Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Unbekannter in Münster nach Hinweis identifiziert !

Mit Hilfe einer Öffentlichkeitsfahndung hat die Polizei in Münster einen unbekannten Mann mit schweren Brandverletzungen identifiziert.
Der weiterhin nicht vernehmungsfähige 49-Jährige ohne festen Wohnsitz habe selbst nach einem Hinweis aus der Bevölkerung bestätigt, dass er polnischer Staatsbürger sei, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Rettungskräfte hatten den Mann Anfang April am Rande einer Parkanlage gefunden, die von der Drogen- und Obdachlosenszene in Münster als Treffpunkt genutzt wird.
Bislang Unbekannte hatten auf dem Platz auf der Ostseite des Hauptbahnhofes ein Feuer angezündet.
Dabei zog sich der Mann schwere Brandverletzungen zu.

Als die Beamten auf dem Platz eintraf, flüchtete die Gruppe und ließ den Schwerverletzten zurück.
Ob es ein Unfall war oder ein versuchtes Tötungsdelikt, ist noch offen.
Um die Identität des Mannes zu klären, hatte die Polizei am 8. April ein Foto veröffentlicht.


 
Hochstapler-Anwalt bot gestohlenes Rubens-Bild einem Polizisten an !

Berlin: Nach vier Monaten Untersuchungshaft gibt Michael N. im Amtsgericht alles zu – das Gemälde des Barock-Malers will er aber nicht entwendet haben.

Angeklagt in Saal 135 vom Amtsgericht Tiergarten: Michael N. (51).
Zwischen 2016 und 2019 gab sich der kahlköpfige Mann immer wieder als cleverer Rechtsanwalt aus, prellte Firmen und Mieter.
„Er wollte einmal etwas Eigenes und Großartiges auf die Beine stellen“, sagt der Verteidiger des notorischen Hochstaplers mit Knast-Erfahrung.

Zuletzt soll der Lebemann im April 2019 aus einem Schweizer Hotel das Gemälde eines Rubens-Schülers selbst gestohlen oder es von den Dieben bekommen haben.
Im Dezember 2019 bot er es jedenfalls in Berlin als echtes Stück des berühmten Barockmalers Peter Paul Rubens (1577-1640) an, forderte viel Geld dafür.
Immerhin ging 2002 ein Rubens auf einer Sotheby’s-Auktion in London für 76,7 Millionen Euro weg – damals eine Rekordsumme für „Alte Meister“!

Bild beschlagnahmt, Betrüger hinter Gittern
Allerdings geriet Hochstapler Michael N. mit seinem vermeintlichen Rubens-Bild ausgerechnet an einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten, der sich als Käufer ausgab: Bild beschlagnahmt, Hochstapler hinter Gittern.
Nach vier Monaten Untersuchungshaft gibt Michael N. jetzt alles zu – bis auf die Sache mit dem Rubens.
Dazu will er gar nichts sagen.

Der Oberstaatsanwalt beantragt, die Gemälde-Sache vorläufig einzustellen (§ 154a) in der Hoffnung auf die für den Rest der Straftaten zu erwartende hohe Strafe.
Er beantragt zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis plus Haftfortdauer.

Doch die Hoffnung, dass der Hochstapler länger hinter Gittern bleibt, löst sich in Luft auf.
Zwei Jahre und acht Monate Gefängnis und vorerst raus aus dem Knast lautet die Strafe schließlich.


 
Spektakulärer Raub in Berlin-Mitte: Nach Geldtransporter-Überfall - Freispruch für dritten Angeklagten !

Der Prozess um den spektakulären Überfall auf einen Geldtransporter in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes ist mit einem Freispruch für den dritten Angeklagten, Suphi T. (38), beendet worden.

Nach Gefängnisstrafen für den Hauptangeklagten Aiman S. (33) und Abdallah T. (33), der Tatwerkzeug und Fluchtfahrzeug besorgte, habe das Landgericht am Dienstag im Fall des ebenfalls zunächst Hauptangeklagten Suphi T. (38) entschieden, dass kein Tatnachweis möglich sei, sagte eine Gerichtssprecherin.
Auch die Staatsanwaltschaft habe zuvor nach rund siebenmonatiger Verhandlung auf Freispruch plädiert.

