Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Nach Schüssen auf Kioskbesitzer: Anklage gegen sechs Männer in Frankfurt !

Die Täter waren teils vermummt und schossen mehrfach: Nach einem Überfall auf einen Kiosk in Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Männer erhoben.
Sie wirft ihnen versuchten Totschlag, Verstöße gegen das Waffengesetz und besonders schweren Landfriedensbruch vor.
Das teilte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde am Dienstag mit.
Grund für die Attacke seien den Ermittlungen zufolge Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen gewesen.

Gezielte Schüsse aus einem Revolver
Die Beschuldigten sollen in der Nacht zum 29. Januar dieses Jahres mit etwa 30 weiteren Personen in einer Kolonne aus acht Autos in die Frankfurter Allerheiligenstraße gefahren sein, um dort einen von einer deutsch-türkischen Großfamilie betriebenen Kiosk zu überfallen.
Dazu hatten die mutmaßlichen Täter Schusswaffen und Schlagwerkzeuge mitgebracht.

Laut Staatsanwaltschaft stürmten die Angreifer auf den Kiosk zu, an dem sich zum Tatzeitpunkt acht Personen aufhielten.
Ein 23 Jahre alter Kosovare aus Erlensee soll mindestens sechs gezielte Schüsse aus einem Revolver abgegeben haben.
Einem 30-Jährigen aus Rodgau mit deutscher Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, mit einer Pistole mindestens fünf Mal in Richtung der Kioskbesitzer geschossen zu haben.
Vier weitere Beschuldigte - drei deutsche Staatsangehörige und ein Deutsch-Kasache - aus Schwalbach, Frankfurt, Mainhausen und Wiesbaden sollen die mutmaßlichen Schützen unterstützt haben.

Die Personen vor dem Kiosk blieben unverletzt, weil sie die bewaffneten Angreifer kommen sahen und in das Innere des Kiosks flüchteten.
Die sechs Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Zwölf weitere Verdächtige sind noch auf freiem Fuß.
Gegen sie wird laut Staatsanwaltschaft weiter ermittelt.


 
Vorfall in Hessen: Polizei erschießt Mann nach einer Auseinandersetzung !

Bei einer Festnahme in Hessen hat die Polizei einen Tatverdächtigen erschossen.
Mehrere andere Menschen wurden schwer verletzt in Krankenhäuser gebracht.
Die Hintergründe sind bislang unklar.

Polizisten haben einen Mann nach einer Auseinandersetzung in der hessischen Stadt Groß-Gerau erschossen.
Zuvor waren am Dienstagabend mehrere Notrufe im nördlichen Teil der Stadt eingegangen.
"Im Zuge der Festnahme kam es zum Schusswaffengebrauch gegen einen Tatverdächtigen", teilte die Polizei am Dienstagabend mit.
Der schwer verletzte Mann sei noch während der Versorgung durch einen Notarzt gestorben.

Daneben waren laut Polizei mehrere andere Menschen schwer verletzt und in Krankenhäuser gebracht worden.
Eine Gefahr für andere habe nach dem Einsatz nicht mehr bestanden, sagte ein Sprecher.

Die Hintergründe der Auseinandersetzung seien derzeit noch unklar.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden haben die Ermittlungen übernommen.


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Noch kein Bekennerschreiben: Polizei sucht nach dem Gift-Mischer von Darmstadt

Nach dem Giftanschlag auf einem Campus der Technischen Universität (TU) in Darmstadt haben die Ermittler noch keine Hinweise auf mögliche Täter oder Motive.
„Das Erste ist jetzt, Zeugen zu vernehmen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch.
Es gebe bislang weder ein Bekennerschreiben noch einen Erpressungsversuch.
Man ermittele in alle Richtungen und arbeite eng mit der TU zusammen.

Ein Mann schwebte in Lebensgefahr
Eine 40-köpfige Sonderkommission geht dem Verdacht des versuchten Mordes nach.
Sieben Menschen hatten am Montag Vergiftungserscheinungen aufgewiesen.

