Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Dieb auf frischer Tat ertappt und in Garage eingesperrt !

Ein mutmaßlicher Seriendieb ist in der Nacht zum Montag in Hamm auf frischer Tat ertappt und in einer Garage eingesperrt worden.
Als sich das Tor wieder öffnete, nahm die Polizei den 32-Jährigen in Empfang, wie die Beamten am Montag mitteilten.
Der Mann kam wegen zahlreicher Ladendiebstähle in Untersuchungshaft.

Nach den Angaben hatte eine Nachbarin kurz vor Mitternacht ein lautes Geräusch gehört und den Mann in der Garage eines Nachbarn gesehen.
Sie rief den Nachbarn an, der ging zu seiner Garage und schloss das Tor von außen.
Der 32-Jährige saß drinnen fest.
Vor der Garage hatte der Mann laut Polizei bereits ein Fahrrad und eine Werkzeugkiste zum Abtransport bereit gestellt.


 
Bushido im Clanchef-Prozess: Weiterer Rapper soll von Berliner Clanchef bedroht worden sein !

Am 21. Prozesstag hat Bushido dem Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker weitere Bedrohungen gegen Rapper vorgeworfen.
Dabei soll es erneut um viel Geld gegangen sein.

Rapper Bushido hat im Prozess gegen den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker von einem weiteren Rapper gesprochen, der durch seinen angeklagten ehemaligen Geschäftspartner bedroht und mit einer unberechtigten Geldforderung konfrontiert worden sei. "
Es waren ein oder zwei Millionen Euro, weil sich der Musiker selbstständig machen wollte", erklärte Bushido am Montag in seiner weiteren Aussage vor dem Berliner Landgericht.
Von dieser Forderung gegenüber einem Künstler, mit dem er bis 2018 einen Vertrag hatte, sei ihm berichtet worden.
"Welche rechtliche Grundlage das haben sollte, entzieht sich meiner Kenntnis", so Bushido.

Der 42-jährige Musiker, bürgerlich Anis Ferchichi, befindet sich seit inzwischen fünf Monaten im Zeugenstand.
Er ist Nebenkläger und Zeuge in dem Prozess.
Laut Anklage soll es zu Straftaten zu seinem Nachteil gekommen sein, nachdem der Rapper 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst habe.
Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.

Bushido sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Personenschutz für Bushido
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker (44) Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor.
Mitangeklagt sind drei Brüder des Clanchefs.
Die vier Männer haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Bushido, der auch am 21. Verhandlungstag von Personenschützern begleitet wurde, äußerte sich zu mehreren Verträgen, die er mit anderen Künstlern abgeschlossen hatte.
Exklusivverträge hätten sich auf Bereiche wie Musikproduktion und Vermarktung bezogen.
Einer der Rapper habe ihm 2018 von einer Bedrohung durch Arafat Abou-Chaker berichtet.
Auf Nachfrage erklärte Bushido, bei dem Vorfall sei er persönlich nicht dabei gewesen – "zum Glück nicht, einmal reicht", so der Zeuge.
Seine Befragung soll am 27. Januar fortgesetzt werden.


 
Überfall mit Staubsauger: Viereinhalb Jahre Knast !

Nach dem Überfall in einem Supermarkt mit einem Staubsauger ist ein Mann wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Der Fall sorgte für Aufsehen, weil der Angeklagte mit dem Staubsauger Geld aus einem Tresor gesaugt hatte.
Insgesamt erbeutete der Mann etwa 60 000 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 30 Jahre alte Mann sagte beim Prozess am Montag am Landgericht Mosbach aus, dass er einen Staubsauger mit zum Tatort in Tauberbischofsheim im Main-Tauber-Kreis gebracht habe.
Auf die Idee sei ein Komplize gekommen, der damals Leiter des Einkaufsmarktes war.
Ursprünglich sei nur ein fingierter Überfall geplant gewesen.

Ein zweiter Komplize habe ebenfalls in dem Supermarkt gearbeitet und sei über das kriminelle Vorhaben informiert gewesen.
Ihn und eine Kassiererin hat der Angeklagte nach eigenen Angaben schließlich überfallen.
Dann soll er mit dem Sauger ausgerüstet die Tageseinnahmen an sich genommen haben.

Ein vierter Täter soll das Fluchtauto gefahren haben.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfolgte die Ausführung des Überfalls arbeitsteilig, wobei drei Angeklagte am Tatort agiert hätten und der vierte – also der damalige Marktleiter – die Tat geplant habe.

