Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Deutsche Post beendet Gratiskultur: Postfächer sind ab 1. März nicht mehr umsonst !

Wer künftig seine Briefe aus einem Postfach holt, muss dafür zahlen.
Ab dem 1. März kassiert die Deutsche Post von Privatkunden und Gewerbetreibenden eine Gebühr von 19,90 Euro pro Jahr für die Nutzung eines solchen Postfaches.

Bisher müssen Kunden für die Einrichtung nur einen Einmalbetrag von 15 Euro bezahlen.
Die Post hatte die Änderungen bereits zum Jahresanfang mitgeteilt.

Ein Unternehmenssprecher wies darauf hin, dass kostenpflichtige Postfächer allerdings so ungewöhnlich nicht seien.
So hätten Nutzer beispielsweise 1979 für ein Postfach 12 D-Mark pro Jahr zahlen müssen.
Später wurde die Gebühr gestrichen.

Höhere Stromkosten
Die Post begründete nun den Schritt der Wiedereinführung eines Preises unter anderem mit gestiegenen Kosten für Immobilien, der Instandhaltung und Unterhaltung der Postfächer und höheren Stromkosten.
Neukunden müssen bereits seit Juli vergangenen Jahres dafür bezahlen, dass sie ihre Briefe selbst in einer Postfiliale abholen.

Derzeit unterhält die Post insgesamt noch 818.000 Postfächer bundesweit.
Die überwiegende Mehrheit der Nutzer seien Gewerbetreibende, betonte der Sprecher.
Durch die Einführung einer Postfach-Miete ergibt sich rechnerisch für die Post ein Zusatzerlös von rund 16 Millionen Euro im Jahr.

Minus von zwei bis drei Prozent
Ähnlich wie beim traditionellen Briefversand ist nach Angaben des Unternehmens auch die Nutzung von Postfächern in den vergangenen Jahren rückläufig; eine Zahl nannte das Unternehmen aber nicht.
Jeder fünfte Brief soll derzeit in einem Postfach landen.

Das Briefvolumen der Post nimmt übrigens jährlich im Schnitt um zwei bis drei Prozent ab.
Grund hierfür ist die Ausbreitung der digitalen Konkurrenz wie SMS, E-Mail und zahlreiche Messenger-Dienste um Facebook, Whatsapp & Co.
Auch die Post hat digitale Angebote entwickelt, etwa die E-Post oder den eigenen Messenger-Dienst SIMSme.


 
Verbraucherzentrale kritisiert Preise vieler Stromversorger !

Düsseldorf. Verwirrend, versteckt und überzogen: So bezeichnet die Verbraucherzentrale NRW die Preispolitik vieler Stromversorger in Nordrhein-Westfalen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelt die Preispolitik vieler Stromversorger in NRW bei Zahlungsrückständen und Stromsperren.
Die Mahn- und Sperrentgelte seien "verwirrend, versteckt und vielfach überzogen".

Sie könnten sich "als wahre Schuldentreiber erweisen", kritisierten die Verbraucherschützer in einer am Freitag veröffentlichten Studie über die Zahlungsbedingungen bei den 109 Grundversorgern im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Bereits die Kosten für eine Mahnung per Post für säumige Stromkunden schwanken demnach je nach Versorger und Wohnort zwischen 1,50 und 7 Euro.
Bei per Brief angekündigten Stromsperren variierten die Entgelte zwischen 2,50 und 30 Euro.
Und für Sperre und Wiederanschluss reiche die Preisspanne sogar von 27,48 bis 190,40 Euro.

Wirrwarr an Kostenpositionen
"Die großen Unterschiede verwundern", betonte der Vorstand der Verbraucherzentrale Wolfgang Schuldzinski.
Zwar könne es regionale und strukturelle Unterschiede beim Aufwand geben.
Doch solche Preisdifferenzen seien damit nicht zu rechtfertigen.
Die Untersuchung zeige ein Wirrwarr an Kostenpositionen mit breiten Spannen und zum Teil überhöhten Entgelten.


 
Verbraucherschützer verklagen Banken wegen Kontogebühren !

Verbraucherschützer ziehen wegen aus ihrer Sicht zu hohen Gebühren für Basiskonten gegen drei Kreditinstitute vor Gericht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein Klagen eingereicht.

Deren Entgelte für "Jedermann-Konten", die auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, seien unangemessen, teilte der vzbv am Freitag mit.

Verbraucher müssten mehr zahlen als für vergleichbare Konten.
Die Gerichte sollen nun prüfen, ob die Gebühren angemessen sind oder nicht.

