Verbraucherrecht - Urteile usw. !

Vermieterin muss Geld zurückzahlen wegen Mietpreisbremse !

Berlin - Im Streit über die gesetzliche Mietpreisbremse hat auch das Landgericht Berlin zugunsten eines Mieters entschieden.
Die Zivilkammer 65 hat die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Damit muss die Frau ihrem Mieter für einen Zeitraum von fünf Monaten rund 1105 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
Künftig darf sie nur eine geringere Miete verlangen (Az. 65 S 424/16).
Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Neukölln vom 8. September 2016.

Bei der Klage ging es um eine 76 Quadratmeter große Wohnung in Berlin-Neukölln.
Der neue Mieter sollte laut Mietvertrag vom Juli 2015 dafür 9,50 Euro Kaltmiete monatlich pro Quadratmeter zahlen; die Vormieterin hatte 5,49 Euro gezahlt.
Das Gericht legte 6,60 Euro als Höchstmiete fest - zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
So sieht es die entsprechende Verordnung des Landes Berlin vor, die auf Grundlage eines Bundesgesetzes erlassen wurde.

Die Richter sahen keine Anhaltpunkte dafür, dass die Mietpreisbremse des Landes Berlin verfassungswidrig ist.
"Der rasante Anstieg von Wohnungssuchenden in Universitätsstädten und Ballungszentren habe einen punktuellen Eingriff des Gesetzgebers erforderlich gemacht, um zu starke Mietsteigerungen in angespannten Wohnungsmarktlagen für einen begrenzten Zeitraum zu verhindern", begründeten sie.
Berlin habe im Rahmen seines Ermessungsspielraums gehandelt.

Der Berliner Mieterverein zeigte sich zufrieden über die erste Entscheidung einer Kammer des Berliner Landgerichts zur Mietpreisbremse.
"Das Landgericht hat klargestellt, dass es für eine maximale Rendite bei Wiedervermietung keinen verfassungsrechtlichen Anspruch gibt und deshalb das Instrument der Mietpreisbremse nicht zu beanstanden sei", erklärte der Geschäftsführer Reiner Wild.

Das Landgericht hat gegen das Urteil keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Möglich ist nach Gerichtsangaben noch eine wenig erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde.

Als vermeintlich erstes Berliner Urteil zur Mietpreisbremse war Ende September ein Spruch des Amtsgericht Lichtenberg bekanntgeworden.
Dieser sah ebenfalls eine Rückzahlung vor.
Gegen das Lichtenberger Urteil wurde keine Berufung zugelassen.


 
llegaler Musik-Upload vor dem BGH !

Karlsruhe - Müssen Eltern ihre Kinder verpfeifen?
Diese Frage beschäftigt heute den Bundesgerichtshof im Streit um ein illegal im Internet angebotenes Musikalbum.

Das Album war spät abends über den Anschluss einer Münchner Familie in eine Tauschbörse hochgeladen worden.
Die Eltern sollen deshalb mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zahlen.

Sie sagen, dass ihre drei volljährigen Kinder damals ebenfalls mit ihren Rechnern im Familien-WLAN unterwegs waren.
Wer die Musik hochgeladen hat, wollen sie aber nicht sagen.


 
BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern müssen eigene Kinder verraten !

Falls Eltern herausfinden, dass ihre Kinder illegal Dateien im Internet tauschen, müssen sie deren Namen offenbaren - sonst droht eine Verurteilung.
(Az. I ZR 19/16).

BGH fordert Nachforschungen in der Familie "im Rahmen des Zumutbaren" - Eltern müssen Schadenersatz für die illegale Teilnahme ihrer Kinder an Musik- oder Filmtauschbörsen im Internet leisten, wenn sie wissen, welches Kind die Tat beging, dessen Namen aber gegenüber dem Rechteinhabern nicht preisgeben wollen.
In solchen Fällen wiege das Eigentums- und Urheberrecht schwerer als der Schutz der Familie, entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt verkündeten Urteil.