Der 30-Jährige selbst soll der Kassiererin eine Pistole vorgehalten und sie gefesselt haben.
Er habe zuvor aber nicht gewusst, dass die Frau im Supermarkt sei, sagte der Mann, dem unter anderem schwerer Raub und vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt werden.
Er soll die Frau mit Kabelbindern so grob gefesselt haben, dass sie Verletzungen davontrug.
Für die drei anderen Angeklagten im Alter zwischen 25 und 29 Jahren stehen noch keine Verhandlungstermine fest.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Mord in Kneipe: Verdächtiger in Spanien festgenommen !

Leipzig - Eineinhalb Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Lokal in Leipzig hat die Polizei einen Tatverdächtigen in Spanien festgenommen.
Der 35-Jährige wurde mittlerweile nach Deutschland gebracht und sitzt in Untersuchungshaft, wie Andreas Ricken von der Leipziger Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

In welchem Gefängnis der Mann sitzt und wann er in welcher spanischen Stadt festgenommen worden war, wollte er nicht sagen.
Zunächst hatte die "Leipziger Volkszeitung" berichtet.

Der 35-Jährige mit albanischer Staatsangehörigkeit steht im Verdacht, Anfang August 2019 einen 24-jährigen türkischen Staatsangehörigen im Streit erschossen zu haben.
Die Ermittlungen laufen wegen Mordes, erläuterte Ricken.
Nach der Tat hatte sich der Verdächtige ins Ausland abgesetzt, nach ihm war mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet worden.
Einzelheiten aus den Vernehmungen des Mannes und Details zum Tatablauf wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft zunächst nicht mitteilen.


 
Toter Häftling in Zelle: Suizidbeauftragter eingeschaltet !

Brandenburg/Havel - Ein 64-jähriger Häftling ist in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel leblos in seiner Zelle aufgefunden worden.
Der Notarzt habe trotz intensiver Wiederbelebungsmaßnahmen am Montagmorgen nur noch den Tod des Mannes feststellen können, teilte das Justizministerium mit.
Nach Angaben des Ministeriums war der 64-Jährige 2004 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden und aktuell in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA untergebracht.

Hinweise auf eine erhöhte Suizidgefahr hätten nicht vorgelegen, berichtete das Ministerium.
Eine Überprüfung der Umstände des Suizids sei eingeleitet und der Suizidbeauftragte des Justizvollzugs eingeschaltet worden.
Im vergangenen Jahr hatte es vier Suizide in Brandenburger Gefängnissen geben und im Jahr 2019 zwei Fälle.


 
Mitbewohner nach Tod eines Mannes in Ravensburg festgenommen !

Ravensburg - Nach dem Tod eines Mannes in Ravensburg hat die Polizei den 44-jährigen Mitbewohner vorläufig festgenommen.
Die Polizei ermittele wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts gegen den Mann, teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg am Montag mit.

Der Beschuldigte hatte am Sonntag den Notruf verständigt und angegeben, seinen 52-jährigen Mitbewohner leblos in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses im Ortsteil Bavendorf gefunden zu haben.
Bei dem Mann wurde eine Stichverletzung im Bereich des Oberkörpers festgestellt.

Da der Mitbewohner widersprüchliche Angaben gemacht habe, sei er festgenommen worden.
Eine Obduktion soll klären, ob sich der Verstorbene die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.


 
Gefangener aus eigenem Willen verdurstet und verhungert !

In Nordrhein-Westfalen soll nach Behördenangaben ein Untersuchungshäftling aus eigenem Willen verdurstet und verhungert sein.
Der 67-Jährige starb bereits am 13. Dezember im Haftkrankenhaus Fröndenberg, wie aus einem aktuellen Bericht der Vollzugskommission im Rechtsausschuss des Landtags hervorgeht.
Das Justizministerium bestätigte den Vorgang gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Wie ein Sprecher der Landesjustizvollzugsdirektion erläuterte, befand sich der Mann aus Sicht der Behörden nicht in einem Hungerstreik - da er keine Forderungen gestellt hatte.
Er habe aus unbekannten Gründen die Aufnahme von Nahrung eingestellt und sei schließlich an Organversagen gestorben.
Bevor er in das Haftkrankenhaus überstellt worden war, habe er bereits in seiner eigentlichen JVA nichts mehr gegessen und getrunken.
Der Mann habe wegen Totschlagsverdachts in Untersuchungshaft gesessen.

