Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Amazon wirft Elektronikhändler raus !

Wegen Fake-Bewertungen ? Amazon wirft Elektronikhändler raus.

Amazon ist einer der größten Online-Händler der Welt.
In der Vergangenheit gab es bei manchen Anbietern immer wieder Probleme mit Betrug bei Bewertungen.
Nun hat das Unternehmen reagiert.

Amazon hat alle Produkte des Elektronikherstellers Ravpower von seiner Plattform entfernt.
Das hat das Unternehmen dem Tech-Magazin "The Verge" bestätigt.
Ravpower ist ein großer Hersteller von Ladegeräten und Powerbanks.

Den Grund für den Schritt nannte Amazon nicht.
Fachmedien vermuten, dass falsche Produktrezensionen die Ursache sein könnten.
Zuvor hatte das "Wall Street Journal" berichtet, dass bei einem bestellten Ladegerät ein Angebot beilag, eine gute Produktrezension abzugeben.
Wer das tat, würde dafür eine Geschenkkarte im Wert von 35 Dollar erhalten.

Amazon geht gegen falsche Bewertungen vor
Mithilfe genügend positiver Bewertungen kann das Produkt für Kunden seriöser wirken.
Außerdem kann es in der Suche höher gelistet werden.
Medien haben immer wieder darüber berichtet, dass manche Händler auf Amazon Nutzer für gute Produktbewertungen belohnen.
Auf Telegram oder anderen Plattformen finden sich sogar entsprechende Gruppen, die auf solche Angebote hinweisen.

So ein Vorgehen verstößt aber seit 2016 gegen Amazons Nutzungsrichtlinien.
Nach eigenen Angaben hat Amazon 2020 mehr als 200 Millionen verdächtige Bewertungen von seiner Plattform entfernt, ehe sie von Nutzern gesehen werden konnten.

Falsche Produktbewertungen sind nicht nur ein Problem auf Amazon.
Auch auf anderen Plattformen finden sich immer wieder verdächtige Bewertungen.

In der Vergangenheit hat Amazon auch die bekannten Elektronikzubehör-Hersteller Aukey und Mpow größtenteils von seiner Plattform verbannt.
Zwar können Nutzer immer noch einige Produkte entfernter Hersteller auf der Plattform finden, aber für gewöhnlich werden diese als "Derzeit nicht verfügbar" angezeigt.


 
Falsche Paketdienst-SMS: Verbraucherzentrale NRW warnt vor hohen Kosten !

Kurz nach Ostern erhielten viele Menschen SMS von angeblichen Paketdiensten.
Die Nachrichten stammten jedoch von Betrügern, die auf diesem Weg schadhafte Apps in Umlauf bringen wollten.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt jetzt in einer Mitteilung davor, dass Mobilfunkanbieter auf die Zahlung der durch die Schad-Apps entstandenen Kosten beharren könnten.

Im April wurde bereits über eine neue Betrugsmasche berichtet, bei der Nutzer SMS angeblicher Paketdienste erhielten.
In der Nachricht ging es meist darum, dass ein Paket auf Abholung oder Bestätigung wartet.
Ebenfalls enthalten war ein Link, durch den die Betroffenen eine Lieferung nachverfolgen oder Angaben bestätigen sollten.
Dahinter verbargen sich jedoch schadhafte Apps, die unbemerkt massenhaft SMS verschickten.
Auch wenn die Nachrichten meist vor Rechtschreibfehlern trieften, was meist ein sicheres Anzeichen für betrügerische Machenschaften ist, scheinen einige Nutzer auf die Masche hereingefallen zu sein.

Die Verbraucherzentrale NRW warnte in einer neuen Mitteilung vor der Masche und gibt Tipps, wie sich Betroffene verhalten sollen, wenn der Schaden schon entstanden ist.
Wie die Experten berichten, konnten die durch die Nachricht eingefangenen schädlichen Apps bei Nutzern ohne SMS-Flatrate leicht Kosten von mehreren hundert Euro verursachen.
Einige Mobilfunkanbieter beharren nun auf die Zahlung des entstandenen Schadens.

Laut der Verbraucherzentrale sollen Betroffene hartnäckig bleiben, auch wenn der Mobilfunkanbieter auf Zahlung der Rechnung besteht.
Hier sollen Nutzer eine Kopie der Strafanzeige übersenden und argumentieren, dass der Versand der massenhaften SMS durch die unerwünschten Apps durchgeführt wurde.
Zudem sollte man nachfragen, ob der eigene Anbieter Schutzmechanismen gegen ein solches untypisches Verhalten anbietet.

