NEWS zu Hartz IV !

ja Sorry wer sich dazu in meinen Augen draengen laesst der hat selbst schuld! ich wuerds nicht tun! alles andere wurde hier schon geschrieben

die Klage verliert man aber nicht das das Bundesverfassungsgericht einem Recht gibt
 

dir gehts auch nicht so elendig, dass du den ganzen tag blau bist, und das ist nur ein beispiel. Man schaue sich mal diese "säufer" an. Manche von denen sind teilweise sogar ziemlich reich gewesen und haben dann auf einmal schulden gehabt und haben es nicht geschafft sich da rauszuorganisieren (das ist gar nicht so schwierig und es gibt auch erzählte lebensgeschichten und fundierte interviews die sowas belegen). Denen entgleitet einfach der boden und dann steckst du im sumpf fest, hauptsächlich wegen der scham. (traust dich nicht alles zu kündigen, verkaufen, verlierst frau und kinder, naja verlierst das gesicht, dein ego verpufft und du hast psyschiche leiden). Das ist ein szenario was sich schon mehrmals wiederholt hat und immer wieder vorkommt. Da dieses szenario existiert (also WEIL es existent ist), existiert eben auch die möglichkeit, dass ein "unschuldiger" opfer des (kommenden?) systems wird. Da eben dieses szenario existiert, muss das system aber gewährleisten, dass sowas nicht passieren kann, ergo. die moralische basis ist nicht gegeben, so darf das system so nicht existieren.
 
Wenn jemand zu etwas gedrängt wird, ist also das Opfer schuld und nicht der Täter?
Sorry aber die Logik hört sich ziemlich krumm an.

Noch sind wir ja nicht an dem Punkt angelangt, an dem der besagte Drogentest zur Pflicht wird.
Sollte es aber soweit kommen, wird das beim Amt wie sonst auch immer geregelt.

Man weiß das der Klient abhängig von einem ist, dass er ohne die Hilfe vom Amt weder eine warme Bleibe, noch Essen auf'm Tisch stehen hätte.
Besagtes Klientel lebt am Existenzminimum und wenn nun jemand daherkommt und dich dazu drängt einen Drogentest zu machen, oder dir "droht" andernfalls deine Lebensgrundlage zu entziehen,
ist es also DEINE Schuld, wenn du dich darauf einlässt?

Das klingt für mich so stimmig wie folgender Satz: "Die ist doch selbst schuld das sie vergewaltigt wurde. Sie hätte sich ja nicht so aufreizend anziehen müssen!"
 
ich hab meine Meinung dazu abgegeben wie ihr das seht ist nicht mein Problem
 
Und mein Problem ist es auch nicht. :RpS_biggrin:

Du zeigst damit eigentlich nur auf, das du unfähig bist eine stinknormale Diskussion zu führen, sobald jemand nicht deiner Meinung ist.
Fühlst du dich bei einem einfachen Gespräch schon so dermaßen in deinem Weltbild verletzt, das du jetzt einen auf trotzigen Bub machen musst?

Schade eigentlich, ich diskutiere nämlich gerne.
 
Heute sind es die Arbeitslosen, die drangsaliert werden.
Morgen werden es auch die Rentner sein
( da es immer mehr davon gibt, die anstatt mit ausreichender Rente mit "Grundsicherung" überleben müssen
-und darauf dürfen sich nun schon sehr viele einstellen, die gepriesene Selbstvorsorge ist von vielen mit Niedriglohn nicht zu leisten).

Und immer wieder werden die gleichen "fähigen Politiker und Parteien" gewäht, die dafür Sorgen das genanntes weiterhin stark zunimmt.
Armes Deutschland
 
Zuletzt bearbeitet:
Hartz IV: Arbeitslose können sich oft kein vollwertiges Essen leisten !

Berlin. Arm trotz Hartz IV: Viele Arbeitslose sparen schon beim Allernötigsten.
Linke-Politiker fordern daher eine Erhöhung der Unterstützung.

Immer mehr arbeitslose Menschen in Deutschland geraten offenbar in finanzielle Nöte.
Im vergangenen Jahr hatte nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes jeder dritte Erwerbslose – exakt waren es 34,6 Prozent – finanzielle Schwierigkeiten, mindestens jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen.

Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Betroffenen um 48.000 auf 1,07 Millionen.
Die Daten hat die Vizevorsitzende der Linke-Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, vom Statistischen Bundesamt angefordert.

Jeder fünfte Erwerbslose (19,1 Prozent) hat Probleme, die Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu begleichen.
Von 2013 bis zum vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl dieser Menschen um 62.000 auf 590.000.
Gut 18 Prozent der Arbeitslosen konnten aus finanziellen Gründen ihre Wohnung nicht ausreichend heizen.
Insgesamt litten im vergangenen Jahr 30,9 Prozent der Erwerbslosen in Deutschland unter „erheblicher materieller Entbehrung“.

