Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Polizei sucht fünf Leichen in Brandenburger See !

Ein Zeuge meldet der Polizei, dass möglicherweise fünf Tote in einem See in Brandenburg liegen.
Gebeichtet habe ihm dies ein Mann aus dem Berliner Rotlichtmilieu.
Der Verdächtige selbst ist bereits tot.
Dennoch sucht die Polizei wiederholt das Gewässer ab - mittlerweile auch mit Tauchern.

Es ist eine Geschichte wie aus einem Kriminalroman: Ein Zeuge gibt der Polizei im Februar 2020 einen Tipp, dass in einem See in Brandenburg fünf Leichen liegen sollen.
Erfahren habe er dies von einem Mann aus dem Rotlichtmilieu in Berlin.
Der inzwischen verstorbene Tatverdächtige habe ihm gestanden, insgesamt fünf Tote im Oberuckersee in der Uckermark versenkt zu haben, berichtet der "Nordkurier".

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatten Beamte daraufhin erstmals Uferbereiche des Sees abgesucht.
Vor zwei Wochen kamen Taucher zum Einsatz, die Suche wurde allerdings ohne Ergebnis abgebrochen.
Nun wird die Suche mit Polizeitauchern fortgesetzt.
Die Polizei will den Fall abschließen, um etwaigen Angehörigen Klarheit zu geben, was geschehen sei.

Außer der Zeugenaussage hat die Polizei gegenwärtig allerdings keine Anhaltspunkte, ob es die Verbrechen tatsächlich gegeben hat.
"Wir können die mutmaßlichen Taten weder den vorliegenden Vermisstenmeldungen aus der damaligen Zeit zuordnen noch haben wir weitere objektive Anhaltspunkte", sagte der ermittelnde Kriminalhauptkommissar der Berliner Mordkommission, Christian Zorn, dem "Nordkurier".
"Dennoch nehmen wir die Zeugenaussage sehr ernst, denn es gibt mehrere Anhaltspunkte, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen erhärten."

Verdächtiger machte Urlaub an dem See
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich laut dem Ermittler um einen Mann mit kriminellem Hintergrund, dem solche Taten durchaus zuzutrauen wären.
Der Verdächtige habe unter anderem als Türsteher gearbeitet und wegen verschiedener Straftaten, darunter auch Gewaltdelikte, im Gefängnis gesessen.
Mitte der 1990er Jahre habe er zudem immer wieder Urlaub am Oberuckersee gemacht.

Woher die mutmaßlichen Toten stammen, sei noch völlig ungewiss, so Zorn.
Naheliegend sei jedoch die Vermutung, dass auch sie im Berliner Rotlichtmilieu unterwegs waren und vielleicht die Geschäfte des Tatverdächtigen gestört haben.
"Wir verfolgen bei unseren Ermittlungen drei Ansätze", sagte Zorn.
"Erstens: Er hat die Taten begangen, der Zeuge erzählt uns die Wahrheit.
Zweitens: Er hat die Taten nicht begangen und gegenüber dem Zeugen geprahlt, um ihn zu beeindrucken oder gegebenenfalls einzuschüchtern.
Und drittens: Der Zeuge lügt."


 
42-Jährige wegen neunfachen versuchten Mordes angeklagt !

Ulm - Eine 42-jährige Frau muss sich ab heute vor dem Landgericht Ulm wegen neunfachen versuchten Mordes verantworten.
Die Frau soll in einer Spielhalle in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) ein Feuer gelegt und dabei den Tod von neun Menschen, die über der Spielhalle wohnten, in Kauf genommen haben, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.
Sie wird deshalb zudem der versuchten schweren Brandstiftung beschuldigt.

Die Frau war demnach in der Spielhalle angestellt und soll dort mehrfach Wechselgeld unterschlagen haben.
Da sie befürchtet habe, entdeckt zu werden, habe sie in einer Nacht im September 2020 belastende Unterlagen an sich genommen, so das Gericht.
Damit das Fehlen der Dokumente nicht auffällt, soll sie mit dem Feuer versucht haben, alle Unterlagen in der Spielhalle zu vernichten.
Dabei habe die Frau in Kauf genommen, dass das Feuer auf das Gebäude übergreift und die schlafenden Bewohner über der Spielhalle durch das Feuer sterben.

