Corona-Pandemie: Das sind die Lockerungen der Bundesländer !
Theater, Kinos, Freibäder und andere Einrichtungen öffnen in mehreren Bundesländern wieder.
Welche Lockerungen bisher bekannt sind.
Immer mehr Bundesländer lockern die Einschränkungen, die im Zuge der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten verhängt worden sind.
Theater, Kinos, Freibäder und Fitnessstudios sollen schon bald wieder öffnen.
Ein Überblick:
Bayern
Wochenlang lag das kulturelle Leben in Bayern wegen der Corona-Pandemie nahezu brach.
Am 15. Juni geht es nun wieder los.
Theater und Kinos dürfen dann unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen wieder öffnen.
Auch Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen seien wieder möglich, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.
Das Konzept dafür sieht vor, dass sich bis zu 50 Besucher in geschlossenen Räumen aufhalten dürfen.
Im Freien sollen es hundert Gäste sein.
Für den Pflegebereich kündigte Söder mehr Tests an.
Alle Mitarbeiter, Patienten und Bewohner in Bayerns Kliniken, Pflege- und Altenheimen sollen künftig regelmäßig auf Corona-Infektionen getestet werden.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ermöglicht noch in dieser Woche wieder eine Reihe von Geschäftsöffnungen und Freizeitaktivitäten – unter Beachtung strenger Hygiene- und Sicherheitsauflagen.
So sollen ab Mittwoch Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen wieder öffnen können, wie die Staatskanzlei in Mainz mitteilte.
Auch Sport im Innenbereich ist demnach unter Einhaltung von Hygienekonzepten wieder möglich.
Unter denselben Voraussetzungen dürfen ebenfalls ab Mittwoch Fitnessstudios und Tanzschulen wieder öffnen, ebenso Freibäder, Flohmärkte, Zirkusse sowie Spielhallen und Spielbanken.
Zudem dürfen Veranstaltungen im Freien mit bis zu hundert Menschen unter Beachtung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden.
Sachsen
Sachsen will die Einschränkungen in der Corona-Krise ab 6. Juni weiter lockern.
Das teilte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Dresden mit. Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot und Maskenpflicht bleiben aber.
Köpping hatte bereits im Vorfeld einen Wechsel im Umgang mit Corona-Einschränkungen angekündigt.
Anstelle von Verboten soll es künftig Gebote geben.
Ministerin Köpping kündigte Erleichterungen für den Besuch von Alten- und Pflegeheimen an: "Wir wollen mit der neuen Verordnung eine Ermöglichungshaltung schaffen."
Hamburg
Der Hamburger Senat hat ebenfalls weitere Lockerungen beschlossen.
Die Regelungen betreffen vor allem die Bereiche Sport, Freibäder, Freizeit, Kultur und Seniorenarbeit.
Voraussetzungen für alle Maßnahmen sind Hygienekonzepte, die von den jeweiligen Betreibern vorgelegt werden müssen, sowie das Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und die Datenerfassung der Besucher für eine mögliche Kontaktnachverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens.
"Unsere Strategie bleibt bestehen, dass wir sehr vorsichtig sind", sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag in Hamburg nach der Senatssitzung.
Im Moment sei das Infektionsgeschehen sehr niedrig.
"Wir wollen diese erfolgreiche Linie fortsetzen."
Kindertagesstätten werden weiter geöffnet.
Etwa auch für das soziale Miteinander wichtige Einrichtungen wie die Seniorentreffs in den Bezirken dürfen ihre Türen wieder öffnen.
Weitere Lockerungen gibt es auch für Obdachlose.
Tageseinrichtungen und Treffs dürfen wieder tagsüber öffnen.
Auch Angebote der Jugendhilfe dürfen wieder öffnen.
Kinos dürfen von Mittwoch an wieder öffnen.
Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt, doch schon bald dürfen Live-Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen wieder stattfinden.
Von Mittwoch an darf unter besonderen Bedingungen und Hygienevorschriften in Fitness- und Sportstudios sowie Yogastudios wieder trainiert werden.
Hier ist etwa ein Abstand von 2,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Am 2. Juni dürfen die Freibäder wieder öffnen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als hundert Menschen erlaubt.
Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden.
Das habe das grün-schwarze Kabinett beschlossen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart.
Von der Lockerung profitierten vor allem Kinos und Theater.
Zudem werden auch die Corona-Vorgaben für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern gelockert.
In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen.
Im Freien sind dazu maximal 20 Menschen erlaubt.
Kneipen, Bars, Jugendhäuser und öffentliche Bolzplätze dürfen nach Kretschmanns Worten ab dem 2. Juni wieder öffnen.
Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten.
Eine Arbeitsgruppe der Landesregierung hatte auch weitere Öffnungen ab dem 1. Juli und 1. August vorgeschlagen.
