Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Überfall auf Juwelier in Timmendorfer Strand !

Zwei bewaffnete Männer haben am Donnerstag ein Juweliergeschäft in Timmendorfer Strand überfallen.
Während einer der Täter die Angestellten mit einer Schusswaffe bedrohte, schlug sein Komplize mit einem mitgebrachten Hammer eine Vitrine ein und raubte Uhren aus der Auslage.

Anschließend flüchteten die Täter zu einem in einer Nebenstraße abgestellten Motorroller, berichtete die Polizei.
Der Roller sprang jedoch nicht an, so dass sie ihre Flucht zu Fuß fortsetzten.

Die Fahndung verlief zunächst ohne Erfolg.
Zur Höhe der Beute wollte die Polizei keine Angaben machen.
Die Polizei hofft jetzt auf Aussagen von Zeugen, die den Überfall beobachtet und zum Teil auch gefilmt haben.


 
Junge beim Rasenmähen tödlich verunglückt !

Offenburg - Ein 13 Jahre alter Junge ist in der Nähe von Offenburg beim Mähen einer Wiese von einem sogenannten Balkenmäher eingeklemmt worden und wenig später gestorben.
Das Gerät habe ihn aus noch ungeklärter Ursache an einen Baum gedrückt, teilte die Polizei in Offenburg am Abend mit.
Familienangehörige eilten dem Jungen noch zu Hilfe und reanimierten ihn.

Der 13-Jährige kam zunächst in ein Krankenhaus, wo er starb.
Das Unglück passierte an einem Hang in Oberharmersbach.


 
Mann sticht in Hamburger Supermarkt um sich - ein Todesopfer !

Hamburg - Mit einem Messer hat ein Mann in einem Hamburger Supermarkt um sich gestochen und mehrere Menschen verletzt.
Es gab ein Todesopfer.
Das teilte die Polizei mit.

Der Tatverdächtige wurde demnach festgenommen, er sei noch nicht identifiziert.
Zu dem möglichen Tatmotiv konnte die Polizei zunächst keine Angaben machen.
Den Polizeiangaben zufolge betrat der Tatverdächtige am Nachmittag einen Supermarkt im Stadtteil Barmbek.

Er soll unvermittelt mit einem Messer auf Kunden eingestochen haben.
Anschließend flüchtete er aus dem Geschäft.
Zeugen verfolgten ihn und verständigten die Polizei.


 
Rentner in seinem Haus zu Tode gequält: Kein Mord !

Krefeld - Nach dem qualvollen Tod eines 81-jährigen Rentners im nordrhein-westfälischen Tönisvorst sind vier Angeklagte wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt worden.

Es handele sich um eine "extrem niederträchtige Tat von hoher krimineller Energie", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Luczak in Krefeld.
Das Landgericht verhängte Jugendstrafen zwischen sechseinhalb sowie sieben Jahren und neun Monaten Haft.
Der fünfte Angeklagte wurde als Erwachsener wegen schweren Raubes zu sechs Jahren verurteilt.

Der 81-jährige Rentner wurde im Jahr 2014 in seinem Haus in Tönisvorst am Niederrhein mit Stromschlägen, Fausthieben und Tritten malträtiert.
Das Geschehen habe sich über 20 Minuten hingezogen.
Die Staatsanwaltschaft wollte vier der 19 bis 24 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes hinter Gitter bringen.
Die Beschuldigten saßen nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank.
Ihre erste Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und Anzeichen für einen Mord gesehen.
Das Landgericht blieb nach der fälligen Neuauflage aber bei seiner grundsätzlichen Einschätzung.
Die Tötung des Rentners sei nicht geplant gewesen.