Der Coup
Am 19. Oktober 2018 keilten ein Mercedes und ein Audi einen Geldtransporter gegen 7.30 Uhr an der Schillingstraße ein.
Fünf maskierte und mit Kalaschnikow bewaffneten Männer sprangen aus den Fahrzeugen.
Sie bedrohten die Geldboten und hebelten die Hecktüren des Transporters mit hydraulischen Spreizern auf.

Das Werkzeug war zuvor bei einer Freiwilligen Feuerwehr geklaut worden.
Acht schwere Geldkisten holten sie aus dem Wagen und hievten sie in die Mercedes R-Klasse.
Doch die Kisten waren zu groß, die Heckklappe ließ sich nicht mehr schließen.
So fiel beim Anfahren eine der Kisten aus dem Wagen.

Auf der Flucht Richtung Kreuzberg bauten sie mehrere Unfälle und beschossen während der Fahrt sogar einen Streifenwagen, der sie verfolgte.
An der Feilnerstraße mussten sie den Mercedes mit der Millionen-Beute zurücklassen.
Der Wagen war zu stark beschädigt und fuhr nicht mehr.
Mit dem Audi flüchteten sie weiter.
Zwei Tage später wurde der Fluchtwagen ausgebrannt in Kreuzberg entdeckt.

Danach war Suphi T. der erste, den die Polizei verhaftete, er soll Abdallah T. verpfiffen haben.

Das Landgericht hatte bereits im Dezember gegen den 34-jährigen Aiman S. wegen schweren Raubes eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verhängt.
Gegen Abdallah T. (33) war wegen Beihilfe eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis ergangen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.


 
40 Coronafälle im Hamburger UKE: Krebsstation meldet Infektionsausbruch !

In einer Hamburger Krebsstation gibt es eine Reihe von Infektionen mit Sars-CoV-2.
Wie genau sich das Virus dort ausbreiten konnte, ist noch unklar.
Auch ob unter den Infizierten Leukämiepatienten sind, die als besonders gefährdet gelten, bleibt vorerst offen.

Am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) haben sich im hochsensiblen Bereich der Krebsstationen mehrere Patienten und Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert.
"Im Bereich der Onkologie sind in der vergangenen Woche rund 20 Patientinnen und Patienten sowie rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Berufsgruppen Covid-19-positiv getestet worden", zitiert der "Spiegel" die Pressestelle des Klinikums.

Demnach gehen die Infektionen auf eine infizierte Reinigungskraft zurück, die Anfang vergangener Woche Bediensteten der Klinik wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes aufgefallen war.
Ein umgehend erfolgter Test auf das Coronavirus sei positiv ausgefallen und habe Alarm ausgelöst.
Die genauen Wege der Infektion würden derzeit aufgearbeitet, könnten aber nicht auf eine einzelne Person zurückgeführt werden, sagte UKE-Sprecherin Saskia Lemm dem "Spiegel".

Lemm betonte gegenüber dem Magazin, "sofort nach dem Bekanntwerden der ersten Infektion" seien "alle Patientinnen und Patienten der onkologischen Stationen auf Covid-19 getestet" worden.
Alle Infizierten seien "umgehend auf spezifische Covid-19-Stationen außerhalb des Zentrums für Onkologie“ verlegt und dort isoliert untergebracht worden.
Weiter wird sie zitiert: "Die Betreuung auf diesen Stationen erfolgt durch ausschließlich dort tätiges onkologisches Fachpersonal.
Die onkologische Therapie dieser Patientinnen und Patienten kann so weiter fortgeführt werden.“

Zuständige Behörden wohl umgehend informiert
Die Frage, ob sich unter den Infizierten auch Patienten der Leukämiestation befinden, ließ die UKE-Sprecherin laut "Spiegel" unbeantwortet.
Dies wäre gefährlich, da solche Patienten besonders anfällig für das Virus sind und im Infektionsfall kaum Überlebenschancen hätten.
Zwei Quellen zufolge hat die fiebernde Reinigungskraft auch auf der Leukämiestation C5A gearbeitet, wo der UKE-Website zufolge durch spezielle Filtersysteme "ein keim- und pilzsporenarmes Environment für die stark infektionsgefährdeten Patienten geschaffen" werde, schreibt der "Spiegel".

