NEWS aus Politik und Soziales - In und Ausland !

Spekulationen in den USA: Will Trump sich selbst begnadigen - und kann er das überhaupt ?

Erst ein Truthahn – und dann sich selbst?
US-Präsident Donald Trump begnadigt am Dienstag bei einer traditionellen Zeremonie vor dem Thanksgiving-Fest einen Truthahn und bewahrt ihn so vor dem Ofen.

Zugleich gibt es Spekulationen, ob der abgewählte Präsident sich vor Ende seiner Amtszeit selbst eine umfassende Begnadigung ausstellen könnte - gewissermaßen als Blankoscheck für drohende Justizverfahren in der Zukunft.
Ob Trump sich tatsächlich selbst begnadigen kann, ist umstritten.

Wieso die Spekulationen?
Als Präsident genießt Trump umfassenden Schutz vor Strafverfolgung.
Das ändert sich aber, wenn er am 20. Januar das Weiße Haus verlassen muss.
Auf den 74-Jährigen könnten dann viele juristische Auseinandersetzungen zukommen.

Da sind etwa die Ermittlungen der New Yorker Justiz über eine frühere Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels sowie über das teils dubiose Geschäftsgebaren seiner Trump Organization, in der seine Geschäftstätigkeiten gebündelt sind.
Im Raum steht der Verdacht des Banken- und Versicherungsbetrugs.

Zahlreiche Frauen haben Trump zudem in der Vergangenheit sexuelle Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung vorgeworfen.
Neue Verfahren sind nicht ausgeschlossen.
Auch die Untersuchungen zur Russland-Affäre könnten erneut an Fahrt gewinnen.

Es war just mit Blick auf die Russland-Affäre, dass Trump im Juni 2018 twitterte: „Ich habe das absolute Recht, mich selbst zu begnadigen.“
Er fügte dann hinzu, er habe keinen Grund dies zu tun, schließlich habe er sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Kann ein Präsident sich überhaupt selbst begnadigen?
Das umfassende Recht des Präsidenten zu Begnadigungen ist in der US-Verfassung festgehalten.
Dort heißt es, der Präsident habe „außer in Amtsanklagefällen, das Recht, Strafaufschub und Begnadigung für Straftaten gegen die Vereinigten Staaten zu gewähren“.

Das bedeutet einerseits, dass der Präsident sich nicht selbst bei einem Amtsenthebungsverfahren - dem Impeachment - begnadigen kann.
Zugleich bedeutet es, dass der Präsident nur Menschen begnadigen kann, die auf Bundesebene nach Bundesrecht verurteilt wurden, nicht auf Ebene der Bundesstaaten auf Grundlage von Landesrecht.

Ob der Präsident sich außerhalb des Impeachment selbst begnadigen kann, ist bei Experten umstritten.
Die Verfassung führt dies nicht näher aus.
Das US-Justizministerium schrieb 1974 in einem Memo: „Gemäß der grundlegenden Regel, dass niemand Richter über sich selbst sein kann, kann der Präsident sich nicht selbst begnadigen.“

Einige Rechtswissenschaftler sehen das aber anders.
Und einen Präzedenzfall gibt es nicht.
Sollte Trump sich selbst begnadigen, müsste letztlich wohl der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob das rechtmäßig ist.

Könnte Vizepräsident Pence Trump begnadigen?
Um die Frage der Selbst-Begnadigung zu umschiffen, könnte Trump auch einen Kniff anwenden: Er könnte vor dem Ende seiner Amtszeit am 20. Januar zurücktreten.
Dann würde sein Stellvertreter Mike Pence bis zum Amtsantritt von Wahlsieger Joe Biden nachrücken - und könnte als amtierender Präsident Trump begnadigen.

Gibt es historische Vorbilder?
Die wohl bekannteste Begnadigung der US-Geschichte sprach Präsident Gerald Ford im September 1974 seinem nur einen Monat zuvor wegen der Watergate-Affäre zurückgetretenen Vorgänger Richard Nixon aus.
Die „absolute Begnadigung“ umfasste „alle Straftaten gegen die Vereinigten Staaten“, die Nixon während seiner Präsidentschaft „beging oder begangen haben könnte“.

Ford, der Nixon als Vizepräsident gedient hatte, fürchtete, dass ein Gerichtsprozess gegen den Ex-Präsidenten das Land tief spalten und für anhaltende Unruhe sorgen könnte.
Er wollte das Kapitel Nixon und Watergate schließen und den Blick nach vorne richten.
Ford zog mit dem Schritt aber viel Kritik auf sich - und verlor die Präsidentschaftswahl 1976 gegen den Demokraten Jimmy Carter.


 
Trump-Administration leitet Amtsübergabe an Biden ein !

Wochenlang hat Donald Trump eine geordnete Vorbereitung der Amtsübernahme durch Joe Biden blockiert.
Jetzt ändert er seine Haltung in einem wichtigen Punkt.
Von einer Wahlniederlage will er weiter nichts wiss
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Der gewählte US-Präsident Joe Biden bekommt den ihm bislang verwehrten Zugang zur Regierungs-Infrastruktur für die Vorbereitung seiner Amtsübernahme.
Die General Services Administration (GSA) möge das offiziellen Verfahren zur Übertragung der Aufgaben einleiten und "tun, was getan werden müsse", schrieb Trump am Montag per Kurznachricht auf Twitter.
Er weise sein Team an, das Gleiche zu tun.
Zuvor hatte die zuständige Behörde GSA Biden als wahrscheinlichen Wahlsieger eingestuft und damit grünes Licht für die Kooperation der Trump-Regierung mit dem Team des Demokraten gegeben.

