Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Ermittlungen gegen LKA-Beamte: Slowik zuversichtlich !

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik rechnet offenbar damit, dass sich die schweren Vorwürfe gegen drei Beamte des Landeskriminalamtes wegen fehlerhafter Ermittlungen im Rockermilieu nicht bestätigen.
"Ich bin nicht der Auffassung, dass die Entfernung aus dem Dienst am Ende steht", sagte die 52-Jährige am Freitag.

Die Polizisten sitzen derzeit zu Hause.
Slowik hatte ihnen zunächst die weitere Dienstausübung verboten, nachdem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts Totschlag durch Unterlassen eröffnete.
Auch Disziplinarverfahren der Polizei waren angekündigt worden.

Die Polizisten sollen von einem bevorstehenden Mord im Rockermilieu gewusst, das spätere Opfer aber nicht gewarnt haben.
Der 26-Jährige wurde im Januar 2014 in einem Wettspiel-Cafè erschossen.

Im größten Berliner Rockerprozess hatte das Landgericht in einem rechtlichen Hinweis festgehalten, das LKA habe gewusst, dass so ein Mord passieren könne, aber womöglich "bewusst und unter billigender Inkaufnahme" keine ausreichenden Gegenmaßnahmen ergriffen.

In dem Zusammenhang war auch Kritik an LKA-Chef Christian Steiof laut geworden.
"Ich halte Herrn Steiof für einen guten Mann", betonte Slowik.
Sie könne kein strafbares Handeln erkennen.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte den LKA-Chef mit ähnlichen Worten verteidigt.

Schon 2014 hatte die Polizei Disziplinarverfahren eingeleitet.
Diese hatte die damalige Behördenleitung an sich gezogen und eingestellt - es habe kein Dienstvergehen gegeben.
Die damaligen Ermittlungen könne die Polizei jetzt nicht einbeziehen.
Drei Monate nach Einstellung des internen Verfahrens sei der Vorgang fristgemäß gelöscht worden, so Slowik.


 
17-Jähriger lehnt sich aus dem Auto und stirbt !

Ein nächtlicher Ausflug von Freunden endet im Unglück.
Ein Jugendlicher lehnt sich während der Fahrt aus dem Auto.
Der Fahrer verliert die Kontrolle, der Jugendliche stirbt.


Ein 17 Jahre alter Beifahrer hat sich in Nordrhein-Westfalen mit dem Oberkörper aus einem fahrenden Auto gelehnt und damit einen schweren Unfall verursacht.
Er wurde lebensgefährlich verletzt und starb kurz danach.
Das teilte die Polizei in Detmold mit.

Der Jugendliche war in der Nacht zum Freitag in Lemgo mit zwei anderen Teenagern unterwegs.
Als er sich aus der Autotür heraus lehnte, wollte ihn der 18 Jahre alte Fahrer wieder zurückziehen.
Dabei habe der die Kontrolle über den Wagen verloren.

Das Auto stieß gegen eine Betoneinfassung des Straßengrabens und überschlug sich.
Der Fahrer und ein weiterer 17 Jahre alter Mitfahrer wurden leicht verletzt.


 
Frankfurt am Main: Nachbar mit Messer lebensgefährlich verletzt - Mann angeklagt !

Mit einem Küchenmesser soll er seinen Wohnungsnachbarn lebensgefährlich verletzt haben.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen 25 Jahre alten Kolumbianer aus dem Frankfurter Stadtteil Hausen erhoben.
Vorgeworfen werden ihm versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag sagte.

Zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau soll es im April dieses Jahres abends zunächst einen lautstarken Streit auf der Straße vor der Wohnung gegeben haben.
Die Frau hatte die Trennung angekündigt.
Dann soll der Nachbar aus dem Fenster geschaut und um Ruhe gebeten haben.
Kurze Zeit später kam er laut Anklage nach draußen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.

Der 25-Jährige hatte sich da schon mit dem Küchenmesser bewaffnet.
Der erste Stich traf die Hand des Opfers und trennte den Zeigefinger ab.
Die zweite Messerattacke gegen den Oberarm hatte demnach einen größeren Blutverlust zur Folge.