Letztlich kam es zu keinem großen Brand.
Das Feuer erlosch, nachdem der eingesetzte Brandbeschleuniger verbraucht war.
Keiner der Bewohner wurde verletzt.
Der Brandschaden beträgt demnach rund 5000 Euro.


 
Frau seit zwölf Jahren vermisst - Schädel gefunden !

In Bayern hat ein Jäger mitten im Wald einen menschlichen Schädel entdeckt.
Ermittler konnten ihn einer 74-jährigen Frau zuordnen, die seit über zehn Jahren als vermisst galt.


In Unterfranken wurde ein menschlicher Schädel entdeckt.
Diesen konnten Ermittler einer seit mehr als zehn Jahren vermissten Frau zuordnen.
Die damals 74-Jährige kehrte nach einem Spaziergang im September 2010 in Schonungen (Landkreis Schweinfurt) nicht mehr zurück, teilte die Polizei am Donnerstag mit.
Ihr Ehemann meldete sie als vermisst.

Seit zwölf Jahren vermisst
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste suchten mehrere Tage lang mit Hubschraubern und Suchhunden nach der Vermissten.
Die Ermittlungen blieben erfolglos.
Im November 2020 entdeckte ein Jäger dann den Schädel im Wald und informierte die Polizei.

Der Fundort war nahe des Spazierweges, auf dem die Rentnerin gegangen war.
Die Ermittler gingen zuvor von einem anderen Spazierweg aus.
Die Rechtsmedizin bestätigte, dass es sich bei den sterblichen Überresten um die vermisste Frau handelt.
Hinweise auf eine Straftat lägen nicht vor.


 
Lebenslange Haft: Lübcke-Mörder erhält Höchststrafe !

Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke muss lebenslang ins Gefängnis.
Die Richter stellen bei der Urteilsverkündung zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit dürfte der Täter auch nach seiner Haftstrafe nicht wieder freikommen.


Im Prozess um den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt.
Zudem stellten die Richter am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Ernst in der Nacht zum 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen hat.
Der 47-Jährige handelte demnach aus einem rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen Motiv.
"Er projizierte Fremdenhass auf Dr. Lübcke."
Der Politiker hatte 2015 in Ernsts Gegenwart die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt.

Freigesprochen wurde Ernst vom Vorwurf, einen irakischen Flüchtling 2016 hinterrücks niedergestochen und schwer verletzt zu haben.
"Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagte Markus H. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.
Das OLG verurteilte H. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Ernst gestand - in drei unterschiedlichen Versionen
Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen.
Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten H., der mit am Tatort gewesen sei.
Doch an dieser Version habe man angesichts von Widersprüchen und situativ angepassten Aussagen "erhebliche Zweifel", erklärte das Gericht.
Ernsts Schilderungen seien nur im Bezug auf den eigenen Tatanteil glaubwürdig.

Die Geständnisse wirkten sich trotz der Widersprüche laut Sagebiel zugunsten von Ernst aus.
Zwar habe das Gericht keinen Spielraum bei der Verurteilung zu lebenslanger Haft und der Festellung der besonderen Schwere der Schuld gehabt.
Aber Ernst habe nun die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten, Einfluss auf die mindestens zu verbüßende Strafe zu nehmen und Sicherheitsverwahrung zu vermeiden.


Nebenkläger in dem einschließlich der Urteilsverkündung 45 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne.
Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik.
Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.


 
5000 FFP2-Masken aus Krankenhaus gestohlen !

Unbekannte haben aus einem Krankenhaus in Bergisch Gladbach rund 5000 Schutzmasken gestohlen.
Aus einem Lagerraum der Klinik seien fünf Kartons mit FFP2-Masken im Wert von etwa 5000 Euro verschwunden, die für den Krankenhausbetrieb notwendig seien, teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Bei der Überprüfung des Lagerbestands am 18. Januar seien die Kartons noch da gewesen - eine Woche später waren sie weg.
Das Krankenhaus habe Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet.


