Corona-Regeln im Überblick: Das gilt in diesem Bundesland !
Ab ins Freibad, ins Kino oder die Kneipe: Immer mehr Bundesländer lockern die Corona-Beschränkungen.
Was jetzt wo gilt.
Überall in Deutschland wurden die Corona-Regeln deutlich gelockert – in vielen Bundesländern wie etwa in Thüringen sogar sehr drastisch
Während Großveranstaltungen verboten bleiben sollen, gelten für alle anderen Feiern sehr unterschiedliche Bestimmungen
Nach wie vor gilt bundesweit Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr
Bei den Corona-Regeln kann man deshalb schnell den Überblick verlieren
Was gilt wo?
Das ist in Ihrem Bundesland erlaubt – oder verboten
Die Corona-Warn-App ist da und fast wöchentlich treten in den Bundesländern neue Lockerungen in Kraft.
Doch noch ist die Coronavirus-Pandemie nicht vorbei: Neue Corona-Hotspots in Gütersloh und Göttingen zeigen, dass die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wichtig ist, um neue Massenausbrüche zu verhindern.
Auch ein Impfstoff gegen das Virus gibt es noch nicht.
Aber welche Regeln und Lockerungen gelten eigentlich wo?
In vielen Bundesländern gleichen sich die Maßnahmen an: Tourismus und Gastronomie haben überall in Deutschland zu ähnlichen Bedingungen geöffnet, Clubs bleiben geschlossen.
Dennoch ist die Auslegung im Einzelnen oft sehr unterschiedlich.
Nur bei den Großveranstaltungen haben sich Bund und Länder geeinigt.
Sie sollen bis Ende Oktober verboten bleiben.
Doch was eine Großveranstaltung überhaupt ist, sehen die Bundesländer wieder unterschiedlich.
Auch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen wurden verlängert.
Sie sollen voraussichtlich bis zum 29. Juni gelten.
Auch hier nehmen die Bundesländer unterschiedliche Lockerungen und Begrenzungen vor.
Alle Corona-Regeln der Bundesländer: Maskenpflicht, Kontaktsperre und Co.
Aber wie sehen die Corona-Lockerungen in den einzelnen Bundesländern aus?
Hier erfahren Sie, wo Kinder wieder in die Kita können, Erwachsene ins Restaurant und Jugendliche ins Schwimmbad.
Baden-Württemberg
Kontaktbeschränkungen:
In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen
Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen – wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und im Handel. Bei Verstößen können Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro verhängt werden
Demonstrationen:
Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen
Dienstleistungen:
Friseure sind geöffnet
Fahrschulen, Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sind offen
Schulen und Kitas:
Seit dem 15. Juni erhalten alle Schüler wieder zeitweise Unterricht an den Schulen
Die Kitas sollen spätestens am 29. Juni wieder vollständig öffnen
Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden
Spielplätze:
sind geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Gottesdienste sind erlaubt – allerdings unter Beachten der Hygienevorschriften
Wer für seine private Feier wie eine Hochzeit oder einen Geburtstag einen Raum anmietet, darf mit bis zu 99 Personen feiern.
Dafür müssen aber die Hygienekonzepte eingehalten werden
Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich.
Die Teilnehmerzahl soll sich ab dem 1. August auf 500 Personen erhöhen
Gastronomie:
Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen – natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften
Wer für seine private Feier wie eine Hochzeit oder einen Geburtstag einen Raum anmietet, darf mit bis zu 99 Personen feiern.
Dafür müssen aber die Hygienekonzepte eingehalten werden
Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich.
Die Teilnehmerzahl soll sich ab dem 1. August auf 500 Personen erhöhen
Gastronomie:
Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen – natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften
Tourismus:
Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen
Auch Hotels dürfen wieder Gäste empfangen
Ausgenommen sind Wellnessbereiche
Sport:
Individualsport (etwa Tennis, Leichtathletik oder Golf) ist im Freien wieder erlaubt
Geöffnet sind daher wieder Golf- und Tennisplätze, Reitanlagen, Hundeschulen und Sportboothäfen
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen nun wieder in Hallen trainieren können
Bäder und Badeseen dürfen unter Auflagen auch für den Freizeitbetrieb öffnen
Verboten bleibt Mannschaftssport
Freizeit:
Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind offen
Museen, Galerien und Ausstellungshäuser können besucht werden
Spielhallen sind geöffnet
Freizeitparks dürfen öffnen
Saunen und Wellnessbereiche bleiben vorerst zu
Theater, Opern, Kinos bleiben vorerst geschlossen
Bayern
Kontaktbeschränkungen:
Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum Gruppen von bis zu zehn Personen treffen.