3500 Euro für das Rihanna-Album
Im Ausgangsfall hatte das Oberlandesgericht München die Eltern dreier volljähriger Kinder zu mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt.
Eines der Kinder hatte über den Internetanschluss der Familie das Album "Loud" der Sängerin Rihanna im Internet zum sogenannten Filesharing bereit gestellt.
Welches Kind dafür verantwortlich war, fanden die Eltern zwar heraus, wollten es aber mit Blick auf den grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie nicht bloßstellen.
Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.
Habe der Vater als Anschlussinhaber den Namen des betreffenden Familienmitglieds erfahren, müsse er ihn auch offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden wolle.

Es gibt noch ein Schlupfloch
Die Richter verwiesen darauf, das in Fällen von illegalem Filesharing der Anschlussinhaber der Familie "im Rahmen des Zumutbaren" nachforschen muss, wer für den Rechtsverstoß verantwortlich ist.
Erfährt er den Namen des Täters muss er ihn auch offenbaren.
Erfährt der Anschlussinhaber ihn nicht, ist er aber nicht verpflichtet, über seine allgemeinen Nachforschungen hinaus etwa auch die Internetnutzung eines Ehegatten oder anderer Familienmitglieder zu dokumentieren und deren Computer auf die Existenz von Filesharingsoftware zu untersuchen.
Solch weitreichende Nachforschungen können die Inhaber der Urheberrechte wegen des im Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta geregelten Schutzes der Familie nicht einfordern.


 
Zuletzt bearbeitet:
Verbot von Preissuchmaschinen durch Hersteller unzulässig !

Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Bundeskartellamt im Kampf gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Online-Handel den Rücken gestärkt.

Der 1. Kartellsenat bestätigte eine Grundsatzentscheidung der Wettbewerbsbehörde, in der sie dem Sportschuhhersteller Asics untersagt hatte, seinen Vertragshändlern die Nutzung von Preissuchmaschinen zu verbieten.
Das teilte ein Gerichtssprecher mit.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt begrüßte die Entscheidung.
"Preissuchmaschinen im Internet sind für Verbraucher ein wichtiges Mittel, um transparent Informationen über Preise zu bekommen und zu vergleichen", betonte der Wettbewerbshüter.
Außerdem seien sie gerade für kleinere und mittlere Händler wichtig, um auffindbar zu sein.
Deshalb sei es für das Kartellamt wichtig, dass Hersteller ihren Händlern die Nutzung von Preissuchmaschinen nicht generell verbieten.

Der Sportschuhhersteller Asics hatte bis vor gut zwei Jahren seinen Vertragshändlern untersagt, im Online-Handel Suchmaschinen für Preisvergleiche zu nutzen.
Das Bundeskartellamt sah darin eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.
Die Verbote dienten "vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs".
Die Behörde untersagte sie deshalb. Asics wollte mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht die Aufhebung dieser Verfügung erreichen.
Doch wurde die Beschwerde vom Gericht abgewiesen.

Schon in einer vorherigen mündlichen Verhandlung hatte der Kartellsenat erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Preissuchmaschinen-Verbots in den Asics-Verträgen erkennen lassen.
Das Verbot stelle für die Händler eine Wettbewerbsbeschränkung dar, betonte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen.
Ihnen werde damit eine Werbe- und Absatzmöglichkeit vorenthalten.

Asics-Anwalt Ingo Brinker betonte vor Gericht, es gehe dem Unternehmen um den "legitimen Schutz eines Premium-Markenimages" und der damit verbundenen Beratungsqualität.
Dies lasse sich mit Preissuchmaschinen nicht vereinbaren.

Der Richter zeigte sich allerdings nicht von der Notwendigkeit umfangreicher Beratung überzeugt.
Er trage selber als Jogger gerne Schuhe des Herstellers.
Er wisse aber auch, man brauche als Läufer nicht bei jedem Kauf eine neue Beratung.
Und wer online einkaufe, wolle diese oft auch nicht. Außerdem seien die Verbraucher durchaus in der Lage, zwischen Preissuchmaschinen und dem Markenauftritt des Herstellers oder seiner Vertragshändler zu unterscheiden.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.
Sie sichere "die Autonomie der Einzelhändler bei ihren Vertriebsentscheidungen".
Preissuchmaschinen seien insbesondere für kleinere Fachhändler eine Chance, im Internet neue Kunden zu gewinnen und stellten eine wichtige Hilfe dar, sich im Wettbewerb mit größeren Konkurrenten zu behaupten.