 
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Galeria Karstadt Kaufhof !

Noch ist es nur ein Verdacht, doch die Prüfungen laufen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es im Zuge der drohenden Pleite bei Galeria Karstadt Kaufhof zur Insolvenzverschleppung gekommen ist.

Wegen Verdachts auf Insolvenzverschleppung ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen seit Dezember gegen die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof (GKK).
Die Ermittlungen stünden jedoch "ganz am Anfang", sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag.

Der Anfangsverdacht habe sich noch keineswegs erhärtet.
GKK hatte Anfang April 2020 einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt.

Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst über die Ermittlungen berichtet.
Demnach gehen die Ermittler dem Vorwurf nach, GKK solle bereits im Januar 2020 und nicht erst im März 2020 zahlungsunfähig gewesen sein.

Privatperson hatte Anzeige erstattet
Dazu wollte sich die Sprecherin nicht äußern.
Sie fügte hinzu, dass das Ermittlungsverfahren auf der Strafanzeige einer Privatperson beruhe.
Das ist ungewöhnlich – in den allermeisten Fällen wird demnach ein Verfahren wegen Verdachts auf Insolvenzverschleppung von Amts wegen eingeleitet.

Die Bundesregierung hatte am Mittwochabend beschlossen, GKK mit einem Darlehen von bis zu 460 Millionen Euro zu unterstützen.
Die Hilfsmaßnahme ist an umfangreiche Auflagen geknüpft.
GKK hat noch nicht mitgeteilt, ob es die Unterstützung in Anspruch nehmen will.


 
Feuerwehr findet Leiche von Jägerin nach Hochsitzbrand !

Nach dem Brand eines Hochsitzes auf einem Feld in Meerbusch hat die Feuerwehr am Brandort eine Frauenleiche entdeckt.
Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, könnte es sich um eine Frau aus Meerbusch gehandelt haben, die sich berechtigt auf dem Hochsitz aufhielt.

Wie es zu dem am Mittwochabend von einer Autofahrerin bemerkten Feuer kam, ist noch unklar.
Derzeit werde geprüft, ob ein mit Gas betriebener Heizofen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Feuers stehen könnte.

"Hinweise auf ein Fremdverschulden oder eine Beteiligung Dritter liegen derzeit nicht vor", hieß es weiter.
Die Ermittlungen dauerten an.


 
Maskenbefreiungen: Ermittlungen gegen Ärzte wegen Attesten !

Wegen mutmaßlich falscher Atteste für Maskenbefreiungen ermittelt die Staatsanwaltschaft Paderborn gegen mehrere Ärzte.
Anhängig seien sieben Verfahren gegen Mediziner aus Paderborn sowie einen aus Porta-Westfalica, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Sie stehen demnach im Verdacht, falsche Gesundheitszeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht in der Corona-Pandemie ausgestellt zu haben.
"Radio Hochstift" hatte zuvor berichtet.
Laut Radiosender waren die Atteste vor allem auf Demos gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen in Paderborn aufgetaucht.

Kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Paderborn ein ähnliches Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt.
In dem Fall habe der Mediziner lediglich einen Formfehler gemacht, in dem er das Attest unbefristet ausgestellt hatte, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte.


 
Urteil des BGH: Deutsche Ermittler dürfen weiter ausländische Kriegsverbrecher jagen !

Der Koblenzer Strafprozess zu syrischen Foltergefängnissen gilt international als beispielhaft.
Aber dürfen Funktionsträger fremder Staaten hier überhaupt vor Gericht gestellt werden?
Das BGH sorgt für Klarheit.

Deutsche Ermittler dürfen auch in Zukunft ausländische Kriegsverbrecher jagen und in Deutschland vor Gericht bringen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil uneingeschränkt grünes Licht.
Demnach genießen Funktionsträger fremder Staaten wie Armeeangehörige oder Geheimdienstmitarbeiter keine Immunität. (Az. 3 StR 564/19)

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden.
Denn ein gegenteiliges Urteil hätte mit ziemlicher Sicherheit das Ende der deutschen Vorreiterrolle bei der Ahndung von Kriegsverbrechen in Syrien bedeutet.
Der international vielbeachtete Strafprozess zu syrischer Staatsfolter am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hätte höchstwahrscheinlich vor dem Aus gestanden.
Und auch Ermittlungen gegen neue Verdächtige wären im Keim erstickt worden.