Das Gericht war davon überzeugt, dass jeder der vier Täter, die im Haus des Rentners waren, Gewalt anwendete.
Sie hätten eigens einen Elektroschocker mitgebracht und ihn auch eingesetzt.
Der alte Mann sei misshandelt worden, um an seinen Tresorschlüssel zu gelangen.
Man müsse zugunsten der Angeklagten davon ausgehen, dass sie die Tat abbrachen, als ihr Opfer starb.
"Dem Mann sollten möglicherweise die Ersparnisse seines ganzen Lebens weggenommen werden, mit Drohungen und notfalls mit Gewalt", sagte der Richter.

Der Panzerschrank enthielt allerdings nichts Wertvolles.
Der Rentner starb der Anklage zufolge für eine Armbanduhr und Zigaretten als Beute.
Die vier jungen Männer und eine Frau aus Straelen, Weeze und Bergheim hatten den alten Mann am 1. Oktober 2014 überfallen.

Ein DNA-Fund am Tatort hatte die Ermittler auf die Spur des Quintetts gebracht.
Einer der Beschuldigten war bereits als Einbrecher aufgefallen und registriert.

Der Bundesgerichtshof hatte das Landgericht darauf hingewiesen, dass die Tat zwar kein Raubmord, aber ein Verdeckungsmord gewesen sein könnte: Indem sie den alten Mann gefesselt seinem Schicksal überließen und keinen Rettungswagen riefen, hätten sie seinen Tod in Kauf genommen, um nicht wegen des Raubüberfalls gefasst zu werden.

Im ersten Prozess waren die vier Männer und eine Frau zu Strafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.
Die Staatsanwältin hatte bereits im ersten Prozess eine Verurteilung wegen Mordes beantragt.
Die Tat sei "absolut skrupellos und brutal" gewesen.


 
Urteil im Telekom-Prozess: Bewährungsstrafe für Hacker !

Köln - Mehr als acht Monate nach einem massiven Hackerangriff auf Router der Deutschen Telekom ist der Drahtzieher der Aktion vor dem Kölner Landgericht verurteilt worden.
Der 29-jährige Brite erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung.

Als strafmildernd wertete die Kammer vor allem, dass der Hacker während des Prozesses ein Geständnis abgelegt und darüber hinaus freiwillig Angaben zu Hintermännern gemacht hatte.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor für eine Bewährungsstrafe plädiert.

Der 29-Jährige hatte im November 2016 bei 1,25 Millionen Telekom-Kunden einen Netz-Ausfall verursacht.
Das in Bonn ansässige Unternehmen bezifferte den entstandenen Schaden auf mehr als zwei Millionen Euro.
Die Anklage lautete auf versuchte gewerbsmäßige Computersabotage.
Das mögliche Strafmaß dafür liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Bei seiner Tat habe der Hacker nicht vorsätzlich gehandelt, erkannte das Gericht am Freitag an.
Dass die Deutsche Telekom getroffen worden sei, sei ein "Kollateralschaden", erklärte der Vorsitzende Richter Christof Wuttke das eher laxe Urteil.

Am ersten Verhandlungstag hatte er britische Hacker, der im Netz unter den Decknamen "Spiderman" und "Peter Parker" unterwegs war, seinen Plan detailliert geschildert: Im Auftrag eines liberianischen Telekommunikationsunternehmens habe er einen weltweiten Angriff auf "Speedport-Router" gestartet, um daraus ein Botnet zu machen.
Mit diesem Netzwerk - einer Art Armada aus Millionen von unbemerkt zusammengeschalteten Elektronik-Geräten - sollte er anschließend einen konzentrierten Angriff auf ein liberianisches Konkurrenz-Unternehmen starten und dieses lahm legen.

Die bestehende Sicherheitslücke der "Speedport-Router" sei in der Szene seit Jahren bekannt, hatte der Angeklagte ausgesagt.
Den Quellcode könne man im Netz ganz einfach herunterlanden.
Sein Lohn für den Angriff: 10 000 Dollar.

