Überprüfungsantrag beim Hartz IV Bescheid !
Was ist ein Überprüfungsantrag?
Ein Überprüfungsantrag ist eine zusätzliche Möglichkeit das Jobcenter oder andere Leistungsbehörden zur Überprüfung der erlassenen Bescheide zu zwingen.
Er ist immer dann zu stellen wenn andere Möglichkeiten erschöpft sind.
In der Praxis findet er häufig bei verstrichenen Widerspruchsfristen eine Anwendung.
Nach dem Eingang des Überprüfungsantrags ist die Behörde verpflichtet innerhalb eines Monats zu reagieren.
Gegen eine Ablehnung kann anschließend wieder Widerspruch eingelegt werden.
Die Antragsstellung bedeutet die Eröffnung eines völlig neuen Verfahrens im Rahmen des Verwaltungsrechts.
So ist der Überprüfungsantrag heute die letzte Möglichkeit für leistungsabhängige Personen um Ihrem Recht eine Gültigkeit zu verleihen und falsche Bescheide oder ungerechtfertigt angerechnete Einkünfte rückwirkend geltend zu machen.
Da es im Rahmen des Verfahrens zu einer Rückerstattung der unberechtigt einbehaltenen Leistungen kommen kann wird das Verfahren auch häufig als Ersttattungsverfahren, oder Aufhebungsverfahren bezeichnet.
Ist der Überprüfungsantrag erfolgreich so wird der alte Verwaltungsakt gänzlich aufgehoben und durch einen neuen Verwaltungsakt ersetzt.
In der praktischen Konsequenz kann dies auch nachteilige Auswirkungen haben, denn sind weitere Einkünfte ersichtlich kann der Antragssteller auch zur Nachzahlung zu viel erhaltener Leistungen verpflichtet werden.
Wer kann einen Überprüfungsantrag stellen?
Grundsätzlich kann jeder Leistungsempfänger gegen einen erlassenen Verwaltungsakt einen Überprüfungsantrag stellen.
Es macht durchaus Sinn bei der Erstellung die Hilfe eines Rechtsexperten anzunehmen da es sich hier um die Eröffnung eines völlig neuen Verwaltungsverfahrens handelt das durchaus tiefgreifende und unter Umständen unerwünschte Ergebnisse für den Antragssteller haben kann.
Welche Fristen gibt es?
Grundsätzlich kann ein Überprüfungsantrag immer innerhalb einer vierjährigen Frist nach Erhalt des Verwaltungsakts gestellt werden.
Für Sozialhilfeempfänger und Leistungsempfänger im Rahmen der Hartz IV – Gesetzgebung gilt lediglich eine einjährige Frist.
In der Praxis bedeutet dies das lediglich vergangene Zeiträume innerhalb eines Jahres bei einer erneuten Überprüfung berücksichtigt werden können.
Wie stellt man einen Überprüfungsantrag?
Grundsätzlich ist der Überprüfungsantrag frei von Formvorschriften.
Gerade aus diesem Grund ist es dringend geboten die Hilfe eines Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen um so wirklich einen sachbezogenen und „wasserfesten“ Überprüfungsantrag zu stellen der ein günstiges Ergebnis haben wird.
Der Antrag muss direkt an das zuständige Jobcenter/an die zuständige Stelle geschickt werden.
Im Falle des aktuellen Leistungsbezugs ist es immer das jeweilige und im aktuellen Bewilligungszeitraum zuständige Jobcenter, bzw. die zuständige Stelle.
Im Antrag selber sollte der Antragssteller immer eindeutig formulieren welche Verwaltungsakte er überprüft haben möchte.
Er muss nicht angeben aus welchen Gründen er sie überprüft haben will.
Er muss allerdings im Anhang entsprechende Nachweise einreichen um die veränderte Sachlage zu beweisen.
Er kann auch aufgefordert werden weitere Unterlagen einzureichen.
Der Antragssteller muss damit rechnen das nicht nur der einzelne Sachverhalt, sondern der gesamte Verwaltungsakt geprüft wird und das Ergebnis sich dementsprechend weitläufig verändern kann.
Für den Widerspruch gegen einen abgelehnten Überprüfungsantrag gelten neue Voraussetzungen und es muss ein neuer Rechtsweg eingehalten werden.