Einige Unternehmen bieten den Nutzern derzeit an, die entstandenen Kosten auf 100 Euro zu deckeln.
Dafür soll jedoch eine Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, dass weitere Schäden künftig komplett von den Verbrauchern getragen werden müssen.
Hier sollte nicht voreilig unterschrieben, sondern solche Verträge geprüft und zweifelhafte Klauseln gestrichen werden.
In einigen Fällen könnten die Kosten auch von der Hausratversicherung übernommen werden, wenn ein Schutz vor Phishing besteht.


 
Neuer Interessent für Real-Filialen !

Rewe will Filialen von Real übernehmen.

Lange Zeit hielt sich der Handelskonzern Rewe bedeckt, was eine mögliche Übernahme von Real-Geschäften anging.
Nun wird bekannt: Das Unternehmen greift nach Märkten der Warenhauskette.

Im Bieterrennen um die Filialen der Sb-Warenhauskette Real gibt es einen neuen Mitstreiter: Der Kölner Handelskonzern Rewe, zu dem auch die Penny-Märkte gehören, will Geschäfte von Real übernehmen.

Das geht aus einer Liste des Bundeskartellamts hervor.
Demnach befindet sich die Rewe-Gruppe in einem "laufenden Fusionskontrollverfahren".

Das ist die erste Phase der Kartellamt-Kontrolle.
Nachdem eine Firma Interesse an einer Übernahme eines Konkurrenten angemeldet hat, muss die Behörde binnen eines Monats entscheiden, ob der Zusammenschluss aus Wettbewerbsgründen in Ordnung ist – oder ob der Plan weiter untersucht werden muss.
Erst bei grünem Licht können nächste Schritte zur Übernahme eingeleitet werden.

Rewe will zwei Filialen von Real übernehmen
Im konkreten Fall geht es um zwei Real-Filialen in Balingen und Oldenburg, die Rewe übernehmen möchte.
Die Zukunft der Balinger Filiale ist laut Standortangaben von Real bis jetzt noch offen, das verbliebene Real-Geschäft in Oldenburg-Kreyenbrück sollte nach bisherigem Plan zum 31. Januar 2022 geschlossen werden.

Eigentlich wollte Edeka diesen Markt übernehmen, doch das Kartellamt untersagte die Offerte im März 2021.

Nun bleibt abzuwarten, ob Rewe den Markt in Oldenburg umflaggen darf.
Die zweite Filiale in Oldenburg wurde bereits Anfang dieses Jahres von Kaufland übernommen.

Schicksal zahlreicher Real-Märkte ist offen
Für Rewe sind es die ersten Märkte, an denen der Handelskonzern Interesse angemeldet hat.
Lange Zeit hielt sich das Unternehmen im Wettlauf um Real bedeckt.
Fraglich ist jedoch, ob Rewe erwägt, weitere Geschäfte zu übernehmen.

Der russische Investor SCP hatte die angeschlagene Real-Kette mit ihren damals noch rund 270 Märkten von der Metro im vergangenen Jahr erworben – um sie zu zerschlagen und weiterzuverkaufen.

Kaufland und Edeka haben sich bereits eine große Zahl von Filialen gesichert.
Auch kleinere Handelsketten wie Globus wollen einige Märkte übernehmen.

Doch das Schicksal von zahlreichen anderen Standorten ist noch offen, so auch das der Geschäfte in Köln, wo die Rewe-Gruppe ihren Sitz hat.


 
Strom sparen: Diese Geräte sollten nicht vom Netz genommen werden !

Strom sparen ist gut und richtig, doch nicht für jedes Elektrogerät sinnvoll.
Moderne Fernseher sollten zum Beispiel dauerhaft mit dem Stromnetz verbunden sein.
Wann Sie den Stecker außerdem nicht ziehen sollten.


Der Ansatz, Geräte ganz vom Stromnetz zu trennen, damit sie im Stand-by nicht unnötig Energie verbrauchen, ist goldrichtig.
Am einfachsten klappt das mit schaltbaren Steckerleisten.
Doch nicht jedes Gerät darf vom Netz getrennt werden.

Ist das bei einem Gerät der Fall, weisen die Hersteller in aller Regel in der Bedienungsanleitung darauf hin.
Moderne OLED-Fernseher etwa sollten angeschlossen bleiben, damit sie nachts einen Regenerationslauf für das Display durchlaufen können.

Dem WLAN-Router schadet es zwar nicht prinzipiell, wenn man ihn Nacht für Nacht vom Netz trennt.
Es ist aber nicht unbedingt notwendig und kann zudem unangenehme Nebenwirkungen haben.