Der Bericht der Vollzugskommission listet insgesamt 56 Todesfälle in den Justizvollzugsanstalten des Landes 2020 auf.
Darunter auch 23 Suizide und eine Tötung: Ein Häftling war in der JVA Münster von einem Spezialeinsatzkommando erschossen worden, als er eine Bedienstete als Geisel genommen hatte.
Der Fall des 67-Jährigen gilt laut Ministerium allerdings nicht als Suizid - da er kein äußeres Mittel zu Hilfe genommen hat.
Eine Tötung - zum Beispiel durch Unterlassen - war es laut den Behörden auch nicht.

So hatte die Dortmunder Staatsanwaltschaft nach dem Tod des 67-Jährigen im Justizvollzugskrankenhaus ein Todesermittlungsverfahren aufgenommen und die Leiche obduzieren lassen.
Das Ermittlungsverfahren wurde laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft bereits am 8. Januar - also rund drei Wochen nach dem Vorfall - wieder eingestellt.
Es habe keinen begründeten Verdacht für eine Straftat gegeben.
So lange ein Mensch Herr seines Willens sei, dürfe er nicht zwangsernährt werden.
Das könne erst entschieden werden, wenn der Mensch es nicht mehr selbst entscheiden kann.
Weil er zum Beispiel ins Koma fällt.


 
Messerangriff mit mehreren Verletzten in Frankfurt !

In Frankfurt hat ein Mann am Dienstagmorgen vier Personen mit einem Messer verletzt – zum Teil schwer.
Der Angreifer wurde festgenommen.

Im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main hat sich am Dienstag eine Messerattacke mit vier Verletzten ereignet.
Ein Mann soll vier Menschen verletzt haben, drei von ihnen schwer, teilte die Polizei mit.
Sie wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht.

Der Angreifer sei "zeitnah" festgenommen worden, twitterte die Polizei am späten Vormittag.
Es bestehe keine Gefahr mehr.
"Gegen neun Uhr kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung, die mutmaßlich mit einem Messer geführt wurde", sagte ein Polizeisprecher vor Ort der dpa.
Die genauen Tatumstände seien Gegenstand der Ermittlungen.

Mutmaßungen, der Mann habe unter dem Einfluss von Drogen agiert, seien bislang nur Spekulationen, sagte eine Sprecherin der Polizei.
Unklar blieb zunächst auch, ob der mutmaßliche Täter die Opfer gezielt oder wahllos attackiert hatte.
"In welcher Beziehung sie stehen, ob sie sich kennen, ob es vorher einen Streit gab, das alles ist noch unklar", so ein Polizeisprecher.

Motiv noch völlig unklar
Auch auf Nachfragen zu einem mutmaßlichen Motiv wollte sich die Polizeisprecherin noch nicht äußern.
Die Kollegen seien noch vor Ort und sammelten Informationen, weshalb es verfrüht sei, über die Hintergründe der Tat zu spekulieren.

Mehrere Straßen im Bahnhofsviertel waren am Vormittag noch abgesperrt, darunter die Mosel-, Nidda- und Karlstraße.
Wenige Meter weiter auf dem Bürgersteig an der Ecke Niddastraße und Moselstraße war am Vormittag noch eine Blutlache zu sehen.
Mehrere Mitarbeiter der Spurensicherung waren in weißen Ganzkörperanzügen unterwegs, um Hinweise zu sichern.

Bei ihren Ermittlungen setzte die Polizei auch eine Drohne ein, zudem wurden Zeugen befragt.
Auch wird geprüft, ob es Videoaufzeichnungen gibt, auf denen Teile des Geschehens festgehalten wurde, wie Hollerbach erklärte.
Die fast menschenleeren Straßen im Bahnhofsviertel, dem Hotspot der Frankfurter Drogenszene, waren großräumig abgesperrt.


 
Angeklagter in Frankfurt verschwunden !

Er soll seine Lebensgefährtin ungewöhnlich brutal misshandelt und vergewaltigt haben.
Weil der 38 Jahre alte mutmaßliche Täter jedoch zwischenzeitlich untergetaucht ist, musste der Prozess gegen ihn am Dienstag vom Landgericht Frankfurt verschoben werden.

Nach dem Angeklagten werde nun mit einem europäischen Haftbefehl gesucht, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Möglicherweise halte er sich auch in seiner tunesischen Heimat auf. (AZ 4781 Js 228290/19)

Die Anklage legt dem Mann zur Last, im Dezember 2018 die damals 22 Jahre alte Lebensgefährtin über mehrere Stunden in seiner Gewalt gehalten zu haben.
Dabei streute er dem Opfer Pfeffer in die Augen und fügte ihm Verbrennungen zu.
Darüber hinaus soll er auch Geschlechtsverkehr erzwungen haben.