Noch am vergangenen Mittwoch hatten UKE-Ärzte sich auf einer Pressekonferenz in puncto Covid-19 vorsichtig optimistisch gezeigt: "Die Corona-Lage in Hamburg ist derzeit stabil, kontrolliert und ruhig", so Marylyn Addo, Leiterin der Infektiologie am UKE.
Laut "Spiegel" waren dem UKE und den zuständigen Behörden die Coronafälle in der Onkologie zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt.

Krebspatienten gelten als durch das Coronavirus Sars-CoV-2 besonders gefährdet, da ihr Risiko "durch eine Infektion mit respiratorischen Viren eine Lungenentzündung zu erleiden, deutlich höher ist als für Gesunde", wie die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie in ihren Leitlinien schreibt.


 
Berlin-Mariendorf: Massenschlägerei mit 20 Personen - Frau lässt Kampfhund von der Leine !

Polizisten beendeten in der Nacht zum Mittwoch eine Auseinandersetzung zwischen rund 20 Personen in Mariendorf.

Ersten Polizei-Erkenntnissen zufolge soll es kurz nach 22 Uhr am Forddamm Ecke Friedenstraße zu einer Konfrontation zwischen Mitarbeitern zweier Gastronomiebetriebe gekommen sein.

Rund 30 Polizisten versuchten dabei das laut Polizei „immer wieder aufbrausende Aufeinander losgehen“ zu verhindern.
Auch Schlagwerkzeuge sollen dabei genutzt worden sein.

Zwischenzeitlich soll auch eine bisher unbekannte Frau zwei Kampfhunde ohne Maulkörbe in die Menge geführt und einen von der Leine gelassen haben.

Erst als ein Polizist drohte, die Schusswaffe gegen den Hund einzusetzen, leinte die Frau den Hund wieder an.

Bilanz des Einsatzes: Eine Kopfplatzwunde bei einem 19-jährigen und Strafanzeigen wegen Landfriedensbruches und gefährlicher Körperverletzung.
Die Polizisten wurden nicht verletzt.
Zu den Hintergründen ermittelt nun die Kripo.


 
Burbach-Prozess um misshandelte Flüchtlinge unterbrochen !

Im Prozess um misshandelte Flüchtlinge in einer Notunterkunft in Burbach ist die Hauptverhandlung wegen des Coronavirus unterbrochen worden.
Aufgrund der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen könnten die Verhandlungen am Landgericht Siegen vorübergehend nicht fortgesetzt werden, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit.

In dem Verfahren werde die Zeit praktisch an- und Fristen damit eingehalten.
Das sei wichtig, um ein Platzen des Prozesses aus zeitlichen Gründen zu verhindern.

In der Landesunterkunft im Siegerland sollen Mitarbeiter Geflüchtete über Monate hinweg bis September 2014 in "Problemzimmer" eingesperrt, gequält und geschlagen haben.
Das Gericht hatte in dem seit fast anderthalb Jahren laufenden Verfahren bereits zahlreiche Urteile gegen ursprünglich 38 Angeklagte gesprochen.
Bisher gab es sechs Freisprüche, elf Verurteilungen und zwei Verfahrenseinstellungen.

Zwölf Personen sitzen im Hauptverfahren noch auf der Anklagebank.
Die Fälle von weiteren sieben Angeklagten waren abgetrennt worden, sie sollen separat verhandelt werden.


 
Mann stürzt von Kirchturm - und überlebt !

Tragisches Unglück im Kreis Ludwigsburg: Ein Mann stürzt von einem Kirchturm zehn Meter in die Tiefe.
Er überlebt schwer verletzt.