Ein 30 Jahre alter Student befand sich zwischenzeitlich in Lebensgefahr.
Nach Angaben der Ermittler waren mehrere Milchpackungen und Wasserbehälter in drei Teeküchen mit einem gesundheitsschädlichen Stoff versetzt worden.
Laut Medienberichten soll es sich um eine chemische Substanz handeln, die den Blutkreislauf blockiert.

Alle Opfer müssen indes nicht mehr in einem Krankenhaus behandelt werden.
„Nach unserer Kenntnis sind alle aus der Klinik raus“, sagte ein Sprecher der TU am Mittwoch.

Die Mordkommission will möglichst rasch den oder die Verursacher finden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kann die Kommission je nach Stand der Ermittlungen noch aufgestockt werden.
Geprüft wird derzeit auch, wer möglicherweise am Wochenende Zugang zum Gebäude L201 auf dem Campus hatte.

An dem Gebäude gibt es noch eine ältere Schließanlage.
Es werde nicht erfasst, wer wann kommt oder geht, sagte der TU-Sprecher.
Wie viele Menschen dort arbeiten, konnte er nicht sagen.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gebe es auf dem Campus nach dem mutmaßlichen Anschlag nicht.
Es gebe aber den dringenden Appell, dort unbeaufsichtigt aufbewahrte Lebensmittel nicht zu verzehren.

Welche Substanz zu den Vergiftungserscheinungen führte, sagen die Ermittler weiter nicht.
Hierbei handelt es sich den Angaben nach um Täterwissen.
Bei der weiteren Suche in Gebäuden auf dem Campus, auf dem unter anderem Maschinenbauer, Bau-Ingenieure und Naturwissenschaftler ausgebildet werden, wurden aber keine weiteren verdächtigen Gegenstände gefunden.

Als Reaktion auf die Vergiftungserscheinungen bei mindestens sieben Menschen war am Montag ein Großaufgebot von Einsatzkräften am Gebäude L201 des Campus aktiv.
Sechs Menschen mussten mit Symptomen wie Unwohlsein und Verfärbungen in Kliniken gebracht worden.


 
Junge Frau leblos in Club auf RAW-Gelände gefunden: Hintergründe noch unklar !

In Berlin ist es in einem Club offenbar zu einem Zwischenfall gekommen.
Eine 25-Jährige war leblos aufgefunden worden.
Als Konsequenz schließt die Diskothek vorübergehend.

Tragisches Ende einer Partynacht?
In Berlin ist die Polizei am frühen Montagmorgen zum RAW-Gelände in Berlin-Friedrichshain gerufen worden.
Der Grund: Eine 25-Jährige war gegen 4 Uhr "augenscheinlich leblos" in einem Club aufgefunden worden.
Das bestätigte die Polizei.

Rettungskräfte versorgten die Frau und brachten sie anschließend zur Behandlung in ein Krankenhaus, wie es weiter heißt.
"Nach jetzigem Kenntnisstand lebt die Frau", teilte ein Sprecher der Polizei am Donnerstagnachmittag mit.

Die Hintergründe seien jedoch noch unklar.
Auch, in welchem Club die Frau aufgefunden wurde und ob Drogen im Spiel waren, wollte der Polizeisprecher nicht sagen.

Wie die "B.Z." berichtet, sei die 25-Jährige im Lichtenberger Klinikum verstorben.
Es handele sich um eine Irin, die mutmaßlich die Droge GHB (Gammahydroxybutyrat, Anm. d. Red.) konsumiert haben soll.
Die Polizei Berlin hat diese Aussagen bisher nicht bestätigt.

Club schließt aus "Respekt und Pietät"
Für Spekulationen hatte ein Eintrag des "Suicide Clubs" auf Instagram gesorgt.
Denn dieser postete am Mittwoch einen Beitrag auf Deutsch und Englisch, in dem er bekannt gab, "aufgrund der unvorhergesehenen und tragischen Umstände", die sich am vergangenen Wochenende ereignet haben sollen, den Club vorerst nicht mehr zu öffnen.
Dies geschehe aus "Respekt und Pietät", heißt es weiter.
Ein Wochenende lang sollen die Türen des Clubs geschlossen bleiben.