Im jeweils eigenen Garten oder privaten Räumen gibt es keine Beschränkungen
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und Handel
Bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften werden 150 Euro fällig
Für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal Maske trägt, sind sogar 5000 Euro Bußgeld vorgesehen
Demonstrationen:
Die Genehmigungen für Demonstrationen werden je nach Fall erteilt.
Besonders wichtig für eine Erlaubnis ist genügend Platz zur Einhaltung des Mindestabstandes
Dienstleistungen:
Alle Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet
Für Friseure gilt: Haarewaschen ist obligatorisch, Zeitschriften und Kaffeetrinken sind verboten.
Alle Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen
Schulen und Kitas:
Für alle Schüler und Schülerinnen gibt es wieder regelmäßigen Unterricht in Schulen
Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen
Spielplätze:
Spielplätze sind offen
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Gottesdienste sind erlaubt – allerdings unter Beachtung der Hygienevorschriften
Seit dem 15. Juni sind Kulturveranstaltungen wie Konzerte mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt
Massenveranstaltungen bleiben verboten, ebenso Messen, Volksfeste, Kongresse
Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen wieder stattfinden - mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien.
Gastronomie:
Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen
Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars soll bis Anfang Juli eine Lösung gefunden werden
Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen.
Die Wellnessbereiche bleiben davon ausgenommen
Sport:
Individualsport im Freien ist wieder erlaubt
Seit dem 8. Juni öffnen in Bayern wieder Fitnessstudios, Freibäder und Tanzstudios sowie andere Indoor-Sportstätten
Auch der Mannschaftssport darf wieder ins Training starten. Es ist jedoch auf 20 Personen limitiert. Für kontaktlose Sportarten dürfen wieder Wettkämpfe ausgetragen werden
Freizeit:
Zoos, Tierparks und botanische Gärten sind geöffnet
Auch Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten können wieder Besucher empfangen
Freizeitparks haben den Betrieb wieder aufgenommen
Seit dem 15. Juni dürfen Theater und Kinos in Bayern öffnen, solange sie die Hygiene- und Abstandsauflagen einhalten
Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder, einschließlich der Wellness-Bereiche, dürfen wieder öffnen
Auch Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien dürfen besucht werden
Berlin
Kontaktbeschränkungen:
Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen
Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr, an den Flughäfen und im Einzelhandel; Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 50 und 500 Euro geahndet werden – allerdings nur beim Friseur
Demonstrationen:
Für Demonstrationen gelten keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl mehr
Dienstleistungen:
Nach den Friseuren sind auch Kosmetikstudios und Orte mit anderen körpernahen Dienstleistungen wie Sonnenstudios wieder geöffnet
Fahrschulen dürfen wieder unterrichten
Schulen und Kitas:
Die Kitas haben seit dem 15. Juni mit der Rückkehr in den Regelbetrieb begonnen, seit dem 22. findet die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang statt
Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule.
Nach Ende der Sommerferien am 7. August sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren
Dann wird laut einem Beschluss des Senats auch die Abstandsregel in Schulen fallen gelassen
Spielplätze:
Kinder dürfen auf Spielflächen
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich sind ab Ende Juni mit bis zu 300 Teilnehmenden erlaubt – bis dahin gilt die Obergrenze von 150 Teilnehmenden
Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen derzeit 500 Menschen zusammenkommen, ab dem 30. Juni bis zu 1000
An bestimmten Familienzusammenkünften, etwa Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten dürfen wieder bis zu 50 Menschen teilnehmen
Gastronomie:
Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen
Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet
Die Corona-Sperrstunde um 23.00 Uhr ist aufgehoben
Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen
Sport:
Berliner Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlagen wieder aufnehmen, zunächst in Gruppen bis zu zwölf Teilnehmern
Das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt
Die Frei- und Strandbäder in Berlin dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Fitnessstudios dürfen nun wieder öffnen
Freizeit:
Schiffstouren mit offenem Verdeck sind wieder möglich
Auch Stadtführungen im Bus
Geöffnet sind Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnliche Bildungseinrichtungen, ebenso Zoos, Tiergärten und Botanische Gärten
Open-Air-Veranstaltungen wie Konzerte oder Filmvorführungen mit bis zu 500 Teilnehmern sind wieder möglich, ab 30. Juni mit bis zu 1000 Teilnehmern
Opern und Theater bleiben bis mindestens 31. Juli geschlossen
Kinos zeigen ab dem 30. Juni wieder Filme für Besucher
In Musikschulen ist eingeschränkter Unterricht möglich
Brandenburg
Kontaktbeschränkungen:
Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr, die Abstandsregelungen bleiben jedoch in Kraft
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr sowie in Geschäften – Bußgelder drohen nicht
Demonstrationen:
Demonstrationen im Freien sind ohne Obergrenzen erlaubt, allerdings muss der Zutritt geregelt werden
Dienstleistungen:
Geschäfte mit körpernahen Dienstleistungen, also zum Beispiel Nagel- oder Kosmetikstudios, dürfen wieder öffnen
Schulen und Kitas:
Alle Kinder dürfen zurück in die Kitas
Die Schulen sollen den Kitas nach dem Ende der Sommerferien am 10. August folgen.