Ein Mann ist in Markgröningen im Kreis Ludwigsburg von einem Kirchturm zehn Meter in die Tiefe gestürzt.
Er überlebte schwer verletzt und kam ins Krankenhaus.

Nach Polizeiangaben vom Mittwoch war der 60-Jährige am Dienstagabend mit einem Bekannten auf den Turm der mittelalterlichen Kirche gestiegen, um gegen einen Mehlwurmbefall im Gebälk vorzugehen.
Dabei brach unter ihm offenbar eine Bodendiele ein, und er stürzte in den Innenraum der Kirche.
Die Kirche aus dem 13. Jahrhundert befindet sich im Privatbesitz des Mannes.



 
Arbeiter in Raffinerie verstrahlt !

Gefahrguteinsatz in Hamburg - Drei Männer bei Zwischenfall in Raffinerie verstrahlt.

Bei Überprüfungs- und Wartungsarbeiten in einer Raffinerie in Hamburg sind drei Männer einer erhöhten Strahlendosis ausgesetzt worden.
Wie schwer die Verletzungen sind, ist noch unklar.

Bei einem Zwischenfall in einer Raffinerie in Hamburg-Heimfeld sind drei Mitarbeiter verstrahlt worden.
Die Männer hätten mit einem Prüfstrahler Rohrleitungen in dem Betrieb untersucht, sagte ein Feuerwehrsprecher, als das Unglück passierte.
Wie es zu dem Vorfall kam, war allerdings noch unklar.

Für die Männer bestehe keine Lebensgefahr, die Schwere der Schädigung durch die vermutlich elektromagnetische Strahlung sei unklar.
Sie sollten mit einem Löschboot in ein Krankenhaus gebracht werden.

Mitarbeiter der Technik- und Umweltwache der Hamburger Feuerwehr waren mit Schutzkleidung im Einsatz, um den Prüfstrahler in ein schützendes Transportbehältnis zu legen.
Zur Unglücksursache konnte der Sprecher keine Angaben machen.
Insgesamt rund 40 Einsatzkräfte waren vor Ort.


 
Lockerungen der Corona-Maßnahmen ? Das ändert sich jetzt !

Seit Wochen befindet sich Deutschland im Krisen-Modus, das öffentliche Leben steht weitgehend still.
Am Mittwoch haben die Kanzlerin und die Landeschefs über mögliche Lockerungen beraten.

Das sind die Ergebnisse.

Seit dem 22. März gelten in Deutschland die strengen Leitlinien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die die Landeschefs gemeinsam mit Kanzlerin Merkel erarbeitet haben.
In Deutschland gibt es zwar keine flächendeckende Ausgangssperre wie in vielen anderen Ländern, dafür aber ein weitreichendes Kontaktverbot: Schulen, Kitas und die meisten Geschäfte sind geschlossen, Kontakte zu anderen Menschen sollen auf ein "absolut nötiges Minimum" reduziert werden.

Ein Zustand, der den Deutschen im Alltag viel abverlangt.
Zudem wird durch den Lockdown die deutsche Wirtschaft stark belastet – milliardenschwere Hilfspakete mussten verabschiedet werden, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Seit Tagen wird deswegen heftig darüber diskutiert, ob und wann die Beschränkungen wieder gelockert werden sollten.
Bund und Ländern waren sich dabei keineswegs einig.
Insbesondere die Frage nach der Öffnung von Schulen und Kitas sorgte für Unstimmigkeiten zwischen den Entscheidungsträgern.

Was wurde beschlossen?

Die im März getroffenen Kontaktbeschränkungen bleiben weiter gültig und werden bis zum 3. Mai verlängert.
Das schließt auch das Einhalten des Sicherheitsabstands zu anderen Menschen von 1,5 Meter in der Öffentlichkeit ein.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.

Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden – auch Fußballspiele sind davon betroffen.
Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.