"Bei der Aktion ging er allerdings sehr amateurhaft vor", so fasste der Verteidiger des 29-Jährigen, Markus Bündgens, die Vorgehensweise zusammen.
Oberstaatsanwalt Markus Hartmann sprach von einem "Flüchtigkeitsfehler": Der Hacker schrieb offenbar eine Programmierzeile zuviel, die bei den Geräten der Deutschen Telekom auf Widerstand stieß.
Wegen Überlastung schalteten sie sich schließlich ab.

Mehrere Telekom-Mitarbeiter erklärten zudem im Zeugenstand, dass die Router des Unternehmens aufgrund anderer Einstellungen gegen die Schadstoffsoftware immun gewesen seien.

Durch den Ausfall der Telekom-Geräte war der Angriff überhaupt erst aufgefallen.
Das Bundeskriminalamt hatte daraufhin mit die Ermittlungen aufgenommen.
Gemeinsam mit Europol war man dem 29-Jährigen auf die Spur gekommen, der im Februar an einem Londoner Flughafen festgenommen wurde.
Die nordrhein-westfälische Staatsanwaltschaft mit Schwerpunkt Cyberkriminalität in Köln erhob Anklage.
"Der ganze Fall ist also Glück im Unglück", sagte Richter Wuttke.

Die Sprecherin der Deutschen Telekom wollte das Strafmaß am Freitag nicht kommentieren.
"Das können und werden wir nicht bewerten", sagte Alexia Sailer.
"Uns ist vor allem wichtig, dass Zeichen gesetzt werden, dass solche Vergehen verfolgt und geahndet werden."
Das Unternehmen werde jedoch prüfen, ob es noch zivilrechtlich gegen den Hacker vorgehe.

Auf freien Fuß kommt dieser übrigens nicht.
Von der Untersuchungshaft geht es direkt in die Abschiebehaft: Denn Großbritannien hat die Auslieferung des 29-Jährigen beantragt.
In seinem Heimatland wird wegen weiterer Hacker-Angriffe und Banken-Erpressung gegen ihn ermittelt.


 
Mann tötet in Baden-Württemberg Frau und vierjähriges Kind !

Teningen - Ein 52 Jahre alter Mann soll in Teningen bei Freiburg eine 39-jährige Frau und ein vier Jahre altes Kind getötet haben.
Die beiden Opfer wurden mit einem Messer erstochen, wie die Polizei mitteilte.
Ermittelt werde wegen einer möglichen Beziehungstat.

Der mutmaßliche Täter und die Opfer kannten sich.
Einzelheiten hierzu nannte die Polizei zunächst nicht.

Die Beamten waren am Freitagmorgen alarmiert worden.
Beide Opfer waren schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht worden.
Dort starben sie wenig später.

Der 52-Jährige flüchtete zunächst mit einem Auto.
Er konnte von der Polizei aber gefunden und festgenommen werden.


 
Zwei Haftbefehle wegen versuchter Tötung in Stuttgart !

Weil sie einem 36 Jahre alten Wirt einer Bar in Stuttgart schwere Kopfverletzungen verpasst haben sollen, sind zwei Männer wegen versuchter Tötung in Haft gekommen.
Die Haftbefehle ergingen gegen einen 28-Jährigen und einen 33-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilten.

Beide Männer sollen bereits am 7. Juli mit dem Wirt in Streit geraten sein und ihn dabei durch eine Schaufensterscheibe gestoßen haben.
Zudem sollen sie auf den Kopf des Opfers eingetreten haben.

Danach waren sie auf der Flucht.
Die Kriminalpolizei fasste sie am Donnerstag.

Sie vermutet, dass die Streitigkeiten bereits seit längerer Zeit angedauert hatten.
Die beiden mutmaßlichen Täter sind nach Angaben der Behörden Albaner.


 
Messerattacke in Flüchtlingsheim: Gericht verhängt Strafe !

Wegen einer Messerattacke in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge ist ein Angeklagter in Mannheim zu vier Jahren und neun Monate Haft verurteilt worden.
Das sagte ein Sprecher des Landgerichts am Freitag.