"Wären die Rettungskräfte nicht so schnell am Tatort gewesen, hätte das Opfer verbluten können", sagte Niesen.
So aber habe er durch eine Notoperation gerettet werden können.
Der mutmaßliche Täter hat sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Verhandlungstermine für den Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt stehen noch nicht fest.


 
Nebenbuhler attackiert: Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt !

Nach einer Attacke auf seinen Nebenbuhler ist ein 48-Jähriger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung am Freitag zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann hat nach Überzeugung des Landgerichts Karlsruhe den neuen Freund seiner geschiedenen Frau in Karlsdorf-Neuthard im Januar attackiert und mehrfach in den Rücken gestochen.
Kurz vor der Tat hatte er seiner Ex-Frau im rheinland-pfälzischen Germersheim aufgelauert, als sie in das Auto des Mannes stieg (Az.: 1 Ks 180 Js 1872/18).

Er verfolgte die beiden demnach bis zu einem Parkplatz, zog den Mann aus dem Wagen und stach zu.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert; der Verteidiger hatte wegen aus seiner Sicht widersprüchlicher Zeugenaussagen Freispruch beantragt.
Der 48-Jährige war noch am Tattag festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.


 
Wodka-Exzess auf dem Spielplatz: Elfjähriger fällt nach Alkoholkonsum ins Koma !

Das Kind war mit zwei Zwölfjährigen unterwegs
Der Älteste hatte eine Flasche Wodka geklaut
Sie überredeten den Jüngsten, sich zu betrinken


Nördlingen. Ein Ausflug auf den Spielplatz endete für einen Elfjährigen im Krankenhaus.
Der Junge betrank sich auf einem Spielplatz im bayerischen Nördlingen so stark mit Wodka, dass er anschließend ins Koma fiel.

Er verbrachte den Tag mit zwei Zwölfjährigen.
Nach Polizeiangaben vom Freitag hatte der älteste Junge die Flasche in einem Supermarkt mitgehen lassen.
Auf dem Spielplatz habe er so lange auf den Jüngsten in der Runde eingeredet, bis er am vergangenen Mittwoch bei sommerlicher Hitze den hochprozentigen Alkohol trank.

Erschreckender Promillewert
Zu Hause verlor das Kind dann das Bewusstsein.
Es wurde ins Krankenhaus gebracht.

Dort stellte man fast zwei Promille Alkohol in seinem Blut fest.
Dieser Wert sei für dieses Alter an der Grenze zum lebensbedrohlichen Zustand, so die Ärzte.

Der Junge hatte Glück im Unglück: Er befand sich am Freitag außer Lebensgefahr.


 
Köln: Von Güterzug überrollt - zwei Tote !


Unglück in Köln - Drei Männer werden von Güterzug überrollt .

Unglück am Bahnhof Ehrenfeld in Köln: Drei junge Männer werden von einem Güterzug überrollt.
Zwei von ihnen sterben.
Warum sie an den Gleisen waren, ist unklar.


Am Kölner Bahnhof Ehrenfeld sind drei junge Männer von einem Güterzug überrollt worden.
Zwei von ihnen im Alter von 20 und 21 Jahren starben bei dem Unfall am frühen Samstagmorgen.
Das teilte die Polizei mit.
Ein ebenfalls 21-Jähriger schwebte in Lebensgefahr.

Ersten Ermittlungen zufolge hielten sich die drei Männer an den Gleisen auf, als der Zug sie erfasste.
Warum sie sich dort befanden, ist bislang nicht klar.
Die Kriminalpolizei Köln hat die Ermittlungen zum mutmaßlichen Unfallhergang aufgenommen.

Der Lokführer hatte laut Feuerwehr auf seiner Fahrt stadtauswärts kurz vor dem Bahnhof Ehrenfeld einen Schlag an der Lok bemerkt.
Er leitete eine Notbremsung ein.
Retter entdeckten die drei Männer unter verschiedenen Waggons.
Bei dem 20-Jährigen konnte ein Notarzt nur noch den Tod feststellen.
Die beiden 21-Jährigen wurden in Krankenhäuser gebracht.
Einer von ihnen erlag am Morgen seinen Verletzungen.


