Corona - Infos: In und Ausland !

Rheda-Wiedenbrück: Tönnies meldet hohe Zahl von Infizierten - Kreis reagiert !

Ein Corona-Ausbruch mit mehr als 650 Neuinfizierten in einem Schlachtbetrieb trifft mit Tönnies einen Branchenriesen.
Deutschlands Marktführer bei der Schlachtung von Schweinen muss seinen Hauptproduktionsbetrieb in Rheda-Wiedenbrück herunterfahren.

Der zuständige Landrat Sven-Georg Adenauer geht davon aus, dass der Produktionsstopp zwischen 10 bis 14 Tagen dauert wird.
"Wenn die Infektionszahlen runter gehen, kann es auch schneller gehen", sagte der CDU-Politiker bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Gütersloh.

Für den gesamten Kreis will Adenauer einen allgemeinen Lockdown verhindern, obwohl die wichtige Marke von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen deutlich überschritten sei.
"Wir wissen, dass es mit Tönnies ein lokales Ereignis ist", sagte Adenauer.
Er appellierte aber an die Bevölkerung, sich in der Öffentlichkeit mit Kontakten zurückzuhalten.

Tönnies-Sprecher André Vielstädte wandte sich im Name der Eigentümer an die Öffentlichkeit: "Wir möchten uns bei der Bevölkerung des Kreises im Namen der Familie Tönnies entschuldigen.
Wir werden alles dafür tun, das Virus aus dem Betrieb zu bekommen, um wieder arbeitsfähig zu werden."

Auch für die Region wird das sich rasant entwickelnde Infektionsgeschehen in der Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück Auswirkungen haben: Der Kreis Gütersloh kündigte an, alle Schulen und Kitas bis zu den Sommerferien wieder zu schließen.
Durch diesen Schritt solle eine Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung vermieden werden, sagte eine Sprecherin des Kreises.
Landrat Adenauer sprach von einer Vorsichtsmaßnahme.
"Das kann doch echt nicht war sein", sei seine erste Reaktion gewesen, als er von den neuen positiven Tests bei Tönnies erfahren hatte.

Am Hauptstandort von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück schlachtet das Unternehmen nach eigener Angabe pro Tag 20 000 Schweine.
"Nach meinen Informationen betrifft das rund 20 Prozent der Fleischprodukte auf dem deutschen Markt", sagte Adenauer bei der Pressekonferenz.

Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen haben in den vergangenen Monaten immer wieder Schlagzeilen gemacht und eine Debatte über die Missstände bei Arbeits- und Unterbringungsbedingungen der häufig aus Osteuropa stammenden Beschäftigen ausgelöst.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte im Mai eine großangelegte Reihentestung der Mitarbeiter in der Fleischindustrie angeordnet.
Im Kreis Coesfeld war ein Betrieb zeitweise geschlossen worden.

Laumann kündigte am Mittwoch an, dass erneut landesweit alle Schlachthofbelegschaften mit Werkvertragsarbeitern auf das Virus getestet werden.
Danach werde man wissen, ob es sich bei dem Ausbruch um eine Ausnahme handelt oder nicht.

Clemens Tönnies, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens, hatten sich vor Wochen nach einem Virus-Ausbruch beim Konkurrenten Westfleisch gegen den Generalverdacht gegen die Branche gewehrt.
Deutschlands Marktführer Tönnies war zunächst nur mit einzelnen Infizierten aufgefallen.
Nun drehte sich das Blatt: Über das Wochenende vermeldete der Kreis Gütersloh einen ersten sprunghaften Anstieg.
Dienstagabend berichteten die Behörden dann von 128 Infizierten bei dem Unternehmen binnen sieben Tagen.
"In unseren Zerlegebetrieben herrschen sozusagen spätwinterliche Temperaturen.
Es mehren sich die Erkenntnisse, dass die dortigen mikroklimatischen Bedingungen die Verbreitung besonders begünstigen können", hatte Gereon Schulze Althoff, Leiter des Pandemiestabs bei Tönnies, am Dienstagabend erklärt.

Am Tag darauf nannte Schulze Althoff die Kälte in der Produktion und die vermehrten Heimreisen der Beschäftigten in den zurückliegenden langen Wochenenden an Pfingsten und Fronleichnam nach Osteuropa als mögliche Faktoren für die Ausbreitung des Coronavirus.

Schulen und Kindertagesstätten im Kreis Gütersloh sind geschockt über die geplanten Schließungen nach einem Corona-Ausbruch.
"Die Nachricht kam eben zur Abholzeit, wir konnten es den Kindern gar nicht mehr richtig erklären", sagte Marina Pielsticker, Leiterin einer Kindertagesstätte in Borgholzhausen.
"Mit einigen Eltern konnte ich wenigstens noch über den Zaun hinweg sprechen."
Sie wisse noch nicht, wie es die nächsten Tage weitergehe.
"Endlich hatten wir mal wieder Kinderlachen in den Räumen und nun ist alles wieder zu", so Pielsticker.
"Es ist hart, das den Kindern zu erklären."

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte vor Journalisten auf die Frage, was der Corona-Ausbruch bei Tönnies über die bisherigen Lockerungen aussage: "Das sagt darüber überhaupt nichts aus, weil Rumänen und Bulgaren da eingereist sind und da der Virus herkommt.
Das hat nichts mit Lockerungen zu tun, sondern mit der Unterbringung von Menschen in Unterkünften und Arbeitsbedingungen in Betrieben."


 
Corona-Maßnahmen: Großveranstaltungen sollen bis Ende Oktober verboten bleiben !

In der Corona-Krise kommt es immer wieder zu Lockerungen in den einzelnen Bundesländern. Vorsicht gibt es aber immer noch, vor allem bei "Superspreader"-Events.
Diese sollen offenbar noch länger verboten bleiben.

Am Mittwochnachmittag könnte es entschieden werden: Bis mindestens Oktober soll es keine Großveranstaltungen geben.
So steht es in einer Beschlussvorlage für das Treffen der Ministerpräsidenten am Mittwochnachmittag, berichten unter anderem die Deutsche Presse-Agentur und der "Spiegel".

Demnach sollen Großveranstaltungen in Deutschland bis mindestens Ende Oktober aufgrund der Corona-Krise ausfallen.
Das betrifft laut "RTL" Volks-, Stadt-, Straßen-, Wein- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen.

Rückkehr zum Schulregelbetrieb – wenn möglich
Am Mittwochnachmittag wollen sich Bund und Länder treffen, um über die Corona-Folgen zu sprechen.
Dies sei einer von mehreren Beschlüssen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder vorab gefasst hätten.
Wenn das Infektionsgeschehen sich weiter wie aktuell entwickle, strebten die Länder eine Rückkehr zum schulischen Regelbetrieb spätestens nach den Sommerferien an.

Wie immer bei diesen Treffen haben sich vorab die Staatskanzleichefs mit Kanzleramtsminister Helge Braun verständigt und eine Beschlussvorlage für die Konferenz erarbeitet.
Das Papier liegt dem "Spiegel" vor.
Darin werde sogar eine Frist bis Jahresende diskutiert.
Ausnahmen solle es laut "Spiegel" aber geben.


 
Regierung stuft Türkei als Corona-Risikogebiet ein !

Deutsche reisen für ihren Urlaub gerne ins Ausland. Nun gibt es eine Liste der Regierung mit Ländern, die als Risikogebiete bezüglich des Coronavirus gelten.
Neben der Türkei sind weitere beliebte Sommerziele dabei.

Die Bundesregierung hat die Türkei zusammen mit 130 weiteren Ländern als Corona-Risikogebiet eingestuft.
Auf der Liste, die bereits am Montag zum ersten Mal vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht wurde und nun regelmäßig aktualisiert wird, stehen auch andere beliebte Urlaubsländer der Deutschen wie Ägypten, Thailand und Marokko.

