Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Großeinsatz in Celle: Verdächtige Substanz gefunden - Gericht evakuiert !

In Celle musste nach dem Fund eines verdächtigen Briefes ein Gerichtsgebäude teilweise geräumt werden.
Mitarbeiter und Polizisten kamen mit dem nicht identifizierten Inhalt in Kontakt.


Wegen eines Briefes mit einem verdächtigen Pulver ist am Freitagvormittag ein Gebäudeteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Celle evakuiert worden.
Das weiße Pulver werde vor Ort nun vom ABC-Zug der Feuerwehr Hannover untersucht, sagte eine Polizeisprecherin.
Über den Großeinsatz hatte zuerst der NDR berichtet.

Die verdächtige Sendung war laut Polizei schon am Vortag in der Poststelle des Oberlandesgerichts angekommen, war jedoch erst am Freitagmorgen bemerkt worden.
Vier Mitarbeiter und zwei Polizisten seien mit der bisher nicht identifizierten Substanz in Berührung gekommen, hätten darauf aber keine körperlichen Reaktionen gezeigt, sagte die Polizeisprecherin.
Der Absender der Postsendung sei einem Mitarbeiter des OLG aus einem Verfahren bekannt gewesen, hieß es.


 
Fall Susanna (14): Warum wurde Ali B. nicht früher gestoppt ?

Berlin Im Fall der ermordeten Susanna aus Mainz ist der Hauptverdächtige im Irak gefasst worden.
Aber es bleibt eine Reihe offener Fragen.

UO4dHT.jpg

Mit gleich mehreren Kundgebungen soll in den nächsten Tagen des Todes der 14-jährigen Susanna F. gedacht werden.
Allein in ihrer Heimatstadt Mainz wurden insgesamt sieben Veranstaltungen angemeldet – unter anderem von der AfD und dem DGB.
Weil der mutmaßliche Täter ein 20 Jahre alter Asylbewerber aus dem Irak ist, verschärft sich damit auch die Debatte um die deutsche Asylpolitik.
Auch der Fall selbst wirft noch eine Reihe von Fragen auf.

Warum war Ali B. trotz eines abgelehnten Asylbescheids und trotz einiger Straftaten noch in Deutschland?
Der Antrag von Ali B. auf Asyl wurde im Dezember 2016 abgelehnt.
Er klagte dagegen – dieses Verfahren läuft bis heute, für die Dauer des Verfahrens bekam er eine „Aufenthaltsgestattung“.
B. ist zwar in seiner Zeit in Deutschland mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wurde aber nie rechtskräftig verurteilt.
Zwei Verfahren wurden eingestellt, ein weiteres läuft noch.

Als ein 11-jähriges Flüchtlingskind angibt, von einem „Ali“ vergewaltigt worden zu sein und B. einer der Verdächtigen ist, gibt es Ermittlungen.
Sie geraten aber ins Stocken, als das Mädchen keine weiteren Angaben macht.
Grundsätzlich werden Asylbewerber laut Bundesregierung erst ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurden oder Ausländer eingeschleust haben.
Bei Drogendelikten oder Landfriedensbruch reicht eine Haftzeit von zwei Jahren.

Wie konnten Ali B. und seine Familie unbemerkt ausreisen?
Wer ein Flugzeug ins außereuropäische Ausland besteigt, muss vorher mehrfach seinen Ausweis und die Tickets zeigen.
Aber nur die Fluggesellschaft kontrolliert beides zusammen und prüft, ob der Käufer des Tickets auch die Person ist, die fliegen will.
In diesem Fall hätte den Mitarbeitern von Turkish Airlines auffallen können, dass die Namen unterschiedlich sind.
Keine Fluggesellschaft ist aber zu dieser Kontrolle verpflichtet.

