Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Nach 30 Jahren mutmaßlichen Täter von Anschlag ermittelt !

Karlsruhe/Saarlouis - Rund 30 Jahre nach einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim mit einem Toten in Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft einen mutmaßlichen Täter ermittelt.
Nach dpa-Informationen handelt es sich um einen 49-jährigen Rechtsextremisten aus Saarlouis.

Am Donnerstag wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Mannes durchsucht.
Ihm werden Mord, versuchter Mord in zahlreichen Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge vorgeworfen.
Festgenommen wurde der Verdächtige vorerst nicht.
Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.

Der Verdächtige hatte Gelegenheit sich zu den Tatvorwürfen zu äußern, ob er etwas sagte, wurde aber zunächst nicht bekannt.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte lediglich die Durchsuchungen und den Tatvorwurf.
Zugleich wurden in Saarlouis und Umgebung Wohnungen von vier weiteren Personen durchsucht, die jedoch nicht an der Tat beteiligt gewesen sein sollen.

Bei dem Brandanschlag am 19. September 1991 auf ein als Asylbewerberheim genutztes ehemaliges Gasthaus war ein 27 Jahre alter Mann aus Ghana getötet worden.
In dem Haus waren der Polizei zufolge während des Anschlags 23 Menschen.


 
Urteil im Prozess gegen Polizisten erwartet !

Weimar - Vor dem Amtsgericht Weimar soll heute das Urteil im Prozess gegen einen Polizisten verkündet werden.
Der Mann steht im Verdacht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, in mehr als 30 Fällen Informationen etwa aus internen Computersystemen der Polizei an Dritte weitergeleitet zu haben.
Teilweise soll der Mann von der Frau, mit der er dazu über einen Messenger-Dienst chattete, Sex als Gegenleistung verlangt haben.
Der Beschuldigte verrichtete seinen Dienst damals bei der Polizei in Weimar.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monate für den Mann gefordert.
Das mutmaßliche Verhalten des Polizisten habe das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unbestechlichkeit der Polizei stark erschüttert, sagte die Staatsanwältin.

Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.


 
Tödliche Schüsse vor 23 Jahren: Prozess gegen 59-Jährigen !

Berlin - Rund 23 Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen Geschäftsmann in Berlin-Moabit muss sich ein 59-Jähriger von heute an vor dem Landgericht der Hauptstadt verantworten.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus.

Im Auftrag eines gesondert verfolgten Mannes soll der Angeklagte im März 1998 mit einer Pistole bewaffnet im Büro des 41 Jahre alten Opfers erschienen sein.
Er habe seinem Chef laut Ermittlungen von hinten in den Rücken und in den Kopf geschossen.

Er sei mit 1500 DM (knapp 770 Euro) entlohnt worden.
Die Ermittlungen waren laut Justizangaben 2017 nach der Aussage eines Zeugen neu aufgerollt worden.
Im Dezember 2020 sei Anklage gegen den 59-Jährigen erhoben worden.


 
Crash in Baden-Württemberg: 20-Jährige stirbt nach Frontalzusammenstoß !

Eine junge Frau ist bei einem Autounfall im Landkreis Heilbronn ums Leben gekommen.
Die 20-Jährige hatte die Kontrolle über ihren Wagen verloren und war in ein entgegenkommendes Auto gekracht.


Eine 20-jährige Autofahrerin ist bei einem Frontalzusammenstoß nahe Schwaigern im Landkreis Heilbronn ums Leben gekommen.
Die junge Frau hatte am Donnerstag zwischen Stetten und Niederhofen aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über ihren Wagen verloren.

Wie die Polizei mitteilte, krachte ihr Auto in ein entgegenkommendes Fahrzeug und überschlug sich.
Die 20-Jährige wurde eingeklemmt und starb noch an der Unfallstelle.
Der Fahrer des anderen Wagens wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.


 
Gefährlich: Mann störte Flugzeugfunk !

Festnahme in Berlin - Mann funkt Piloten an und gibt gefährliche Anweisungen.

Per Funk hat ein Mann aus Berlin Kontakt zu Passagier- und Transportflugzeugen aufgenommen.
Er hat Anweisungen an die Piloten gegeben.
Die Polizei spricht von einer Gefahr für den Luftraum.

Ein Mann aus Berlin soll über Funk realitätsnahe Anweisungen an Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern gegeben und so den Luftverkehr gefährdet haben.
Die Fluganweisungen sollen im vergangenen halben Jahr "immer professioneller" gewirkt haben, teilte die Polizei am Freitag mit.
Sie hätten so "gefährliche Flugmanöver" auslösen können.

Die Polizei fasste den 32-jährigen Mann in der Nacht zu Freitag in der Lindenstraße in Berlin-Köpenick auf frischer Tat und nahm ihn fest.
Die Entfernung von dort zum Berliner Flughafen beträgt etwas mehr als zehn Kilometer.