Einreisende aus einem Risikogebiet müssen damit rechnen, dass sie 14 Tage in Quarantäne müssen.
Für diese Länder ist unter anderem deswegen eine Aufhebung der immer noch für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union geltende Reisewarnung nach jetzigem Stand kaum möglich.

"Nur schwer zu verstehen"
Vor allem die Türkei, das drittbeliebteste Urlaubsland der Deutschen nach Spanien und Italien, dringt auf eine Aufhebung dieser Reisewarnung und wirbt um deutsche Touristen.
Der türkische Außenminister Mevlüt Çavusoglu hatte sich vor wenigen Tagen enttäuscht über die Beibehaltung der Reisewarnung gezeigt.
"Die wissenschaftlichen Gründe hinter der Entscheidung sind für uns nur schwer zu verstehen", sagte er dem "Spiegel".
Alles sei vorbereitet für eine sichere Reise in die Türkei.

Die Bundesregierung hatte die wegen der Corona-Pandemie verhängte weltweite Reisewarnung für Touristen am Montag für 27 europäische Länder aufgehoben.
Für mehr als 160 Staaten außerhalb der EU besteht sie zunächst bis zum 31. August weiter, kann aber für einzelne Länder auch vorher aufgehoben werden.
Für ein Risikogebiet ist das aber kaum denkbar.

Risikogebiet trotz niedriger Infektionszahlen?
Ausschlaggebend für eine entsprechende Einstufung ist die Zahl der Neuinfektionen.
Sind es mehr als insgesamt 50 auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, gilt ein Land als Risikogebiet.

Aber auch wenn die Infektionszahl niedriger liegt, kann ein Land zum Risikogebiet erklärt werden – zum Beispiel bei mangelnden Testkapazitäten oder unzureichenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
"Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen", heißt es auf der Internetseite des RKI.

Einziges EU-Land, das noch als Risikogebiet gilt, ist Schweden.
Von den Ländern außerhalb der EU sind zum Beispiel Tunesien, Neuseeland und Australien nicht als Risikogebiet eingestuft.


 
Rheda-Wiedenbrück: Fünf Tönnies-Beschäftigte auf Intensivstation !

Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies werden im Kreis Gütersloh derzeit insgesamt 19 Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt.
Es handele sich "fast ausschließlich" um Mitarbeiter von Tönnies, sagte die stellvertretende Pressesprecherin des Kreises Gütersloh, Beate Behlert, am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Sechs von ihnen würden intensivmedizinisch behandelt, darunter seien fünf bei Tönnies beschäftigt.
Zwei der sechs Patienten würden beatmet.

Am Samstagnachmittag hatte die Zahl der positiv getesteten Tönnies-Mitarbeiter in der Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück bei 1029 gelegen.
Die Behörden haben alle rund 6500 Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt.


 
Corona-Regeln im Überblick: Das gilt in diesem Bundesland !

Ab ins Freibad, ins Kino oder die Kneipe: Immer mehr Bundesländer lockern die Corona-Beschränkungen.

Was jetzt wo gilt.

Überall in Deutschland wurden die Corona-Regeln deutlich gelockert – in vielen Bundesländern wie etwa in Thüringen sogar sehr drastisch
Während Großveranstaltungen verboten bleiben sollen, gelten für alle anderen Feiern sehr unterschiedliche Bestimmungen
Nach wie vor gilt bundesweit Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr
Bei den Corona-Regeln kann man deshalb schnell den Überblick verlieren
Was gilt wo?

Das ist in Ihrem Bundesland erlaubt – oder verboten

Die Corona-Warn-App ist da und fast wöchentlich treten in den Bundesländern neue Lockerungen in Kraft.
Doch noch ist die Coronavirus-Pandemie nicht vorbei: Neue Corona-Hotspots in Gütersloh und Göttingen zeigen, dass die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wichtig ist, um neue Massenausbrüche zu verhindern.
Auch ein Impfstoff gegen das Virus gibt es noch nicht.

Aber welche Regeln und Lockerungen gelten eigentlich wo?
In vielen Bundesländern gleichen sich die Maßnahmen an: Tourismus und Gastronomie haben überall in Deutschland zu ähnlichen Bedingungen geöffnet, Clubs bleiben geschlossen.
Dennoch ist die Auslegung im Einzelnen oft sehr unterschiedlich.
Nur bei den Großveranstaltungen haben sich Bund und Länder geeinigt.
Sie sollen bis Ende Oktober verboten bleiben.
Doch was eine Großveranstaltung überhaupt ist, sehen die Bundesländer wieder unterschiedlich.

Auch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen wurden verlängert.
Sie sollen voraussichtlich bis zum 29. Juni gelten.
Auch hier nehmen die Bundesländer unterschiedliche Lockerungen und Begrenzungen vor.

Alle Corona-Regeln der Bundesländer: Maskenpflicht, Kontaktsperre und Co.

Aber wie sehen die Corona-Lockerungen in den einzelnen Bundesländern aus?
Hier erfahren Sie, wo Kinder wieder in die Kita können, Erwachsene ins Restaurant und Jugendliche ins Schwimmbad.

Baden-Württemberg

Kontaktbeschränkungen:
In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen
Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen – wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und im Handel. Bei Verstößen können Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro verhängt werden

Demonstrationen:
Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen

Dienstleistungen:
Friseure sind geöffnet
Fahrschulen, Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sind offen

Schulen und Kitas:
Seit dem 15. Juni erhalten alle Schüler wieder zeitweise Unterricht an den Schulen
Die Kitas sollen spätestens am 29. Juni wieder vollständig öffnen
Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden

Spielplätze:
sind geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Gottesdienste sind erlaubt – allerdings unter Beachten der Hygienevorschriften
Wer für seine private Feier wie eine Hochzeit oder einen Geburtstag einen Raum anmietet, darf mit bis zu 99 Personen feiern.
Dafür müssen aber die Hygienekonzepte eingehalten werden
Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich.
Die Teilnehmerzahl soll sich ab dem 1. August auf 500 Personen erhöhen

Gastronomie:
Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen – natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften
Wer für seine private Feier wie eine Hochzeit oder einen Geburtstag einen Raum anmietet, darf mit bis zu 99 Personen feiern.
Dafür müssen aber die Hygienekonzepte eingehalten werden
Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich.
Die Teilnehmerzahl soll sich ab dem 1. August auf 500 Personen erhöhen

Gastronomie:
Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen – natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften

Tourismus:
Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen
Auch Hotels dürfen wieder Gäste empfangen
Ausgenommen sind Wellnessbereiche

Sport:
Individualsport (etwa Tennis, Leichtathletik oder Golf) ist im Freien wieder erlaubt
Geöffnet sind daher wieder Golf- und Tennisplätze, Reitanlagen, Hundeschulen und Sportboothäfen
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen nun wieder in Hallen trainieren können
Bäder und Badeseen dürfen unter Auflagen auch für den Freizeitbetrieb öffnen
Verboten bleibt Mannschaftssport

Freizeit:
Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind offen
Museen, Galerien und Ausstellungshäuser können besucht werden
Spielhallen sind geöffnet
Freizeitparks dürfen öffnen
Saunen und Wellnessbereiche bleiben vorerst zu
Theater, Opern, Kinos bleiben vorerst geschlossen

Bayern

Kontaktbeschränkungen:
Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum Gruppen von bis zu zehn Personen treffen.
Im jeweils eigenen Garten oder privaten Räumen gibt es keine Beschränkungen

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und Handel
Bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften werden 150 Euro fällig
Für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal Maske trägt, sind sogar 5000 Euro Bußgeld vorgesehen

Demonstrationen:
Die Genehmigungen für Demonstrationen werden je nach Fall erteilt.
Besonders wichtig für eine Erlaubnis ist genügend Platz zur Einhaltung des Mindestabstandes

Dienstleistungen:
Alle Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet
Für Friseure gilt: Haarewaschen ist obligatorisch, Zeitschriften und Kaffeetrinken sind verboten.
Alle Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen

Schulen und Kitas:
Für alle Schüler und Schülerinnen gibt es wieder regelmäßigen Unterricht in Schulen
Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen

Spielplätze:
Spielplätze sind offen

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Gottesdienste sind erlaubt – allerdings unter Beachtung der Hygienevorschriften
Seit dem 15. Juni sind Kulturveranstaltungen wie Konzerte mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt
Massenveranstaltungen bleiben verboten, ebenso Messen, Volksfeste, Kongresse
Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen wieder stattfinden - mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien.

