Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Polizei löst Geburtstagsparty mit 20 Gästen auf !

Im saarländischen Quierschied hat die Polizei eine Geburtstagsparty mit etwa 20 Gästen aufgelöst.
"Die überwiegend stark alkoholisierten Gäste verhielten sich den Polizeibeamten gegenüber teils aggressiv und protestierten lautstark gegen die Maßnahmen", teilte die Polizei am Samstag mit.
Schließlich hätten die Feiernden die Party aber ohne weitere Zwischenfälle verlassen.

Die Beamten seien zuvor wegen des Lärms am späten Freitagabend angerufen worden.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen sei die Feier dann aufgelöst worden.
Gegen die Verantwortlichen wurde laut Polizei eine Anzeige aufgenommen.


 
Vater bedroht Sohn mit Samuraischwert !

Weil er sich offenbar von zu lauter Musik gestört gefühlt hat, soll ein 39-Jähriger in Saarbrücken seinen Sohn mit einem Samuraischwert bedroht haben.
Er habe dem 19-Jährigen gedroht, ihn umzubringen, teilte die Polizei am Samstag mit.

Beide Männer seien zum Tatzeitpunkt in der vorangegangenen Nacht alkoholisiert gewesen.
Die Polizei stellte das Schwert sicher.
Gegen den 39-Jährigen werde nun ermittelt.


 
30-köpfige Gruppe attackiert Menschen auf offener Straße !

Zahlreiche Angreifer haben in Thüringen Passanten verletzt.
Die Hintergründe sind noch unklar.
Einige Tatverdächtige konnten aber bereits ermittelt werden.

Eine etwa 30-köpfige Gruppe hat am Samstagabend in Neustadt an der Orla mehrere Menschen angegriffen und verletzt.
Sie sei durch die Innenstadt gezogen, wo sich der Vorfall gegen 20 Uhr ereignete, teilte die Polizei am Sonntag mit.
Die Angreifer seien teilweise vermummt gewesen.

Es werde mit Hochdruck wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt, sagte ein Sprecher.
Bislang konnten fünf Tatverdächtige im Alter von 17 bis 19 Jahren festgestellt worden.

Ob es einen politischen Hintergrund des Vorfalls gibt, war zunächst unklar.
"Wir ermitteln in alle Richtungen", sagte der Sprecher.
Auch weitere Details waren zunächst nicht bekannt.
Die Polizei sucht Zeugen.


 
20-Jähriger bleibt mit E-Bike liegen - und erfriert !

Ein 20-Jähriger bleibt in Baden-Württemberg am Freitagabend mit seinem Elektrofahrrad liegen.
Er versucht, zu Fuß weiterzugehen.
Tags darauf wird er von Anwohnern tot aufgefunden.

Anwohner haben im Kreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) einen toten 20-Jährigen gefunden, der wahrscheinlich erfroren ist.
Das ergaben erste Ermittlungen.
Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Sonntag weiter mitteilten, hatte sich der junge Mann am Freitagabend in Kirchberg an der Jagst aufgehalten und war dann mit einem Elektrofahrrad vermutlich in Richtung Schwäbisch Hall aufgebrochen.

Während der Fahrt sei der Akku leergegangen, daher sei er zu Fuß weitergegangen.
Der 20-Jährige kam den Angaben nach nur wenige Kilometer weit bis an den Ortsrand von Wolpertshausen.
Dort sei er wegen der niedrigen Temperaturen mit großer Wahrscheinlichkeit erfroren.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hatte für die Nacht zum Samstag im Südwesten Tiefstwerte von bis zu minus sieben Grad vorhergesagt.

Die Anwohner hatten den Toten am Samstagmorgen gefunden.
Weitere Details waren einem Polizeisprecher zufolge zunächst unklar.
Eine Fremdeinwirkung werde bislang aber ausgeschlossen, hieß es.


 
Mann will drei Geldautomaten aufbrechen: Untersuchungshaft !

