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„Erst ab 10 Euro“: Darum kann man nicht überall mit EC-Karte zahlen !
Welche rechtlichen Probleme beim täglichen Zahlungsverkehr auftreten können, erklärt Daniel Nierenz aus der Nephter Kanzlei Nierenz & Batz, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz und Fachanwalt für Strafrecht.
Der Verkäufer akzeptiert die EC-Karte nicht – ist das zulässig?
Kein Bargeld dabei?
Dann einfach schnell die Flasche Wasser am Kiosk mit Karte zahlen.
So einfach geht es leider nicht immer.
Da für Geschäftsinhaber der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, lassen viele – insbesondere kleinere – Händler Kartenzahlung gar nicht oder erst ab einer bestimmten Summe zu.
„Das ist erlaubt“, so Rechtsanwalt Nierenz, „denn es besteht keine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren.“
Der Händler oder Restaurantbesitzer kann daher durch seine Geschäftsbedingungen bestimmen, ob er Karten nimmt, welche und ab welchem Betrag.
Deshalb rät der Anwalt, auch vor der Bestellung im Restaurant nachzufragen, ob Kartenzahlung akzeptiert wird – sonst kommt es nach dem Essen womöglich zu einer unangenehmen Situation.
Akzeptiert das Restaurant die Kartenzahlung nicht, muss der Gast sofort Bargeld beschaffen, denn der Wirt ist nicht verpflichtet, sich auf eine Zahlung per Rechnung einzulassen. „Viele Gastwirte denken hier schnell an Zechprellerei und rufen im schlimmsten Fall sogar die Polizei“, weiß der Strafverteidiger.
Kartenzahlung ist also immer nur eine Alternative zur eigentlich geschuldeten Barzahlung.
Die EC-Karte streikt – was tun, wenn man nicht mehr vom Kauf zurücktreten kann?
Das Auto ist vollgetankt, doch bei dem Versuch, die Tankfüllung zu bezahlen, streikt die EC-Karte plötzlich.
„Strafrechtlich hat man sich in einem solchen Fall nichts vorzuwerfen“, so Fachanwalt Daniel Nierenz.
„Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartenorganisationen ist man dann aber zur Barzahlung verpflichtet.“
Meist notiert sich der Tankwart dann das Kennzeichen, lässt sich den Personalausweis aushändigen und beschreibt dem Kunden den Weg zum nächsten Geldautomaten.
Mit der Bezahlung erhält der Autofahrer dann seinen Ausweis zurück.
Ein Problem gibt es hier allerdings: „Eigentlich stellt das Abverlangen des Ausweisdokuments durch den Tankwart einen Gesetzesverstoß dar, weil dieser keine amtlichen Dokumente – auch nicht vorübergehend – einbehalten darf“, so der Anwalt.
Um dem Tankstellenbesitzer entgegenzukommen, sollte man sich darauf aber ausnahmsweise einlassen oder dem Tankstellenpächter gegebenenfalls andere Wertgegenstände als Pfand überlassen.
Denn ansonsten wird womöglich die Polizei die unglückliche Situation auflösen müssen.
Welche rechtlichen Probleme beim täglichen Zahlungsverkehr auftreten können, erklärt Daniel Nierenz aus der Nephter Kanzlei Nierenz & Batz, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz und Fachanwalt für Strafrecht.
Der Verkäufer akzeptiert die EC-Karte nicht – ist das zulässig?
Kein Bargeld dabei?
Dann einfach schnell die Flasche Wasser am Kiosk mit Karte zahlen.
So einfach geht es leider nicht immer.
Da für Geschäftsinhaber der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, lassen viele – insbesondere kleinere – Händler Kartenzahlung gar nicht oder erst ab einer bestimmten Summe zu.
„Das ist erlaubt“, so Rechtsanwalt Nierenz, „denn es besteht keine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren.“
Der Händler oder Restaurantbesitzer kann daher durch seine Geschäftsbedingungen bestimmen, ob er Karten nimmt, welche und ab welchem Betrag.
Deshalb rät der Anwalt, auch vor der Bestellung im Restaurant nachzufragen, ob Kartenzahlung akzeptiert wird – sonst kommt es nach dem Essen womöglich zu einer unangenehmen Situation.
Akzeptiert das Restaurant die Kartenzahlung nicht, muss der Gast sofort Bargeld beschaffen, denn der Wirt ist nicht verpflichtet, sich auf eine Zahlung per Rechnung einzulassen. „Viele Gastwirte denken hier schnell an Zechprellerei und rufen im schlimmsten Fall sogar die Polizei“, weiß der Strafverteidiger.
Kartenzahlung ist also immer nur eine Alternative zur eigentlich geschuldeten Barzahlung.
Die EC-Karte streikt – was tun, wenn man nicht mehr vom Kauf zurücktreten kann?
Das Auto ist vollgetankt, doch bei dem Versuch, die Tankfüllung zu bezahlen, streikt die EC-Karte plötzlich.
„Strafrechtlich hat man sich in einem solchen Fall nichts vorzuwerfen“, so Fachanwalt Daniel Nierenz.
„Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartenorganisationen ist man dann aber zur Barzahlung verpflichtet.“
Meist notiert sich der Tankwart dann das Kennzeichen, lässt sich den Personalausweis aushändigen und beschreibt dem Kunden den Weg zum nächsten Geldautomaten.
Mit der Bezahlung erhält der Autofahrer dann seinen Ausweis zurück.
Ein Problem gibt es hier allerdings: „Eigentlich stellt das Abverlangen des Ausweisdokuments durch den Tankwart einen Gesetzesverstoß dar, weil dieser keine amtlichen Dokumente – auch nicht vorübergehend – einbehalten darf“, so der Anwalt.
Um dem Tankstellenbesitzer entgegenzukommen, sollte man sich darauf aber ausnahmsweise einlassen oder dem Tankstellenpächter gegebenenfalls andere Wertgegenstände als Pfand überlassen.
Denn ansonsten wird womöglich die Polizei die unglückliche Situation auflösen müssen.