 
Weil ihn der Stau nervte: Rentner parkt Rettungswagen im Einsatz einfach um !

Arnsberg - Das hätte böse enden können! Weil ein Rentner (69) aufgrund eines Rettungseinsatzes im Stau stand, entschied er sich kurzerhand dazu, den Einsatzwagen einfach umzuparken.

Jetzt landete der Fall vor Gericht.

Am Tattag hatte sich rund um den Arnsberger Neumarkt ein langer Stau gebildet.
Der Grund: Ein Rettungswagen war für einen Personentransport gerufen worden und blockierte die Straße.

Vom Gebäude aus sollte eine kranke Frau in den RTW gebracht und anschließend ins Krankenhaus gefahren werden.
Doch als die Sanitäter aus dem Gebäude kamen, war ihr Auto weg.

Der Angeklagte war zuvor aus seinem Wagen gestiegen und zu Fuß zu dem abgestellten und nicht verschlossenen Einsatzauto gelaufen.
Er setzte sich hinein und fuhr den RTW gut 30 Meter weiter.
Dort soll er ihn nach Angaben der „Westfalenpost“ auf dem Gehweg abgestellt haben.

Milde Strafe für den Rentner
Ein Manöver, das ihn nun teuer zu stehen kommt.
Der Richter brummte dem Rentner eine Strafe wegen missbräuchlicher Nutzung eines Fahrzeugs in Höhe von 1600 Euro auf.
Damit ist er nochmal glimpflich davon gekommen.

Das Manöver des 69-Jährigen hätte schwere Folgen für die kranke Person haben können.
Bei manchen Einsätzen zählt einfach jede Sekunde.


 
Im Knast: Schlüsseldienst-Mafia-Boss soll Killer für Staatsanwalt beauftragt haben !

Kleve -Ticken jetzt die Angeklagten völlig aus?
Erst die Gefahr für einen Düsseldorfer Oberstaatsanwalt und jetzt sogar noch einen Mordauftrag gegen einen Ankläger aus Kleve!
So der Haftbefehl.

Staatsanwelt Hendrik Timmer, der für den Boss der Schlüsseldienst-Mafia, Karl-Leo S. wegen rund 1000 Betrugsfällen acht Jahre Gefängnis forderte, wollte der Angeklagte (58) von einem Knastbruder ermorden lassen, dessen Entlassung bevorstand – für 30 000 Euro Killer-Lohn.

„Am besten, wenn er morgens ins Gericht geht.“
So steht es jedenfalls im Haftbefehl, der S. im Gefängnis übergeben wurde.
Und Timmers Kollegin, Staatsanwältin Görtz, könnte der Killer auch „erledigen“.

Haftbefehl wegen Anstiftung zum Mord
Doch der Knastbruder ging nur zum Schein auf den Mordauftrag ein, meldete ihn der Polizei und wurde sofort in ein anderes Gefängnis gebracht.
Gegen S. wird später noch wegen Anstiftung zum Mord verhandelt.
„Wenn die Ermittlungen das bestätigen, werden wir ihn gesondert anklagen“, sagt Oberstaatsanwalt Günter Neifer.

EXPRESS jagte ihn quer durch Europa
EXPRESS ist hinter dem Angeklagten schon 14 Jahre (!) her, fand 2003 seine Villa in Portugal, sein Almhaus in Österreich, seine Schaltzentrale in Düsseldorf, deckte sein bundesweites Imperium auf.
Viele Schlüsseldienst-Opfer hatten um Hilfe gebeten, es gab mehrere hundert Anzeigen.

Die Polizei Kalkar kam damals nicht in die Gänge, zwei Minister schalteten sich ein.
Krefeld musste eine Sonderkommission gründen, und die schlug dann richtig zu: Der erste Haftbefehl.
Nach vier Jahren Knast machte S. einfach weiter!

