Eltern mit 60 Stichen getötet: Heftige Strafe für Zweifach-Killer (30) aus Weilerswist !
Bonn/Weilerswist - Er hat seine eigenen Eltern getötet – „das ist eine Dimension, die man sich kaum vorstellen kann“, so der Schwurgerichtsvorsitzender Klaus Reinhoff gleich zu Beginn der Urteilsbegründung. Vater und Mutter, die einem das Leben geschenkt haben, in wenigen Minuten so grausam zu vernichten, das sei einfach unfassbar.
Einen erkennbaren Grund habe es dafür nicht gegeben.
Außer einem angeblich „gravierenden“ Grund, um den der Sohn –einsilbig und trotzig – im Prozess ein Geheimnis gemacht hat: „Der Grund für die Tötung sei so schlimm, dass man es nicht erzählen kann.“
Mal deutete der Angeklagte Hexensprüche der Mutter an oder Schläge mit einer schwarzen Peitsche.
Aber das alles gehöre ins Reich der Phantasie, so der Bruder des Angeklagten.
„Unsere Eltern waren die besten auf der ganzen Welt“, hatte er als Zeuge beteuert.
Bonner Gericht verhängt Höchststrafe
Das Bonner Schwurgericht hat in diesem aufsehenerregenden Fall am Montag die höchste Strafe ausgesprochen, die es überhaupt im Gesetz gibt: Wegen Mordes und Totschlags wurde der 30-Jährige aus Weilerswist zu lebenslanger Haft verurteilt.
Seine Schuld, so Reinhoff, wiege besonders schwer.
Am Abend des 30. April 2019 hatte der arbeitslose Angeklagte seine Eltern, bei denen er gelebt hatte, mit einem Messer angegriffen, möglicherweise auch weil er sich von ihren Vorhaltungen „genervt gefühlt“ habe und „einfach Ruhe haben“ wollte.
Vater war dem tödlichen Angriff hilflos ausgesetzt
Zunächst war er mit dem Klappmesser im Schlafzimmer aufgetaucht, wo er den 62-jährigen Vater, der halb ausgekleidet vor dem Kleiderschrank stand - und hilflos dem Angriff ausgeliefert war, mit 30 Messerstichen getötet hat.
Da der schwerkranke Mann nicht mit der Tötung durch seinen Sohn gerechnet hat, er also arg- und wehrlos gewesen war, sei das ein heimtückischer Mord, so Reinhoff.
Ob auch die Mutter die ersten Messerstiche bereits im Schlafzimmer erlitten hat, das konnte nicht aufgeklärt werden: Die 60-Jährige war zum Telefon im Eingangsflur geflüchtet.
Mutter alarmierte im Todeskampf die Polizei
Das Abspielen des Notrufes sei ein besonders „erschütternder Moment“ gewesen, so der Richter.
„Im Gerichtssaal wurden wir Ohrenzeuge eines Verbrechens.“
Um genau 20 Uhr, 6 Minuten und 44 Sekunden hatte die Mutter ins Telefon geschrien: „Machen Sie schnell.
Mein Sohn bringt meinen Mann um.
Jetzt kommt er runter.
Hilfe.
Nein, nein!
Nein!“
Dann erlebt man akustisch, wie die Frau um ihr Leben kämpft.
Auch sie wurde mit 30 Messerstichen niedergemetzelt.
Diese zweite Tat hat das Gericht als Totschlag gewertet, da die 60-Jährige in diesem Moment nicht mehr arglos gewesen sei.
Verteidigung hat Revision angekündigt
Die Todesschreie der Frau hörte man auch noch in einem weiteren Notruf, als eine Nachbarin zwei Minuten später ebenfalls die Polizei alarmiert hat.
Als die Zeugin anschließend klingelte, hatte der Sohn – blutverschmiert – die Haustür geöffnet und die Nachbarin nur gefragt, ob „sie ein Problem habe“.
Dann schlug er die Tür zu „Das muss man sich vorstellen“, so der Vorsitzende: „Wenige Minuten zuvor hatte er seine Eltern getötet.“
Eine surreale Szene.
Der Verdacht, dass der Angeklagte, der jahrelang Alkohol getrunken und Drogen genommen hatte, krank, nicht normal sei oder an Wahnbildern leide, hat sich nicht bestätigt.
Eine schwere psychische Erkrankung liegt, laut Gutachter, nicht vor.
Entsprechend ist der Angeklagte voll schuldfähig.
„Er hat seine Eltern im gesunden Zustand getötet“, hieß es im Urteil.
Wie auch an allen Verhandlungstagen zuvor, machte der Angeklagte einen unerreichbaren Eindruck.
Das Urteil scheint ihn nicht besonders getroffen zu haben.
Die Verteidigung hat angekündigt, in Revision zu gehen.