So sind heute meist auch die Festnetztelefone über den Router verbunden.
Ist das Gerät vom Netz, kann man also in dieser Zeit auch nicht angerufen werden.
Zum Stromsparen hilft es schon, das WLAN-Signal nachts abzuschalten.
Bei vielen Routern geht das mit einem einfachen Tastendruck auf dem Gerät.
Oftmals lässt sich im Routermenü auch einstellen, dass das WLAN-Modul nachts automatisch ab- und morgens wieder angeschaltet wird.

Ein anderes Beispiel sind Tintenstrahldrucker.
Auch bei ihnen ist es nicht sinnvoll, sie nach jedem Gebrauch wieder vom Strom zu nehmen.
Denn die Drucker starten jedes Mal, wenn sie vom Netz getrennt worden sind und dann wieder eingeschaltet werden einen Druckkopfreinigungslauf.
Dabei wird viel Tinte verbraucht.
Und die ist meist teurer als der eingesparte Strom.


 
Weniger drin, aber teurer: Das ist die "Mogelpackung des Monats" !

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrere Soßen zur "Mogelpackung des Monats" gekürt.
Diese haben nicht nur neue Namen.
Der Hersteller hat die Veränderung des Designs auch genutzt, um die Füllmenge zu reduzieren.

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gleich mehrere Produkte zur "Mogelpackung des Monats Juni" gekürt: sechs verschiedene Kochsoßen von Homann.
Der Hersteller hat eine Umbenennung der Soßen und ein damit verbundenes neues Design dazu genutzt, auch die Füllmengen zu verändern.

Aus "Zigeuner Sauce" wurde teurere "Paprika Sauce"
Kürzlich wurde aus den alten "Zigeuner Saucen" eine "Paprika Sauce Balkan Art" und eine "Scharfe Paprika Sauce" und aus der "Jäger Sauce" eine "Champignon Sauce".
Statt der ehemaligen 500 Milliliter beinhalten die Flaschen nun nur noch 400 Milliliter.
Gleichzeitig wurde das Sortiment um drei Produkte erweitert ("Curry Sauce", "Pfefferrahm Sauce", "Tomatenrahm Sauce") – auch diese werden in der kleineren Flasche angeboten.

"Die Gläser sind im direkten Vergleich zwar etwas schlanker, doch so richtig klar wird einem der Soßenschwund erst, wenn man die Füllmengen der alten und neuen Produkte miteinander vergleicht", schreiben die Verbraucherschützer.

Der Verkaufspreis der Soßen wurde ebenfalls verändert.
Allerdings sind diese bei weniger Inhalt nicht etwa günstiger geworden.
Im Gegenteil: Kunden müssen nun mehr Geld für "Paprika Sauce" und Co. hinlegen.
Bei Kaufland in Hamburg etwa kostete die alte Soße 0,99 Euro, nun werden 1,49 Euro fällig, so die Verbraucherzentrale.
Das entspricht einer Preiserhöhung von 88 Prozent.

Den Verbraucherschützern ist noch eine weitere Veränderung aufgefallen, die nicht jedem gefallen wird.
Bei den zwei "Paprika Saucen" hat Homann den Zuckergehalt angehoben.
Statt aus knapp elf Prozent bestehen die Soßen nun zu knapp 14 Prozent aus Zucker.
Dafür verzichtet Homann allerdings auf den Süßstoff Natriumsaccharin.
Damit die Soßen weiterhin süß genug sind, stecken rund 30 Prozent mehr Zucker darin.

Das sagt Homann zu den Veränderungen
Homann wollte der Verbraucherzentrale Hamburg die Beweggründe zur Füllmengenreduzierung und der versteckten Preiserhöhung nicht darlegen.
Der Hersteller teilte lediglich mit, man würde nur direkt mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sprechen.
Diesen gegenüber äußert sich das Unternehmen wie folgt: "Wir haben durch eigene Marktforschung herausgefunden, dass die Verbraucher bei Soßen eine Menge von 400 ml der Menge von 500 ml vorziehen."
Das habe mit der demografischen Entwicklung in Deutschland zu mehr Single-Haushalten zu tun.
Für diese sei die 400-Milliliter-Flasche eine ideale Größe.

Für die Verbraucherschützer klingt "eigene Marktforschung" nach einer Ausrede – "und gefragt hat Homann sicherlich auch nicht, ob Verbraucherinnen und Verbraucher bereit wären, für ein kleineres Glas 88 Prozent mehr zu bezahlen".