Trotzdem gab er EXPRESS vor zwei Jahren noch ein Telefon-Interview: „Ich wollte ja nur helfen, wenn die Leute die Tür nicht mehr aufbekamen.“

Vor 13 Jahren kassierte er vier Jahre.
Laut neuer Anklage zockte er sogar die Polizei ab.
Karl Leo. S., ein gerissener Wiederholungstäter, musste sich diesmal mit seinem Komplizen Sch. wegen über 1000 Betrugsfälle im Landgericht auf der Burg verantworten.

Sein Knastbruder packte aus
Was S. störte, war, dass der Staatsanwalt entdeckte, dass er seine erwachsenen Kinder in sein Imperium eingebaut haben soll.
Diese Ermittlungen gingen Karl-Leo S. so an die Nerven, dass er den Mordplan entwickelt und den Knastbruder damit beauftragt haben soll.
Doch der packte aus!

Urteil gegen Karl-Leo S. am Dienstag
Am nächsten Dienstag dürfte sich der Angeklagte (Spitzname: „Speedy“) wohl mehr als fünf Jahre „abholen“.
Klar, die Verteidiger haben Freispruch beantragt.
Da hat Kar-Leo S. aber ganz schlechte Karten.
Das vorgeworfene Mordkomplott dürfte ihm wohl etwas geschadet haben: Urteil am Dienstag!

In Düsseldorf soll der umstritten freigesprochene Angeklagte Ralf S. im „Wehrhahn-Prozess“ den Ankläger ebenfalls bedroht haben.


 
61 Jahre alte Frau getötet: Sohn unter Tatverdacht !

In Düsseldorf ist eine 61-Jährige in ihrer Wohnung getötet worden.
Der Verdacht der Polizei richtet sich gegen den Sohn, der in der Wohnung seiner Mutter gemeldeten ist.
Der 34-Jährige sei nach Entdeckung der Leiche in Tatortnähe festgenommen worden, teilte die Polizei am Sonntag mit.
Ein Gutachter habe Hinweise auf eine psychische Erkrankung bestätigt, seine einstweilige Unterbringung in einem gesonderten Heim werde geprüft.

Der 34-Jährige ist unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten polizeibekannt.
Eine Mordkommission ermittelt.
Eine Obduktion der Leiche am Sonntag ergab, dass die Frau durch stumpfe Gewalt gegen ihren Oberkörper und den Kopf starb.
Der Todeszeitpunkt liege wohl einige Tage zurück, erklärte die Polizei.


 
Düsseldorf: Junger Mann ertrinkt in Badesee: Zwölf Taucher suchten !

Ein junger Mann ist am Sonntag in einem Badesee in Düsseldorf ertrunken.
"Wie es zu dem Badeunfall kam, ist unklar", teilte die Feuerwehr mit, die Kriminalpolizei ermittle noch.

Nachdem die Wasserwacht eine vermisste Person gemeldet hatte, wurde mit einem Großaufgebot gesucht.
Bis zu zwölf Taucher seien im See auf der Suche gewesen.

Auch ein Polizeihubschrauber, Boote und Sonargeräte waren im Einsatz.
Zwischenzeitlich war der gesamte See für die Bevölkerung gesperrt.
Kurz vor 17.00 Uhr entdeckten Taucher der Wasserwacht Neuss den Vermissten.
Der Notarzt stellte den Tod fest.
Das genaue Alter war zunächst nicht bekannt, die Feuerwehr sprach von einem circa 21-jährigen Mann.


 
Missbrauchsprozess: Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen !

Freiburg - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes aus Staufen bei Freiburg ist ein 33 Jahre alter Mann zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Montag die Zahlung von 18.000 Euro Schmerzensgeld an.

Dieses Geld gehe an das Opfer.
Auf die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderte Anordnung von Sicherungsverwahrung verzichtete das Gericht.
Es gebe hierfür nicht die notwendige rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.