Der Mann soll mehrfach über Funk Kontakt zu Passagier- und Transportflugzeugen sowie dem gemeinsamen Hubschrauber der Bundespolizei und der Berliner Polizei aufgenommen haben.
Zur Aufklärung der Taten setzte die Bundespolizei Spezialisten vom Flugdienst und der technischen Aufklärung ein, die Bundesnetzagentur unterstützte dabei.

Bei dem Mann wurden zwei Funkgeräte, die die entsprechenden Frequenzen aufwiesen, gefunden.
Die Geräte wurden als Beweise beschlagnahmt.
Die Polizei twitterte die Mitteilung mit dem Hinweis: "Für alle, die uns in letzter Zeit nach Einsätzen unseres Polizeihubschraubers in Köpenick fragten.
Eine nicht alltägliche Festnahme."
Ermittelt wird wegen des dringenden Verdachts des mehrfachen Gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr.


 
Berüchtigter Berliner Clanchef ausgereist !

"Der Pate von Berlin" - Clanchef Mahmoud Al-Zein aus Deutschland ausgereist.

Der als "Pate von Berlin" bekannte Clanchef Mahmoud Al-Zein soll aus Deutschland ausgereist sein.
Über 30 Jahre lang hatte er nur mit einer Duldung in Berlin gelebt und darf nun nicht wieder einreisen.

Der Berliner Senat hat die Ausreise eines berüchtigten kriminellen Clanchefs bestätigt.
Der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit habe Deutschland am Freitag verlassen, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD).
Er dürfe nun nicht wieder einreisen.
Nach der Ablehnung seines Asylantrags war er demnach seit 1984 geduldet worden, weil er keinen gültigen Pass hatte.
Über 30 Jahre lang habe er nicht an der Passbeschaffung mitgewirkt.

Laut Medienberichten soll es sich bei dem Mann um den als "Pate von Berlin" bekannten Mahmoud Al-Zein handeln.
Der 54-Jährige fiel insbesondere zwischen 2005 und 2011 durch wiederholte Straftaten auf, seit 2005 wurde er 70 Mal als Tatverdächtiger erfasst.
Insgesamt wurde er elfmal verurteilt, zuletzt im Jahr 2017 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Er gab sich als Staatenloser aus
Vor wenigen Jahren sei es gelungen, die türkische Staatsangehörigkeit des Manns zu ermitteln, erklärte der Senat.
Zuvor habe er sich als Staatenloser aus dem Libanon ausgegeben.
Im vergangenen Jahr bemühte sich der Mann demnach um einen türkischen Pass und versuchte, aus familiären und gesundheitlichen Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Der Rechtsstreit um diese Genehmigung wurde vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht und dem Verfassungsgericht ausgetragen.
Alle Instanzen entschieden zugunsten der Einwanderungsbehörde.
Der Druck einer bevorstehenden Abschiebung sei zuletzt deutlich erhöht worden, so der Senat.
"Mit der heutigen Ausreise, die mit einer Wiedereinreisesperre verbunden ist, wollte der Mann der drohenden Abschiebung zuvorkommen."

"Wir bekämpfen Clankriminalität auf allen Ebenen, auch über das Aufenthaltsrecht", erklärte Geisel zu dem Fall.
"Es lohnt sich, den Druck aufrechtzuerhalten und hartnäckig dranzubleiben."

Al-Zein schrieb Autobiografie
In seiner im vergangenen Herbst erschienenen Autobiografie "Der Pate von Berlin.
Mein Weg, meine Familie, meine Regeln" beschrieb der Mann sich als Oberhaupt des Al-Zein-Clans, einer der einflussreichsten arabischstämmigen Familien in Deutschland.
Zugleich beklagte Al-Zein, dass er nie als Asylbewerber anerkannt wurde.
Dabei reiste er nach eigener Darstellung in den 80er-Jahren illegal als Urlauber aus dem Libanon ein, war nie politisch verfolgt, dafür aber jahrzehntelang gewalttätig und kriminell.

In einem Zitat zur Veröffentlichung des Buchs sagt er: "Mein Wort zählt.
Nicht nur innerhalb der eigenen Familie, auch bei anderen Clans.
Wenn mal jemand daneben tritt, wird auch mal ein Auge zugedrückt.
Aber wenn die Grenze des Respekts überschritten wird, fließt Blut."


 
Mann findet beim Aufräumen wertvolle Münze: Für 210.000 Euro versteigert !

In der Corona-Krise bleibt auch mal Zeit für die sonst eher unbequemen Angelegenheiten, zum Beispiel die eigenen vier Wände auf Vordermann zu bringen.
Ein Berliner entdeckt beim Aufräumen ein altes Erbstück, das ein kleines Vermögen wert ist.