Der nackten Frau gelang schließlich die Flucht aus der Wohnung über die Straße.
Von dort wurde sie mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht.


 
Krankgeschrieben und kriminell: Berliner Polizist auf Raubzug in Bayern - Rumms-Einbruch in ein Juweliergeschäft !

Dreist und am Ende doch doof: Ein seit offenbar seit über einem Jahr krankgeschriebener Berliner Polizist (30) ging mit einem gleichaltrigen Komplizen in Bayern auf Raubzug und wurde wenige Tage später festgenommen.

Die Männer waren am 14. Januar zunächst bei einer Frau in Schlüsselfeld (Landkreis Bamberg) erschienen, die ein teures Handy bei Ebay angeboten hatte.
Einer blieb in einem silberfarbenen Mercedes sitzen, der andere ging in die Wohnung und raubte das Smartphone mit Gewalt.
Anschließend flüchteten die Männer.

Noch am gleichen Abend täuschten sie bei Schweinfurt einem Mann, der seinen 5-er BMW für 18.000 Euro verkaufen wollte, Interesse an dem Wagen vor.
Das hatten sie auch, fuhren aber mit dem Auto weg, ohne zu bezahlen.

Mit diesem Auto semmelten sie am frühen Morgen danach rückwärts in ein Schaufenster des Bamberger Juweliers Böhnlein, schlugen Vitrinen ein und erbeuteten Schmuck im Wert von über 100.000 Euro.
Den BMW ließen sie stehen - er war mit abgeknicktem linken Hinterrad auch nicht mehr fahrfähig - und entwischten trotz des Einsatzes eines Polizeihubschraubers mit dem Mercedes, auf dem ein abnehmbares Blaulicht montiert war.

Die Polizei mit ihren Cybercrime-Spezialisten und die Staatsanwaltschaft Bamberg konnten wegen des Mercedes, über Signale des geraubten Handys und die Kontaktaufnahme zu dessen Eigentümerin auf die Spur der Täter kommen, obwohl „die Männer äußerst konspirativ vorgingen und ihre digitalen Spuren verwischten.“
Sie brachten in Erfahrung, dass sie das Handy in Berlin verkaufen wollten.

Dann ging alles ganz schnell: Die Bamberger informierten die Polizei in Berlin, die am 19. Januar schnell Leute zum S-Bahnhof Westhafen schickte, wo das Handy verkauft werden sollte.
Dort schnappten sie den „kranken“ Kollegen - jetzt sitzt er in Untersuchungshaft.

Anschließend wurde auch der aus Norddeutschland stammende Komplize in einer Wohnung in Bamberg verhaftet, wo sich auch Beute aus dem Juweliergeschäft fand.
Auch er sitzt jetzt ein.

Beide Männer erhielten Haftbefehle wegen Raub, Autodiebstahl und Einbruchs, bei dem Polizisten dürfte die Beamtenkarriere beendet sein.

Benjamin Jendro, der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), macht sich jetzt Sorgen wegen des Bilds der Polizei in der Öffentlichkeit: „Die Vorwürfe wiegen schwer, wir reden über schwerste Straftaten.
Sollten die Ermittlungen diese zweifelsfrei bestätigen, ist der Kollege umgehend aus dem Dienst zu entfernen.
Es gibt Polizisten, die rauben, rechtswidrige Gewalt verüben und extremistisches Gedankengut an den Tag legen.
Niemand aber sollte den Fehler machen und wegen dieser Taten Hunderttausende diffamieren, die sich tagtäglich in den Dienst der Menschen in unserem Land stellen.
Umso wichtiger ist es, mit diesen Fällen transparent umzugehen und klarzumachen, dass in der Polizei kein Millimeter Platz für Kriminelle ist.“


 
Vier Jahre Haft drohen: Für Luxusleben Tod in Ostsee vorgetäuscht !

2019 inszenierte ein Mann sein Ableben durch ein Motorboot-Unglück.
Ehefrau und Mutter versuchten daraufhin, Millionen von der Versicherung zu kassieren.
Der Plan schlug fehl.
Die Staatsanwältin fordert nun eine mehrjährige Haftstrafe.