 
Uber: BGH prüft umstrittene Mietwagen-Vermittlung bis Mai !

Für die Prüfung umstrittener Angebote des Fahrdienste-Vermittlers Uber nimmt sich der Bundesgerichtshof (BGH) Zeit.
Eine Entscheidung will der Senat erst am 18. Mai verkünden, wie nach der Karlsruher Verhandlung am Donnerstag mitgeteilt wurde.
Möglich ist auch, dass die Richter den Fall aus Berlin dann noch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.

In dem Verfahren geht es um die grundsätzliche Frage, unter welchen Bedingungen Uber Mietwagen mit Fahrer per Smartphone-App an Kunden vermitteln darf.
Damit machen die Mietwagen Taxis Konkurrenz.
Deren Angebot ist in Deutschland aber besonders geschützt.
Geklagt hatte ein Berliner Taxiunternehmen.

Den Dienst, über den verhandelt wird, bietet Uber in dieser Form schon nicht mehr an. (Az. I ZR 3/16)


 
BGH-Urteil: Eltern haften nicht für Käufe der Kinder über 0900er-Nummern !

Karlsruhe Virtuelle Extras für Computerspiele können ins Geld gehen.
Eltern müssen aber nicht für ihre Kinder zahlen, entschieden nun Richter.

Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen.
Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. (Az. III ZR 368/16)

Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen.
Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein an sich kostenloses Computerspiel gespielt.
Virtuelle Extras konnten aber zugekauft werden.
Dafür war unter anderem eine 0900er-Nummer angegeben („Pay by Call“).

Der Junge rief dort 21 Mal an.




 
BGH: Nachbarschaftsstreit um Wärmedämmung !

Nachbarn in Berlin streiten seit Jahren wegen ein paar Zentimetern - nun ist der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gelandet.
Zankapfel ist das nachträglich angebrachte Dämmmaterial an der Seitenwand eines Mehrfamilienhauses: Es ragt ein Stückchen über die Grundstücksgrenze.
Die Eigentümergemeinschaft würde diese Wand jetzt gerne noch verputzen und streichen.
Der Nachbar will aber keinen Millimeter mehr akzeptieren.

Die Karlsruher Richter sehen durchaus grundsätzliche Fragen berührt, wie in der Verhandlung am Freitag deutlich wurde.
Ein Berliner Gesetz verpflichtet Grundstückseigentümer zwar, für den Klimaschutz das Dämmen bestehender Nachbargebäude zu dulden.
In erster Linie ist dabei aber an Altbauten gedacht, die oft von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze reichen.
Das Mehrfamilienhaus steht allerdings erst seit Mitte der 2000er Jahre.
Die Wärmedämmung hätte also von vornherein mit eingeplant werden können.

Möglicherweise protestiert der Nachbar also zurecht.
"Zu dieser Interpretation neigen wir", ließ die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann durchblicken.

Das Urteil soll Mitte Mai verkündet werden. (Az. V ZR 196/16)


 
Behörde darf unkooperativem Asylbewerber Bargeld streichen !

Kassel - Das Bundessozialgericht stärkt die Position von Behörden, die bei ihrer Abschiebung unkooperativen Asylbewerbern Bargeld-Auszahlungen streichen.
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht, Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen.

Das entschied das Gericht in Kassel. Die Regelung sei verfassungsrechtlich unbedenklich, so das Urteil. (Az.: B7 AY 1/16R)

Das Gericht wies damit die Klage eines 49-Jährigen aus Kamerun ab.
Die Ausländerbehörde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg) hatte ihm Leistungen gekürzt, da er nach der Ablehnung seines Asylantrags 2004 seine Hilfe bei der Beschaffung eines Passes 19 Mal verweigert und so seine Abschiebung verhindert hatte.

Zweimal wurde er der Botschaft Kameruns vorgeführt - er schwieg.
Die Behörde strich ihm darauf das "soziokulturelle Existenzminimum", knapp 130 Euro im Monat.
Statt Bargeld bekam er Unterkunft und Gutscheine für das Nötigste.