Trump weigert sich aber nach wie vor, seine Niederlage bei der Wahl am 3. November einzuräumen und behauptet, dass ihm der Sieg durch massiven Wahlbetrug gestohlen worden sei.
Er machte am Montag deutlich, dass er weiterkämpfen werde und gab sich abermals siegessicher.
Mehr als 30 Klagen seiner Anwälte wurden jedoch von Gerichten abgewiesen.

Am Montag wurde zudem auch das Wahlergebnis in Michigan, einem weiteren wichtigen Bundesstaat, amtlich bestätigt.
Danach übermittelte Emily Murphy, die Chefin der Verwaltungsbehörde GSA (General Service Administration), ein Schreiben an Biden, das der Nachrichtensender CNN veröffentlichte.
Damit bekommt Bidens Übergangsteam unter anderem Zugriff auf 6,3 Millionen Dollar, die für die nahtlose Übergabe der Amtsgeschäfte vorgesehen sind.
Zugleich dürfen seine Mitarbeiter nun offiziell mit Regierungsbeamten kommunizieren – was ihnen bisher verwehrt war.

Biden bleibt nur wenig Zeit zur Einarbeitung
"Die heute getroffene Entscheidung ist ein notwendiger Schritt, um mit der Bewältigung der Herausforderungen, denen unser Land gegenübersteht, zu beginnen", hieß es in einer Mitteilung von Bidens Übergangsteam.

Die geordnete Übergabe der Amtsgeschäfte ("transition") nach einer Präsidentenwahl ist seit fast 60 Jahren im Gesetz verankert.
Damit wollte der Kongress sicherstellen, dass sich Amerikaner immer darauf verlassen können, eine funktionierende Regierung zu haben.
"Jegliche durch die Übergabe der Regierungsgeschäfte verursachte Unterbrechung könnte Ergebnisse zur Folge haben, die für die Sicherheit und das Wohlergehen der Vereinigten Staaten und der Bürger schädlich sind", hieß es 1963 zur Begründung des Gesetzes.

Der US-Präsident ist der mächtigste Mann der westlichen Welt – deshalb ist die "Transition" so wichtig.
Er muss vom ersten Tag an voll einsatzbereit sein: Er wird Oberbefehlshaber der Streitkräfte sein, die Verantwortung für gut 1,3 Millionen Soldaten haben und über die Codes verfügen, um im Notfall den Einsatz von Atomwaffen zu genehmigen.
Er und seine Regierung werden für einen Haushalt in Höhe von fast fünf Billionen US-Dollar (4,2 Billionen Euro) verantwortlich sein.
Auch die Pandemie und die Wirtschaftskrise werden dem Präsidenten kaum Zeit zur Einarbeitung lassen.

Neu gewählte Präsidenten nutzen die zweieinhalb Monate zwischen der Abstimmung und der Amtseinführung, um ihre Regierungsmannschaft zusammenzustellen.
Dabei geht es nicht nur um das Kabinett, Staatssekretäre und Behördenleiter.
Anders als zum Beispiel in Deutschland muss der Präsident auch Tausende Stellen im Weißen Haus, in Ministerien und in Behörden schnell neu besetzen.
Rund 1200 der Personalien müssen dabei vom Senat abgesegnet werden.
Ein gewählter Präsident muss daher so früh wie möglich mit der Personalplanung beginnen, um seine Politik umsetzen zu können.

Ungewöhnlich lange Hängepartie nach US-Wahl
Auf die Wahl am 3. November folgte eine ungewöhnlich lange Hängepartie.
Erst vier Tage später riefen US-Medien – wie in den Vereinigten Staaten üblich – auf Grundlage eigener Erhebungen und gezählter Stimmen Biden zum Sieger aus.
Eine Abwahl nach nur einer Amtszeit hatte es zuletzt 1992 bei George Bush senior gegeben.

Biden kam mit den Siegen in zahlreichen Bundesstaaten über die Marke von 270 Wahlleuten, die für einen Erfolg erforderlich waren.
Der US-Präsident wird nur indirekt vom Volk gewählt.
Die Stimmen der Wähler entscheiden über die Zusammensetzung des Wahlkollegiums, das den Präsidenten dann im Dezember wählt.
Für einen Sieg braucht ein Kandidat die Mehrheit der 538 Wahlleute.
Biden soll am 20. Januar vereidigt werden.


 
Nach heftiger Kritik - Laschet rudert bei Weihnachts-Aussagen zurück !

Armin Laschet hat mit seiner Aussage, es werde das härteste Weihnachten für die Nachkriegsgenerationen, für viele Diskussionen gesorgt.
Nun reagierte er auf die Kritik.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat eine umstrittene Aussage zum Weihnachtsfest in der Corona-Pandemie relativiert.
In der "Welt am Sonntag" hatte er gesagt: "Es wird wohl das härteste Weihnachten, das die Nachkriegsgenerationen je erlebt haben".
Am Montagabend betonte Laschet im ZDF-"heute-journal" dann: "Natürlich ist es auf Lesbos schlimmer und natürlich ist es in Afrika in Elendsvierteln schlimmer.
Das ist ja alles wahr.
Aber die Botschaft ist: Dieses Weihnachten wird anders sein als alle Weihnachten, wie wir sie kennen.
Es wird Verzicht bedeuten."

Laschets Weihnachtssatz in der "Welt am Sonntag" hatte vor allem im Internet für viel Kritik gesorgt.
Laschet sagte im "heute-journal", auch er habe einige Twitter-Nachrichten bekommen.