Unter dem Eintrag hatte es zunächst Gerüchte über einen angeblichen Tod auf dem RAW-Gelände gegeben.
Einige Kommentatoren brachten den Unfall auch mit der Droge "G", eine Abkürzung für "Liquid Ecstasy", in Verbindung.
Die Droge ist in der Partyszene beliebt, kann jedoch leicht überdosiert werden und ist als "K.-o.-Tropfen" bekannt.

Neben dem "Suicide Club" befinden sich auf dem Gelände des RAW noch weitere Party-Locations.
Der Kiez ist bei Touristen beliebt.


 
Bluttat in Charlottenburg: Messer steckte im Brustkorb einer jungen Frau !

Eine Frau (24) wurde in der Nacht mit einem Messer angegriffen - als die Feuerwehr die Schwerverletzte abholte, steckte die Waffe noch in ihrem Brustkorb.

Die Frau war in einer Wohnung an der Charlottenburger Dernburgstraße attackiert worden.
Der Mieter und Lebensgefährte (36) der Frau wählte kurz nach 3 Uhr nachts den Notruf.
Auch er soll Schnittverletzungen erlitten haben.
Beide Verletzten kamen in Krankenhäuser.
Lebensgefahr bestehe laut ersten Erkenntnissen nicht, sagte ein Polizeisprecher.

Ob der Anrufer verdächtig ist, die Frau niedergestochen zu haben, wollte der Sprecher nicht kommentieren.
Dazu sei es noch zu früh, hieß es lediglich.
Eine Mordkommission hatte erst am Morgen die Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdeliktes übernommen.


 
Polizist in Südhessen wegen rechter Chats suspendiert !

Bei der Polizei Hessen ist erneut ein Beamter mit rechtsextremen Inhalten in einer Chatgruppe auffällig geworden.
Das Spezialkommando der Polizei in Frankfurt wurde bereits aufgelöst.

Nach rechten Chatgruppen beim Spezialeinsatzkommando der Polizei in Frankfurt ist auch bei der südhessischen Polizei ein Fall rechter Chats bekannt geworden.
Ein Beamter sei suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, teilte ein Polizeisprecherin mit.
Über einen privaten Chat seien Nachrichten und Bilder versandt worden.

Über genauere Inhalte und weitere Details könnten derzeit wegen des laufenden Verfahrens keine Angaben gemacht werden, hieß es weiter.
Zuvor hatten Medien über den Fall berichtet.

Nach Bekanntwerden von rechtsextremen Chats bei der hessischen Polizei hatte Innenminister Peter Beuth (CDU) das SEK des Frankfurter Polizeipräsidiums aufgelöst.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Beamte.
Die Polizisten sollen Hakenkreuze und Hitlerbilder ausgetauscht haben.
Außerdem laufen disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen.


 
Erschütternde Einblicke vor Gericht: Die Sex-Akte des Berliner Kannibalen !

Der Lehrer und seine bizarren Fantasien.
Im Mordprozess gegen den Mann, der als „Kannibale von Pankow“ gilt, packte einer seiner einstigen Sex-Partner aus.
Fünfter Tag im Prozess gegen Stefan R. (41).
Nur kurz sah der Zeuge (30) zum Angeklagten, nuschelte: „Wir hatten einmal stinknormalen Sex in seiner Wohnung.“
Der Richter: „Geht es auch etwas genauer?“

Im Chat soll von tabulosem Sex die Rede gewesen sein
Zeuge V.: „Erst chatteten wir, dann ein Sex-Date.
Er spritzte mir Betäubungsmittel in die Hoden gegen Schmerzen, war okay.“
Vorher soll im Chat von „tabulos“ die Rede gewesen sein.
Ein Treffen, viele Chats.
Verstörende Themen und Ideen.
Der Zeuge: „Auch, dass er mich tötet und aufisst.
Wie er mich umbringen wollte, sagte er nicht.“
Er habe sich nur einmal vor etwa zwei Jahren mit R. getroffen und später noch bis August 2020 mit ihm gechattet.
„Dann meldete ich mich nicht mehr.“

Pädagoge Stefan R., zuletzt Mathe-Lehrer an einer Privatschule, soll in der Nacht zum 6. September zum Mörder geworden sein.
Er habe sich über eine ******-Plattform mit Stefan T. (43) aus Lichtenberg verabredet und den Monteur auf bislang ungeklärte Weise umgebracht - „weil er durch die Tötung geschlechtliche Befriedigung suchte und Teile der Leiche verspeisen wollte“, ist der Staatsanwalt überzeugt.
Es sei ein Sexualmord mit Kannibalismus-Motiv gewesen.