In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern
Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht
Spielplätze:
Spielplätze sind offen
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Tagungen sind grundsätzlich verboten.
Unaufschiebbare Aufsichtsrats- oder Vereinssitzungen können mit Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, wenn zum Beispiel keine Videokonferenz möglich ist
Private und öffentliche Veranstaltungen sind mit bis zu 1000 Menschen möglich, sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Dazu zählen auch Konzerte und Gottesdienste. Weitere Auflagen gibt es für Innenräume
Gastronomie:
Restaurants und Bars dürfen ohne Sperrstunde öffnen
Gaststätten müssen aber ihre Besucher mit Name und Mailadresse oder Telefonnummer dokumentieren
Tourismus:
Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen
Auch Campingplätze sind geöffnet
Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Brandenburg reist, muss in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne
Sport:
Das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe ist wieder erlaubt
Außensportanlagen wie Bootsverleihe oder der Flugsport können öffnen, müssen aber nicht
Schwimmbäder, Thermen und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
Freizeit:
Museen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks können wieder besucht werden
Auch Freizeitparks haben geöffnet
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser empfangen seit dem 6. Juni wieder Besucher
Bremen
Kontaktbeschränkungen:
Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen
Maskenpflicht:
Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und in Geschäften. Bußgelder bei einem Verstoß sind derzeit nicht vorgesehen
Demonstrationen:
Versammlungen müssen genehmigt werden.
Behörden dürfen sie verbieten, beschränken oder mit Auflagen versehen, um den Infektionsschutz zu sichern
Dienstleistungen
Geschäfte der „körpernahen Dienstleistungen“, wie Nagelpflegestudios, dürfen bei Einhaltung der Hygieneauflagen wieder öffnen
Fahrschulen arbeiten wieder
Schulen und Kitas:
In den Kitas läuft der eingeschränkte Regelbetrieb an.Auch die Grundschüler und -schülerinnen besuchen wieder einen eingeschränkten Präsenzunterricht
Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt
Alle Vorschulkinder können derzeit wieder in Kitas kommen
Spielplätze:
Spielplätze sind offen
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt
Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen
Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben
In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden
Messen bleiben verboten
Gastronomie:
Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich.
Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht Bars bleiben weiterhin geschlossen
Tourismus:
Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen
Auch Campingplätze sind wieder zugänglich
Sport:
Kontaktarmer Sport wie zum Beispiel Joggen, Rudern, Tennis oder Golf ist auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen wieder gestattet
Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Freibäder dürfen generell öffnen, müssen dafür aber ein Hygienekonzept vorlegen
Freizeit:
Zoos, Museen, Gedenkstätten sind wieder geöffnet
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen
Hamburg
Kontaktbeschränkungen:
Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten
Maskenpflicht:
Maskenpflicht ist im Handel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben.
Für Ladeninhaber soll es ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro geben, wenn sie nicht darauf achten, dass ihre Kunden einen Mundschutz tragen
Demonstrationen:
Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden
Dienstleistungen:
Friseure haben geöffnet
Die sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ sind erlaubt. Dazu zählen Friseure und Nagelstudios
Schulen und Kitas:
Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen
Seit dem 18. Juni an dürfen wieder alle Kinder die Kindertagesstätten besuchen.
In Absprache mit den Trägern soll in einem eingeschränkten Regelbetrieb zunächst eine Betreuung von 20 Stunden pro Woche möglichst an drei Wochentagen gewährleistet werden
Spielplätze:
Erlaubt ist das Spielen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt.