Der 1985 geborene Mann war wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Das Gericht sah es bewiesen an, dass er im November 2016 mit einem Küchenmesser auf einen Mitbewohner eingestochen hatte.

Dabei habe der Beschuldigte seinem Gegenüber eine Stichverletzung am Hals zugefügt.
Mitbewohner hätten mit ihrem Eingreifen vermutlich Schlimmeres verhindert, hieß es.


 
Mann erpresste Ex-Geschäftspartner in E-Mails: Festnahme !

Ein Mann aus Frankfurt am Main hat die Familie seines ehemaligen Geschäftspartners in mehreren E-Mails bedroht und einen fünfstelligen Geldbetrag gefordert.
Wegen des Verdachts auf Erpressung sei der 27-Jährige vergangene Woche in Frankfurt festgenommen worden, teilte die Polizei am Freitag mit.

In der Vernehmung legte der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ab.
Mitte Juli hatte sich das 42 Jahre alte Opfer aus dem Landkreis Würzburg an die Polizei gewandt.

Die anonymen Nachrichten waren laut Ermittlern mit Details aus dem Privatleben des Empfängers gespickt, um den Drohungen Nachdruck zu verleihen.


 
Hamburger Messerstecher als Islamist bekannt !

Der Messerstecher von Hamburg ist einem Medienbericht zufolge den deutschen Behörden als Islamist bekannt.
Das berichtete am Freitag der "Tagesspiegel" und berief sich auf Sicherheitskreise.

Der Zeitung zufolge handelt es sich bei dem nach seiner Tat festgenommenen Mann um einen Palästinenser, der 1991 in Saudi-Arabien geboren ist.
Er sei als Flüchtling nach Deutschland gekommen und habe in Hamburg eine einfache Beschäftigung gehabt.

Bei seinem Angriff sei er religiös gekleidet gewesen.
"Auch wenn das Motiv noch nicht ganz klar ist, müssen wir offenbar von einem Anschlag ausgehen", zitierte die Zeitung einen Sicherheitsexperten.

Der Messerstecher hatte am Freitagnachmittag nach Angaben der Polizei in einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek einen Menschen erstochen und vier weitere verletzt.
Die Polizei wollte sich zunächst nicht auf ein Motiv festlegen.
Ermittelt werde in alle Richtungen.


 
Polizei bittet um Fotos und Videos zur Messerattacke !

Nach der Messerattacke in einem Hamburger Supermarkt mit einem Toten und vier Verletzten hat die Polizei am Freitagabend um Mithilfe gebeten.
Auf Twitter wies sie auf ein entsprechendes Portal hin, das die Beamten dafür aktiviert haben.

Darauf können selbst erstellte Videos und Fotos des Tatgeschehens hochgeladen werden ( ).
"Bitte nur eigenproduzierte Bild- und Videodateien heraufladen", bat die Polizei.

Für allgemeine Hinweise sollten sich Zeugen an eine Polizeidienststelle in der Nähe wenden, in dringenden Fällen sei die Notrufnummer 110 zu wählen.


 
Nach Messerattacke: Edeka spricht Opfern Mitgefühl aus !

Nach der Messerattacke in einem Hamburger Edeka-Markt mit einem Toten und vier Verletzten hat der Lebensmittelkonzern allen Opfern und ihren Angehörigen sein "tiefstes Mitgefühl" ausgesprochen.
"Wir sind tief betroffen", teilte Edeka am Freitag schriftlich mit.

Den Mitarbeitern des Marktes sei umgehend psychologische Hilfe angeboten worden.
Edeka dankte allen Einsatzkräften.

Ein Mann hatte den Supermarkt in einer belebten Einkaufsstraße im Stadtteil Barmbek am Freitagnachmittag betreten und nach Polizei-Angaben unvermittelt mit einem Küchenmesser auf Kunden eingestochen.
Der Täter wurde auf seiner Flucht von Passanten überwältigt und von der Polizei festgenommen.


 
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