Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Unschuldig im Gefängnis: Syrer nach Feuer in Zelle gestorben !

Kleve - Ein zu Unrecht inhaftierter Syrer ist zwei Wochen nach einem Feuer in seiner Gefängniszelle gestorben.
Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der 26-Jährige hatte demnach mehr als zwei Monate lang unschuldig im Gefängnis gesessen.
Mitte September brach in seiner Zelle im rheinischen Kleve ein Feuer aus, der junge Mann erlitt schwerste Verbrennungen.
Am Freitag räumten die Behörden ein, dass in der Zelle der Falsche saß.
Für den Syrer kam diese Erkenntnis zu spät: Er starb am Samstag in einer Bochumer Klinik.

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen mehrere Polizisten wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung im Amt eingeleitet.
"Es spricht einiges für individuelle Versäumnisse von Polizeibeamten bei der Festnahme", sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums am Montag.

Gegen die Beamten seien neben den Ermittlungs- auch Disziplinarverfahren eingeleitet worden.
"Wir nehmen das sehr ernst und überprüfen auch die Abläufe bei der Polizei in Kleve", hieß es in Düsseldorf.

Der eigentlich Gesuchte, ein Mann aus Mali, hatte sich mit dem Namen ausgegeben, den auch der Syrer trug.
Dieser Name war neben dem richtigen Namen des Gesuchten als Aliasname im Haftbefehl aus Hamburg vermerkt, wie die Ermittler erklärten.
Das wurde dem Syrer Anfang Juli in Geldern zum Verhängnis, als seine Personalien kontrolliert wurden und die Polizei ihn festnahm.

Noch im Juli fragte die Hamburger Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben nach, ob die Identität des Festgenommenen tatsächlich geklärt sei.
"Das machen wir routinemäßig, wenn Aliasnamen vorliegen", sagte eine Sprecherin der Hamburger Ermittlungsbehörde.
Die Routinefrage sei aus Kleve auch beantwortet worden - mit einem "Nein".
Freigelassen wurde der Syrer danach aber nicht.

Die Hamburger hätten daraufhin noch einmal nachgehakt, sagte deren Sprecherin: Auf welcher Basis der Syrer dann festgehalten werde, wollten sie wissen.
Was aus dieser zweiten Nachfrage wurde, sei derzeit unklar.

Auch andere Fragen müssen geklärt werden: Lag ein Fahndungsfoto des Gesuchten aus Mali bei?
Hätte ein Blick darauf genügt, um den Irrtum aufzuklären?
"Das ist nun Teil der Ermittlungen", sagte Oberstaatsanwalt Günter Neifer in Kleve.

Außer dem Syrer hatten zehn weitere Menschen - acht Bedienstete und zwei Zellennachbarn - bei dem Gefängnisbrand Rauchvergiftungen erlitten.
Gefängnisleiter Udo Gansweidt hatte einen Suizid unmittelbar nach dem Feuer als unwahrscheinlich eingestuft, weil der 26-Jährige nur noch bis Mitte Oktober hätte einsitzen sollen: "Für so ein paar Tage bringt sich kein Mensch um."
Möglicherweise sei er mit einer Zigarette eingeschlafen, hatte es damals geheißen.

Der vermeintliche Haftgrund habe im Bereich der Kleinkriminalität gelegen: eine nicht bezahlte Geldstrafe wegen Diebstahls.


 
Bad Oeynhausen: Nach Schüssen vor Disco - Fahndung im Ausland !

Nach einer brutalen Attacke mit Schusswaffen und Schlagwerkzeugen auf Türsteher in Bad Oeynhausen sucht die Polizei einen dritten Hauptverdächtigen im Ausland.
Ein 30 Jahre alter Deutsch-Iraker soll sich in den Irak abgesetzt haben, wie die Polizei am Montag mitteilte.

Wegen versuchten Totschlags werde mit internationalem Haftbefehl nach dem Mann gefahndet.

Vor einer Woche hatte eine 18-köpfige Gruppe die zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes an einer Disco brutal attackiert.
Sie sollen Schlagwerkzeuge eingesetzt haben, außerdem soll aus nächster Nähe auf die Opfer geschossen worden sein.
Ein Türsteher wurde schwer verletzt, der andere leicht.

Am Freitag hatte die Polizei insgesamt elf mutmaßlich Beteiligte nach Wohnungsdurchsuchungen vorläufig festgenommen.
Bis auf zwei Hauptverdächtige seinen alle inzwischen wieder auf freiem Fuß, hieß es.
Bei Durchsuchungen stießen die Ermittler auch auf die Reiseunterlagen des Gesuchten.
Er soll bereits am Mittwoch über Düsseldorf ausgereist sein.