Gastronomie:
Restaurants und Bars bewirten wieder Gäste, müssen aber Auflagen erfüllen
Tourismus:
Schiff- und Busfahrten zu touristischen Zwecken sind erlaubt
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Sport:
Alle Sportarten im Freien sind erlaubt, solange sie kontaktfrei ausgeübt werden
Außensportanlagen können öffnen, solange Umkleiden und Duschen geschlossen bleiben
Fitnessstudios und andere Indoor-Sportanlagen dürfen wieder öffnen
Freibäder dürfen wieder öffnen, Hallenbäder bleiben geschlossen
Freizeit:
Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten dürfen wieder besucht werden
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen
Saunen und Wellnesszentren dürfen nicht öffnen
Hessen
Kontaktbeschränkungen:
Im öffentlichen Raum dürfen wieder bis zu zehn Menschen gemeinsam unterwegs sein.
Die Zugehörigkeit zu Haushalten spielt keine Rolle mehr
Bewohnende in Alten- und Pflegeheimen dürfen bis zu drei Mal in der Woche Besuch empfangen
Maskenpflicht:
Hier gilt die Maskenpflicht für Handel, Nahverkehr und beim Betreten von Bank- und Postfilialen.
Das wiederholte Nicht-Tragen einer Maske kann mit 50 Euro Bußgeld bestraft werden
Demonstrationen:
Sind unter Hygiene-Auflagen erlaubt, Veranstaltungen bis 100 Personen müssen nicht mehr genehmigt werden, sofern ein Hygienekonzept vorliegt
Dienstleistungen:
Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen dürfen wieder ihre Dienste anbieten
Auch Hundesalons, Hundeschulen sowie Copyshops und Musikschulen sind wieder offen
Läden im Einzelhandel dürfen eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche hereinlassen, statt wie bisher eine pro 20 Quadratmeter
Schulen und Kitas:
Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über.
Ab dem 6. Juli sollen sie komplett öffnen
Der Unterricht an den Grundschulen findet wieder regulär statt
Die Schulbesuchspflicht ist bis zu den Sommerferien aufgehoben.
Eltern können entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder ob es den Unterrichtsstoff zuhause lernt
Spielplätze:
Spielplätze sind wieder offen
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Grundsätzlich müssen Veranstaltungen bis 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt
Private Feiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern möglich, auch wenn die Landesregierung derzeit noch davon abrät
Gastronomie:
Gaststätten und Bars sind geöffnet
Vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen
Tourismus:
Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren
Campingplätze dürfen ihre Tore öffnen
Sport:
Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel darf wieder aufgenommen werden
Auch das Training in der Halle ist Vereinen wieder erlaubt
Fitnessstudios sind geöffnet
Kräftemessen im Wettkampfsport ist wieder unter Auflagen erlaubt
Freizeit:
Museen, Zoos und Botanische Gärten können wieder öffnen
Auch Freizeitparks sind wieder zugänglich
Spielhallen, Casinos und Wettbüros sind offen
Prinzipiell dürfen Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen wieder öffnen – wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können
Schwimmbäder, Saunen und Badeseen laden wieder zum Planschen ein
Mecklenburg-Vorpommern
Kontaktbeschränkungen:
An öffentlichen Orten können sich bis zu zehn Personen mehrerer Haushalte treffen
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt für alle Geschäfte sowie den Nahverkehr, Verstöße werden mit bis zu 25 Euro geahndet
Demonstrationen
Demonstrationen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt
Ausnahmen von dieser Regel müssen gemeinsam von Versammlungsbehörde und Gesundheitsamt genehmigt werden
Dienstleistungen:
Friseure sind geöffnet
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Nagelstudios haben geöffnet.
Auch Sonnen- und Tattoo-Studios, Fußpflegesalons, Physiotherapeuten, Logopäden und ähnliche Unternehmen haben den Betrieb wieder aufgenommen
Fahrschulen dürfen auch wieder öffnen
Schulen und Kitas:
Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück
Kitas stehen wieder allen Kindern offen
Schulhorte bieten eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden an
Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben
Spielplätze:
Sind geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt
In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen
Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 75 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt.
Bei normalen Familienfeiern liegt die Grenze bei 50 Teilnehmern
Gastronomie:
Gaststätten und Restaurants dürfen wieder öffnen.
Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen
Bars und Kneipen haben unter Auflagen ebenfalls geöffnet.
Sie dürfen wie auch Restaurants bis Mitternacht aufmachen
Clubs und Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen
Tourismus:
Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Hotels dürfen wieder alle Betten belegen
Gleiches gilt für Campingplätze
Sport:
Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist erlaubt
Vereine dürfen wieder in geschlossenen Räumen trainieren
Fitnessstudios haben geöffnet
Frei- und Hallenbäder haben gleichermaßen geöffnet
Freizeit:
Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen
Konzerte und Theateraufführungen dürfen seit dem 13. Juni wieder stattfinden – erstmal mit „kleinen“ Veranstaltungsformaten
Kinos, Freibäder und auch Reha-Kliniken haben wieder geöffnet
Freizeitparks müssen noch geschlossen bleiben
Niedersachsen
Kontaktbeschränkungen:
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist in Gruppen von bis zu zehn Personen möglich
Die Beschränkung auf zwei Haushalte gilt nicht mehr.