In öffentlichen Gesundheitsdiensten sollen zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen werden, "mindestens ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner".
In besonders betroffenen Gebieten sollen zudem Teams der Länder und die Bundeswehr hinzukommen.
Mit diesen Maßnahmen sollen Infektionsketten möglichst schnell erkannt, Tests zielgerichtet durchgeführt und eine vollständige Kontaknachverfolgung gewährleistet werden.

Um die vollständige Nachverfolgung von Kontakten mit Coronavirus-Patienten sicherzustellen, soll auch eine Smartphone-App zum Einsatz kommen.
Sobald diese verfügbar ist, sollen möglichst große Teile der Bevölkerung die Anwendung nutzen, um zu erfahren, ob sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
Die Nutzung dieser App soll freiwillig sein.

Deutschland kann derzeit bis zu 650.000 Tests in der Woche durchführen, um Coronavirus-Infektionen festzustellen.
Je nach Weltmarktlage sollen zusätzliche Kapazitäten hinzugekauft werden.

Der Bund sichert den Ländern und den kassenärztlichen Vereinigungen Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung zu.
Vornehmlich soll diese im Ausland bezogen werden.
Zusätzlich sollen auch im Inland "unter Hochdruck" Produktionskapazitäten geschaffen werden.
Dabei ist das Ziel, eine Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitssystems sowie der Pflege sicherzustellen.

Bund und Länder haben das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel "dringend" empfohlen.
Eine generelle bundesweite Maskenpflicht soll es aber nicht geben.

Für Risikogruppen und insbesondere Pflege, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den "jeweiligen lokalen Gegebenheiten" besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Dabei soll der Schutz der Risikogruppen im Vordergrund stehen.
Jedoch dürften die Maßnahmen nicht zu einer vollständigen Isolation der betroffenen Person führen.
Den Einrichtungen wird empfohlen, externe Sachverständige hinzuzuziehen, um ein spezifisches Konzept zu entwickeln.

Bund und Länder haben vereinbart, dass anstehende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen "nach entsprechenden Vorbereitungen" wieder stattfinden können.
Der allgemeine Schulbetrieb in Deutschland soll dann am 4. Mai wieder aufgenommen werden – beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen.
Zudem wird die Kultusministerkonferenz beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Maßnahmen vorzulegen.

Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen unter Hygieneauflagen und einer Steuerung des Zutritts wieder geöffnet werden.
Zudem sollen sich Friseure darauf vorbereiten, ab dem 4. Mai wieder den Betrieb aufzunehmen.
Dabei gelten auch die genannten Schutzmaßen.

Der Besuch von Kirchen, Synagogen, Moscheen sowie religiösen Festen, Veranstaltungen und Zusammenkünften bleibt weiter untersagt.

Unternehmen sollen in Deutschland auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen.
Dabei ist unter anderem das Ziel, "nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit den Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren".
Wenn möglich, sollen Unternehmen weiter Heimarbeit ermöglichen.

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft dabei, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen.
Dafür werden für betroffene Unternehmen entsprechende Kontaktstellen eingerichtet, die auf politischer Ebene dazu beitragen sollen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Produkte wieder problemlos erfolgt.

Es gilt weiterhin die Aufforderung, auf private Reisen sowie den Besuch von Verwandten zu verzichten.
Das gilt sowohl für Auslandsreisen als auch für überregionale Tagesausflüge im Inland.
Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten.
Hotelübernachtungen sind weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke möglich.
Für Personen, die in Deutschland einreisen, wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet, ausgenommen sind Pendler und Berufsreisende.

Bund und Länder wollen in enger Abstimmung mit den Krisenstäben der Länder für besonders vom Coronavirus betroffene Gebiete schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen bereitstellen.
Damit soll auf die regionale Dynamik bei der Verbreitung des Virus besser reagiert werden können.
Dazu gehöre auch, dass umfassende Beschränkungen in den betroffenen Gebieten aufrechterhalten beziehungsweise nach zwischenzeitlicher Lockerungen konsequent wieder eingeführt werden sollen.
Im Einzelfall soll es möglich sein, die "Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus" einzuschränken.