"Die Sparkasse Holstein hält die Ausgestaltung ihres Basiskontos und dessen Bepreisung weiterhin für sachgerecht und an den Vorgaben des Gesetzgebers orientiert", sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Nutzer des Basiskontos nähmen Bankdienstleistungen vor allem in den Filialen vor Ort in Anspruch.
"So gibt es beispielsweise regelmäßig einen hohen Beratungs- und Hilfestellungsbedarf zu Fragen des Zahlungsverkehrs."
Mit dem Kontomodell "Holstein Giro-Komfort" biete die Sparkasse allen Kunden zum Preis von 8,95 Euro Bankdienstleistungen unabhängig vom Zugangsweg an.

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger Rechtsanspruch auf ein Girokonto.
Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf "Guthabenbasis" einzurichten.
Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen.
Überzogen werden kann ein solches Konto nicht.
Die Gebühren sollen "angemessen" sein.
Dass Basiskonten meist teurer sind als andere Kontomodelle, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen.
Zuvor hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe über die Klage berichtet.


 
EU-Verbraucherschutz: Facebook, Google und Twitter droht Ärger !

Sollten sich soziale Netzwerke wie Facebook, Google und Twitter nicht an die europäischen Verbraucherschutzstandards halten, drohen Konsequenzen.
Nachholbedarf besteht laut der EU-Kommission bei den Nutzungsbedingungen, ein weiteres Problem sind zudem Betrugsfälle auf den Plattformen.

Anlass für die Warnung ist die wachsende Anzahl von Beschwerden, die bei Verbraucherschutzbehörden eingehen, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission.

Immer Ärger mit den Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke sind ein Punkt, der regelmäßig für Konflikte mit der EU-Kommission sorgt, weil die Vorgaben nicht mit dem EU-Recht übereinstimmen.
Entsprechende Probleme hatte schon Google, im letzten Jahr sorgte zudem WhatsApp für Aufsehen: Um Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook austauschen zu können, hat der Messenger-Dienst die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen geändert.
Daten- und Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen, ebenso will die EU-Kommission nochmals prüfen, ob bei Facebooks WhatsApp-Übernahme alles korrekt abgelaufen ist.

Angesichts der aktuellen Beschwerden erklärt nun die EU-Kommissarin Věra Jourová: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Verbraucher in der EU nur ein Gericht in Kalifornien anrufen können, um Streitigkeiten beizulegen.
Außerdem können wir nicht akzeptieren, dass Nutzern das Recht vorenthalten wird, von einem Online-Einkauf zurückzutreten.“
Weitere Kritikpunkte sind zudem, dass die sozialen Netzwerke die Nutzungsbedingungen einseitig ändern, sich einen zu großen Ermessensspielraum einräumen und gesponserte Inhalte nicht sichtbar markieren.

Betrugsmaschen wie Abo-Fallen aus den sozialen Netzwerken verbannen
Beschwerden häufen sich laut der EU-Kommission auch bei Betrugsfällen, die über die sozialen Netzwerke ablaufen.
Die Rede ist von Abo-Fallen, der Vermarktung gefälschter Waren sowie irreführenden Werbeaktionen, die dann etwa als teures Abonnement enden.
Sobald die Unternehmen über solche Maschen informiert werden, müssten sie schneller dagegen vorgehen und die entsprechenden Inhalte entfernen.

Wenn keine passenden Vorschläge kommen, drohen Konsequenzen
Gestern hat sich die EU-Kommission mit Vertretern von Facebook, Google und Twitter getroffen.
Dabei wurden bereits Lösungsvorschläge diskutiert, nun haben die Unternehmen noch einen Monat Zeit, um diese auszuarbeiten.
Wenn die finalen Vorschläge aber nicht ausreichen, um das EU-Recht einzuhalten, können die Verbraucherschützer dann als Konsequenz auch Durchsetzungsmaßnahmen anordnen.


 
Der neue 50-Euro-Schein kommt !

Ab Anfang April wird der neue Schein - der vierte der sogenannten Europa-Serie - in allen 19 Mitgliedstaaten im Umlauf sein.
Die Bundesbank hat am Donnerstag in Frankfurt am Main die neue Version der 50-Euro-Banknote vorgestellt.
Fälschungssicherer soll sie sein, weiß Vorstandsmitglied Carl-Ludwig Thiele: "Das auffälligste Merkmal ist auf der Vorderseite die Zahl 50, die eben in einer sehr brillanten Form für jeden zu erkennen ist.
Und wenn man die Banknote bewegt, dann schillert sie eben von smaragdgrün zu tiefblau.
Das ist den Bürgern schon bekannt von der 20-Euro-Banknote, von der zehner und der fünfer, so dass dieses Sicherheitsmerkmal das auffälligste Sicherheitsmerkmal der 50-Euro-Banknote ist."

