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Hessen: Polizisten fast überfahren - fünfeinhalb Jahre Haft !
Alkohol und Drogen im Blut, kein Führerschein, zwei Polizisten fast überfahren: Ein 34-Jähriger aus Dietzhölztal ist zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden - mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Fünfeinhalb Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung, so lautet das Urteil gegen einen 34 Jahre alten Mann aus Dietzhölztal (Lahn-Dill), der an einer Tankstelle in Wetzlar mit dem Auto auf zwei Polizisten zugerast war.
Das Landgericht Limburg verurteilte den Mann am Montag unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Der Mann war den beiden Beamten und einer Rechtsreferendarin im April an der Tankstelle aufgefallen, als er zwei alkoholische Getränke kaufen wollte.
Als sie ihn kontrollieren wollten, fuhr er in Richtung Waschstraße davon.
Dort musste er drehen, weil ihm der Weg versperrt war.
In der Zwischenzeit hatten die Beamten ihren Streifenwagen quer gestellt und stiegen aus, um den Mann zur Rede zu stellen.
Rettung durch Sprung zur Seite
Der Mann beschleunigte allerdings und fuhr mit quietschenden Reifen auf die Polizisten zu.
Sie konnten sich mit einem Sprung zur Seite retten.
Ein Polizist wurde am Bein verletzt.
Der 34-Jährige quetschte seinen Wagen zwischen dem Streifenwagen und einem weiteren Auto durch und fuhr in Richtung Innenstadt davon.
Der mehrfach vorbestrafte Mann war zudem mit geklauten Autokennzeichen und ohne Führerschein unterwegs.
Außerdem hatte er Alkohol und Drogen genommen.
Bei seiner Flucht überfuhr er mehrere rote Ampeln und landete schließlich, weil er viel zu schnell war, in einem Kreisverkehr in der Leitplanke.
Polizeibekannter Mann
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Mann die Beamten zwar nicht töten wollte - er habe aber in Kauf genommen, sie schwer zu verletzen.
Deshalb liege das Urteil im oberen Bereich des Strafrahmens.
Außerdem sei anzunehmen, dass der 34-Jährige wieder straffällig werde, daher die anschließende Sicherheitsverwahrung.
Gegen den Mann war in der Vergangenheit schon mehrere Dutzend Male unter anderem wegen Eigentums- und Gewaltdelikten ermittelt worden.
Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 2 Js 52940/19 - 2 Ks).
Alkohol und Drogen im Blut, kein Führerschein, zwei Polizisten fast überfahren: Ein 34-Jähriger aus Dietzhölztal ist zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden - mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Fünfeinhalb Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung, so lautet das Urteil gegen einen 34 Jahre alten Mann aus Dietzhölztal (Lahn-Dill), der an einer Tankstelle in Wetzlar mit dem Auto auf zwei Polizisten zugerast war.
Das Landgericht Limburg verurteilte den Mann am Montag unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Der Mann war den beiden Beamten und einer Rechtsreferendarin im April an der Tankstelle aufgefallen, als er zwei alkoholische Getränke kaufen wollte.
Als sie ihn kontrollieren wollten, fuhr er in Richtung Waschstraße davon.
Dort musste er drehen, weil ihm der Weg versperrt war.
In der Zwischenzeit hatten die Beamten ihren Streifenwagen quer gestellt und stiegen aus, um den Mann zur Rede zu stellen.
Rettung durch Sprung zur Seite
Der Mann beschleunigte allerdings und fuhr mit quietschenden Reifen auf die Polizisten zu.
Sie konnten sich mit einem Sprung zur Seite retten.
Ein Polizist wurde am Bein verletzt.
Der 34-Jährige quetschte seinen Wagen zwischen dem Streifenwagen und einem weiteren Auto durch und fuhr in Richtung Innenstadt davon.
Der mehrfach vorbestrafte Mann war zudem mit geklauten Autokennzeichen und ohne Führerschein unterwegs.
Außerdem hatte er Alkohol und Drogen genommen.
Bei seiner Flucht überfuhr er mehrere rote Ampeln und landete schließlich, weil er viel zu schnell war, in einem Kreisverkehr in der Leitplanke.
Polizeibekannter Mann
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Mann die Beamten zwar nicht töten wollte - er habe aber in Kauf genommen, sie schwer zu verletzen.
Deshalb liege das Urteil im oberen Bereich des Strafrahmens.
Außerdem sei anzunehmen, dass der 34-Jährige wieder straffällig werde, daher die anschließende Sicherheitsverwahrung.
Gegen den Mann war in der Vergangenheit schon mehrere Dutzend Male unter anderem wegen Eigentums- und Gewaltdelikten ermittelt worden.
Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 2 Js 52940/19 - 2 Ks).