Erhöhung von Hartz IV auf 500 Euro
Der Anteil liegt damit über dem europäischen Durchschnitt von 26,2 Prozent.
Arbeitsmarktpolitikerin Zimmermann warnt: „Die Absicherung im Fall von Erwerbslosigkeit wird immer brüchiger und schwächer.“
Sie machte vor allem die Hartz-Reformen verantwortlich für die Entwicklung.
Das „Kleinrechnen des Existenzminimums“ sei ein Skandal, sagt Zimmermann.
Notwendig sei eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 500 Euro im Monat.


 
Jobcenter Mitarbeiterin: 63.000 Euro Hartz IV Gelder in eigene Tasche !

Manche Menschen bekommen den Hals nicht voll.
Vor Gericht steht nun eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Arnsberg (NRW), die im Jobcenter für die Auszahlung von Leistungen an Hartz IV Empfänger zuständig gewesen ist.
Sie soll laut Anklage seit Ende des Jahres 2009 insgesamt 63.000 Euro veruntreut und in die eigene Tasche gesteckt haben.

63.000 Euro Hartz IV Gelder in eigene Tasche
Der 53-jährigen Angeklagten und ihrem 58-jährigem Mann, der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt, wird gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen.
Insgesamt sind 58 Fälle bekannt geworden, in denen sich die Frau Geld aus der Hartz IV Leistungsabteilung direkt auf ihre eigenen bzw. die Konten des Ehemannes überwiesen haben soll.
Der Schaden für die Stadt beläuft sich auf insgesamt 63.000 Euro.

Da die ehemalige Jobcenter Mitarbeiterin direkt an der Quelle saß, konnte sie Gelder aus dem Hartz IV Topf für ihr privates Vergnügen umleiten.
Um dies zu bewerkstelligen, erfand sie angebliche Leistungsfälle von Hartz IV Empfängern und transferierte so das Geld statt an Bedürftige einfach auf ihre eigenen Konten.
Dabei soll es sich laut Staatsanwaltschaft um Überweisungssummen zwischen 257 Euro und 25.000 Euro handeln.

Unregelmäßigkeiten bei Prüfung aufgefallen
Der ganze Betrug ist aufgeflogen, als die Stadt Arnsberg bei einer Überprüfung der Zahlungsvorgänge Unregelmäßigkeiten feststellte.
Insgesamt sei man dabei auf mindestens 58 Überweisungen gestoßen, die auf die privaten Konten der Angeklagten lauteten.

Angeklagte wollen veruntreute Gelder zurückzahlen
Über ihre Anwälte ließen die beiden Angeklagten verlauten, dass sie die veruntreuten Gelder aus dem Hartz IV Fördertopf zurückzahlen wollen.
In einem Gespräch wurde bereits eine Ratenzahlung über mehrere Jahre hinweg von den Angeklagten angeboten, die allerdings vom Gericht abgelehnt wurde.

Stattdessen wurde die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht vertagt, um den Angeklagten die Möglichkeit zu geben, den entstandenen Schaden bei der Stadt mit einem möglichst hohen Betrag zu begleichen.
Wie dem Vorsitzenden Richter zu entnehmen war, könnte sich das auch positiv auf das Strafmaß auswirken, sofern die Höhe der Zahlung zur Zufriedenheit der Vertreter der Stadt Arnsberg sowie des Gerichts sei.

Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest, wird jedoch Anfang 2016 erwartet.


 
Hartz IV: Mann zündete sich im Jobcenter an !

Die Ausweglosigkeit in der Hartz IV Falle ist für viele Betroffene unerträglich.
Erst vor ein paar Tagen erreignete sich ein tragischer Vorfall, als sich ein Mann mitten im Jobcenter mit Brandbeschleuniger begoss und selbst anzündete.

32-jähriger steckte sich in Brand
Dramatische Szenen spielten sich Nachmittags im Jobcenter des hessischen Mörlenbach ab.
Ein 32-jähriger Mann begoss sich um etwa 15.15 Uhr – nach Medienangaben in der Wartezeit – mit einem Brandbeschleuniger und steckte sich selbst in Brand.
Anschließend ging er ein ein Büro eines Jobcenter Mitarbeiters.
Zwei Mitarbeiter der Behörde konnten den Mann löschen.

Der junge Mann liegt derzeit mit schwersten Verbrennungen im Krankenhaus und schwebt in Lebensgefahr.
Er musste mit einem Hubschrauber in die Klinik geflogen werden.
Ein Jobcenter Mitarbeiter erlitt leichte Verbrennungen und eine weitere Mitarbeiterin einen Schock.
Im weiteren Verlauf wurde das Jobcenter geräumt und blieb für Kundenverkehr geschlossen.