Gastronomie:
Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen
Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars soll bis Anfang Juli eine Lösung gefunden werden

Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen.
Die Wellnessbereiche bleiben davon ausgenommen

Sport:
Individualsport im Freien ist wieder erlaubt
Seit dem 8. Juni öffnen in Bayern wieder Fitnessstudios, Freibäder und Tanzstudios sowie andere Indoor-Sportstätten
Auch der Mannschaftssport darf wieder ins Training starten. Es ist jedoch auf 20 Personen limitiert. Für kontaktlose Sportarten dürfen wieder Wettkämpfe ausgetragen werden

Freizeit:

Zoos, Tierparks und botanische Gärten sind geöffnet
Auch Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten können wieder Besucher empfangen
Freizeitparks haben den Betrieb wieder aufgenommen
Seit dem 15. Juni dürfen Theater und Kinos in Bayern öffnen, solange sie die Hygiene- und Abstandsauflagen einhalten
Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder, einschließlich der Wellness-Bereiche, dürfen wieder öffnen
Auch Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien dürfen besucht werden

Berlin


Kontaktbeschränkungen:
Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen
Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr, an den Flughäfen und im Einzelhandel; Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 50 und 500 Euro geahndet werden – allerdings nur beim Friseur

Demonstrationen:
Für Demonstrationen gelten keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl mehr

Dienstleistungen:
Nach den Friseuren sind auch Kosmetikstudios und Orte mit anderen körpernahen Dienstleistungen wie Sonnenstudios wieder geöffnet
Fahrschulen dürfen wieder unterrichten

Schulen und Kitas:
Die Kitas haben seit dem 15. Juni mit der Rückkehr in den Regelbetrieb begonnen, seit dem 22. findet die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang statt
Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule.
Nach Ende der Sommerferien am 7. August sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren
Dann wird laut einem Beschluss des Senats auch die Abstandsregel in Schulen fallen gelassen

Spielplätze:
Kinder dürfen auf Spielflächen

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich sind ab Ende Juni mit bis zu 300 Teilnehmenden erlaubt – bis dahin gilt die Obergrenze von 150 Teilnehmenden
Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen derzeit 500 Menschen zusammenkommen, ab dem 30. Juni bis zu 1000
An bestimmten Familienzusammenkünften, etwa Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten dürfen wieder bis zu 50 Menschen teilnehmen

Gastronomie:
Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen
Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet
Die Corona-Sperrstunde um 23.00 Uhr ist aufgehoben

Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen

Sport:
Berliner Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlagen wieder aufnehmen, zunächst in Gruppen bis zu zwölf Teilnehmern
Das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt
Die Frei- und Strandbäder in Berlin dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Fitnessstudios dürfen nun wieder öffnen

Freizeit:
Schiffstouren mit offenem Verdeck sind wieder möglich
Auch Stadtführungen im Bus
Geöffnet sind Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnliche Bildungseinrichtungen, ebenso Zoos, Tiergärten und Botanische Gärten
Open-Air-Veranstaltungen wie Konzerte oder Filmvorführungen mit bis zu 500 Teilnehmern sind wieder möglich, ab 30. Juni mit bis zu 1000 Teilnehmern
Opern und Theater bleiben bis mindestens 31. Juli geschlossen
Kinos zeigen ab dem 30. Juni wieder Filme für Besucher
In Musikschulen ist eingeschränkter Unterricht möglich

Brandenburg

Kontaktbeschränkungen:
Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr, die Abstandsregelungen bleiben jedoch in Kraft

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr sowie in Geschäften – Bußgelder drohen nicht

Demonstrationen:
Demonstrationen im Freien sind ohne Obergrenzen erlaubt, allerdings muss der Zutritt geregelt werden

Dienstleistungen:
Geschäfte mit körpernahen Dienstleistungen, also zum Beispiel Nagel- oder Kosmetikstudios, dürfen wieder öffnen

Schulen und Kitas:
Alle Kinder dürfen zurück in die Kitas
Die Schulen sollen den Kitas nach dem Ende der Sommerferien am 10. August folgen.
In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern
Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht

Spielplätze:
Spielplätze sind offen

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Tagungen sind grundsätzlich verboten.
Unaufschiebbare Aufsichtsrats- oder Vereinssitzungen können mit Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, wenn zum Beispiel keine Videokonferenz möglich ist
Private und öffentliche Veranstaltungen sind mit bis zu 1000 Menschen möglich, sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Dazu zählen auch Konzerte und Gottesdienste. Weitere Auflagen gibt es für Innenräume

Gastronomie:
Restaurants und Bars dürfen ohne Sperrstunde öffnen
Gaststätten müssen aber ihre Besucher mit Name und Mailadresse oder Telefonnummer dokumentieren

Tourismus:
Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen
Auch Campingplätze sind geöffnet
Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Brandenburg reist, muss in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne

Sport:
Das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe ist wieder erlaubt
Außensportanlagen wie Bootsverleihe oder der Flugsport können öffnen, müssen aber nicht
Schwimmbäder, Thermen und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

Freizeit:
Museen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks können wieder besucht werden
Auch Freizeitparks haben geöffnet
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser empfangen seit dem 6. Juni wieder Besucher

Bremen

Kontaktbeschränkungen:
Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen

Maskenpflicht:
Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und in Geschäften. Bußgelder bei einem Verstoß sind derzeit nicht vorgesehen

Demonstrationen:
Versammlungen müssen genehmigt werden.
Behörden dürfen sie verbieten, beschränken oder mit Auflagen versehen, um den Infektionsschutz zu sichern

Dienstleistungen
Geschäfte der „körpernahen Dienstleistungen“, wie Nagelpflegestudios, dürfen bei Einhaltung der Hygieneauflagen wieder öffnen
Fahrschulen arbeiten wieder

Schulen und Kitas:
In den Kitas läuft der eingeschränkte Regelbetrieb an.Auch die Grundschüler und -schülerinnen besuchen wieder einen eingeschränkten Präsenzunterricht
Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt
Alle Vorschulkinder können derzeit wieder in Kitas kommen

Spielplätze:
Spielplätze sind offen

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt
Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen
Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben
In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden
Messen bleiben verboten

Gastronomie:
Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich.
Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht Bars bleiben weiterhin geschlossen

Tourismus:
Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen
Auch Campingplätze sind wieder zugänglich

Sport:
Kontaktarmer Sport wie zum Beispiel Joggen, Rudern, Tennis oder Golf ist auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen wieder gestattet
Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Freibäder dürfen generell öffnen, müssen dafür aber ein Hygienekonzept vorlegen

Freizeit:
Zoos, Museen, Gedenkstätten sind wieder geöffnet
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen

Hamburg

Kontaktbeschränkungen:
Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten

Maskenpflicht:
Maskenpflicht ist im Handel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben.
Für Ladeninhaber soll es ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro geben, wenn sie nicht darauf achten, dass ihre Kunden einen Mundschutz tragen

Demonstrationen:
Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden

Dienstleistungen:
Friseure haben geöffnet
Die sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ sind erlaubt. Dazu zählen Friseure und Nagelstudios

Schulen und Kitas:
Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen
Seit dem 18. Juni an dürfen wieder alle Kinder die Kindertagesstätten besuchen.
In Absprache mit den Trägern soll in einem eingeschränkten Regelbetrieb zunächst eine Betreuung von 20 Stunden pro Woche möglichst an drei Wochentagen gewährleistet werden

Spielplätze:
Erlaubt ist das Spielen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt.