Allerdings: Wenn sich Mitglieder und Angehörige aus höchstens zwei Haushalten treffen, darf die daraus entstehende Gruppe auch aus mehr als zehn Personen bestehen
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht ist im Nahverkehr und beim Einkaufen aktiv.
Bußgelder drohen zunächst nicht
Demonstrationen:
Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel braucht es keine Ausnahmegenehmigung mehr
Dienstleistungen:
Friseure sind offen
Kosmetikbehandlungen und medizinische Fußpflege sind wieder möglich
Schulen und Kitas:
Kitas sind im eingeschränkten Betrieb, für alle Kinder gibt es ein Betreuungsangebot
Schüler kehren nach und nach zurück, es haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen
Spielplätze:
Sind geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen
Im Freien dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern stattfinden.
Der Mindestabstand muss eingehalten werden und die Veranstalter haben die Kontaktdaten der Besucher drei Wochen aufzubewahren
Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen, wonach lediglich die Mitglieder zweier Haushalte an einem Tisch sitzen dürfen.
Gastronomie:
Restaurants sind geöffnet
Bars können öffnen. Shisha-Bars sind jedoch ausgenommen
Tourismus:
Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen für Ferienwohnungen entfällt
Hotels dürfen mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden
Busreisen sind unter Auflagen wieder erlaubt
Sport:
Sport auf Anlagen im Freien ist gestattet
Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt.
Das gilt auch für Fitnessstudios
Freibäder und Hallenbäder dürfen wieder Besucher empfangen
Freizeit:
Picknicken und Grillen im Freien ist wieder erlaubt
Geöffnet sind wieder Zoos und Museen
Freizeitparks dürfen wieder öffnen
Kinos und Theater dürfen öffnen, allerdings unter Einhaltung der Mindestabstände.
Zuschauende müssen zudem ihre Kontaktdaten angeben und drinnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Zahl der Besucher und Besucherinnen ist auf 250 beschränkt
Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen
Nordrhein-Westfalen
Kontaktbeschränkungen:
Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.
Wenn sie nur zwei Haushalten angehören, dürfen es auch mehr sein
Bei Besuchen in Pflegeheimen ist körperlicher Kontakt wie Umarmungen wieder erlaubt.
Ab dem 1. Juli dürfen die Bewohner und Bewohnerinnen auch wieder Besuch auf ihren Zimmern empfangen
Maskenpflicht:
Maskenpflicht gilt für das Einkaufen sowie in Bussen, Bahnen, auf Wochenmärkten, an Haltestellen, Bahnhöfen, in Taxis, Arztpraxen, Post, Bank und Tankstellen.
Über die Höhe der Bußgelder bei einer Weigerung, eine Maske zu tragen, dürfen die Ordnungsämter selbst entscheiden
Demonstrationen:
Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche
Dienstleistungen:
Friseure sind offen
„Körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios haben geöffnet, wenn die Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen können
Schulen und Kitas:
Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht
Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb und bieten für alle Kinder ein zeitlich wie inhaltlich abgespecktes Betreuungsangebot
Alle Kinder im Grundschulalter gehen wieder täglich zur Schule
Spielplätze:
Sind geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden
Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 50 Teilnehmenden sind unter Auflagen, wie der Erfassung der Personalien, wieder erlaubt
Besondere Lockerung für Schüler und Schülerinnen: Seit dem 20. Juni sind Abschluss- und Abi-Feiern ohne Eltern wieder erlaubt.
Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitbringen, jede Party muss mindestens zwei Tage vorher bei den Gesundheitsbehörden angemeldet werden
Gastronomie:
Gaststätten, Bars und Restaurants dürfen öffnen.
Das gilt für den Innen- und Außenbereich, allerdings müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden
Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen
Tourismus:
Der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist wieder möglich
Hotels haben ebenfalls geöffnet
Sport:
Kontaktloser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien ist erlaubt
Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen haben wieder geöffnet.