Zum 4. April wird der neue Schein - der vierte der sogenannten Europa-Serie - in allen 19 Mitgliedstaaten im Umlauf sein.
Die neuen 5-, 10- und 20- Euroscheine wurden bereits eingeführt.



 
Darum sollten Sie Ihr Schufa-Profil regelmäßig prüfen !

Berlin Auskunfteien wie die Schufa sammeln und bewerten Daten.
Dabei passieren Fehler – mit bitteren Folgen beim Abschluss von Verträgen.

Ihr Name, eine Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, steht synonym für die Auskunfteien in Deutschland: Schufa.
Doch neben ihr gibt es weitere Anbieter – Creditreform, Bürgel, Deltavista oder Arvato Infoscore.
Sie alle verdienen ihr Geld mit der Auswertung von Daten.
Gegen Bezahlung ziehen sie Rückschlüsse auf Kreditwürdigkeit oder Zahlungsmoral von Firmen und Verbrauchern.
Die Schufa etwa tut das eigenen Angaben zufolge im Schnitt 380.000 Mal pro Tag.

Welche Informationen sammeln Auskunfteien?
In der Regel Name, Geburtsdatum, Geschlecht, aktuelle und frühere Wohnorte sowie Informationen aus Mahn- und Inkassoverfahren, Insolvenzen oder eidesstattlichen Versicherungen, Daten von Kontoeröffnungen, von Verträgen und Krediten.
Manchmal sammeln Auskunfteien auch positive Daten, etwa über eine gute Zahlungsmoral.
Wie lange das gespeichert werden darf, ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Meist müssen Daten drei Jahre nach Erledigung gelöscht werden, etwa Negativeinträge über das Zahlungsverhalten.
Nicht gespeichert werden dürfen Angaben zu Einkommen, Vermögen, Arbeitgeber oder Familienstand.
Die meisten Daten werden von Händlern oder Banken übermittelt, andere beschaffen Rechercheure.

Wie werden daraus Bewertungen?
Die Auskunfteien errechnen auf Grundlage ihrer Daten mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren sogenannte Score-Werte.
Diese geben Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, als Vertragspartner des Bewerteten Geld zu bekommen.

Verbraucherschützer kritisieren, „dass die Verfahren in vielerlei Hinsicht intransparent sind“, sagt Beate Wagner, Juristin der Verbraucherzen*trale Nordrhein-Westfalen.
Wie genau die Unternehmen hier vorgehen, müssen sie nicht preisgeben.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört das Verfahren zum Geschäftsgeheimnis.
„Das Urteil hat bestätigt, dass es sich bei der Formel um einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit handelt – und damit ist sie durch das Urheberrecht geschützt“, sagt Schufa-Sprecher Ingo Koch.
Und das sei durchaus im Sinne des Verbrauchers, „weil es Missbrauch und Betrug vorbeugt“.
Allerdings habe die Schufa ihre Berechnungsmethodik allen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes gegenüber offengelegt.
Koch: „Dadurch erweist sich die Aufsichtsbehörde als Treuhänder beider Seiten, der die Korrektheit der Methode gewährleistet.“

Wann können Datenfehler auftreten und wie werden diese offenkundig?
Die Schufa hat derzeit Informationen und Score-Werte zu 67,2 Millionen geschäftsfähigen Erwachsenen.
Zwar lägen zu 90 Prozent der Personen ausschließlich positive Daten vor, manchmal aber käme es zu Fehl-informationen zum Nachteil der Verbraucher.
Grund dafür können Verwechslungen sein, Meldefehler oder die Folgen betrügerischer Identitätsdiebstähle im Internet.
In einer nicht repräsentativen Stichprobe des „Handelsblatt“ zeigten sich 2014 Fehler in fünf von zehn Datenübersichten.