Der Bund sichert deutschen Unternehmen sowie internationalen Organisationen bei der Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 ihre Unterstützung zu.
Sobald ein Impfstoff verfügbar ist, sollen schnellstmöglich Impfdosen für die gesamte Bevölkerung bereitstehen.

Der Bund kündigt den Aufbau einer SARS-CoV-2-Datenbank an.
Dabei sollen mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden.
Ein wichtiger Punkt ist dabei die Bestimmung der Immunität der Bevölkerung gegen den Erreger.

Mit den genannten Maßnahmen sollen die Infektionsketten des Coronavirus noch besser kontrolliert werden.
Daher sei es wichtig, etwa alle zwei Wochen die Dynamik der Infektionen sowie die Auslastung und Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesen zu kontrollieren.
Auf dieser Basis könne entschieden werden, ob weitere Schritte erfolgen müssen.

Demnach gelten die Regelungen bis zum 3. Mai.
Bund und Länder haben angekündigt, dass die Bundeskanzlerin und die Landeschefs am 30. April die Entwicklung der Infektionen sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland neu bewerten werden, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu beschließen.


 
Ahlen: 17-Jähriger mit Messer verletzt - Lebensgefahr !

Ein 21-Jähriger soll einen 17-Jährigen bei einer Auseinandersetzung mit einem Messe lebensgefährlich im Halsbereich verletzt haben.
Der mutmaßliche Täter erlitt bei dem Vorfall im westfälischen Ahlen Verletzungen am Bein, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte.

In der Nacht zu Mittwoch soll es nach ersten Ermittlungen zu der Auseinandersetzung auf einer Straße zwischen den jungen Männern gekommen sein.
Der 17-Jährige wurde in einem Krankenhaus notoperiert.

Laut Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt konnte er außer Lebensgefahr gebracht werden.
Die Hintergründe der Auseinandersetzung seien unklar.
"Die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang", sagte Botzenhardt.


 
Wesel: Jugendliche zu Raubzügen gezwungen !

Zwei junge Männer aus Moers, die zwei Jugendliche zu Raubzügen gezwungen haben sollen, sind festgenommen worden.
Die 17 und 19 Jahre alten mutmaßlichen Drahtzieher aus Moers sollen an der Tatplanung beteiligt gewesen sein und die Ausstattung besorgt haben.
Gegen sie wurde Haftbefehl erlassen.
Die jungen Männer sollen die beiden Jugendlichen erpresst, bedroht und zu den Überfällen genötigt haben, wie die Polizei Wesel am Mittwoch mitteilte.

Insgesamt nahm die Polizei sieben Tatverdächtige vorläufig fest.
Darunter waren neben den beiden 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen aus Kamp-Lintfort, die an den Raubzügen beteiligt gewesen sein sollen, auch mutmaßliche Aufpasser oder Fahrer der Fluchtfahrzeuge.

Fünf Raubüberfälle allein im März sollen auf das Konto der Gruppe gehen.
Dabei ging sie nach Erkenntnissen der Ermittler nach dem gleichen Schema vor: Drei Unbekannte betraten den Kassenbereich und forderten im bedrohlichen Ton Geld von den Angestellten.
Ein Täter soll dabei eine schwarze Schusswaffe oder ein Messer in Richtung des jeweiligen Mitarbeiters an der Kasse gehalten haben.
Anschließend flüchteten sie mit der Beute.



 
Anschläge in Deutschland geplant: Mutmaßliche IS-Terroristen festgenommen !

Verdächtiger beschattete bereits ein Opfer.

In NRW sind mutmaßliche IS-Terroristen verhaftet worden.
Die Gruppe plante offenbar Anschläge auf Einzelpersonen und US-Einrichtungen.
Die Verdächtigen waren als Flüchtlinge eingereist.

350 teils schwer bewaffnete Polizisten haben in Nordrhein-Westfalen eine mutmaßliche Zelle der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ausgehoben.
Der Zugriff erfolgte am Mittwochmorgen auf Anweisung der Bundesanwaltschaft an mehreren Orten in NRW.
Die insgesamt fünf Männer stehen im Verdacht, zwei US-Militärbasen in Deutschland ausgekundschaftet und einen Mordanschlag auf einen Islamkritiker geplant zu haben.