Quelle:
 
Rente wird 2022 wohl steigen !

Nächstes Jahr - Senioren können mit steigenden Renten rechnen.

Wegen der Corona-Krise sind die Renten in diesem Jahr im Westen nicht und im Osten nur kaum gestiegen.
Für 2022 gibt es aber positive Aussichten.

Nach der Renten-Nullrunde in diesem Jahr können sich die Rentnerinnen und Rentner im kommenden Jahr voraussichtlich wieder auf steigende Bezüge einstellen.
"Steigen die Löhne in diesem Jahr wie erwartet, wird es im nächsten Jahr voraussichtlich wieder eine positive Rentenanpassung geben", sagte die Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung, Anja Piel, am Donnerstag bei einer Bundesvertreterversammlung.

Genaueres wisse man derzeit aber noch nicht.
"Die Höhe steht erst im Frühjahr 2022 fest", so Piel.
Aufgrund des Corona-Einbruchs stagnieren die Renten in diesem Jahr im Westen.
In den neuen Bundesländern steigen die Renten zum 1. Juli um 0,7 Prozent.
Gekürzt werden können Renten indes nicht, dafür gibt es eine staatliche Garantie.

Normalerweise behilft sich der Staat mit einem Trick und verrechnet eine eigentlich nötige Senkung mit möglichen Erhöhungen in den kommenden Jahren.
Diese würden dann also geringer ausfallen.
"Nachholfaktor" nennt sich dieser Mechanismus.

Aber: Er ist bis 2025 ausgesetzt, sodass die diesjährige "theoretische Rentenkürzung" in den kommenden Jahren nicht negativ ins Gewicht fällt.

Rentenbeiträge sollen bis 2022 konstant bleiben
Die Einnahmen der Rentenversicherung aus Beiträgen stiegen im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent.
Nach den aktuellen Schätzungen dürften sich die Pflichtbeiträge im Jahr 2021 um 1,9 Prozent erhöhen.
Diese Entwicklung weise auf eine langsame Normalisierung hin, erklärte Piel.

Nach den aktuellen Vorausberechnungen bleibe der Beitragssatz mindestens noch 2022 konstant.
"2023 könnte eine kleine Anhebung auf 18,7 Prozent erforderlich sein", so Piel.
Im Oktober 2020 war für 2023 noch ein Beitragssatz von 19,3 Prozent prognostiziert worden.

Der laut Gesetz maximale Beitragssatz von 20 Prozent werde bis 2025 aus heutiger Sicht nicht erreicht.
Auch beim Rentenniveau werde die Haltelinie von 48 Prozent bis 2025 eingehalten.
Im laufenden Jahr betrage das Rentenniveau 49,4 Prozent.
Durch einen statistischen Effekt werde das Rentenniveau dabei ab dem 1. Juli 2021 rechnerisch um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen.

Rentendiskussion "sachlich führen"
Gundula Roßbach, Präsidentin der Rentenversicherung, nannte es "wichtig", die Rentendiskussion ruhig und sachlich zu führen.
Sie warnte davor, immer wieder negative Prognosen zur Rentenversicherung herauszugeben, wenn bei den Menschen nicht deutlich werde, dass sie auf spekulativen Annahmen basierten.

Viele negative Langfristvoraussagen zur Rente in der Vergangenheit hätten sich nicht bewahrheitet.
Die umlagefinanzierte Rentenversicherung habe sich gerade auch in schwierigen Zeiten bewährt, zuletzt in der Finanzkrise und während der Corona-Pandemie.


 
Test: Fünf Shampoos fallen durch !

"Öko-Test" prüft Farbshampoos - Das teuerste Shampoo im Test fällt durch.

"Öko-Test" hat 20 Shampoos für coloriertes Haar genauer unter die Lupe genommen.
Die Liste der gefundenen, umstrittenen Inhaltsstoffe ist lang.

Bei einer Untersuchung von Shampoos für coloriertes Haar hat Naturkosmetik am besten abgeschnitten.
Die Zeitschrift "Öko-Test" (7/2021) testete insgesamt 20 Produkte für gefärbtes und getöntes Haar.
Drei Shampoos mit Naturkosmetikzertifikat schnitten mit "sehr gut" ab.

Unter den konventionellen Produkten fanden sich fünf "gute", drei "befriedigende" und vier "ausreichende" sowie fünf, die durch den Test gefallen sind.