Ein Gruselkrimi, der als Vermisstenfall begann.
Stefan T. hatte sich laut Ermittlungen spontan auf ein Treffen mit dem ihm unbekannten Mann eingelassen.
Der Staatsanwalt: „Es ging um Sex.
Es gibt keine Hinweise, dass sich Stefan T. töten lassen wollte, er wollte da lebend wieder raus aus der Wohnung.“

Die letzte Nachricht von T. um 2.36 Uhr an „dosenöffner79“. R. soll sich dahinter verbergen.
Er soll den Monteur getötet und die Leiche noch in derselben Nacht zerteilt haben, Leichenteile per Carsharing-Auto weggebracht haben.
Wochenlang galt T. als vermisst.
Es wurde ermittelt – Handydaten, Chats, Hinweise eines Taxifahrers.
Dann am 8. November der Fund menschlicher Knochen an einem Waldstück.
Zehn Tage später wurde R. festgenommen.
In seiner Wohnung wurden Knochensäge, große Gefriertruhe, eine Anleitung zum Entmannen gefunden.

Der Richter zitiert aus einem Chat des Angeklagten mit dem Zeugen
Der Richter zitierte nun aus Chats des Lehrers mit dem Zeugen V.: „Gehänge quälen…“
Der Zeuge: „Kann sein, dass davon die Rede war.“
Und von „Eier abtrennen“.
Der Lehrer soll geschrieben haben: „Wenn du mich lässt, Betäubungsmittel habe ich da.“
Sie sahen sich erst jetzt im Gerichtssaal wieder.

Stefan R. äußerlich regungslos.
Auch bei der anschließenden Aussage eines Rechtsmediziners.
Die Untersuchung von Leichenteilen habe ergeben: „Glatt abgetrennt wie bei einem Zersägen“.
Am Schädel habe man keine Hinweise auf „stumpfe Gewalt“ gegen den Kopf entdeckt.
Auch der Schildknorpel sei nicht gebrochen – das wäre bei einem Erwürgen der Fall.
Prozess-Fortsetzung: Dienstag.


 
Streit mit Nachbarin eskaliert: Mutter gibt Warnschuss ab !

In Burscheid hat eine 24 Jahre alte Mutter bei einem Nachbarschaftsstreit einen Schuss mit einer Schreckschusspistole abgefeuert.
Verletzt worden sei dabei niemand, teilte die Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis am Freitag mit.

Demnach stritt sich die 24-Jährige nach einer Ruhestörung in dem Mehrfamilienhaus mit ihrer 51 Jahre alten Nachbarin - erst mit Worten, dann mit Schlägen und Tritten.
Andere Bewohner versuchten am Donnerstag, die beiden zu trennen.

Aus Panik lief die junge Mutter den Angaben zufolge in ihre Wohnung, holte die Schreckschusswaffe ihres Partners und richtete sie auf die Nachbarn im Treppenhaus.
Dann schoss sie gegen die Decke, eine Frau im Flur sei daraufhin auf die 24-Jährige losgegangen.
Die junge Mutter kam in ein Krankenhaus.

Die Polizei prüfe nun, ob ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.
Alle Beteiligten bekamen eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Ermittlungen dauerten an.


 
Bluttat in Berlin-Wedding - Mann tot !

Mann von Unbekannten in Wedding erschossen - Täter flüchtig.

In Wedding kam es am Freitagabend zu einer Bluttat, die ein Opfer kostete.
Ein Mann wurde von einem Unbekannten mit mehreren Schüssen niedergestreckt.
Die Polizei fahndet nach dem Täter.