Über diese weiteren Schritte gibt es aber laut Kretschmann noch keine Einigkeit.
Noch in dieser Woche solle aber eine gemeinsame Linie gefunden werden.
Thüringen
Entgegen den Voraussagungen gab Thüringen noch keine weiteren Lockerungen bekannt.
Zuvor war angekündigt worden, im Juni weitere Corona-Beschränkungen aufzuheben.
Das Land wolle schrittweise aus dem "Krisenmodus in den Regelmodus übergehen", sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Erfurt.
Er wolle aus den "Allgemeinverordnungen raus".
Staatliche Eingriffe in die Privatsphäre der Menschen in ihrer Wohnung lehne er ab – offensichtlich bezog sich Ramelow dabei auf die derzeit bundesweit diskutierten veränderten Kontaktbeschränkungen, die im öffentlichen und privaten Raum gelten sollen.
Auch in Thüringen solle weiterhin dort ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wo sich Menschen zu nahe kämen, wie im öffentlichen Nahverkehr, machte Ramelow klar.
Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern solle weiter eingehalten werden.
Die Schritte zu Lockerungen würden in der kommenden Woche beraten.
Entscheidungen seien im Kabinett noch nicht getroffen worden.
Ramelow hatte dort seine umstrittene Strategie vorgestellt – und für sein Agieren nach eigenen Angaben auch Kritik geerntet.
Der Linke-Politiker hatte sich in den vergangenen Tagen für eine neue Strategie ausgesprochen, wonach es keine vom Land verordneten Corona-Beschränkungen mehr geben sollte.
Dieses Vorpreschen war bundesweit auf viel Kritik, aber auch Zustimmung gestoßen.
Sachsen-Anhalt
Auch Sachsen-Anhalt hat weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.
Ab Donnerstag dürfen sich bis zu zehn Menschen im privaten Umfeld treffen, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mitteilte.
Private Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage oder Einschulungsfeiern sind mit bis zu 20 Teilnehmern möglich.
Sachsen-Anhalt lässt zudem wieder Gäste aus Deutschland und Touristen aus EU-Ländern sowie einigen anderen Staaten wie der Schweiz und Großbritannien ins Land.
Kneipen und Bars dürfen unter Auflagen öffnen, weiterhin geschlossen bleiben Klubs und Diskotheken.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und die zuständigen örtlichen Gesundheitsämter wollen künftig einschreiten und die Ursachen prüfen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über einen Sieben-Tages-Zeitraum bereits ein Schwellenwert von fünf Corona-Fällen je 100.000 Einwohner überschritten wird.
Brandenburg
Die Corona-Beschränkungen werden in Brandenburg weiter gelockert.
Ab Donnerstag sind Demonstrationen und Gottesdienste im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag ankündigte.
Außerdem dürfen sich draußen wieder bis zu zehn Menschen treffen.
Zudem dürfen die coronabedingt geschlossenen Theater, Kinos und Konzerthäuser in Brandenburg ab 6. Juni unter Auflagen wieder öffnen.
Die Theater und Kinos hatten seit Mitte März geschlossen.
Hessen
Hessen lockert die coronabedingten Beschränkungen für Gaststätten.
Die Regel, dass pro fünf Quadratmeter Fläche in einem Restaurant, in einem Café oder in einer Kneipe nur ein Gast erlaubt ist, fällt von diesem Donnerstag an weg, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Gastronomiebetriebe müssten aber weiterhin für einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen sorgen.
So könnten weiterhin nicht alle Sitzplätze in einer Gaststätte belegt werden.
In einer neuen Corona-Verordnung hielt das Land außerdem weitere Lockerungen fest, die bereits angekündigt waren.
So dürfen etwa Vereine ab dem 1. Juni Schwimmbäder wieder für Training und Schwimmkurse nutzen.
Auch wurde geregelt, dass Kitas zum 2. Juni wieder in einen eingeschränkten Normalbetrieb übergehen können.
Alle Verordnungen des Landes zur Corona-Krise wurden ansonsten bis zum 5. Juli verlängert, somit gelten beispielsweise weiterhin die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen oder die Kontaktbeschränkungen.
Bremen
Der Bremer Senat hat die Regeln für Innen- und Außenveranstaltungen teilweise gelockert.
Danach sind von Mittwoch an in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorliegt.
Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei maximal 50 Personen.
Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts- Regel" aufgehoben.
Grundsätzlich untersagt bleiben dagegen Veranstaltungen und Feiern in öffentlichen Räumen wie Parks, Wiesen oder an Seen, wie Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung sagte.
"Dort gilt nach wie vor das Kontaktverbot."
Spezifische Veranstaltungen wie Gottesdienste oder Demonstrationen sind möglich und werden wie bisher separat geregelt.