In einer Bankfiliale in Bernburg im Salzlandkreis hat ein Mann versucht, drei Geldautomaten aufzubrechen.
Der 33-Jährige sei am Samstagmorgen auf frischer Tat ertappt worden, als er sich mit einem Brecheisen an den Geräten zu schaffen machte, teilte die Polizei in Bernburg am Sonntag mit.

Es sei festgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet worden.
Der 33-Jährige befinde sich in Untersuchungshaft.


 
Mann nach Ausbruch aus Maßregelvollzug weiterhin auf Flucht !

Nach dem Ausbruch aus einer psychiatrischen Klinik im Maßregelvollzug in Moringen im Kreis Northeim ist ein Mann weiterhin auf der Flucht.
Die Polizei bestätigte der dpa am Sonntagabend, dass die Fahndung weiterhin laufe.

Nach Angaben des niedersächsischen Sozialministeriums konnte der Mann während eines Hofgangs aus dem umzäunten Sicherheitsbereich entkommen.
Er sei wegen mehrfachen Betrugs-, Eigentums- und Gewaltdelikten sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz straffällig geworden.
Weitere Angaben zur Person und der Flucht machten die Behörden zunächst nicht.


 
Justizpanne: Neonazi nutzte in Untersuchungshaft gleich mehrere Mobiltelefone !

Ein Rechtsextremist aus dem engsten Vertrauenskreis der Neonazi-Gruppe "Jungsturm" hat nach MDR THÜRINGEN-Informationen offenbar über Monate mit verbotenen Mobiltelefonen aus der U-Haft heraus telefoniert.
Dabei sollen auch entlastende Zeugenaussagen abgesprochen und die Einschüchterung von möglichen Belastungszeugen koordiniert worden sein.

In Untersuchungshaft sind eigene Mobiltelefone eigentlich streng verboten.
Genehmigte Telefonate und Besuche werden überwacht.
Zu groß ist die Gefahr, dass vor dem Verfahren Zeugenaussagen abgesprochen werden.
"Verdunklungsgefahr" heißt das im Justizjargon.
Genau das soll in großem Umfang im Fall eines Neonazis aus dem engsten Vertrauenskreis der Neonazi-Hooligan-Gruppe "Jungsturm" passiert sein.

Felix R. war bereits im Oktober 2019 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung festgenommen worden.
Bis zum Prozessbeginn im April 2020 saß der bekannte Saalfelder Rechtsextremist in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tonna in Untersuchungshaft.
Nach MDR THÜRINGEN-Informationen soll R. während dieser Zeit mindestens drei illegal beschaffte Mobiltelefone und einen USB-Stick besessen haben.

Einschüchterung von Zeugen und Absprache von Aussagen
Immer wieder telefonierte er auch mit Mitgliedern der Neonazi-Hooligan-Gruppe "Jungsturm" darunter drei der vier Männer, die sich derzeit am Landgericht Gera wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Raub und gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.
Bei den Telefonaten sollen auch entlastende Zeugenaussagen abgesprochen und die Einschüchterung von möglichen Belastungszeugen koordiniert worden sein.

Felix R. selbst war bereits im Juli am Amtsgericht Rudolstadt zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Im November 2020 verringerte das Landgericht Gera im Berufungsprozess die Strafe um sechs Monate auf zwei Jahre und zehn Monate.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits im ersten Prozess gegen Felix R. war dessen Besitz eines einzelnen illegal eingeschleusten Mobiltelefons öffentlich geworden.
Das Ausmaß der Justizpanne war jedoch bisher unbekannt.

Staatsanwaltschaft beschwerte sich in der JVA
Nach MDR-Informationen wurden die Behörden offenbar bei mindestens einem der Handys erst durch Zufall im Zuge der Telefonüberwachung weiterer "Jungsturm"-Mitglieder auf das illegale Handy des Häftlings aufmerksam.
So beklagte die Staatanwaltschaft mehrfach unzureichende Sicherheitsmaßnahmen in der JVA.