Nach mehreren Schüssen in Berlin-Wedding ist ein Mann gestorben.
Der 46-Jährige sei trotz Reanimierungsversuche seinen Verletzungen erlegen, sagte ein Sprecher der Polizei am Freitagabend.
Es soll sich um einen 46-jährigen Tunesier handeln.
Nach Angaben des Tagesspiegels sollen Angehörige die Tat beobachtet haben

Die Tat habe sich in der Reinickendorfer Straße ereignet.
Mindestens ein Täter sei in einem weißen Fahrzeug geflüchtet.
Die Mordkommission habe die Ermittlungen übernommen.
Weitere Informationen zum Tathergang lagen zunächst nicht vor.


 
Brau-Gigant Carlsberg klagt gegen deftige Kartellstrafe !

Ein Euro mehr je Kasten Pils: Im Jahr 2007 sollen sich namhafte deutsche Brauereien verbotenerweise abgesprochen und Anfang 2008 die Preise fast im Gleichschritt angehoben haben.
Das Bier ist längst getrunken, doch der Fall beschäftigt mehr als 13 Jahre später immer noch die Justiz.
Seit Freitag verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erneut über den Einspruch von Carlsberg Deutschland gegen den deswegen verhängten Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes über 62 Millionen Euro.

Das Tochterunternehmen des dänische Bierbrauers – mit unzähligen Marken drittgrößter Branchen-Konzern der Welt – will das Thema endlich vom Tisch haben.
„Am Ende des Verfahrens kann aus unserer Sicht nur ein Freispruch für Carlsberg stehen“, sagte der Rechtsanwalt des Brauereiriesen, Jürgen Wessing, am Freitag zum Prozessauftakt vor dem 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf.
Doch das Bundeskartellamt hält an seinen Vorwürfen fest.

338 Millionen Euro mussten die Brauereien bezahlen
Bereits 2014 hatte die Wettbewerbsbehörde gegen zahlreiche Brauereien wie Bitburger, Warsteiner, Veltins, Radeberger, Krombacher und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von 338Millionen Euro verhängt.
„Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr.
Angesichts dieser Umsätze sind die hohe Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals.

Carlsberg hatte die Entscheidung der Wettbewerbshüter im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien jedoch nicht hingenommen und Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.
Es war der Aufakt zu einem Justizmarathon.

Zwar hatte Carlsberg zunächst Erfolg, denn das Gericht stellte das Verfahren gegen die Brauerei wegen Verjährung der Vorwürfe ein.
Doch wurde diese Entscheidung 2020 vom Bundesgerichtshof komplett aufgehoben.
Der Fall muss deshalb jetzt vor einem anderen Senat des Düsseldorfer OLG neu verhandelt werden.

Ob sich die Zeugen noch erinnern?
Noch einmal sollen deshalb jetzt vor Gericht zahlreiche Zeugen gehörte werden.
Wie gut sie sich an die Treffen und Telefonate im Jahr 2007 allerdings noch erinnern können, ist ungewiss.
Wie mühsam die Wahrheitsfindung seien dürfte, zeigte sich schon in einem anderen Bierkartellverfahren gegen drei kleine Kölsch-Brauereien, das derzeit nach über einem Jahr Verhandlungsdauer in Düsseldorf seinem Ende entgegengeht.
Ein Urteil wird nun am 8. September erwartet.
„Die Kosten für Staatskasse und Unternehmen überschreiten die in Rede stehenden Bußgelder bei weitem“, stellte das Fachblatt „Lebensmittel Zeitung“ in Bezug auf dieses Verfahren kürzlich fest.

Für den Carlsberg-Prozess sind zunächst 33 Verhandlungstage bis Ende November angesetzt.
Carlsberg-Rechtsanwalt Wessing zeigte sich zum Auftakt siegesgewiss.
„Carlsberg hat keine Preise abgesprochen.“
Auch von einem abgestimmten Verhalten könne keine Rede sein.
Die Entscheidung zu einer Preiserhöhung Anfang 2008 sei vom Unternehmen autonom getroffen worden und habe sogar zu vorübergehenden Umsatzeinbußen geführt.
Die Beweisaufnahme werde zeigen, dass es keine Belege für wettbewerbslenkende Absprachen gebe.