Gastronomie:
Restaurants und Bars bewirten wieder Gäste, müssen aber Auflagen erfüllen

Tourismus:
Schiff- und Busfahrten zu touristischen Zwecken sind erlaubt
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Sport:
Alle Sportarten im Freien sind erlaubt, solange sie kontaktfrei ausgeübt werden
Außensportanlagen können öffnen, solange Umkleiden und Duschen geschlossen bleiben
Fitnessstudios und andere Indoor-Sportanlagen dürfen wieder öffnen
Freibäder dürfen wieder öffnen, Hallenbäder bleiben geschlossen

Freizeit:
Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten dürfen wieder besucht werden
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen
Saunen und Wellnesszentren dürfen nicht öffnen

Hessen

Kontaktbeschränkungen:
Im öffentlichen Raum dürfen wieder bis zu zehn Menschen gemeinsam unterwegs sein.
Die Zugehörigkeit zu Haushalten spielt keine Rolle mehr
Bewohnende in Alten- und Pflegeheimen dürfen bis zu drei Mal in der Woche Besuch empfangen

Maskenpflicht:
Hier gilt die Maskenpflicht für Handel, Nahverkehr und beim Betreten von Bank- und Postfilialen.
Das wiederholte Nicht-Tragen einer Maske kann mit 50 Euro Bußgeld bestraft werden

Demonstrationen:
Sind unter Hygiene-Auflagen erlaubt, Veranstaltungen bis 100 Personen müssen nicht mehr genehmigt werden, sofern ein Hygienekonzept vorliegt

Dienstleistungen:
Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen dürfen wieder ihre Dienste anbieten
Auch Hundesalons, Hundeschulen sowie Copyshops und Musikschulen sind wieder offen
Läden im Einzelhandel dürfen eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche hereinlassen, statt wie bisher eine pro 20 Quadratmeter

Schulen und Kitas:
Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über.
Ab dem 6. Juli sollen sie komplett öffnen
Der Unterricht an den Grundschulen findet wieder regulär statt
Die Schulbesuchspflicht ist bis zu den Sommerferien aufgehoben.
Eltern können entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder ob es den Unterrichtsstoff zuhause lernt

Spielplätze:
Spielplätze sind wieder offen

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Grundsätzlich müssen Veranstaltungen bis 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt
Private Feiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern möglich, auch wenn die Landesregierung derzeit noch davon abrät

Gastronomie:
Gaststätten und Bars sind geöffnet
Vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen

Tourismus:
Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren
Campingplätze dürfen ihre Tore öffnen

Sport:
Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel darf wieder aufgenommen werden
Auch das Training in der Halle ist Vereinen wieder erlaubt
Fitnessstudios sind geöffnet
Kräftemessen im Wettkampfsport ist wieder unter Auflagen erlaubt

Freizeit:
Museen, Zoos und Botanische Gärten können wieder öffnen
Auch Freizeitparks sind wieder zugänglich
Spielhallen, Casinos und Wettbüros sind offen
Prinzipiell dürfen Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen wieder öffnen – wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können
Schwimmbäder, Saunen und Badeseen laden wieder zum Planschen ein

Mecklenburg-Vorpommern

Kontaktbeschränkungen:
An öffentlichen Orten können sich bis zu zehn Personen mehrerer Haushalte treffen

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt für alle Geschäfte sowie den Nahverkehr, Verstöße werden mit bis zu 25 Euro geahndet

Demonstrationen
Demonstrationen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt
Ausnahmen von dieser Regel müssen gemeinsam von Versammlungsbehörde und Gesundheitsamt genehmigt werden

Dienstleistungen:
Friseure sind geöffnet
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Nagelstudios haben geöffnet.
Auch Sonnen- und Tattoo-Studios, Fußpflegesalons, Physiotherapeuten, Logopäden und ähnliche Unternehmen haben den Betrieb wieder aufgenommen
Fahrschulen dürfen auch wieder öffnen

Schulen und Kitas:
Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück
Kitas stehen wieder allen Kindern offen
Schulhorte bieten eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden an
Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben

Spielplätze:
Sind geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt
In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen
Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 75 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt.
Bei normalen Familienfeiern liegt die Grenze bei 50 Teilnehmern

Gastronomie:
Gaststätten und Restaurants dürfen wieder öffnen.
Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen
Bars und Kneipen haben unter Auflagen ebenfalls geöffnet.
Sie dürfen wie auch Restaurants bis Mitternacht aufmachen
Clubs und Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen

Tourismus:
Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Hotels dürfen wieder alle Betten belegen
Gleiches gilt für Campingplätze

Sport:
Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist erlaubt
Vereine dürfen wieder in geschlossenen Räumen trainieren
Fitnessstudios haben geöffnet
Frei- und Hallenbäder haben gleichermaßen geöffnet

Freizeit:
Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen
Konzerte und Theateraufführungen dürfen seit dem 13. Juni wieder stattfinden – erstmal mit „kleinen“ Veranstaltungsformaten
Kinos, Freibäder und auch Reha-Kliniken haben wieder geöffnet
Freizeitparks müssen noch geschlossen bleiben

Niedersachsen

Kontaktbeschränkungen:
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist in Gruppen von bis zu zehn Personen möglich
Die Beschränkung auf zwei Haushalte gilt nicht mehr.
Allerdings: Wenn sich Mitglieder und Angehörige aus höchstens zwei Haushalten treffen, darf die daraus entstehende Gruppe auch aus mehr als zehn Personen bestehen

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht ist im Nahverkehr und beim Einkaufen aktiv.
Bußgelder drohen zunächst nicht

Demonstrationen:
Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel braucht es keine Ausnahmegenehmigung mehr

Dienstleistungen:
Friseure sind offen
Kosmetikbehandlungen und medizinische Fußpflege sind wieder möglich

Schulen und Kitas:
Kitas sind im eingeschränkten Betrieb, für alle Kinder gibt es ein Betreuungsangebot
Schüler kehren nach und nach zurück, es haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen

Spielplätze:
Sind geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen
Im Freien dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern stattfinden.
Der Mindestabstand muss eingehalten werden und die Veranstalter haben die Kontaktdaten der Besucher drei Wochen aufzubewahren
Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen, wonach lediglich die Mitglieder zweier Haushalte an einem Tisch sitzen dürfen.