In einem Schreiben vom April 2020 an die Haftanstalt heißt es, dass im Rahmen von Telefonüberwachungen reger Telefonkontakt des Häftlings mit anderen Personen festgestellt wurde.
Von mindestens drei Mobiltelefonen seien während der Haftzeit Einwirkungen und Einschüchterungen von Zeugen koordiniert worden.
Es bestehe der Verdacht, dass der Angeklagte solche Absprachen sogar bei genehmigten Telefonaten und Besuchen getätigt habe.
Weiter heißt es: "Daher besteht die begründete Vermutung, dass die von der Justizvollzugsanstalt getroffenen Maßnahmen zur Überwachung und erforderlichenfalls Verhinderung des Kontakts mit Dritten nicht ausreichen."
Sofern nicht in der Zwischenzeit ein Mobiltelefon eingezogen worden sei, "dürfte die Durchsuchung und Sicherstellung des Mobiltelefons zur Aufrechterhaltung der Anstaltsordnung indiziert sein."

"Verdunklungsmaßnahmen in bemerkenswertem Umfang"
In einem späteren Schreiben an Felix R.´s Verteidiger, spricht die Staatsanwaltschaft von "Verdunklungsmaßnahmen und Verstößen gegen die Anstaltsordnung in bemerkenswertem Umfang".
Offenbar sei die JVA Tonna - wie sicherlich auch jede andere JVA - im Rahmen der Standardbehandlung der Insassen nicht in der Lage, die vom Angeklagten ausgehende Verdunklungsgefahr effektiv auszuschließen.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Anstalt mittlerweile ein Handy und einen USB-Stick bei R. sichergestellt.

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte MDR THÜRINGEN, es komme immer wieder vor, dass Handys in JVA eingeschmuggelt würden beziehungsweise dies versucht würde.
"In dem von Ihnen genannten Fall zeigte der Mobifinder (ein Gerät zum Aufspüren versteckter Mobiltelefone, Anm. d. Redaktion) höhere Werte an.
Daraufhin erfolgten Zellendurchsuchungen und die Handys wurden sichergestellt.
Die Bediensteten handelten korrekt, so dass es keinen Anlass zu weiteren Maßnahmen ergibt."
Nichtsdestotrotz würden alle Abläufe und Sicherungsvorkehrungen permanent geprüft und gegebenenfalls angepasst.


 
Täter tot, Polizist verletzt: Mann schießt in Meckenheim um sich !

Am Sonntagabend zieht ein Mann durch die Straßen von Meckenheim und gibt mit einer scharfen Waffe Schüsse ab.
Spezialkräfte überwältigen den Tatverdächtigen, der schwer verletzt noch am Tatort stirbt.
Sein Motiv ist noch völlig unklar.

In Meckenheim nahe Bonn hat ein um sich schießender Mann am Abend einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst.
Es habe einen Schusswechsel gegeben, bevor der Tatverdächtige überwältigt werden konnte, sagte ein Polizeisprecher.
Zunächst hieß es, der Mann sei bei dem Zugriff der Spezialkräfte schwer verletzt worden.
Später betätigte die Polizei, er sei noch vor Ort gestorben.

Zunächst hatte der "Bonner Generalanzeiger" über die Geschehnisse berichtet.
Anwohner hätten gegen 21 Uhr die Polizei in das Gebiet nahe der Altstadt gerufen und einen Randalierer gemeldet.
Der Mann sei auf der Straße unterwegs und würde um sich schießen.
Während die Polizei auf dem Weg zum Tatort war, zog der Schütze weiter.
"Hierbei gab er - so unser derzeitiger Erkenntnisstand - weitere Schüsse ab", sagte der Polizeisprecher.
Es habe sich um eine "sehr dynamische Lage" gehandelt.