Weltrechtsprinzip ist Grundlage für Ermittlungen
Die Grundlage dafür, dass deutsche Ermittler überhaupt ausländische Kriegsverbrecher jagen dürfen, ist das sogenannte Weltrechtsprinzip: Die Täter sollen nirgendwo Zuflucht finden können.
Verfolgt werden alle Straftaten nach dem 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch, wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit – solange sie einen Bezug nach Deutschland haben.

Beim Syrien-Konflikt ist das besonders oft der Fall, weil Opfer wie Täter hier als Flüchtlinge Aufnahme gefunden haben.
Gleichzeitig gibt es im Moment keine realistische Aussicht, die Gräueltaten vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen; denn dafür bräuchte es die Stimmen Chinas und Russlands im UN-Sicherheitsrat.
Und in Syrien selbst ist Präsident Baschar al-Assad immer noch an der Macht.

Deutschland kein Zufluchtsort für Kriegsverbrecher
Seit einiger Zeit gibt es auf internationaler Ebene allerdings eine Kontroverse darüber, ob staatliche Funktionsträger vor Strafgerichten anderer Staaten nicht Immunität genießen.
In Deutschland gab es dazu noch keine höchstrichterliche Entscheidung.
Der BGH hatte vor wenigen Tagen überraschend angekündigt, dass er sich nun im Fall eines Ex-Oberleutnants aus Afghanistan zu dieser Frage äußern will.

Die Entscheidung fiel dann sehr eindeutig aus.
Aus rechtlicher Sicht "war, ist und bleibt" Deutschland kein Zufluchtsort für Personen, die schwere Verbrechen begangen hätten, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer zum Abschluss der Urteilsverkündung.

Die obersten deutschen Strafrichter hielten es nicht für nötig, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Dazu sind sie im Bereich des Völkerrechts schon verpflichtet, wenn sie bei der Prüfung auf ernstzunehmende Zweifel stoßen – ob sie diese auch teilen, spielt also keine Rolle.
Der Senat sieht sich aber im Einklang mit den Entscheidungen ausländischer und internationaler Gerichte.
Auch "die ganz überwiegende Mehrheit der Staaten erachtet eine solche Verfolgung als statthaft", sagte Schäfer.

Fall stand nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit
Für die Strafverfolger der Bundesanwaltschaft wäre auch eine Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts nicht unproblematisch gewesen.
Denn ein Verfahren zu einer derart komplexen Frage kann sich Jahre hinziehen.
In dieser Zeit hängen Ermittlungsrichter und Staatsanwälte in der Luft, Urteile stünden immer unter Vorbehalt.

Das BGH-Urteil jetzt bestätige "ausdrücklich die bisherige Praxis der Bundesanwaltschaft, auch ausländische staatliche Funktionsträger wegen schwerster Völkerstraftaten vor deutschen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen", sagte deren Vertreter, Oberstaatsanwalt Christoph Barthe.
Sie werde weltweit Beachtung finden.

Der Fall, um den es ging, stand bisher nicht unbedingt im Blickpunkt der Öffentlichkeit: Ein früherer Oberleutnant der afghanischen Armee soll drei gefangene Taliban-Kämpfer im Verhör geschlagen und ihnen Stromschläge angedroht haben.
Außerdem soll er veranlasst haben, dass der Leichnam eines Taliban-Kommandeurs öffentlich aufgehängt wurde.

Strafe muss neu bemessen werden
Das OLG München hatte den Mann im Juli 2019 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, den Umgang mit den Gefangenen aber nicht als Folter, sondern als Körperverletzung gewertet.
Das beanstandete die Bundesanwaltschaft nun erfolgreich in Karlsruhe.
Die Misshandlung sei erheblich gewesen und damit als Kriegsverbrechen zu werten, sagte Schäfer.
Dafür spiele es keine Rolle, dass es nicht zu schlimmen Verletzungen gekommen sei und das Verhör nur vier Minuten gedauert habe.
Am OLG muss auf dieser Grundlage nun seine Strafe neu bemessen werden.

