Corona - Infos: In und Ausland !

Sachsen führt Maskenpflicht im Auto ein !

Sachsen hat seine neue Corona-Schutzverordnung vorgestellt.
Ab 15. Februar gilt im Auto eine Maskenpflicht, sobald Personen aus mehr als zwei Hausständen zusammen fahren.

Am Donnerstagvormittag hat Sachsens Landesregierung auf einer Pressekonferenz die neue Corona-Schutzverordnung für das Bundesland vorgestellt.
Nachdem am Mittwoch bereits der bundesweite Lockdown bis 7. März verlängert worden war, hat die sächsische Regierung nun zusätzliche Punkte verkündet.

Dazu gehöre die Einführung einer Maskenpflicht in Autos, wenn Personen außerhalb des eigenen Hausstandes mitfahren, wie Sozialministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden erklärte.
Der "Freien Presse" zufolge seien von der Regelung auch Fahrgemeinschaften und Handwerker betroffen.


 
Stand: 12.02.2021 - Aktuelle Zahlen zur Corona-Krise - Neu: Länder-Karte zeigt Weg zur Ziel-Inzidenz 35 !



Quelle: ntv Nachrichten
 
Nach Impfung: Mehrere Krankmeldungen im Rettungsdienst !

Nach einer Corona-Impfung mit dem Wirkstoff von Astrazenca haben am Donnerstag einige Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Kreis Minden-Lübbeck über Nebenwirkungen geklagt.
Einzelne Mitarbeitende des Rettungsdienstes hätten sich in der Folge krankgemeldet, teilte eine Sprecherin des Kreises am Freitag der Deutschen Presse-Agentur schriftlich mit.
Zuvor hatte das "Mindener Tageblatt" berichtet.
Dem Kreis zufolge handelt es sich um gewöhnliche Nebenwirkungen, die bei Impfungen gelegentlich auftreten.

"Der Rettungsdienst war zwischenzeitlich personell nicht optimal aufgestellt, aber jederzeit sichergestellt.
Seit heute Mittag ist er auch wieder komplett im Einsatz", heißt es in der Stellungnahme.
Konkret sei ein Rettungswagen in Rahden durch Kräfte aus Lübbecke besetzt und in Lübbecke konnte das Deutsche Rote Kreuz aktiviert worden, um einen Rettungswagen und einen Krankentransport-Wagen der Wache Lübbecke zu besetzen.
"Dieses Vorgehen, auf Kräfte des DRK zurückzugreifen, ist auch sonst bei krankheitsbedingten Ausfällen oder zu Spitzenzeiten üblich", sagte die Leiterin des Krisenstabes Cornelia Schöder.
Die genaue Zahl der Mitarbeiter, die über Nebenwirkungen geklagt hätten, sei dem Kreis nicht bekannt.


 
Lockdownregelungen in NRW verlängert - mit zwei Ergänzungen !

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verlängert die Coronaregelungen für Nordrhein-Westfalen um zunächst eine Woche - bis zum 21. Februar.
Dabei gebe es zwei notwendige Anpassungen, wie das Ministerium mitteilt.

Die Maskenpflicht gelte künftig in einer Entfernung von zehn Metern von Geschäftseingängen.
Damit werde der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach dieser Bereich klarer abgegrenzt werden muss, Sorge getragen.

Und: Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen müssen nun eine medizinische Maske tragen.


 
Stand: 13.02.2021 - Nutzerfragen zur Corona-Krise - Wird die Maskenpflicht nie enden ?



Quelle: ntv Nachrichten
 
Corona-Opfer verloren laut RKI-Analyse im Schnitt 9,6 Jahre Lebenszeit !

Ausgehend von den Infektionsmeldungen an das RKI haben Wissenschaftler eine Schätzung aufgestellt, wie viel Lebenszeit Menschen in Deutschland im Jahr 2020 durch Erkrankungen am Coronavirus verloren ging.
Männer büßten dabei im Schnitt mehr Lebensjahre ein.