Zahlreiche Polizisten seien "teilweise schwer bewaffnet in den Straßen" gewesen, berichtet der "Bonner Generalanzeiger".
Demnach zielte der Mann auch auf die eintreffenden Beamten, die das Feuer erwiderten.
Ein Polizist sei durch eine Kugel schwer an der Hand verletzt worden.

Erkenntnisse über weitere Verletzte liegen nicht vor.
Umliegende Gebäude habe man aufgrund der Gesamtsituation so schnell nicht evakuieren können, so der Polizeisprecher.
In der Stadt mit rund 27.000 Einwohnern, die umgeben von Obstfeldern südlich von Bonn liegt, waren viele Wege abgesperrt.
Nach Angaben der Beamten waren auch Ärzte und Sanitäter vor Ort, ebenso Seelsorger.
Um wen es sich bei dem Tatverdächtigen handelt, war ebenso wie sein Motiv zunächst unklar.


 
Prozess um möglichen Anschlag auf Karlsruher Eisbahn !

Für mutmaßliche Anschlagspläne auf die Karlsruher Eislaufbahn in der Vorweihnachtszeit 2017 will die Bundesanwaltschaft einen möglichen islamistischen Terroristen lange hinter Gittern sehen.
Der Anklagevertreter hatte vergangene Woche am Oberlandesgericht Stuttgart auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten plädiert.

Am heutigen Morgen (9.00 Uhr) hat der Verteidiger das Wort.
Er hatte zu Beginn des Verfahrens vor mehr als zwei Jahren die Unschuld seines damals 29-jährigen Mandanten beteuert.

Der soll nach dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt Ende 2016 mit zwölf Toten geplant haben, in ähnlicher Weise ein Jahr später einen Lastwagen in die Stände an der Eisbahn in Karlsruhe zu steuern und so viele Menschen umzubringen.
Der Verteidiger hatte beim Prozessauftakt gesagt, der in Freiburg geborene Deutsche kurdischer Herkunft sei nie ein gewaltbereiter Islamist gewesen, praktiziere Mitmenschlichkeit und liebe die Freiheit und die Demokratie.

Die Bundesanwaltschaft ging laut einem Gerichtssprecher bei ihrer Strafforderung von der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, konkret des sogenannten Islamischen Staats (IS), in sechs Fällen und in einem weiteren Fall von der Mitgliedschaft im IS aus.
Darin sei der Plan mit erfasst, einen Anschlag auf die Stände rund um die Eisfläche auf dem Karlsruher Schlossplatz zu begehen.

Der Prozess soll nach bisheriger Planung am 2. Dezember enden.


 
Mutmaßlicher Abrechnungsbetrug: Neun Hautärzte vor Gericht !

Jahrelang sollen neun Hautärzte bei Abrechnungen gezielt betrogen haben, von heute (10.00 Uhr) an müssen sie sich vor dem Landgericht Tübingen verantworten.
Den Krankenkassen ist laut Anklage ein Schaden von rund 1,3 Millionen Euro entstanden.

Die Mediziner hatten demnach in den Jahren 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum betrieben.
Dort seien Patienten von einer Ärztin - sie steht wegen Beihilfe zum Betrug vor Gericht - behandelt worden, der die nötige Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung gefehlt habe.

Die neun als Haupttäter angeklagten Hautärzte sollen diese Behandlungen als eigene abgerechnet haben.
Dies verstößt gegen die Abrechnungsregeln.
Einige Behandlungen seien zudem doppelt abgerechnet worden.

Die Ermittlungen kamen 2010 nach Hinweisen durch die Kassenärztliche Vereinigung in Gang.
Für den Prozess vor der 2. Großen Strafkammer sind zunächst 14 Verhandlungstage bis Anfang Februar 2021 anberaumt.


 
Arnsberg: Polizei findet Blutspur aber keine Verletzten !