 
Trump will Amt übergeben - so geht es jetzt weiter in den USA !

Das Prozedere rund um die US-Wahl ist noch nicht vorbei.
Auch wenn Donald Trump nun die Amtsübergabe an Joe Biden ermöglichen will, folgen wichtige Termine.
Vor allem ein Datum spielt eine große Rolle.

Die Amerikaner haben turbulente Wochen hinter sich: Joe Biden wurde zwar zum Sieger der Präsidentschaftswahl erklärt, Amtsinhaber Donald Trump versuchte allerdings in mehreren Bundesstaaten, mit Klagen die Wahl doch noch für sich zu entscheiden.
Auch wenn Trump seine Wahlniederlage weiterhin nicht eingestehen will, scheint er nun zumindest eine geordnete Amtsübergabe an seinen Nachfolger Biden auf den Weg zu bringen.
Doch bis Biden seine Präsidentschaft endgültig antreten kann, stehen noch wichtige Termine an.

Ein Überblick.

24. November
Das Oberste Gericht Nevadas kommt zusammen, um die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl zu bestätigen.
In Nevada stimmten 50,1 Prozent für Joe Biden, der sich dort sechs Wahlleute sichern konnte.
Wegen des recht geringen Vorsprungs von 35.000 Stimmen, reichte Donald Trump Klage gegen das Ergebnis ein.
Belege für Unregelmäßigkeiten bei der Wahl oder der Auszählung gibt es bislang nicht, die Klage wird als wenig aussichtsreich eingestuft.

Minnesota und North Carolina müssen bis Dienstag ihren Sieger zertifizieren.
Biden gewann in Minnesota, Trump in North Carolina.

28. November
Die Frist in Ohio, den Wahlsieger des Bundesstaates zu bestätigen, endet.
Trump sicherte sich 53,3 Prozent der Stimmen.
Es werden keine Schwierigkeiten bei der Zertifizierung erwartet, berichtet die "New York Times".

30. November
Die US-Bundesstaaten Arizona, Nebraska und Iowa müssen ihre Ergebnisse bestätigen.
Biden sicherte sich Arizona, Trump Iowa.
In Nebraska sehen die Ergebnisse etwas anders aus: Trump sicherte sich zwar landesweit die meisten Stimmen, Biden gewann allerdings eine Wahlstimme im zweiten Kongressbezirk des Staates.

Die Republikanische Partei in Arizona beantragte bei einem Gericht, die Zertifizierung im Bezirk Maricopa, zu dem Phoenix gehört, zu verschieben.
Ein Richter lehnte den Antrag am Donnerstag ab.

Angesichts dessen wird erwartet, dass die Bezirke die Wahlergebnisse pünktlich bestätigen und Katie Hobbs, Innenministerin und Demokratin, die endgültige, landesweite Zertifizierung unterzeichnen wird.

1. Dezember
Wisconsin muss die Wahl von Joe Biden bestätigen.
Er sicherte sich 1,63 Millionen Wählerstimmen, Trump etwa 1,61 Millionen.
Auf Bezirksebene ist die Bestätigung des Ergebnisses schon abgeschlossen.
Das Team um Trump hatte eine Neuauszählung in einigen Regionen beantragt.
Die Stimmen werden voraussichtlich kein anderes Wahlergebnis zu Tage fördern.
Die Wahlkommission muss die endgültige Auszählung bestätigen.

8. Dezember
Mögliche Rechtsstreitigkeiten in einzelnen Bundesstaaten über den Wahlausgang müssen beigelegt sein, damit der US-Kongress das Ergebnis nicht zurückweisen kann.
Diese in einem Bundesgesetz festgehaltene Regel wird als "safe harbour" (sicherer Hafen) bezeichnet.

14. Dezember
In den 50 Bundesstaaten sowie im Hauptstadtbezirk Washington DC kommen die gewählten Wahlleute zusammen und geben ihre Stimme für den siegreichen Kandidaten ab.

23. Dezember
Die zertifizierten Wahlergebnisse aus den Bundesstaaten müssen beim US-Kongress, also bei Repräsentantenhaus und Senat, eingegangen sein.

3. Januar
In Washington wird der neu gewählte Kongress vereidigt.

5. Januar
Wer im Senat künftig das Sagen hat, entscheidet sich am 5. Januar in Georgia.
Denn dort war das Ergebnis für zwei Senatsposten so knapp, dass es zur Stichwahl kommt.
Zwei Republikaner konkurrieren mit zwei Demokraten.

6. Januar
Bei einer gemeinsamen Sitzung von Repräsentantenhaus und Senat werden die Stimmen der Wahlleute ausgezählt und bestätigt.
Für einen Sieg braucht ein Kandidat die Stimmen von mindestens 270 der 538 Wahlleute.

20. Januar
Joe Biden wird als neuer Präsident der USA vereidigt.
Er wird der 46. Präsident der USA.


 
Vor Corona-Gipfel: Söder - Länder-Vorschlag "braucht noch Verbesserungen" !

Vor dem Corona-Gipfel mit Kanzlerin Merkel am Mittwoch haben die Länder bereits eine Beschlussvorlage vorgestellt.
Damit scheinen aber einige Politiker doch nicht ganz einverstanden zu sein.