PEG/PEG-Derivate in fast jedem Farbshampoo
In fast allen konventionellen Shampoos kritisierten die Tester das anionische Tensid Sodium Laureth Sulfate (SLES), nur eines war frei davon.
Bei dem Tensid handelt es sich um Polyethylenglykol (PEG) beziehungsweise seine Derivate, die die Haut durchlässiger machen können für Fremdstoffe.
Die Tester merkten an, dass es deutlich mildere Tenside gibt – die auch die Farbe schonen.

Die Liste der von "Öko-Test" kritisch gesehenen Inhaltsstoffe in Farbshampoos ist aber noch länger.
In mehr als der Hälfte der Produkte waren synthetische Polymere oder Silikone enthalten.
Silikone lassen das Haar zwar kurzfristig glänzen, auf Dauer können sie es aber stumpfer wirken lassen.
Zudem können sie der Umwelt schaden, weil sie sich nur schwer wieder abbauen.
Gleiches gilt für synthetische Polymere.

Vier Produkte enthielten zudem den künstlichen Duftstoff Hydroxycitronellal, der Allergien auslösen kann.
Und damit nicht genug zum Thema Duftstoffe: In drei Farbshampoos entdeckte das Labor künstliche Moschusdüfte.
Diese können sich im menschlichen Fettgewebe anreichern und verbreiten sich überall in der Umwelt.

Zudem entdeckten die Tester einige Stoffe, die nur in ein oder zwei Produkten im Test enthalten waren:

Lilial, ein Duftstoff, der möglicherweise fortpflanzungsschädigend ist.
Chlormethylisothiazolinon (CIT), ein Konservierungsstoff, der Hautreizungen hervorrufen kann.
Butylhydroxytoluol (BHT), ein Antioxidans, das vom wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission (SCCS) als sehr bedenklich eingestuft worden ist.
Es wird eine allergieauslösende und sensibilisierende Wirkung vermutet.
Zudem ist der Stoff biologisch schwer abbaubar.
Diethylphthalat (DEP), welches laut der Verbraucher-App Codecheck den natürlichen Schutzmechanismus der Haut beeinträchtigen und den Hormonhaushalt stören kann.

"Öko-Test": Diese fünf Shampoos fallen durch
Durch den Test fielen folgende fünf Produkte, in denen mehrere der genannten umstrittenen Stoffe steckten:

"Pantene Pro-V Vita Glow Color Protect Shampoo" von Procter & Gamble: Hat "ungenügend" abgeschnitten.
Es enthält Hydroxycitronellal und künstlichen Moschusduft sowie den Konservierungsstoff CIT.
Zudem stecken weitere synthetische Polymere/Silikone darin.

"Hair Biology Full & Shining Shampoo Feines & Coloriertes Haar" von Procter & Gamble: Hat "ungenügend" abgeschnitten.
Es enthält Hydroxycitronellal sowie den Konservierungsstoff CIT.
Zudem stecken weitere synthetische Polymere/Silikone darin.

"Guhl Color Schutz & Pflege Shampoo" von Guhl Ikebana: Hat "ungenügend" abgeschnitten.
Es enthält Lilial, künstlichen Moschusduft, Ethylhexylmethoxycinnamat und das Antioxidans BHT.
Zudem stecken weitere synthetische Polymere/Silikone darin.

"Avocado Farbschutz-Shampoo" von Rausch: Hat "mangelhaft" abgeschnitten.
Enthält Hydroxycitronellal und DEP.
Zudem stecken weitere synthetische Polymere/Silikone darin.
Ist mit 15,63 Euro pro 250 Milliliter das teuerste Produkt, das getestet wurde.

"Elvital Color-Glanz Farbschutz Pflegeshampoo" von L'Oréal: Hat "mangelhaft" abgeschnitten.
Es enthält künstlichen Moschusduft.
Auch in diesem Produkt stecken weitere synthetische Polymere/Silikone.

Getestet wurden insgesamt 20 Shampoos für coloriertes Haar, darunter drei Naturkosmetikprodukte.
Sie kosteten zwischen einem Euro und fast 16 Euro pro 250 Milliliter.
Das Gesamturteil basiert auf der Bewertung der Inhaltsstoffe, die Shampoos wurden auf verschiedene umstrittene Stoffe analysiert.
Die Tester schauten aber auch, ob die Verpackungen ganz oder teilweise aus Recycling-Materialien bestehen und ob sie chlorierte Verbindungen wie PVC enthielten.


 
Neuer Beschluss: Bundestag beschließt Update-Pflicht für Smartphones und Co !

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelte bislang fast ausschließlich den Umgang mit analogen Dingen.
Ein neues Gesetz soll nun die Regelungen des BGB in das digitale Zeitalter führen.