Nur 900 Euro wollte ein Berliner Händler einem Mann für eine alte russische Goldmünze geben - bei einer Auktion ist das seltene Stück nun für 210.000 Euro versteigert worden.
Das sagte eine Sprecherin des Auktionshauses Künker in Osnabrück und bestätigte einen Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die Münze mit dem Porträt der Kaiserin Elisabeth (1709-62) stamme von 1757.
Den Angaben nach war der 70-jährige Berliner beim Aufräumen wieder auf das Erbstück von seinem Vater gestoßen.
Ein befragter Händler erklärte die Münze für gefälscht, ein zweiter wollte nur 900 Euro dafür zahlen.
Bei weiteren Recherchen stießen der Berliner und seine Frau auf vergleichbare Münzen im Katalog des Auktionshauses.

Dort erkannte ein Experte, dass es von dieser Zehnrubelmünze in Gold nur wenige Exemplare gibt.
Der Kaiserin gefiel nämlich das von einem Schweizer Graveur gefertigte Porträt nicht, auch wenn es nach Angaben von Zeitgenossen überaus ähnlich war.
Deshalb sei die Produktion eingestellt worden, sagte Künker-Sprecherin Julia Kröner.

Das genaue Schicksal dieser Münze sei nicht bekannt.
Allerdings sei der Vater des Verkäufers noch zur Zarenzeiten 1904 in St. Petersburg geboren worden.
In die Auktion ging die Münze mit einem Schätzpreis von 150.000 Euro.
Von den erzielten 210.000 Euro will der namentlich nicht genannte Berliner dem Zeitungsbericht zufolge seine Wohnung abbezahlen.

Die teuerste je versteigerte Münze hatte erst eine Woche zuvor den Besitzer gewechselt.
Die Goldmünze aus dem Jahr 1787 brachte bei einer Auktion in Dallas 9,36 Millionen Dollar (etwa 7,7 Millionen Euro) ein.
Die Münze, von deren Art nur noch sieben erhalten sind, war erst zum dritten Mal seit 1848 versteigert worden.


 
Vergewaltigungsprozess gegen Soldaten: Urteil Anfang Februar !

Kiel - Im Prozess um die Vergewaltigung zweier Soldatinnen durch einen Bundeswehrunteroffizier auf dem Truppenübungsübungsplatz Todendorf im Kreis Plön hat die Staatsanwaltschaft am Freitag drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert.
Drei Monate davon sollen wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als verbüßt gelten, teilte ein Sprecher des Kieler Landgerichts mit.

Der 32-jährige bestreitet die Vorwürfe.
Sein Verteidiger beantragte Freispruch.
Das Urteil soll am 5. Februar (11.00 Uhr) verkündet werden.
Welchen Rang der damalige Unteroffizier heute hat, dazu gab es vor Gericht und bei der Bundeswehr keine Angaben, auch nicht zu einem eventuellen Disziplinarverfahren.

Laut Anklage missbrauchte der Soldat die damals 18 und 22 Jahre alten Kameradinnen aus Rostock Anfang November 2017 nachts in deren Zimmer.
Die Frauen waren zu einer Schießübung gekommen.
Zu der Tat kam es demnach nach einem anschließenden Grillfest mit Trinkgelage.

Noch in der Nacht zeigten die Frauen den Angeklagten an.
Sie sind den Angaben zufolge durch den Übergriff traumatisiert und Nebenklägerinnen.
Ihnen könnten bei einer Verurteilung gemäß den Anträgen von Staatsanwältin und Nebenklage 10.000 beziehungsweise 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen werden.

Der Prozess fand weitgehend nicht öffentlich statt.
Auch während der Plädoyers war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Die Urteilsverkündung soll aber öffentlich sein.


 
Rendsburger Frauenleichen: Ermittlungsarbeit in der Kritik !

Rendsburg - Nach den Rendsburger Frauenmorden hat das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein eingeräumt, dass bei den bisherigen Ermittlungen Verdachtsmomenten nicht konsequent genug nachgegangen worden sei.

Das werde nun intern aufgearbeitet, hieß es in einer Mitteilung am Freitagabend.
Der 40 Jahre alte Beschuldigte war schon viel früher ins Visier der Ermittler geraten - doch eine auf dem Dachboden versteckte Leiche blieb zunächst unentdeckt.

Die Hintergründe des Falls: Der Rendsburger sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft.
Die Polizei war im Zusammenhang mit dem Mord an einer Prostituierten auf die Spur des Mannes geraten.
Später erhärtete sich der Verdacht, dass er auch für den gewaltsamen Tod einer 26-Jährigen verantwortlich war, die im August 2018 in Geesthacht als vermisst gemeldet worden war.
Die stark verweste Leiche der Frau wurde im November 2020 auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses gefunden, in dem der Mann wohnte.

