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Urteil gefallen: Silvester-Grapscher Tarek T. (33) muss 19 Monate in den Knast !
Düsseldorf - Der erste Grapscher aus der Silvesternacht in Düsseldorf ist wegen mehrerer Straftaten zu einem Jahr und sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden!
Das Amtsgericht sprach Tarek T. (33) am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung schuldig.
Allein für die Belästigung der jungen Frau in der Düsseldorfer Altstadt erhielt er neun Monate Haft.
Das Gericht wertete dies als Beleidigung.
Das 18-jährige Opfer hatte den 33-jährigen vorbestraften Marokkaner im Fernsehen wiedererkannt und Anzeige erstattet.
Er war auch wegen zwei weiterer Gewalttaten angeklagt.
Das Urteil ist eine Gesamtstrafe.
Kleid hochgeschoben und an den Po gefasst
Der Mann habe ihr das Kleid hochgeschoben und ihr an den Po gefasst, hatte die 18-Jährige aus Mönchengladbach ausgesagt.
Sie sei zuvor von einer Gruppe von 15 bis 20 südländisch aussehenden Männern in der Düsseldorfer Altstadt umzingelt und von unzähligen Händen an Brüsten, Po und im Genitalbereich berührt worden.
Etwa drei Minuten habe dies gedauert.
Mann in Altstadt zusammengeschlagen
Die schwangere 16-jährige Freundin des Angeklagten hatte dagegen behauptet, ihr Freund sei mit ihr zur Tatzeit in einem Club gewesen.
Der Club liegt allerdings in der Nähe des Tatorts und die Freundin musste einräumen, den 33-Jährigen nicht ständig im Blick gehabt zu haben.
Zudem hat der 33-Jährige nach Überzeugung des Gerichts mit mehreren Komplizen einen Mann in der Altstadt zusammengeschlagen und die Mutter seiner Freundin durch Splitter verletzt, als er die Glastür des Elternhauses der Freundin einschlug.
Düsseldorf - Der erste Grapscher aus der Silvesternacht in Düsseldorf ist wegen mehrerer Straftaten zu einem Jahr und sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden!
Das Amtsgericht sprach Tarek T. (33) am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung schuldig.
Allein für die Belästigung der jungen Frau in der Düsseldorfer Altstadt erhielt er neun Monate Haft.
Das Gericht wertete dies als Beleidigung.
Das 18-jährige Opfer hatte den 33-jährigen vorbestraften Marokkaner im Fernsehen wiedererkannt und Anzeige erstattet.
Er war auch wegen zwei weiterer Gewalttaten angeklagt.
Das Urteil ist eine Gesamtstrafe.
Kleid hochgeschoben und an den Po gefasst
Der Mann habe ihr das Kleid hochgeschoben und ihr an den Po gefasst, hatte die 18-Jährige aus Mönchengladbach ausgesagt.
Sie sei zuvor von einer Gruppe von 15 bis 20 südländisch aussehenden Männern in der Düsseldorfer Altstadt umzingelt und von unzähligen Händen an Brüsten, Po und im Genitalbereich berührt worden.
Etwa drei Minuten habe dies gedauert.
Mann in Altstadt zusammengeschlagen
Die schwangere 16-jährige Freundin des Angeklagten hatte dagegen behauptet, ihr Freund sei mit ihr zur Tatzeit in einem Club gewesen.
Der Club liegt allerdings in der Nähe des Tatorts und die Freundin musste einräumen, den 33-Jährigen nicht ständig im Blick gehabt zu haben.
Zudem hat der 33-Jährige nach Überzeugung des Gerichts mit mehreren Komplizen einen Mann in der Altstadt zusammengeschlagen und die Mutter seiner Freundin durch Splitter verletzt, als er die Glastür des Elternhauses der Freundin einschlug.