Bei Geräten mit digitalen Elementen wie Tablets, Smartwatches, Smartphones oder andere smarte Geräte gilt künftig eine Update-Pflicht.
Ein Gesetz, das der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet hat, verpflichtet den Anbieter zur regelmäßigen Aktualisierung seines Produkts.

Die Regelungen gelten auch für reine Digitalprodukte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste.
Damit sollen die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit der erworbenen Geräte und Dienstleistungen langfristig gewährleistet bleiben.

Zeitraum noch unbekannt
Für welchen Zeitraum die Update-Pflicht gilt, ist allerdings nicht ausdrücklich festgeschrieben.
Im Gesetz ist nur von einem Zeitraum die Rede, den der Kunde "aufgrund der Art und des Zwecks" des erworbenen Geräts erwarten könne.

Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte, mit den neuen Regelungen schaffe man "Rechtssicherheit und Durchblick im dichten Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen".
"Damit machen wir das Vertragsrecht fit für die Zukunft."

Gesetz ist "digitale Revolution"
Experten werteten die Auswirkungen als weitreichend: "Das Gesetz ist eine digitale Revolution", sagte Kristina Schreiber, Spezialistin für IT-Recht und Digitalisierung in der Wirtschaftskanzlei Loschelde.
"Mit dem neuen digitalen Vertragsrecht kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte in unser Bürgerliches Gesetzbuch."
Damit sei nun Rechtssicherheit für Anbieter und Verbraucher gegeben.
Gleichzeitig seien auch die Pflichten der Anbieter digitaler Produkte klar geregelt – und nicht mehr abhängig von Einzelfallentscheidungen.

Als "wirklich revolutionär" wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persönliche Daten als Währung anerkenne.
"Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbraucher mit Daten oder Geld bezahlen."
Beide Fälle würden auch im Gesetz gleich behandelt.
"Daraus erwächst natürlich eine enorme Kontrollmöglichkeit durch den Verbraucherschutz einerseits, und die Anbieter müssen jetzt reagieren."

Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher ferner im Fall eines beschädigten Produkts.
Bislang lag ein Gewährleistungsfall in der Regel nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf vor.
In Zukunft gilt hingegen zwölf Monate lang grundsätzlich die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.


 
Mehr Rente für Ossis, weniger Einwegplastik: Das ändert sich im Juli !

Viele Produkte aus Einwegplastik sind in Deutschland ab dem 3. Juli verboten.
Ostdeutsche Rentner können sich derweil über minimal steigende Renten freuen.
Der Juli bringt einige Neuerungen – nur im Fernsehen bleibt es beim Alten.

Ein Überblick:

Renten in Ostdeutschland steigen
Zum 1. Juli werden die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent steigen.
Die Rentner in Westdeutschland erhalten jedoch keine Erhöhung ihrer Bezüge.
Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat.
Diese ist Grundlage für die jährliche Rentenanpassung.
Nach den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahres müssten die Rentenwerte eigentlich sogar sinken.
Die sogenannte Rentengarantie sorgt in den westdeutschen Bundesländern aber dafür, dass die Renten trotzdem nicht gekürzt werden.
Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts entspricht der gesetzlich vorgesehenen Ost-West-Angleichung.
Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro.
Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert dann weiterhin 34,19 Euro.

Produkte aus Einwegplastik werden verboten
Viele Produkte aus Einwegplastik sind in Deutschland ab dem 3. Juli verboten.
Betroffen sind Artikel, für die es Alternativen gibt, etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweggeschirr.
Auch bestimmte Trinkbecher sowie Einwegbehälter aus Styropor dürfen nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.
Vorhandene Ware darf noch verkauft werden.

Glücksspiele im Internet bekommen neue Regeln
Online-Poker und Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt.
Dann tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft: Er soll ein deutschlandweit einheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen.
Künftig ist beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich.
Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren.
So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden.
Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen.
Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, wie es die Berliner Senatskanzlei formuliert.
Ziel sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen.

Sommerpause für viele Fernsehformate
Das Fernsehen sendet weiter, aber frische Inhalte fehlen oft – im Hochsommer ist für viele Fernsehformate Sommerpause.
Bei der ARD sind neben dem Dauerbrenner „Tatort“ auch die Talk-Klassiker „Anne Will“, „Hart aber fair“ und „Maischberger“ schon jetzt für mehrere Wochen in den Ferien.
„Maybrit Illner“ im ZDF folgt Mitte Juli und „Markus Lanz“ Anfang August.
Sportfans können ab dem 23. Juli mit dem TV-Großereignis Olympia überbrücken.