Die Hintergründe des Vorfalls sind derzeit noch unklar, zumal der junge Mann, der selbst im Hartz IV Bezug steht, keinen Termin an diesem Tag im Jobcenter hatte.
Derzeit kann man nur mutmaßen, welche Verzweiflung den Mann zu dieser Handlung bewegte.
Wie die Presse berichtet, sei er aber in der Vergangenheit mehrfach aufgefallen, als er unter Alkoholeinfluss randaliert haben soll.

Haftbefehl und Ermittlungen
Wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitteilte, wurde gegen den Mann Haftbefehl erlassen.
Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdelikts wurden aufgenommen, da dem Mann die Absicht vorgeworfen wird, einen Mitarbeiter des Jobcenters in Brand stecken zu wollen.


 
Überprüfungsantrag beim Hartz IV Bescheid !

Was ist ein Überprüfungsantrag?
Ein Überprüfungsantrag ist eine zusätzliche Möglichkeit das Jobcenter oder andere Leistungsbehörden zur Überprüfung der erlassenen Bescheide zu zwingen.
Er ist immer dann zu stellen wenn andere Möglichkeiten erschöpft sind.
In der Praxis findet er häufig bei verstrichenen Widerspruchsfristen eine Anwendung.

Nach dem Eingang des Überprüfungsantrags ist die Behörde verpflichtet innerhalb eines Monats zu reagieren.
Gegen eine Ablehnung kann anschließend wieder Widerspruch eingelegt werden.
Die Antragsstellung bedeutet die Eröffnung eines völlig neuen Verfahrens im Rahmen des Verwaltungsrechts.

So ist der Überprüfungsantrag heute die letzte Möglichkeit für leistungsabhängige Personen um Ihrem Recht eine Gültigkeit zu verleihen und falsche Bescheide oder ungerechtfertigt angerechnete Einkünfte rückwirkend geltend zu machen.
Da es im Rahmen des Verfahrens zu einer Rückerstattung der unberechtigt einbehaltenen Leistungen kommen kann wird das Verfahren auch häufig als Ersttattungsverfahren, oder Aufhebungsverfahren bezeichnet.

Ist der Überprüfungsantrag erfolgreich so wird der alte Verwaltungsakt gänzlich aufgehoben und durch einen neuen Verwaltungsakt ersetzt.
In der praktischen Konsequenz kann dies auch nachteilige Auswirkungen haben, denn sind weitere Einkünfte ersichtlich kann der Antragssteller auch zur Nachzahlung zu viel erhaltener Leistungen verpflichtet werden.

Wer kann einen Überprüfungsantrag stellen?
Grundsätzlich kann jeder Leistungsempfänger gegen einen erlassenen Verwaltungsakt einen Überprüfungsantrag stellen.
Es macht durchaus Sinn bei der Erstellung die Hilfe eines Rechtsexperten anzunehmen da es sich hier um die Eröffnung eines völlig neuen Verwaltungsverfahrens handelt das durchaus tiefgreifende und unter Umständen unerwünschte Ergebnisse für den Antragssteller haben kann.

Welche Fristen gibt es?
Grundsätzlich kann ein Überprüfungsantrag immer innerhalb einer vierjährigen Frist nach Erhalt des Verwaltungsakts gestellt werden.
Für Sozialhilfeempfänger und Leistungsempfänger im Rahmen der Hartz IV – Gesetzgebung gilt lediglich eine einjährige Frist.
In der Praxis bedeutet dies das lediglich vergangene Zeiträume innerhalb eines Jahres bei einer erneuten Überprüfung berücksichtigt werden können.

Wie stellt man einen Überprüfungsantrag?
Grundsätzlich ist der Überprüfungsantrag frei von Formvorschriften.
Gerade aus diesem Grund ist es dringend geboten die Hilfe eines Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen um so wirklich einen sachbezogenen und „wasserfesten“ Überprüfungsantrag zu stellen der ein günstiges Ergebnis haben wird.
Der Antrag muss direkt an das zuständige Jobcenter/an die zuständige Stelle geschickt werden.
Im Falle des aktuellen Leistungsbezugs ist es immer das jeweilige und im aktuellen Bewilligungszeitraum zuständige Jobcenter, bzw. die zuständige Stelle.

Im Antrag selber sollte der Antragssteller immer eindeutig formulieren welche Verwaltungsakte er überprüft haben möchte.
Er muss nicht angeben aus welchen Gründen er sie überprüft haben will.
Er muss allerdings im Anhang entsprechende Nachweise einreichen um die veränderte Sachlage zu beweisen.
Er kann auch aufgefordert werden weitere Unterlagen einzureichen.

Der Antragssteller muss damit rechnen das nicht nur der einzelne Sachverhalt, sondern der gesamte Verwaltungsakt geprüft wird und das Ergebnis sich dementsprechend weitläufig verändern kann.
Für den Widerspruch gegen einen abgelehnten Überprüfungsantrag gelten neue Voraussetzungen und es muss ein neuer Rechtsweg eingehalten werden.


 
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