Die Bundesländer sind sich offenbar einig, wie Deutschland in den nächsten Wochen gut durch die Krise kommt.
Am Mittwoch soll die Beschlussvorlage mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) besprochen werden.
Doch schon kurz nachdem der Weg bis Weihnachten vorerst entschieden zu sein scheint, hagelt es Kritik von einigen Politikern.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält die Beschlussvorlage für nicht ausreichend.
"Ich glaube, an einigen Stellen braucht es noch Verbesserungen", sagte Söder in München vor Journalisten.
Es stehe viel Gutes in dem Papier, aber es gehe nicht weit genug – "da müssen wir nachschärfen".

Die Ministerpräsidenten hatten Montagabend eine weitreichende Beschlussvorlage formuliert, die eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis 20. Dezember und auch Regelungen für Weihnachten bis Silvester beinhaltet.
Söder sagte, das Bundeskanzleramt wolle das Papier der Ministerpräsidenten noch "grundlegend angehen".

Auch Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hat die Pläne der Bundesländer kritisiert.
Dass die Auflagen über Weihnachten gelockert würden, halte er für "sehr wichtig", weil die Menschen dann zusammen mit ihren Familien feiern wollten, sagte Brinkhaus am Dienstag dem "Spiegel".
"Aber Silvester müssen wir nun wirklich nicht wieder alles aufmachen."

Brinkhaus warnte: "Weihnachten und Silvester zusammen würde uns wahrscheinlich wieder stark zurückwerfen."
Zur Frage nach einem möglichen Böllerverbot an Silvester sagte er: "Grundsätzlich gilt: Alles, was Silvester nicht stattfindet, ist infektionstechnisch gut."

Dobrindt hält nichts von Feuerwerks-Verbot
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach sich allerdings gegen ein generelles Feuerwerksverbot aus.
Ihm habe noch niemand überzeugend erklären können, "dass eine Feuerwerksrakete und das Infektionsgeschehen in Zusammenhang stehen", sagte Dobrindt in Berlin.
Ein Böllerverbot an größeren Plätzen halte er aber für "nachvollziehbar", um größere Menschenansammlungen zu vermeiden.

Am Dienstag sollten zudem noch weitere Beratungen auf Ebene der Staatskanzleichefs stattfinden, fügte er hinzu.
Er hoffe, dass das Papier noch um eine Hotspotstrategie ergänzt werden könne.
Auch über Silvester müsse noch weiter diskutiert werden.

Woidke zuversichtlich über Beschluss am Mittwoch
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat derweil von schwierigen Entscheidungen gesprochen.
"Uns eint der klare Wille, die Pandemie zurückzudrängen, ohne die Menschen dabei über Gebühr zu belasten", sagte Woidke am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa nach den Gesprächen mit seinen Länderkollegen am Montagabend.
"Es ist eine Gratwanderung.
Aber wir werden es gemeinsam schaffen."

Woidke zeigte sich zuversichtlich, dass es bei der Konferenz am Mittwoch zu klaren Beschlüssen kommt.
"Die konstruktiven Gespräche aller Ministerpräsidenten gestern Abend machen mich zuversichtlich, dass wir morgen mit der Bundesregierung zu einem guten Ergebnis kommen", sagte er.
Wichtig sei es, den Menschen für die nächsten Wochen eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
"Klar ist, dass nicht die Zeit für Lockerungen ist", betonte Woidke erneut.
"Entscheidend ist für uns auch, dass Kitas und Schulen offen bleiben."


 
Diese Corona-Regeln sollen ab Dezember verschärft werden !

Der Teil-Lockdown soll verlängert werden.
Schon einen Tag vor dem Corona-Gipfel sprachen Bund und Länder über Corona-Maßnahmen.
Änderungen sind bei den Weihnachtsferien und beim Einzelhandel geplant.

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, wird der Teil-Lockdown in Deutschland voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten verlängert.
Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Montagabend darauf, dass die bislang bis Ende November befristeten Maßnahmen zunächst bis zum 20. Dezember fortgeführt werden sollen.
Eine endgültige Entscheidung soll bei Beratungen der Ländervertreter mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch fallen.

Schon am Dienstag gab es Verhandlungen der Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Es liegt der geeinte Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Merkel vor, der sich nach den Beratungen am Dienstag noch einmal verändert hat.

Diese Maßnahmen wollen die Bundesländer:

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember verlängert.
Geschlossene Betriebe und Einrichtungen, insbesondere die Gastronomie, bleiben geschlossen.
Die Hilfen für die betroffenen Betriebe werden verlängert.

Um dies zu unterstützen, kann ein Vorziehen der Weihnachtsferien auf den 16. Dezember in Betracht kommen.

Bund und Länder wollen schärfere Auflagen für den Einzelhandel. In den Geschäften solle sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.
Bisher darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

In Ländern oder Regionen mit vielen Corona-Infektionen sollen in den Schulen ab Jahrgangsstufe 7 Konzepte wie ein Wechselunterricht umgesetzt werden.
Auch soll der Unterricht gestaffelt beginnen, damit die Anfahrt der Schüler morgens entzerrt wird.

Bund und Länder wollen das Einhalten der Corona-Auflagen flächendeckend strenger kontrollieren.
Vorgesehen sind demnach auch verdachtsunabhängige Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, um das Einhalten der Quarantäneverordnungen zu überprüfen.

Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Die Kontaktbeschränkungen werden ab dem 1. Dezember verschärft.
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Hausstand zu beschränken, maximal jedoch auf fünf Personen.
Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
Ausnahme: Schleswig-Holstein will aufgrund der niedrigen Infektionszahlen im Bundesland an den bisherigen Kontaktbeschränkungen festhalten.