Vor dem Sicherheitscheck der Fluggäste muss nur die Bordkarte gezeigt werden.
Eine Passkontrolle an dieser Stelle ist laut Bundespolizei „rechtlich nicht möglich“, es wäre sonst eine vorgezogene Passkontrolle.
Bei der echten Grenzkontrolle interessiert sich die Bundespolizei dann nur für die Ausweispapiere: Wenn jemand nicht gesucht wird und kein Haftgrund vorliegt, kann er Deutschland verlassen.
Ob er das richtige Ticket hat, ist der Polizei egal.

Ali B. hatte nach Auskunft der Bundespolizei gültige Papiere, sie „waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise“, teilte sie mit.
Ob die Beamten die zum Teil in Arabisch geschriebenen Dokumente der irakischen Botschaft lesen konnten, ist unklar.
Ali B. konnte deshalb am Sonnabend mit seiner Familie ausreisen, erst ab Montag wurde nach ihm gefahndet, am Mittwoch wurde Haftbefehl erlassen.

Wer kaufte die Flugtickets?
Bisher ist unbekannt, welche Namen auf den Tickets standen und wer sie bezahlt hat.
Ein am Freitag für Sonnabend gebuchter Flug mit Turkish Airlines nach Erbil im Irak kostet für acht Personen 3500 Euro.
Ob die Familie von Ali B das Geld selbst aufbrachte, ist unklar.
Falls die Iraker als Asylbewerber staatliche Leistungen bekommen haben, hätten sie so viel Geld nicht haben dürfen.

Liefert der Irak Ali B. jetzt aus?
Kurdische Sicherheitskräfte haben Ali B. auf Bitten der deutschen Bundespolizei am frühen Freitagmorgen im Nordirak festgenommen.
„Das mit der Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Mithilfe von Polizei und Auswärtigem Amt würden alle nötigen Anträge gestellt.
Allerdings gibt es kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak.
Die irakischen Behörden müssen Ali B. also nicht ausliefern.


Mordfall Susanna: Verdächtiger Ali B. im Nordirak festgenommen - berichtet Seehofer !


Theoretisch könnte ihm im Irak der Prozess gemacht werden, aber den Antrag darauf können die deutschen Behörden nicht stellen: „Im Irak droht ihm die Todesstrafe“, sagte eine Sprecherin der Wiesbadener Staatsanwaltschaft.
Das deutsche Recht kennt keine Todesstrafe.

Hatte die Tat einen antisemitischen Hintergrund?
Susanna F. war zwar Jüdin, aber nach allem, was bisher bekannt ist, hat die Religion bei der Tat keine Rolle gespielt.
Susanna soll eine Beziehung mit dem Bruder von Ali B. angestrebt haben und kannte deshalb auch Ali B.

Begehen Flüchtlinge mehr Gewaltstraftaten als andere gesellschaftliche Gruppen?
Zwischen 2014 und 2017 stieg die Zahl der Tötungsdelikte, bei denen Flüchtlinge tatverdächtig waren, von 122 auf 477.
Das zeigt eine Erhebung des Bundeskriminalamts.
Der Anteil der Flüchtlinge unter den Verdächtigen erhöhte sich von 4,4 auf 15,0 Prozent.
Sie sind also, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung, häufiger tatverdächtig als Deutsche.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Statistik nur die Verdächtigen erfasst.
Ob diese die Verbrechen tatsächlich begangen haben, muss anschließend die Justiz ermitteln.
Eine zentrale statistische Auswertung von Gerichtsurteilen gibt es nicht.

Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sieht zudem ein Kommunikationsproblem für Geflüchtete: Während deutsche Verdächtige im Zweifelsfall glaubhaft machen könnten, dass beispielsweise bei einem Angriff mit dem Messer keine Tötungsabsicht bestand, hätten Flüchtlinge diese Möglichkeit wegen der Sprachbarriere oft nicht.