3G wird abgeschafft
Die Deutsche Telekom und Vodafone schalten ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) zum 30. Juni ab.
Davon betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone benutzen oder einen Vertrag haben, der nicht den neueren 4G/LTE-Standard einschließt.
Das sind wenige Verbraucher: Bei Vodafone machte 3G zum Jahreswechsel 2,5 Prozent des mobilen Datenverkehrs aus.
O2 will das 3G-Netz bis zum Jahresende abschalten.
Telefongespräche oder klassische SMS-Nachrichten sind weiter möglich, weil der auf Telefonie ausgerichtete Mobilfunk-Standard der zweiten Generation (2G/Edge) bestehen bleibt.

Neue Regeln für KfW-Förderung
Wer ein Haus baut oder saniert und dafür Fördermittel des Bundes will, muss vom 1. Juli an neue Regeln beachten.
Dann greift die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die mehrere Programme der Bank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst.
Die Förderung soll damit attraktiver werden.
Außerdem muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden.

Höhere Kosten beim Online-Shoppen
Wer in Nicht-EU-Ländern wie den USA, China oder auch der Schweiz kleinere Waren bestellt, muss vom 1. Juli an mit höheren Kosten rechnen.
Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer auch für Artikel entrichtet, für die bisher eine Freigrenze von 22 Euro galt.
Für viele Produkte gilt in Deutschland wie bei der Mehrwertsteuer ein Satz von 19 Prozent.
Für Bücher sind sieben Prozent fällig.
Für den eigentlichen Zoll, der zusätzlich erhoben wird, gilt weiter eine Freigrenze von 150 Euro.

Eine Woche Ferien für alle
Nach und nach bekommen jetzt alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland große Ferien.
Als letztes Bundesland startet Bayern am 30. Juli.
Bis zum 1. August sind dann für ein Wochenende alle Schüler in Deutschland in den großen Ferien.


 
Internet-Verträge nie spontan im Shop abschließen !

Verbraucherschützer warnen: Sie sollten nie einen Internet- oder Telefonvertrag spontan in einem Ladengeschäft/Shop abschließen, sondern besser online oder per Telefon.

Der Grund.

Derzeit erhält die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Beschwerden zu Internet- und Telefonverträgen, die in Shops von Telekommunikationsunternehmen unterschrieben wurden.
Die Kunden beschweren sich, weil die Vertragspakete im Nachhinein teurer ausfielen als erwartet.
Das Problem: Im Shop abgeschlossene Verträge können Sie laut den Verbraucherschützern in der Regel nicht mehr rückgängig machen und sind demnach an langfristige Zahlungspflichten gebunden.

Nun gibt es aber durchaus einen nachvollziehbaren Grund, weswegen Kunden einen Vertrag nicht online abschließen, sondern in einen lokalen Shop gehen: Sie wollen sich dort persönlich beraten lassen und unkompliziert Fragen an einen persönlichen Ansprechpartner stellen können.
Gerade bei technischen Details wünschen sich viele Menschen eine detaillierte persönliche Beratung.
Doch genau dieses Vertrauen in die Beratung vor Ort kann zum Problem werden.

Doch die Verbraucherschützer stellen fest, dass bei dieser Beratung im Shop mitunter zu teure Vertragspakete herauskommen, indem die Kunden für Zusatzleistungen wie zum Beispiel TV-Nutzungspakete unterschreiben, die sie eigentlich nicht haben wollen.
Deshalb sollte man den Vertrag nicht sofort im Ladengeschäft unterschreiben, sondern sich alles zu Hause noch einmal in Ruhe durchlesen und eine Nacht darüber schlafen.

Denn wer einen Vertrag im Shop unterschreibt, ist meist daran gebunden (Ausnahme sind zum Beispiel Verträge mit Ratenzahlung).
Sie müssen die vereinbarten Leistungen also über die volle Laufzeit von meist zwei Jahren bezahlen, wie die Verbraucherschützer betonen.

Alternative: Verträge besser online abschließen
Dieses Problem haben Sie bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen in der Regel nicht!
Denn online oder telefonisch abgeschlossene Verträge können Sie 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen kündigen.

Details zum Widerrufsrechtgibt es hier.



 
Was bei Aldi und Lidl jetzt mehr kostet !

Discounter erhöhen Preise - Diese Produkte sind bei Aldi und Co. teurer geworden.

Die Discounter haben in den vergangenen Monaten mehr Preise erhöht als gesenkt.
Eine Analyse zeigt, welches Segment vor allem von den Preissteigerungen betroffen ist.