Wissenschaftler vom Robert-Koch-Institut (RKI) haben berechnet, dass in Deutschland durch Erkrankungen mit dem Coronavirus schätzungsweise 305.641 Lebensjahre verloren gingen.
Ihre Berechnungen haben sie jetzt im „Deutschen Ärzteblatt“ veröffentlicht.
Die verlorene Lebenszeit gibt neuen Aufschluss in der Frage, wie stark sich die Pandemie auf die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland auswirkt.
Sie tritt als weitere Kennzahl neben die Zahl der Corona-Toten, die Inzidenz sowie den Anteil ins Krankenhaus eingewiesener Menschen.

Laut Berechnung verlor ein mit Corona verstorbener Mensch im Mittel 9,6 Jahre seines Lebens, bei Menschen unter 70 Jahren waren es sogar 25,2 Jahre.
Die Wissenschaftler gehen dabei von der durchschnittlichen Lebenserwartung in einem bestimmten Alter aus, Vorerkrankungen berücksichtigen sie nicht.

Je jünger ein Mensch war, der mit Corona stirbt, um so mehr verlorene Lebensjahre sind demnach anzunehmen.
Das Vorgehen ist angelehnt an eine große Studie namens „Global Burden of Disease“.
Sie ergründet in 135 Ländern die Ursachen für Sterblichkeit und Krankheiten.

Die Forscher stützten sich bei ihrer Berechnung auf Meldungen laborbestätigter Corona-Fälle an das RKI für 2020.
Da die Meldungen meist mit zwei bis drei Wochen Verzug eintreffen, bezogen sie Meldungen bis zum 18. Januar 2021 mit ein.
Aus ihnen lassen sich Alter und Geschlecht entnehmen.
Außerdem, ob Covid-19 im Fall eines Todes maßgeblich zum Tod beigetragen hat oder ob andere Todesursachen vorlagen.

Die Studienautoren merken jedoch an, dass hier weiterführende Analysen nötig sind.
Sie sagen außerdem, dass bei Covid-19 von einem „multikausalen Sterbegeschehen auszugehen“ sei und kritisieren die „unikausale Erfassung“ der Todesursachen in Deutschland.
Diese sei in dieser Hinsicht „problematisch“.

Männer verloren im Schnitt rund drei Lebensjahre mehr
Bei ihren Berechnungen summierten die Wissenschaftler verlorene Lebensjahre durch den Tod mit verlorener Lebenszeit durch gesundheitliche Einschränkungen.
Bei den 305.641 verlorenen Lebensjahren, auf die sie am Ende kommen, ist der überwiegende Anteil im Tod infolge einer Corona-Infektion begründet.

Bei der Untersuchung zeigten sich Geschlechterunterschiede: Bei Männern entfiel mehr als ein Drittel der verlorenen Lebensjahre auf Unter-70-Jährige, bei Frauen waren es nur rund ein Fünftel.
Im Schnitt verloren Männer zudem elf Jahre Lebenszeit und damit rund drei Jahre mehr als Frauen.

Insgesamt, schließen die Forscher, sterben Männer häufiger mit einer Covid-19-Erkrankung, bei Männern sterben zudem mehr vor Erreichen ihres 70. Lebensjahrs.
Dies entspricht laut Studie der Befundlage, nach der Frauen sich zwar häufiger mit Corona infizieren, Männer aber häufiger und schon in jüngerem Alter schwer erkranken.

Die verlorene Lebenszeit durch eine Corona-Erkrankung fällt nach den Berechnungen 2020 insgesamt geringer aus als jene, die üblicherweise andere wichtige Todesursachen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebsleiden bewirken.
Die Analyse der Übersterblichkeit lege jedoch nahe, dass die Pandemie am Ende von 2020 etwa das Niveau schwerer Influenzawellen erreicht hat.