Fälle, in denen Flüchtlinge involviert sind, würden deshalb eher als Tötungsdelikt eingestuft als Vorgänge, an denen Deutsche beteiligt sind.
Dazu kommt: Ein Großteil der Flüchtlinge sind junge Männer – eine Gruppe, die laut Pfeiffer über alle Kulturkreise hinweg überdurchschnittlich häufig gewalttätig wird.


 
Susanna, eine weitere Merkeltote: Alice Weidel !

Wie viele Deutsche müssen noch für den Traum der Linken, Grünen, der SPD, CDU und der Gutmenschen sterben bis das deutsche Volk endlich aufwacht anstand in größter Schande zuzulassen, dass sein Vaterland und es selbst vernichtet wird?



Quelle: youtube
 
Nur Bewährung nach tödlicher Attacke: Darum verschont Kölner Richterin jungen Schläger !

Köln - Der Tod eines Menschen sei endgültig und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern.
Mit diesen Worten leitete Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) ihre Erklärung ein – warum der Schläger (19) von Bergisch Gladbach, der einen Familienvater aus dem Leben riss, das Kölner Landgericht als freier Mann verlassen durfte.
Zwei Jahre Haft auf Bewährung hieß es am Ende des Prozesses.

Erziehungsgedanke steht im Vordergrund
Die Richterin war sich bewusst, mit dem Urteil – es lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge – nicht die Hoffnung der Hinterbliebenen erfüllen zu können.

„Vielleicht gibt es die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie leiden, das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens“, so die Richterin.
In diesem Fall, der nach dem Jugendstrafrecht bewertet wurde, ginge es um die notwendige Einwirkung auf den Täter.
Der Erziehungsgedanke stehe im Vordergrund.

Aus völlig nichtigem Anlass zugeschlagen
Unstrittig war, dass Ahmet R. vergangenen August in der City von Bergisch Gladbach aus völlig nichtigem Anlass zugeschlagen hatte.
Er und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer, den sie für einen Obdachlosen hielten, und dessen Begleitern angelegt.

Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, hatte der Angeklagte gesagt.
K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel.
Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim.
Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert.

Bewährungsstrafe mit Auflagen
Die Richterin widersprach der Staatsanwältin, die zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert hatte.
Im Knast sei eine noch schlechtere Entwicklung zu befürchten.
Eine engmaschige Betreuung in der Bewährungszeit wäre zielführender.

Ahmet R. bekam als Auflage, zehn Sozialstunden in der Woche zu machen, ein Anti-Aggressions-Training zu absolvieren und mit regelmäßigen Drogenscreenings nachzuweisen, clean zu sein.
Die beiden Kinder (9, 13) des Getöteten hatten den Prozess teilweise mitverfolgt.
Die Witwe von Thomas K. weinte nach dem milden Urteil bittere Tränen.


 
Nach Bewährungsstrafe für Totschläger: Staatsanwalt legt Revision gegen Urteil ein !

Köln - Nach dem milden Bewährungsurteil gegen den Kölner Ahmet R. (19, Name geändert), der in Bergisch Gladbach den Tod eines Familienvaters verursacht hat, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
„Die Forderungen der Staatsanwaltschaft und das Urteil liegen doch schon auseinander“, so der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.

Staatsanwaltschaft wartet schriftliches Urteil ab
Man wolle nun das schriftliche Urteil abwarten, dann über weitere Schritte beraten.
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre und acht Monate Jugendhaft für den jungen Schläger gefordert, das Landgericht hatte am Ende zwei Jahre Haft auf Bewährung verhängt – wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Der 19-Jährige hatte vergangenen August aus nichtigem Anlass auf einen Mann eingeschlagen.

Thomas K. (40) stürzte und schlug hart mit dem Kopf auf – er starb einen Tag nach der brutalen Attacke.


 
Verdächtiger Ali B. auf dem Weg nach Deutschland !

Erbil - Der Tatverdächtige im Fall Susanna soll auf dem Weg nach Deutschland sein.
Er habe die nordirakische Stadt Erbil am Nachmittag in einer Maschine nach Frankfurt am Main verlassen, hieß es aus Kreisen des Internationalen Flughafens.