 
Chinesinnen in Massagesalon erstochen: 14 Jahre Haft !

Nach dem gewaltsamen Tod von zwei Frauen in einem Gelsenkirchener Massagesalon ist ein 40-jähriger Chinese am Montag zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte gestanden, die ebenfalls aus China stammenden Erotik-Masseurinnen am 29. Oktober 2017 erstochen zu haben.
Eines der Opfer wurde von über 30 Stichen getroffen - in die Brust und auch in den Vaginalbereich.
"Die Frau ist fast zerfleischt worden", sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung des Essener Schwurgerichts.

Die Hintergründe der Tat blieben bis zuletzt rätselhaft.
"Wir konnten nicht aufklären, aus welchen Gründen sich der Angeklagte entschlossen hat, die beiden Frauen zu töten", so Schmitt.
Die 46 und 56 Jahre alten Opfer waren am Tatort verblutet.

Der Angeklagte hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Sein Geständnis, in dem er das "deutsche Volk" um Entschuldigung bat, hatte er aus der Haft heraus an Bundeskanzlerin Angela Merkel geschickt.
Es war im Prozess verlesen worden.
Angaben zum Motiv fanden sich darin nicht.

Der 40-Jährige war 2016 von China nach Deutschland gekommen.
Nachdem sein Antrag auf Asyl abgelehnt worden war und ihm die Abschiebung drohte, war er untergetaucht.
Wie sich später herausstellte, hatte er in Gelsenkirchen eine kleine Wohnung gemietet.
Nach der Tat war der Angeklagte nach Oberbayern geflohen.
Dort hatte er in einem China-Restaurant unter falschem Namen eine Anstellung gefunden.

Das Urteil lautet auf zweifachen Totschlag.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tötung der zweiten Frau als Verdeckungsmord gewertet und eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Dafür fehlten den Richtern laut Urteil jedoch Anhaltspunkte zum genauen Ablauf der Taten.


 
Darmstadt: Falsche Polizistin zu fast drei Jahren Haft verurteilt !

Das Amtsgericht Darmstadt hat eine Trickbetrügerin zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.
Die geständige 35-Jährige hatte sich nach Überzeugung des Gerichts in drei Fällen gegenüber älteren Damen als Polizistin ausgegeben, damit diese ihr Geld, Münzen und Goldbarren aushändigen.
Die älteren Menschen waren zuvor von angeblichen Polizisten angerufen und überredet worden, ihre Wertsachen zum Schutz vor Einbrecherbanden bei der Autobahnpolizei einzulagern und dafür einer Beamtin zu übergeben.
Das Amtsgericht verhängte die Strafe gegen die zweifache Mutter am Montag wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.

Der Anklage zufolge hatte in einem Fall ein Opfer aus Heidesheim bei Mainz sein Bankschließfach geleert und der Frau Goldbarren und Münzen im Wert von rund 152 000 Euro überreicht.
Bei einem Betrugsversuch in Darmstadt konnte die eingeschaltete Polizei die Frankfurterin festnehmen.


 
Schlüchtern: Opfer will in Prozess um Gesichtsverstümmelung aussagen !

Im Revisionsprozess um eine Gesichtsverstümmelung soll sich erstmals das Opfer äußern.
Beim zweiten Termin des wiederaufgenommenen Verfahrens am Landgericht Hanau werde am 22. Oktober der junge Mann als Zeuge aussagen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

Im ersten Prozess war das Opfer der Verhandlung ferngeblieben.
Zum Auftakt der Revision wurde am Montag lediglich die Anklage verlesen.
Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, ließ aber über seinen Anwalt ausrichten, dass er sich im Prozessverlauf womöglich zum Sachverhalt äußern wolle.

Der Angeklagte war Ende Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Der Flüchtling aus Eritrea soll im Oktober 2016 einen befreundeten Flüchtling aus Somalia schwer misshandelt haben.

Bei einem Streit in einer Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) hatte er laut Anklage mit zwei Messern in den Hals des damals 18-Jährigen gestochen.
Danach soll er ihm mit Stichen und Schnitten das Gesicht entstellt haben.
Augen und Ohren wurden schwer verletzt.
Das Opfer ist seither nahezu blind.

Das Landgericht muss sich erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufgehoben hatte.
Das oberste Gericht gab zu bedenken, dass der Angeklagte während der Tat womöglich von seiner Tötungsabsicht zurückgetreten sei.


 
Hamburg: Frau versteckt toten Ehemann in Wohnung !