 
Corona: Nerz-Virusvariante in Bayern aufgetaucht !

Die Corona-Mutation aus Dänemark galt als ausgerottet.
In Bayern ist die Nerz-Variante wieder aufgetaucht.
Ein Infizierter starb.

Wie gefährlich die Mutation ist, ist nicht besonders gut erforscht - womöglich, weil die Variante als ausgerottet galt.

Je länger die Corona-Pandemie anhält, desto mehr Sorgen bereiten die entstehenden Mutationen.
Ende Januar wurden im Landkreis Neu-Ulm Fälle der dänischen Variante Cluster-5 (mink-Variante) festgestellt, wie das Landratsamt in einer Pressemeldung mitteilte.
Die Mutation war unter Nerzen aufgetreten und hatte dazu geführt, dass 10,2 Millionen Tiere im Norden Jütlands gekeult wurden.
Dann galt die Variante als ausgerottet.

Corona: Dänische Nerz-Variante in Bayern aufgetaucht
Nun ist sie offenbar aber wieder aufgetaucht.
Ein Labor hat die Mutante bei einem Corona-Infizierten festgestellt, der zur Kurzzeitpflege in einem Seniorenheim in Senden wohnte.
Der Mann starb.
Das Landratsamt sprach Ende Januar von zwei weiteren Fälle mit Verdacht auf die Virusvariante im Landkreis Neu-Ulm.
Armin Schwarzbach, Geschäftsführer eines Augsburger Labors, erklärte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, dass zehn Fälle der dänischen Variante festgestellt wurden.
Dass Mutationen in Bayern festgestellt werden, ist keine Seltenheit mehr.
Zahlreiche Infektionen sind bekannt.

Weder das Robert Koch-Institut (RKI) noch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) stuften die Variante als bedenklich ein.
Als Variant of Concern (VOC) gelten unterdessen beispielsweise die Britische (B.1.1.7) und die Südafrikanische Mutation (B.1.351).

Corona: Eigentlich galt die Variante als ausgerottet
Virologe Christian Drosten bewertet im NDR-Podcast Coronaupdate vom 10. November die Nerz-Mutation als weniger bedenklich.
Die Cluster-5-Variante ist auf Nerze angepasst, nicht auf Menschen.
Weil die Variante als ausgestorben galt, ist sie offenbar noch relativ gering erforscht.

Mittlerweile gibt es eine Vermutung, warum es überhaupt so viele Mutationen gibt.
Normalerweise mutiert ein Virus nur ein bis zweimal pro Monat.
Mediziner aus Boston berichten von einem Patienten, der fünf Monate gegen die Covid-19-Erkrankung kämpfte.
Im Laufe der Zeit wurden 20 Varianten festgestellt.
Der Mann erhielt wegen einer Autoimmunerkrankung eine Therapie, die das Immunsystem schwächt.
Für das Virus sind das offenbar ideale Voraussetzungen.
„Je länger das Virus in einem Körper bleibt, der bereits Antikörper bildet, desto mehr Mutanten können entstehen, die von Antikörpern nicht erkannt und weggefangen werden“, erklärte Virologe Andreas Dotzauer von der Uni Bremen gegenüber Bild.de.

Das bedeutet aber nicht, dass Impfstoffe ihre Wirkung verlieren.
„Die Immunantworten bei den zugelassenen mRNA-Impfstoffen erscheinen sehr robust.
Deshalb versprechen diese auch gegenüber den jetzt auftauchenden neuen Varianten und vermutlich auch weiteren einen guten Schutz.
Bei anderen Impfstoffen, die jetzt schon schwächeln, kann das dagegen anders aussehen“, stellte der Infektiologe Peter Kremsner von der Uni Tübingen laut Bild.de klar.


 
Späte Nebenwirkungen durch Corona-Impfungen ?