Eine offizielle Bestätigung der kurdischen Sicherheitsbehörden im Nordirak gab es zunächst nicht.
Nach Angaben der Internetseite des Flughafens Erbil hob die Maschine nach Frankfurt am Nachmittag ab, hier soll sie gegen 20.30 Uhr eintreffen.

Der Tatverdächtige hatte sich in den Nordirak abgesetzt und war dort festgenommen worden.


 
Ali B. soll noch in der Nacht vernommen werden !

Frankfurt/Main - Der Verdächtige im Fall Susanna soll nach dpa-Informationen gleich nach seiner Rückkehr nach Deutschland vernommen werden.
Die erste Vernehmung von Ali B. sei noch für die Nacht geplant, am Sonntag werde dem Haftrichter vorgeführt.

Dann werde ihm der Haftbefehl eröffnet.
Zuständig für die Vernehmung ist demnach das Polizeipräsidium Westhessen mit Sitz in Wiesbaden.

Ali B. verließ die nordirakische Stadt Erbil am Nachmittag in einer Maschine nach Frankfurt am Main, wie es aus Kreisen des Internationalen Flughafens hieß.


 
Drama in der Eifel: Frau (†59) aus Sankt Augustin stürzt mit Fallschirm in den Tod !

Dahlem-Schmidtheim - Bei einem Fallschirmsprung ist am Samstagmittag in Schmidtheim eine 59-jährige Frau ums Leben gekommen.
Die Frau stürzte, ohne dass sich einer ihrer beiden Fallschirme geöffnet hatte, auf eine Wiese in der Nähe der B 51 am Ellenthaler Hof.

Wiederbelegungsversuche von Feuerwehr und Notarzt mussten erfolglos abgebrochen werden, die Frau verstarb noch an der Unglücksstelle.

Zeugen benachrichtigten Rettungskräfte
Die aus Sankt Augustin kommende Frau war von der Fallschirmbasis auf der Dahlemer Binz gestartet und in 4000 Meter Höhe zu einem Einzelsprung ausgestiegen.
Zeugen beobachteten den Sturz und benachrichtigten die Einsatzkräfte.

Der Löschzug Dahlem unter der Leitung von Arthur Klinkhammer eilte mit 14 Wehrleuten an den Unfallort und bemühte sich bis zum Eintreffen von Notarzt und Rettungsdienst um die Reanimation der Verunglückten.

Kripo Euskirchen hat Ermittlungen aufgenommen
Die Unglücksursache ist vorerst ungeklärt.
Ob es sich um einen Unfall handelt oder Fremdverschulden vorliegt, wird die Kripo Euskirchen ermitteln, die laut den Polizeikräften vor Ort eingeschaltet wurde.


 
Tödlicher Unfall bei Speedboot-Rennen auf der Mosel !

Traben-Trarbach - Bei einem Motorbootrennen auf der Mosel bei Traben-Trarbach hat es einen tödlichen Unfall gegeben.
Dabei kam der Fahrer eines Rennbootes ums Leben, wie die Polizei in Trier mitteilte.

Der Veranstalter habe alle weiteren Rennen für das Wochenende abgesagt.
Der SWR berichtete, dass laut Augenzeugen mehrere Boote ineinander gefahren seien.


 
Mordfall Susanna: Verdächtiger Ali B. zurück in Deutschland !

Dohu - Der mutmaßliche Mörder von Susanna hat das Mädchen wohl aus Angst vor einer Anklage getötet.
Am Samstagabend landete er in Frankfurt.


nWrHPc.jpg

Der mutmaßliche Mörder von Susanna ist wieder in Deutschland.
Eine Lufthansa-Maschine brachte Ali B. am Samstag von der nordirakischen Stadt Erbil nach Frankfurt am Main.
„Ich bin froh, dass der von der deutschen Justiz gesuchte, mutmaßliche Täter wieder in Deutschland ist“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer am Abend.
„So kann das Ermittlungsverfahren schnell vorangetrieben werden.“
Der 20-Jährige wurde im Gewahrsam der Bundespolizei aus dem Irak nach Deutschland gebracht.