An Weihnachten und Silvester werden die Kontaktbeschränkungen gelockert.
Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen von maximal zehn Menschen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder Personen zulässig.
Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

Empfohlen wird, in der Silvesternacht auf Feuerwerk zu verzichten.
Auf belebten Straßen und Plätzen wird Feuerwerk und Böllern untersagt.

Wo immer möglich sollen sich die Menschen vor und nach Weihnachten in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne begeben, um die Menschen zu schützen, die sie während der Feiertage treffen wollen.

An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll ab Klasse 7 grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten.
Eine Maskenpflicht in den Klassen 5 und 6 sowie an Grundschulen kann eingeführt werden.

Der Einsatz von Antigen-Schnelltests soll ausgebaut werden.
Sie sollen zum Aufdecken von Infektionsketten in den Schulen verstärkt verwendet werden.
Für Pflegebedürftige sind 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen.

Arbeitgeber sollen prüfen, ob Büros und andere Arbeitsplätze entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden können.

Die Länder wollen im Kampf gegen das Coronavirus auch verstärkt auf eine Weiterentwicklung der staatlichen Warn-App setzen – in den kommenden Tagen soll sie mehrere Updates erhalten.

Noch einige offene Fragen
Unklar blieb bei den Beratungen, ob die Anti-Corona-Maßnahmen ab 20. Dezember immer um jeweils 14 Tage verlängert werden sollen, wenn das Infektionsgeschehen nicht deutlich abnimmt – oder ob Mitte Dezember über den Kurs erneut beraten wird.
Offen blieb auch, ob es Ausnahmen für Gebiete mit niedrigen Infektionszahlen geben wird – als Kriterium ist die Rede von weniger als 35 oder weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und einer sinkenden Tendenz.

Was sagt die Kanzlerin zu den Länderplänen?
In Länderkreisen wurde nach dpa-Informationen Skepsis geäußert, ob die Kanzlerin mit den Vorschlägen der Länder zufrieden sein wird.
In diesen Kreisen wurde erwartet, dass der Bund bei Regelungen zu Schulen sowie Vorgaben zu Weihnachten strengere Vorgaben durchsetzen will, als die Länder zu beschließen bereit sind.
Merkel war bei Beratungen vor einer Woche mit einem Vorschlag für weitergehende Kontaktbeschränkungen und strengere Regeln in den Schulen am Veto der Länder gescheitert.

Die Kanzlerin will am Donnerstag nach den Beratungen mit den Ländern eine Regierungserklärung im Bundestag abgeben, wie Regierungssprecher Steffen Seibert ankündigte.

Die Bundesregierung hat bereits in Aussicht gestellt, die Novemberhilfen zur finanziellen Unterstützung der von Schließungen betroffenen Firmen sowie von Solo-Selbstständigen wie Künstlern zu verlängern, falls der Teil-Lockdown ausgedehnt wird.
Dies dürfte weitere Milliarden kosten.
"Wenn wir die Corona-Maßnahmen verlängern, müssen auch die Hilfen verlängert werden", sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag).

Lauterbach: Verschärfung und Verlängerung notwendig
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach verteidigt die geplante Verlängerung und teilweise Verschärfung der staatlichen Corona-Beschränkungen.
Anders könnten Fallzahlen vor Weihnachten nicht ausreichend gesenkt werden, "also sind Verlängerung und Verschärfung notwendig", sagte er der "Augsburger Allgemeinen".
Bei der Eindämmung der Pandemie müsse gerade in den Schulen und bei privaten Treffen mehr erreicht werden.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, pocht darauf, dass Pflegeeinrichtungen trotz der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen weiter Besucher einlassen.
Heimbewohner sollten selbst entscheiden, ob sie Besuch empfangen möchten, sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag).
Ausreichend medizinische Schutzausrüstung sei da.
"Da gibt es keinen Mangel mehr."

Stufenpläne für Schulen gefordert
Der Deutsche Städtetag sprach sich bei wachsendem Infektionsgeschehen für Stufenpläne in Schulen in allen Ländern aus.
"Für die Städte ist wichtig, dass vor allem im eigenen Bundesland Klarheit herrscht, wann Präsenzunterricht reduziert werden muss", sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung.
Es mache vielen Städten Sorge, dass die Infektionen und notwendige Quarantäne-Anordnungen in den Schulen zunehmen.

"Die Städte wollen guten Unterricht für junge Menschen auch während der Pandemie", so Jung.
"Wir wollen die Schulen so lange es geht offenhalten.
Aber wir brauchen auch praxistaugliche Handlungsszenarien, damit Schulen auf hohe Infektionszahlen angemessen reagieren können."


 
Türkische Zeitung bildet Merkel als Piratin ab !

Ein Einsatz der deutschen Marine versetzt die türkische Presse in Aufregung – und sorgt für Spannungen auf diplomatischer Ebene.
Doch die Verteidigungsministerin rechtfertigt das Vorgehen.

Die Kanzlerin mit Piratenhut, Jacke und Schwert: So hat die oppositionelle türkische Zeitung "Sözcü" Angela Merkel an diesem Dienstag abgebildet.
Darunter steht: "Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel schweigt zur Piraterie."
Als Titel schrieb das Blatt auf Deutsch: "Deutsche Piraterie".
Die regierungsnahe Zeitung "Yeni Safak" titelte: "Piraterie im Mittelmeer".

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Hintergrund ist der Eklat um die Durchsuchung eines türkischen Frachtschiffs.
Deutsche Marinesoldaten waren am Sonntagabend zur Kontrolle des UN-Waffenembargos gegen Libyen an Bord des türkischen Schiffes gegangen.
Die Soldaten wollten die Ladung kontrollieren, mussten die Aktion jedoch nach Angaben des Einsatzführungskommandos abbrechen, weil die türkische Seite Einspruch eingelegt hatte.