Für viele wird die Frage in den nächsten Monaten immer konkreter: Impfen lassen oder erstmal abwarten?
Wie wahrscheinlich sind Langzeitfolgen und damit die Gefahr einer Corona-Impfung?

Können Monate oder Jahre später nach der Impfung plötzlich schwere Langzeitfolgen auftreten?
Klar ist: Weil ein Impfstoff noch nie so schnell entwickelt wurde, gibt es Zweifel.

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, doch wie groß ist das Risiko wirklich?
Was ist mit den Todesfällen nach einer Impfung, was ist mit Berichten über seltene Glockengesichtslähmungen nach der Impfung?



Quelle: SWR (Südwestrundfunk)
 
Söder: Ohne Mutationsausbreitung werden Einschränkungen schnell fallen !

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagt in der ARD, es werde "sehr schnell Öffnungsschritte" geben, sollten sich die Corona-Mutationen nicht stark in Deutschland ausbreiten.
Die neue Koppelung für Öffnungen von Unternehmen an eine niedrigere Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche sei als Puffer gegen Mutationen gedacht gewesen.

Sollten sich die Mutationen allerdings in der Fläche ausbreiten, würden sich viele Pläne nach hinten verschieben.


 
Lockdown im Überblick: Welche Corona-Regeln in den Bundesländern jetzt gelten !

Deutschland ist weiterhin in einem harten Lockdown.
Doch die Länder setzen nicht alle Maßnahmen einheitlich um.

Das ist der neueste Stand (vom 15. Februar 2021) der Einschränkungen im Überblick.

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie gibt es auch in Deutschland weitreichende Maßnahmen, Verbote und Einschränkungen.
Statt geplanter Lockerungen ab 14. Februar 2021 haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen wieder schärfere Regeln und eine Verlängerung des Lockdowns bis mindestens 7. März beschlossen.
Ab wann und wie die neuen Regeln genau gelten, entscheiden die Bundesländer jeweils separat.


Diese Regeln gelten bundesweit:
Private Zusammenkünfte sind nur noch mit dem eigenen Haushalt und maximal einer zusätzlichen haushaltsfremden Person erlaubt.
Kinder unter 14 Jahren werden dabei grundsätzlich mitgezählt, außer es handelt sich bei den Eltern um Alleinerziehende.
Die Regelungen dazu variieren je nach Bundesland.

Ergänzend zur bisherigen Maskenpflicht gilt die Pflicht zu medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften.

Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen zudem durch Homeoffice, eine Entzerrung der Fahrgäste zu Stoßzeiten sowie zusätzliche Fahrzeuge verringert werden.

Gottesdienste sind erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht und Gesangsverbot.

Seit dem 16. Dezember bis mindestens zum 7. März bleibt der Einzelhandel geschlossen.
Ausnahmen gelten für Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte.

Friseursalons, Kosmetikstudios und Massagepraxen sind geschlossen, ab 1. März dürfen Friseure unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Restaurants, Bars und Cafés bleiben geschlossen, die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt erlaubt.

Weitere Öffnungen sind bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner möglich, das betrifft Einzelhandel, Museen und Galerien sowie körpernahe Dienstleistungsbetriebe.

Mindestens bis 7. März ist der Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten.

Über die Öffnung von Schulen und Kitas entscheiden die einzelnen Länder.

Wo es möglich ist, sind Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice-Lösungen anzubieten, dazu wird es eine Verordnung bis mindestens 15. März geben.

Für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt.
Dieser Radius darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.

Kantinen werden geschlossen.
Speisen werden ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantine ausgegeben, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt künftig eine doppelte Testpflicht.
Der Test muss entweder innerhalb von 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise erfolgen.
Zusätzlich gilt weiterhin die zehntägige Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald frühestens nach fünf Tagen ein negatives Testergebnis vorliegt.

Grundsätzlich gilt: Beachten Sie die AHA+AL-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften.