An der Arnsberger Schlossruine hat die Polizei zwar eine Blutspur, aber nicht die dazugehörige Person gefunden.
Zusätzlich lag vor einer Bank eine herausgerissene und leicht blutverschmierte Holzlatte, so die Mitteilung der Polizei am Montag.

Mit einem Spürhund hätten die Ermittler die Umgebung am Sonntag abgesucht, "da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich eine verletzte Person in hilfloser Lage im Bereich des Schlossbergs befindet".
Doch die Suche sei erfolglos geblieben.

Auch die benachbarten Krankenhäuser hätten niemanden mit blutigen Verletzungen behandelt.
Die Polizei hofft nun auf weitere Hinweise.


 
Nach Sex-Treffen: Irrer Fall - Verschickte Kölner intime Fotos vom fremden Handy ?

Köln - Das Ausspähen von Daten warf die Staatsanwaltschaft einem Pflegehelfer vor, der sich dafür vor dem Kölner Amtsgericht verantworten musste.
Er soll einen Mann dabei beobachtet haben, wie dieser seinen PIN-Code ins Handy eingegeben hatte, sich diesen gemerkt und später selbst angewandt haben.
Die skurrile Geschichte stellte sich vor Gericht aber ganz anders dar.

Angeklagter soll intime Fotos weitergeleitet haben
Der 26-jährige Angeklagte soll das fremde Smartphone an sich genommen, die Bilder und Videos durchsucht und sich solche weitergeleitet haben, die den Besitzer bei sexuellen Handlungen zeigen.
Der Beschuldigte schüttelte bei diesen Vorwürfen nur ungläubig mit dem Kopf.
Er wisse gar nicht, welcher Mann gemeint sei und an dessen Handy habe er sich sicher nicht vergriffen.

„Das soll bei einer Art Sex-Treff passiert sein“, sagte Richter Michael Müller, woraufhin sich Ehemann des Angeklagten aus dem Zuschauerraum einschaltete.
„Vielleicht kenne ich den ja und kann was zu dem Fall beitragen“, sagte er über den Anzeigenerstatter.
Am Tattag vergangenen Oktober sei er mit seinem Mann aber nicht zusammen gewesen, woraufhin der Richter abwinkte.

Zeuge bestätigt Vorwürfe nicht
Der Richter bat daraufhin den betroffenen 60-Jährigen in den Zeugenstand.
Der berichtete, sich mit dem jüngeren Angeklagten über eine Online-Plattform zum Sex verabredet zu haben.
Nach dem Treffen habe er in sein iPhone geschaut, auf dem laut Akten 7000 Fotos und 800 Videos gespeichert waren, und gemerkt, dass verschiedene Bilder versendet worden seien.

Ging die Anklage noch davon aus, dass der Angeklagte sich die kompromittierenden Bilder per WhatsApp weitergeleitet und danach noch die Zugangsdaten geändert habe, stellte der Zeuge die Situation gänzlich anders dar.
Seine Bekanntschaft habe das Smartphone gar nicht in der Hand gehabt.
„Der muss das im Nachhinein irgendwie gehackt haben“, meinte der 60-Jährige.

Richter spricht Angeklagten frei
„Nur zum Verständnis, er ist aber schon derjenige, mit dem Sie sich getroffen haben?“, fragte der Richter den Zeugen ob der zur Anklageschrift völlig abweichenden Angaben offenbar leicht verwirrt und deutete auf den Angeklagten.
Das bejahte der iPhone-Besitzer, schließlich sei er mit dem 26-Jährigen in seiner Bickendorfer Wohnung etwa drei bis vier Stunden zusammen gewesen.

Auf eine Auswertung des Smartphones hatte die Polizei verzichtet, nachdem der 60-Jährige dieses auf einen früheren Stand zurückgesetzt hatte.
Für ein Weiterleiten von intimen Fotos, über welche Plattform oder App auch immer, gab es somit überhaupt keine objektiven Beweise.
Richter Müller sprach den Angeklagten daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft frei.


 
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