Im Prozess um einen versuchten Millionenbetrug durch einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert.
Der 53-jährige Angeklagte und seine gleichaltrige Frau hätten sich "gemeinschaftlich als Mittäter handelnd des versuchten Versicherungsbetrugs schuldig gemacht", sagte Staatsanwältin Lethicia Miske vor dem Kieler Landgericht.
Die Tat wertete sie als besonders schweren Fall und beantragte für den Angeklagten vier Jahre Haft und für seine Frau zwei Jahre und zehn Monate.

Das Ehepaar und die Mutter des Mannes schlossen laut Anklage insgesamt 14 Unfall-, Risiko- und Lebensversicherungen ab, um im Todesfall des Angeklagten 4,1 Millionen Euro zu kassieren.
Der 53-Jährige habe wie gemeinsam geplant Anfang Oktober 2019 seinen angeblichen Tod in der Ostsee durch ein Motorboot-Unglück inszeniert.
Das Ziel des arbeitslosen Akademikers: Die Millionen sollten ihn aus seiner finanziell absolut desolaten Lage befreien und der Familie ein luxuriöses Leben ermöglichen.

Während seine Frau mit Polizei und Versicherungen Kontakt aufnahm, versteckte sich der Mann mit der deutschen und der amerikanischen Staatsbürgerschaft monatelang, erst in Hamburg und dann im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt in Niedersachsen.
Dort wurde er Anfang Mai 2020 auf dem Dachboden hinter Kisten gefasst - sein Ehering blitzte im Schein einer Taschenlampe der Polizei auf.

Staatsanwaltschaft: Dilettantischer Tatplan
Der Tatplan war "dilettantisch und musste ständig nachgebessert werden", stellte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer fest.
Die Ermittler schöpften früh Verdacht und ein Gutachter stellte Manipulationen am gesunkenen Motorboot des 53-Jährigen fest, das bei Kiel gefunden wurde.
Außerdem zahlten die Versicherungen nicht sofort, als die Ehefrau die Polizeimeldung einreichte, man hielte ihren Mann für tot.
"Die Angeklagten gingen davon aus, dass die einfache Todesmeldung ausreichen würde, um das Geld zu erhalten", sagte die Staatsanwältin.
Genau dies sei der "Knackpunkt des Verfahrens".

Die Angeklagten hätten "unmittelbar zur Tatverwirklichung angesetzt", als sie die Todesmitteilung in der Überzeugung an die Versicherungen schickten, dass diese ohne weitere Prüfungen oder Nachfragen zahlen würden.
Doch die Versicherungen forderten unter anderem die Todesurkunde eines Amtsgerichts ein, was eine Auszahlung mindestens sechs Monate verzögern würde.

Verteidigung beantragt Freispruch
Für die Verteidiger Haylar Güler und Thomas Görtzen blieben die Angeklagten dagegen in Vorbereitungshandlungen stecken, als sie den Tatplan schmiedeten und Ermittler und Versicherungen täuschten.
Sie hätten bei der Todesmeldung an die Versicherung nicht mit der direkten Auszahlung der Millionen gerechnet und hätten sich somit nicht strafbar gemacht.
Daher beantragten sie Freispruch.
Das Gericht will das Urteil an diesem Mittwoch verkünden.

Die Kammer hat aber im Vorfeld Zweifel an der Schuld der Angeklagten erkennen lassen.
Sie hatte den Haftbefehl gegen den 53-Jährigen mit der Begründung aufgehoben, es liege kein dringender Tatverdacht vor.
Das Oberlandesgericht sah das allerdings anders und setzte den Haftbefehl auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder in Kraft.


 
Versuchter Totschlag an Demenzkranker: Urteil rechtskräftig !

Saarbrücken - Das Urteil gegen einen 80-Jährigen wegen versuchten Totschlags an seiner an Demenz leidenden Ehefrau ist rechtskräftig.
Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken am Dienstag mit.

Der Rentner war vor einer Woche zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht war damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Der Verteidiger hatte 18 Monate Bewährungsstrafe für tat- und schuldangemessen gehalten.
Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der Mann hatte der 77-Jährigen am 4. September 2020 auf einem Klinikgelände in Merzig mit einer Schreckschusspistole einen Schuss in den Mund und einen zweiten Schuss auf das linke Ohr abgefeuert.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe unter Tränen gestanden.
Demnach hatte seine Frau aus Angst vor der Unterbringung in einer geschlossenen Pflegeeinrichtung den Mann darum gebeten, getötet zu werden.
Danach habe er sich selbst umbringen wollen.

Die Kammer war nach dem Gutachten einer Psychiaterin davon ausgegangen, dass die Steuerungsfähigkeit des Deutschen bei der Tat "erheblich gemindert" gewesen sei.


 
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