Im Tanzstudio muss mit einem festen Partner getanzt werden
Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich
Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt betrieben werden, so lange die Gruppengröße drinnen zehn und draußen 30 Teilnehmer nicht überschreitet
Frei- und Hallenbäderhaben geöffnet, auch in den Becken gilt aber der Mindestabstand
Freizeit:
Freizeitparks, Ausflugsschifffahrt, Fahrrad- und Bootsverleihe sowie Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe dürfen öffnen, ebenso Museen
Kleine Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel können wieder stattfinden
Mit maximal 100 Teilnehmern und unter Einhaltung strenger Auflagen ist dies auch wieder in geschlossenen Räumen erlaubt
Theater, Opern und Kinos dürfen wieder mit deutlich reduzierten Besucherzahlen öffnen
Rheinland-Pfalz
Kontaktbeschränkungen:
Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt für den Nahverkehr und den gesamten Handel
Zudem gilt die Maskenpflicht in Schulen während der Pausen
Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet
Demonstrationen:
Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich
Dienstleistungen:
Friseure sind offen
Besuche von Kosmetik- und Nagelstudios oder die Inanspruchnahme anderer „körpernaher Dienstleistungen“ sind erlaubt
Fahrschulen haben geöffnet
Schulen und Kitas:
Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen
Alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen
Die Kitas haben für alle geöffnet – allerdings mit weniger Stunden pro Woche
Spielplätze:
Sind geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln – ab dem 24. Juni dann bis zu 150
Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden, ab dem 24. Juni dürfen sogar 350 Menschen bei Veranstaltungen draußen zusammenkommen
Gastronomie:
Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden
Es gibt eine Corona-Sperrstunde ab 24 Uhr
Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen
Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Jugendherbergen und die restlichen Campingplätze können alle wieder öffnen
Reisen mit dem Schiff oder dem Bus sind wieder erlaubt
Sport:
Freizeit- und Breitensport ist im Freien wieder erlaubt – allerdings müssen die Abstandsregeln eingehalten werden
Der Besuch von Fitnessstudios, Tanzschulen sowie Sportangebote in Hallen ist wieder unter Auflagen erlaubt
Vereinssport in der Halle ist wieder möglich
Schwimm- und Freibäder dürfen wieder öffnen
Freizeit:
Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen
Die Freizeitparks empfangen wieder Besucher
Museen und Galerien sind offen
Saarland
Kontaktbeschränkungen:
Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen – auch in Gaststätten
Maskenpflicht:
Gilt im Nahverkehr, Handel und auf Wochenmärkten
Bußgelder gibt es nicht
Demonstrationen:
Demonstrationen im Freien sind erlaubt.
Allerdings nur wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden
Dienstleistungen:
Friseure sind geöffnet, „körpernahe Dienstleistungen“ sind erlaubt
Fahrschulen können unter Einhaltung der Hygieneanforderungen öffnen
Schulen und Kitas:
Im Laufe des Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren
Kitas haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen. Wie dieser exakt ausgestaltet wird, kann sich je nach Kita unterscheiden
Spielplätze:
Sind unter Auflagen der Kommunen geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Es sind wieder Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen unter Auflagen erlaubt
Gastronomie:
Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen
Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen
Die Gaststätten müssen um 24 Uhr schließen
Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen
Reisebusreisen sind unter Auflagen erlaubt
Sport:
Sportler dürfen an der frischen Luft aktiv sein
Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport
Sowohl Frei- als auch Hallenbäder laden wieder zum Planschen ein
Freizeit:
Theater, Messen, Jahrmärkte sowie Saunen bleiben zunächst geschlossen
Kinos, Museen, Zoos und Tierparks dürfen öffnen
Freizeitparks haben auch geöffnet
Sachsen
Kontaktbeschränkungen:
Es können sich zwei Hausstände treffen
Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht im gilt im Nahverkehr und Handel. Bußgelder bei Verstößen sind nicht vorgesehen
Demonstrationen:
Kundgebungen sind erlaubt und nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt
Dienstleistungen:
Friseure und körpernahe Dienstleistungen dürfen mit den jeweiligen Hygienekonzepten öffnen
Schulen und Kitas:
Sachsens Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen
Bis Ende Juni bleibt es auch in den Schulen beim eingeschränkten Regelbetrieb
Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden
Spielplätze:
Spielplätze sind geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Versammlungen mit bis zu 50 Menschen im Freien sind unter Einhaltungen der Hygienevorschriften und des Mindestabstand erlaubt
50 Personen sind auch bei Familienfeiern im Restaurant erlaubt
Auch Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern und Besucherinnen sind wieder zulässig – Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte
Gastronomie:
Restaurants und Bars dürfen öffnen
Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen und andere Beherbergungsbetriebe können unter Auflagen wieder regulär öffnen
Campingplätze haben geöffnet
Sport:
Vereinssport unter freiem Himmel ist wieder möglich, allerdings nur mit Mindestabstand
Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt
Fitnessstudios sind offen
Frei- und Hallenbäder dürfen öffnen, sofern ihr Hygienekonzept genehmigt wurde
Freizeit:
Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Archive und Zoos dürfen öffnen – Voraussetzung ist auch hier, dass Abstand und Hygiene gewahrt sind
Freizeitparks müssen ein Hygienekonzept vorlegen, um öffnen zu dürfen
Theater, Opern, Kinos und Konzertveranstalter können öffnen.