Nach Erfahrungen von Verbraucherschützern läuft der Klassiker dann so ab: Ein Kunde will im Internet Ware bestellen oder einen neuen Vertrag für das Smartphone abschließen.
„Und plötzlich stellt man fest, dass man die Sachen nur noch gegen Vorkasse bekommen soll oder gleich gar keinen Handyvertrag mehr abschließen kann“, sagt Beate Wagner.
Geschieht dies ohne Vorwarnung, könnte das Scoring einer Auskunftei dafür verantwortlich sein.
Diverse Unternehmen melden oder holen sich dort Informationen über ihre Kunden.

Was können Verbraucher tun?
Die Verbraucherzentralen raten dazu, bei den Auskunfteien regelmäßig die dort gespeicherten Daten abzufragen.
Laut Bundesdatenschutzgesetz müssen diese ebenso wie alle anderen Unternehmen, die persönliche Daten speichern, die Abfrage mindestens einmal pro Jahr kostenlos beantworten.
Diese Datenübersicht ist nicht zu verwechseln mit den Schufa-Auskünften, die man etwa für Vermieter kostenpflichtig kaufen kann.

Wie stelle ich eine Anfrage?
„Das Recht auf Auskunft ist formfrei“, sagt Juristin Wagner.
Die Anfrage kann schriftlich, per Fax, E-Mail, SMS oder telefonisch erfolgen, am besten mit Bezug auf Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz.
Auch auf den Internetseiten der Anbieter gibt es Formularvordrucke.
Die dabei oft geforderte Personalausweiskopie ist laut Verbraucherzentrale NRW überflüssig.
Wer sie dennoch mitschicken will, sollte alle Daten bis auf Name, Anschrift und Geburtsdatum schwärzen.

Wie reagiere ich auf Fehler?
Neben den persönlichen Daten sollten Verbraucher die Angaben über Rechnungen, Verträge und das Zahlungsverhalten prüfen.
Fragen sollten sie nach der Quelle der Informationen und danach, welche Firmen über sie in den vergangenen zwölf Monaten Auskunft eingeholt haben.
Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien berichtigen oder löschen.
„Dazu besteht eine gesetzliche Pflicht“, sagt Wagner. Bestrittene Angaben müssten bis zur Klärung gesperrt werden.
Verbraucher können Korrekturforderungen schriftlich einschicken.
Die falschen oder strittigen Daten sollten konkret und möglichst mit Beleg angegeben werden.


 
Autoreifen werden künftig teurer !

Der Winter ist vorbei, die Temperaturen steigen - nun denken viele Autofahrer über einen Reifenwechsel nach.
Wer sich neue Reifen kaufen will, muss diesmal mehr zahlen.
Grund sind die höheren Kautschuk-Kosten.

Die Hersteller von Autoreifen müssen ihre Preise erhöhen: Continental, Pirelli, Goodyear und Hankook kündigten dies an oder setzen es bereits in die Tat um.
Aus Expertensicht betrifft es die ganze Branche.

Alle Arten von Reifen betroffen
Die Firmen begründen den Preisanstieg um bis zu neun Prozent mit höheren Rohstoffkosten vor allem für Kautschuk.
Es geht um alle Arten von Reifen - ob für Sommer oder Winter, für Pkw oder Lastwagen.

"Die Hersteller müssen ihre Preise anheben, andernfalls würden ihre Gewinnmargen schrumpfen", sagte Frank Biller, Analyst der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW).
"Die höheren Kosten werden weitergereicht - der eine Hersteller macht das früher, der andere später."

Conti sprach mit Blick auf höhere Bezugspreise für Kautschuk von einer "erheblichen zusätzlichen Kostenbelastung, die wir derzeit für das laufende Jahr 2017 in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro erwarten".

Schon seit dem letzten Quartal 2016 hätten sich die Beschaffungspreise für Synthese- und Naturkautschuk erhöht.
Für Händler, die Conti-Reifen beziehen, werde das einzeln festgelegt.
"Die jeweiligen Erhöhungen werden wir nach detaillierter Analyse unserer Kostensituation schrittweise umsetzen", sagte ein Sprecher.

Perspektiven der Branche trotzdem positiv
Reifen von Hankook werden zum 1. April teurer - und zwar um vier bis fünf Prozent.
Die Firma betonte, dass sich ihre Gewinnspanne dadurch nicht erhöhe.
"Die avisierte Preiserhöhung kompensiert derzeit lediglich die zusätzlichen Materialkosten aufgrund stark gestiegener Rohstoffpreise", erklärte ein Hankook-Sprecher.

Pirelli-Reifen werden zeitgleich teurer - um bis zu neun Prozent.
Goodyear hat die Preise bereits zum 1. März um bis zu acht Prozent angehoben.