Kramp-Karrenbauer verteidigt Einsatz
Die Türkei wertet die Kontrolle des Frachtschiffs als rechtswidrig und hatte nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Montag den Geschäftsträger der Deutschen Botschaft aus Protest einbestellt.
Auch die Botschafter Italiens und der Europäischen Union sollen wegen des Vorfalls einbestellt worden sein.

Man habe ihnen laut des Außenministeriums in Ankara eine diplomatische Note überreicht, in der deutlich gemacht wurde, dass die Aktion gegen internationales Recht verstoße und die Türkei sich das Recht auf Entschädigung vorbehalte.
Eine offizielle Bestätigung für die Einbestellung lag zunächst nicht vor.

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat die Kontrolle unterdessen verteidigt.
"Die Bundeswehrsoldaten (haben) sich vollkommen korrekt verhalten", sagte die CDU-Chefin am Dienstag bei einem außenpolitischen Forum der Körber-Stiftung in Berlin.
"Sie haben das getan, was im Rahmen des europäischen Mandates 'Irini' von ihnen verlangt wird."
Die Mission "Irini" soll Waffenlieferungen in das Bürgerkriegsland Libyen unterbinden.
Kramp-Karrenbauer betonte: "Es gibt keinen Grund für diese Vorwürfe, die jetzt gegenüber den Soldatinnen und Soldaten erhoben werden."


 
Krise in der Türkei: Der nächste Erdoğan-Vertraute tritt zurück !

Die türkische Politik kommt nicht zur Ruhe.
Nun ist auch ein enger Berater von Präsident Erdoğan zurückgetreten.
Er hatte zuvor die Freilassung eines bekannten Intellektuellen gefordert.

Nach Kritik an der Inhaftierung von Regierungskritikern ist ein Vertrauter des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan von seiner Beratertätigkeit zurückgetreten.
Er habe seinen Rücktritt aus dem "Hohen Beratungsausschuss" – einem Gremium des Präsidenten – eingereicht und Erdoğan habe diesen angenommen, teilte Bülent Arınç am Dienstag via Twitter mit.
Erdoğans Büro bestätigte die Entscheidung.
Arınç ist auch Mitbegründer der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP.

Arınç hatte vergangene Woche in einem Interview mit dem Sender Habertürk unter anderem die Freilassung des Intellektuellen und Kulturförderers Osman Kavala gefordert, der seit mehr als drei Jahren inhaftiert ist.
Erdoğan hatte Arınç daraufhin am Sonntag indirekt kritisiert und von "individuellen Äußerungen" einzelner Personen gesprochen.
Der Präsident erhob zudem erneut Anschuldigungen gegen Kavala und dämpfte damit Hoffnungen auf dessen Freilassung.

Zweiter Rücktritt in kurzer Zeit
Arınç schrieb nun zur Begründung: "Dass die Türkei Bedarf an Reformen in der Justiz, der Wirtschaft und in anderen Bereichen hat, liegt auf der Hand."

Er unterstütze den Präsidenten bei den angekündigten Reformen.
Weiter schrieb Arınç: Durch seine Äußerungen in dem Interview sei die Diskussion auf einzelne Personen gelenkt worden, er befürchte, dass die Reformen dadurch behindert würden.
Deswegen habe er "beschlossen, dass es angemessener ist, mich aus meiner Funktion als Mitglied im Hohen Beratungsausschuss zurückzuziehen."

Es ist der zweite Rücktritt im Umfeld Erdoğans innerhalb eines Monats.
Anfang November war Erdoğans Schwiegersohn Berat Albayrak überraschend als Finanzminister zurückgetreten.


 
Erste Folgen nach AfD-Störaktion: Bundestag überprüft die Hausausweise !

Gezielt schleusen AfD-Abgeordnete Corona-Protestler in den Bundestag.
Die Parteiführung entschuldigt sich später für die Störer.
Doch damit ist es wohl nicht getan.
Eine frühere SPD-Abgeordnete könnte nun ihren Hausausweis verlieren.
Und auch anderen Ehemaligen droht eine strenge Überprüfung.

Nach der rechten Störaktion vom Mittwoch im Bundestag stehen erste Konsequenzen im Raum: So droht der ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Angelika Barbe möglicherweise der Entzug ihres Hausausweises.
Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Ein Bundestagsausweis kann gemäß der Hausordnung des Deutschen Bundestages eingezogen werden, wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Inhaberin oder des Inhabers bestehen.
Das gilt auch für ehemalige Mitglieder des Hauses."
Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von der Linken bestätigte dem RND derartige Überlegungen: "Darüber wird zu reden sein."

Die 68-Jährige Barbe war von 1990 bis 1994 SPD-Bundestagsabgeordnete.
Zuletzt schloss sie sich der Neuen Rechten an und trat bei Demonstrationen von Kritikern der Corona-Politik auf.
Am Mittwoch war Barbe mit Flugblättern in der Lobby des Reichstagsgebäudes unterwegs und versuchte, Bundestagsabgeordnete für eine Ablehnung des Infektionsschutzgesetzes zu agitieren.