Eine 73-jährige Frau hat ihren toten Ehemann eineinhalb Jahre lang in der gemeinsamen Wohnung aufbewahrt.
Ein besorgter Nachbar hatte sich zuvor an die Polizei gewandt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte am Montag den Vorfall.
Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.
Demnach machte sich der Verwalter einer zweistöckigen Wohnung im Hamburger Stadtteil Pöseldorf Sorgen um das Ehepaar.
Er hatte den Ehemann seit eineinhalb Jahren nicht gesehen und verständigte die Polizei, die am 19. September nach dem Rechten sah.
Als die Ehefrau ein verschlossenes Zimmer nicht öffnen wollte, wurden die Beamten misstrauisch.

Auf dem Bett in dem Zimmer fanden sie die schon stark verweste Leiche des Ehemannes.
Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an, fand aber keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden.
"Es handelt sich wohl um ein tragisches Familiengeschehen", sagte Sprecherin Nana Frombach.
"Die alte Dame hatte wohl Schwierigkeiten, loszulassen."


 
Chemnitz: Prüfung auf Schuldfähigkeit - Kein Urteil nach Hitlergruß !

Fünf Wochen nach dem Auftakt einer Serie von Demonstrationen rechter Gruppen in Chemnitz ist erstmals ein Schnellverfahren wegen Zeigens des Hitlergrußes ohne Urteil geblieben.
In dem Prozess am Montag am Amtsgericht Chemnitz stimmte die Kammer einem Antrag der Verteidigung zu, ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten einzuholen.
Damit wird der Fall auf dem normalen Verfahrensweg weitergeführt.

Angeklagt war ein 32-Jähriger aus Chemnitz.
Er soll bei der rechtsgerichteten Demonstration am 27. August in Chemnitz den Hitlergruß gezeigt haben.
Die Anklage lautete auf Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Es war der fünfte Prozess, der im Zusammenhang mit Demonstrationen in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod eines 35-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren am Amtsgericht der Stadt verhandelt wurde.
In vorangegangenen Verfahren waren bereits drei Männer aus Chemnitz verurteilt worden, weil sie den Hitlergruß gezeigt hatten.

Gegen einen geständigen 24-Jährigen verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro.
Ein 34-Jährigen soll für fünf Monate in Haft, und gegen einen 33 Jahre alten Mann wurde eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro ausgesprochen.
Zudem war ein 27-Jähriger aus dem thüringischen Zeulenroda zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden, weil er am 1. September im Anschluss an die Demonstration von AfD, Pegida und Pro Chemnitz zwei Bundespolizisten angegriffen hatte.


 
Schwerin: Erste Geständnisse im Drogenprozess gegen 15 Angeklagte !

Im Prozess um den Betrieb mehrerer illegaler Cannabis-Plantagen in Nordwestmecklenburg haben am Montag 7 der 15 Angeklagten vor dem Schweriner Landgericht Geständnisse abgelegt.
Vier Angeklagte kündigten Aussagen für den nächsten Verhandlungstag an, vier weitere aber machten deutlich, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen.
Nach einer Verständigung zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigern auf mögliche Höchststrafen hatte sich die Mehrzahl der Angeklagten zu umfassenden Geständnissen bereiterklärt.
Fast alle können auf Bewährungsstrafen hoffen.

Allein einem der beiden 43 und 44 Jahre alten Hauptangeklagten drohen zwei Jahre und neun Monate Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen 2010 und 2015 mit jeweils unterschiedlichen Komplizen sieben Cannabis-Plantagen finanziert und betrieben zu haben.

Einer der beiden räumte ein, bereits seit den 1990er Jahren sich viel Wissen über den Cannabis-Anbau angeeignet zu haben.
Dieses Wissen habe er anderen zur Verfügung gestellt und dafür einen Teil der ersten Marihuana-Ernten bekommen.
Der andere Hauptangeklagte bekannte, er habe auf einfache Art Geld verdienen wollen.
Das sei ihm in einigen Fällen auch geglückt.
Er war vor allem für den Vertrieb des Marihuanas zuständig.
Inzwischen bereue er seine Taten.

Ein dritter Angeklagter berichtete, er habe sich wegen finanzieller Engpässe an zwei Cannabis-Plantagen beteiligt.
Bevor er daraus Gewinne hätte erzielen können, seien beide von der Polizei entdeckt worden.

Die Plantagen befanden sich unter anderem in extra für diesen Zweck aufgekauften Häusern, in leerstehenden Kellern, in einer Scheune oder auf einem Dachboden.
Aufgrund der Aussagen eines Zeugen, der inzwischen selbst wegen Drogenhandels verurteilt wurde, hatte die Polizei die Angeklagten längere Zeit observiert.
Im September 2015 erfolgten die Festnahmen.

Der Prozess wird am 15. Oktober fortgesetzt.
Bis auf Weiteres finden die Verhandlungen aus Platzgründen in einem Konferenzsaal des Justizministeriums statt.
An dem Verfahren sind mehr als 50 Personen beteiligt, Richter, Staatsanwälte, 15 Angeklagte und deren Verteidiger.