Solche Kürzungen erlaubt das Asylbewerberleistungsgesetz.
Laut Bundesverfassungsgericht steht allen Menschen in der Bundesrepublik ein menschenwürdiges Existenzminimum zu.
Darauf pochte der Rechtsanwalt des Klägers: Wie viel ein Mensch als Existenzminimum benötige, hänge vom Lebensort ab - nicht vom Status als Asylbewerber.

Die Richterinnen aber entschieden: "Die Regelung knüpft die Absenkung der Leistungen an ein Verhalten, dass der Betreffende jederzeit ändern kann."
Sei der Asylbewerber kooperativ, bekomme er wieder volle Leistungen.

Entscheidungen des Bundessozialgerichts gelten als richtungsweisend für Behörden und Gerichte.
Wie stark Behörden solche Asylbewerber sanktionieren, ist nach Angaben von Flüchtlingsräten je nach Bundesland unterschiedlich.
Hilfsorganisationen kritisieren die Praxis.


 
BGH verkündet Entscheidung zu Surfprotokollen im Internet !

Karlsruhe - In einem Grundsatz-Verfahren für mehr Anonymität beim Surfen im Internet steht heute eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs an.
Der Piraten-Politiker Patrick Breyer will erreichen, dass die Betreiber von Websites nicht länger die IP-Adressen aller Besucher protokollieren dürfen.

Zwar kann allein der Internetanbieter diese Daten mit einem bestimmten Anschluss in Verbindung bringen.
Breyer lehnt die permanente Ausspähung aber prinzipiell als Eingriff in die Privatsphäre ab.
Stellvertretend hat er die Bundesrepublik verklagt.


 
Geplatzte USA-Reise vor dem BGH !

Eine geplatzte Familienreise in die USA wird heute zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH).
Die Geschichte ist alles andere als alltäglich.

Denn Mutter und Tochter wurden wegen ihrer neuen Reisepässe am Frankfurter Flughafen nicht an Bord gelassen.
Sie hatten diese ordnungsgemäß beantragt und abgeholt.

Was sie nicht ahnen konnten: Weil die Gemeinde den Empfang nie quittierte, waren die Pässe als gestohlen gemeldet - und standen auf der Fahndungsliste.
Eine Einreise in die USA war damit unmöglich.

Der Reiseveranstalter, den keine Schuld trifft, verlangt hohe Stornogebühren.
Die Familie aus der Nähe von Nürnberg klagt, um den vollen Preis von mehr als 4000 Euro erstattet zu bekommen.

Dafür müssten die Karlsruher Richter die Behörden-Panne als "höhere Gewalt" einstufen.
Normalerweise gehören dazu Unruhen oder Naturkatastrophen.

Ein Urteil könnte es noch heute geben. (Az. X ZR 142/15)


 
Urteil: Westerwälder darf nicht James Bond heißen !

Koblenz - Mein Name ist Bond, James Bond: Ein Westerwälder ist mit seiner Klage für eine besondere Namensänderung gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies sie ab.

Der Mann darf somit nicht offiziell den Namen des berühmtesten Geheimagenten der Welt tragen.
Das Gericht urteilte, eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond wegen angeführter familiärer Probleme sei nicht gerechtfertigt.

Der Kläger habe nicht nachvollziehbar erklärt, dass der Familienkrach mit einem anderen Namen beigelegt werden könnte.


 
BGH: Unverschuldete Probleme mit dem Pass sind Risiko des Reisenden !

Karlsruhe - Scheitert eine Urlaubsreise völlig überraschend an Problemen mit den Pässen, bleiben Reisende im ungünstigsten Fall auf hohen Stornogebühren sitzen.
Eine kostenlose Kündigung wegen höherer Gewalt ist hier nicht möglich - unabhängig davon, ob der Reisende etwas für die ungeeigneten Papiere kann oder nicht.

Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Um den vollen Reisepreis von mehr als 4000 Euro zurückzubekommen, hatte die Familie den Reiseveranstalter verklagt.


 
Zurück
Oben Unten