Die höheren Preise betreffen zunächst zwar nur Händler, die Reifen beziehen.
Aus Sicht Billers ist es aber klar, dass diese entsprechend mitziehen und damit auch die Endverbraucher betroffen sein werden.

Trotz des Rohstoff-Kostenballasts sind die Perspektiven der Branche positiv.
Da weltweit mehr Fahrzeuge auf den Straßen fahren, steige das Marktpotenzial für die Reifenhersteller, sagte Biller.

Gut für die Firmen sei beispielsweise der Boom beim Geländewagen-Verkauf.
Reifen für solche Fahrzeuge sind größer und teurer, die Gewinnspanne ist größer als bei Standardreifen für kleinere Pkw.


 
Bundesregierung weitet Förderung zum Schutz vor Einbrüchen aus !

Berlin - Wer seine Wohnung oder sein Haus besser vor Einbrechern schützen will, kann künftig schon bei einer Investitionssumme von 500 Euro einen Zuschuss bei der KfW beantragen.
Es würden nun auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert, teilten das Bundesinnenministerium, das Bauministerium und die KfW mit.

Bislang lag die Mindestinvestitionssumme für Wohneigentümer und Mieter demnach bei 2000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses liege weiterhin bei zehn Prozent der investierten Mittel, künftig also bei mindestens 50 Euro.
Insgesamt sind bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.


 
Landesmedienanstalten: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen !

Die Medienaufseher der Landesmedienanstalten drohen dem Let’s-Play-Kollektiv „Piet Smiet TV“ und wollen sich bei Hassrede und Falschnachrichten im Netz einschalten.

Landesmedienanstalten im Glück: Endlich gibt es etwas zu tun!
Die für die Aufsicht von Rundfunkangeboten zuständigen Behörden haben ein neues Tätigkeitsfeld entdeckt – den Kampf gegen Hassrede und Falschnachrichten im Internet.
Das verkündeten die Landesmedienanstalten am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Sie begründen das damit, dass sie staatsfern seien und über „viel Knowhow und Erfahrung“ verfügten.
Sie fordern neue Auskunftsansprüche gegen Internetangebote, um prüfen zu können, ob es sich dabei um „journalistisch-redaktionelle“ handele.
Außerdem möchte man als Telemedienaufsicht auch Bußgelder verhängen dürfen.

Eingeleitet hat den Vorstoß die von den Landesmedienanstalten gebildete Kommission für Zulassung und Aufsicht (Zak).
Sie drohte einem der erfolgreichsten Youtube-Kollektive Deutschlands, „Piet Smiet“, am Dienstag mit der Schließung seines Kanals, bei dem es sich um Rundfunk handele.
Wenn bis zum 30. April kein Zulassungsantrag vorliege, werde „Piet Smiet TV“ untersagt.
Rundfunk, so erläutert die Kommission Zak, sei „laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet.
Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.“

4,3 Millionen schauen zu wie PietSmiet Computer spielt
„Piet Smiet TV“ erfülle diese Voraussetzungen.
Piet Smiet zeigt auf Youtube 4,3 Millionen Abonnenten, wie am Computer gespielt wird – das sind Clips aus der schwindelerregend erfolgreichen Kategorie der „Let’s Play“-Videos.
Dass Piet Smiet aber auch an sieben Tagen pro Woche über 24 Stunden live über die auf solche Spielvideos spezialisierte Plattform Twitch.tv streamt, ist in den Augen der Zulassungskommission Zak ein „Rundfunkangebot ohne Zulassung“.
Wer live ins Internet streamen möchte, sollte künftig also zunächst den Anwalt aufsuchen.

Bisher hatten sich die Landesmedienanstalten in dieser Frage zurückgehalten.
Viele Internetangebote verlaufen nicht nach „Sendeplan“ oder sind nicht „journalistisch-redaktionell“ gestaltet, so dass sie rechtlich nicht als Rundfunkangebot gelten.
Doch schon bei der Online-Übertragung der Handball-WM durch die Deutsche Kreditbank sprach die Zak zu Jahresbeginn von einer „Ausnahme“.
Die in Hannover gerade laufende Computermesse Cebit schien wohl als geeigneter Zeitpunkt, zum Halali aufs Netz zu blasen.

So ergreifen die Landesmedienanstalten die Chance, sich in der Debatte über Kontrolle im Internet als Lösung anzubieten.
Sie berufen sich unter anderem auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und sein kürzlich präsentiertes Facebook-Gesetz.
Keine Frage: Hier wird in großen Linien gedacht.