Die grundsätzliche Frage, ob der Afghane überhaupt vor ein deutsches Gericht gestellt werden durfte, war erst in der Karlsruher Hauptverhandlung aufgetaucht.
Im Koblenzer Folterprozess stehen seit April 2020 zwei frühere syrische Geheimdienstmitarbeiter vor Gericht, die nach ihrer Flucht nach Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt wurden.
Der Hauptangeklagte soll in einem Gefängnis in der syrischen Hauptstadt Damaskus in hoher Position für die brutale Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich gewesen sein.


 
Versicherungen sollten Millionen zahlen: Urteil verschoben - Mann aus Kiel soll seinen Tod vorgetäuscht haben !

Monatelang soll er sich versteckt haben
Er wollte offenbar von seinen Versicherungen Millionen kassieren.
Dafür soll der Kieler Christoph H. seinen Tod auf der Ostsee vorgetäuscht haben.
Am Ende fand die Polizei ihn auf dem Dachboden seiner Mutter – versteckt hinter Kisten zerrten Polizisten den Mann hervor.
Nun geht der Prozess am Kieler Landgericht zu Ende.

Es geht um eine Versicherungssumme von 4,1 Millionen Euro
Am Donnerstagnachmittag wollte das Kieler Landgericht das Urteil verkünden.
Doch dann wurde überraschend die Urteilsverkündung verschoben.
Es bestehe noch Klärungsbedarf, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.
In dem Verfahren müssen sich der 53-jährige Angeklagte und dessen gleichaltrige Ehefrau verantworten.
Sie sollen - gemeinsam mit der Mutter des Angeklagten - 14 Risiko-, Lebens- und Unfallversicherungen über rund 4,1 Millionen Euro abgeschlossen haben, um beim Tod von Christoph H. abzukassieren.

Verteidiger plädierten auf Freispruch
Die Staatsanwältin forderte wegen gemeinschaftlich begangenem versuchten Versicherungsbetrug in besonders schwerem Fall vier Jahre Haft für den Angeklagten.
Für die Ehefrau beantragte sie zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis.

Die Verteidiger dagegen plädierten auf Freispruch.
Nach ihrer Auffassung blieb das Paar bei der Umsetzung des Tatplans in Vorbereitungshandlungen stecken.
Das sei straflos.

Polizei entdeckte Manipulation am Boot
Um ans Geld zu kommen, inszenierte Christoph H. seinen vermeintlichen Tod offenbar durch ein Unglück mit einem Motorboot Anfang Oktober 2019.
Doch die Polizei schöpfte früh Verdacht.
Ein Gutachter stellte Manipulationen an dem aufgefundenen Boot fest, die es bei gutem Wetter sinken ließen.
Zudem gaben sich die Versicherungen nicht mit der einfachen Todesmeldung der Polizei zufrieden.
Sie forderten eine amtlich bescheinigte Todesurkunde, was eine Zeitverzögerung von etlichen Monaten bedeutete.

Monatelang versteckte sich der 53-Jährige Kieler offenbar nach seinem vermeintlichen Ertrinkungstod, zunächst in Hamburg, dann im Wohnhaus seiner Mutter in Schwarmstedt (Niedersachsen).
Dort wurde er Anfang Mai 2020 auf dem Dachboden entdeckt.
Er sitzt bereits in Untersuchungshaft.


 
Ex-Wirtschaftsmanager verurteilt: Durchsuchung bei Ehefrau !

Berlin - Ein Ex-Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) für Medizinprodukte ist wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts, Betruges und Untreue zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.
Im Urteil des Landgerichts in der Hauptstadt wurde am Donnerstag auch angeordnet, fast zwei Millionen Euro von dem Angeklagten einzuziehen, die er aus den Taten erlangt haben soll, wie das Gericht mitteilte.