Gastronomie:
Restaurants sind geöffnet
Bars können öffnen. Shisha-Bars sind jedoch ausgenommen

Tourismus:
Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen für Ferienwohnungen entfällt
Hotels dürfen mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden
Busreisen sind unter Auflagen wieder erlaubt

Sport:
Sport auf Anlagen im Freien ist gestattet
Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt.
Das gilt auch für Fitnessstudios
Freibäder und Hallenbäder dürfen wieder Besucher empfangen

Freizeit:
Picknicken und Grillen im Freien ist wieder erlaubt
Geöffnet sind wieder Zoos und Museen
Freizeitparks dürfen wieder öffnen
Kinos und Theater dürfen öffnen, allerdings unter Einhaltung der Mindestabstände.
Zuschauende müssen zudem ihre Kontaktdaten angeben und drinnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Zahl der Besucher und Besucherinnen ist auf 250 beschränkt
Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Nordrhein-Westfalen

Kontaktbeschränkungen:
Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.
Wenn sie nur zwei Haushalten angehören, dürfen es auch mehr sein
Bei Besuchen in Pflegeheimen ist körperlicher Kontakt wie Umarmungen wieder erlaubt.
Ab dem 1. Juli dürfen die Bewohner und Bewohnerinnen auch wieder Besuch auf ihren Zimmern empfangen

Maskenpflicht:
Maskenpflicht gilt für das Einkaufen sowie in Bussen, Bahnen, auf Wochenmärkten, an Haltestellen, Bahnhöfen, in Taxis, Arztpraxen, Post, Bank und Tankstellen.
Über die Höhe der Bußgelder bei einer Weigerung, eine Maske zu tragen, dürfen die Ordnungsämter selbst entscheiden

Demonstrationen:
Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche

Dienstleistungen:
Friseure sind offen
„Körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios haben geöffnet, wenn die Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen können

Schulen und Kitas:
Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht
Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb und bieten für alle Kinder ein zeitlich wie inhaltlich abgespecktes Betreuungsangebot
Alle Kinder im Grundschulalter gehen wieder täglich zur Schule

Spielplätze:
Sind geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden
Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 50 Teilnehmenden sind unter Auflagen, wie der Erfassung der Personalien, wieder erlaubt
Besondere Lockerung für Schüler und Schülerinnen: Seit dem 20. Juni sind Abschluss- und Abi-Feiern ohne Eltern wieder erlaubt.
Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitbringen, jede Party muss mindestens zwei Tage vorher bei den Gesundheitsbehörden angemeldet werden

Gastronomie:
Gaststätten, Bars und Restaurants dürfen öffnen.
Das gilt für den Innen- und Außenbereich, allerdings müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden
Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:
Der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist wieder möglich
Hotels haben ebenfalls geöffnet

Sport:
Kontaktloser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien ist erlaubt
Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen haben wieder geöffnet.
Im Tanzstudio muss mit einem festen Partner getanzt werden
Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich
Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt betrieben werden, so lange die Gruppengröße drinnen zehn und draußen 30 Teilnehmer nicht überschreitet
Frei- und Hallenbäderhaben geöffnet, auch in den Becken gilt aber der Mindestabstand

Freizeit:
Freizeitparks, Ausflugsschifffahrt, Fahrrad- und Bootsverleihe sowie Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe dürfen öffnen, ebenso Museen
Kleine Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel können wieder stattfinden
Mit maximal 100 Teilnehmern und unter Einhaltung strenger Auflagen ist dies auch wieder in geschlossenen Räumen erlaubt
Theater, Opern und Kinos dürfen wieder mit deutlich reduzierten Besucherzahlen öffnen

Rheinland-Pfalz

Kontaktbeschränkungen:
Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt für den Nahverkehr und den gesamten Handel
Zudem gilt die Maskenpflicht in Schulen während der Pausen
Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet

Demonstrationen:
Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich

Dienstleistungen:
Friseure sind offen
Besuche von Kosmetik- und Nagelstudios oder die Inanspruchnahme anderer „körpernaher Dienstleistungen“ sind erlaubt
Fahrschulen haben geöffnet

Schulen und Kitas:
Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen
Alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen
Die Kitas haben für alle geöffnet – allerdings mit weniger Stunden pro Woche

Spielplätze:
Sind geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln – ab dem 24. Juni dann bis zu 150
Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden, ab dem 24. Juni dürfen sogar 350 Menschen bei Veranstaltungen draußen zusammenkommen

Gastronomie:
Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden
Es gibt eine Corona-Sperrstunde ab 24 Uhr
Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Jugendherbergen und die restlichen Campingplätze können alle wieder öffnen
Reisen mit dem Schiff oder dem Bus sind wieder erlaubt

Sport:
Freizeit- und Breitensport ist im Freien wieder erlaubt – allerdings müssen die Abstandsregeln eingehalten werden
Der Besuch von Fitnessstudios, Tanzschulen sowie Sportangebote in Hallen ist wieder unter Auflagen erlaubt
Vereinssport in der Halle ist wieder möglich
Schwimm- und Freibäder dürfen wieder öffnen

Freizeit:
Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen
Die Freizeitparks empfangen wieder Besucher
Museen und Galerien sind offen

Saarland

Kontaktbeschränkungen:
Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen – auch in Gaststätten

Maskenpflicht:
Gilt im Nahverkehr, Handel und auf Wochenmärkten
Bußgelder gibt es nicht

Demonstrationen:
Demonstrationen im Freien sind erlaubt.
Allerdings nur wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden

Dienstleistungen:
Friseure sind geöffnet, „körpernahe Dienstleistungen“ sind erlaubt
Fahrschulen können unter Einhaltung der Hygieneanforderungen öffnen

Schulen und Kitas:
Im Laufe des Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren
Kitas haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen. Wie dieser exakt ausgestaltet wird, kann sich je nach Kita unterscheiden

Spielplätze:
Sind unter Auflagen der Kommunen geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Es sind wieder Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen unter Auflagen erlaubt

Gastronomie:
Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen
Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen
Die Gaststätten müssen um 24 Uhr schließen

Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen
Reisebusreisen sind unter Auflagen erlaubt

Sport:
Sportler dürfen an der frischen Luft aktiv sein
Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport
Sowohl Frei- als auch Hallenbäder laden wieder zum Planschen ein

Freizeit:
Theater, Messen, Jahrmärkte sowie Saunen bleiben zunächst geschlossen
Kinos, Museen, Zoos und Tierparks dürfen öffnen
Freizeitparks haben auch geöffnet

Sachsen

Kontaktbeschränkungen:
Es können sich zwei Hausstände treffen
Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht im gilt im Nahverkehr und Handel. Bußgelder bei Verstößen sind nicht vorgesehen

Demonstrationen:
Kundgebungen sind erlaubt und nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt

Dienstleistungen:
Friseure und körpernahe Dienstleistungen dürfen mit den jeweiligen Hygienekonzepten öffnen

Schulen und Kitas:
Sachsens Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen
Bis Ende Juni bleibt es auch in den Schulen beim eingeschränkten Regelbetrieb
Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden

Spielplätze:
Spielplätze sind geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Versammlungen mit bis zu 50 Menschen im Freien sind unter Einhaltungen der Hygienevorschriften und des Mindestabstand erlaubt
50 Personen sind auch bei Familienfeiern im Restaurant erlaubt
Auch Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern und Besucherinnen sind wieder zulässig – Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte

Gastronomie:
Restaurants und Bars dürfen öffnen

Tourismus:
Hotels, Ferienwohnungen und andere Beherbergungsbetriebe können unter Auflagen wieder regulär öffnen
Campingplätze haben geöffnet

Sport:
Vereinssport unter freiem Himmel ist wieder möglich, allerdings nur mit Mindestabstand
Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt
Fitnessstudios sind offen
Frei- und Hallenbäder dürfen öffnen, sofern ihr Hygienekonzept genehmigt wurde

Freizeit:
Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Archive und Zoos dürfen öffnen – Voraussetzung ist auch hier, dass Abstand und Hygiene gewahrt sind
Freizeitparks müssen ein Hygienekonzept vorlegen, um öffnen zu dürfen
Theater, Opern, Kinos und Konzertveranstalter können öffnen.
Auch Tanz- und Musikschulen und Fahrschulen öffnen wieder

Sachsen-Anhalt

Kontaktbeschränkungen:
Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen

Maskenpflicht:
Hier gilt beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht. Verstöße gegen die Regelung werden nicht mit einem Bußgeld belegt

Demonstrationen:
Demonstrationen sind möglich.
Dafür braucht es die gemeinsame Erlaubnis der Versammlungsbehörde und des Gesundheitsamts
Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht

Dienstleistungen:
Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen dürfen ihre Türen öffnen