Auch Tanz- und Musikschulen und Fahrschulen öffnen wieder
Sachsen-Anhalt
Kontaktbeschränkungen:
Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen
Maskenpflicht:
Hier gilt beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht. Verstöße gegen die Regelung werden nicht mit einem Bußgeld belegt
Demonstrationen:
Demonstrationen sind möglich.
Dafür braucht es die gemeinsame Erlaubnis der Versammlungsbehörde und des Gesundheitsamts
Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht
Dienstleistungen:
Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen dürfen ihre Türen öffnen
Schulen und Kitas:
Kitas und Schulen laufen im eingeschränkten Regelbetrieb
Grundschüler und Kita-Kinder kommen wieder täglich zur Schule
Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden
Spielplätze:
Die Spielplätze sind wieder geöffnet, sofern es der jeweilige Landkreis erlaubt
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden
Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen, ab Juli 250 Menschen und ab September bis zu 1000
Messen bleiben verboten
Gastronomie:
Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen
Tourismus:
Ferienwohnungen können öffnen
Hotels und Campingplätze ebenfalls
Sport:
Für bis zu fünf Personen ist Sport im Freien erlaubt, solange sie den direkten Kontakt vermeiden
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt
Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen
Freibäder dürfen öffnen.
Auch Hallenbäder öffnen ihre Türen, sofern Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden
Freizeit:
Museen, Bibliotheken, Archive, Ausstellungshäuser, Autokinos und Freizeitparks sind geöffnet
Theater, Opern und Kinos bleiben vorerst geschlossen
Schleswig-Holstein
Kontaktbeschränkungen:
Es dürfen sich privat und öffentlich bis zu zehn Personen unabhängig vom Haushalt treffen
Maskenpflicht:
In Schleswig-Holstein gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel – Verstöße werden nicht mit einem Bußgeld belegt
Demonstrationen:
Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.
Dienstleistungen:
Friseure, Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Tattoostudios dürfen öffnen
Kosmetikstudios haben ebenfalls geöffnet, dürfen aber nicht den Gesichtsbereich behandeln
Fahrschulen dürfen wieder öffnen
Schulen und Kitas:
Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen
Seit dem 8. Juni erhalten Grundschüler wieder eine tägliche Beschulung im Klassenverband.
Es gelten zwar Hygienevorschriften aber keine Regeln zum Mindestabstand
Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten
In den Kitas gilt derzeit ein eingeschränkter Regelbetrieb
Spielplätze:
Spielplätze sind geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Im Freien dürfen Familienfeiern, Empfänge und Exkursionen mit bis zu 50 Personen stattfinden.
Drinnen sind es nur zehn oder die Angehörigen zweier Haushalte
Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100 sein.
In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt. In keinem Fall darf getanzt werden
Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen und Kongresse sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100 – vorausgesetzt, sie sitzen
Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte, Vorträge und Lesungen mit sitzendem Publikum dürfen im Außenbereich bis zu 250 Gäste haben und in geschlossenen Räumen maximal 100
Auf Messen, Flohmärkten und Landmärkten dürfen sich im Freien bis zu 100 Besucher und Besucherinnen gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten
Gastronomie:
Restaurants und Bars können öffnen
Tourismus:
Besuche sind möglich – in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz
Busreisen sind wieder erlaubt. Allerdings dürfen nur 50 Prozent der Sitzplätze belegt sein und es gilt eine Maskenpflicht
Sport:
Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
Sportgeräte für diese Sportarten dürfen verliehen werden
Auch Heimspiele des Fußball-Zweitligisten Holstein Kiel können wieder ohne Zuschauer stattfinden
Fitnessstudios dürfen öffnen und andere Sportangebote in geschlossenen Räumen sind wieder erlaubt
Freibäder dürfen öffnen. Auch Hallenbäder dürfen aufsperren, sofern sie ein entsprechendes Hygienekonzept vorweisen können
Freizeit:
Museen, Ausstellungen und Autokinos sind geöffnet
Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern ist unter Auflagen wieder zulässig
Spielhallen und Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen wieder öffnen – allerdings müssen Hygienekonzepte vorliegen
Freizeitparks empfangen seit dem 8. Juni wieder Besucher
Hallen- und Freizeitbäder sowie Wellnessbereiche von Hotels sind ebenfalls seit dem 8. Juni wieder zugänglich
Thüringen
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat seinen Vorstoß, ab dem 6. Juni auf allgemeine, landesweit gültige Corona-Schutzvorschriften verzichten, nach bundesweiter Kritik aufgeweicht.