Was auch immer die Zeugenaussagen am Ende ergeben, eine Sorge muss der dänische Brauereikonzern wohl nicht mehr haben: Dass die Geldbuße bei einer Niederlage dramatisch höher ausfällt als bisher.
Selbstverständlich ist das nicht.
Denn in der ersten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht hatte die Generalstaatsanwaltschaft noch eine Vervierfachung des Bußgeldes auf 250 Millionen Euro gefordert.

Doch sagte der Vorsitzende Richter des 6. Kartellsenats, Ulrich Egger, in einem Vorgespräch bereits, dass für seinen Senat nach dem Stand der Dinge ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe kaum vorstellbar sei.


 
Babyleiche im Müll: Mutter zu drei Jahre Haft verurteilt !

"Wir glauben ihr nicht" - Haftstrafe für Mutter.

Regensburg - Vieles ist in dem Prozess um den Tod eines Babys in Regensburg im Dunklen geblieben.
Die Mutter, die die Leiche ihrer neugeborenen Tochter am ersten Weihnachtsfeiertag 2020 in eine Mülltonne gepackt hat, trug jedenfalls nichts Erhellendes bei.
Sie schwieg.
Ihre frühere Aussage, sie habe das Kind für tot gehalten, kaufte ihr die Strafkammer nicht ab.
"Wir glauben ihr nicht", sagte der Vorsitzende Richter Michael Hammer am Freitag, nachdem er die 25-Jährige zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte.
In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten).

"Fest steht: Hätte sie das Kind gewollt, dann würde es leben", sagte der Vorsitzende Richter.
Dann wäre die Frau zum Arzt oder in eine Krankenhaus gegangen oder hätte sich spätestens, nachdem sich in der Wohnung die Geburt abgezeichnet hatte, an ihre WG-Mitbewohner gewandt.
All das habe die Frau nicht getan.
Und das, obwohl sie bereits zuvor einmal ein Kind zur Welt gebracht hatte und dabei aufgrund von Komplikationen beinahe selbst gestorben sei.

Prozessbeobachter dürften ihrem Gefühl vertrauen, das Gericht müsse aber anderen darüber Rechenschaft ablegen, was man wirklich wisse und was nur Andeutungen seien oder was vielleicht naheliege, aber nicht beweisbar sei, sagte Hammer.
"Was wissen wir?
Wir wissen wenig."

Kernproblem sei die Frage: "Können wir sicher ausschließen, dass die Angeklagte annahm, dass das Kind tot ist?"
Dies hatte die Frau nach der Entbindung angegeben.
Allerdings habe sie verschiedenen Personen gegenüber unterschiedliche Dinge gesagt.

Das hatten auch Zeugenaussagen von Polizisten, Gynäkologinnen und Mitbewohnern der Frau deutlich gemacht: Mal wollte sie das Baby die Toilette hinuntergespült haben, dann hatte sie es in die Mülltonne gepackt; mal sprach sie von einer Totgeburt und mal davon, dass sie es für tot gehalten habe.
Der psychiatrischen Gutachterin gegenüber behauptete sie kurz vor Prozessende gar, sie habe das Baby wiederzubeleben versucht.

Hammer attestierte der Frau "mangelnde Wahrheitsliebe" und schloss sich den Worten ihres Verteidigers an, der in seinem Plädoyer gesagt hatte: "Sie lügt, wann immer ihr es nützlich scheint."
Die Frau greife zu dieser Strategie, so der Richter, weil sie keine anderen Strategien gelernt habe.
Vor Gericht führe das dazu, dass sie als Person nicht glaubhaft sei.
Jedoch hätten sich letzte Zweifel, ob die Frau das Neugeborene nicht doch fälschlicherweise für tot gehalten haben könnte, nicht sicher ausschließen lassen - deshalb eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und nicht wegen Totschlags.