Bei Discountern sind viele Produkte in den vergangenen Monaten teurer geworden.
Besonders für Markenartikel müssen Kunden jetzt mehr Geld hinlegen.
Das berichtet die "Lebensmittel Zeitung" unter Berufung auf eine Auswertung des Wirtschaftsinformationsdienstes preiszeiger.de.

Bei allen Discountern wurden demnach mehr Markenprodukte teurer als billiger.
Bei Aldi Nord zum Beispiel stieg von Januar bis Mai 2021 der Preis von 163 Markenartikeln, bei Aldi Süd von 154.
Dem stehen jeweils 127 beziehungsweise 124 Preissenkungen im gleichen Zeitraum gegenüber.
Bei Lidl sind es der Auswertung zufolge 262 Preiserhöhungen und 130 -senkungen.

Netto kommt im Markensegment sogar auf 512 Artikel, die teurer wurden (318 Preissenkungen).
Bei der Analyse zählte jede Produktvariante als einzelner Artikel.

Diese Lebensmittel sind teurer geworden
Die Preiserhöhungen bei den Discountern betreffen zum Beispiel die folgenden beliebten Markenprodukte:

Wagner Pizza
Schokolade von Milka
Hanuta
Haribo
Coca-Cola und
Red Bull

Der Preis von Hanuta beispielsweise sei demnach von 1,99 auf 2,19 Euro gestiegen.
Das ist ein Preisanstieg von rund zehn Prozent.

Auch viele Eigenmarken sind teurer geworden
Anfang des Jahres hatte es noch einige Preissenkungsrunden bei Aldi gegeben.
Im Anschluss seien aber mehr Preise erhöht als gesenkt worden, so die "Lebensmittel Zeitung".

Auch bei den Eigenmarken vieler Discounter ist das der Fall.
Von Januar bis Mai gab es in diesem Segment nur bei Aldi Süd und bei Penny mehr Artikel, die reduziert wurden als solche, die teurer wurden (408 zu 354 beziehungsweise 294 zu 289).


 
Zum 1. Juli: Höhere Pfändungsfreigrenze bei der Rente !

Wer von einer Pfändung betroffen ist, hat bald ein wenig mehr Geld zur Verfügung.
Denn die Pfändungsfreigrenzen steigen.
Gepfändet werden kann nicht nur der Lohn, sondern auch die Rente.

Wer Schulden hat, kann schnell an sein persönliches finanzielles Limit kommen.
Werden offene Rechnungen oder Raten dann nicht mehr beglichen, können Gläubiger das Einkommen pfänden lassen.
Das gilt auch für Renten.
Doch Betroffenen bleibt bald ein wenig mehr Geld übrig: Zum 1. Juli 2021 werden die geltenden Pfändungsfreigrenzen angehoben.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Der Freibetrag hängt von der Höhe des Einkommens und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.
Ist kein Unterhalt zu zahlen, ist ein monatliches Einkommen bis unter 1260 Euro von einer Pfändung ausgeschlossen.
Bei einer monatlichen Rente von rund 1300 Euro können beispielsweise nur rund 33 Euro im Monat gepfändet werden.

Eine Rente wird nach geltendem Recht wie ein Arbeitseinkommen behandelt und kann deshalb ebenso gepfändet werden.
Aber: Nur der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, kann gepfändet werden.

Rentenversicherungsträger prüft und legt pfändbaren Betrag fest
Die Pfändungsfreigrenze ergibt sich aus der Tabelle zur Zivilprozessordnung.
Sie soll sicherstellen, dass Betroffene auch bei einer Pfändung des Arbeitseinkommens beziehungsweise der Rente über ein Existenzminimum verfügen und Unterhaltspflichten nachkommen können.
Geprüft und festgelegt wird die Höhe des pfändbaren Betrags durch den Rentenversicherungsträger, der für die Zahlung der Rente zuständig ist.
Dabei darf der von der Pfändung Betroffene aber nicht zum Sozialhilfeempfänger werden.

Bei einer Kontopfändung sind Rentenzahlungen sofort ab Zahlungseingang in vollem Umfang pfändbar.
Einen Schutz davor bietet die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.
Beim sogenannten P-Konto handelt es sich um ein Giro-Konto mit besonderem Pfändungsschutz.
Es ermöglicht Schuldnern trotz Kontopfändung über den unpfändbaren Teil der Einkünfte zu verfügen.

Weitere Informationen gibt es bei den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800, auf und bei der Schuldnerberatung.


 
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