Baden-Württemberg
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen allerdings weiterhin Alltagsmasken tragen.
In Baden-Württemberg gelten bereits seit 12. Dezember landesweit Ausgangsbeschränkungen, die zwischen 20 und 5 Uhr strenger sind als am Tag.
Bei den Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt, Kindergruppen dürfen sich dennoch nicht zum Spielen treffen.

Die Bußgelder beginnen bei mindestens 25 Euro für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf Schulgeländen.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sind mindestens 100 Euro fällig.
In Geschäften gilt hier ein Bußgeld von mindestens 50 Euro.

Bayern
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung, was bedeutet, dass die eigene Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden darf.
Dazu zählt beispielsweise der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen.
Zudem darf ein anderer Haushalt besucht werden, Sport oder Bewegung an der frischen Luft ist erlaubt sowie die Versorgung von Tieren.
Von 21 bis 5 Uhr gilt zudem eine Ausgangssperre in Gebieten mit einer Inzidenz von über 100, dann darf die Wohnung nur noch in Notfällen, zur Versorgung von Tieren oder aus beruflichen Gründen verlassen werden.

Als erstes Bundesland hat Bayern bereits eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften, Arztpraxen und Altenheimen eingeführt.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen allerdings weiterhin Alltagsmasken tragen.
Fahrschulen dürfen ab 22. Februar wieder öffnen.

Der Bußgeld-Regelsatz bei Maskenverstößen liegt bei 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen.
Wer gegen die nächtliche Ausgangssperre verstößt, riskiert 500 Euro Bußgeld.

Berlin
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
In Berlin dürfen Sie sich nur noch mit Ihrem Haushalt und zusätzlich einer weiteren Person treffen.
Allerdings werden Kinder von Alleinerziehenden bis zum zwölften Lebensjahr nicht mitgezählt.
In Berlin wird die "Notversorgung" in Kitas auf maximal 50 Prozent der normalen Kapazitäten begrenzt.

Berlin hat zudem eine medizinische Maskenpflicht in allen Fahrzeugen eingeführt.
Ausnahmen gelten nur für die Fahrer selbst und Angehörige des eigenen Haushalts sowie Ehe- oder Lebenspartner.
Der Verzehr von Alkohol ist in öffentlichen Grünanlagen und auf Parkplätzen bis zum Ablauf des 7. März verboten.

Der Zoo und der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde sind geöffnet, jedoch nicht die geschlossenen Bereiche wie das Aquarium oder die Tierhäuser.
Auch die Gewächshäuser des Botanischen Gartens bleiben geschlossen, die Freigelände hingegen sind geöffnet.
Es gelten Zugangsbeschränkungen sowie eine Maskenpflicht.
Tickets müssen vorab online reserviert werden.

Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht wird ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben.

Brandenburg
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen, allerdings bleiben Kitas bis auf Weiteres geöffnet.
In Brandenburg gelten zudem Ausgangsbeschränkungen: Der öffentliche Raum darf nur aus triftigen Gründen betreten werden.
Dazu zählen beispielsweise der Besuch von Lebenspartnern, Arztbesuche oder der Arbeitsweg.
Zudem gilt ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

In Brandenburg kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske mindestens 50 Euro Bußgeld, bis zu 250 Euro Bußgeld werden für "notorische Maskenverweigerer" fällig.
Wer versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und der Pflicht nach Aufforderung gleich folgt, soll kein Bußgeld zahlen müssen.

Bremen
In Bremen gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt allerdings erst ab einem Alter von 16 Jahren.
Jüngere dürfen auch weiterhin Alltagsmasken tragen.
Wer in Geschäften oder in Bus und Bahn ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
Verstöße gegen die Quarantäneauflagen können mit Beträgen zwischen 400 und 4.000 Euro geahndet werden.