 
Schon ab März: Strompreise steigen für Millionen Privathaushalte !

Für Millionen Privathaushalte in Deutschland steigen einem Medienbericht zufolge erneut die Strompreise.
Dies geht aus einer aktuellen Übersicht des Vergleichsportals Verivox hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.
70 regionale Versorger verlangen demnach höhere Preise ab März, April oder Mai 2017.

m Durchschnitt würden die Rechnungen für die Privatkunden um 4,4 Prozent höher.
Nach Angaben von Verivox bedeute das für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden zusätzliche Kosten von 54 Euro.
Die Anhebungen betreffen demnach alle Bundesländer.

Besonders schlügen sie sich jedoch im Versorgungsgebiet von Eon nieder, heißt es in dem Bericht.
In Bayern stiegen die Preise in der Grundversorgung des Unternehmens um 14,1 Prozent, in Niedersachsen um 7,9 Prozent.
In den Versorgungsgebieten gebe es mehr als zwölf Millionen Haushalte.

Börsen-Strompreise gesunken
Die Unternehmen begründeten die höheren Tarife oft mit den gestiegenen Kosten für die Ökostrom-Umlage.
"Dieser Kostenentwicklung kann sich nun auch Eon leider nicht mehr entziehen", sagte ein Sprecher.
Allerdings sind die Börsen-Strompreise gesunken.

"Die Strompreise dürften deswegen eigentlich nicht so stark anziehen", sagte Bärbel Höhn, Energie-Expertin der Grünen, den Zeitungen.
"Besonders die starken Steigerungen bei einigen Versorgern lassen aufhorchen.
Entweder die Beschaffungsstrategie war schlecht oder es gibt Mitnahmeeffekte."


 
Rechte bei Zustellung: Darf ich Nachbars Paket vor seine Tür stellen ?

Eigentlich sollte das Paket heute ankommen.
Stattdessen landet es beim Nachbarn.
Im schlimmsten Fall ist der nicht erreichbar, im Urlaub oder hat das Paket verloren.
Was darf der Zusteller eigentlich, und was gilt bei der Haftung?

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema:

Darf der Zusteller das Paket einfach beim Nachbarn abgeben?
Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren AGB vor, das Paket beim Nachbarn abgeben zu dürfen, wenn sie den Empfänger nicht antreffen.
„Nachbar“ kann allerdings ein weit gefasster Begriff sein.
„Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, wie weit der Nachbar entfernt wohnen darf“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Manchmal landet das Paket dann etwa in einem Laden in der Nähe.
Teilweise können Verbraucher mit einer Vorausverfügung bestimmen, was mit dem Paket passiert, wenn es nicht zustellbar ist.

Was ist, wenn das Paket weg ist?
Bis zur Ablieferung des Pakets ist das Transportunternehmen verantwortlich.
Der Verbraucher muss aber erst für die Ware zahlen, wenn er sie erhalten hat.
„Verschwindet das Paket also beim Nachbarn, muss der Empfänger nicht zahlen“, erklärt Husemann.
Der Versender muss sich dann an den Transporteur wenden und klären, wo das Paket geblieben ist.
Eventuell muss der dann Kontakt zum Nachbarn aufnehmen.

Muss der Nachbar das Paket überhaupt annehmen?
Nein, er darf die Annahme verweigern.
Ist ein Päckchen offensichtlich beschädigt, sollte man es ohnehin nicht annehmen, damit man keinen Ärger bekommt.
Und auch für Nachbarn gilt: Sie dürfen die Pakete nicht einfach vor die Wohnungstür stellen.
Geht die Sendung auf diese Weise verloren, kann der Absender den Nachbarn unter Umständen haftbar machen.


 
Umstellung auf DVB-T2 wie geplant und ohne Probleme !

Berlin (dpa) - Für das Antennenfernsehen in Deutschland ist eine neue Zeitrechnung angebrochen.
In der vergangenen Nacht wurde der terrestrische Empfang auf den neuen Standard DVB-T2 umgestellt.

Es sei alles planmäßig gelaufen, sagte Franz Schulz, der als Technikchef des verantwortlichen Plattformbetreibers Media Broadcast den technischen Ablauf begleitet hat.
Nach den Informationen von Media Broadcast ist es nach der Umstellung nicht zu schwarzen Bildschirmen gekommen.

Ab 12 Uhr Mittag sollten die Kunden für den Empfang einen Sendersuchlauf an ihren Fernsehern starten.


 
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