwickauer Frühlingsstraße hütete, von dem neuerlichen Überfall?
Geldmangel herrschte damals nicht.
In der Wohnung lagerten noch 190.000 Euro.

Das Wohnmobil war auf den Namen des Mitangeklagten Holger G. gemietet worden.
Dessen Verstrickung in die rechte Szene brachte die Ermittler zu der Vermutung, es möglicherweise mit Rechtsextremen zu tun zu haben.

Wozu führten die mutmaßlichen Täter so viele Waffen mit sich?
Wollten sich die beiden Uwes absetzen?
Was war geplant?
Wusste Beate Zschäpe von eventuellen Ausstiegsplänen?
Der Senat, der die dem NSU zugeschriebenen Verbrechen verhandelt, stellte schon Anfang Januar entsprechende Fragen an Zschäpe, die sie mit Hilfe ihres Anwalts Mathias Grasel erst in der kommenden Woche in schriftlicher Form zu beantworten beabsichtigt.

"Warum taten Sie das?"
Ein völlig anderes Prozessverhalten wählte der mit Zschäpe, Ralf Wohlleben, André E. und Holger G. mitangeklagte Carsten S.

Er hatte sich zu Beginn des Prozesses im Mai 2013 ausführlich zum Vorwurf der Beihilfe zum Mord an neun Menschen ausländischer Herkunft geäußert.
Dabei schilderte er, wie er in jungen Jahren in Kontakt mit der rechtsextremen Szene Thüringens gekommen war, wie er dabei Wohlleben kennengelernt und laut Anklage in dessen Auftrag den Kontakt zu den damals untergetauchten Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt gehalten hatte.
S. soll die Tatwaffe Ceska 83 im Auftrag Wohllebens in einem Jenaer Szeneladen gekauft und an die Untergetauchten weitergegeben haben.

Wohlleben bestreitet dies vehement.
Er gibt zwar zu, von dem Wunsch der beiden Uwes nach einer Waffe gewusst zu haben.
Doch er schiebt dabei Carsten S. die aktive Rolle zu. Böhnhardt habe S. den entscheidenden Tipp gegeben, wo dieser eine scharfe Schusswaffe besorgen könne, so Wohlleben in seiner am 251. Verhandlungstag vorgetragenen Einlassung zur Sache.
Er, Wohlleben, habe keine scharfe Waffe besorgen wollen, weil er angeblich nicht zu Böhnhardts eventuellem Suizid habe beitragen wollen.

Er habe nur Carsten S. geraten, im Jenaer Szeneladen "Madley" nach einer solchen Waffe zu fragen und sich dabei auf ihn, Wohlleben, zu berufen.
"Warum taten Sie das?
Das passt für mich nicht zusammen", fragte damals Jacob Hösl , der Verteidiger von S.
"Ich ging davon aus", antwortete Wohlleben, "dass es dort keine scharfen Waffen zu kaufen gibt".

Carsten S. äußerte sich am Mittwoch noch einmal korrigierend zu einzelnen Aussagen von Zeugen, die ihm bewusst oder unbewusst eine bestimmendere Rolle damals zuschrieben, als er sie heute darstellt.
So widersprach er zum Beispiel Äußerungen über seine angebliche Führungsfunktion innerhalb der NPD Ende der Neunziger.
S. stellt sich heute eher als eine Art Laufbursche Wohllebens und Überbringer von Nachrichten dar. War er mehr?
Nach wie vor besteht er darauf, von Wohlleben das Geld für die Tatwaffe Ceska bekommen zu haben, was dieser bestreitet.

Was ist die Wahrheit?
Letztlich wird es auf die Einschätzung des Senats ankommen, wem er mehr Glauben schenkt und wessen Darstellung ihm lebensnäher erscheint.


 
Bericht belastet NSU-Angeklagte !

Zschäpe soll an Bekennervideo mitgearbeitet haben ......

Das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe war einem Pressebericht zufolge an der Produktion des Bekennervideos der rechten Terrorgruppe beteiligt.
Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" habe Zschäpe Fernsehberichte über den NSU-Bombenanschlag in Köln auf Video aufgenommen.
Teile der Aufnahmen seien später für das Bekennervideo verwendet worden.

Dem Bericht zufolge stieß das Bundeskriminalamt bei der Auswertung einer DVD aus der Wohnung der Gruppe auf Videomitschnitte, die darauf hindeuten, dass Zschäpe die Fernsehberichte über das Attentat am 9. Juni 2004 über Stunden mitschnitt.
Demnach wurden die Aufnahmen zu einer Zeit gemacht, als Mundlos und Böhnhardt noch nicht wieder aus Köln zurück in der Wohnung in Zwickau sein konnten.

22 Menschen wurden bei Anschlag verletzt
Die Videoaufnahmen stützen den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, dass Zschäpe aktiv an den Morden und Anschlägen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) beteiligt war.
Zschäpe hatte vor Gericht erklären lassen, dass sie die Taten ihrer beiden Gefährten verabscheut und abgelehnt habe.
Von der Arbeit am Bekennervideo bekam sie demnach nichts mit.
Bei dem Anschlag in der Kölner Keupstraße im Jahr 2004 waren 22 Menschen verletzt worden.

Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt lebten von 1998 bis 2011 im Untergrund.
In dieser Zeit sollen die beiden Männer zehn Menschen ermordet haben, neun von ihnen aus rassistischen Motiven.
Einzige Überlebende des Trios ist Zschäpe.
Sie ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen angeklagt.

Weitere Verhandlungstermine bis 2017
Das Oberlandesgericht München gab derweil weitere Verhandlungstermine bis zum 12. Januar 2017 bekannt.
Bisher hatte das Gericht Termine bis zum September 2016 festgelegt.
Der NSU-Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen.
Bisher gab es 269 Prozesstage.


 
Zurück
Oben Unten