Nun hat seine Regierung lediglich das strikte Kontaktverbot ab Mitte Juni zu einer bloßen Empfehlung für das weitere Einhalten der Kontaktbeschränkungen gelockert.
Die Mindestabstände und Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gelten dagegen weiterhin
Kontaktbeschränkungen:
Seit dem 13. Juni gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr.
Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und beim Einkauf. Seit dem 13. Mai gibt es bei Nichteinhaltung Bußgelder
Demonstrationen:
Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich
Dienstleistungen:
Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen können öffnen
Schulen und Kitas:
In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb
Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen
Schulen und Kindergärten sind täglich für alle Kinder geöffnet
An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.
Spielplätze:
Spielplätze sind geöffnet
Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bleiben auf 30 Teilnehmer begrenzt und müssen zwei Tage im Voraus angemeldet werden
Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen
Gastronomie:
Restaurants und Bars können öffnen
Tourismus:
Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser dürfen öffnen
Sport:
Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
Fitnessstudios dürfen öffnen, sofern sie ein Hygienekonzept vorlegen können
Vereine können seit Pfingsten in Hallen zurückkehren
Der professionelle Mannschaftssport bleibt untersagt
Freizeit:
Museen, Tierparks, Zoos und Galerien sind geöffnet
Musik- und Jugendkunstschulen geben Unterricht für Einzelpersonen oder in Kleinstgruppen
Theater- und Orchestervorstellungen bleiben bis zum 31. August verboten. Für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin
Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks – solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt
Der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen ist möglich, sofern dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde
Lockerungen der Beschränkungen: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
Am 15. April hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung erstmals auf eine Lockerung der Corona-Maßnahmen verständigt – die Länder setzten die Einigung unterschiedlich entschlossen um.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte das Vorgehen einiger Länder in ihrer Regierungserklärung am am 23. April noch als „forsch, teilweise zu forsch“ bezeichnet.
Am 6. Mai hatten die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel dann neue Beschlüsse gefasst.
Was ist den Bürgern erlaubt, was ist verboten?
Der Überblick:
Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten, werden die dortigen Corona-Regelungen wieder verschärft.
Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, noch vor Erreichen dieser Obergrenze mit Verschärfungen zu reagieren
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben.
Damit sind Veranstaltungen gemeint, bei denen Hygieneregeln nicht eingehalten werden können und eine Kontaktnachverfolgung nicht möglich ist.
Die genaue Definition bleibt aber weiter schwammig.
Geschäfte können unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen wieder öffnen.
Allerdings wird die maximale Anzahl an Kunden im Geschäft begrenzt.
Gleichzeitig sollen Warteschlangen vermieden werden
Friseure dürfen unter Auflagen – etwa zur Hygiene und zur Vermeidung von Warteschlangen – ihre Betriebe wieder öffnen
Kultureinrichtungen können „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen“ wieder öffnen.
Das gilt für Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten sowie Zoos und botanische Gärten
Der allgemeine Schulbetrieb wird wieder aufgenommen, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen.
Anstehende Prüfungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres konnten aber auch vorher schon stattfinden.
Spielplätze können wieder geöffnet werden
Die Notbetreuung in Kitas wird schrittweise seit dem 11. Mai ausgeweitet, um dann in einen eingeschränkten Regelbetrieb überzugehen
Die Kontaktbeschränkungen galten ursprünglich bis zum 5. Juni. Nach einer Empfehlung aus dem Kanzleramt sind sie bis zum 5. Juli verlängert worden.
Allgemein sind nun Treffen mit bis zu zehn Menschen erlaubt
Die Öffnung der Gastronomiebetriebe ist nun Ländersache
Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern tritt außer Kraft.
In Kirchen, Moscheen und Synagogen können Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden
Sport ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Er muss draußen stattfinden und kontaktfrei sein.
Außerdem bleiben Duschen und Umkleiden geschlossen
Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Pflegeheimen dürfen eine Person bestimmen, die zu regelmäßigen Besuchen berechtigt ist