Hamburg
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Medizinische Masken sind ab 14 Jahren verpflichtend.
Auch die Kitas sind nur noch eingeschränkt geöffnet, eine Notbetreuung ist allerdings sichergestellt.
Wer bei geltender Maskenpflicht im öffentlichen Raum, also etwa in Geschäften, ohne medizinische Maske erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.
In Hamburgs Bussen oder Bahnen ist weiterhin eine Vertragsstrafe von 40 Euro fällig, die aber um ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erhöht werden kann, sodass auch dann insgesamt 80 Euro fällig wären.

Hessen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Auch in Hessen gibt es in Corona-Hotspots künftig eine nächtliche Ausgangssperre.
In Regionen, in denen die sogenannte Inzidenz über 200 dauerhaft überschritten wird, gilt seit 11. Dezember eine Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus wichtigen Gründen erlaubt.
Auf vielen öffentlichen Plätzen gilt ein Alkoholverbot.
Bei einer Inzidenz von 200 müssen zudem beliebte Ausflugsziele gesperrt werden.
Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen.

Mecklenburg-Vorpommern
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Kinder bis zwölf Jahre sind allerdings von den strengen Kontaktbeschränkungen ausgenommen, wenn dies für die Betreuung notwendig ist.
In Gebieten mit einer Inzidenz von mehr als 150 gibt es zusätzliche Maßnahmen wie ein Ausgangsverbot zwischen 21 und 6 Uhr sowie die Einschränkung des Bewegungsradius.

Das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer in Nahverkehr und Einzelhandel beträgt 50 Euro.
Die Obergrenze für Maskenverstöße liegt bei 150 Euro.

Niedersachsen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen allerdings weiterhin Alltagsmasken tragen und Kinder bis 3 Jahre werden bei der Kontaktregelung nicht mitgezählt.
Niedersachsen hat zudem einen Stufenplan entwickelt, der Lockerungen von Inzidenzen und R-Werten abhängig macht.
So soll bei negativen Entwicklungen schneller und schärfer reagiert werden können.

In Niedersachsen müssen Maskenverweigerer bisher bis zu 150 Euro zahlen.
Die Höchstsumme für Verstöße liegt laut Verordnung bei bis zu 25.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Fahrschulen dürfen nur berufsbezogene Ausbildungen anbieten.
Medizinisches Personal in Pflegeeinrichtungen muss alle drei Tage auf das Coronavirus getestet werden, Besucher und Beschäftigte sind zudem verpflichtet, FFP2-Masken zu tragen.
Wer etwa in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen.
Im öffentlichen Nahverkehr sind sogar 150 Euro fällig – ohne zusätzliche Aufforderung. ​

Rheinland-Pfalz
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Kinder bis einschließlich sechs Jahre sind von den strengen Kontaktbeschränkungen ausgenommen.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die aufgrund ihrer hohen Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, sollen "umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen" beibehalten oder ausgeweitet werden.
Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, muss in Rheinland-Pfalz 50 Euro bezahlen.

Saarland
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Für Verstöße gegen die Maskenpflicht müssen bisher bis zu 100 Euro bezahlt werden, bei einem ersten Verstoß können es die Behörden bei einem Verwarngeld von 50 Euro belassen.

Sachsen
Haus oder Wohnung dürfen nur noch aus triftigem Grund verlassen werden (zur Arbeit, zum Arzt sowie für Sport und Bewegung).
Zwischen 22 und 6 Uhr gilt eine erweiterte Beschränkung, dann sind besonders wichtige Gründe notwendig.
Die Maskenpflicht wurde ausgeweitet und es wurden Alkoholverbote erlassen.
Wird die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an 5 Tagen in Folge unterschritten, können der 15-Kilometer-Radius und die Ausgangssperren aufgehoben werden.

Seit 14. Februar gelten für Grenzpendler und Grenzgänger aus Virusvariantengebieten neue Regelungen, für Tschechien gibt es strengere Quarantäne-Regelungen.