"Wir hatten die Beschuldigten schon recht lange im Blick", sagte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in Düsseldorf.
Der Fall habe "riesige Dimensionen".
Durchsuchungen habe es in Solingen, Kreuztal, Neuss, Essen, Werdohl, Wuppertal und Selfkant gegeben.
Insgesamt seien 13 Objekte durchsucht worden. Dabei seien Geld und Datenträger sichergestellt worden.

Bis zum Abend erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe Haftbefehl gegen die Männer im Alter zwischen 24 und 32 Jahren.
Einer von ihnen war nicht erst am Morgen festgenommen worden, sondern sitzt schon seit März 2019 in Untersuchungshaft.

Drei islamistische Gefährder unter Verdächtigen
Alle fünf Beschuldigten seien Tadschiken und als Flüchtlinge eingereist, sagte Reul.
Drei seien von den Behörden als islamistische Gefährder eingestuft gewesen, zwei als "relevante Personen".
"Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen stand ein Anschlag in Deutschland aber nicht unmittelbar bevor", so der NRW-Innenminister.

Die Gruppe hatte sich laut Bundesanwaltschaft aber bereits scharfe Schusswaffen, Munition und Bombenbau-Anleitungen beschafft.
Laut "Kölner Stadt-Anzeiger" war geplant, die US-Stützpunkte durch ferngesteuerte Drohnen mit Sprengstoff anzugreifen.
Wie die Deutsche Presse-Agentur in Karlsruhe erfuhr, waren die Anschlagspläne allerdings nach der Festnahme im März 2019 ins Stocken geraten.

Zwei der Beschuldigten wurden laut Bundesanwaltschaft in Siegen festgenommen, einer im Kreis Heinsberg und einer im sauerländischen Werdohl (Märkischer Kreis).
Wegen des Terrorverdachts hatte die oberste Strafverfolgungsbehörde die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf übernommen.

Anweisungen aus Syrien und Afghanistan
Die Männer sollen sich im Januar 2019 dem IS angeschlossen haben.
Ursprünglich sollen sie geplant haben, nach Tadschikistan in den Heiligen Krieg zu ziehen.
Dann hätten sie ihre Pläne geändert.
Nach Angaben von Reul unterhielt die Gruppe Kontakt zu zwei IS-Terroristen der Führungsebene in Syrien und Afghanistan.
Laut Bundesanwaltschaft erteilten diese Männer auch die Anweisungen für die Anschläge.

Die Terrorverdächtigen waren bereits vor einem Jahr in die Schlagzeilen geraten.
Damals hatte ein 19-jähriger Tadschike mit einer Irrfahrt durch eine Fußgängerzone in Essen einen großen Anti-Terror-Einsatz ausgelöst.

Die Ermittler hatten damals befürchtet, die Irrfahrt könnte der Auftakt für mehrere Anschläge sein.
Bei dem Einsatz waren damals in zehn Orten in NRW sowie in Ulm in Baden-Württemberg Objekte auf Waffen und Sprengstoff durchsucht worden.

Elf Männer wurden festgenommen, kamen aber alle wieder auf freien Fuß.
Waffen und Sprengstoff wurden nicht gefunden.
Später hatten die Ermittler eingeräumt, dass der 19-Jährige nicht zur mutmaßlichen Terrorzelle gehört.
Die Ermittlungen gingen aber weiter.
Was den Verdacht seither erhärtete, blieb zunächst offen.

Der Verfassungsschutz sieht die Notwendigkeit, Milieus radikaler Islamisten mit Wurzeln in Tadschikistan aufzuklären.
"Wir haben bei der Bearbeitung dieses Falles auch erstmals tadschikische Strukturen verstärkt ins Visier genommen", sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang.
"Wir werden den tadschikischen Anteil an der islamistischen Szene und die Verbindungen von Tadschiken zum IS weiter intensiv beleuchten."


Bundesanwaltschaft:
 
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