Der aus der Nähe von Barcelona stammende Mann hatte zugegeben, den damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.
Verurteilt wurde der Spanier wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17 AK 5/18) in insgesamt 14 Fällen, sagte Richter Bürgelin in der Urteilsbegründung.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im ******* - einem anonymen Teil des Internets - angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden.

Seine Mutter (48) und deren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) haben das gestanden.

Auch der nun verurteilte Mann hatte die Taten eingeräumt.
Er gab an, der Mutter und dem Lebensgefährten für die Vergewaltigungen mehr als 10 000 Euro gezahlt zu haben.
Von Anfang September 2016 bis August 2017 war er laut Gericht vier Mal aus Spanien ins südliche Baden-Württemberg gereist und hatte für die Taten Ferienwohnungen angemietet.
Der Junge war den Angaben zufolge erniedrigt, beleidigt, gedemütigt, gefesselt, maskiert und misshandelt worden.

In dem Missbrauchsfall, der im Januar bekannt wurde, gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen.
Das Urteil gegen die Mutter und den Lebensgefährten wird das Landgericht Freiburg am Dienstag (9.30 Uhr) verkünden.
Es sind dies die letzten beiden Urteile in dem Fall.

Der Richterspruch gegen den 33-Jährigen, der den Angaben zufolge in Spanien bei einer Futtermittelfirma arbeitete, ist noch nicht rechtskräftig.
Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen.
Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung wollten sich heute dazu äußern, ob sie in Revision gehen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am vergangenen Freitag zwölf Jahre Gefängnis und unter Vorbehalt Sicherungsverwahrung gefordert.
Auch die Anwältin der Nebenklage, die vor Gericht das Missbrauchsopfer vertritt, verlangte zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung.
Die Verteidigerin hatte auf konkrete Forderungen in ihrem Plädoyer verzichtet.

Der Mann aus Spanien hatte als Grund für die Missbrauchstaten sexuelles Interesse an Kindern genannt.
Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm im Prozess eine hohe Rückfallgefahr.

Nach Ende des Prozesses in Freiburg laufen gegen den Mann noch Mordermittlungen.
Er steht im Verdacht, in Weißrussland ein Mädchen missbraucht und erdrosselt zu haben.
Er bestreitet diese Vorwürfe.
Sie waren nicht Bestandteil des Prozesses in Freiburg, weil sie sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft bislang nicht beweisen ließen.


 
Geiselnahme-Prozess: Angeklagter beruft sich auf Notlage !

Mehr als eineinhalb Jahre nach einer Geiselnahme im Sächsischen Krankenhaus in Großschweidnitz steht ein 35-Jähriger in Görlitz vor Gericht.
Der Angeklagte aus Königswartha (Kreis Bautzen) gab zum Prozessauftakt am Montag vor dem Landgericht an, er habe aus einer Notsituation heraus gehandelt.

Die aus seiner Sicht zu hohe Medikamentengabe in der geschlossenen Unterbringung habe bei ihm zu einem permanenten Unruhezustand geführt.
Der Mann war wegen Suizid-Gedanken in dem Fachkrankenhaus.
Laut Anklage hat er am 15. Januar 2016 einem anderen Patienten eine Rasierklinge an den Hals gehalten, um seine Entlassung zu erzwingen.

Die Geiselnahme veranlasste das Krankenhauspersonal damals, die Türen zu öffnen.
Davor ließ der Angeklagte sein Opfer jedoch wieder frei.
Der 35-Jährige sagte vor Gericht, die Medikamente hätten zu einem Unruhezustand mit Kribbeln auf der Haut und Stimmen im Kopf geführt.
"Ich kenne mich selbst so nicht.
Gefängnis oder mich erschießen lassen - alles wäre besser an diesem Tag gewesen als die Stimmen.
Ich wollte sterben", sagte er.
Zudem gab er an, er habe die Aktion mit seinem späteren Opfer abgesprochen.

Eine Geiselnahme wird laut Strafgesetzbuch mit Haft nicht unter fünf Jahren bestraft, wenn kein minderschwerer Fall vorliegt.
Das Urteil wird beim nächsten Prozesstermin am 16. August erwartet.


 
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