Der heute 63-Jährige hat es demnach als Vorstand der AG, die nach früheren Angaben in Berlin, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ansässig war, ab 2016 trotz Zahlungsunfähigkeit versäumt, ein Insolvenzverfahren zu beantragen.
Schon 2013 habe er zudem Jahresabschlüsse gefälscht, um damit den Eindruck zu erwecken, das Unternehmen habe höhere Umsatzerlöse erzielt.
Mit den "geschönten Zahlen" habe er in sieben Fällen Anleger betrügerisch zum Kauf von Aktien bewegt.

Der Angeklagte sei mit außerordentlicher Dreistigkeit vorgegangen, so die Vorsitzende Richterin laut Mitteilung.
Den Anlegern seien Schäden von jeweils bis zu fast anderthalb Millionen Euro entstanden.
Zudem habe der Angeklagte zwischen März 2017 und Januar 2019 veranlasst, dass Geldbeträge für die AG zugunsten eines von ihm geleiteten Interessenverbandes verbucht worden seien.
Auf diese Art habe er fast vier Millionen Euro beiseite geschafft.
Das auf das Konto des Verbandes umgeleitete Geld habe der Angeklagte dann zum Teil für sich verwendet, um damit seinen hohen Lebensstandard zu finanzieren.

Zudem hat der Mann laut Gericht in 467 Untreuefällen zwischen Januar 2014 und August 2017 seine Kontovollmachten missbraucht und Vermögen der AG direkt etwa für private Reisen und Bälle umgeleitet.

Der Ex-Manager hatte umfassend gestanden.
Zuvor hatte das Gericht ein Strafmaß von bis zu fünfeinhalb Jahren in Aussicht gestellt, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegt.
Außerdem wurden einige Anklagepunkte aus prozessökonomischen Gründen eingestellt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft dem Ex-Wirtschaftsmanager vorgeworfen, die Medizintechnik-Firma ausgehöhlt" und zunächst in wirtschaftliche Schwierigkeiten und später in die Insolvenz getrieben zu haben.

Am Donnerstag teilte die Anklagebehörde Ermittlungen wegen Beihilfe gegen die 49-jährige Ehefrau des Angeklagten mit.
Sie soll mit Scheinrechnungen von fast 400.000 Euro das Medizintechnik-Unternehmen geschädigt haben.
Der Verdacht gegen die Frau habe sich in dem Strafverfahren gegen ihren Mann ergeben, hieß es.
Bei der Verdächtigen seien jetzt in Berlin ein Auto sowie Schmuck im Wert von mehreren Hunderttausend Euro gepfändet worden.

Am 13. Januar seien die Wohnung der Frau in Berlin-Mitte sowie ein Bankschließfach durchsucht worden, so die Staatsanwaltschaft.
Es hätten sich Verdachtsmomente für weitere Wirtschaftsstraftaten ergeben, hieß es.


 
Neuer Prozess wegen Unfalltod von Studentin im Februar !

Cottbus - Der Prozess um den Unfalltod einer ägyptischen Studentin in Cottbus wird neu aufgerollt.
Der Berufungsprozess am Landgericht Cottbus beginnt am 15. Februar.
Das Gericht hat Termine bis in den März hinein angesetzt, wie es am Donnerstag mitteilte.

Der Angeklagte wurde im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Cottbus wegen fahrlässiger Tötung vor gut einem Jahr zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Autofahrer aus Dresden in hohem Maße grob fahrlässig gehandelt hatte, als er am 15. April 2017 den Unfall verursacht hatte.
Dabei wurde die 22 Jahre alte Fußgängerin so schwer verletzt, dass sie kurze Zeit später starb.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die in diesem Verkehrsbereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde um etwa 20 Kilometer pro Stunde überschritten zu haben.
Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätten die tödlichen Folgen vermieden werden können, so das Gericht.
Die Verteidigung legte Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichtes ein.

Der Unfall hatte für Schlagzeilen und Debatten über Ausländerfeindlichkeit gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auch gegen einen Beifahrer des angeklagten Autofahrers ermittelt - wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung.
Er soll die verletzte Ägypterin am Unfallort mit Parolen beschimpft haben.
Das Verfahren wurde eingestellt, weil nicht erwiesen war, dass ausländerfeindliche und volksverhetzende Parolen gefallen seien, hieß es.


 
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