Schulen und Kitas:
Kitas und Schulen laufen im eingeschränkten Regelbetrieb
Grundschüler und Kita-Kinder kommen wieder täglich zur Schule
Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden

Spielplätze:
Die Spielplätze sind wieder geöffnet, sofern es der jeweilige Landkreis erlaubt

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden
Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen, ab Juli 250 Menschen und ab September bis zu 1000
Messen bleiben verboten

Gastronomie:
Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen

Tourismus:
Ferienwohnungen können öffnen
Hotels und Campingplätze ebenfalls

Sport:
Für bis zu fünf Personen ist Sport im Freien erlaubt, solange sie den direkten Kontakt vermeiden
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt
Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen
Freibäder dürfen öffnen.
Auch Hallenbäder öffnen ihre Türen, sofern Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden

Freizeit:
Museen, Bibliotheken, Archive, Ausstellungshäuser, Autokinos und Freizeitparks sind geöffnet
Theater, Opern und Kinos bleiben vorerst geschlossen

Schleswig-Holstein

Kontaktbeschränkungen:
Es dürfen sich privat und öffentlich bis zu zehn Personen unabhängig vom Haushalt treffen

Maskenpflicht:
In Schleswig-Holstein gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel – Verstöße werden nicht mit einem Bußgeld belegt

Demonstrationen:
Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.

Dienstleistungen:
Friseure, Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Tattoostudios dürfen öffnen
Kosmetikstudios haben ebenfalls geöffnet, dürfen aber nicht den Gesichtsbereich behandeln
Fahrschulen dürfen wieder öffnen

Schulen und Kitas:
Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen
Seit dem 8. Juni erhalten Grundschüler wieder eine tägliche Beschulung im Klassenverband.
Es gelten zwar Hygienevorschriften aber keine Regeln zum Mindestabstand
Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten
In den Kitas gilt derzeit ein eingeschränkter Regelbetrieb

Spielplätze:
Spielplätze sind geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Im Freien dürfen Familienfeiern, Empfänge und Exkursionen mit bis zu 50 Personen stattfinden.
Drinnen sind es nur zehn oder die Angehörigen zweier Haushalte
Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100 sein.
In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt. In keinem Fall darf getanzt werden
Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen und Kongresse sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100 – vorausgesetzt, sie sitzen
Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte, Vorträge und Lesungen mit sitzendem Publikum dürfen im Außenbereich bis zu 250 Gäste haben und in geschlossenen Räumen maximal 100
Auf Messen, Flohmärkten und Landmärkten dürfen sich im Freien bis zu 100 Besucher und Besucherinnen gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten

Gastronomie:
Restaurants und Bars können öffnen

Tourismus:
Besuche sind möglich – in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz
Busreisen sind wieder erlaubt. Allerdings dürfen nur 50 Prozent der Sitzplätze belegt sein und es gilt eine Maskenpflicht

Sport:
Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
Sportgeräte für diese Sportarten dürfen verliehen werden
Auch Heimspiele des Fußball-Zweitligisten Holstein Kiel können wieder ohne Zuschauer stattfinden
Fitnessstudios dürfen öffnen und andere Sportangebote in geschlossenen Räumen sind wieder erlaubt
Freibäder dürfen öffnen. Auch Hallenbäder dürfen aufsperren, sofern sie ein entsprechendes Hygienekonzept vorweisen können

Freizeit:
Museen, Ausstellungen und Autokinos sind geöffnet
Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern ist unter Auflagen wieder zulässig
Spielhallen und Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen wieder öffnen – allerdings müssen Hygienekonzepte vorliegen
Freizeitparks empfangen seit dem 8. Juni wieder Besucher
Hallen- und Freizeitbäder sowie Wellnessbereiche von Hotels sind ebenfalls seit dem 8. Juni wieder zugänglich

Thüringen


Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat seinen Vorstoß, ab dem 6. Juni auf allgemeine, landesweit gültige Corona-Schutzvorschriften verzichten, nach bundesweiter Kritik aufgeweicht.
Nun hat seine Regierung lediglich das strikte Kontaktverbot ab Mitte Juni zu einer bloßen Empfehlung für das weitere Einhalten der Kontaktbeschränkungen gelockert.
Die Mindestabstände und Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gelten dagegen weiterhin

Kontaktbeschränkungen:
Seit dem 13. Juni gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr.
Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen

Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und beim Einkauf. Seit dem 13. Mai gibt es bei Nichteinhaltung Bußgelder

Demonstrationen:
Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich

Dienstleistungen:
Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen können öffnen

Schulen und Kitas:
In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb
Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen
Schulen und Kindergärten sind täglich für alle Kinder geöffnet
An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.

Spielplätze:
Spielplätze sind geöffnet

Veranstaltungen:
Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bleiben auf 30 Teilnehmer begrenzt und müssen zwei Tage im Voraus angemeldet werden
Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen

Gastronomie:
Restaurants und Bars können öffnen

Tourismus:
Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser dürfen öffnen

Sport:
Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
Fitnessstudios dürfen öffnen, sofern sie ein Hygienekonzept vorlegen können
Vereine können seit Pfingsten in Hallen zurückkehren
Der professionelle Mannschaftssport bleibt untersagt

Freizeit:
Museen, Tierparks, Zoos und Galerien sind geöffnet
Musik- und Jugendkunstschulen geben Unterricht für Einzelpersonen oder in Kleinstgruppen
Theater- und Orchestervorstellungen bleiben bis zum 31. August verboten. Für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin
Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks – solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt
Der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen ist möglich, sofern dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde

Lockerungen der Beschränkungen: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
Am 15. April hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung erstmals auf eine Lockerung der Corona-Maßnahmen verständigt – die Länder setzten die Einigung unterschiedlich entschlossen um.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte das Vorgehen einiger Länder in ihrer Regierungserklärung am am 23. April noch als „forsch, teilweise zu forsch“ bezeichnet.
Am 6. Mai hatten die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel dann neue Beschlüsse gefasst.

Was ist den Bürgern erlaubt, was ist verboten?

Der Überblick:

Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten, werden die dortigen Corona-Regelungen wieder verschärft.
Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, noch vor Erreichen dieser Obergrenze mit Verschärfungen zu reagieren

Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben.
Damit sind Veranstaltungen gemeint, bei denen Hygieneregeln nicht eingehalten werden können und eine Kontaktnachverfolgung nicht möglich ist.
Die genaue Definition bleibt aber weiter schwammig.

Geschäfte können unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen wieder öffnen.
Allerdings wird die maximale Anzahl an Kunden im Geschäft begrenzt.
Gleichzeitig sollen Warteschlangen vermieden werden

Friseure dürfen unter Auflagen – etwa zur Hygiene und zur Vermeidung von Warteschlangen – ihre Betriebe wieder öffnen

Kultureinrichtungen können „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen“ wieder öffnen.
Das gilt für Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten sowie Zoos und botanische Gärten

Der allgemeine Schulbetrieb wird wieder aufgenommen, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen.
Anstehende Prüfungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres konnten aber auch vorher schon stattfinden.

Spielplätze können wieder geöffnet werden

Die Notbetreuung in Kitas wird schrittweise seit dem 11. Mai ausgeweitet, um dann in einen eingeschränkten Regelbetrieb überzugehen
Die Kontaktbeschränkungen galten ursprünglich bis zum 5. Juni. Nach einer Empfehlung aus dem Kanzleramt sind sie bis zum 5. Juli verlängert worden.
Allgemein sind nun Treffen mit bis zu zehn Menschen erlaubt

Die Öffnung der Gastronomiebetriebe ist nun Ländersache

Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern tritt außer Kraft.
In Kirchen, Moscheen und Synagogen können Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden

Sport ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Er muss draußen stattfinden und kontaktfrei sein.
Außerdem bleiben Duschen und Umkleiden geschlossen

Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Pflegeheimen dürfen eine Person bestimmen, die zu regelmäßigen Besuchen berechtigt ist



 
Zahl der Corona-Nachweise von Tönnies-Mitarbeitern gestiegen !

Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischproduzenten Tönnies im Werk Rheda-Wiedenbrück ist die Zahl der nachweislich Infizierten weiter gestiegen.
Es gebe 1553 positive Befunde von den Personen, die unmittelbar im Werk tätig sind, sagte der Leiter des Krisenstabes im Kreis Gütersloh, Thomas Kuhlbusch, am Montagabend bei einer Pressekonferenz in Gütersloh.

Insgesamt seien 6650 Proben genommen worden.
Zuvor hatten die Behörden von 1331 bestätigen Corona-Fällen (Stand Sonntag) in der Tönnies-Belegschaft berichtet.


 
Bis 500 Euro: Senat beschließt saftiges Bußgeld bei Verstößen gegen Maskenpflicht in Berlin !



Der Berliner Senat hat am Dienstag weitere Lockerungen und ein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht beschlossen.
Ab Samstag muss 50 bis 500 Euro zahlen, wer in den vom Senat vorgeschriebenen Bereichen keine Maske trägt.


Das gilt nicht nur für den Öffentlichen Personennahverkehr, sondern auch für den Einzelhandel, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Arztpraxen, Altenheimen oder Krankenhäusern.
Auch in der Gastronomie können für Gäste Bußgelder anfallen, wenn sie ohne Maske vom Tisch aufstehen.

„Wir sehen, wie vielen bewusst ist, wie sensibel die Lage ist“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) im Anschluss an die Sitzung des Senats.
„Wir sehen aber auch, wie sich einige sehr bewusst nicht daran halten.“
Deswegen müsse man nun „deutlicher“ werden, so Müller.
Eigentlich würden 50 Euro Bußgeld anfallen.
Bei „dauerhafter Renitenz“, wie Müller es formulierte, könnten aber auch 500 Euro fällig werden.

Die Kontrollen soll die Polizei übernehmen.
Darüber hatte es bereits vorab Diskussionen gegeben.
Die Gewerkschaft der Polizei hatte mitgeteilt, dass mit der aktuellen Personalstärke flächendeckende Kontrollen nicht möglich seien.
Auch die BVG wehrte sich nach Informationen dieser Zeitung mit Händen und Füßen, die neue Aufgabe zu übernehmen.
Müller sagte, es sei nie angekündigt gewesen „flächendeckend“ zu kontrollieren.
„Aber punktuell an ausgewählten Orten, so ist es selbstverständlich möglich.“
Innensenator Andreas Geisel (SPD) habe in der Sitzung des Senats klar gemacht, dass die Personalkapazitäten bei der Polizei begrenzt seien, aber man „immer Schwerpunkte setzen“ könne.
Zurzeit sei die Polizei bereits verstärkt in der Gastronomie unterwegs und kontrolliere die Einhaltung von Mindestabständen.

Kontaktbeschränkungen fallen weg
Neben der Verschärfung der Maskenpflicht hat der Senat weitere Lockerungen beschlossen.
So wird das Kontaktbeschränkungsverbot gestrichen.
Dürfen Berliner sich zurzeit nur mit fünf Personen oder zwei Haushalten treffen, ist die Begrenzung der Kontakte in Zukunft nur noch eine Empfehlung.
In Geschäften darf sich eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten.
Zuvor waren 20 Quadratmeter pro Kunde nötig.
Auch diese Lockerungen treten – wie das Bußgeld – am Samstag in Kraft.
Weiterhin geschlossen bleiben Bars, Clubs, Saunas und Bordelle. In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.

Als zentrale Regeln blieben die Abstandsregel, die Maskenpflicht und die Hygieneregeln, die Vereine und Gewerbe für ihre jeweiligen Bereiche erstellen müssten, so Müller.
Mit Blick in andere Bundesländer sagte Müller, dass die Situation in Berlin recht gut sei.
Das aber könne sich „beinahe täglich ändern“.

Berlin verzeichnet eine steigende Zahl von Neuinfektionen.
Mehrere Bezirke vermelden seit Wochen hohe Zahlen – darunter Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln. In Neukölln wurden deswegen an sieben Standorten Häuserblocks mit 369 Haushalten komplett unter Quarantäne gesetzt.

Am Dienstag wurde ein weiterer Groß-Ausbruch in einer Wohnanlage bekannt: In einem Gebäudekomplex am Ostbahnhof in Friedrichshain-Kreuzberg „wurden 44 Personen positiv auf Covid 19 getestet“, teilte Sara Lühmann, Pressesprecherin des Bezirksamts, der Berliner Zeitung mit.
Zuerst hatte der Tagesspiegel über den Fall berichtet.
Man habe in dem Wohnblock aufgrund „einiger positiver Coronafälle“ in der vergangenen Woche umfangreiche Testungen von Kontaktpersonen ohne Symptomen durchgeführt.
Das Bezirksamt versorge die betroffenen Haushalte nun mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln.
Unter den Betroffenen seien auch Kinder. Schulen, Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen seien „umgehend informiert“ worden.
An den Schulen würden nun auch Testungen angeboten.

Dass das Virus sich nun verstärkt in Wohnblöcken verbreite, sei eine „Situation, wie wir sie noch nie hatten in Berlin“, sagte Müller.
Der Senat werde darauf wie bisher sachgerecht reagieren.
„Wir müssen schauen, wo wir nacharbeiten müssen.“
Auch Ute Rexrodt vom Robert Koch-Institut teilte am Dienstag mit Blick auf die Entwicklungen auf Bundesebene mit: „Wir stellen fest, dass das Virus in prekären Wohnsituationen schneller weitergegeben wird.“
Das RKI versuche, seine Instrumente „nachzuschärfen“.
Es sei aber schwierig, den jeweils genauen Infektionsort zu ermitteln.

Nordrhein-Westfalen verkündete am Dienstag als erstes Bundesland einen neuen Shutdown – und das gleich für zwei Landkreise.
In den benachbarten Kreisen Gütersloh und Warendorf dürfen sich die Bewohner eine Woche lang nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder zu zwei bewegen.
Die Schulen, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Bars werden wieder geschlossen.
Grund für den Schritt ist der Corona-Massenausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies.
In dem Betrieb hatten sich mehr als 1550 Beschäftigte mit dem Coronavirus infiziert.


 
Nach Tönnies-Skandal nächster Corona-Ausbruch in Fleischfabrik: Wiesenhof-Anlage bei Oldenburg betroffen !

Nach dem Corona-Skandal bei Tönnies kam es nun auch in der Wiesenhof-Gruppe zu einem Infektionsausbruch.
23 von 50 getesteten Mitarbeitern wurden positiv auf das Coronavirus getestet.


Wildeshausen - Nach dem Corona-Skandal beim Fleischfabrikanten Tönnies wurde am Dienstagnachmittag der nächste Infektions-Ausbruch in einem Schlachthof bekannt:
Mehrere Mitarbeiter eines Schlachthofs der PHW-Gruppe („Wiesenhof“) im niedersächsischen Wildeshausen sind positiv auf Corona* getestet worden.
Einem Landkreissprecher zufolge sei eine am Montag erfolgte Reihentestung bei 23 von 50 Mitarbeitern positiv verlaufen.
Die PHW-Gruppe teilte mit, das nun alle mehr als 1100 Mitarbeiter des Schlachthofes auf eine Corona-Infektion getestet werden sollen.
PHW hält eine Mehrheitsbeteiligung an dem Schlachthof Geestland Putenspezialitäten.
Corona-Ausbruch bei Wiesenhof: Landkreis Wildeshausen kündigt Maßnahmen an

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Ursachen aufzuarbeiten, sollen nun zusammen mit dem Unternehmen Maßnahmen ergriffen werden, sagte Landrat Carsten Harings (parteilos).
Bereits Anfang Juni waren Mitarbeiter großflächig getestet worden, dabei wurde ein Infektionsfall entdeckt.
Von den aktuell 23 Infizierten waren dem Landkreis zufolge zuvor 22 negativ getestet worden.
Ein neuer Mitarbeiter sei bei den Tests Anfang Juni noch nicht dabei gewesen.
Zur Unterstützung bei der weiteren Kontaktermittlung forderte die Kreisverwaltung beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt zusätzliche Containment-Scouts an.