Sachsen hat bereits vor Bund und Ländern einen harten Lockdown ab 14. Dezember beschlossen und diesen mittlerweile bis zum 7. März verlängert.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften wird ein Bußgeld von 60 Euro erhoben.
Über den Beginn der neuen Maskenpflicht wird noch beraten.

Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gelten die bundesweit beschlossenen Corona-Maßnahmen.
Die Maßnahmen wurden allerdings bereits bis zum 10. März verlängert.
Kinder bis drei Jahre werden bei der Kontaktregelung nicht mitgezählt und Familien dürfen sich gegenseitig unterstützen, indem Kinder aus bis zu zwei Haushalten gemeinsam betreut werden können.
Bisher gab es in Sachsen-Anhalt keine Bußgelder für Verstöße gegen die Maskenpflicht.

Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein gelten die bundesweiten Regelungen.
Schleswig-Holstein hat bei den Kontaktvorschriften in der Corona-Pandemie eine Sonderregelung für Kleinstkinder eingeführt.
Kinder unter drei Jahren würden aus den Zählungen herausgenommen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU).
Diese Kinder sollen demnach als Einheit mit einem Elternteil betrachtet werden.
Generell dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts derzeit nur mit einer weiteren Person treffen.
Ausnahmen gelten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren und von Pflegebedürftigen.

Bereits am 11. Dezember hatte das Land strengere Kontaktregeln beschlossen.
So gilt in besonders betroffenen Regionen ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

Thüringen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Das Bundesland ruft seine Bürger zudem dazu auf, auch unabhängig von etwaigen Einschränkungen des Bewegungsradius darauf zu achten, Einkäufe und andere Tätigkeiten im nächsten Umfeld zu erledigen.


 
Stand: 15.02.2021 - Aktuelle Zahlen zur Corona-Krise - Erste Bundesländer erreichen Inzidenz unter 50 !



Quelle: ntv Nachrichten
 
Selbsttest für 1 Euro: Spahn kündigt Gratis-Coronatests ab 1. März für alle an !

Der Einsatz von Corona-Schnelltests soll ab 1. März weiter ausgedehnt werden.
Mittlerweile seien deutlich mehr Tests am Markt verfügbar, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

„Daher sollen alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests getestet werden können“, erklärte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Demnach sollen Kommunen Testzentren oder Apotheken mit solchen Angeboten beauftragen können, die Kosten dafür soll der Bund übernehmen.
Das käme gerade recht, weil Virus-Varianten um sich greifen.

Die Pläne sollen auch den Weg für den Einsatz von Laien-Selbsttests ebnen, die derzeit für eine Zulassung geprüft werden.
Im Gespräch ist, sie gegen einen Euro abzugeben.„
Sie können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen und Kitas“, sagte Spahn.

Corona-Schnelltests können bereits in Pflegeheimen, Kliniken und – nach Infektionsfällen – auch in Schulen verwendet werden, vorerst mit geschultem Personal. Antigen-Tests gelten aber als nicht so genau wie PCR-Tests.
Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests daher mit einem PCR-Test bestätigt werden.

Unterdessen wachsen die Sorgen vor einer dritten Infektionswelle: Vor allem die Virus-Mutation B.1.1.7, deutlich ansteckender, greift schnell um sich.
Daten aus Ländern wie Dänemark und Italien lassen befürchten, dass ihr Anteil auch in Deutschland rasch und deutlich steigen wird.
Michael Meyer-Hermann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig erklärte, B.1.1.7 breite sich exponentiell aus - „und die aktuellen Maßnahmen reichen nicht, um diese Entwicklung auszubremsen.“

Zwar liegt der bundesweite R-Wert bei 0,8 bis 0,9 - zehn Infizierte stecken also binnen einer Woche weniger als zehn weitere Menschen an.
Doch in dem Wert steckten inzwischen mindestens zwei nebeneinander laufende Pandemien: B 1.1.7. expandiere mit einer Reproduktionszahl über 1. „Über kurz oder lang wird B.1.1.7 dominieren.“


 
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