Das Landespolizeiamt erklärte nun zur Ermittlungsarbeit: "In der rückblickenden Betrachtung ist zu erkennen, dass bei verschiedenen Organisationseinheiten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Ermittlungen Bewertungen und Maßnahmen nicht in der Form erfolgt sind, wie dies in einem derartigen Sachverhalt zu erwarten wäre."
Einzelne Maßnahmen seien teilweise mit zu geringer Intensität oder mit zeitlichem Verzug getroffen worden.

Wie die Polizei mitteilte, tauchte der Name des 40-Jährigen in dem Vermisstenfall bereits Anfang 2019 auf.
Am 26. Februar gab es dann eine Durchsuchung der Wohnung des Mannes.
Man ging davon aus, dort die Scheckkarte der Vermissten zu finden, weil der Verdacht bestand, er habe sie missbräuchlich benutzt.
Es sei dabei aber lediglich um einen Betrugsvorwurf gegangen, erklärte eine Polizeisprecherin.
Möglichen Verknüpfungen mit der Vermisstensache wurde laut Landespolizeiamt nicht ausreichend nachgegangen.
Der Dachboden sei nicht durchsucht worden.
Die Leiche wurde erst viel später gefunden.

Das Polizeiamt zog nun erste Konsequenzen: Alle ungeklärten Vermisstenfälle, bei denen ein Mensch schon länger als drei Monate verschwunden ist, werden noch einmal überprüft.
Vorschriften und Standards in solchen Fällen sollen zudem unter die Lupe genommen werden.
Nähere Angaben zu möglichen Versäumnissen der Ermittler wollte die Polizei am Freitagabend nicht machen.
Die Untersuchungen dauerten noch an, hieß es.


 
Leiche im Steinbruch gefunden !

Leipzig - Ein Passant hat am Freitag in einem Steinbruch östlich von Leipzig einen leblosen Menschen im Wasser treibend entdeckt.
Die Feuerwehr barg daraufhin die Person aus dem Westbruch.

Ein Notarzt habe den Tod festgestellt, teilte die Polizeidirektion Leipzig mit.
Nähere Angaben wurden nicht gemacht.
Es werde in alle Richtungen ermittelt, hieß es weiter.


 
Hauseigentümer baggert Loch in Haus: Mieter noch drin !

Gerolstein - Ein Hauseigentümer hat sich nach einem langen Streit mit seinem Mieter an das Steuer eines Baggers gesetzt - und das Haus in Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel) teilweise abgerissen.
"Der Mieter befand sich zu diesem Zeitpunkt im Haus, wurde aber glücklicherweise nicht verletzt", teilte die Polizei am Freitag mit.

Das Gebäude sei nicht mehr bewohnbar und gelte als einsturzgefährdet.
Auf einem von der Polizei verschickten Foto ist zu sehen, dass in einem Teil einer Außenwand und dem Dach darüber ein Loch klafft.
Gegen den Vermieter hat die Polizei nach dem Vorfall am Freitagmorgen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.


 
Prozess um Tod von Hamburger Zivilfahnder beginnt !

Hamburg - Im Prozess um den Tod eines Hamburger Zivilfahnders hat der Angeklagte die Polizei für die tragisch geendete Festnahmeaktion verantwortlich gemacht.
Er habe gedacht, er werde überfallen, sagte der 30-Jährige am Freitag vor der Strafkammer am Landgericht (Az. 601 Ks 5/20).

Am 25. Februar vergangenen Jahres habe er mit seinem Auto an einer Bushaltestelle in Hamburg-Lurup gehalten, um Kontakt mit angeblichen Kaufinteressenten für einen von ihm annoncierten Wagen aufzunehmen.
Plötzlich sei ein Mann auf seinen Beifahrersitz gesprungen.
"Das hat mich komplett aus der Bahn geworfen", so der angeklagte Deutsche.
Dass der Mann ein Zivilfahnder der Polizei Itzehoe war, habe er definitiv nicht wahrgenommen.
Er habe hektisch aufs Gas gedrückt und Faustschläge abbekommen.
Sekunden später habe er einen anderen Wagen auf sich zukommen sehen.

Bei dem folgenden Frontalzusammenstoß erlitt der Fahrer des zweiten Wagens, ein Zivilfahnder des Landeskriminalamts, schwerste Verletzungen.
Der 57-Jährige starb acht Tage später im Krankenhaus.

Der Angeklagte war nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit drei Haftbefehlen gesucht worden.
Er sollte unter anderem eine Strafe von neun Monaten wegen Körperverletzung, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein absitzen.
Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.


 
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