Welche Dimensionen ein lokaler Corona-Ausbruch annehmen kann, zeigt derzeit der Corona-Ausbruch in einer Tönnies-Fabrik im Landkreis Gütersloh.
Wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet am Dienstag in einer Pressekonferenz verkündete, wird im betroffenen Landkreis und auch im Nachbarlandkreis Warendorf nun ein erneuter Lockdown angeordnet - mit Kontaktbeschränkungen wie zuletzt im März dieses Jahres.

RKI-Chef Wieler erläutert Probleme in Schlachthöfen
Auch der Leiter des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, gab am Dienstag ein Statement zur aktuellen Corona-Lage in Deutschland ab.
Dabei betonte er mehrfach, dass das Infektionsgeschehen und insbesondere die zuletzt auffallend hohe Reproduktionszahl vor allem durch lokale Corona-Ausbrüche wie beispielsweise in Gütersloh aber auch in Magdeburg, Göttingen und Neukölln beeinflusst seien.
Der R-Wert* schwankte zuletzt zwischen 2 und 3, das Ziel ist jedoch, ihn unter der kritischen Marke von 1 zu halten.

Explizit ging Wieler auch auf die Infektionsgeschehen in Schlachthöfen ein. „Wir wissen noch nicht genau, was eine Rolle spielt“, räumte RKI-Chef Wieler im Hinblick auf Faktoren für die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen.
Das liege an dem jeweiligen Schlachtbetrieb und den Wohnsituationen der Mitarbeiter.
„Wenn man beengt wohnt, ist das generell ein Faktor, der die Virusübertragung erleichtert“, erklärt der Experte.
In Schlachthöfen könne auch die Temperatur eine Rolle spielen, da Fleisch in Schlachthöfen ja kühl gelagert werden müsse.

Kurz zuvor warnte Wieler vor Ausweitung des lokalen Infektionsgeschehens
Außerdem seien Aerosole* ein Faktor, da es an Schlachthöfen zur Verbreitung von Aerosolen kommen könne.
Weiter komme es auch darauf an, wie nah die Mitarbeiter in den Schlachthöfen beim Arbeiten beieinander stehen würden.
„Die derzeitigen Ausbruchsgeschehen, beispielsweise in Fleischfabriken*, können über Kontakte auch leicht in die Bevölkerung übertragen* werden“, mahnte Wieler im Zuge der Pressekonferenz.
Daher müssen nun auch die Einwohner des Landkreises Wildeshausen äußerst vorsichtig sein.

In seinem Podcast warnt Christian Drosten auch im Zuge solcher Ausbrüche wie in den Fleischbetrieben vor einer baldigen Verschärfung der Lage in Deutschland.


 
Corona-Nachweise im Kreis Gütersloh: Zahl steigt weiter !

Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischproduzenten Tönnies im Werk Rheda-Wiedenbrück ist die Zahl der nachweislich Infizierten im Kreis Gütersloh weiter gestiegen.
Es gebe nun 2054 positive Befunde, am Vortag lag diese Zahl noch bei 1952, wie der Kreis am Mittwoch mitteilte.

Davon gelten 722 als genesen, 1311 seien noch infiziert.
1284 Menschen aus dieser Gruppe befinden sich in häuslicher Quarantäne, hieß es.

Derzeit würden 27 Patienten in Krankenhäusern stationär behandelt - 3 müssten beatmet werden.
Dem Kreis zufolge sind dort aktuell nachweislich 32 Menschen infiziert, die keinen Bezug zum Unternehmen Tönnies haben.


 
Münster: Erste Klage gegen Lockdown im Kreis Gütersloh am OVG !

Gegen den eingeschränkten Lockdown im Kreis Gütersloh ist am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch eine Klage eingegangen.
Ein Bewohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock verlangt nach Angaben einer Gerichtssprecherin die rechtliche Überprüfung einer Landesverordnung: Die Corona-Regionalverordnung ist nach dem Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück in Kraft getreten und gilt bis zum 30. Juni.

Die Verordnung sieht Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Kontaktbeschränkungen für das gesamte Kreisgebiet vor.
Schloß Holte-Stukenbrock liegt rund 35 Kilometer entfernt von Tönnies südöstlich von Bielefeld am Teutoburger Wald.

Der Antragsteller will im Rahmen einer sogenannten Normenkontrollklage klären lassen, warum die Beschränkungen auch Orte betreffen, die von dem Corona-Ausbruch nicht betroffen sind.

Das OVG wird in dieser Woche noch keine Entscheidung in dem Eilverfahren verkünden.



 
Moers:17 Mitarbeiter von Dönerfleischproduzent positiv getestet !

Bei einer Dönerfleischproduktion in Moers bei Duisburg sind 17 Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Das berichtete der Kreis Wesel am Mittwoch.

Insgesamt habe der Betrieb 275 Mitarbeiter.
Die Infizierten seien in Quarantäne, das gelte vorsorglich auch für 43 weitere Personen.

Am Mittwoch seien nun alle anwesenden Mitarbeiter des Dönerproduzenten getestet worden, so der Kreis.
Die Ergebnisse lagen zunächst noch nicht vor.
Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen.

Einige wenige Mitarbeiter dürften aber in den nächsten Tagen noch unter Auflagen "bereits angelieferte Frischware weiterverarbeiten, um zu vermeiden, dass diese verdirbt", so der Kreis.
Der Betrieb habe ein "hervorragendes Hygienekonzept".
Es gebe keine Werkverträge oder Mitarbeiter, die in Sammelunterkünften lebten.

Die 17 infizierten Mitarbeiter waren nachträglich untersucht worden, nachdem das NRW-Gesundheitsministerium im Mai eine Reihentestung bei allen Schlachtbetrieben im Bundesland angeordnet hatte.
Nun seien nochmals die Mitarbeiter getestet worden, die damals unter anderem wegen Urlaub oder Kurzarbeit nicht konnten.

Anfang Mai hatte es einen Corona-Ausbruch in einem Westfleisch-Werk in Coesfeld gegeben.
Zuletzt wurde ein deutlich größeres Infektionsgeschehen beim Fleischproduzenten Tönnies in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) bekannt.


 
Immer mehr Infizierte in Döner-Fabrik in NRW !

Nach dem Corona-Ausbruch in einer Tönnies-Fleischfabrik gibt es nun auch immer mehr infizierte Mitarbeiter in einer Dönerproduktion. Auch die befindet sich in NRW.

Nach dem Corona-Ausbruch in der Tönnies-Fleischfabrik im Kreis Gütersloh breitet sich das Virus nun auch in einer Dönerproduktion in Moers weiter aus.
Mittlerweile sind 79 von 275 Mitarbeitern des Betriebes im Kreis Wesel infiziert.
Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) am Donnerstagnachmittag.

Bei rund 200 Mitarbeitern wurden Corona-Tests durchgeführt, 120 Ergebnisse stehen noch aus, so die Zeitung weiter.
Bereits am Mittwoch waren die ersten 17 positiven Testergebnisse bekannt geworden.
Ein lokaler Lockdown wie in Gütersloh sei momentan nicht geplant, so die "WAZ" weiter.


 
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