 
Zweibrücken: Tanker-Entführung - Prozess gegen 35-Jährigen begonnen !

Gut sechs Jahre nach der Entführung eines griechischen Öltankers im Roten Meer hat vor dem Landgericht in Zweibrücken der Prozess gegen einen Mann begonnen.
Der 35-Jährige soll das Schiff der Anklage zufolge mit Komplizen im Mai 2012 geentert, mit der Mannschaft entführt und bis zur Lösegeldzahlung durch die Reederei im März 2013 festgehalten haben, wie ein Justiz-Sprecher am Montag in der pfälzischen Stadt sagte.

Der Angeklagte aus Somalia soll zur so genannten Führungsebene gehört und 100 000 US-Dollar (derzeit etwa 86 500 Euro) von dem Lösegeld erhalten haben.
Vor der Zahlung soll damit gedroht worden sein, zwei Mitglieder der Schiffsmannschaft zu töten.
Die Piraten waren demzufolge unter anderem mit Panzerfäusten bewaffnet.
Die Anklage lautet auf erpresserischen Menschenraub und weitere Delikte.
Bis Ende Oktober sind derzeit drei weitere Gerichtstermine vorgesehen.

Ende Juli war ein 25-jähriger Mann aus Somalia wegen der Beteiligung an der Entführung vom Landgericht Zweibrücken zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Er war wie der jetzt Angeklagte nach der Tat als Flüchtling nach Deutschland gekommen und aufgrund der auf dem Schiff gefundenen Fingerabdrücke in der Südwestpfalz festgenommen worden.


 
Essen: 43-Jähriger erstochen - Ehefrau legt Teilgeständnis ab !

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 43-Jährigen in Essen gehen die Ermittler von Eifersucht als Tatmotiv aus.
Die tatverdächtige 34 Jahre alte Ehefrau habe ein Teilgeständnis abgelegt, sagte die Essener Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens am Montag.

Die Frau mit türkischer Staatsangehörigkeit sitzt in Untersuchungshaft.

Sie steht im Verdacht, ihren Mann bei einem Streit am frühen Samstagmorgen in einer Wohnung mit einem Messer tödlich verletzt zu haben.
Ein Notarzt konnte den Mann nicht mehr retten.
Die Polizei ermittelt wegen Totschlag.
Weitere Tatverdächtige gebe es nicht, sagte Jürgens.


 
Salzgitter: Mordanklage nach tödlichem Kopfschuss auf Ex-Partnerin !

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf eine Frau in Salzgitter ist der Ex-Partner des Opfers wegen Mordes angeklagt worden.
Der 38-Jährige stehe im Verdacht, seine ehemalige Lebensgefährtin vor den Augen der vier gemeinsamen Kinder erschossen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Montag mit.

Auslöser für die Tat soll die Trennung und der verlorene Sorgerechtsstreit um die Kinder gewesen sein.
Der mutmaßliche Schütze und das 30 Jahre alte Opfer stammen aus dem Kosovo.

Im Mai dieses Jahres soll sich der Beschuldigte nach einer Gerichtsverhandlung über das Sorgerecht auf den Weg nach Salzgitter, dem Wohnort seiner früheren Lebensgefährtin, gemacht haben.
Dort soll er sie bei einer Auseinandersetzung vor dem Haus erschossen haben.
Auch die 32-jährige Schwester des Opfers wurde dabei von einem Schuss getroffen.

Nach dem Verbrechen flüchtete der Mann, wurde aber am nächsten Tag von einer Spezialeinheit der Polizei in seinem Wohnort im nordrhein-westfälischen Westerkappeln gestellt.
Er muss sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.


 
Einsatz in Rheinbach und Swisttal: SEK findet Kalaschnikow in Rocker-Wohnung !

Rheinbach/Swisttal - Großer Einsatz von SEK und Polizei am Montag in Rheinbach und Swisttal-Buschhoven: Die Ermittler waren im Rockermilieu „unterwegs“, es ging dabei laut Informationen um steuerliche Belange.

Wohnungen durchsucht
Bei der Razzia wurden Wohnungen in Buschhoven und Rheinbach durchsucht – auch zwei Männer sind laut Sebastian Buß, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, im Polizeipräsidium erkennungsdienstlich behandelt worden.
Nach der Prozedur durften die beiden dann wieder nach Hause gehen.

„Zufallsfund“ Kalaschnikow
In der Buschhovener Wohnung eines Mannes, der offenbar dem Rockermilieu zuzurechnen ist, wurde zudem ein „Kalaschnikow“-Gewehr gefunden.


 
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