So berichtete der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Patzelt dem Netzwerk, Barbe sei auf ihn zugekommen.
Er habe erwidert, dass er kein Bedürfnis habe, mit ihr zu sprechen.
Daraufhin habe Barbe gesagt: "Dann werde ich Ihren Namen veröffentlichen und bekannt machen, wie Sie abgestimmt haben.
Und ich werde öffentlich machen, dass Sie mir keine Antwort geben."
Patzelt sagte laut RND-Bericht: "Ich habe das als Bedrohung empfunden.
Das darf nicht einfach so hingenommen werden.
Wenn die Möglichkeit besteht, ihr den Hausausweis zu entziehen, dann sollte man dieses Mittel anwenden."

Ex-Bundestagspräsident Thierse: Irritierend viele Hausausweise
Auch der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse äußerte sich zur Flut der Hausausweise.
Laut RND sagte er: "Barbe hat die Bundestagsarbeit gestört.
Es ist Sache des Bundestagspräsidenten, daraus Konsequenzen zu ziehen."
Der SPD-Politiker fügte hinzu: "Es hat mich immer irritiert, wie viele Menschen Hausausweise haben.
Der Fall Barbe ist ein Anlass, darüber nachzudenken, wem man sie gibt und wie man Missbrauch verhindern kann."
Abgesehen davon sehe man an den jüngsten Aktivitäten, "dass die AfD und ihre Anhänger das tun, was der bieder-bürgerliche AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland schon am Wahlabend angekündigt hat: politische Gegner jagen".

Neben Barbe stehen auch mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete in der Kritik: Sie hatten Störer ins Haus gelassen, die Parlamentarier teils massiv bedrängten.
Als einzige Maßnahme entzog die AfD-Fraktion bisher zwei beteiligten Abgeordneten für drei Monate die Redemöglichkeiten.

Das Problem mit den Hausausweisen von Ehemaligen wird sich dem Bundestag künftig verschärft stellen, wenn nach der Wahl 2021 auch AfD-Abgeordnete ausscheiden.
Pau kündigte dem Bericht zufolge an, am Mittwoch tage das Bundestagspräsidium, am Donnerstag der Ältestenrat.
Dabei werde es um strafrechtliche Konsequenzen und Schlussfolgerungen für die Zukunft gehen.
Der AfD warf sie vor, bisher nicht zu kooperieren.
"Es reicht nicht, wenn sich der Fraktionsvorsitzende für die Vorkommnisse entschuldigt", so Pau.
Dem müssten Taten folgen.


 
Nach AfD-Eklat: Staatsanwaltschaft will Immunität von Ramelow aufheben !

Er nannte einen AfD-Abgeordneten "widerlichen Drecksack" und zeigte ihm den Mittelfinger.
Diese Aktion könnte für Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow ein Nachspiel haben.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Aufhebung der Immunität von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beantragt.
Es geht um den Vorwurf der Beleidigung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch sagte.
Zuvor hatte die "Thüringer Allgemeine" darüber berichtet.

Hintergrund ist ein Vorfall im Thüringer Landtag Mitte Juli, als Ramelow dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller von der Regierungsbank aus den Mittelfinger zeigte.
Außerdem hatte er ihn als "widerlichen Drecksack" bezeichnet und dies später vor laufender Kamera wiederholt.
Möller erstattete daraufhin Anzeige.

Staatsanwalt sieht Anfangsverdacht
Der Antrag auf Immunitätsaufhebung Ramelows ist nach Angaben des Thüringer Landtags bereits eingegangen.
Ramelow genießt Immunität, weil er auch Abgeordneter des Parlaments ist.
In Thüringen muss der Justizausschuss die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten beschließen.
Vorsitzender dieses Ausschusses ist Möller selbst.

Die CDU-Fraktion sprach sich für die Aufhebung von Ramelows Immunität aus.
"Provokationen von Links und Rechts schaden unserem Land", sagte ihr Vorsitzender Mario Voigt.
Er forderte, dass der Vorfall in der Juli-Plenarsitzung "ohne Ansehen der Person" juristisch aufgearbeitet wird.
"Selbstverständlich muss die Immunität des Ministerpräsidenten aufgehoben werden, wenn dies zur Aufklärung nötig ist."

Erst wenn der Ausschuss Ramelows Immunität aufgehoben hat, beginnen die Ermittlungen in dem Fall.
Dem Antrag vorausgegangen war aber laut Staatsanwaltschaft eine erste Prüfung, ob sich aus den Vorwürfen ein Anfangsverdacht ergibt.


 
Von der Leyen kassiert EU-Rüge wegen Beraterauftrag !

Die EU-Bürgerbeauftragte hat die Kommission unter Ursula von der Leyen scharf gerügt.
Es geht um einen Auftrag an US-Investor Blackrock – und erinnert an die Berateraffäre der Ex-Verteidigungsministerin.

Nach der Vergabe eines Beratungsauftrags an den US-Investor Blackrock kassiert die EU-Kommission eine scharfe Rüge der europäischen Bürgerbeauftragten.
EU-Abgeordnete fordern die Kündigung des Auftrags an Blackrock.
Die Brüsseler Behörde hätte mögliche Interessenskonflikte viel genauer prüfen müssen, erklärte Ombudsfrau Emily O'Reilly nach einer Untersuchung des Falls.
Nötig seien zudem schärfere Regeln.

Im März hatte Blackrock nach einer Ausschreibung den Auftrag der Kommission für eine Studie zu grünen und sozialen Investmentkriterien erhalten.
Die US-Fondsgesellschaft – bei der der CDU-Politiker Friedrich Merz bis Anfang 2020 im deutschen Aufsichtsrat saß – verwaltet und investiert selbst Vermögenswerte in Billionenhöhe.
EU-Abgeordnete hatten kritisiert, hier werde der Bock zum Gärtner gemacht.
Daraufhin startete O'Reilly eine Untersuchung.