Dass die Angeklagte keine Bewährungsstrafe erhalte, begründete der Richter unter anderem damit, dass die Frau über lange Zeit die Möglichkeit gehabt hätte, die Situation abzuwenden.
Anders als beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, wo es sich bei einer fahrlässigen Tötung um ein Augenblicksversagen handele.

Zwischenzeitlich habe die Frau sogar nachweislich mit dem Gedanken an Pflegefamilie und Babyklappe gespielt, sich aber entschieden, "die Dinge laufen zu lassen".
Statt sich spätestens Tage kurz vor der Geburt um Hilfe zu kümmern, habe sie geraucht und getrunken und über Tage hinweg "sehenden Auges ein Risiko geschaffen".
Wie das Baby gestorben sei, ob die Frau aktiv nachgeholfen habe oder nicht, lasse sich nicht sagen.
Sie habe das Kind jedenfalls im Müll "entsorgt".

Das Gericht habe - wie der Staatsanwalt - Sorge, die Frau könnte eine solche Tat wieder begehen.
Das würde eine längere Strafe allerdings auch nicht verhindern, sagte Hammer zum Strafmaß.

Der Richter richtete zum Schluss deutliche, aber auch bewegende Worte an die 25-Jährige: Es gebe Angeklagte, die Reue und Selbsterkenntnis zeigten, bei denen man das Gefühl habe, sie seien auf dem richtigen Weg.
"Das sehen wir bei Ihnen nicht."
Weiter: "Ich weiß nicht, ob Sie gefühllos sind oder ob Sie Ihre Gefühle abspalten.
Ein weiteres Opfer gibt es aber sicher, wenn Sie sich nicht ändern: Sie selbst. Sie sind viel zu jung, als dass Sie den Gedanken an ein glücklicheres Leben aufgeben sollten."
Dafür brauche sie Hilfe, die kriege sie in der JVA.
"Sie haben die Chance auf ein besseres Leben.
Es liegt an Ihnen, ob Sie sie nutzen."

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Totschlag vorgeworfen und eine sechsjährige Haftstrafe gefordert.
Die Verteidiger plädierten auf fahrlässige Tötung und eine Bewährungsstrafe.
Ursprünglich war die Frau wegen Mordes angeklagt.
Die Babyleiche war in einer Mülltonne entdeckt worden.
Laut Obduktion hatte das Mädchen nach der Geburt mindestens eine halbe Stunde oder eine Stunde gelebt.
Es starb durch Ersticken oder Unterkühlung oder durch eine Kombination aus beidem.
Ein Verteidiger sagte nach dem Urteil, voraussichtlich auf Revision verzichten zu wollen.


 
Zoll findet Drogenpakete mit 23 Kilogramm Marihuana !

Hamburg - Die Hamburger Zollfahndung ist dem Schmuggel von kiloweise Marihuana in Paketen auf die Spur gekommen.
Bei Kontrollen in Paketverteilzentren wurden Sendungen mit bis zu 2,5 Kilogramm Drogen gefunden, wie der Zoll am Freitag in Hamburg mitteilte.
Insgesamt seien in den Paketen mehr als 23 Kilo Marihuana sichergestellt worden.
Sie kamen aus Spanien und gingen an Empfänger in Norddeutschland, es gab auch Durchsuchungen in Bremerhaven und Niedersachsen.

Die sichergestellten Drogen haben den Angaben zufolge einen Schwarzmarktwert von rund 250.000 Euro.
Im Zuge der Durchsuchungen wegen des Verdachts des Rauschgiftschmuggels in 28 Fällen in Hamburg, Achim und Bremerhaven fanden die Ermittler demnach viele Beweise, darunter rund 12.000 Euro mögliches Drogengeld.
Zudem entdeckten die Fahnder in Bremerhaven eine Indoor-Plantage, die rasch abgebaut wurde.

Einem Zollsprecher zufolge nimmt der Rauschgiftschmuggel über den Paketversand aktuell deutlich zu - ein Grund dafür könnte die coronabedingte Verlagerung der Geschäfte in den Versandhandel sein.
Konkrete Zahlen lagen zunächst nicht vor.


 
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