Nach dpa-Informationen soll der Verdächtige gleich nach seiner Rückkehr nach Deutschland vernommen werden.
Die erste Vernehmung von Ali B. sei noch für die Nacht geplant, am Sonntag werde er dann dem Haftrichter vorgeführt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Samstag.
Dann werde ihm der Haftbefehl eröffnet.
Zuständig für die Vernehmung ist demnach das Polizeipräsidium Westhessen mit Sitz in Wiesbaden.

Ali B. soll Tat im Irak gestanden haben
Nach Angaben der irakischen Polizei hat Ali B. die Tötung und Vergewaltigung gestanden.
„Das Mädchen war eine Freundin von ihm“, sagte der Polizei-Chef der nordirakischen Stadt Dohuk, Tarek Ahmed, Reuters TV am Samstag.

„Sie haben einen Ausflug in den Wald gemacht und dort viel Alkohol getrunken und Drogen genommen.“
Dann sei es nach den Worten von Ali B. zum Streit gekommen.
Susanna habe versucht, die Polizei zu rufen.
„Der Verdächtige bekam es mit der Angst zu tun, weil sie unter 18 ist, und er wusste, dass es eine schwerwiegende Anklage geben würde, wenn die Polizei käme“, sagte Ahmed: „Er versuchte, sie zu überzeugen, nicht die Polizei zu rufen.
Aber sie beharrte darauf, daher erwürgte er sie und begrub sie im Dreck.“

Uk6Vcf.jpg

Ali B. soll noch in der Nacht zu Sonntag in Deutschland vernommen werden
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Festnahme des Tatverdächtigen und die Rückführung nach Deutschland begrüßt.
„Das unfassbare Leid, dass der Familie und dem Opfer widerfahren ist, bewegt jeden und erfasst auch mich“, sagte sie am Samstag am Rande des G7-Gipfels im kanadischen La Malbaie.
Sie sprach von einem „abscheulichen Mord“ und plädierte für eine entschiedene Ahndung solcher Straftaten.
Wenn die Tat bewiesen sei, müsse die Justiz „mit aller Klarheit ein Urteil sprechen“.

Nach seiner Ankunft im Nordirak habe sich der 20-jährige Ali B. zunächst in einem Hotel in Dohuk aufgehalten.
„Als ihm klar wurde, dass die Polizei nach ihm fahndet, ist er nach Sacho abgereist, um bei Verwandten unterzuschlüpfen.“
Als die Sicherheitskräfte kamen, um ihn festzunehmen, habe er geschlafen.
„Wir arbeiten in diesem Fall eng mit Deutschland, den europäischen Ländern und Interpol zusammen“, sagte Ahmed.

Asylantrag von Ali B. wurde 2016 abgelehnt
Susanna war zwei Wochen lang vermisst worden, bevor ihre Leiche am Mittwoch in einem Erdloch in Wiesbaden entdeckt wurde.
Der Verdächtige lebte in einem Wiesbadener Flüchtlingsheim.

Sein Asylantrag war im Dezember 2016 abgelehnt worden, wogegen er klagte.
Gegen ihn laufen mehrere Verfahren, unter anderem wegen des Verdachts auf Raub.
Bevor er zur Fahndung ausgeschrieben wurde, reiste der Mann nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit seiner Familie am vergangenen Wochenende legal über den Düsseldorfer Flughafen aus und setzte sich nach Erbil im Nordirak ab.
Dort wurde er auf Bitten Deutschlands durch kurdische Sicherheitskräfte festgenommen.


 
Zurück
Oben Unten