Kommission sieht sich im Recht
Die Kommission hatte Kritik schon im Juni zurückgewiesen und erklärt, alle Vergaberegeln seien strikt eingehalten worden.
Das Angebot von Blackrock sei inhaltlich das beste und zugleich finanziell günstig gewesen.
Der Auftragswert wurde mit 280.000 Euro angegeben.

Die Bürgerbeauftragte widersprach der Kommission.
Hier habe eine Firma eine Expertise angeboten, die später in die Regulierung der Geschäftsinteressen dieser Firma einfließen sollte, kritisierte O'Reilly.
Das "hätte viel kritischer von der Kommission durchleuchtet werden müssen".

Die Behörde solle ihre internen Richtlinien klarer fassen und auch prüfen, ob die Budgetregeln nachgebessert werden müssen.
"Das Risiko von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit EU-Politik muss viel robuster behandelt werden, sowohl im EU-Recht, als auch bei den Beamten, die die Entscheidungen treffen", forderte sie.
Da könne man nicht einfach eine Liste abhaken.

Motivation hätte hinterfragt werden müssen
Sie verwies auch darauf, dass Blackrock seine Chancen für den Auftrag durch ein "außergewöhnlich niedriges finanzielles Gebot" optimiert haben könnte.
Das wiederum "könnte als Versuch gesehen werden, Einfluss auf ein Investitionsfeld zu erlangen, das für seine Kunden bedeutsam ist".
Hier hätte die Motivation hinterfragt werden müssen, meinte O'Reilly.

Mit Blick auf die geplanten Milliardeninvestitionen gegen die Corona- und die Klimakrise fügte sie hinzu: "Bürger müssen sicher sein, dass Aufträge, die mit EU-Geldern in Verbindung stehen, nur nach einem strikten Prüfverfahren vergeben werden", erklärte die Ombudsfrau.
"Die derzeitigen Regeln werden dieser Garantie nicht gerecht."

Der Europaabgeordnete Damien Careme forderte in einem Brief an Kommissionschefin Ursula von der Leyen, den Auftrag an Blackrock sofort zurückzunehmen und die vorgeschlagene Regelverschärfung umzusetzen.

Es ist nicht das erste Mal, dass von der Leyen Probleme wegen Berateraufträgen hat.
Auch in ihrer Zeit als Bundesverteidigungsministerin gab es Regel- und Rechtsverstöße bei der Vergabe von Berateraufträgen.
Mit der Affäre beschäftigte sich bis zum September ein Untersuchungsausschuss.
Ursula von der Leyen gestand Fehler ein, verteidigte jedoch die Praxis der Beratung durch externe Unternehmen.


 
Heftiger Corona-Wirbel um AfD-Parteitag !

Trotz Corona-Pandemie hält die AfD am kommenden Wochenende einen Präsenzparteitag in Kalkar ab.
Die nordrhein-westfälische Stadt kündigt scharfe Maskenkontrollen an.


Die Bürgermeisterin der nordrhein-westfälischen Stadt Kalkar, Britta Schulz, hat den geplanten AfD-Präsenzparteitag am Wochenende mit 600 Delegierten als "verantwortungslos" kritisiert.
Die Stadt könne die Veranstaltung aber nicht verbieten, weil die Corona-Schutzverordnung für solche Parteiveranstaltungen ausdrücklich Ausnahmen vorsehe.
"Sie ist zulässig und darf nicht verboten werden", sagte Schulz, die einem lokalen Wahlbündnis angehört.
Das Ordnungsamt kündigte scharfe Kontrollen des eingereichten Hygienekonzeptes an. Bei massiven Verstößen habe die Behörde auch das Recht, die Veranstaltung abzubrechen, sagte die zuständige Ordnungsamtsmitarbeiterin Linda Brähler.

Bei dem AfD-Parteitag am 28. und 29. November geht es vor allem um Sozialpolitik und die Nachwahl von zwei Vorstandsmitgliedern der Partei.
Veranstaltungsort ist das weitläufige ehemalige Kraftwerksgelände in Kalkar mit großen Messehallen, die Platz für Tausende Besucher bieten.
Am Samstag ist vor dem Veranstaltungsort eine größere Gegendemonstration mit etwa 1.000 Teilnehmern geplant.
Auch die werde sorgfältig kontrolliert, so das Ordnungsamt.

"Verstöße gegen Regeln werden wir ahnden"
Die AfD klagt beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gegen die generelle Maskenpflicht beim Bundesparteitag.
Die Partei sehe das als "zu weitreichende und damit unverhältnismäßige Eingriffe", hatte Bundesvorstandsmitglied Alexander Wolf vorab erklärt.
Eine Entscheidung wird nicht vor Donnerstag erwartet.

Die NRW-Corona-Schutzverordnung sieht für Partei-Veranstaltungen, "insbesondere Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu", Sonderregelungen und den Verzicht auf eine Teilnehmergrenze vor.
Auch das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Veranstaltung als zulässig eingeschätzt.

Trotz der generellen Kritik der AfD an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat ihr Bundesvorstand die Delegierten bereits ermahnt, sich während des Parteitages an die für die Veranstaltung geltenden Hygiene-Vorschriften zu halten.
Denn groß ist die Sorge, der Parteitag könne sonst von den Behörden vorzeitig abgebrochen werden.
"Verstöße gegen diese Regeln werden wir ahnden – und zwar ohne Ansehen der Person", sagte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen der Deutschen Presse-Agentur.


 
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